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Kategorie: Natur und Umwelt

Kleine „Waldhelden“ ausgezeichnet

Loppin – Heute hat Forstminister Dr. Till Backhaus im Jugendwaldheim Loppin die Gewinner der Aktion „Waldheld“ gekürt. Gemeinsam mit dem Maskottchen Edda Eichhörnchen, die sich als Hüterin für unseren Wald einsetzt, möchte die Landesforstanstalt Mecklenburg-Vorpommern mit dem Projekt wieder Kinder aus Kitas und Grundschulen ermutigen, sich aktiv und altersgerecht für den Wald- und damit für den Klimaschutz stark zu machen.

„Diese Aktion begrüße ich sehr. Zeigt sie doch, mit welchem Ideenreichtum die Kinder vorgegangen sind, wenn es darum geht, sich für die Natur vor der eigenen Haustür einzusetzen. Der Wald ist bedeutsam in vielerlei Hinsicht: Er schützt vor Erosion, Hochwasser, Trockenheit und Hitze. Auch ist er wichtig für das Klima, er filtert die Luft, speichert Kohlenstoff und produziert den für Mensch und Tier notwendigen Sauerstoff.

Erwähnenswert ist auch, dass in Deutschland mehr als eine Million Menschen in der Holz- und Forstwirtschaft tätig sind. Das sind mehr als in der Automobilindustrie und im Maschinenbau. 2023 betrug der Branchenumsatz rund 25,5 Milliarden Euro. Außerdem ist Wald der Lebensraum unzähliger Tier- und Pflanzenarten. Durch die Aktion werden Kinder angehalten, sich verantwortungsbewusst in der Natur zu bewegen. Denn oft genügen schon kleine Schritte, um den Wald und damit die Umwelt zu schonen. In diesem Sinne gratuliere ich allen Teilnehmerinnen und Teilnehmern für ihr Engagement und danke ihnen recht herzlich“, sagte Backhaus.

Zu den 20 fristgerechten Einsendungen gehörten zum Beispiel Brettspiele, ein Wald-Rapsong, eine Dokumentation für Waldprojekttage sowie eine Kurzgeschichte. Eine Jury aus Vertreterinnen und Vertretern der Landesforstanstalt MV, der Schutzgemeinschaft Deutscher Wald und dem Umweltministerium bewertete die Originalität, die persönliche Ansprache des eingereichten Beitrages und die Breitenwirkung. Zu gewinnen gibt es zum Beispiel spannende Tages- und Nachtprogramme mit den Forstleuten, Entdeckungstouren durch den Wald und einen Tag voller Spaß und Spiel mit der mobilen Waldschule in der Kita bzw. Schule.

  In der Kategorie Kita/ Kiga gehen die Plätze 1-3 an:

  1. Kita Tausend Farben, Hrn. Steffen Laack + Gruppe Buntikus, Tolstoistr. 5, 17489 Greifswald, (Gewinn: 1 Übernachtung im JWH Loppin für 30 Personen)
  2. Naturkindergarten „Barfuss und Gemüse“, Fr. Anja Müller, Wahlendower Str. 11, 17438 Wolgast, (Gewinn: 1 Waldtag mit Programm und Mittagessen im Wald)
  3. Naturkita Sievertshagen, Dorfstr. 72, 18510 Papenhagen (Gewinn: Ein Besuch der „Rollenden Waldschule“ in der Einrichtung)

  In der Kategorie Grundschule/Hort gehen die Plätze 1-3 an:

  1. Robert-Lansemann-Schule, Fr. Susanne Nilius + die Eisbärenklasse 3, Lenensruher Weg 33, 23970 Wismar (Gewinn: 1 Übernachtung im Waldcamp im FoA GVM für 34 Personen)
  2. Grundschule Penkun, Fr. Silvia Markowsky + die Klasse 4a, Am Deputatenbruch 6, 17328, Penkun (Gewinn: 1 Waldtag mit Programm und Mittagessen im Wald)
  3. Grundschule Teterow, Fr. Christin Bensing-Brandt und Klasse 2c, Schulkamp 5, 17166, Teterow
  4. Grundschule Penkun, Fr. Silvia Markowsky + die Klasse 4b, Am Deputatenbruch 6, 17328, Penkun (Gewinn: Je ein Besuch der „Rollenden Waldschule“ in der Einrichtung)

Backhaus: Gleiches Recht für alle

keine Lex Strandoase

Schwerin – Über die Ostseezeitung hat der Betreiber der Strandoase in Warnemünde seinem Ärger über das StALU (Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt) Luft gemacht. Klima und Umweltschutzminister Dr. Till Backhaus sieht das StALU zu Unrecht angegriffen.

