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Kategorie: Natur und Umwelt

Gefahr aus der Nachbarschaft

Hauskatzen bedrohen die Europäische Wildkatze / Kastration von Hauskatzen schützt Wildkatzen

  • Unkastrierte Freigänger-Hauskatzen gefährden Wildkatzen
  • Verwechslung mit ausgesetzten Hauskatzen Risiko für Wildkatzenjunge
  • Wildkatzenwälder-Projekt für artenreiche und vernetzte Lebensräume

Berlin – Die streng geschützte Europäische Wildkatze kehrt langsam in Deutschlands Wälder zurück. Doch eine unscheinbare Gefahr aus unserer unmittelbaren Umgebung bedroht diese geschützte Wildtierart: die Hauskatze. Unkastrierte Freigänger können sich mit Wildkatzen verpaaren, was zu einer Vermischung beider Arten führen kann. Die sogenannte Hybridisierung kann langfristig die genetische Eigenständigkeit der Wildkatze gefährden, warnt der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND). Wichtige Anpassungen der Wildkatze an ihren Lebensraum drohen verloren zu gehen. Zudem können Hauskatzen Krankheiten übertragen, die oft für Wildkatzen tödlich sind.

Ein weiteres Problem ist die Verwechslung von Wildkatzenjungtieren mit vermeintlich ausgesetzten Hauskatzen. Immer wieder nehmen Menschen die kleinen Wildkatzen aus dem Wald mit, in dem Glauben, sie retten ein hilfloses Haustier. Doch Wildkatzen sind keine ausgesetzten Kätzchen. Sie werden von ihrer Mutter oft nur kurz zurückgelassen, während sie auf Nahrungssuche ist. Diese unbeabsichtigten Entnahmen können den Tod der Jungtiere zur Folge haben und sind zudem gesetzlich verboten.

Pauline Münchhagen, BUND-Naturschutzexpertin und naturschutzfachliche Koordinatorin im Projekt „Wildkatzenwälder von morgen“ im Bundesprogramm Biologische Vielfalt:„Die Wildkatze kehrt zurück, das ist in Zeiten des Artensterbens eine gute Nachricht. Aber viele Hürden sind noch für einen gesicherten Bestand zu nehmen. So stehen in Deutschland rund 8.000 Wildkatzen etwa 15 Millionen in Haushalten gehaltenen Hauskatzen gegenüber. Dazu kommen noch rund zwei Millionen verwilderte Streunerkatzen. Jedes unkastrierte Tier erhöht das Risiko der Hybridisierung für die Wildkatze und trägt dazu bei, dass sich Streunerkatzen noch weiter vermehren.“

Doch jede*r Katzenhalter*in kann zum Schutz der Wildkatze beitragen. Darüber hinaus ist Aufklärung entscheidend, um die Verwechslung von Wild- und Hauskatzen zu vermeiden.

Münchhagen: „Der wichtigste Schritt ist, Freigänger-Katzen kastrieren zu lassen. So verhindern Haustierhalter die Vermischung von Haus- mit Wildkatzen und vermeiden gleichzeitig, dass noch mehr verwilderte Katzen unter elenden Bedingungen leben müssen.“

Um langfristigen Schutz zu gewährleisten, fordert der BUND zudem eine Ausweitung der Wildkatzenlebensräume. Das genetische Monitoring der Wildkatze zeigt, dass in großflächigen wilden Waldgebieten bisher kaum Hybridisierung vorkommt. Sie bieten Wildkatzen die nötigen Rückzugsräume.

Münchhagen: „Daher setzen wir uns mit unserem Projekt ‚Wildkatzenwälder von morgen‘ dafür ein, artenreiche, vernetzte Lebensräume zu schaffen. Diese helfen nicht nur der Wildkatze, sondern auch anderen bedrohten Arten. Zudem sind strukturreiche Wälder mehr vor Stürmen und Austrocknung geschützt und puffern Klimaextreme besser ab.“

Die Europäische Wildkatze ist laut Bundesnaturschutzgesetz streng geschützt und gilt laut Roter Liste der gefährdeten Arten bundesweit als „gefährdet“. Unsere Hauskatzen stammen nicht von der Wildkatze ab, sondern von der Afrikanischen Falbkatze. Hauskatzen wurden von den Römern nach Mitteleuropa gebracht. Hybride aus Haus- und Wildkatze weisen veränderte genetische Merkmale auf und die ursprünglichen Anpassungen an den Lebensraum der Wildkatze können verloren gehen. Bisher tritt Hybridisierung vor allem in Baden-Württemberg auf, aber auch in anderen Teilen Deutschlands werden Hybridkatzen vereinzelt genetisch nachgewiesen. Sie sind optisch meistens nicht als solche zu erkennen und können gleichermaßen wie Haus- oder Wildkatzen aussehen. Klarheit liefert nur ein Gentest.

