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Kategorie: Politik

Corona-Landesverordnung verlängert

Schwerin – In der heutigen Kabinettssitzung hat die Landesregierung eine weitere Verlängerung der Corona-Landesverordnung um vier Wochen bis zum 16. September beschlossen. Gesundheitsministerin Stefanie Drese kündigte an, die Entscheidungen auf Bundesebene für Anpassungsvorschläge abwarten zu wollen.

Drese: „Für die nächsten Wochen halten wir angesichts der nach wie vor hohen Inzidenzen und der Auslastung der Intensivstationen an den Basisschutzmaßnahmen fest. Maßgeblich für mögliche Anpassungen sind auch die Regelungen im neuen Infektionsschutzgesetz auf Bundesebene. Wir begleiten den Entscheidungsprozess und warten das Ergebnis ab.“

Weiterhin gelten somit die Basisschutzmaßnahmen wie das Tragen einer Maske in öffentlichen Verkehrsmitten sowie medizinischen und Pflegeeinrichtungen und 3G-Zugangsregelung für den Zugang zu Krankenhäusern oder Pflegeheimen. Eine Maskenpflicht besteht über die Pflege und Soziales Corona-Verordnung ebenfalls weiterhin für Besuchspersonen und Personal in Pflegeeinrichtungen, Tagesgruppen und besondere Wohnformen für Menschen mit Behinderungen.

Insbesondere vor dem Hintergrund der hochansteckenden Omikron-Variante sei es wichtig, die Maskenpflicht in den beschriebenen Einrichtungen beizubehalten und die Bewohner und Patienten vor einer Ansteckung zu schützen, so Drese.

690 Lehrkräfte zum neuen Schuljahr

Oldenburg: hohes Einstellungsniveau ist erfreuliche Entwicklung

Schwerin – Mecklenburg-Vorpommern hat zu Beginn des neuen Schuljahres 690 Lehrerinnen und Lehrer neu eingestellt. Das ist das höchste Einstellungsniveau seit dem Schuljahr 2015/16.

Damit arbeiten an den öffentlichen Schulen insgesamt 11.600 Lehrerinnen und Lehrer. Mit den Lehrkräften an den Schulen in freier Trägerschaft sind es 13.610 hauptberufliche Lehrkräfte in Mecklenburg-Vorpommern.

„Das ist eine erfreuliche Entwicklung. Sie zeigt, dass unsere Maßnahmen wie die kürzeren Einstellungsverfahren oder die Aktionen der Lehrerwerbekampagne fruchten und dass wir in diese Richtung weitergehen werden“, sagt Bildungsministerin Simone Oldenburg.

Unter den neu eingestellten Lehrkräften sind 225 Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteiger, von denen bereits 80 Prozent grundlegend pädagogisch qualifiziert wurden und werden.

„Besonders erfolgreich ist das Verfahren der Übernahme der im Land ausgebildeten Lehrkräfte ohne Ausschreibung. So konnten in diesem Jahr 221 Lehrerinnen und Lehrer für den Schuldienst gewonnen werden.

Damit sich künftig noch mehr Lehramtsstudentinnen und –studenten für den Vorbereitungsdienst bewerben, soll das Bewerbungs- und Einstellungsverfahren beschleunigt werden. Außerdem sind weitere Informationsveranstaltungen für Lehramtsstudierende vorgesehen. Hierbei werden die vielfältigen Aktionen und Maßnahmen der Lehrerwerbekampagne weiterhin eine große Rolle spielen“, so Simone Oldenburg.

Der jährliche Einstellungsbedarf in Mecklenburg-Vorpommern liegt laut Lehrerbedarfsprognose bei rund 600 bis 700 Vollzeitkräften.

„Wir brauchen weiterhin viele Lehrkräfte im Land. Damit wir diese halten und neue gewinnen, werden wir weitere Maßnahmen zur Attraktivitätssteigerung gemeinsam mit den Interessenvertretungen des ‚Bildungspaktes‘ auf den Weg bringen“, sagt die Ministerin.

