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Kategorie: Politik

Südbahn: Saisonstart zum Osterfest

Meyer: Zusätzliche Fahrten sind touristische Bereicherung in der Mecklenburgischen Seenplatte

Waren  an der Müritz – Zum Osterfest startet an den Wochenenden der Saisonverkehr der Südbahn – unter anderem werden von Parchim über Lübz und Karow nach Plau am See (RB19) sowie zwischen Waren (Müritz), Malchow und Plau (RB15) zusätzliche Fahrten angeboten.

„Die Südbahnstrecke ist eine touristische Bereicherung in der Mecklenburgischen Seenplatte. Neu ist in diesem Jahr, dass die RB15 von Waren (Müritz) über Malchow bis Plau am See verlängert wird Das Fahrplankonzept ist gemeinsam mit den beteiligten Bus- und Eisenbahnunternehmen im Landkreis sowie der Bürgerinitiative Südbahn abgestimmt. So können Urlauber bequem und einfach die schönsten Ziele der Region mit dem Zug oder dem Bus entdecken“, sagte der Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Reinhard Meyer.

An Ostern und ab Christi Himmelfahrt bis zum 11. September 2022 bedient die RB15 an Samstagen und Sonntagen im Zwei-Stunden-Takt zusätzliche Stationen in Alt Schwerin, Karow (Meckl) und Plau am See. Für Reisende aus westlicher Richtung startet die RB 19 dieses Jahr mit fast doppelt so vielen Fahrten und erstmalig im Zwei-Stunden-Takt auf der Strecke zwischen Parchim, Lübz, Passow (Meckl), Gallin, Karow (Meckl) bis nach Plau am See.

In Hagenow Land besteht Anschluss an die Züge des RE1 aus/in Richtung Hamburg. Zudem wird es in Parchim auch wieder passende Anschlusszüge aus/in Richtung Schwerin (RB13) geben. Der Zwei-Stunden-Takt der Regionalzüge wird durch ein stündliches Busangebot der Linie 77 (VLP – Verkehrsgesellschaft Ludwigslust-Parchim) von Plau am See nach Malchow ergänzt. Zusätzlich haben Reisende die Möglichkeit, an den Bahnhöfen in Parchim, Lübz und Plau einen Rufbus zu bestellen (Rufbus VLP).

„Mit dem neuen integrierten Fahrplan aus Bahn, Linienbus und Rufbus werden die Verkehrsleistungen auf der Südbahn auf ein neues Niveau gehoben. Ich freue mich über die Zusammenarbeit zwischen allen Verkehrsträgern und ganz besonders über die weitreichende Fahrscheinanerkennung untereinander“; sagte Stefan Lösel, Geschäftsführer Verkehrsgesellschaft Ludwigslust-Parchim mbH (VLP).

Clemens Russell von der Bürgerinitiative Südbahn ergänzte: „Durch gemeinsames Handeln konnten die Angebote im Südbahn Saisonverkehr 2022 deutlich verbessert werden. Wir bedauern aber die fehlende Anbindung von Berlin über Pritzwalk nach Plau in diesem Jahr. Grundsätzlich gilt: Wer Bahn und Bus benutzt, ist der Gewinner der Mobilität von Morgen, und dies nicht nur im Saisonverkehr an den Wochenenden, sondern ganzjährig und jeden Tag.“

Wie im vergangenen Jahr hat sich das Land Mecklenburg-Vorpommern erfolgreich für eine bessere tarifliche Vernetzung der Angebote stark gemacht. „Besonders wichtig ist, dass auf der Strecke zwischen Parchim, Plau am See und der Inselstadt Malchow die Fahrscheine gegenseitig anerkannt werden. So brauchen die Fahrgäste nur ein Ticket kaufen“, sagte Reinhard Meyer.

Mit landesweiten Ticketangeboten sowie mit dem „Mecklenburg-Vorpommern-Ticket“ (MV-Ticket) ist es möglich, aus ganz Mecklenburg-Vorpommern – oder beispielsweise auch aus dem Raum Hamburg – mit der Bahn und nur einem Ticket in die Seenplattenregion zu gelangen. Fahrradfreunde können mit der „Fahrradtageskarte Nahverkehr“ für sechs Euro ihr Rad in Bahn und Bus mitnehmen.

