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Kategorie: Natur und Umwelt

Backhaus: Fangverbot Aal ist unverhältnismäßig

Schwerin – Kürzlich verhängte der Ministerrat für die Freizeitfischerei ein Aalfangverbot in allen Meeres- und Küstengewässern der Union. „Das ist absolut unverhältnismäßig“, sagte Dr. Till Backhaus, Minister für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt MV, der sich dazu mit dem Landesanglerverband MV und dem Ostseeangelverband Wismar e.V. verständigte.

„Bisher galt für den Aal in den Meeres- und Küstengewässern der EU eine dreimonatige Schonzeit. Sie galt für die Erwerbs- und Freizeitfischerei und wurde nach Maßgabe der Mitgliedstaaten festgelegt. Nun wurde gleich das schärfste Schwert gezogen und ein ganzjähriges, EU-weites Fangverbot erlassen“, stellte der Minister fest. Er kritisierte, dass die Maßnahme bereits auf Bundesebene nicht angemessen mit den Ländern abgestimmt worden war.

„Man hätte zweifellos weniger restriktive, aber dennoch effektive Maßnahmen ergreifen können, darunter eine Ausdehnung der Schonzeit korrespondierend zur Berufsfischerei, Tagesfangbegrenzungen – so genannte Baglimits, wie bereits bei Dorsch und Lachs – oder auch eine europaweite Verständigung über höhere Mindestmaße“, sagte der Minister.

„Darüber hat die Bundesregierung nicht mit dem nötigen Vorlauf und unter Einbindung der politischen Ebene gesprochen. Ärgerlich ist dabei, dass auch fachliche Argumente der Länder, die sich aus mehr als zehn Jahren wissenschaftlicher Begleitforschung und Erfahrungen aus dem Aalmanagement ergeben, nicht gehört werden“, kritisierte er.

Gleichzeitig äußerte Backhaus grundsätzliches Einverständnis, dass nach wie vor gezielte Maßnahmen zum Schutz bedrohter Arten erforderlich sind. „Genau dafür gibt es beim Aal eine gesonderte EU-Verordnung. Sie stellt die Grundlage für das in Deutschland etablierte und nach Flussgebietseinheiten strukturierte Aalmanagement da.

Nunmehr eine derart strenge Maßnahme wie ein totales Fangverbot für die Freizeitfischerei auf Aal über den Umweg einer TAC- und Quotenverordnung zu erlassen, diskreditiert die EU-Aalverordnung als eigentliches Hauptinstrument ebenso wie die Aktivitäten der Mitgliedstaaten im Rahmen ihrer nach bestem Wissen und Gewissen wahrgenommenen Verantwortlichkeiten.“

Demnächst wolle die Bundesregierung Gespräche mit den Ländern zur Umsetzung der für die Erwerbsfischerei ebenfalls erweiterten Schonzeit sowie über den besseren Schutz des Aals auch in den Binnengewässern führen. „Ich werde dies zum Anlass nehmen, die offensichtliche Diskriminierung der Angler anzusprechen. Außerdem werde ich deutlich machen, dass wir an dem bisherigen Aalmanagement in Deutschland grundsätzlich festhalten wollen.

Wer den langen Lebenszyklus des Aals kennt, muss einfach die nötige Geduld aufbringen, um zu prüfen, ob die bisherigen Maßnahmen Ergebnisse zeitigen. Gerade vom Küstenmeer Mecklenburg-Vorpommerns, wo nun ein totales Fangverbot gilt, haben wir Signale für erste signifikante Verbesserungen des Bestandes – das muss man jetzt endlich auch mal zur Kenntnis nehmen!“, stellt Dr. Backhaus heraus.

Was den Binnenbereich betrifft, so könne über vernünftige Maßnahmen immer geredet werden. Fangverbote auf die Binnengewässer auszudehnen, lehnt der Minister allerdings ab.

„Besonders beim Aal stellen wir eine hohe Sensibilität der Anglerschaft fest, die sich umfassend zum Schutz der Fische engagiert. Kernelement ist der Besatz. Jedoch reichen die Aktivitäten deutlich darüber hinaus, wenn es um die Verbesserung der Habitate, Fischwandereinrichtungen und die Einbettung in übergreifenden Artenschutz im und am Gewässer geht.

