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Kategorie: MeckPomm

Errichtung von Agroforstsystemen

Schwerin – Landwirtschaftliche Unternehmen können in Mecklenburg-Vorpommern ab 2023 eine finanzielle Unterstützung für die Errichtung von Agroforstsystemen erhalten.

„Damit ist unser Land nach Bayern eines der ersten Bundesländer, welches die Neuanlage von streifen­förmigen Agroforstsystemen auf Acker- und Dauergrünlandflächen im Rahmen einer investiven Förderung unterstützt“, so Agrarstaatssekretärin Elisabeth Aßmann.

Durch die Kombination landwirtschaftlicher Kulturen und Forstwirtschaft werde ein wichtiger Beitrag zur Erhöhung der Biodiversität und Klimaresilienz geleistet, fährt Aßmann fort.

Vorteile von Agroforstsystemen seien u.a.:

  • Die Verringerung der Verdunstung und Schutzwirkung für Ackerkulturen ge-gen Starkwinde und damit gegen Bodenerosion (Klimaanpassung
  • Schutz vor Wassererosion,
  • Langfristige Kohlenstoffspeicherung in der Biomasse und im Boden,
  • Erhöhung der biologischen Vielfalt,
  • Zusätzliche Einkommensquelle aus energetischer Nutzung oder Nahrungsmittelproduktion für teilnehmende Betriebe.

„Im Rahmen der Agroforstrichtlinie können bis zu 65% der tatsächlich entstandenen Netto – Ausgaben (z.B. für die Anschaffung der Gehölze und Pflanzung) erstattet werden“, führt die Staatsseretärin aus.

Die Höhe der Zuwendung beträgt demnach maximal

  1. a) bis zu 1.566 Euro je Hektar Gehölzstreifen, bei Pflanzung von Gehölzen für den Kurzumtrieb,
  2. b) bis zu 4.138 Euro je Hektar Gehölzstreifen, bei Pflanzung von Sträuchern,
  3. c) bis zu 5.271 Euro je Hektar Gehölzstreifen, bei Pflanzung von Baumarten, die in der Nahrungsmittel- oder Stamm-/Wertholzproduktion oder für beide Zwecke genutzt werden, einschließlich Sträuchern zur Unterpflanzung.

Förderanträge können beim Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg gestellt werden.

Eine Fördervoraussetzung ist u.a. ein Konzept für die Anlage des Agroforstsystems, welches von der LMS-Agrarberatung positiv zu prüfen ist und gegebenenfalls das Einverständnis der unteren Naturschutzbehörde.

Die geförderten Agroforstsysteme müssen so angelegt werden, dass sie den Bedingungen der Ökoregelung 3 (ÖR 3) entsprechen.

Die Beibehaltung von Agroforstsystemen wird im Rahmen des Agrarantrages mit der Ökoregelung 3 unterstützt.

Weiterführende Informationen und die Antragsunterlagen sind bei der Bewilligungsbehörde dem Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg erhältlich.

Neue Teammitglieder für den Justizvollzug

Justizstaatssekretär Friedrich Straetmanns: „Der Justizvollzug freut sich über junge motivierte Menschen zur Verstärkung.“

Güstrow – 15 Justizvollzugsanwärterinnen und -anwärter sind vom Justiz­staatssekretär Friedrich Straetmanns an der Bildungsstätte Justizvollzug in Güstrow zu Probebeamten ernannt worden.

„Wir freuen uns über hoch motivierte Kolleginnen und Kollegen, die unseren Justizvollzug verstärken. Ihre engagierte Arbeit ist unverzichtbar für die Resozialisierung der Gefangenen und deren Weg in eine Zukunft ohne neue Straftaten.

Die Tätigkeit ist sowohl verantwortungsvoll als auch menschlich sensibel. Egal, ob Mörderin oder Betrüger, alle Gefangenen werden auf die Wiedereingliederung in die Gesellschaft vorbereitet. Das ist das Ziel unseres Justizvollzugs“, so Staatssekretär Straetmanns in Güstrow.

Die Justizvollzugsanwärterinnen und -anwärter sind zwischen 21 und 37 Jahre alt. Vor ihrer Ausbildung im Justizvollzug haben einige von ihnen eine Ausbildung als Tischler, Krankenpfleger, Koch oder Kauffrau im Einzelhandel absolviert.