Um die Europäische Wildkatze nachweisen zu können nutzt der BUND das sogenannte Lockstock-Monitoring. Freiwillige Helferinnen und Helfer bringen Holzstöcke in Gebieten aus, in denen die scheue Wildkatze vermutet wird. Sie besprühen die Stöcke mit Baldrian. Der Geruch ist den Sexuallockstoffen der Wildkatze sehr ähnlich und zieht die Tiere magisch an. Die Katzen reiben sich am rauen Holz und hinterlassen einzelne Haare. Die Naturschützer*innen sammeln diese ab. Anschließend schicken sie die Proben für eine genetische Untersuchung zur Senckenberg Gesellschaft für Naturforschung.

Das sechsjährige Projekt „Wildkatzenwälder von morgen“ wird im Bundesprogramm Biologische Vielfalt durch das Bundesamt für Naturschutz mit Mitteln des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz gefördert. Das Projekt setzen der BUND-Bundesverband, die BUNDjugend und die BUND-Landesverbände Baden-Württemberg, Bayern, Brandenburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen um.

Backhaus sieht Erfolge beim Schutz der Ostsee

Insel Rügen – Mecklenburg-Vorpommern setzt sich entschlossen für den Schutz der Ostsee ein. Anlässlich einer Schulveranstaltung an der Windland Schule in Altenkirchen betont Umweltminister Dr. Till Backhaus die Verantwortung des Landes und hebt die bereits getroffenen sowie geplanten Maßnahmen hervor: „Die Ostsee ist ein einzigartiges Ökosystem und zugleich ein wertvoller Lebens- und Wirtschaftsraum. Ihr Schutz hat für uns oberste Priorität. Wir haben in den letzten Jahren konsequent gehandelt und werden diesen Weg entschlossen weitergehen.“

Mecklenburg-Vorpommern hat in den vergangenen Jahren erhebliche Anstrengungen unternommen, um die Ostsee nachhaltig zu schützen. Dazu zählen unter anderem:

