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Kategorie: Landtag und Regierung MV

Planungssicherheit für die Polizei

Christian Pegel: „Geld für Ersatz alter Hubschrauber und Boote gibt unserer Polizei Planungssicherheit“

Schwerin – Mit dem Beschluss des Haushaltsplanentwurfs für die Jahre 2022 und 2023 gab das Landeskabinett gestern auch grünes Licht für wichtige Anschaffungen für die Landespolizei: 35 Millionen Euro sind im Planungszeitraum bis 2026 für die Ersatzbeschaffung von zwei neuen Polizeihubschraubern und sechs Booten für die Wasserschutzpolizei vorgesehen.

„Ich freue mich sehr, dass unserer Polizei damit Planungssicherheit deutlich über die Jahre 2022 und 2023 hinaus ermöglicht wird“, sagt Landesinnenminister Christian Pegel und begründet die Notwendigkeit dieser Investitionen: „Die beiden Hubschrauber der Landespolizei aus den Baujahren 1999 und 2001 sind ebenso wie die großen Streifenboote der Wasserschutzpolizei in die Jahre gekommen. Das führt zu einem erheblichen Maß an Wartung und entsprechenden Kosten, die von Jahr zu Jahr weiter steigen. Umso mehr freue ich mich, dass der neue Haushaltsentwurf eine Ersatzbeschaffung vorsieht.“

Die neuen Hubschrauber der Vier-Tonnen-Klasse werden eine noch breitere Verwendung finden als bisher. Neben der Verfolgung flüchtiger Straftäter, der Suche nach Vermissten oder Unfallopfern oder der Begleitung von besonderen Einsatzlagen aus der Luft können mit Hilfe der Hubschrauber künftig bis zu acht Einsatzkräfte schnell verlegt werden. Dank ihrer Ausstattung mit Außenlasthaken können sie auch zum Transport von Wasser bei Waldbränden eingesetzt werden.

„Mit den neuen Hubschraubern für unsere Polizei sichern wir auch künftig Schutz und schnelle Hilfe für die Menschen in unserem Land, und zwar in noch größerem Umfang als bislang schon“, so Christian Pegel.

Dasselbe gelte für die Erneuerung der Polizeibootflotte des Landes. „In diesem Jahrzehnt müssen bei der Wasserschutzpolizei mindestens 13 große Streifenboote unterschiedlicher Bauart ersetzt werden. Mit dem jetzigen Haushalt und der Ersatzbeschaffung von sechs Streifenbooten See legen wir die Grundlage dafür. In unserem Bundesland mit seiner langen Ostseeküste und den vielen Seen und Flüssen kommt der Polizeiarbeit auf den Gewässern eine wichtige Rolle zu.

Dank der Polizei stärken wir die Schiffssicherheit, schützen wir die Umwelt durch Kontrolle und gegebenenfalls Ahndung von Verstößen gegen Wasserschutzgesetze und sorgen für eine geregelte deutlich ansteigende touristische Nutzung unserer beliebten Seen und Ostseeküsten. Mit der Modernisierung der Bootsflotte gewährleistet das Land Mecklenburg-Vorpommern gleichzeitig die vertraglich zwischen den Küstenländern vereinbarte Präsenz in den Küstengewässern.“

Warnung vor möglicher „Kaspersky“-Sabotage

Schwerin – Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) warnt aktuell vor dem Einsatz von Virenschutzsoftware des russischen Herstellers Kaspersky. Mecklenburg-Vorpommerns Innenminister Christian Pegel gibt die Warnung weiter und empfiehlt allen Computernutzern im Land, Anwendungen aus dem Portfolio von Virenschutzsoftware dieses Unternehmens durch alternative Produkte zu ersetzen.

„Es ist seit längerem bekannt, dass im Zusammenhang mit dem Ukraine-Krieg Cyberangriffe von russischer Seite auch gegen EU, Nato und Deutschland drohen. Jetzt warnt das BSI, dass ein russischer IT-Hersteller auch gegen seinen Willen gezwungen werden könnte, Zielsysteme anzugreifen oder selbst als Opfer einer Cyber-Operation ohne seine Kenntnis ausspioniert oder als Werkzeug für Angriffe gegen seine eigenen Kunden missbraucht werden könnte“ sagt Christian Pegel und fügt hinzu:

„Der Virenschutzhersteller Kaspersky und seine Produkte genießen einen sehr guten Ruf. Dass dieser nun leidet, ist eine weitere Auswirkung des brutalen Kriegs, den Russlands Staatschef Putin gegen die Ukraine führt.“

Unternehmen und Behörden mit besonderen Sicherheitsinteressen und Betreiber kritischer Infrastrukturen sind laut BSI in besonderem Maße gefährdet. Unternehmen und andere Organisationen sollten den Austausch wesentlicher Bestandteile ihrer IT-Sicherheitsinfrastruktur sorgfältig planen und umsetzen.