„Deshalb sollen unter anderem auch hier Einstellungsverfahren verkürzt und vereinfacht werden, das gilt ebenso für die Einstellung externer Vertretungskräfte. Lehrkräfte im Seiteneinstieg werden künftig besser qualifiziert in den Unterricht gehen. Ab Mai 2023 absolvieren sie erstmals eine dreimonatige Qualifikation in Methodik und Fachdidaktik, bevor sie ihre Tätigkeit im Schulbetrieb beginnen.

Geplant ist zudem die Schaffung von zusätzlichen Vertretungslehrerstellen“, betont die Ministerin.

„Um auch die berufliche Bildung im Land zu stärken, werden wir ein besonderes Augenmerk auf die Einstellung von Berufsschullehrerinnen und Berufsschullehrern legen“, so Oldenburg.

Besondere Herausforderungen liegen in der Beschulung ukrainischer Schülerinnen und Schüler. Zum neuen Schuljahr sind 4.230 ukrainische Schülerinnen und Schüler für die Beschulung an öffentlichen Schulen angemeldet (Stand: 15.08.2022).

Die neu ankommenden Schülerinnen und Schüler werden in Vorklassen an ausgewählten Standortschulen beschult. Die Anzahl der Einrichtungen richtet sich nach den Anmeldungen der Schülerinnen und Schüler nichtdeutscher Herkunftssprache.

Der Leitsatz hierbei bleibt: „Unveränderte Regeln bei unveränderter Infektionslage“.

Das Ministerium beobachtet dabei genau, wie sich das Infektionsgeschehen entwickelt und steht in ständigem Austausch mit dem Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGuS) sowie mit dem Bildungsrat. Dazu erklärt Bildungsministerin Simone Oldenburg:

„Sollte es in den Regionen unseres Landes keine Hotspotregelungen geben, bleibt alles wie gewohnt.

Das heißt für die Schulen:

  • keine Maskenpflicht
  • nur anlassbezogene Tests (bei Symptomen)
  • keine definierten Gruppen
  • keine Reiserückkehrer-Bescheinigung.“

Tag der Deutschen Einheit 2024

Schwerin – Mecklenburg-Vorpommern übernimmt am 1. November 2023 die Präsidentschaft im Bundesrat. Ministerpräsidentin Manuela Schwesig wird als Präsidentin des Bundesrates u.a. die Sitzungen der Länderkammer leiten. Dazu gehört auch, dass die Ministerpräsidentin vielfältige politische und protokollarische Aufgaben auf nationaler und internationaler Ebene übernehmen wird.

Unter anderem vertritt die Bundesratspräsidentin den Bundespräsidenten bei dessen Abwesenheit und pflegt die Kontakte der Länderkammer ins Ausland. Höhepunkt des Präsidentschaftsjahres ist die Ausrichtung der Feierlichkeiten zum Tag der Deutschen Einheit 2024, die vom 2.-4. Oktober 2024 in der Landeshauptstadt Schwerin stattfinden werden.

Ministerpräsidentin Schwesig: „Wir freuen uns darauf, dass Mecklenburg-Vorpommern die Präsidentschaft im Bundesrat übernimmt. Das ist eine hervorragende Gelegenheit, um für unser Land in ganz Deutschland und auch im Ausland zu werben. Wir wollen den Tag der Deutschen Einheit 2024 mit einem großen Bürgerfest in unserer Landeshauptstadt Schwerin feiern. Schwerin war bereits 2007 ein hervorragender Gastgeber. Und ich bin sicher, dass das auch dieses Mal so sein wird.“

Für die Vorbereitungen des Vorsitz-Jahres stimmte das Kabinett heute einer Politischen Lenkungsgruppe mit allen Ministerinnen und Ministern, der Bevollmächtigten des Landes beim Bund, der Präsidentin des Landtags und dem Oberbürgermeister der Landeshauptstadt Schwerin zu. Eine Projektgruppe mit angegliederter Geschäftsstelle wird in der Staatskanzlei die konzeptionellen und operativen Themen bearbeiten und koordinieren.

„Mecklenburg-Vorpommern wird im Jahr der Bundesratspräsidentschaft eine besondere Aufmerksamkeit erfahren. Das ist eine wunderbare Chance, zu zeigen, was in unserem „Land zum Leben“ möglich ist, und wohin wir gemeinsam wollen“, sagte die Ministerpräsidentin.