Sie werden in den vier Justizvollzugsanstalten des Landes für wertvolle Unterstützung in den Teams sorgen. Für den Justizvollzug in Mecklenburg-Vorpommern werden Frauen und Männer ausgebildet, die das 18. Lebensjahr vollendet haben.

Kommunale Abwasserbeseitigung

Aktueller Lagebericht für M-V veröffentlicht

Schwerin – Die kommunalen Kläranlagen Mecklenburg-Vorpommerns reinigen jedes Jahr ca. 90 Millionen Kubikmeter Abwasser und schützen so unsere Gewässer vor Verunreinigungen.

„Trotz erheblicher Auswirkungen der erst im Verlauf des Jahres 2022 in ihrer Tragweite nachlassenden COVID-19-Pandemie und der durch den Ukrainekrieg ausgelösten Energiekrise auf die Abwasserbeseitigung, gewährleisten die Kläranlagen in Mecklenburg-Vorpommern eine stabile Abwasserentsorgung und eine hohe Reinigungsleistung. Dies macht der vom Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie (LUNG) erstellte Lagebericht 2023 über die kommunale Abwasserbeseitigung in Mecklenburg-Vorpommern, der die Berichtsjahre 2021 und 2022 umfasst, deutlich“, betonte Mecklenburg-Vorpommerns Umweltstaatssekretärin Elisabeth Aßmann heute in Schwerin.

In Folge der COVID-19-Pandemie sei es zeitweise vor allem zu Personalengpässen durch Quarantäne und hohen Krankenstand gekommen, sagte sie weiter. Die Energiekrise in Folge des Ukrainekrieges habe im Berichtszeitraum zu gestiegenen Energiepreisen und teils erheblichen Lieferschwierigkeiten bei wichtigen Betriebsmitteln, insbesondere Eisensalzen, aber auch bei Bau- und Ersatzteilen, geführt.

„Auch wenn hinsichtlich der Liefersicherheit längst keine Situation erreicht ist, wie vor der Krise, lassen die vorliegenden Informationen aber erkennen, dass Fällmittel wieder am Markt erhältlich sind, dies jedoch nicht mit gewohnter Sicherheit und zu deutlich höheren Preisen“, schätzte Aßmann ein. Dank der schnell eingeleiteten Maßnahmen und der fachlichen Betriebsführung seien die Überwachungswerte bis auf einige wenige geringfügige Einzelüberschreitungen bei der Selbstüberwachung eingehalten und abwasserverursachte Verunreinigungen von Gewässern weitestgehend verhindert worden.“

„Für die trotz der erheblichen Herausforderungen auch in diesem Berichtszeitraum wieder geleistete hervorragende Arbeit der abwasserbeseitigungspflichtigen Körperschaften und Unternehmen bedanke ich mich ausdrücklich“, so Aßmann.

Die Abwasserbeseitigung wird in Mecklenburg-Vorpommern von 108 abwasserbeseitigungspflichtigen Körperschaften wahrgenommen. „Hierbei handelt es sich um 32 Zweckverbände, einen auf der Grundlage des Wasserverbandsgesetzes gegründeten abwasserbeseitigungspflichtigen Wasser- und Bodenverband, 74 Städte und Gemeinden sowie ein Amt“, erläutert Ute Hennings, Direktorin des Landesamtes für Umwelt, Naturschutz und Geologie MV „Zum Stichtag 31. Dezember 2022 existieren in Mecklenburg-Vorpommern 581 kommunale Kläranlagen ab 50 Einwohnerwerten (EW)[i]. Zudem fallen in den Geltungsbereich der EU-Kommunalabwasserrichtlinie sechs industrielle Betriebe“, so Hennings weiter.

„Um die hohe Reinigungsleistung zu gewährleisten, verfügen alle kommunalen Kläranlagen mindestens über mechanische und biologische Behandlungsstufen. Die Länge des öffentlichen Kanalnetzes beträgt 16.449 Kilometer, davon 11.421 Kilometer Schmutzwasserkanäle, 4.411 Kilometer Regenwasserkanäle und 617 Kilometer Mischwasserkanäle“, verdeutlicht Ute Hennings.