„Ich bedauere, dass die Autorin des Artikels keinen Fakten-Check durchgeführt hat und die Vorwürfe des Herrn Treichel ungeprüft darstellt. Zunächst möchte ich nochmals klarstellen, welche Aufgabe das StALU hat: Die Behörde prüft die Einhaltung der  Belange der Wasserwirtschaft und des Küstenschutzes .

Und das ist des Pudels Kern. Jeder Strandbewirtschafter ist verpflichtet, plausibel zu erklären, wie er seine Bauten im Falle eines Sturmhochwassers nach amtlicher Hochwasserwarnung der Bundesamtes für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) für den Bereich “westlich Rügens” innerhalb von 12 Stunden zurückbauen kann. Dies gilt sowohl dem Schutz der eigenen Sachwerte des Antragstellers als auch der Düne als Küstenschutzanlage für die gesamte Ortslage Warnemünde.

Das ist allen Strandbewirtschaftern bekannt. Eine Erklärung zur Rückbaubarkeit binnen 12h nach amtlicher Hochwasserwarnung musste bereits in den vergangenen Jahren abgegeben werden, wird nach dem B-Plan der Hansestadt auch gefordert und letztlich als Auflage in der Baugenehmigung formuliert.

Dass (rechtzeitig) ein Bauantrag zu stellen ist und dass dieser den Festsetzungen des zukünftigen B-Planes der Hansestadt entsprechen muss, wurde bereits zu Beginn der Saison 2023 (letztmalige Duldung) und im Rahmen der Auswertung der Saison 2023 im Spätherbst gegenüber den Strandbewirtschaftern kommuniziert. 18 von 19 Antragstellern haben das hingekriegt. Versuchen wir, den Fehler zu finden:

 So wird behauptet, es sei Ende März ein Bauantrag eingereicht worden. Fakt ist: Der dem StALU vorliegende Antrag zum Bau der Strandoase ist am 22.05.2024 im Bauamt der Hansestadt Rostock eingegangen. Da der Antrag unvollständig war, wurden seitens des Bauamtes Nachforderungen erhoben, der Antrag folglich noch nicht an das StALU  zur Erteilung des wasserrechtlichen Einvernehmens vorgelegt. Erst am 06.06.2024 ging der nachgebesserte Bauantrag beim StALU ein.

Zur Errichtung des fliegenden Baus:

Nachdem am 20.06.2024 bekannt wurde, dass Herr Treichel beabsichtigt, am 21.06.2024 einen sog. fliegenden Bau  zu errichten wurde dies durch die  Tourismuszentrale Rostock als Verwalter/ Verpächter der stadteigenen Strandgrundstücke wegen des Fehlens der hierzu notwendigen Genehmigungen / Anzeigebestätigungen untersagt.

Daraufhin erfolgte dann am  21.06.2024 die Antragstellung beim StALU,  allerdings ohne die hierfür erforderlicheren Unterlagen einzureichen. Auf wiederholte Hinweise und Nachfrage des StALU wurde der Antrag dann – quasi scheibchenweise- mit Unterlagen ergänzt.

Bei beiden Anträgen ergaben sich widersprüchliche Angaben insbesondere im Hinblick auf die Elektroversorgung und die Trink- und Grauwasserthematik, welche  seitens des Planers erst am 11.07.2024 aufgeklärt werden konnten. Das StALU MM kann nunmehr eine abschließende Prüfung zu den Anträgen vornehmen.

