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Kategorie: Politik

Inklusionsförderrat M-V

Schwerin – Zur heutigen konstituierenden Sitzung des neu benannten Inklusionsförderrates bei der Landesregierung betonte Sozialministerin Stefanie Drese den hohen Stellenwert der Gleichberechtigung und Selbstbestimmung aller Menschen in Mecklenburg-Vorpommern.

Dabei tagte der Inklusionsförderrat (IFR) zum ersten Mal unter neuem Namen. Das in dieser Form in Deutschland einmalige Gremium wurde bereits im Jahr 2000 gegründet und wirkte bisher unter der Bezeichnung „Integrationsförderrat“.

„Das ist mehr als eine Namensänderung, sondern beinhaltet eine wichtige Ausweitung der Zielsetzung“, verdeutlichte Ministerin Drese in ihrem Grußwort. „Während es bei der Integration häufig nur um das Hineinnehmen eines Menschen in ein bereits existierendes System geht und damit der einzelne Mensch sich anpassen muss, will Inklusion von Anfang an ein gemeinsames System für alle Menschen, ohne dass jemand ausgegrenzt oder stigmatisiert wird“, erklärte die Ministerin.

Drese: „Wir wollen hin zu mehr und besserer Inklusion von Menschen mit Behinderungen – in allen Bereichen des Lebens. Unser gemeinsames Anliegen ist, dass Inklusion gesamtgesellschaftlich eine Selbstverständlichkeit ist, dass Inklusion überall aktiv gelebt und umgesetzt wird. Wir sind als Landesregierung sehr dankbar für die positive und konstruktive Unterstützung des Inklusionsförderrates bei diesem Vorhaben.“

Ziel der Arbeit des IFR ist es, Chancengleichheit für Menschen mit Behinderungen herzustellen, Voraussetzungen für ihre gleichberechtigte Teilnahme am Leben in der Gesellschaft zu schaffen und noch bestehende tatsächliche Benachteiligungen abzubauen.

Der IFR ist berechtigt, der Landesregierung Gesetze, Rechtsverordnungen und Verwaltungsvorschriften vorzuschlagen, die geeignet sind, die Benachteiligungen von Menschen mit Behinderungen zu beseitigen und zu verhindern. Wenn Gesetzentwürfe eingebracht oder andere Rechtsvorschriften erlassen werden sollen, ist der IFR anzuhören, wenn die Belange von Menschen mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen betroffen sind.

Dem IFR gehören stimmberechtigt an:

  1. sieben Mitglieder der Verbände der Menschen mit Behinderungen,
  2. ein Mitglied des Landkreistages MV,
  3. ein Mitglied des Städte- und Gemeindetages MV,
  4. je ein Mitglied des Sozialverbandes Deutschland MV, des Sozialverbandes VdK MV, der LIGA der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege in MV und des Landesfrauenrates MV

Zum Vorsitzenden des IFR wurde Clemens Russell von der Lebenshilfe gewählt.

Der Inklusionsförderrat verfügt über eine beim Ministerium für Soziales, Gesundheit und Sport eingerichtete Geschäftsstelle.

12. Landesbaupreis

Jetzt bewerben über neue Webseite zur Baukultur

Schwerin – Architekten und Ingenieurinnen, die an der Planung und Betreuung eines Bauwerks in Mecklenburg-Vorpommern beteiligt waren, können sich ab sofort für den 12. Landesbaupreis bewerben.

Das Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung, die Architektenkammer, die Ingenieurkammer und der Bauverband Mecklenburg-Vorpommerns loben den Preis gemeinsam aus. Schirmherrin ist Ministerpräsidentin Manuela Schwesig.

„Der Landesbaupreis würdigt besonders kreative und nachhaltige Baulösungen, die beispielhaft für die Leistungen von Architekten und Ingenieuren in unserem Bundesland stehen“, sagt Mecklenburg-Vorpommerns Bauminister Christian Pegel und fügt hinzu: „Erstmals verleihen wir diesen Preis in acht statt wie bislang zwei Kategorien. Damit können wir der Vielfalt der Bauleistungen in unserem Land gerecht werden und gleichzeitig eine Lanze für reichhaltige Baukultur brechen. Hinzu kommt, dass wir mit dem Preis mehr Menschen für qualitätsvolles Bauen sensibilisieren können“, so Pegel.