„Würden IT-Sicherheitsprodukte und insbesondere Virenschutzsoftware ohne Vorbereitung abgeschaltet, wäre man Angriffen aus dem Internet möglicherweise schutzlos ausgeliefert“, greift Christian Pegel die Warnung auf, ebenso wie den Hinweis: „Das BSI empfiehlt, eine individuelle Bewertung und Abwägung der aktuellen Situation vorzunehmen und dazu gegebenenfalls vom BSI zertifizierte IT-Sicherheitsdienstleister hinzu zu ziehen.“

Die Sicherheitswarnung des BSI, Fragen und Antworten sowie den Kontakt zu einem Service-Center für private Anwenderinnen und Anwender finden Sie auf der Webseite des BSI

Einrichtungsbezogene Impfpflicht in M-V

Land unterstützt Einrichtungen und Unternehmen u.a. mit Meldeportal, einheitlichem Verwaltungsverfahren und Hotline

Schwerin – Ab sofort gilt bundesweit die einrichtungsbezogene Impfpflicht. Alle Personen, die in medizinischen und pflegerischen Einrichtungen und Unternehmen tätig sind, müssen eine Corona-Impfung nachweisen.

„Die Umsetzung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht ist eine Herausforderung für alle Beteiligten“, betonte Gesundheitsministerin Stefanie Drese zum Start. „Wir haben deshalb als Landesregierung die Kommunen und Einrichtungen bestmöglich unterstützt. Die Vorarbeiten sind planmäßig abgeschlossen. Wir sind in Mecklenburg-Vorpommern gut vorbereitet. Ich bedanke mich ausdrücklich bei allen, die in den letzten Wochen mit Fachexpertise, Kreativität und großem Einsatz dafür gesorgt haben“, so Drese.

Kernstück ist die vom Land entwickelte digitale Meldeplattform IMPF-MV. Seit heute können dort unter www.IMPF-MV.de Einrichtungen, Unternehmen und Praxen nach Verifizierung ihre Daten eintragen und an ihr zuständiges Gesundheitsamt schicken. „Die weitgehende Automatisierung führt nicht nur im Rahmen des Verwaltungsverfahrens zu einer deutlichen Reduzierung des kommunalen Personalaufwandes, sondern wird zugleich auch die meldepflichtigen Einrichtungen und Unternehmen entlasten“, verdeutlichte Drese.

Nach Auskunft des Landesbeauftragten für Datenschutz bestehen keine datenschutzrechtlichen Bedenken bei der Nutzung des Portals. Im Gegenteil: mit der Nutzung des Portals entfällt für die Einrichtungen die Gefahr, für unsichere Transportwege, wie etwa unverschlüsselte Mails oder Faxe, haftbar gemacht zu werden.

Darüber hinaus steht eine Telefon-Hotline zur Verfügung. Unter der Service-Nummer 0385 202 711 15 erhalten die Institutionen, die von der einrichtungsbezogenen Impfpflicht betroffen sind, Auskünfte im Umgang mit der Meldeplattform und zu rechtlichen Fragen (z.B. zur Auslegung des § 20a IfSG). Drese: „Diese Hotline sowie ein umfangreicher FAQ-Katalog, der auf der Website des Sozialministeriums zu finden ist, sind wichtige ergänzende Hilfestellungen. Auskunftssuchende finden hier Antworten oder können telefonisch ihre technischen Fragen stellen oder auch einen Impftermin vereinbaren.“

Als weitere wichtige Erleichterung hob Drese das landesweit einheitliche Verwaltungsverfahren hervor. „Die Entscheidung über ein Beschäftigungsverbot steht dabei am Ende eines mehrstufigen Verfahrens“, so Drese.

Bei fehlendem, unvollständigem oder ungültigem Impf-Nachweis erfolgt über die Meldeplattform eine Mitteilung durch den Arbeitgeber an das Gesundheitsamt. Nach dieser Meldung wird es zunächst ein Aufforderungsschreiben an den Beschäftigten durch die Gesundheitsämter mit einer Fristsetzung zur Antwort geben. Im Anschluss erfolgen eine Prüfung und ggf. ein Anhörungsverfahren. Die Ermessensentscheidung erfolgt einzelfallabhängig am Ende dieses Prozesses.