Um es kurz zu fassen: Nicht unsere Leute haben schlecht gearbeitet oder etwas verzögert. Im Gegenteil. Das Amtshandeln stellt keine Willkür dar, sondern dient dem konsequenten Schutz  des Wohls der Allgemeinheit im Hinblick auf den Küstenschutz , den Schutz von Leib und Leben und Sachwerten. Eine Sonderregelung für Herrn Treichel wird es aus diesem Grund weder heute noch in Zukunft geben.“

Novelle des Fischereigesetzes beschlossen

Schwerin – Das Online-Zugangsgesetz habe die Änderung nötig gemacht, erklärt der für die Fischerei zuständige Minister für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt, Dr. Till Backhaus. „Wesentliche Ziele des Gesetzes sind: Fischbestände schützen, den Fischereischein standardisieren, die Fischereiabgabe gerecht ausgestalten und die Entbürokratisierung vorantreiben.

Dabei handelt es sich nicht um eine große Novelle, viel mehr um eine zweckentsprechende Anpassung. Gleichwohl kommen damit auf mein Ministerium weitere Aufgaben zu. Denn quasi im Paket werden nachfolgend die Küstenfischereiverordnung novelliert, die Binnenfischereiverordnung neu gefasst und Anpassungen in der Fischereischein- und der Fischereischeinprüfungsverordnung auf den Weg gebracht.

In diesem Zusammenhang soll auch eine Positivliste zur Bestimmung der einheimischen Fischarten in den Binnengewässern veröffentlicht werden, um die gesetzliche Definition des heimischen Fischbestands zu konkretisieren. Dazu stelle ich fest – darüber gab es ja Diskussionen: Der Karpfen gilt in MV als heimisch, da diese Art derzeit als auch in geschichtlicher Zeit ein zumindest regionales Verbreitungsgebiet in M-V hatte. Und damit kann er selbstverständlich auch besetzt werden.

Schließlich wird es zur Umsetzung von Gemeinschaftsrecht wohl noch einer neuen Verordnung zum Umgang mit so genannten invasiven Arten in der Aquakultur bedürfen.

Positiv möchte ich an dieser Stelle auch hervorheben, dass im Rahmen dieses Gesamtprozesses durch die Länder die Chance ergriffen wurde, deutschlandweit abgestimmte vereinheitlichte Regelungen zu schaffen. Wir haben mit Blick auf andere Länder allerdings auch eine Änderung bei der Fischereiabgabepflicht neu aufgenommen. Schon jetzt müssen alle Angler in Schleswig-Holstein und Hamburg eine solche Abgabe zahlen, auch diejenigen, die sie schon in ihrem Heimatland entrichtet haben.

In Bayern, Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen als den einwohnerreichsten Ländern ist dies nun ebenfalls vorgesehen. Da ist es für Mecklenburg-Vorpommern – auch angesichts der weiter rückläufigen Einwohnerzahl, wie der Zensus gerade erst gezeigt hat – nur Recht und billig, dies genauso zu praktizieren.

Denn immerhin kommt nur die in Mecklenburg-Vorpommern erbrachte Abgabe auch hier zur Förderung der Fischerei und zum Schutz und zur Pflege unserer heimischen Gewässer zum Einsatz. Getrennt haben wir uns von dem Vorschlag einer dezidierten Regelung zum Einsatz von Setzkeschern. Die Debatte darüber ergab, dass keine hinreichend konsistente Rechtslage aus Tierschutzsicht vorliegt, auf die man rechtsicher aufbauen könnte.

Was wir nunmehr hoffentlich auch gesichert haben: Zukünftig bedeutet der Umzug in ein anderes Bundesland für Angler nicht mehr, dass sie die Fischereischeinprüfung nochmals ablegen und neue Dokumente beantragen müssen. Dies ist auch ein Beitrag zur viel beschworenen Entbürokratisierung.

Und weil dafür moderne Dokumente – demnächst in Scheckkartenformat, irgendwann auch auf dem Smartphone – verfügbar sein sollen, verzichten die Länder künftig auf Passfotos und Adresseintragungen. Dann kann ein Angler, der seinen Wohnsitz zum Beispiel nach MV verlegt, seinen Fischereischein aus einem anderen Bundesland weiternutzen, muss ihn nicht einmal umtauschen, sich nur neu registrieren.