  • Reduzierung von Nährstoffeinträgen: Durch umfangreiche Maßnahmen bei der Abwasserbehandlung konnte der Eintrag von Nährstoffen wie Stickstoff und Phosphor in den letzten drei Jahrzehnten in die Ostsee deutlich gesenkt werden.
  • Zu hohe Nährstoffmengen sowie Nährstoffaltlasten in Verbindung mit einem geringen Wasseraustausch führen in der Ostsee jedoch weiterhin dazu, dass große Teile der deutschen Ostseegewässer eutrophiert und von Algenblüten und Sauerstoffmangel betroffen sind, auch wenn erste Verbesserungen des Zustands erkennbar werden. Nährstoffeinträge aus der Landwirtschaft müssen daher z.B. in Umsetzung des Konzeptes zur Minderung der diffusen Nährstoffeinträge und düngerechtlicher Regelungen (Düngelandesverordnung – DüLVO M-V vom 17. Januar 2023, Gültig seit 28.01.2023) weiter vermindert werden.
  • Schutz mariner Lebensräume: Mit dem vom Bund im Rahmen des Aktionsprogramms natürlicher Klimaschutz (ANK) geförderten Projekts „MV seagrass for climate“ (Fördersumme des Bundes: ca. 12 Millionen Euro) trägt MV dazu bei, die heimischen Seegras-Ökosysteme zu verbessern und ihre Klimaschutzleistungen und Beiträge zum Erhalt und Schutz der biologischen Vielfalt zu stärken. Dazu wird erstmals das Seegrasvorkommen und die umgebenden Umweltparameter entlang der gesamten Ostseeküste Mecklenburg-Vorpommerns detailliert erfasst, dokumentiert und darauf aufbauend eine langfristige Wiederansiedlungsstrategie für Seegraswiesen erarbeitet.
  • Kampf gegen Meeresverschmutzung: Durch verstärkte Kontrollen und Aufklärungskampagnen wie dem landesweiten Monitoring von Strandmüll haben wir einen genaueren Blick auf die Müllquellen und können effizienter gegen Meeresverschmutzungen vorgehen. So nahmen die Müllfunde an den Stränden der Ostsee im aktuellen Bewertungszeitraumes (2016-2021) in der Mecklenburger Bucht, im Arkona- und im Bornholm-Becken ab und lagen in der Mecklenburger Bucht mit 15 Müllteilen auf einer Strecke von 100 Metern bereits unterhalb des EU- und HELCOM- Schwellenwertes (von 20 Müllteilen pro 100 Meter Strand).
  • In den Jahren 2021 – 2023 finanzierte das LM das Pilotprojekt des WWF zum Auffinden, Bergen und Entsorgen von verlorengegangenen Fischereigeräten in MV aus Mitteln der Fischereiabgabe mit 200.000 Euro. Mit dem Projekt hat MV als erstes Küstenbundesland die Verantwortung zur Bergung von Geisternetzbergungen übernommen und ein vom WWF koordiniertes Pilotprojekt gefördert. Dadurch wurde ein weiterer wichtiger Beitrag zur Reduzierung von Kunststoffen in der Meeresumwelt geleistet.
  • Um den katastrophalen Folgen möglicher Schiffsunfälle schnell und sicher begegnen zu können, hat das Land Mecklenburg-Vorpommern zusammen mit den anderen deutschen Küstenländern und dem Bund im Rahmen der gemeinsamen Einrichtung des Havariekommandos weitreichende Vorkehrungen getroffen. Kürzlich wurde durch das Umweltministerium im Rahmen der Bund-Länder-Vereinbarung zur Bekämpfung von Meeresverschmutzungen der Ersatzneubau eines der Ölwehrschiffe in Auftrag gegeben. Die Kosten für den Schiffsneubau belaufen sich auf etwa 8 Millionen Euro und werden von den fünf norddeutschen Küstenländern getragen. Mecklenburg-Vorpommern ist hieran mit 17% beteiligt. Das Schiff soll ab 2026 zum Einsatz kommen. Des Weiteren stehen bei Schadstoffunfällen in flachen Küstengewässern sowie an Küsten und Stränden Ölbekämpfungsschiffe und ein gut vernetztes und geübtes Katastrophenmanagement bereit.

Trotz dieser Fortschritte bleibe die Herausforderung groß. Umweltminister Dr. Backhaus unterstreicht die Notwendigkeit weiterer Schritte: „Wir dürfen uns auf dem Erreichten nicht ausruhen. Die Klimakrise und die weiterhin bestehenden Umweltbelastungen durch Nähr- und Schadstoffe sowie Mülleinträge verlangen kontinuierliches Handeln“. Mecklenburg-Vorpommern werde daher unter anderem folgende Maßnahmen intensiv vorantreiben:

  • Förderung von naturbasierten Lösungen: Der Ausbau von Renaturierungsprojekten, etwa durch die Wiederherstellung von Mooren, wird zur Verbesserung der Wasserqualität beitragen.
  • Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL): Mit der Renaturierung von Flüssen und Seen im Binnenland und der weiteren Reduzierung der Nähr- und Schadstoffeinträge in die Gewässer wird auch die Belastung der Ostsee verringert.
  • Stärkung der Kreislaufwirtschaft: Wir legen im Bereich der Abfallwirtschaft großen Wert auf Abfallvermeidung und Wiederverwertung. Ein Großteil der im Land anfallenden Abfälle wird auch hier behandelt und aufbereitet. Im Bereich des Ökolandbaus ist M-V eines der führenden Bundesländer.
  • Erweiterung der Forschung und Überwachung: Die Zusammenarbeit mit Wissenschaftseinrichtungen wird unter anderem in der gemeinsamen Bund/Länder Arbeitsgemeinschaft Nord- und Ostsee zur Umsetzung der Meeresstrategie-Ramenrichtlinie ausgebaut, um den Zustand der Ostsee noch besser zu erfassen und gezielt Gegenmaßnahmen zu ergreifen. (mehr Informationen unter: https://www.allianz-meeresforschung.de/ )
  • Nationale und Internationale Zusammenarbeit: Mecklenburg-Vorpommern beteiligt sich aktiv in diversen Kooperationen mit Ostsee-Anrainerstaaten, um länderübergreifende Herausforderungen gemeinsam anzugehen, darunter die Helsinki Kommission zum Schutz der Meeresumwelt im Ostseeraum (HELCOM) und die EU-Ostseestrategie.