Mit dem Fahrplanwechsel im Dezember 2021 hat die landeseigene Verkehrsgesellschaft Mecklenburg-Vorpommern mbH (VMV) im Auftrag des Landes die Verantwortung für die Müritzbahn (RB15 Waren (Müritz) – Malchow) vom Landkreis Mecklenburgische Seenplatte übernommen. Das ermöglicht nunmehr die Bestellung des Saisonverkehrs auf der gesamten Südbahn aus einer Hand.

„Ich möchte den Landkreisen Mecklenburgische Seenplatte und Ludwigslust-Parchim, den Tourismusbüros, der Bürgerinitiative Südbahn sowie dem Verkehrsunternehmen VLP und der ODEG für ihre Unterstützung bei der Erstellung dieses wirklich attraktiven Saisonangebotes sehr herzlich danken“, sagte Berthold Witting, Geschäftsführer der VMV, und appelliert: „Seien auch Sie mit dabei und entdecken Sie die schönsten Ziele der Region Mecklenburgische Seenlandschaft klimafreundlich mit Bus und Bahn!“

Die landeseigene Gesellschaft wirkt an der Umsetzung der verkehrspolitischen Ziele der Landesregierung mit und sorgt für die Sicherstellung von Verkehrsleistungen im Schienenpersonennahverkehr (SPNV). Die Verkehrsgesellschaft Mecklenburg-Vorpommern mbH wurde im Jahre 1995 gegründet, nachdem die Bahnreform die staatlichen Zuständigkeiten für den SPNV neu regelte.

Mit dem Regionalisierungsgesetz wurde die Verantwortung auf die Bundesländer übertragen. Der VMV obliegt es, die Pflichten der Planung, Organisation und Finanzierung der Verkehrsleistungen in Mecklenburg-Vorpommern zu übernehmen. Mit dem ÖPNV-Gesetz Mecklenburg-Vorpommern regelt das Land die Aufgabenverteilung innerhalb seiner Grenzen: Während der straßengebundene ÖPNV von den kommunalen Trägern verantwortet wird, bleibt der SPNV wegen seiner überregionalen Bedeutung in der Verwaltung des Landes.

Digitalisierung an der Universitätsmedizin

Greifswald – Gesundheitsministerin Stefanie Drese übergab heute einen Förderbescheid über 3,9 Millionen Euro an die Universitätsmedizin Greifswald. Die Mittel von Bund und Land aus dem Krankenhauszukunftsfonds sind für den Ausbau digitaler Prozesse und Strukturen im Verlauf eines Krankenhausaufenthalts von Patientinnen und Patienten vorgesehen.

„Mit der Förderung unterstützen wir den Aufbau von Patientenportalen für das digitale Aufnahme- und Entlassungsmanagement. Wichtige Informationen zur Behandlung der Patienten und Patientinnen können so papierlos, schnell und zuverlässig an Nachsorge-Einrichtungen oder Krankenkassen übermittelt werden“, sagte Drese nach einem Antrittsbesuch des Vorstands der Unimedizin Greifswald im Gesundheitsministerium.

Die Universitätsmedizin Greifswald zählt mit 19 Instituten und 21 Kliniken zu den größten Einrichtungen in Mecklenburg-Vorpommern. Jährlich werden dort rund 160.000 Patienten und Patientinnen behandelt.

„Für eine gute und fortschrittliche Versorgung müssen wir die Modernisierung der Krankenhäuser weiter vorantreiben“, verdeutlichte Drese. Die Digitalisierung von Prozessen verbessere die gesamtheitliche Patientenversorgung in der Region und reduziere den Aufwand der Patienten vor Ort im Krankenhaus, so die Ministerin. Darüber hinaus trage sie auch zur Entlastung der Beschäftigten bei, weil sich unter anderem der manuelle Dokumentationsaufwand reduziere.

Im Rahmen des Krankenhauszukunftsfonds stehen bis zu 4,3 Milliarden Euro für die Modernisierung der Krankenhäuser in Deutschland bereit. Drei Milliarden Euro werden hierbei durch den Bund bereitgestellt und bis zu 1,3 Milliarden Euro durch die Länder und/oder Krankenhausträger. Verwaltet wird der Krankenhauszukunftsfonds durch das Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS). In Mecklenburg-Vorpommern stehen insgesamt knapp 84 Millionen Euro aus dem Fonds zur Verfügung.