Wichtige Termine des Landesbaupreises M-V 2022:

  • Bewerbungszeitraum: 7. April – 15. Juni 2022
  • Bekanntgabe der „Engeren Wahl“: September 2022
  • Preisgerichtssitzung: 31. August – 2. September 2022
  • Preisverleihung: 17. Oktober 2022

Prämiert werden herausragende Projekte, die seit 2015 fertiggestellt wurden und hohen Qualitätsansprüchen in städtebaulicher, gestalterischer, konstruktiver, ökonomischer und innovativer Hinsicht entsprechen. Darüber hinaus werden die bauausführenden Unternehmen ausgezeichnet. Der Preis wird in den Kategorien Architektur, Innenarchitektur, Konstruktiver Ingenieurbau, Landschaftsarchitektur, Stadtplanung, Technische Gebäudeausrüstung sowie Tragwerksplanung und Verkehrsanlagen verliehen. Die Preise sind mit je 1.000 Euro dotiert.

Dr. Gesa Haroske, Präsidentin der Ingenieurkammer M-V, wirbt für eine zahlreiche Beteiligung durch die Ingenieurinnen und Ingenieure in unserem Land: „Mit der Schaffung von den Kategorien konstruktiver Ingenieurbau, technische Gebäudeausrüstung, Tragwerksplanung und Verkehrsanlagen, welche explizit die Ingenieurleistung bewerten, haben Ingenieure nun mit diesem Landesbaupreis noch mehr die Gelegenheit zu zeigen, welche großartige Arbeit sie leisten.“

Christoph Meyn, Präsident der Architektenkammer M-V, erläutert: „Der Landesbaupreis ist Bestandsaufnahme und Dokumentation des aktuellen Baugeschehens in unserem Bundesland und rückt besondere und herausragende Bauvorhaben ins Licht der Öffentlichkeit. Wir wollen aufzeigen, dass die Menschen, die in Mecklenburg-Vorpommern leben, arbeiten und ihren Urlaub verbringen, von der Qualität der geplanten und gebauten Umwelt profitieren können. Denn gute Architektur kann sich sehen lassen! Und gute Beispiele werden nicht nur im wirklichen Leben, sondern auch in der digitalen Welt honoriert und gerne gezeigt.“

Thomas Maync, Präsident des Bauverbands M-V, erklärt: „Es ist bemerkenswert, dass die Verbände und Kammern der Wertschöpfungskette Bau gemeinsam einen Baupreis ausloben, der die Leistungsfähigkeit aller Beteiligten dokumentiert.“

Die Bewerbung erfolgt erstmals rein digital. Auf der neu gestalteten Internetseite www.baukultur-mv.de können alle Bewerbungsunterlagen hochgeladen werden. Bewerbungsschluss ist der 15. Juni 2022. Dort finden Sie auch Teilnahmebedingungen, Vergabekriterien und Informationen über die ausgezeichneten Projekte der vergangenen Jahre.

Neue Referendarinnen und Referendare

Oldenburg: Übernahmegarantie vom Referendariat in den Schuldienst wirkt

Schwerin – Im April sind 85 Referendarinnen und Referendare in ihren Vorbereitungsdienst an den Schulen in Mecklenburg-Vorpommern gestartet. Im Anschluss begannen sie ihre Ausbildung in den Regionalbereichen des Instituts für Qualitätsentwicklung Mecklenburg-Vorpommern und an den Schulen. Ihre Ernennungsurkunden als Beamtinnen und Beamten auf Widerruf haben die Nachwuchslehrkräfte pandemiebedingt auf dem Postweg erhalten. Die Vereidigung erfolgt an ihren Einsatzorten.

Von den 85 Referendarinnen und Referendaren haben 19 den Vorbereitungsdienst für das Lehramt an Grundschulen, sieben das Referendariat für das Lehramt für Sonderpädagogik und acht das Referendariat für das Lehramt an beruflichen Schulen begonnen. Hinzu kommen 16 Referendarinnen und Referendare für das Lehramt an Regionalen Schulen und 35 für das Lehramt an Gymnasien. Ca. 83 Prozent der zugelassenen Referendarinnen und Referendare haben ihr Erstes Staatsexamen in Mecklenburg-Vorpommern abgelegt.