„Wir sind auf einem guten Weg, aber es gibt noch viel zu tun. Nur mit einer entschlossenen Politik und dem Engagement aller können wir die Ostsee auch für kommende Generationen bewahren. Daher freut es mich ganz besonders, wenn sich schon Schülerinnen und Schüler wie in Altenkirchen wissenschaftlich und auch ganz praktisch am Schutz der Ostsee beteiligen“, so Minister Dr. Backhaus.

Die Regionale Schule „Windland“ engagiert sich seit 20 Jahren für die Umwelt. Eine Vielzahl an Projekten im und außerhalb des Unterrichts sind in diesem Zusammenhang entstanden und erfolgreich durchgeführt worden. Der nun in den Ruhestand wechselnde Lehrer, Herr Schernus, initiierte 2004 den Küstenputztag an der Schule. Dieser wird seitdem regelmäßig im Frühjahr von den 5. Klassen auf den Küstenabschnitten Juliusruh-Kap Arkona (9 km) und Dranske-Lancken (ca. 8 km) durchgeführt. Gemeinsam mit Schülerinnen und Schülern gründete er das „Sondereinsatzkommando Küstenputz – SEK2“, welches für die Säuberung von Strand- und Meeresmüll an der gesamten Außenküste der Halbinsel Wittow (ca.35 km) verantwortlich ist. Durch das Aufstellen von Hinweisschildern entlang der Strecke machen die SEK2-Mitglieder die Einwohner und Touristen der Region auf die Sauberhaltung der Strände aufmerksam. Mit dem Müllmonitoring liefert die Gruppe regelmäßig Daten an das Leibnitz-Institut für Ostseeforschung Warnemünde.

Weitere Schwerpunkte liegen in der Kartierung seltener Pflanzen, wie Meerkohl und Stranddistel und der Sichtung von Robben am Kap Arkona.

Mit Vorträgen an anderen Schulen, bei der Volkssolidarität und auf wissenschaftlichen Veranstaltungen geben die Schülerinnen und Schüler einen Überblick über ihre wichtige Arbeit und deren Ergebnisse. Aktive Beteiligung besteht zudem an den Landesaktionstagen gegen Meeresmüll von EUCC und LUNG (gemeinsame Müllsammelaktionen auf der Halbinsel Wittow). Im Jahr 2017 erhielt das Schulprojekt eine Förderung des Landes in Höhe von 1 140,00 € für die Aufstellung von Schildern zur Müllvermeidung an den Küstenaufgängen der Halbinsel Wittow.

Seit 2016 trägt die Schule den Titel: „Umweltschule in Europa/ Internationale Nachhaltigkeitsschule“ mit dem Prädikat Drei Sterne.

Bau eines Stadtgartens

Am Treptower Tor soll kleiner Wollwebergarten entstehen

Neubrandenburg – Die Stadt Neubrandenburg plant an der Kreuzung Friedrich-Engels-Ring und Große Wollweberstraße einen kleinen Stadtgarten. Die Freifläche in der Nähe des Treptower Tors soll bepflanzt und mit Kunstobjekten mit dem Titel „Der Weg zum See“ versehen werden. Sie stammen aus der Werkstatt des in der Mecklenburgischen Sennplatte lebenden Künstlers Sylvester Antony.

Die Grünflächen werden unter anderem Pflanzen aufnehmen, die mit dem Weben, Spinnen und Färben von Wolle in Verbindung stehen. Die befestigten Flächen des Wollwebergartens sollen in Granitkleinpflaster in Webmustern der Wollweber ausgeführt werden.

Die zweite Werderstraße wird auch weiterhin die Feuerwehrzufahrt und für große Fahrzeuge mit Anhängern befahrbar sein. Die Gesamtkosten liegen bei rund 460.000 Euro, wobei etwa 214.000 Euro aus der Städtebauförderung bereitgestellt werden. Ende des Jahres soll die Platzneugestaltung abgeschlossen sein.

Situation der Wälder in M-V

Wälder in MV werden vielfältiger und gewinnen an Stabilität

Schwerin – Anlässlich des Tages des Waldes am 21. März macht Umweltminister Dr. Till Backhaus auf die Wichtigkeit der Wälder für unsere Umwelt und die Gesellschaft aufmerksam.