Ideenwettbewerb Kultur- und Kreativwirtschaft

Meyer: Wachstums- und Innovationspotential der Kultur- und Kreativwirtschaft stärker aufzeigen

Schwerin – Ab sofort sind Bewerbungen für den „Ideenwettbewerb Kultur- und Kreativwirtschaft Mecklenburg-Vorpommern“ möglich. Bis zum 23. September 2022 können sich Akteure der Kreativwirtschaft für den Landeswettbewerb bewerben.

„Durch die Corona-Pandemie waren und sind viele Bereiche der Kultur- und Kreativwirtschaft stark beeinträchtigt. Kreative Unternehmen haben aber auch während der Pandemie mit innovativen Geschäftsmodellen die Menschen durch die Krise begleitet, Wertschöpfung und Beschäftigung weitmöglichst erhalten. Jetzt richtet sich der Blick nach vorn. Wir wollen die erwerbswirtschaftlich tätige Kultur- und Kreativwirtschaft mit ihren Potentialen, Leistungen und Fähigkeiten stärken und sichtbarer machen. Dabei hilft der Ideenwettbewerb“, sagte der Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Reinhard Meyer.

Weitere Informationen zum Wettbewerb

Über den Wettbewerb werden Projektideen gesucht, die

  • Mecklenburg-Vorpommern nachhaltig als attraktiven Lebens- und Arbeitsraum für die Ansiedlung von Kreativen positionieren und die Bedeutung einer lebendigen Kreativwirtschaft als Image- und Standortfaktor in Städten und Regionen widerspiegelt,
  • das Wachstums-, Innovations- und Beschäftigungspotential der Kultur- und Kreativwirtschaft zeigen und vermarkten,
  • die Kultur- und Kreativwirtschaft als innovativen Auftragnehmer für andere Branchen darstellen,
  • die wirtschaftliche Bedeutung (Wertschöpfung und Beschäftigung) der Branche darstellen.

Für den Wettbewerb können zukunftsweisende, nachhaltige Konzepte eingereicht werden. „Die Branche hat speziell in einem großflächigen und ländlich geprägten Raum wie Mecklenburg-Vorpommern besondere Herausforderungen zu bewältigen. Ihre Akteure müssen noch stärker sichtbar werden für Kunden, die den Blick häufig in Richtung großer Städte wenden, wenn es um eine Auftragsvergabe im kreativen Bereich geht. Ziel des Wettbewerbs ist, die Kultur- und Kreativwirtschaft als innovativen Auftragnehmer für andere Branchen darzustellen“, sagte Meyer.

Informationen für die Teilnahme am Wettbewerb

Teilnahmeberechtigt sind Unternehmen, natürliche und juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts. Ausgewählte Projekte sollen aus Landesmitteln im Rahmen von Dienstleistungsverträgen und im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel 2022/2023 umgesetzt werden. Insgesamt stehen rund 150.000 Euro zur Verfügung.

Der Projektzeitraum ist von Oktober 2022 bis Dezember 2023. Die Höhe der einzelnen Projektförderung/Projektvergütung sollte das Budget von 50.000 Euro (einschließlich Umsatzsteuer) nicht überschreiten. Es sollen drei bis vier Projekte gefördert werden. Die Projekte sind in Mecklenburg-Vorpommern durchzuführen. Der Wettbewerb wird in einem zweistufigen Verfahren durchgeführt.

Für die erste Runde sollen folgenden Unterlagen eingereicht werden:

–           Angaben zu Ihnen bzw. Ihrem Unternehmen,

–           Projektbeschreibung: Ziele und Inhalte, ggfs. Projektpartner  (auf maximal 5 Seiten, Arial 12 und ggfs. Anlagen),

–           Kosten- und Zeitplan (Personal- und Sachkosten),

–           Referenzen/Empfehlungen für die Umsetzung vergleichbarer  Projekte.

Eine Jury unter Leitung des Ministeriums für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern wird über die Projektideen entscheiden. Die Jury trifft anhand der eingereichten Unterlagen eine Vorauswahl. Die Vertreterinnen oder Vertreter der durch die Jury vorausgewählten Projekte werden zu einer Vorstellung ihrer Projektideen vor der Jury eingeladen. Die Wettbewerbsgewinner werden aufgefordert, ein konkretes Angebot entsprechend ihrer Projektidee zu erstellen.