Der Landesanglerverband ist schließlich auch Naturschutzverband. Und das macht er mit Tausenden Stunden ehrenamtlicher Aktivitäten seiner Mitglieder und finanziellen Beteiligungen beim Besatz sehr deutlich“, würdigte Dr. Backhaus.

Zwischen 2019 und 2022 ist der jährliche Zuschuss des Landes aus dem Europäischen Meeres- und Fischereifonds für Aalbesatz noch gestiegen: von rund 176.000 Euro auf 242.600 Euro. Dieses Jahr sind 246.000 Euro vorgesehen. Von 2009 bis 2022 sind die heimischen Gewässer mit 11,64 Millionen vorgestreckten und 10 Millionen Glasaalen besetzt worden.

Das ist eine Investition von rund 4,37 Millionen Euro, finanziert aus 2,52 Millionen Euro EU-Mitteln, rund 775.000 Euro Landesmitteln sowie mehr als 1 Million Euro Eigenmitteln der Angler und der Binnenfischer.

Dabei gäbe es nicht nur die mit EU- und Landesmitteln gestützten Maßnahmen. Auch der LAV finanziere selbst und mit Partnern Vorhaben – beispielsweise über die Aalaktie. „Wer etwa nur den Kochtopfangler im Blick hat, verkennt die Bedeutung der Freizeitfischerei als Wirtschaftsfaktor ebenso wie aktiv gelebte Funktion der Angler als Schutzpatrone ihrer Gewässer.“

Backhaus: Besucherströme brauchen Lenkung

Wieck – Bis zu 4 Millionen Menschen besuchen pro Jahr den Nationalpark Vorpommersche Boddenlandschaft. Daher gibt es seit dem Sommer 2020 konkrete Überlegungen, die Besucherströme besser zu lenken und den Menschen mehr Orientierung beim Verhalten in der sensiblen Landschaft zu geben. Heute haben sich die Projektpartner (u.a. Deutsches Meeresmuseum, Nationalparkamt, Nationalparkförderverein, Tourismusverband FDZ, Kurverwaltungen, Deutsche Naturfilmstiftung und die Bürgermeister der Gemeinden Wieck, Zingst und Prerow) in Wieck getroffen, um sich darüber auszutauschen, wie es auf dem Weg zum geplanten Nationalpark-Infonetzwerk weitergehen soll.

„Im Zusammenspiel von Nationalpark, Region und Tourismus ist es wichtig, Synergien zu finden und zu entwickeln. Die kann ein neu und breit gedachtes Informationsnetzwerk sein, das den Nationalpark vielerorts sichtbar und verständlich macht und die Region weiter zusammenschmiedet. Für ein solches Projekt sind die von meinem Haus bereitgestellten 100.000 Euro sicher gut angelegt“, sagt Umweltminister Dr. Till Backhaus.

„Großes gelingt nur, wenn alle an einem Strang ziehen, dies wird gerade auf dieser Halbinsel immer sichtbarer. Ich bin froh und auch ein bisschen stolz darauf, dass wir als Land, mit Unterstützung der Kommunen, der Naturschützer und Touristiker, ein Projekt umsetzten, an dem einige gescheitert sind und dass viele für unlösbar gehalten haben. Der Inselhafen in Prerow ragt inzwischen unübersehbar aus der Ostsee heraus, als Meilenstein für Regional- und Nationalparkentwicklung hier auf der Halbinsel und als Beispielprojekt weit über unsere Landesgrenzen hinaus. Der Bau schreitet voran, auch in diesen schwierigen Zeiten.

Auch eine weitere Baustelle, das Regenbogencamp, ist sichtlich in Bewegung geraten. Im Interessenkonflikt zwischen touristischer Nutzung mit Historie und dem Schutz einer besonderen Küstenlandschaft sind innovative zukunftsweisende Lösungen gefragt. Inzwischen sind hier Dünenbereiche wieder das, was sie per Gesetz sein müssen: geschützte Biotope, in denen Natur Natur sein darf.