„Wälder spielen nicht nur eine Schlüsselrolle im Klimaschutz, indem sie CO2 binden. Sie bieten auch Lebensräume für unzählige Tier- und Pflanzenarten. Gleichzeitig stehen sie aufgrund von Klimawandel und anderen Umweltfaktoren zunehmend unter Druck. Vor dem Hintergrund freut es mich besonders, dass sich die Wälder in MV überdurchschnittlich gut entwickeln. Sie werden vielfältiger und strukturierter, sie gewinnen an Stabilität und Biodiversität. Das geht aus den Ergebnissen der aktuellen Bundeswaldinventur hervor“, sagt er.

Demnach hat sich die Waldflächenbilanz positiv entwickelt. Die mit Waldbäumen bewachsene Fläche ist im Vergleich zur vorherigen Bundeswaldinventur 2012 um 5.700 ha gestiegen. Der Waldflächenanteil ist von 24,1% der Landesfläche auf 25% gestiegen auf jetzt 582.000 ha. Dabei sind Laubbäume auf dem Vormarsch. Erstmalig sinkt der Anteil der Nadelbaumarten unter 50% auf 48,4%. Das ist unter anderem das Ergebnis des landesweiten Waldumbauprogrammes hin zu klimastabilen naturnahen Wäldern. Trotz des leicht abnehmenden Anteils ist die Kiefer mit 36,7% weiterhin die Hauptbaumart in MV (vorher 37,6%). Die wichtigsten Laubbaumarten sind neben der Buche (13,4%, zuvor 12,5%) und Eiche (11,3%, zuvor 9,6%) die Erle (9,4%) und Birke (7,7%). Damit ist die Birke aktuell häufiger anzutreffen als die besonders unter dem Klimawandel leidende Fichte (6,5%, zuvor 7,7%).

Die Ergebnisse der Bundeswaldinventur bestätigen, dass die nachhaltige Holznutzung gewährleistet ist. Der durchschnittliche Holzvorrat pro Hektar hat sich von 2012 bis 2022 um 24 m³ auf 342 m³ erhöht. Der gesamte Holzvorrat ist von 167 Mio. m³ auf 184 Mio. m³ angewachsen. Insgesamt ist der Waldnaturschutz auf einem sehr hohen Niveau. Auf 67.000 ha (12,5% der Waldfläche) findet keine Nutzung statt. Das sind 15.000 ha mehr als vor zehn Jahren. Davon sind 38.500 ha (6,9%) sogenannte Prozessschutzwälder, wie zum Beispiel Nationalparke, Naturschutzgebiete oder Naturwaldreservate, in denen naturschutzfachlich begründet keine Nutzungen erlaubt sind.

„Der Tag des Waldes erinnert daran, wie wichtig es ist, unsere Wälder zu schützen und nachhaltig zu bewirtschaften, um die natürlichen Ressourcen für kommende Generationen zu erhalten. Die vorliegenden Ergebnisse zeigen, dass der Waldumbau in Mecklenburg-Vorpommern greift, dass unsere Maßnahmen der vergangenen Jahre richtig waren und dass der eingeschlagene Weg zur Entwicklung klimaangepasster Wälder konsequent weitergegangen werden muss. Nur so können unsere Wälder nachhaltig ökologische, ökonomische und soziale Funktionen erfüllen. Wenn wir auch in Zukunft noch gesunde und funktionierende Wälder haben wollen, müssen wir heute dafür die Grundlagen schaffen“, so Dr. Backhaus.

Zu den derzeitigen Herausforderungen gehört ihm zufolge die gerade begonnene Waldbrandsaison. Weiterhin liegen rund 290.000 ha unserer Wälder in Gebieten mit einem mittleren bis hohem Waldbrandrisiko. Erfahrungsgemäß treten 75% der Waldbrände in diesen Gebieten auf. Davon sind ca. 140.000 ha Kieferbestände mit maximal 10% Mischbaumartenanteilen, die ein hohes Waldbrandrisiko aufweisen. Besondere Waldbrandgefahr geht ferner von Beständen aus, die jünger als 60 Jahre sind. Von diesen Beständen sind knapp 86.000 ha in den Waldbrandgebieten mit hohem und mittlerem Risiko vertreten. Der Umbau dieser Wälder wird laut Minister weiter priorisiert werden müssen.