Bewerbungen zum Ideenwettbewerb sind in einem geschlossenen Umschlag mit dem Vermerk „Teilnahme am Ideenwettbewerb Kultur- und Kreativwirtschaft“ per Post oder per Mail bis spätestens 23. September 2022 bei folgender Adresse einzureichen:

Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit

Mecklenburg-Vorpommern, Referat 200, Johannes-Stelling-Straße 14, 19053 Schwerin

Ansprechpartnerin: Doreen Krätschmann, Tel: 0385/5885202, Mail: d.kraetschmann@wm.mv-regierung.de

Informationen zur Kultur- und Kreativwirtschaft in Mecklenburg-Vorpommern

In Mecklenburg-Vorpommern sind nach Angaben des Büros für Kulturwirtschaftsforschung in Köln rund 5.500 Selbstständige und Unternehmen in der Kultur- und Kreativwirtschaft tätig. Rund 2.600 Selbstständige und Unternehmen haben einen persönlichen Jahresumsatz von mehr als 17.500 Euro; diese haben im Jahr 2014 gemeinsam einen Jahresumsatz von mehr als 777 Millionen Euro erwirtschaftet. Das entspricht einem Anteil von 1,8 Prozent der Gesamtwirtschaft im Land. Die Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten der Branche betrug 2014 rund 9.600. Betrachtet man die sozialversicherungspflichtig und die geringfügig Beschäftigten sowie alle Selbstständigen zusammen, dann sind gegenwärtig knapp 17.800 Personen in der Kultur- und Kreativwirtschaft im Land tätig.

Berufliches Bildungszentrum Neustrelitz

Modernisierungen geplant / Meyer: Lernbedingungen für praxisnahe und zukunftsorientierte Ausbildung werden verbessert

Neustrelitz – Wirtschaftsminister Reinhard Meyer hat am Montag einen Zuwendungsbescheid für die Modernisierung des Regionalen Beruflichen Bildungszentrums (RBB) Neustrelitz übergeben.

„Das RBB Neustrelitz hat sich als kompetenter Partner der Wirtschaft bewiesen. Hier werden Jugendliche optimal auf ihren beruflichen Einstieg vorbereitet. Eine praxisnahe und zukunftsorientierte Ausbildung kann nur funktionieren, wenn die Bedingungen stimmen. Deshalb unterstützt das Land die geplanten Modernisierungen“, sagte der Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Reinhard Meyer vor Ort.

In der Beruflichen Schule des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte erfolgt die Ausbildung in den Bauberufen (Landesfachklasse Tiefbau), den Berufen im Gartenbau (Gärtnerin/Gärtner), der Metalltechnik, der landesübergreifenden Ausbildung des Verfahrensmechanikers/der Verfahrensmechanikerin Kunststoff und im Bereich der Berufsvorbereitung. Insgesamt werden in Neustrelitz etwa 800 Schülerinnen und Schüler sowie Auszubildende im dualen System beschult.

Mit den jetzt geplanten Maßnahmen ist unter anderem vorgesehen, die Technik für Jalousien und Beleuchtung auszutauschen. Zudem soll die Sicherheit der Schule über ein Rufsystem wieder gewährleistet sein. Ergänzend wird eine schuleigene IT- und WLAN-Struktur geschaffen.

„Digitales Lernen gehört heute zum Standard einer modernen Schule. Mit den jetzt geplanten Investitionen wird es möglich sein, die Fachkräfte von morgen angemessen auf ihre künftigen Tätigkeiten vorzubereiten. Das fördert langfristig auch die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen im Land, denn gut ausgebildete junge Menschen sind ein Gewinn für jeden Betrieb“, sagte Meyer.

Die Gesamtinvestition für das Vorhaben beträgt knapp 1,1 Millionen Euro. Das Wirtschaftsministerium unterstützt das Vorhaben aus Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) in Höhe von knapp 660.000 Euro.