Seit 2016 besteht gemäß der Wasserförderrichtlinie MV die Möglichkeit, Zuschüsse für investive Vorhaben zur weitergehenden Abwasserbehandlung zu beantragen. Die Vorhaben sollen punktuelle Gewässerbelastungen beseitigen und sind auf den guten Zustand des Gewässers nach der EU-Wasserrahmenrichtlinie ausgerichtet. Im Berichtszeitraum wurden 310.000 Euro an Fördermitteln ausgezahlt: für die Fertigstellung bereits im letzten Berichtszeitraum begonnener Maßnahmen zur Verbesserung der Phosphorelimination auf sechs Kläranlagen sowie für die Verbesserung der Reinigungsleistung bei einer weiteren Kläranlage und die Überleitung des Abwassers von zwei außer Betrieb genommenen Kläranlagen zu Kläranlagen mit gezielter Phosphorelimination.

[i] Einwohnerwert ist ein Vergleichswert für die Angabe von Kläranlagenkapazitäten, der sich aus der anzuschließenden Einwohnerzahl und der Schmutzfracht aus industriellem und gewerblichem Abwasser (ausgedrückt in Einwohnergleichwert) zusammensetzt, wobei für die Umrechnung der industriellen und gewerblichen Schmutzfracht die durch einen Einwohner erzeugte mittlere Schmutzfracht in Höhe von 60 g pro Tag BSB5 (Biochemischer Sauerstoffbedarf in 5 Tagen) zugrunde gelegt wird.

Schuldenabbau der Kommunen in M-V

Schwerin – Die Kommunen in Mecklenburg-Vorpommern konnten in den vergangenen Jahren weiter ihre Schulden abbauen. Mit der Novelle des Finanzausgleichsgesetzes (FAG M-V) 2020 haben Land und kommunale Spitzenverbände ein unbürokratisches Entschuldungsprogramm für Kommunen mit Haushaltsproblemen auf den Weg gebracht. Die finanziellen Hilfen des Landes aus dem FAG M-V in Form von Konsolidierungszuweisungen und Sonder- und Ergänzungszuweisungen dienen zur nachhaltigen Unterstützung der Kommunen bei der Rückführung von Defiziten aus Vorjahren und helfen den Kommunen beim angestrebten Haushaltsausgleich.

Zum 31. Dezember 2022 beliefen sich die kommunalen Haushaltsdefizite der kreisangehörigen Gemeinden auf rund 58 Millionen Euro, 137 Gemeinden erreichten den Ausgleich der Finanzrechnung nicht. Daneben waren zum 31. Dezember 2022 die Landeshauptstadt Schwerin mit rund 107 Millionen Euro und der Landkreis Vorpommern-Greifswald mit rund 63 Millionen Euro verschuldet.

„Ich freue mich sehr, dass 77 Kommunen in unserem Land die Möglichkeit, Konsolidierungshilfen in Anspruch zu nehmen, genutzt haben. Das Innenministerium hat so im Haushaltsjahr 2022 insgesamt mehr als 38 Millionen Euro ausgezahlt und damit den Konsolidierungsprozess unserer Kommunen deutlich beschleunigt“, sagt Christian Pegel.

Konsolidierungszuweisungen können Kommunen beantragen, die selbst einen Überschuss zur Rückführung ihrer Defizite aus Vorjahren erwirtschaften. „Für jeden Euro selbst erwirtschafteten Überschuss im Finanzhaushalt gibt das Land im Folgejahr – grundsätzlich – einen Euro dazu, bis das Haushaltsdefizit abgebaut ist“, erklärt der Innenminister. Sonder- und Ergänzungszuweisungen erhalten besonders finanzschwache Kommunen, wenn es ihnen trotz Konsolidierungsanstrengungen längerfristig nicht gelingt, Überschüsse zu erwirtschaften, weil nicht einmal jahresbezogen der Haushaltsausgleich erreicht werden kann.

Die Prognose für 2023 ist positiv. „Im Haushaltsjahr 2023 können  aus dem kreisangehörigen Raum voraussichtlich 89 Anträge mit einem Volumen von etwa 17,5 Millionen Euro gestellt werden“, so Innenminister Pegel und ergänzt: „Die Vielzahl der Kommunen, die in den Jahren 2020 bis 2022 finanzielle Hilfen des Landes erhalten hat und voraussichtlich auch im Jahr 2023 erhalten wird, zeigt, dass wir es mit dem neuen FAG geschafft haben, verschuldeten Kommunen einen niedrigschwelligen Zugang zu finanziellen Hilfen bereitzustellen, damit möglichst viele die Unterstützung in Anspruch nehmen.“