In der Folge ergab sich die kritisierte Regelung, dass auch Jugendliche sich mit einem geeigneten Lichtbilddokument ausweisen müssen, wenn sie alleine angeln gehen. Wir wollen gerne, dass Jugendliche das auch in Zukunft alleine tun dürfen, müssen zugleich aber sicherstellen, dass der Junge oder das Mädchen auch wirklich der- oder diejenige ist, die eine Fischereischeinprüfung abgelegt hat … dies übrigens bestenfalls im Rahmen des Projektes ANGELN macht SCHULE“, so Minister Backhaus.

Neues Landeswassergesetz beschlossen

Schwerin – Das Kabinett hat dem Entwurf der Novelle des Landeswasserrechts mit seinem Kernstück eines neuen Landeswasser- und Küstenschutzgesetzes zugestimmt. Das alte Landeswassergesetz stamme aus dem Jahr 1992 und sei nicht mehr zeitgemäß, so der Minister für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt, Dr. Till Backhaus: „Dürren in den letzten Jahren haben uns vor Augen geführt: Sauberes Wasser ist nicht überall zu jeder Zeit in unbegrenzten Mengen verfügbar. Andererseits ist Wasser bei Hochwasser oder Starkregenereignissen für den Moment im Übermaß vorhanden.

Dann offenbart es uns seine – oft auch zerstörerische – Kraft. Extremereignisse nehmen zu und machen uns die Folgen des Klimawandels deutlich. Wir müssen Anpassungsmaßnahmen der Wasserwirtschaft an die Folgen des Klimawandels regeln. Es gilt, langfristig Vorsorge für intakte Gewässer und sauberes, bezahlbares Trinkwasser zu treffen und die Menschen sowie ihr Hab und Gut vor Fluten zu schützen.

Kernbotschaften der Novelle sind daher: Wasser schützen, nachhaltig nutzen, Leben retten“, so Minister Backhaus. Demnach sollen unter anderem Maßnahmen festgelegt werden, die die Zielerreichung der europäischen Wasserrahmenrichtlinie unterstützen: „Im bundesgesetzlich vorgegebenen Gewässerrandstreifen (5 Meter) werden die tief wendende Bodenbearbeitung und die Anwendung von Pflanzenschutz- und Düngemitteln verboten. Das reduziert Nährstoffeinträge in die Gewässer, bewirkt einen erheblichen Teil der Phosphor-Reduktion für die Ostsee und leistet einen wertvollen Beitrag zur Biotopvernetzung.

Zugunsten der Gewässerentwicklung, des Hochwasserschutzes und der Gewässerunterhaltung soll ein angemessener Korridor entlang und über den oberirdischen Gewässern möglichst frei von Bebauung und anderen Anlagen bleiben. Der Abstand beträgt beidseits 7 Meter bzw. 10 Meter bei verrohrten Gewässerabschnitten.

Wer eine neue Anlage in diesem Streifen errichten will, trägt die Darlegungslast für die wasserwirtschaftliche Unbedenklichkeit“, führt der Minister aus und ergänzt: „Es ist wichtig, dass das Land seine Kräfte auch für die Zielerreichung nach Wasserrahmenrichtlinie fokussiert. Dazu wird die Gewässereinteilung in 1. und 2. Ordnung konsequent an der wasserwirtschaftlichen Bedeutung ausgerichtet.

In die Unterhaltungslast der Wasser- und Bodenverbände gehen landesweit ca. 176 Kilometer Fließgewässerstrecken, 8 Einlaufbereiche mit Schöpfwerken im Einzugsgebiet der Elbe sowie 3 Schöpfwerke an der Küste über, die bisher der 1. Gewässerordnung zugerechnet sind. Auf die Beitragszahlerinnen und Beitragszahler in 11 der 27 Wasser- und Bodenverbände können deshalb höhere Beitragslasten zukommen. Das Land bekommt im Gegenzug rund 137 Kilometer Fließgewässerstrecken aus der 2. in die 1. Ordnung übertragen und wird auch hier für die Zielerreichung kämpfen.“

Das neue Gesetz solle auch für ein Umdenken bei den Wassernutzern sorgen, erklärt Backhaus: „Der Volksmund sagt: „Was nichts kostet, taugt auch nichts.“ Wasser ist das wichtigste Lebensmittel auf der Welt.