Neben den Auswirkungen des Klimawandels stellt das verbeißende Schalenwild eine Herausforderung beim Thema Waldumbau da. „Die vom Schalenwild besonders bevorzugten Laubhölzer wären ohne Verbiss eine sehr gute Hilfe im Rahmen der Waldbrandprävention. Hier müssen neue Jagdstrategien und angepasste Wildbestände dafür sorgen, dass der Wald von morgen artenreich und vital aufwachsen kann“, fordert er.

Mit der aktuellen Bundeswaldinventur des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft wurde zum vierten Mal der Wald in Deutschland nach einem einheitlichen Verfahren umfassend erfasst. Circa 100 Inventurtrupps haben rund 521.000 Bäume an fast 80.000 Stichprobenpunkten vermessen. Zudem wurden weitere Gelände-, Bestandes- und Baummerkmale erfasst, u.a. Baumarten, Baumdurchmesser, Baumhöhe an ausgewählten Probebäumen, Totholz oder Landnutzung. Ca. 150 Merkmale liefern ein Kaleidoskop an Informationen zum Wald, die dieses komplexe Ökosystem unter verschiedenen Blickwinkeln beleuchten. Daraus wurde der Zustand des Waldes und seine Veränderung seit der letzten Bundeswaldinventur im Jahr 2012 abgeleitet. Die vierte Bundeswaldinventur wurden am 8. Oktober 2024 vorgestellt.

Waldbrandgefahr steigt

Backhaus: Waldbrandgefahr steigt mit dem Frühlingsbeginn

Schwerin – Passend zum kalendarischen Frühlingsanfang steigen die Temperaturen. Der Landwirtschaftsminister Dr. Till Backhaus wendet sich aus diesem Grund an die Bürgerinnen / Bürger und Besucherinnen / Besucher des Landes Mecklenburg-Vorpommern: „Mit dem Monat März startet bei uns im Land die Waldbrandsaison.

In großen Bereichen der Landkreise Rostock, Nordwest-Mecklenburg, Ludwigslust-Parchim und Mecklenburgische Seenplatte wurde bereits die Waldbrandgefahrenstufe 3 (mittlere Waldbrandgefahr) ausgerufen.

Mit den vorhergesagten steigenden Temperaturen und vielen Sonnenstunden kann sich die Lage noch weiter verschärfen. In der Vergangenheit hat sich gezeigt, dass die Zeit vor dem Blattaustrieb eine erste gefährliche Periode während der Waldbrandsaison darstellt. Die über den Winter hinweg ausgetrocknete Kraut- und Strauchschicht kann besonders leicht Feuer fangen.

In den letzten Jahren hatten wir bereits Ende März die ersten Waldbrände“, erinnert sich der Minister und gibt aus diesem Grund noch einige Hinweise:

  • Rauchen Sie nicht im Wald und in der Feldflur
  • Werfen Sie keine Zigarettenreste aus dem Auto! Benutzen Sie Ihren Bordaschenbecher
  • Verzichten Sie auf etwaig geplante Lagerfeuer und Grillabende in Waldnähe; Falls dies unvermeidbar ist, nutzen Sie für Lagerfeuer und Grillabende nur ausgewiesene Grill- und Lagerfeuerplätze, auf denen Sie einen ausreichenden Brandschutz sichern können. Halten Sie dabei einen Mindestabstand zum Wald von 50m ein
  • Parken Sie nur auf ausgewiesenen Waldparkplätzen
  • Ermöglichen Sie zu Ihrer eigenen Sicherheit den Lösch- und Rettungskräften eine rasche und ungehinderte Zufahrt zum Brandherd, indem Sie die Waldwege freihalten
  • Melden Sie alle Brände unverzüglich der Feuerwehr (Notruf 112) oder der Polizei (Notruf 110)

Weitere Informationen zur Waldbrandgefahr und allgemeine Hinweise zum Waldbrandschutz in Mecklenburg-Vorpommern gibt es unter diesem Link:  Waldbrandschutz – Wald-MV

Beitritt zum Biosphärenreservat Südost-Rügen

Insel Rügen – Die Gemeinde Zirkow hat beschlossen, dem Biosphärenreservat Südost-Rügen mit der gesamten Gemeindefläche beizutreten. Eine Erweiterung des Biosphärenreservates Südost-Rügen ist auch erklärtes Ziel des Landes.