Die Anzahl der kreisangehörigen Gemeinden mit einem Haushaltsdefizit verringerte sich im Vergleich zum Jahr 2019 von 184 auf 137 Kommunen (Stand 31. Dezember 2022). „Die Haushaltsdefizite konnten von Ende 2019 in Höhe von mehr als 128 Millionen Euro zu 2022 auf etwa 58 Millionen Euro reduziert und somit mehr als halbiert werden“, führt Minister Pegel aus und weiter:

„Der deutlichste Rückgang der Anzahl der bisher defizitären Gemeinden konnte in den Landkreisen Vorpommern-Rügen, Vorpommern-Greifswald und Mecklenburgische Seenlandschaft erreicht werden. Auch in den anderen Landkreisen zeigt sich eine positive Entwicklung. Die Höhe der negativen Salden der laufenden Ein- und Auszahlungen ist ebenfalls in allen Landkreisen rückläufig, insbesondere in den Landkreisen Vorpommern-Greifswald, Vorpommern-Rügen und Mecklenburgische Seenplatte.“

Neben den Konsolidierungshilfen mit einer Gesamthöhe von 60,9 Millionen Euro an den Landkreis Mecklenburgische Seenplatte, den Landkreis Vorpommern-Greifswald, Neubrandenburg und Schwerin sind diese Kommunen sowie die Stadt Stralsund darüber hinaus in den Jahren 2020 bis 2022 auf der Grundlage von Konsolidierungsvereinbarungen aus Vorjahren zum Erreichen des Haushaltausgleichs mit Mitteln in Höhe von 41,06 Millionen Euro unterstützt worden.

„Der Landkreis Mecklenburgische Seenplatte und Stralsund erreichten schon Ende 2020 den vollständigen Haushaltsausgleich, Neubrandenburg in 2021. Der Konsolidierungsprozess des Landkreises Vorpommern-Greifswald und der Landeshauptstadt Schwerin ist mit Blick auf das erhebliche Ausmaß der in Vorjahren entstandenen Schulden längerfristig zu verfolgen“, so Minister Christian Pegel und lobt die bereits geleistete Arbeit: „Aber auch diese beiden Kommunen haben bereits deutliche Verbesserungen erreicht.“

Zusammenfassend zeigen die Konsolidierungshilfen von 2020 bis 2022 für alle Kommunen des Landes Wirkung. „Unser übergeordnetes Ziel ist es, alle bisher noch verschuldeten Gemeinden, Städte und Landkreise in unserem Land dabei zu helfen, ihren Haushalt in den kommenden Jahren ausgleichen zu können. Dadurch erlangen sie wieder ihre selbständige finanzielle Gestaltungskraft und können vor Ort wieder stärker selbst gestalten“, verdeutlicht Innenminister Pegel und:

„Bereits nach den ersten drei Antragsjahren ist, obwohl wir die Corona-Pandemie und die Auswirkungen des Ukraine-Krieges finanziell alle zu spüren bekommen haben, die Anzahl der verschuldeten Kommunen verringert worden. Gemeinsam werden wir den begonnenen Konsolidierungsprozess noch weiter voranbringen.“

Menschenverachtendes Handeln

Innenminister Christian Pegel: „Hissen der Hakenkreuzfahne ist menschenverachtend“

Neubrandenburg – Innenminister Christian Pegel hat das Hissen einer Hakenkreuzfahne durch bislang Unbekannte auf dem Neubrandenburger Bahnhofsvorplatz scharf verurteilt.

„Das Hakenkreuz steht für die schlimmsten Verbrechen an der Menschlichkeit, die je von deutschem Boden ausgegangen sind – sie zu hissen ist nicht nur eine Straftat, sondern menschenverachtend und klar verfassungsfeindlich“, so der Minister.

„Wer sie hisst, stellt sich außerhalb unserer Gesellschaft, will die freiheitlich-demokratische Grundordnung bekämpfen und verhöhnt in unerträglicher Weise die Opfer der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft.“

Die Polizei werde alles daransetzen, die Straftäter zu ermitteln.

Richtigstellung zur Berichterstattung in der OZ

Schwerin – Auf den Beitrag der Ostsee-Zeitung vom 29. Juli 2023 („Nord-Stream-2-Projekt in Rostock: Neue Mails belasten Minister Pegel“) erklärt das Innenministerium: Die Darstellungen der Ostsee-Zeitung sind falsch und werden von den dem Parlamentarischen Untersuchungsausschuss – PUA – übergebenen Unterlagen in keiner Weise getragen.