„Wir gewinnen viermal im Jahr Landeskinder und auswärtige Lehramtsabsolventinnen und -absolventen für unseren Vorbereitungsdienst“, sagte Bildungsministerin Simone Oldenburg. „Das zeigt, dass das Referendariat an den Schulen einen guten Ruf hat, dass die Ausbildung an unseren Schulen und das Leben in unserem Land attraktiv sind“, so Oldenburg. „Wenn es den Referendarinnen und Referendaren vor Ort gefällt, können sie dank der Übernahmegarantie des Landes ohne ein neues Bewerbungsverfahren an den Schulen bleiben und direkt in den Lehrerberuf einsteigen.“

Das vereinfachte Einstellungsverfahren bringt Planungssicherheit für beide Seiten und Lehrkräfte viel schneller an die Schulen. Unter bestimmten Voraussetzungen können die Schulen die von ihnen ausgebildeten Referendarinnen und Referendare nach dem Vorbereitungsdienst ohne gesondertes Ausschreibungsverfahren übernehmen. „So bauen wir Bürokratie ab, schaffen Erleichterungen für die Schulen und gleichzeitig Sicherheit für die Nachwuchslehrkräfte. Sie erhalten in jedem Fall ein Einstellungsangebot im Land“, betonte die Bildungsministerin.

Aktuell können sich Lehramtsabsolventinnen und Lehramtsabsolventen mit der Ersten Staatsprüfung noch für den Vorbereitungsdienst bewerben, der am 1. August beginnt. Zu diesem Starttermin bietet die Doppelqualifikation eine weitere attraktive Möglichkeit: mehr Flexibilität im Einsatz für die Lehrämter an Regionalen Schulen und an Gymnasien. Die Doppelqualifikation dauert 24 Monate, der reguläre Vorbereitungsdienst 18 Monate. Bewerbungsschluss ist der 11. April 2022. Zeugnisse können bis 20. Juli nachgereicht werden.

Mecklenburg-Vorpommern stellt an vier Terminen in jedem Schuljahr Absolventinnen und Absolventen nach der Ersten Staatsprüfung in den Vorbereitungsdienst an den Schulen des Landes ein: Neben dem 1. April sind die weiteren Startmöglichkeiten der 1. August, der 1. Oktober sowie der 1. Februar.

einfachELSTER

die einfache elektronische Einkommensteuererklärung für Personen mit Renten- oder Pensionseinkünften

Herausgeber: Steuerverwaltungen von Bund und Ländern, vertreten durch das Bayerischen Landesamt für Steuern

Schwerin – Pünktlich zur Abgabe der Einkommensteuererklärungen für das Jahr 2021 ist einfachELSTER da. Für Rentnerinnen und Rentner sowie für Pensionärinnen und Pensionäre wird damit die Erstellung und Abgabe der Einkommensteuererklärung viel leichter. Die einfach zu bedienende, kostenlose Onlineanwendung der Steuerverwaltung erspart Zeit, Papier und den Weg zur Post oder zum Finanzamt.

„Mit einfachELSTER kann die Einkommensteuererklärung ganz leicht und bequem online gemacht werden. Rentnerinnen und Rentner sowie Pensionärinnen und Pensionäre werden mit klaren Fragen und einer Auswahl an Antwortmöglichkeiten durch die Steuererklärung geführt“, sagte der Finanzminister Dr. Heiko Geue.

Elektronische Bescheinigungen, wie zum Beispiel die Rentenbezugsmitteilung, liegen dem Finanzamt vor und werden automatisch berücksichtigt. Dies macht es noch einmal leichter und schneller.

Wie wird einfachELSTER genutzt?

  1. Zuerst unter www.einfach.elster.de mit der persönlichen Identifikationsnummer sowie dem Geburtsdatum registrieren.
  2. Nach wenigen Tagen die Zugangsnummer per Post erhalten.
  3. Danach direkt mit der Erstellung der Einkommensteuererklärung beginnen.

So einfach geht Einkommensteuererklärung!