Dazu gibt es umfassende Informationen des Ministeriums für die Kommunen mit Bestimmungen zur Durchführung des Verfahrens im Rahmen des § 20a Infektionsschutzgesetz, die den Gesundheitsämtern viele Lösungsansätze im Rahmen ihrer Ermessensausübung aufzeigt.

Drese: „Die im engen Austausch mit den Kommunen und Einrichtungen entwickelten Maßnahmen stellen sicher, dass die einrichtungsbezogene Impfpflicht in Mecklenburg-Vorpommern gut umgesetzt und der Schutz der vulnerablen Gruppen durch die Schließung von Impflücken erhöht wird. Zugleich berücksichtigen wir durch das abgestufte Verfahren jedoch auch die Versorgungssituation in den gesundheitlichen und sozialen Einrichtungen und Angeboten.“

Unter die COVID-19-Immunitätsnachweispflicht einrichtungsbezogener Tätigkeiten fallen Beschäftigte in Einrichtungen und Unternehmen, die im § 20a Absatz IfSG festgelegt sind. Dazu zählen u.a. Krankenhäuser, Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen, Arztpraxen, Praxen sonstiger humanmedizinischer Heilberufe oder Rettungsdienste.

Aktuelle Informationen (u.a. auch eine bebilderte Anleitung für die Nutzung der Meldeplattform) für Einrichtungen, Unternehmen und Angestellte finden sich auf der Website des Sozialministeriums.

Endspurt: Unternehmer*in 2022 in M-V

Meyer: Bewerbungen und Nominierungen für den landesweiten Preis der Wirtschaft sind möglich

Schwerin – Noch bis zum 25. März läuft die Bewerbungs- und Nominierungsfrist für den landesweiten Preis der Wirtschaft „Unternehmerin beziehungsweise Unternehmer des Jahres 2022“.

„Mecklenburg-Vorpommerns Wirtschaft besticht durch eine Vielzahl außergewöhnlicher Unternehmen, tatkräftiger Unternehmerpersönlichkeiten und auf Nachhaltigkeit setzende Betriebe. Diesen großen Einsatz wollen wir mit der Auszeichnung würdigen. Bewerbungen sind noch möglich – oder auch Vorschläge von Kunden oder Mitarbeitern, die ein Unternehmen für den Preis nominieren wollen“, sagte der Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Reinhard Meyer.

Der Preis wird 2022 zum vierzehnten Mal landesweit ausgelobt. Vergeben wird der Preis in den Kategorien „Unternehmerpersönlichkeit“, „Unternehmensentwicklung“, „Fachkräftesicherung und Familienfreundlichkeit“ und erstmals in der Kategorie „Nachhaltigkeit“. Im Landeswettbewerb sind Eigenbewerbungen und/oder Nominierungen durch andere möglich, auch in mehreren Kategorien des Wettbewerbs. Jedes Unternehmen, egal welcher Größe oder aus welcher Branche, kann mitmachen.

Selbstverständlich können auch Belegschaften, Kommunen, Landkreise, Wirtschaftsfördergesellschaften, regionale Unternehmensnetzwerke und Kunden Kandidaten vorschlagen. Es werden Unternehmen unabhängig von ihrer Unternehmensgröße und vom Wirtschaftsbereich gesucht, die herausragende und beispielgebende Leistungen erbracht haben.

„Die Unternehmerpersönlichkeiten sollen mit ihren Ideen, Erfolgen, beispielhaften Konzepten und erfolgreichen Unternehmensentwicklungen Mut für unternehmerisches Engagement machen“, sagte Meyer.

Die Preisverleihung wird am 27. Juni 2022 im Sitzungs- und Veranstaltungsgebäude Solitär in Parchim stattfinden. Die Auszeichnung der Preisträger umfasst Preisgelder von insgesamt 15.000 Euro sowie für jede Kategorie eine Stele und eine Urkunde.

Teilnahmeberechtigt sind alle Unternehmen mit Sitz oder Niederlassung in Mecklenburg-Vorpommern. Auch wiederholte Vorschläge und Bewerbungen sind zugelassen und willkommen. Die Unterlagen sollen in schriftlicher Form eingereicht werden, eine Übersendung per Post, per Fax, per E-Mail oder der Versand nach digitaler Bearbeitung des Teilnahmebogens sind möglich.

Eine Jury, die sich aus Vertreterinnen/-ern aller Träger des Wettbewerbs zusammensetzt, bewertet die eingereichten Bewerbungen und Vorschläge und wählt die Preisträger in einem nicht-öffentlichen Auswahlverfahren. Träger des Wettbewerbs sind neben dem Wirtschaftsministerium der Ostdeutsche Sparkassenverband mit den Sparkassen in Mecklenburg-Vorpommern, die Landesarbeitsgemeinschaft der drei Industrie- und Handelskammern, die Arbeitsgemeinschaft der beiden Handwerkskammern sowie die Vereinigung der Unternehmerverbände Mecklenburg-Vorpommern. Einsendeschluss ist der 25. März 2022.