Weitgehende Aufhebung von 3G-Regeln

Schwerin – Das Landeskabinett hat sich in seiner heutigen Sitzung auf den Wegfall aller 3G-Erfordernisse mit Ausnahme des Anreisetests in der Beherbergungsbranche verständigt. Maskenpflicht und Abstandsregelungen in Innenbereichen bleiben jedoch bestehen. Darüber hinaus wird ein 2G-Plus-Optionsmodell für Tanzveranstaltungen eingeführt. Die entsprechend geänderte Corona-Landesverordnung tritt zum 14. April in Kraft.

„Die Corona-Lage entspannt sich erfreulicherweise kontinuierlich seit einigen Tagen“, betonte Gesundheitsministerin Stefanie Drese nach der Kabinettssitzung. Insbesondere der stetige Rückgang der Corona-Neuinfektionen und die gesunkene Hospitalisierungsinzidenz seien auch nach Einschätzung unserer wissenschaftlichen Experten sichere Anzeichen dafür, dass der Höhepunkt der Omikron-Welle überschritten ist, so Drese.

„Die Landesregierung hat deshalb entschieden, dass neben der Gastronomie auch in fast allen weiteren Bereichen auf verpflichtende Testungen für Ungeimpfte verzichtet werden kann“, sagte Drese. Dazu gehören Freizeitangebote, Sportausübungen (inkl. Fitnessstudios und Tanzschulen), kulturelle Angebote wie z.B. Kino, Theater und Museen, körpernahe Dienstleistungen (Friseure, Kosmetik), Bildungseinrichtungen, Veranstaltungen, Volksfeste, Messen und gewerbliche Ausstellungen, Spezial- und Jahrmärkte und Prostitution. Als Option ist in diesen Bereichen auch die 2G-Regel möglich. Dann kann entweder die Maskenpflicht entfallen oder auf die Abstandsregelung verzichtet werden.

Lediglich in Hotels, Pensionen und vermieteten Ferienwohnungen bleibt es bei der Testpflicht für Ungeimpfte bei der Anreise. Damit soll dem hohen erwarteten Anreiseverkehr zu Ostern Rechnung getragen werden. Für Diskotheken und Clubs gilt weiterhin die verpflichtende 2G-Plus-Regel. Hier entfallen dann Abstand- und Maskenpflicht. Für andere Tanzveranstaltungen kann als Option das 2G-Plus Modell gewählt werden, wenn auf Maskenpflicht und Abstandsregelungen verzichtet werden soll.

Mit Blick auf Ostern und die vielfältigen Reiseaktivitäten appellierte Drese an alle Bürgerinnen und Bürger, sich vor Besuchen von Verwandten und Freunden freiwillig zu testen. „Vorsicht und Rücksichtnahme schaffen mehr Sicherheit und reduzieren die Gefahr von Ansteckungen“, so Ministerin Drese.

Grundsteuerreform

Elektronische Abgabe der Erklärung ab dem 1. Juli 2022

Schwerin – „Ab dem 1. Juli geht es los. Dann kann und muss jede Grundstückseigentümerin und jeder -eigentümer zur Neubewertung des Grundbesitzes die Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts bis zum 31. Oktober 2022 beim Finanzamt elektronisch einreichen“, sagt der Finanzminister, Dr. Heiko Geue.

Im Onlineportal „Mein ELSTER“ werden die elektronischen Erklärungsformulare ab dem 1. Juli zur Verfügung stehen. Die Aufforderung zur Erklärungsabgabe wurde bereits Ende März veröffentlicht.

Auch wenn noch Zeit verbleibt, können doch schon Vorbereitungen getroffen werden.

Für die Übermittlung der Steuererklärung über „Mein ELSTER“ ist beispielsweise ein Benutzerkonto erforderlich. Ist dies noch nicht vorhanden, ist eine Registrierung unter www.elster.de schon vor dem 1. Juli 2022 möglich. Vorhandene Benutzerkonten – auch von Angehörigen – können genutzt werden. Im Ausnahmefall ist selbst die Abgabe einer Papiererklärung möglich.

Voraussichtlich im Mai werden dann alle bekannten und von der Grundsteuerreform betroffenen Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer ein wichtiges Informationsschreiben des zuständigen Finanzamtes erhalten. Damit werden das für die Erklärung erforderliche Aktenzeichen sowie weitere Informationen auch zur Erklärungsabgabe mitgeteilt. In der Erklärung sind grundstücksbezogene Angaben zu machen. Einige davon, wie das Baujahr des Gebäudes, kennen die Grundstückeigentümerinnen und -eigentümer. Andere Daten, wie der Bodenrichtwert und die Ertragsmesszahl, werden rechtzeitig vor der Erklärungsabgabe über ein elektronisches Abrufportal zur Verfügung gestellt.