Die Onlineanwendung einfachELSTER bietet eine vereinfachte Möglichkeit zur Erstellung der Einkommensteuererklärung ausschließlich für Personen mit inländischen Renten- oder Pensionseinkünften. Eine leichte Bedienung inklusive der Barrierefreiheit trägt zu einer komfortablen Erstellung der Steuererklärung bei. Das ist ein sicherer, kontaktloser Weg, die Einkommensteuererklärung an das Finanzamt zu übermitteln.

Brandschutz erhält mehr Gewicht

Schwerin – Ein Jahr nach dem verheerenden Brand in der Schweinezuchtanlage bei Alt Tellin zieht Landwirtschaftsminister Dr. Till Backhaus im Landtag Bilanz über die Lehren des Unglücks und zeigt auf, wohin sich die Tierhaltung in Mecklenburg-Vorpommern entwickeln soll.

„Kurz nach der verheerenden Brandkatastrophe habe ich mir selbst ein Bild vor Ort machen können und diese Bilder werde ich mein Leben lang nicht mehr vergessen. Umso unbefriedigender ist es, dass auch heute, ein Jahr später, die genaue Brandursache noch immer nicht geklärt ist. Die Ermittlungen dauern leider noch an. Nichtsdestotrotz haben wir als Landesregierung unverzüglich gehandelt und eine interministerielle Arbeitsgruppe eingesetzt, die den Vorfall nicht nur auf-, sondern auch Vorschläge er-arbeitet hat, damit sich Vorfälle wie dieser nie wieder wiederholen“ so der Minister.

„Zur Wahrheit gehört: Das Brandschutzkonzept der Anlage in Alt Tellin entsprach sehr hohen technischen Anforderungen und zum Zeitpunkt der Genehmigungserteilung dem Stand der Brandschutztechnik. Doch wenn selbst technisch moderne Anlagen wie diese solch ein Unglück nicht verhindern können, dann führt die Analyse immer wieder zum selben Ergebnis: Tiere zu retten, die sich eher zurückziehen und zusammenrotten, als zu fliehen, das ist nahezu unmöglich. Dies trifft für einen kleinen Stall ebenso zu wie für eine große Anlage. Also heißt die Konsequenz: Brandverhütung, also Vorsorge hat oberste Prioriät. Das heißt es ist vor allem eine Frage der Bauweise – kleinere Einheiten, Brandschutzeinrichtungen, die ein Übergreifen des Feuers verhindern und die Nutzung nicht brennbarer Baumaterialien. Und genau das ist die Essenz einer neuen Bauverordnung, die sich gerade zwischen dem Landwirtschafts- und dem Bauministerium in der Abstimmung befindet. Diese zielt auf eine  generelle Brandvermeidung, eine sichere Brandfrüherkennung, die Minderung der Brandlast und das Löschen bzw. „Verhungern“ von Entstehungsbränden. Das sind Maßnahmen, die wir auf Landesebene einleiten werden“, so Backhaus weiter.

Die eigentlichen Reformen seien hingegen auf Bundesebene nötig, betont der Minister: „Auch auf Bundesebene habe ich mich dafür eingesetzt, dass das Thema Brandschutz stärker in den Fokus rückt. Auf meine Initiative hin wurde im letzten Sommer unter Vorsitz von MV eine Bund-Länder-Ad-hoc Arbeitsgruppe eingesetzt. Seit letzter Woche liegt der Bericht vor und klar ist: Verbesserter Brandschutz kostet sehr viel Geld und deshalb muss dieses Thema auch einen gewichtigen Raum im Konzept zum Umbau der Nutztierhaltung einnehmen. Vom Bund erwarten wir deshalb zur Herbst-AMK entsprechende Fördermöglichkeiten.“