Für seine Benutzung erhebt das Land seit 1992 bereits ein Wasserbenutzungsentgelt, das zurzeit für Grundwasser 10 Cent je 1.000 Liter beträgt. Für Grundwasserentnahmen ist nun eine Verdoppelung von 10 auf 20 Cent je 1.000 Liter vorgesehen. Eine vierköpfige Familie muss bei einem Trinkwasserbezug von statistisch 152 Kubikmetern im Jahr also voraussichtlich gut 15 Euro jährlich mehr an Trinkwassergebühren zahlen.

Außerdem wird die vollständige Entgeltbefreiung der landwirtschaftlichen und erwerbsgärtnerischen Beregnung, die aus dem Wasserrecht der DDR übernommen worden war, nicht fortgeführt. Damit wird eine Verschonungssubvention und Ungleichbehandlung gegenüber anderen Wirtschaftszweigen beseitigt. Allerdings wird die landwirtschaftliche und erwerbsgärtnerische Beregnung nicht dem regulären Abgabesatz bei Wasserentnahmen aus dem Grundwasser unterworfen. Die Anhebung erfolgt daher mit Augenmaß.

Bei Einsatz wassersparender Bewässerungstechniken (etwa Schlauchbewässerung) soll der Entgeltsatz zusätzlich spürbar abgesenkt werden. Die Frostschutzberegnung als existenzsichernde Maßnahme bleibt entgeltfrei. Diese Maßnahme soll nicht nur zur Finanzierung der wasserwirtschaftlichen Aufgaben beitragen. In erster Linie soll das Entgelt das Bewusstsein für den Wert der Ressource Wasser schärfen und zu deren sparsamer Benutzung anregen“, konkretisiert der Minister.

Ein Kernstück der Novelle sei aber die Neuordnung der Regelungen zum Küsten- und Hochwasserschutz, sagt Backhaus weiter: Die Bildung von Deich- und Küstenschutzverbänden, die das alte Wassergesetz immer noch vorsah, wird nicht mehr verfolgt. Das Land schützt die im Zusammenhang bebauten Siedlungsbereiche und bekennt sich durch das Gesetz zu dieser Verantwortung vorbehaltlos. Hier geht es um elementare Sachwerte und in letzter Konsequenz auch um viele Menschenleben.

Für diese Kernaufgabe muss das Land seine finanziellen und personellen Ressourcen bündeln können. Weder die Finanzausstattung der Wasserwirtschaftsverwaltung noch ihre Möglichkeiten, freiwerdende Stellen aufgabenadäquat zu besetzen, werden sich auf absehbare Zeit verbessern. Daher ist es unerlässlich, dass sich das Land auf den Schutz der im Zusammenhang bebauten Gebiete konzentriert.

Der Bau und die Unterhaltung von Hochwasser- und Küstenschutzanlagen für rein landwirtschaftlich genutzte Flächen und Bereiche außerhalb der geschlossen besiedelten Gebiete soll  in Zuständigkeit der Wasser- und Bodenverbände verbleiben bzw. in die Hände der Gemeinden gegeben werden. Das bedeutet, dass einige Anlagen, die das Land derzeit noch unterhält, in die Unterhaltungslast der Wasser- und Bodenverbände übergehen werden.

In einem ordnungsgemäßen Unterhaltungszustand, das will ich betonen. Konkret geht es um gut 115 Kilometer Deiche und Dünen an der Küste und im Binnenland, die derzeit knapp 9.800 Hektar Polderflächen schützen.

Da sich die natürlichen Küstenrückgangsprozesse unvermindert wirken und sich mit dem Meeresspiegelanstieg noch verstärken, können künftig Küstenrückgangsgebiete durch Rechtsverordnung festgelegt werden, insbesondere um die Rückverlegung von Küstenschutzanlagen zu sichern“, so Minister Backhaus abschließend.

Neuer Erlebnispfad in Boizenburg eröffnet

Boizenburg – Minister Dr. Till Backhaus hat am 9. Juli den Vierwald-Erlebnispfad im Boizenburger Ortsteil Vier eröffnet. Aus Robinienholz gefertigt, wurden hier drei Erlebnisstrecken zu den Themen Hören, Sehen und Riechen errichtet. Zusätzlich gibt es acht Rast- und Verweilplätze, sechs künstlerisch gestaltete Wegweiser und fünf Informationstafeln mit Quiz zum Thema Wald.