All diese und viele weitere Informationen sind auf der Internetseite der Steuerverwaltung Mecklenburg-Vorpommern unter www.steuerportal-mv.de zu finden. Länderübergreifende Informationen werden unter www.grundsteuerreform.de angeboten.

Für Grundbesitz in anderen Bundesländern muss dort eine Erklärung abgegeben werden.

Haushaltsausgleich gelungen

Neubrandenburg – Gute Nachrichten für Neubrandenburg: Die Stadt konnte ihr Haushaltsdefizit von mehr als 90 Millionen Euro binnen fünf Jahren abbauen – auch dank Konsolidierungshilfen des Landes in Höhe von gut 50 Millionen Euro. Laut vorläufigem Jahresabschluss 2021 hat die Vier-Tore-Stadt im vergangenen Jahr sogar einen positiven Saldo in Höhe von fast 12 Millionen Euro erwirtschaftet.

„Ich freue mich sehr über diesen Erfolg, der den gemeinsamen Bemühungen von Stadt und Innenministerium zu verdanken ist. Bei Abschluss der Konsolidierungsvereinbarung 2016 bestand ein Defizit von 90 Millionen Euro. Ziel war, den Neubrandenburger Finanzhaushalt bis 2027 zu konsolidieren. Dank der Anstrengungen aller Beteiligten gelang dies bereits 2021, sechs Jahre schneller als geplant. Das ist eine sehr gute Nachricht und eine hervorragende Leistung“, sagt Innenminister Christian Pegel und ergänzt: „Ich gehe davon aus, dass die Stadt die neu gewonnenen finanziellen Handlungsspielräume weiterhin klug und verantwortungsvoll nutzen wird und künftig keine neuen Defizite entstehen.“

Das Innenministerium werde die Kommunen in Mecklenburg-Vorpommern weiterhin bei der Haushaltkonsolidierung unterstützen. „Ziel ist, dass alle bisher noch defizitären Gemeinden, Städte und Landkreise im Land ihren Haushalt in den kommenden Jahren ausgleichen können und somit wieder finanziell handlungsfähig werden“, so Pegel.

Im Kommunalen Haushaltskonsolidierungsfonds hatte das Land insgesamt 100 Millionen Euro für besonders konsolidierungsbedürftige Kommunen zur Verfügung gestellt. Diese Mittel wurden 2018 um weitere 35 Millionen Euro aufgestockt. Davon erhielt Neubrandenburg gut 38 Millionen Euro. Daneben wurden auch Schwerin, Rostock, der Landkreis Vorpommern-Greifswald sowie die Stadt Eggesin mit Mitteln des Kommunalen Haushaltskonsolidierungsfonds und Aufstockungsmitteln auf der Grundlage von Konsolidierungsvereinbarungen unterstützt.

An Stelle der Konsolidierungsvereinbarungen mit einzelnen Kommunen sind 2020 Hilfen nach § 27 des Finanzausgleichsgesetzes getreten, die die Kommunen beim Innenministerium beantragen können. 2020 und 2021 erhielt Neubrandenburg darüber weitere Konsolidierungszuweisungen in Höhe von insgesamt 12 Millionen Euro.

Lebensmittelversorgung hat höchste Priorität

Berlin – Der Bundesrat hat in seiner aktuellen Sitzung der „Dritten Verordnung zur Änderung der Direktzahlungen-Durchführungsverordnung“ zugestimmt. Demnach dürfen im Sommer sogenannte ökologische Vorrangflächen zur Tierfuttermittelgewinnung genutzt werden. Mecklenburg-Vorpommerns Minister für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt, Dr. Till Backhaus, geht der Beschluss, der vor allem Tierhalter entlastet, nicht weit genug: „Die EU hatte die Tür geöffnet, damit die Mitglieds­staaten auf den schrecklichen Krieg in der Ukraine und die daraus entstehenden Verwerfungen auf den Weltmärkten reagieren können. Diese Tür haben die „grün-regierten“ Bundesländer heute knallend zugeschlagen. Ich halte das für einen fatalen Fehler.

Richtig wäre es gewesen, die Brachflächen – in MV immerhin 22.500 Hektar – auch für die Produktion von Nahrungsmitteln für Menschen freizugeben. Denn es sind vor allem die Menschen, die akut unter den Auswirkungen des Krieges zu leiden haben. Internationale Spekulanten wetten in menschen­verachtender Weise auf steigende Lebensmittelpreise. Die Auswirkungen bekommen die Ärmsten dieser Welt zu spüren. Hier hätte Deutschland und damit auch Mecklenburg-Vorpommern die Chance gehabt, entgegenzuwirken.