In Bezug auf die Zukunft der Tierhaltung in MV unterstrich der Minister seine Forderung nach einer verstärkten Flächenbindung: „Ob es in Alt Tellin wieder Tierhaltung gibt, ist eine Frage, die der Eigentümer und die Gemeindevertretung entscheiden müssen. Ohne die Zustimmung der jeweiligen Gemeindevertretung sollte nirgendwo mehr eine Tierhaltungsanlage in MV errichtet werden. Aber unabhängig von Alt-Tellin möchte ich betonen: Die Nutztierhaltung in Deutschland und in MV hat eine Zukunft und muss eine Zukunft haben. Denn sie gehört zur Landwirtschaft dazu und geschlossene Kreisläufe sind eben nur im Zusammenspiel von Tier und Pflanze möglich. Es ist allerdings eine Frage der Ausmaße. Ich habe mich seit langem für Größenbegrenzungen bei Tierhaltungsanlagen eingesetzt und die Debatte trägt langsam Früchte: In MV wird es schon lange praktiziert, andere Länder haben nachgezogen und auch der Bund sieht nun in der flächengebundenen Tierhaltung ein wesentliches Kriterium. Wer in MV eine staatliche Förderung für eine neue Anlage erhalten will, für den sind die Flächenbindung und ein Viehbesatz von maximal 2 GV eine Grundvoraussetzung.“

Sorgen bereitet Backhaus die allgemeine Lage der tierhaltenden Landwirtschaft: „Nun wissen wir alle, dass es den Tierhaltern und insbesondere den Schweinehaltern wirtschaftlich schlecht geht.  Allein die Verluste durch Corona schlagen bei den Mastschweinen mit 40 % Umsatzeinbußen und bei den Ferkelerzeugern mit 60 % Einbußen zu Buche. Jeder fünfte Schweinehalter hat 2021 angegeben, innerhalb der nächsten fünf Jahre die Schweinehaltung aufgeben zu wollen. Trotz dieser aktuellen Situation bleibt jedoch das Erfordernis eines Umbaus der Nutztierhaltung hin zu mehr Tierwohl und zu mehr gesellschaftlicher Akzeptanz bestehen. Die Grundlagen sind gelegt. Die Borchert Kommission hat im letzten Jahr ein Konzept vorgelegt, das fast bei allen Parteien auf breite Zustimmung gestoßen ist. Die alte Bundesregierung hat nur nichts davon mehr in Angriff genommen und die 1 Mrd. Euro, die Bundesminister Özdemir nun in Aussicht gestellt hat, wird für eine Anschubfinanzierung 2023 bis 2026 nicht ausreichen. Außerdem fehlen die gesetzlich festgeschriebenen Kriterien für die einzelnen Haltungsstufen. Und somit bleibt aktuell jede Investition im Ungewissen“, so der Minister.

Globale Hungerkrise

„Wir können die globale Hungerkrise nicht aufhalten, aber helfen“

Schwerin – In der heutigen Landtagssitzung im Schweriner Schloss betonte Mecklenburg-Vorpommerns Landwirtschaftsminister Dr. Till Backhaus, dass die Ernährungssicherheit in Europa trotz der Ukraine-Krise aufgrund des hohen Selbstversorgungsgrades derzeit und auf längere Sicht nicht bedroht ist.

Dies hatten die Agrarchefs der Länder vergangene Woche im Rahmen der Agrarministerkonferenz (AMK) per Videoschalte bekräftigt. Deshalb gebe es aktuell keinen Anlass, die grundsätzliche Ausrichtung der Gemeinsamen Europäischen Agrarpolitik oder den Green Deal in Frage zu stellen, wie es die CDU in einem Landtagsantrag gefordert hatte.

„Uns allen ist bewusst, dass wir uns im Dauerkrisenmodus befinden. Die Corona-Krise ist noch immer nicht überwunden, Putins fürchterlicher Angriffskrieg auf die Ukraine kostet täglich Menschenleben, schüttelt die internationalen Märkte durcheinander und zeigt uns einmal mehr, dass die Versorgung mit Lebensmitteln in Hülle und Fülle auch in Europa keine Selbstverständlichkeit ist, denn auch bei uns sind einzelne Lebensmittel derzeit schwer zu bekommen. Bei alledem geht fast der Blick dafür verloren, dass wir weltweit eine Klimakrise haben, die uns noch über Generationen beschäftigen wird. Deswegen ist es wichtig, klug und besonnen zu handeln und die Weichen richtig zu stellen.

Die eine Krise gegen eine andere auszuspielen, bringt uns dabei nicht weiter. Natürlich müssen wir in einer Ausnahmesituation wie diese differenzieren und priorisieren. Klar ist, wenn der Krieg weiter andauert, werden wir auf eine globale Hungerkrise zusteuern. MV allein wird diese nicht aufhalten können, aber wir können und müssen helfen, indem wir zum Beispiel die ökologischen Vorrangflächen für die Nahrungs- und Futtermittelproduktion freigeben. Das ist ein wichtiges Signal, heißt aber im Umkehrschluss nicht, dass wir uns von unseren Klimazielen und unserer Verantwortung für den Umwelt- und Artenschutz verabschieden.