Das Projekt mit einem Gesamtfinanzvolumen in Höhe von rund 161.700 Euro wird über die Richtlinie zur Gewährung von Zuweisungen an die Großschutzgebietsverwaltung aus Mitteln des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) finanziert. Der Vierwald-Wanderweg, zu dem der Erlebnispfad gehört, hat eine Gesamtlänge von viereinhalb Kilometern. Er startet im Ortsteil Vier und führt bis zum 60 Meter hohen Köpelberg.

„Der neue Erlebnispfad ist wirklich eine Bereicherung für die Region und das gesamte Biosphärenreservat Flusslandschaft-Elbe. Er ist eingebettet in ein Netz von 270 Kilometern ausgewiesener Rad- und Wanderwege, sieben Aussichtspunkten mit den beiden Aussichtstürmen Rüterberg und Elwkieker.

Die Maßnahme soll den bestehenden und beliebten Rundwanderweg im Vierwald aufwerten und neue Zielgruppen, etwa junge Familien, erschließen. Dabei soll der Pfad die Lust auf weitere Naturbesuche wecken und besondere Erlebnisse in der Natur verschaffen. Achtsamkeit, Entschleunigung und Waldbaden spielen dabei eine Rolle. Es stehen weder digitale Hilfsmittel noch extra spektakuläre Attraktionen im Fokus.

Es geht vielmehr um die reale Welt und die Sensibilisierung für die Besonderheiten dieses Waldstandortes entlang der ehemaligen innerdeutschen Grenze. Die Montage der Objekte erfolgte durch die Firma Künstlerische Holzgestaltung Bergmann GmbH im Februar 2024. Ihnen sowie allen Beteiligten danke ich recht herzlich“, sagte Minister Dr. Till Backhaus.

Außenstationen am Königsstuhl eröffnet

Zum 20-jährigen Jubiläum des Nationalpark-Zentrums waren die neu eröffneten Angebote das schönste Geschenk

Insel Rügen – Ein buntes Sommerfest sollte es werden, wenn das Nationalpark-Zentrum KÖNIGSSTUHL seinen 20. Geburtstag feiert. Der Wettergott war auf der Seite des Königsstuhl-Teams als etwa hundert geladene Partner und Freunde des Hauses gemeinsam mit der 5. Klasse der Regionalen Schule Sassnitz und Reinhard Meyer, dem Wirtschaftsminister Mecklenburg-Vorpommerns, das neue Freiluft-Klassenzimmer sowie zwölf weitere Entdeckerstationen im Außengelände am Samstag eröffneten.

Nachdem der Skywalk Königsstuhl im letzten Jahr neu eröffnet und die Ausstellung im Haus modernisiert wurde, war im Nationalpark-Zentrum noch lange nicht an das Ende der Bauarbeiten zu denken. Ganz im Gegenteil: Vor einem Jahr konnten endlich die Erneuerungen im Außengelände beginnen. Bereits seit 2017 wurden die Erweiterungen im Innen- und Außenbereich geplant und anschließend in die Umsetzung gebracht.

Konzeptionell begleitet wurde das Team am Königsstuhl von der Impuls Design GmbH aus Erlangen, die bereits bei der Ausstellungsgestaltung vor 20 Jahren beteiligt waren. Nicht ohne Stolz blickte Mark Ehlers, Geschäftsführer des Besucherzentrums, vor seinen Geburtstagsgästen zurück: „Seit zwei Jahrzehnten betreiben wir eines der bedeutendsten Nationalparkzentren in Deutschland.

Mit großer Freude können wir nun unseren Gästen die Fertigstellung der Modernisierungsmaßnahmen der letzten Jahre präsentieren, mit welchen wir den Grundstein für eine weiterhin erfolgreiche Zukunft gelegt haben. Insbesondere mit dem Freiluft-Klassenzimmer und den neuen Entdeckerstationen im Außenbereich wurden neue Möglichkeiten für die Umweltbildungsarbeit im Nationalpark geschaffen.“

Diese neuen Möglichkeiten erfuhren von Stefanie Lemcke, der neuen Umweltbildungsleiterin am Königsstuhl, gleich mehrere Premieren. Die geladenen Gäste stellten sich im neuen Freiluft-Klassenzimmer beim beliebten Wissensquiz „1, 2 oder 3“ kniffeligen Fragen zum berühmtesten Ort an der Rügener Kreideküste.