Doch ideologische Barrieren in den Köpfen haben das zunächst verhindert. Dabei geht es mir nicht darum, wegen des Krieges in Europa alle Klima-Ziele aufzugeben. Man kann das eine tun, ohne das andere zu lassen. Randstreifen, Blühstreifen und Landschafts­elemente würden auch in MV fortbestehen – auf rund 14.000 Hektar. Und die Brachen würden auch nicht dauerhaft aufgegeben. Der Ökolandbau und die Agrarumweltprogramme werden in MV auf hohem Niveau nämlich auf rund 350.000 Hektar weitergeführt.

Wir wissen nicht, welche Folgen der Krieg in der Ukraine die internationale Gemeinschaft noch belasten wird. Die erschreckenden Erkenntnisse wachsen doch täglich. Hier aus ideologischen Gründen die Augen vor der Realität zu schließen, wird sich hoffentlich nicht rächen“, erklärt Agrarminister Backhaus.

Mindestlohn und Heizkostenzuschuss

Berlin – Ministerpräsidentin Manuela Schwesig hat heute im Bundesrat für die Anhebung des Mindestlohns auf 12 Euro geworben.

„Mecklenburg-Vorpommern unterstützt dieses Vorhaben. Von der Anhebung des Mindestlohns auf 12 Euro werden über 6 Millionen Menschen profitieren. Besonders wichtig ist der Mindestlohn für Ostdeutschland: In den ostdeutschen Bundesländern sind die Durchschnittslöhne immer noch niedriger als im Westen. Besonders wichtig ist der Mindestlohn auch für Frauen, die oft in Teilzeit und in Branchen mit niedrigen Löhnen arbeiten. Ich finde es deshalb richtig, dass die Bundesregierung den Mindestlohn als eines ihrer ersten Vorhaben in Angriff nimmt“, sagte die Ministerpräsidentin in ihrem Redebeitrag. Das Gesetzgebungsvorhaben von Bundesarbeitsminister Heil muss nach der Stellungnahme des Bundesrates noch abschließend in Bundestag und Bundesrat beraten werden.

Beschlossen wurde in der heutigen Bundesratssitzung der Heizkostenzuschuss für Empfängerinnen und Empfänger von Wohngeld, BAföG und weiteren Bildungsförderungen. Damit erhält ein Ein-Personen-Haushalt im Wohngeldbezug einmalig einen Zuschuss von 270 Euro, ein Zwei-Personenhaushalt 350 Euro und jedes weitere Familienmitglied 70 Euro.

Studierende und Auszubildende, die staatliche Hilfen erhalten, haben Anspruch auf einmalig 230 Euro. Rund 2,1 Millionen Menschen sollen davon profitieren. „Auch davon werden bei uns in Mecklenburg-Vorpommern viele Menschen profitieren. Die steigenden Energiepreise sind ein großes Problem. Gerade diejenigen, die finanziell schwächer gestellt sind, brauchen hier eine besondere Unterstützung“, sagte die Ministerpräsidentin. Mecklenburg-Vorpommern unterstütze auch die weiteren vom Bund beschlossenen Maßnahmen wie die Energiepreispauschale, den Familienzuschuss oder die zeitweise Absenkung der Energiesteuer.

Verlängert wurde durch den Bundesrat die Regelung, dass Reha-Kliniken in Zeiten der Corona-Pandemie als Ersatzkrankenhäuser eingesetzt werden können. „Dafür haben wir uns in Mecklenburg-Vorpommern in der MPK und in der Gesundheitsministerkonferenz immer eingesetzt. Die Belastung der Krankenhäuser in Mecklenburg-Vorpommern ist nach wie vor sehr hoch. Bei uns nehmen daher die sogenannten Ersatzkrankenhäuser eine wichtige Rolle bei der Bewältigung der Pandemie ein. Ausgewählte Rehakliniken sollen daher Ersatzkrankenhäuser bleiben, damit alle, die schwer erkranken, die notwendige medizinische Versorgung erhalten. Vielen Dank an alle, die in den Reha-Kliniken mithelfen, die Pandemie zu bewältigen“, sagte die Ministerpräsidentin.