Daneben läuft das größte Renaturierungsvorhaben im Nationalpark in der Sundischen Wiese, für das ebenfalls immer wieder Interessen abgewogen und ausgeglichen werden müssen. Das heißt, zwischen Schutzzielen für Arten und Prozesse, den Bedingungen für eine langfristige Beweidung, ebenso Möglichkeiten des Naturerlebens und nicht zuletzt für den Moorschutz. Dies geschieht auch mit Blick auf die Moore von morgen, in dieser Region, die wir zum Schutz des Klimas unbedingt brauchen.

Die zukunftsweisende Koexistenz zwischen Naturschutz und Tourismus verlangt nach immerwährendem Aufklären und Sensibilisieren. Dies kann nur als gemeinsame Aufgabe gelöst werden, die auch bei Gemeinden und Kurbetrieben gesehen wird. Für das Nationalpark-Informations-Netz ist dies geschehen, mit finanzieller Starthilfe des Landes.

Für die nächsten Schritte sind Kreativität und Engagement gefragt und zwar von allen. Ich freue mich den Weg mit den Projektpartnern gemeinsam weiterzugehen und bin zuversichtlich, dass hier etwas Beispielhaftes entstehen wird. Für die Besucherinnen und Besucher, vor allem auch der kommenden Generationen, für die Anwohnerinnen und Anwohner. Für den unschätzbaren Wert des Nationalparks und den Zusammenhalt in einer Nationalparkregion“, so Minister Backhaus.

41 Prozent der Spinnenarten in MV gefährdet

Schwerin – Die Rote Liste der Webspinnen Mecklenburg-Vorpommerns liegt jetzt in aktueller Auflage vor. Nach 1993 und 2012 ist es die dritte Fassung.

Gegenüber der letzten Roten Liste aus dem Jahr 2012 ergaben sich zahlreiche Veränderungen: 169 Spinnenarten wurden in eine höhere Gefährdungskategorie eingestuft, 88 Arten konnten, meist infolge eines verbesserten Wissenstandes, herabgestuft werden. 37 Spinnenarten gelten als verschollen, d.h. sie wurden mehr als 20 Jahre nicht mehr im Land nachgewiesen. Rund zehn Prozent, etwa 60 Arten, werden in der Kategorie 1 der Roten Liste geführt und gelten als vom Aussterben bedroht. 41,3 Prozent gelten als gefährdet. Insgesamt gibt es 621 Spinnenarten im Land.

„Die Aktualisierung der Roten Liste der Webspinnen belegt einmal mehr die rasante Veränderung der Lebensräume durch die Intensivierung der Landnutzung und den Klimawandel. Insbesondere der dramatische Rückgang der Insekten, der Hauptnahrung der Spinnen, ist besorgniserregend. Nur mit einem ambitionierten Handeln zum Schutz der Biodiversität und zur Stärkung unserer Klimaschutzziele können wir diese Entwicklung noch aufhalten“, sagt Dr. Till Backhaus, Minister für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern.

Die Neubewertung des Datenmaterials wurde, wie bereits in den vorherigen Ausgaben, von dem Spinnenexperten Dr. Dieter Martin in Zusammenarbeit mit dem Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie MV (LUNG) und weiteren Arachnologen entsprechend den methodischen Vorgaben des Bundesamtes für Naturschutz vorgenommen.

„Neben den Mitarbeiter*innen in unseren sieben Naturparken beteiligten sich zahlreiche ehrenamtliche Naturfreunde. Ihnen allen gebührt mein ausdrücklicher Dank. Der enorme Datenzuwachs führte nicht nur zu einer Erhöhung der nachgewiesenen Spinnenarten von 573 Arten im Jahr 2012 auf 621 Arten 2022, sondern erweiterte vor allem die Kenntnisse vom Vorkommen der Arten, ihren Beständen, ihrer Entwicklung sowie ihren ökologischen Ansprüchen“, sagt Ute Hennings. Direktorin des LUNG.