Corona: 9-Punkte-Plan für MV

3. Sitzung des Corona-Expertenrats zur Herbst-Winter-Vorbereitung

Schwerin – Drese: „In der heutigen Sitzung konnten wir mit den Expertinnen und Experten wichtige Fragstellungen besprechen und Hinweise aufnehmen. Ein gutes Grundgerüst steht bereits. Jedoch – und das stellte sich in der Sitzung heraus – sind noch einige Fragen offen, die seitens der Bundesgesetzgebung geklärt werden müssen. Daher haben wir uns entschieden, eine weitere Konferenz in der kommenden Woche einzuberufen.“

Im Ergebnis solle die Strategie auf einem 9-Punkte-Plan basieren, der die Handlungsgrundlagen für Mecklenburg-Vorpommern für den Umgang mit der Pandemie festschreibt, teilte Drese mit.

Die Beratungen heute thematisierten unter anderem die möglichen Kriterien zur Überwachung und Lagebewertung der pandemischen Situation, bundeseinheitlich sowie auch speziell in Mecklenburg-Vorpommern.

„Für die Bewertung der pandemischen Lage müssen wir künftig mehrere Faktoren einbeziehen. Allein die gemeldeten Ergebnisse von PCR-Tests sind nicht aussagekräftig genug. Deshalb prüfen wir derzeit unter anderem die Möglichkeit, die Erfassung von Corona-Infektionen über ein Stichprobensystem auch in Arztpraxen zu etablieren,“ so Drese.

Angesichts der sicherheits- und energiepolitischen Krisen weltweit sei es umso wichtiger, Risiken in Zusammenhang mit dem Coronavirus zu minimieren.

Drese: „Hierzu zählt, dass wir die Pandemie-Situation gut im Blick haben, sie besser einschätzen und gegebenenfalls zügig notwendige Schutzmaßnahmen ergreifen können. Dies wird nur möglich sein durch Umsichtigkeit und eine zielgerichtete, transparente und verlässliche Rechts- und Handlungsgrundlage.“

Der finale 9-Punkte-Strategieplan für Mecklenburg-Vorpommern soll in Kürze dem Landeskabinett vorlegt werden.

„Ich bin hoffnungsvoll, dass wir mit dem neuen Infektionsschutzgesetz ein gutes Fundament zur Verfügung haben werden“, bekräftigte die Ministerin.

Der Corona-Expertenrat des Landes Mecklenburg-Vorpommern besteht aus elf ständigen Mitgliedern und 15 beteiligten Akteuren. Ihm gehören die Professoren Hübner, Kaderali und Reisinger, Vertreterinnen und Vertreter der Wohlfahrtsverbände, Einrichtungsträger, ärztlicher Vereinigungen, Kommunen sowie der Landesregierung und des LAGuS an. Das Gremium trifft sich seit Anfang Juli, zuletzt am 1. August.

Da viele Fragen, auch seitens des Bundes noch offen sind, ist eine weitere Sitzung für die nächste Woche angesetzt. Grundlage für die Beratungen ist ein Strategiepapier, das im Nachgang an die Sitzungen nun weiter finalisiert wird.

Business meets Hanse Sail

Meyer: Hansestadt ist Beispiel für wirtschaftlichen Strukturwandel im Land

Rostock – „Business meets Hanse Sail“ – unter diesem Motto trafen sich rund 300 Vertreter aus Wirtschaft, Kultur und Politik zu einem Empfang anlässlich der Hanse Sail am Freitag in Rostock.

„Die Hansestadt Rostock wird das Beispiel dafür sein, wie wir den wirtschaftlichen Strukturwandel in Mecklenburg-Vorpommern bewältigen. Zentrale Themen sind eine veränderte Energieversorgung im Land, eine auf Nachhaltigkeit ausgerichtete Industriepolitik und die Umsetzung innovativer Wasserstofftechnologien. Ziel ist es, dass das Land einer der führenden Standorte für klimaneutrales Wirtschaften wird. Dabei spielen der Seehafen Rostock und auch der Werft-Standort eine wichtige Rolle“, sagte der Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Reinhard Meyer vor Ort.