Weitere Informationen sowie Bewerbungen und Nominierungen unter www.unternehmerpreis-mv.de.

Neues Landeswaldprogramm

Schwerin – Am 23. März wird im Agrarausschuss des Landtages das Landeswaldprogramm 2021 aufgerufen. Heute wurde es den Landtagsabgeordneten zugestellt.

Am 24. Juni 2021 haben mehr als 30 Institutionen, Verbände und Vereine gemeinsam das Landeswaldprogramm beschlossen. Das offene Gremium wurde 2011 mit der Novelle des Landeswaldgesetzes eingerichtet. Ziel des Forums war und ist es, die verschiedenen Interessen am Wald zu sondieren, zu waldpolitischen Lösungsansätzen zu gelangen und diese gemeinsam umzusetzen. Der Minister dankte den Teilnehmern für den konstruktiven Dialog. Er habe es ermöglicht, bereits zwischen 2014 und 2016 das erste Landeswaldprogramm zu erarbeiten.

„Die besondere Bedeutung des Waldes liegt in seiner Multifunktionalität. Der Wald, in MV sind es immerhin rund 558.000 Hektar und damit etwa 24 Prozent der Landesfläche, dient dem Klimaschutz, er ist Erholungsraum, liefert den wertvollen Rohstoff Holz. Er ist wichtig für den Wasserhaushalt und für die Biodiversität. Der Wald ist wesentlicher Faktor für den Tourismus und die Gesunderhaltung des Menschen. Und er ist ein wichtiger Wirtschaftsfaktor. Der Cluster Forst und Holz umfasst in unserm Land mehr als 2.700 Unternehmen, die Arbeitsplätze für mehr als 16.000 Menschen bieten, etwa in Forstbetrieben, Tischlereien oder Sägewerken. Gemeinsam erwirtschaften diese Menschen einen jährlichen Umsatz von rund 1,3 Milliarden Euro. Kurz: Wald ist multifunktional, unersetzlich und im Klimawandel umso wichtiger als nachhaltige Lebensgrundlage – Wald schafft Zukunft“, sagte Backhaus.

Bereits mit dem Landeswaldprogramm 2016 sei es erstmalig in Deutschland gelungen, die unterschiedlichen Interessen am Wald sowie die Nutz-, Schutz- und Erholungsfunktionen im Konsens zusammenzuführen. Seither wurden viele der damals gemeinsam abgestimmten Ziele erreicht.

„In den vergangenen Jahren haben wir vier Kur- und Heilwälder etabliert. Der erste Kur- und Heilwald Europas wurde 2017 hier in Mecklenburg-Vorpommern im Kommunalwald von Heringsdorf ausgewiesen. In der Usedomer Gemeinde ist außerdem eine Kinderheilwaldstation entstanden.
Eine große Bereicherung ist die Ansiedlung des deutschlandweit zuständigen Kompetenzzentrums Wald und Holz bei Gülzow-Prüzen. Wesentlich zum Ausbau des Waldtourismus‘ tragen die neu eröffneten Baumkronenpfade Ivenacker Eichen und Heringsdorf bei. Erwähnenswert ist außerdem die Ausweisung des Naturparkweges im vergangenen Jahr. Er leistet einen wichtigen Beitrag zur landschaftsgebundenen Erholung. Mit der Studie zu den Ökosystemleistungen im Wald wurde die Grundlage zur Etablierung eines Honorierungsmodells geschaffen. Es gilt nun, dieses Vorhaben in die Tat umzusetzen“, sagte der Minister.

Das Landeswaldprogramm von 2016 wurde inhaltlich weiterentwickelt. Die Teilnehmer des Waldforums beschlossen einstimmig, es um folgende Punkte zu erweitern:

  • Anpassung an den Klimawandel – Beschleunigung des Waldumbaus
  • Inwertsetzung von Ökosystemleistungen der Wälder mit Fokus auf Klimaschutzfunktionen
  • Öffentlichkeitsarbeit, Bildung und Kommunikation.

„Auch in Zukunft sollen die Nutz-, Schutz- und Erholungsfunktionen gleichrangig im Wald berücksichtigt werden. Ich lege dabei weiterhin großen Wert auf die Einbindung aller Akteure in den politischen Entscheidungsprozess. Das neue Landeswaldprogramm wird auch in Zukunft meine Handlungsgrundlage sein“, so Backhaus.