Anschließend ging es für die Sassnitzer Schülerinnen und Schüler auf eine spannende Rallye entlang der neuen Entdeckerstationen und starteten das Freiluft-Forschen für alle. Diese neuen Angebote sind ab jetzt Teil des Sommerferienprogramms. Auch Wirtschaftsminister Reinhard Meyer ließ sich die neuen Stationen im Außengelände zeigen.

„Mit der Eröffnung der neuen Außenanlage setzen wir ein klares Zeichen für das Engagement, die reichhaltigen Naturschätze für zukünftige Generationen zu bewahren und gleichzeitig den Zugang für alle Menschen zu erleichtern, die die Wunder der Natur erleben und genießen möchten. In diesem Sinne ist die neue Außenanlage ein Vorbild für nachhaltigen Tourismus. Hier wird deutlich, dass es möglich ist, touristische Angebote zu schaffen, die sowohl die Bedürfnisse der Besucher, als auch den Schutz der Natur berücksichtigen“, sagte der Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Reinhard Meyer.

Spätestens seit der Inbetriebnahme des Skywalk und der Innenausstellung im letzten Jahr ist eine neue Ära am Königsstuhl eingeläutet worden. Das Finale folgt nun, indem die 2.000 qm große Ausstellung im Innenbereich um die Outdoor-Ausstellung bereichert wurde, die sich über das gesamte Außengelände auf 28.000 qm erstreckt.

Auch in puncto Barrierefreiheit wurde sich weiterentwickelt. Neben einem Blindenleitsystem im Innen- wie im Außenbereich wurden auch die Ausstellungen für blinde sowie gehörlose und kognitiv eingeschränkte Menschen zugänglich gemacht. Die Bemühungen wurden mit einer Zertifizierung für „Reisen für alle“ belohnt – als erste und bisher einzige Einrichtung im Bundesland gelang dies in allen sieben Kategorien. „Unser Haus soll ein Ort für alle sein.

Dazu gehört neben der Berücksichtigung der Bedürfnisse von Menschen mit Behinderung, Familien und Senioren auch die Mehrsprachigkeit unserer Angebote“, berichtet Geschäftsführer Mark Ehlers. Auch die energetische Optimierung auf dem Weg zu einem klimaneutralen Haus stand im Fokus der Arbeiten der vergangenen Jahre. Die Ergebnisse dazu können an einer eigenen Entdeckerstation erkundet werden.

Insgesamt rund 2.000 große und kleine Nationalparkbesucher kamen an diesem besonderen Festtag zum Königsstuhl und genossen bei Live-Musik von CAMP aus Stralsund und einem Geburtstagsständchen des Schulchors der Regionalen Schule Sassnitz das Geburtstagsfest. Sie ließen es sich nicht nehmen, die neuen Stationen zu erobern. Und so wurde am Kreidekarst kräftig mit Wasser experimentiert, Wettläufe mit dem Kreidekliff unternommen oder Gesprächen zwischen jungen und alten Buchen gelauscht. „Das ist das schönste Geschenk heute“, so Mark Ehlers, „wenn die entwickelten Ideen mit Leben erfüllt werden und Freude beim Entdecken bereiten.“

Neuer Waldlehrpfad in Lübbersdorf eröffnet

Lübbersdorf – Minister Dr. Till Backhaus hat heute den Waldlehrpfad in Lübbersdorf eröffnet. Er wurde im Sommer 2023 von Forstwirten der Landesforst MV angelegt und besteht aus 14 Lehrtafeln, sechs Tiersilhouetten sowie Bänken zum Verweilen. Die Kosten belaufen sich auf ca. 10.000 Euro.

„Ich freue mich sehr, heute hier zu sein. Angebote wie der neue Waldlehrpfad legen die Grundsteine für die Umweltbildung von Kindern und Erwachsenen. Sie sind gleich in mehrfacher Hinsicht ein Gewinn: Man verbringt gemeinsame Zeit an der frischen Luft ohne Smartphone und andere elektronische Geräte, lernt Neues über unseren Wald und seine Bewohner kennen und hat eine Menge Spaß dabei.