Soweit der Beitrag suggeriert, die Landesregierung habe mit der Firma Rokai selbst aktiv verhandelt, zeigt der gesamte dem PUA übergebene Email-Verkehr, dass kein unmittelbarer Kontakt zwischen dem Unternehmen Rokai und der Landesregierung im Dezember 2020 im Zusammenhang mit der möglichen Verpachtung bestand. Die Stadt Rostock wandte sich an die Verkehrsabteilung im damaligen Energieministerium mit der Frage, ob das Energieministerium politische Bedenken hätte, wenn die Stadt Rostock dem Unternehmen ein wassernahes Grundstück verpachtet, um darauf mit der Pipeline zusammenhängende Arbeiten zu verrichten. Es ergibt sich daraus keinerlei eigenes Verhandeln, Anregen dieser Verpachtung oder Mitwirkung am Pachtvertragsabschluss. Diese suggerierte Darstellung ist und bleibt also falsch.

Soweit der Eindruck erweckt wird, die Landesregierung habe wissentlich Arbeitsplätze einer zum für die Verpachtung beabsichtigten Grundstück benachbarten Werft gefährdet, ist auch dies ausweislich der übergebenen Emails grob falsch. Der Email-Verkehr schließt mit dem Hinweis, dass die Stadt Rostock ihrerseits – erkennbar erstmalig – gegenüber dem Ministerium von Bedenken der benachbarten Werft gegen eine solche Verpachtung berichtet hatte – und zwar geäußert durch die Werft gegenüber der Hansestadt Rostock. Zudem wird darin festgehalten, dass die Stadt dieses Risiko nicht eingehen wollte.

Es hat schon keinen Einsatz der Landesregierung für eine Verpachtung des städtischen Grundstücks an das private Unternehmen gegeben – diese Initiative ging ausweislich des Mail-Verkehrs von der Hansestadt Rostock aus. Es gab auch kein aktives Werben der Landesregierung gegenüber der Stadt Rostock für diese Verpachtung. Diese Frage ging alleinig von der Stadt aus und richtete sich an die Landesregierung, nicht umgekehrt.

Erst Recht hat die Landesregierung ein möglicher Weggang der Bestandswerft aus Rostock nicht „nicht gekümmert“ – vielmehr erfuhr das Energieministerium von diesen Bedenken der Werft erst durch die Stadt Rostock, die zugleich mitteilte, deshalb von einer solchen Verpachtung Abstand nehmen zu wollen und nach Alternativen suchte. Es gab danach keinerlei in den Emails erkennbare Reaktion der Landesregierung gegenüber der Stadt Rostock, mit der für ein anderes Handeln geworben worden wäre. Diese Vorwürfe sind also nicht nur an den Haaren herbeigezogen, sondern die Emails sind für diese haltlosen Vorwürfe entgegen ihres ausdrücklichen Inhalts ausgelegt worden!

Usedom-Beachcup eröffnet

Weltweit größtes Beachvolleyball-Event: Sport-Staatssekretärin Grimm eröffnet Usedom-Beachcup

Insel Usedom – „Ich darf Sie herzlich willkommen heißen zum 22. Usedomer Beachcup im Beachvolleyball, hier im Ostseebad Karlshagen. Einem Turnier, dass europa-, ja sogar weltweit seinesgleichen sucht.“ Mit diesen Worten eröffnete Sport-Staatssekretärin Grimm am (heutigen) Samstag den Usedom-Beachcup und begrüßte die rund 1.200 teilnehmenden Sportlerinnen und Sportler.

In den kommenden Tagen finden auf einem insgesamt rund 1.5km langen Strandabschnitt Wettbewerbe auf knapp 90 Beachvolleyballfeldern statt. Die Wettkämpfe, an denen sowohl Leistungssportlerinnen und -sportler als auch Breitensportlerinnen und -sportler teilnehmen, umfassen dabei alle Altersgruppen vom Kids- und Teens-Cup bis zum Seniorenbereich. „Nicht zuletzt aufgrund dieser Vielfalt ist der Usedom-Beachcup über Jahre hinweg zu einem festen Bestandteil des Sportkalenders Mecklenburg-Vorpommerns geworden und hat eine enorme Strahlkraft entwickelt“, so Grimm.