Regierung beschließt Haushalt 2022/2023

Schwerin – Die Landesregierung hat heute ihren Entwurf für den Doppelhaushalt 2022 und 2023 verabschiedet. Es ist der erste Haushaltsentwurf der neuen Landesregierung.

„Unter der Überschrift „Aufbruch 2030“ wollen wir ein wirtschaftliche starkes, sozial gerechtes und nachhaltiges Land Mecklenburg-Vorpommern entwickeln. Diesem Ziel dient auch der Doppelhaushalt 2022/23. Das heißt auch, an einer modernen Infrastruktur zu arbeiten und den künftigen Generationen ausreichend finanziellen Spielraum zu lassen. Bildung, Wirtschaft, Arbeitsplätze, Digitalisierung, Klimaschutz, Generationengerechtigkeit, funktionierende Kommunen mit einer verlässlichen Finanzausstattung – diese Schwerpunkte finden Sie im Haushaltsentwurf wieder“, betonte die stellvertretende Ministerpräsidentin und Ministerin für Bildung und Kindertagesförderung Simone Oldenburg.

Die Menschen lebten in schwierigen Zeiten, sagte Oldenburg: „Die Corona-Pandemie fordert uns immer noch alles ab. Wir wollen die Gesundheit der Menschen schützen und haben dafür zu sorgen, dass das Gesundheitssystem nicht zusammenbricht. Da ist Hilfe also weiter gefragt: für die Wirtschaft, die Kommunen, das Gesundheitswesen, für das Ehrenamt und vieles mehr. Dafür gibt es auch weiterhin den MV-Schutzfonds. Ich danke allen, die sich dafür engagieren, dass wir gut durch die Krise kommen.“

Der Krieg in der Ukraine sei eine weitere Herausforderung und bleibe auch für unsere Wirtschaft und für die Verbraucherinnen und Verbraucher nicht folgenlos. „Eins ist klar: Wir werden die vor Krieg Flüchtenden unterstützen, solidarisch und mitmenschlich. Wir lassen dabei die Kommunen nicht allein“, so die Ministerin.

 „Trotz Krisen, Krieg und Katastrophen legt die Landesregierung ihren Haushaltsentwurf ohne neue Schulden mit hohen Investitionen in die zentralen Zukunftsbereiche vor. Gleichzeitig wird die Finanzausstattung der kommunalen Ebene auf einen neuen Rekordwert gesteigert. Die neue Landesregierung setzt die solide Finanzpolitik der Vergangenheit auch in Krisenzeiten fort“, erklärte Finanzminister Dr. Heiko Geue.

Der Doppelhaushalt ist geprägt von unruhigen Zeiten und Einmaleffekten. Die Gesamteinnahmen und Gesamtausgaben im Haushaltsentwurf steigen gegenüber 2021 deutlich an.

„Es besteht die Gefahr, dass die Katastrophen der Gegenwart den Blick auf die Zukunft verstellen. Wir müssen deswegen immer wieder die Perspektive des Landes 2030 einnehmen, um die langfristig wichtigsten Schwerpunkte identifizieren zu können. Das ist gelungen“, so Geue.

Im Doppelhaushalt sind 100 Mio. Euro für den Aufbau der klimaneutralen Wasserstoffwirtschaft in dieser Legislaturperiode vorgesehen, um die Transformation der Wirtschaft voran zu treiben und eine klimaneutrale Industrie mit gut bezahlten Arbeitsplätzen in Mecklenburg-Vorpommern aufzubauen. Zusätzlich wird das Land 20 Mio. Euro mehr für den Klimaschutz bereitstellen.

Das zwischen den Koalitionsparteien vereinbarte Programm „Schule in MV – Aufbruch 2030: 1.000 Stellen besetzen, sichern, erweitern“ hat in einer ersten Umsetzungsstufe Eingang in den Haushaltsplan-Entwurf der Landesregierung 2022/2023 gefunden. Neben einer aufwachsenden Einwerbung des Zukunftsprogramms Berufliche Schulen und der Einwerbung von 50 zusätzlichen Vertretungslehrkräftestellen sind weitere Stellenverbesserungen aufgrund steigender Schülerzahl in den Entwurf eingeflossen.

Die Mobilität wird – insbesondere im ländlichen Raum – deutlich gestärkt. Für die Einführung eines landesweiten Rufbussystems werden insgesamt 15,7 Mio. Euro bereitgestellt und für das bereits etablierte Azubiticket und das neue Seniorenticket sind 19,4 Mio. Euro eingeplant.