Ökosystemleistungen des Waldes

Schwerin – In seiner aktuellen Sitzung hat der Landtag MV über die Ökosystemleistungen des Waldes debattiert. Der Minister für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt, Dr. Till Backhaus, machte nochmals deutlich, welche herausragende Rolle der Wald für das Leben der Menschen einnimmt und mit welchen Herausforderungen er zu kämpfen hat: „Der Wald ist ein Multitalent du er erbringt enorme Leistungen für Klimaschutz, für den Artenschutz und für unser wichtigstes Lebensmittel – sauberes Wasser. Er ist Kohlenstoffspeicher und bindet jedes Jahr pro Hektar 8 Tonnen CO2, ist Kur- und Erholungsort, außer­schulischer Lernort und natürlich wichtiger Rohstofflieferant. All dies ist nicht zum Nulltarif zu haben. Ertrag brachte bisher nur der nachwachsende Rohstoff Holz. Doch der Holzpreis bildet die tatsächlichen Leistungen des Waldes nicht ab und das alte Geschäftsmodell funktioniert nicht mehr. Vor allem kleinere Privatwaldbesitzer stehen vor der Entscheidung, ihre Wälder aufzugeben und nicht weiter zu bewirtschaften. Diese Entwicklung müssen wir stoppen.

Der Gesundheitszustand des Waldes in Mecklenburg-Vorpommern war in den Jahren 2019 bis 2021 so schlecht wie seit 1995 nicht mehr. Ein Fünftel unserer Waldbäume weisen deutliche Vitalitätsschäden auf. Allein die Stürme im Januar und Februar dieses Jahres haben eine Million Festmeter Schadholz verursacht. Diese Bilanz ist schlimm und dennoch ist der Wald in MV der „gesündeste“ im bundesdeutschen Vergleich.

Wir brauchen ein System, das den Wald dauerhaft überlebensfähig macht und gleichzeitig die Leistungen von denen die Gesellschaft profitiert angemessen honoriert. In dieses System steigen wir in diesem Jahr ein und wir haben es lange vorbereitet: Den Waldumbau haben wir seit den 1990er Jahren vorangetrieben. 70 Prozent des Landeswaldes ist inzwischen Laub-Mischwald. Mit der Schweriner Erklärung „Wald neu lenken – Wald neu denken“ haben wir den Grundstein gelegt, die Nutz-, Schutz- und Sozialfunktion des Waldes und damit seine Ökosystemleistungen stärker in den Fokus zu stellen. Unsere Landesinitiative „Unser Wald in Mecklenburg-Vorpommern“ stellt das größte Aufforstungsprogramm der Bundesrepublik dar. Flankiert werden die zahlreichen Aufforstungsaktionen durch die neue geschaffene Geschäftsstelle Öko-Wertpapiere: Stichwort Waldaktie.

Es ist mit unseren Bemühungen gelungen, einen Paradigmenwechsel in der politischen und gesellschaftlichen Wahrnehmung des Ökosystems Wald einzuleiten. Nun muss der Weg konsequent weitergegangen werden mit der Honorierung der Leistungen des Waldes für uns alle denen der Wald am Herzen liegt und die wir Verantwortung für ihn übernehmen wollen. Die Forstminister der Länder haben das ebenfalls erkannt und auf unsere Initiative hin eine Sondersitzung der Agrarministerkonferenz zum Thema Wald und seine Ökosystemleistungen noch in diesem Monat verabredet.

200 Mio. Euro werden bereitgestellt. Dabei geht es um öffentliches Geld für öffentliche Leistungen und nicht um neue Subventionstatbestände wie eine simple Flächenförderung. Denn es ist absehbar, dass allen Waldbesitzenden (Privat-, Kommunal- und Landeswald) die finanziellen Mittel fehlen werden, um forstliches Fachpersonal, die Waldpflege, den Waldschutz, die Aufrechterhaltung der Infrastruktur, wie Wege etc. zahlen zu können.

Die Studie zur „Ökonomische Bewertung der Ökosystemleistungen des Waldes der Landesforstanstalt Mecklenburg-Vorpommern“ hat die Bedeutung der Ökosystemleistungen noch einmal verdeutlicht. Die Ökosystemleistungen des Waldes in MV betragen 443 Euro/Jahr/Hektar und damit etwa 248 Mio. Euro pro Jahr. Es ist eine enorme Leistung, die unsere Wälder bei einer nachhaltigen naturnahen Bewirtschaftung für uns alle erbringen. Für diese Leistung müssen wir uns erkenntlich zeigen“, so der Forstminister.