Die neue Rote Liste weist darüber hinaus auf weitere Besonderheiten hin. Für neun Spinnenarten wurden mehr als ein Drittel aller Nachweise aus Deutschland in Mecklenburg-Vorpommern erbracht. Dies gilt besonders für zwei Arten, die nach aktuellem Kenntnisstand ausschließlich in MV vorkommen: Der Sanddornfinger (Cheiracanthium gratum) ist bisher nur aus dem Bereich der Binnendüne bei Alt Warp im Naturpark Am Stettiner Haff bekannt.

Der Steppen-Sichelspringer (Evarcha michailovi) wurde bisher nur im Heidegebiet des Naturschutzgebietes Marienfließ südlich von Plau sowie in der Lübtheener Heide gefunden. „Für diese Arten hat Mecklenburg-Vorpommern eine besondere Verantwortung“, erklärt Ute Hennings.

Rote Listen dokumentieren auf wissenschaftlicher Grundlage die Gefährdung einheimischer Tier- und Pflanzenarten. Sie sind wichtige Instrumente des Naturschutzes. Rote Listen können Argumentationshilfen für umweltrelevante Planungen sein. Sie sind ein Frühwarnsystem für die Entwicklung der biologischen Vielfalt und zeigen Handlungsbedarfe im Artenschutz auf. Nicht zuletzt können sie als politische Entscheidungshilfen zu Rate gezogen werden.

Gemäß den Vorgaben des Bundesamtes für Naturschutz sollten Rote Listen möglichst alle zehn Jahre aktualisiert werden. Die Rote Liste ist auf der Seite des Landesamtes für Umwelt, Naturschutz und Geologie Mecklenburg-Vorpommern ab sofort online verfügbar. Die Druckexemplare können im LUNG oder im LM bestellt werden.

Tierheime brauchen unsere Unterstützung

Malchow – Am Donnerstag besichtigte der Minister für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt, Dr. Till Backhaus das Tierheim in Malchow, um sich vor Ort ein Bild über die Lage der Einrichtung zu machen. Die Tierheime im Land sind derzeit durch verschiedene Krisen gleich mehrfach belastet, erklärt der Minister:

„Tierheime brauchen unsere Unterstützung, denn sie sind gerade mit vielen Problemen auf einmal konfrontiert. Zum einen machen sich auch bei ihnen die Inflation und damit erhöhte Energiepreise und steigende Futterkosten stark bemerkbar und zum anderen haben sie eine deutlich höhere Auslastung als noch vor wenigen Jahren. Zudem scheint die Spendenbereitschaft in der Bevölkerung aufgrund der allgemeinen Belastungen zurückzugehen. Zusammen erschwert das die wichtige Arbeit der Einrichtungen und das besorgt mich doch sehr“, so Backhaus.

Eine vermehrte Abgabe von Tieren vermeldete nicht nur das Malchower Tierheim. Der Trend sei allgemein zu beobachten. „Besonders bedauerlich ist, dass während der Corona-Pandemie viele Hunde in die Obhut von Tierheimen gegeben wurden, weil die Besitzerinnen und Besitzer aufgrund der schwierigen Rahmenbedingungen mit der Fürsorge überfordert waren. Viele Tiere warten hier nun darauf, in gute Hände neu vermittelt zu werden.

Die Angestellten und Helfenden in den Heimen kümmern sich indes mit Herzblut um die Tiere und leisten mit ihrem Engagement einen wertvollen Beitrag für den Tierschutz und das Tierwohl. Dafür bedanke ich mich sehr herzlich. Doch es braucht auch die nötige Infrastruktur. Für entsprechende Investitionen, z.B. für den Bau von Unterbringungen, reicht das Land über die Tierheim-Förderrichtlinie jährlich rund 300.000 Euro an betreffende Einrichtungen aus“, so der Minister.

Das Tierheim Malchow hat seit dem Jahr 2000 rund 457.000 Euro erhalten, u.a. für bauliche Maßnahmen, darunter der Bau eines neues Multifunktionshauses oder der Bau einer neuen Hundezwingeranlage.