Auf Rekordniveau bewegen sich im Jahr 2022 die Investitionen mit rund 1,7 Mrd. Euro. Für 2023 sieht der Haushalt rund 1,5 Mrd. Euro vor. Die Investitionsquoten von 17,1 % bzw. 15,4 % liegen deutlich über den Werten der alten Finanzplanung. Dies ist für die Infrastruktur des Landes eine äußerst positive Entwicklung und zeigt, dass ein hohes Investitionsniveau der Schwerpunkt im Landeshaushalt ist. Hier spiegeln sich beispielsweise die weitere Umsetzung des Breitbandausbaus, hohe investive Zuweisungen an die Kommunen aber auch die Investitionsbedarfe der Polizei mit Ersatzbeschaffungen bei den Polizeihubschraubern und Booten für die Wasserschutzpolizei wider.

Die Finanzausstattung der Kommunen wird weiter verbessert. Die im Haushalt berücksichtigten Finanzausgleichsleistungen summieren sich in 2022 auf 1,47 Mrd. Euro und in 2023 auf 1,40 Mrd. Euro und bleiben damit weiter auf hohem Niveau. Im Ergebnis wird die kommunale Finanzausstattung aus Gemeindesteuern und Finanzausgleichsleistungen im Jahr 2022 den Rekordbetrag des Jahres 2020 von 2,93 Mrd. Euro mit 2,94 Mrd. Euro in 2022 übertreffen. Auch in 2023 werden 2,92 Mrd. Euro für die Kommunen bereitstehen.

In den veranschlagten Ausgaben des Haushalts grundsätzlich nicht enthalten sind die Finanzierungsbedarfe aufgrund der Corona-Pandemie. Diese werden für die kommenden Jahre weiterhin über das 2020 errichtete Sondervermögen „MV-Schutzfonds“ abgebildet. Gleichzeitig ist vorgesehen, die parlamentarische Mitbestimmung für den Schutzfonds auszuweiten. Über Änderungen des Wirtschaftsplans von mehr als 1 Mio. Euro soll künftig das Plenum des Landtags entscheiden.

Finanzminister Dr. Heiko Geue: „Der Haushaltsplan-Entwurf 2022/2023 setzt wichtige Ziele der Landesregierung um. Allerdings war der Haushaltsausgleich ohne Schulden nur durch Entnahme aus der Ausgleichsrücklage möglich. Dies zeigt, dass neben den Investitionen auch Modernisierungsmaßnahmen in der öffentlichen Verwaltung und dauerhafte Einsparungen dringend notwendig sind. Nur so kann solide Finanzpolitik mit einer klaren Zukunftsperspektive bis 2030 gelingen.“

Um den Haushaltsausgleich zu erreichen, müssen bereits 2023 dauerhaft wirkende Einsparvorgaben von insgesamt 150 Mio. Euro, sogenannte Minderaus­gaben, von allen Ressorts umgesetzt werden.

Das Kabinett hat sich darüber hinaus darauf verständigt, das Finanzministerium mit einem Konzept für ein zentrales Nachbesetzungsverfahren von Personalstellen zur Sicherstellung der Handlungsfähigkeit der Landesverwaltung in diesem Jahrzehnt des Fachkräftemangels zu beauftragen. Bis im Herbst 2022 soll das Konzept vorliegen und in der Haushaltsklausur beschlossen werden.

Modernes, zunehmend ortsunabhängige Arbeiten hält auch in der Landesverwaltung seinen Einzug. Die Landesregierung will daher bis zum Ende der Legislaturperiode den Flächenbedarf um mindestens 30 % senken. Dadurch sollen Anmietungen beendet und Bewirtschaftungskosten reduziert werden.

Mit dem Haushaltsentwurf wird auch auf sich abzeichnende Folgen des Krieges in der Ukraine reagiert.

Wir haben uns daher kurzfristig darauf verständigt, eine haushaltsrechtliche Ermächtigung vorzusehen, die eine Finanzierung humanitärer Hilfen und Entlastungsmaßnahmen in MV aus der Ausgleichsrücklage ermöglicht. Daraus wird auch eine Verdopplung des Integrationsfonds finanziert. Damit sind in dieser Legislaturperiode dann insgesamt 10 statt wie bisher 5 Millionen Euro vorgesehen.

Um einen Beitrag leisten zu können, betroffene Unternehmen finanziell abzusichern, erhöht das Land den Rahmen für Bürgschaften, Gewährleistungen, Kreditaufträge sowie Rückbürgschaften und Rückgarantien um 225,6 Mio. Euro.

Der Haushalt wird voraussichtlich im April in den Landtag eingebracht.