Die maritime Wirtschaft ist ein industrieller Kern der Wirtschaft in Mecklenburg-Vorpommern. Die Landesregierung ist derzeit gemeinsam mit der Bundesregierung dabei, den Fortbestand der Werftstandorte im Land zu sichern und den Beschäftigten eine Perspektive zu bieten. In Rostock wurde das Werftgelände an den Bund verkauft. Dort soll langfristig ein dritter Standort des Marinearsenals mit rund 500 Beschäftigten zur Instandhaltung der in Rostock stationierten Korvetten entstehen. Weitere Interessenten für den Standort zu gewinnen, laufen.

„Infolge der Corona-Krise steht die maritime Industrie in Deutschland und insbesondere in Mecklenburg-Vorpommern vor einem erneuten Strukturwandel. Die Werften könnten einen zentralen Beitrag zur Energiewende leisten. Da geht es beispielsweise um die Nutzung der Werftstandorte für die Offshore-Industrie und um innovative Antriebstechnologien“, sagte Meyer.

Auch die Häfen des Landes sind Teil des durch die Energiewende stattfindenden Transformationsprozesses. Dieser Prozess wird beschleunigt durch die europaweite Abkehr von russischen Energieträgern. Für Deutschland bedeutet das insbesondere die Errichtung von Terminals für den LNG-Import und die Stärkung seeseitiger Öleinfuhren.

„Für den Seehafen Rostock verfolgen wir die Strategie, die Produktion und den Import von Wasserstoff zur industriellen Versorgung zu initiieren. Im Seehafen soll künftig grüner Wasserstoff produziert und damit die zielgerichtete Transformation in neue Energieträger vorangetrieben werden“, sagte Meyer.

„Business meets Hanse Sail“ ist der Wirtschaftstreff der Hanse- und Universitätsstadt Rostock, der mit Unterstützung des Landesmarketings MV, der Landeswirtschaftsförderung Invest in Mecklenburg-Vorpommern GmbH sowie der Landesregierung in diesem Jahr zum 18. Mail veranstaltet wurde. Ein weiteres Thema des Abends war das ehrenamtliche Engagement in Mecklenburg-Vorpommern. „Ehrenamtliches Engagement ist ein wertvoller Dienst für unsere Gesellschaft.

Aktive investieren ihre private Zeit, um für andere da zu sein. Auch und vor allem Unternehmerinnen und Unternehmer engagieren sich für Projekte in ihrer Region. Bei den Industrie- und Handelskammern, Handwerkskammern und Unternehmerverbänden ist der ehrenamtliche Einsatz Grundlage ihrer Arbeit. Auch die Hanse Sail wird von einer Vielzahl ehrenamtlich Aktiver zu einem weit über die Region hinausstrahlenden Event gestaltet. Das ist beste Werbung für Mecklenburg-Vorpommern“, sagte Meyer abschließend.

Dialog mit Windenergiebranche

Meyer: Energiepaket des Bundes gibt Mecklenburg-Vorpommern Rückenwind

Rostock – Mecklenburg-Vorpommerns Wirtschafts- und Energieminister Reinhard Meyer hat am Freitag auf der Fachtagung „RostockWind“ mit Akteuren der Windenergiebranche aktuelle Herausforderungen diskutiert. Kernthema war unter anderem das im Juli beschlossene Energiepaket der Bundesregierung mit vier Gesetzesnovellen zum Ausbau der erneuerbaren Energien, um die Klimaziele Deutschlands und der Europäischen Union zu erreichen und die Abhängigkeit von fossilen Energieträgern zu reduzieren.

„Das Energiepaket zur Beschleunigung des Erneuerbaren-Energien-Ausbaus zu Wasser, zu Land und auf dem Dach ist wichtig für den Klimaschutz und für die Energiesicherheit. Ziel der Landesregierung ist es, bis zum Jahr 2035 rechnerisch den gesamten Energiebedarf Mecklenburg-Vorpommerns aus erneuerbaren Quellen zu decken und bis spätestens 2040 klimaneutral zu sein. Da spielt die Steigerung des Ausbaus der erneuerbaren Energien in allen Bereichen eine bedeutende Rolle. Das Energiepaket der Bundesregierung gibt uns hierfür Rückenwind“, sagte der Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Reinhard Meyer in Rostock.

Organisator der Veranstaltung „RostockWind“ war das Unternehmen eno energy aus Rostock. Der Bundesverband WindEnergie e.V. (BWE e.V.) und VDMA Power Systems haben die Konferenz unterstützt.