Biosphärenreservate sind charakteristische Natur- und Kulturlandschaften und Modellregionen nachhaltiger Entwicklung. Sie nehmen vielfältige Funktionen zum Schutz der biologischen Vielfalt, zur nachhaltige Regionalentwicklung, und in den Bereichen Bildung, Forschung und Monitoring wahr. Diesen Zielen folgt ganz Zirkow künftig gemeinsam mit den Gemeinden und Partnern im Biosphärenreservat.

Für die Gebietserweiterung ist ein Gesetz erforderlich. Das Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern bereitet dazu das „Gesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern zur Erweiterung des Biosphärenreservats Südost-Rügen (BRSOR-ErwG)“ vor.

Kooperation beim Trinkwasserschutz

Malchin – Anlässlich des diesjährigen Weltwassertages (22. März) haben sich heute Vertreter des Bundesverbandes der Energie- und Wasserwirtschaft e.V., Landesgruppe Norddeutschland, der Kooperationsgemeinschaft Wasser und Abwasser MV e.V. sowie des Bauernverbandes Mecklenburg-Vorpommern e. V. im Wasserwerk der Zukunft Malchin getroffen, um eine Kooperationsvereinbarung zum verbesserten vorsorgenden Trinkwasserschutz zu unterzeichnen.

Unter dem Dach der Landeskooperation sollen sich lokale Partnerschaften zwischen Wasserversorgungsunternehmen und Landwirtschaftsbetrieben bilden, die freiwillig und partnerschaftlich für einen nachthaltigen Trinkwasserschutz eintreten.

„Ich freue mich, dass wir nach einem langen Abstimmungsprozess nun zu dieser Vereinbarung gekommen sind. Im Vordergrund steht ein nachhaltiger Umbau der Bewirtschaftung in den Trinkwasserschutzzonen II (TWSZ II). Zugleich soll sichergestellt werden, dass für hieraus resultierende Erschwernisse, die durch die angepasste Landbewirtschaftung entstehen können, ein angemessener Ausgleich erfolgt. Das führt zu Planungssicherheit und wirtschaftlichen Perspektiven für die Betriebe.

Die Beteiligten beabsichtigen insbesondere die ca. 6.000 Hektar Ackerflächen, die in MV in den TWSZ II liegen, zum Gegenstand von zukünftigen Maßnahmen zu machen. Wir müssen einen Weg zu einer gewässerverträglicheren Landwirtschaft finden und dabei sorgsam mit unserem wichtigsten Lebensmittel Wasser umgehen. Dabei gilt es, die Produktionsbedingungen und die ökonomischen Belange der Landwirtschaft zu berücksichtigen“, sagte Minister Dr. Till Backhaus, der aufgrund der Koalitionsverhandlungen in Berlin nicht persönlich vor Ort sein konnte.

Einen ersten Zuwendungsbescheid übergab die im Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt MV für Wasser zuständige Abteilungsleiterin Renate Brügge an den Wasserzweckverband Malchin/Stavenhagen. 231.000 Euro beträgt die Zuwendung, aus der Tätigkeiten der lokalen Partnerschaft für den Trinkwasserschutz in den nächsten drei Jahren finanziert werden können. Das Land beteiligt sich mit 70 Prozent an den Kosten aus dem Wasserentnahmeentgelt.

Minister Dr. Till Backhaus ruft Wasserversorgungsunternehmen und Landwirtschaftsbetriebe auf, diesen vom Land auch finanziell unterstützten Weg künftig verstärkt einzuschlagen. „Wir wollen nicht zulassen, dass Wasserwerke künftig Chemiebetriebe sein müssen, um schädliche Stoffe aus dem Wasser zu entfernen und ein Kunstwasser herstellen müssen, das wohl trinkbar, aber kein Genuss mehr ist. Noch haben wir es in der Hand, beobachtete Trends aufzuhalten und umzukehren.

Die Wasserwerke der Zukunft sollen sauberes, klares und ohne wesentliche Aufbereitung trinkbares Wasser liefern. Diesen Standard wollen wir für die Bürgerinnen und Bürger, und damit übrigens auch für die Landwirtinnen und Landwirte, in Mecklenburg-Vorpommern erhalten. Nur so kann das Trinkwasser der Zukunft aus der eigenen Region kommen und bezahlbar bleiben“, sagte der Minister.