Der fünf Kilometer lange Waldlehrpfad kann sowohl als Rundwanderweg benutzt als auch an der Försterei Lübbersdorf beendet werden. Die Stationen thematisieren zum Beispiel Tierspuren, Alt- und Totholz und den Biber. Auch Wurfspiele gehören dazu. Damit ist er für alle Altersgruppen geeignet. Ich bin der festen Überzeugung: Um Verständnis für die Schätze unserer Natur und Ökosysteme zu schaffen, braucht es konkrete Erlebnisse“, sagte Minister Dr. Backhaus.

Das Revier Lübbersdorf liegt im Osten des Forstamtsbereiches Neubrandenburg und grenzt an die Stadt Friedland mit ca. 7.000 Einwohnern, einer Grundschule, einer Gesamtschule und einer Kindertagesstätte. Im nahen Einzugsbereich des Landeswaldes liegen ferner das Jagdschloss Kotelow sowie der Campingplatz Starcamp. Außerdem läuft der europäische Fernwanderweg E9A von Ratzeburg nach Altwarp von Süden in das Landeswaldrevier.

„Der neu angelegte Waldlehrpfad schließt an diesen Fernwanderweg an und soll den Besuchern den Wald, seine Bewohner und die Arbeit in und mit ihm nahebringen. Er ist zum einen für die ortsansässigen Kinder- und Jugendeinrichtungen hervorragend zu erreichen, zum anderen verbessert er auch das touristische Angebot in der Region. Ich danke den Forstleuten des Forstamtes Neubrandenburg sehr für ihre Initiative für dieses tolle Projekt und die handwerklich hervorragend ausgeführte Umsetzung“, sagte der Minister.

300.000 Euro an Tierheime im Land

Neukalen – Mecklenburg-Vorpommerns Umweltminister Dr. Till Backhaus ist am Nachmittag in Sachen Tierschutz unterwegs. Im Katzenhaus Neukalen (Ziegelei 12) übergibt er ab 15 Uhr fünf Tierheimen im Land (Liste am Ende der Pressemitteilung) einen Förderbescheid zur Umsetzung von Bau- und Modernisierungsmaßnahmen. Zwei weitere Einrichtungen können nicht persönlich dabei sein und erhalten ihre Förderzusage postalisch. Insgesamt 300.000 Euro stellt das Land für diese sieben Vorhaben bereit.

Minister Backhaus dankt den Vereinen für ihre wertvolle ehrenamtliche und vielfältige Tätigkeit: „Sie nehmen Heimtiere auf, bringen sie tierschutzgerecht unter und vermitteln sie weiter. Sie richten Futterstellen für freilebende Katzen ein und betreuen die Tiere vor Ort. Dazu gehören auch Kastrationsaktionen für die freilebenden Katzen, damit deren Zahl nicht gänzlich unkontrolliert weiterwächst und daraus Leiden entstehen. Sie nehmen verletzte Wildtiere auf, versorgen sie tierschutzgerecht und wildern sie, sofern möglich, wieder aus.

Aber Sie beraten auch zukünftige Tierhalter vor der Vermittlung eines neuen Heimtiers und oft darüber hinaus. Sie leisten wertvolle Präventionsarbeit und unterstützen Tierhalter, die sonst mit ihren Tieren überfordert wären. Ich weiß, dass es einige sehr gut funktionierende Kooperationen zwischen Tierschutzvereinen und Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsämtern gibt. So können gemeinsam, gerade in schwierigen Situationen, sehr bürgernahe Lösungen herbeigeführt werden. Sie trotzen wirtschaftlichen Schwankungen und halten dabei die Fahne weiter hoch.“

Bereits seit 1993 unterstützt das Land die Tierheime finanziell. Trotz immer kleiner werdendem Gesamtbudget im Landeshaushalt ist es Minister Backhaus gelungen, die Förderung von einst 100.000 DM auf 300.000 Euro zu erhöhen. „Und das ist bitter nötig, denn auch in diesem Jahr lag ein mehr als doppelt so hohes Antragsvolumen vor, als Mittel zur Verfügung stehen“, betonteer. Insgesamt ist bis heute eine Investitionssumme von über 5 Millionen Euro Zuwendungsmitteln zusammengekommen.