Bis zum 11. 04. für Referendariat bewerben

Oldenburg: Lehrerin und Lehrer in Mecklenburg-Vorpommern werden – viele gute Gründe sprechen dafür

Schwerin – Zum 1. August 2022 werden in Mecklenburg-Vorpommern wieder Referendarinnen und Referendare an den staatlichen allgemein bildenden und beruflichen Schulen für ein Lehramt eingestellt.

„Es gibt viele gute Gründe, Lehrerin oder Lehrer in Mecklenburg-Vorpommern zu werden, zum Beispiel die besonders gute Einstufung für Grundschullehrer, eine Übernahmegarantie, Fahrtkostenzuschüsse für Referendarinnen und Referendare und die Zulage für zukünftige Lehrkräfte, wenn sie ihren Vorbereitungsdienst an Schulen im ländlichen Raum absolvieren“, erklärt Bildungsministerin Simone Oldenburg.

Die freien Stellen sind im Karriereportal www.Lehrer-in-MV.de zu finden – darunter sowohl landesweit ausgeschriebene als auch schulbezogene Stellen.

Lehramtsabsolventinnen und Lehramtsabsolventen – auch aus anderen Bundesländern – können sich bis Montag, dem 11. April 2022 bewerben. Bewerberinnen und Bewerber, die ihre Zeugnisse über die Erste Staatsprüfung bis zum Bewerbungsschluss noch nicht erhalten haben, werden berücksichtigt, wenn sie ihre Zeugnisse bis zum 20. Juli 2022 einreichen. Diese Nachreichfrist gilt für alle Lehrämter, auch für das Lehramt an Gymnasien. In den Vorbereitungsdienst an Beruflichen Schulen ist der „Quereinstieg“ möglich.

Zum 1. August jedes Jahres wird die „Doppelqualifikation“ angeboten. Diese besondere Form der Ausbildung in MV eröffnet größere Chancen im Schuldienst des Landes. Referendarinnen und Referendare des Lehramts an Regionalen Schulen erwerben zusätzlich die Unterrichtserlaubnis für die Tätigkeit an Grundschulen. Referendarinnen und Referendare des Lehramts an Gymnasien erwerben zusätzlich die Unterrichtserlaubnis für die Tätigkeit an Grundschulen oder Regionalen Schulen. Dieser Vorbereitungsdienst dauert 24 Monate – der reguläre 18 Monate.

Zu beachten ist dabei, dass für das Lehramt an Gymnasien zum 1. August ausschließlich der Einstieg in die Doppelqualifikation vorgesehen ist. Beim Lehramt an Regionalen Schulen ist sowohl der Einstieg in den regulären Vorbereitungsdienst als auch in die Doppelqualifikation möglich.

„Die Doppelqualifikation ermöglicht den Referendarinnen und Referendaren, die eigenen Fähigkeiten und damit die Chancen für eine Arbeit im Schuldienst des Landes zu verbessern. Sie können Unterricht in einer weiteren Schulart erleben und gestalten“, wirbt Bildungsministerin Simone Oldenburg.

Das Land bietet jedoch noch mehr: Seit dem Schuljahr 2020/2021 erhalten Lehrkräfte an Grundschulen wie an Regionalen Schulen und für Sonderpädagogik die A 13 bzw. E 13. Ebenso wurden im Rahmen des „200-Millionen-Euro-Schulpakets“ die Anwärtergrundbeträge von Referendarinnen und Referendaren für das Lehramt an Grundschulen auf dasselbe Niveau wie das der Anwärtergrundbeträge anderer Schularten gehoben.

2021 legte MV mit der Übernahmegarantie und einem vereinfachten Verfahren für Lehrkräfte, die ihren Vorbereitungsdienst in Mecklenburg-Vorpommern absolviert haben, nach: Unter bestimmten Voraussetzungen können die Schulen, die von ihnen ausgebildeten Referendarinnen bzw. Referendare ohne gesondertes Ausschreibungsverfahren übernehmen. Sofern die direkte Übernahme nicht an der Ausbildungsschule realisiert werden kann, erhält die Nachwuchslehrkraft dennoch ein Einstellungsangebot an einer anderen Schule im Land.

„Damit bauen wir eine weitere Hürde ab: Referendarinnen und Referendare können schneller in den Schuldienst einsteigen – und Schulen erhalten Planungssicherheit mit der Perspektive, die bewährten selbst ausgebildeten Nachwuchslehrkräfte im eigenen Lehrerkollegium halten zu können,“ unterstreicht Bildungsministerin Simone Oldenburg. „Zudem werden die Referendarinnen und Referendare an unseren Schulen von erfahrenen Mentorinnen und Mentoren sowie einer landesweiten Beratungsstelle unterstützt. Ich freue mich über alle Lehramtsabsolventinnen und Lehramtsabsolventen, die sich für Mecklenburg-Vorpommern entscheiden“, schließt die Bildungsministerin.