Mobile Anlagen der Tourismuswirtschaft

Neuer Erlass ermöglicht Versorgung am Strand auch über die Saison hinaus

Schwerin – Ab dem 15. März 2025 gilt eine neue Regelung für das Aufstellen von Strandkörben und anderen mobilen Anlagen der Tourismuswirtschaft an den Stränden Mecklenburg-Vorpommerns. Bislang mussten diese Anlagen mit Beginn der Sturmflutsaison zum 15. Oktober eines Jahres abgebaut werden. Nun soll es auch über diesen Stichtag hinaus möglich sein, “mobile, leicht transportfähige Objekte“ wie z.b. Strandkörbe, die keiner Baugenehmigung bedürfen, ohne einen zusätzlichen Verwaltungsakt, d.h. ohne eine gesonderte Ausnahmegenehmigung, am Strand aufzustellen.

In einem solchen Fall tragen die Gemeinden bzw. die Strandkorbvermieter die Verantwortung für den Auf- und Abbau der Strandkörbe und mobilen Einrichtungen bei einer Sturmhochwasserwarnung. Dies ist ein Kompromiss der auf Initiative von Umweltminister Dr. Till Backhaus zwischen den zuständigen Behörden sowie den Gemeinden und der Tourismuswirtschaft erzielt wurde.

„Seit vielen Jahren ist die Strandbewirtschaftung ein Thema, insbesondere unter den Gewerbetreibenden. Das kann ich gut nachvollziehen, denn zur Erzielung zusätzlicher Einnahmen haben sie selbstverständlich ein großes Interesse daran, jeden Sonnentag bestmöglich auszunutzen. Dies wirkt sich letztlich auch auf das Image des Landes als beliebte Urlaubsregion aus und entscheidet darüber, ob Gäste auch in der Nebensaison gerne in MV urlauben.

Gleichwohl tragen wir in der Sturmhochwassersaison, vom 16. Oktober bis 31. März, eine hohe Verantwortung dafür, dass weder Menschen, noch Sachwerte Schaden nehmen. Die Sicherung unserer technischen Küstenschutzanlagen und der Ausgleich von Sanddefiziten hat daher hohe Priorität. In diesem Spannungsfeld haben wir nach einem Winterkonzept gesucht, dass die verschiedenen Interessenslagen noch besser ausgleicht. Im Ergebnis haben wir den bestehenden Erlass zur wasserrechtskonformen Nutzung des Strandes überarbeitet und festgelegt, dass die Strandnutzung über den 15. Oktober erweitert werden kann, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind“, erläutert Minister Backhaus.

Dazu gehöre u.a., dass ein Rückbau dieser Anlagen innerhalb von 12 Stunden möglich sein muss, sagt er weiter. Aus fachlicher Sicht sind mindestens 12 Stunden erforderlich, um den Gemeinden und Behörden die Möglichkeit der Reaktion zu geben, falls der Betreiber verhindert ist oder seiner Rückbaupflicht aus anderen Gründen nicht nachkommt. Darüber hinaus muss der Betreiber sicherstellen, dass er Warnmeldungen für erhöhte Wasserstände oder Sturmhochwasser erhält und nutzt.

Minister Backhaus weist darauf hin, dass sich die Gültigkeit des Erlasses nur auf die wasserrechtliche Zulässigkeit im Bereich von Küstenschutzanlagen des Landes MV bezieht. Die Regelungen zur befristeten Zulässigkeit von baulichen Anlagen mit Baugenehmigungsverfahren sowie die Regelungen zu Leitungen bleiben bestehen.

Die Sturmhochwassersaison endet am 31.03.2025. Bis zur nächsten Sturm­hochwassersaison, die am 16.10.2025 beginnt, sollen die Regelungen über öffentlich-rechtliche Verträge mit den Gemeinden umgesetzt werden, die Interesse an einer solchen Regelung haben.

Gemeinden, welche die Regelungen bereits ab 15.03.2025 nutzen möchten, können bei den zuständigen StÄLU eine Ausnahmegenehmigung für die Aufstellung von „mobilen, transportfähigen Objekten“ erhalten. Die Auf­stellung von Strandkörben kann somit zeitnah zum Beginn der Sonderöff­nungszeiten in den Ostseebädern erfolgen.