Das Energiepaket des Bundes umfasst Änderungen im Erneuerbare-Energien-Gesetz („EEG 2023“), im Windenergie-auf-See-Gesetz („WindSeeG 2023“), im Baugesetzbuch (BauGB), im Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) und die Neueinführung des Windenergie-an-Land-Gesetzes (WaLG), mit Windflächenbedarfsgesetz (WindBG). Unter anderem geht es dabei um beschleunigte Genehmigungsverfahren. So soll beispielsweise im Offshore-Bereich das Planfeststellungsverfahren bei voruntersuchten Flächen durch ein zügigeres Plangenehmigungsverfahren ersetzt werden.

Darüber hinaus wurde im WindSeeG 2023 der Testfeldbegriff für Windkraftanlagen erweitert. Der bisherige Testfeldbegriff im WindSeeG ließ auf Offshore-Testfeldern nur die Errichtung von Pilotwindenergieanlagen auf See zu und wurde damit dem sich ständig weiterentwickelnden Forschungs- und Entwicklungsbedarf nicht mehr gerecht. Um dem hohen Innovationspotenzial der Offshore-Windenergie gerecht zu werden, sollen Testfelder nicht nur für neuartige Windenergieanlagen auf See und deren Komponenten, sondern für ein breiteres Spektrum innovativer Konzepte, Verfahren und technologische Entwicklungen mit Bezug zur Offshore-Windenergie, gegebenenfalls auch Kombinationen aus Energieerzeugung und Speicherung oder aus verschiedenen erneuerbaren Offshore-Technologien zur Verfügung stehen.

„Der neue Testfeldbegriff ermöglicht nunmehr die Nutzung des Testfeldes praktisch für alle im Zusammenhang mit der Offshore-Windenergie stehenden Innovationen, auch für die Erprobung der Wasserstoffproduktion. Hier hat der Bund eine Forderung aus Mecklenburg-Vorpommern aufgenommen und direkt im Gesetz umgesetzt“, sagte Meyer.

Im Küstenmeer vor Rostock-Warnemünde soll ein bundesweit einzigartiges Nationales Testfeld Offshore-Windenergie entstehen. Für den Innovationsstandort Deutschland ist die Schaffung einer Testfeldinfrastruktur wichtig, um innovative Offshore-Technologien und Konzepte unter Realbedingungen erproben zu können.

Auch das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) wurde vom Bund ausgeweitet. Sowohl für neue Windenergieanlagen an Land in der Direktvermarktung als auch für Bestandsanlagen können Anlagenbetreiber Zuwendungen anbieten.

In Mecklenburg-Vorpommern ist dies seit dem Jahr 2016 im Bürger- und Gemeindenbeteiligungsgesetz (BüGemBeteilG) geregelt. Hier gibt es eine Verpflichtung für Errichter und Betreiber von neuen Windenergieanlagen, die betroffenen Bürger und Gemeinden im Umkreis von fünf Kilometern finanziell an ihren Vorhaben zu beteiligen. Im Kern sieht das Gesetz zwei alternative Beteiligungswege vor.

Die Grundidee des Gesetzes ist die Verpflichtung von Projektträgern, für neue Windparks eine haftungsbeschränkte Gesellschaft zu gründen und Anteile von mindestens 20 Prozent dieser Gesellschaft den unmittelbaren Nachbarn zur Beteiligung anzubieten. Anstelle einer gesellschaftsrechtlichen Beteiligung kann der Vorhabenträger den Gemeinden jedoch auch eine Ausgleichsabgabe bzw. den Bürgern ein Sparprodukt anbieten. Zudem ist es dem Vorhabenträger und der Gemeinde nach dem Gesetz möglich, ein individuelles Beteiligungsmodell zu vereinbaren.

„Da haben wir bundesweit Pionierarbeit geleistet und sehen den Bund weiterhin in der Pflicht nachzuziehen. Die Ausbauregionen müssen vom Ausbau der erneuerbaren Energien profitieren. Das ist zentral für die weitere Akzeptanz eines gesteigerten Ausbaus bei der Bevölkerung“, sagte Meyer abschließend.