Wer sein Lehramtsstudium noch nicht absolviert hat, muss nicht lange auf den nächsten Bewerbungsdurchgang warten. Im Gegensatz zu anderen Bundesländern stellt Mecklenburg-Vorpommern viermal im Jahr Referendarinnen und Referendare an den Schulen ein.

Einstellungstermine sind neben dem 1. August: der 1. Oktober, 1. Februar und 1. April eines jeden Jahres.

Eindämmung der Corona-Pandemie

Schwerin – Das Infektionsschutzgesetz (IfSG) gilt in seiner bisherigen Fassung nur noch bis zum Ende dieser Woche. Ab dem 20. März sollen nach einem Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Reform des Infektionsschutzgesetzes wesentliche Corona-Schutzmaßnahmen aufgehoben werden.

Um Schutz- und Regelungslücken zu vermeiden, hat die Landesregierung sich in einer Sondersitzung am Montag auf Eckpunkte für eine Übergangsregelung bis zum 2. April auf Basis des bisherigen IfSG verständigt. Diese Möglichkeit räumt der Bund ein. Eine entsprechende neue Corona-Landesverordnung wird das Kabinett am Freitag beschließen.

„Wir brauchen in Mecklenburg-Vorpommern angesichts der angespannten Pandemiesituation auch nach dem 20. März Schutzinstrumente“, verdeutlichte Gesundheitsministerin Stefanie Drese. „Wir haben mit einer 7-Tage-Inzidenz von 2.267 am 14. März einen Höchststand an Infektionen. Die Corona-Entwicklung ist dynamisch. Wir sind seit mehreren Wochen bei der Hospitalisierungs-Inzidenz in der Warnstufe Rot. In vielen Krankenhäusern ist die Lage angespannt. Es gibt kaum noch freie Bettenkapazitäten. Auch viele Pflegeeinrichtungen sind am Limit. Hinzu kommt eine hohe Ausfallquote des Personals, durch Infektionen, Quarantäne-Maßnahmen oder Kinderbetreuung“, so die Ministerin.

Drese: „Wir werden deshalb im Bereich der Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen nicht von unseren strengen Maßnahmen, wie z.B. der Testverpflichtung und der Maskenpflicht abweichen.“

Darüber hinaus wird die Landesregierung in der neuen Landesverordnung bis zum 2. April weiterhin Schutzmaßnahmen wie Maskenpflichten, Abstands- und Hygieneregeln sowie Testpflichten auf Basis der 3G-Regel festschreiben. Ab dem 20. März gibt es aber keine Schließungsmöglichkeiten und keine 2G oder 2G-Plus-Regeln mehr. Und es fallen durch die geplanten Änderungen des IfSG auch die letzten Kontaktbeschränkungen weg.

Über den 20. März hinaus ist 3G weiter erforderlich u.a. beim Besuch der Gastronomie, im Tourismus (bei der Anreise), bei Veranstaltungen, bei der Nutzung kultureller Angebote, bei der Sportausübung (auch in Fitnessstudios), im Freizeitbereich, beim Besuch von Messen o.ä., beim Frisör oder anderen körpernaher Dienstleistungen sowie in außerschulischen Bildungseinrichtungen.

Eine medizinische Maske muss getragen werden in den Innenbereichen, z.B. beim Einkaufen (auch in Supermärkten), bei der Nutzung von (körpernahen) Dienstleistungen (Frisör, Handwerksbetriebe) und medizinischer, pflegerischer und therapeutischer Angebote, in außerschulischen Bildungseinrichtungen, bei Freizeitangeboten (inkl. Hallenbäder, Indoorspielplätze und -freizeitaktivitäten), im Kulturbereich (Kino, Theater, Museen, Bibliotheken), bei Veranstaltungen (auch außen), beim Besuch von Messen oder Volksfesten (auch außen), in der Gastronomie (auf dem Weg zum Platz), in Diskotheken/ Clubs sowie bei der touristischen Beherbergung.

Die Ministerin sprach sich zudem dafür aus, dass auch zukünftig ein Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen oder Personengruppen eingehalten wird und es weiterhin verpflichtende Hygienekonzepte gibt.

Drese: „Es kommt jetzt sehr stark auch auf den Selbstschutz und die Eigenverantwortung an. Nicht alles was ab 20. März möglich ist, ist auch sinnvoll. Sich impfen lassen, Maske im Innenbereich tragen und Abstand halten sind weiterhin gute und sinnvolle Schutzmaßnahmen.“