Organisiert wird das auch durch Landesmittel geförderte Event von rund 200 Ehrenamtlichen des Usedomer Beachcup Fördervereins und des Volleyball-Clubs Greifswald mit Unterstützung von Partnern und Sponsoren. Ihnen dankte Grimm für ihr unermüdliches Engagement. „Nur durch Ihr Wirken und Ihren beispielgebenden Enthusiasmus ist ein Turnier dieser Größenordnung überhaupt möglich“, betonte die Staatssekretärin.

Der Usedom-Beachcup findet bereits seit dem Jahr 2000 statt. Seit 2007 steht er im Guinness Buch der Rekorde als „Größter Beachvolleyball-Wettkampf”. Der Beachcup gelte laut Grimm damit auch als wichtiges Aushängeschild für den Sport in Mecklenburg-Vorpommern insgesamt.

Chef der Staatskanzlei auf Sommertour

Dahlemann: Wirtschaft investiert und Regionalproduzenten wachsen

Der Chef der Staatskanzlei Patrick Dahlemann hat am Donnerstag und Freitag seine Sommertour quer durchs Land fortgesetzt und erneut eine positive Bilanz gezogen. „Der zweite Wirtschaftstag innerhalb der Sommertour hat sich wirklich gelohnt. Ich habe sehr engagierte Unternehmen kennengelernt, die am Ball bleiben, investieren, um weiter marktfähige Produkte anbieten zu können“, erklärte Dahlemann. Er besuchte am Donnerstag das Unternehmen Trolli in Hagenow, die Dr. Diestel GmbH in Rostock und die Weber Maschinenbau GmbH in Neubrandenburg.

„Ob in Hagenow, Rostock oder Neubrandenburg – überall habe ich eine positive Geschäftsstimmung gespürt und eine optimistische Haltung, was die Entwicklung der Unternehmen angeht. Das Wirtschaftsklima ist besser, als manchmal dargestellt wird. Es zahlt sich auch aus, die zur Verfügung stehenden Fördertöpfe zu nutzen“, so Dahlemann weiter.

Aus der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) hat Trolli seit 2000 beispielsweise Zuschüsse von rund 7,7 Millionen für Erweiterungsinvestitionen erhalten, die Dr. Diestel GmbH, die selbst konzipierte Klima-, Lüftungs-, Kälte und Reinraumtechnik herstellt, rund 434.000 Euro und der weltweite Marktführer Weber Maschinenbau seit 2003 mehr als 12,5 Millionen Euro für verschiedene Erweiterungen.

„Es ist wichtig, dass das Erfolgsinstrument GRW-Förderung als Kern der Wirtschaftsförderpolitik nicht von Kürzungen des Bundes betroffen ist. Wir können wirklich stolz auf das sein, was in den Unternehmen in unserem Land geleistet wird und welchen Einfluss dies auf attraktive und sichere Arbeitsplätze hat. So ist die Zahl der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Weber Maschinenbau GmbH seit der Gründung 1999 von 39 auf heute 517 gestiegen. Von Anfang an wurde hier in den eigenen Nachwuchs investiert. Seit 1999 haben 170 Azubis eine Ausbildung absolviert“, lobte Dahlemann.

„Natürlich aus MV“ – so der Titel des Thementags am Freitag mit Besuchen in der Inselmühle Usedom in Mönchow, im Regionalladen Anklam, in Eggesin in der Blaubeerscheune und bei der Torney Landfleischerei Pribsleben GmbH in Altentreptow.

„Auch hier war zu spüren, mit wieviel Engagement alle dafür sorgen, dass wir gesunde Lebensmittel aus der Region auf dem Tisch haben. Ich freue mich sehr, dass wir der Inselmühle Usedom, dem Regionalladen Anklam und der Blaubeerscheune Eggesin das Regionalzeichen MV „Natürlich aus MV“ für ihre Leistungen überreichen konnten. Das Regionalzeichen „Natürlich aus MV“ steht für die natürliche Vielfalt des Landes und seiner Produkte, denn diese überzeugen durch Natürlichkeit, Handwerkskönnen und Innovation.

Bei Gästen und Einheimischen steigt das Bewusstsein und auch die Nachfrage“, so Dahlemann. Mit den heutigen Regionalzeichen wurden bisher 57 Regionalzeichen an Unternehmen der Ernährungsbranche im Land verliehen. Der Staatssekretär appellierte an Produzenten einheimischer Produkte: „Beantragen sie das Regionalzeichen. Es ist eine gute Möglichkeit, für Ihre Produkte zu werben, Marketing zu professionalisieren und eine Markenkette mit Erkennungswert herzustellen.“