Unsere Spitzenposition im ökologischen Landbau und die hohe Nachfrage nach Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen zeigen, dass die Betriebe in Mecklenburg-Vorpommern beides können – hochwertige Lebensmittel produzieren und ressourcenschonend wirtschaften“, sagte Backhaus.

Entscheidend sei, die Landwirtschaft fit für die Zukunft zu machen, und dazu gehöre eben auch die eigene Produktionsgrundlage nachhaltig zu schützen, so der Minister. Gleichwohl müsse man zur Kenntnis nehmen, dass der Krieg in der Ukraine auch hierzulande zu Lieferschwierigkeiten, zum Beispiel bei Getreideprodukten und Ölsaaten, und erheblichen Preissteigerungen geführt hat, die man ernst nehmen müsse.

So hätten sich die Preise für A-Weizen (400 Euro/Tonne) und Raps (940 Euro/Tonne) laut Backhaus nahezu verdoppelt. Bei Schlachtschweinen sei eine Preissteigerung um 46 Prozent auf 1,85 € Prozent/Kilogramm zu verzeichnen; bei den Schlachtrindern um 14 Prozent (Jungbullen aktuell: 5,40 Euro/Kilogramm. Gleiches gelte für die Milcherzeugerpreise, die seit Mitte 2021 kontinuierlich angestiegen seien (im Februar: 43,29 Cent/Kilogramm). Eine Entspannung der Situation sei nicht in Sicht.

Weitaus dramatischere Folgen brächten die Exportrestriktionen allerdings für Dritt- und Schwellenländer in Asien und Afrika, prophezeite Backhaus. Allein Ägypten importiere jährlich bis zu 13 Millionen Tonnen russisches und ukrainisches Getreide.

„Die EU-Landwirtschaft mit ihren Gunststandorten hat zur Stabilisierung der Rohstoffpreise und -märkte eine besondere Rolle und Verantwortung. Deshalb werden auf Bundes-, Landes- und Europaebene derzeit alle Hebel in Bewegung gesetzt, um die Produktion von Nahrungs- und Futtermitteln auch in Zukunft wirtschaftlich und nachhaltig zu ermöglichen“, versicherte Backhaus und verwies auf die Ergebnisse der AMK.

So hat die EU-Kommission die GAP-Krisenhilfe in Höhe von 500 Millionen Euro aktiviert, wovon Deutschland rund 60 Millionen Euro erhalten soll. „Das Hilfepaket soll durch zusätzliche Bundesmittel aufgestockt werden und sich insgesamt auf 180 Millionen Euro belaufen, die der Urproduktion zur Verfügung gestellt werden. Damit dies 1:1 umgesetzt werden kann, geben wir Ende der Woche im Bundesrat ein entsprechendes Votum ab“, sagte Backhaus.

Darüber hinaus habe sich die Mehrheit der Bundesländer auf der AMK dafür ausgesprochen, die ökologischen Vorrangflächen in Deutschland zur anstehenden Frühjahrbestellung für den Anbau beliebiger Kulturen zur Nahrungs- und Futtermittelproduktion freizugeben, berichtete er. In Mecklenburg-Vorpommern betreffe dies ca. 22.000 Hektar Brachflächen. Bei einem durchschnittlichen Ertrag von fünf Tonnen pro Hektar, ließen sich auf dieser Fläche ca. 110.000 Tonnen Getreide anbauen. Bei einem angenommenen Jahresbedarf von 86 Kilogramm pro Person könnten damit 1,3 Millionen Menschen für ein Jahr mit Getreide versorgt werden.

Zudem soll der Bund prüfen, welche Beiträge Deutschland im Welternährungsprogramm noch leisten kann, um Hunger und Mangelernährung zu bekämpfen und damit weiteren politischen Instabilitäten und Fluchtbewegungen vorzubeugen.

Erstes Childhood-Haus in M-V eröffnet

Schwerin – In Schwerin ist heute das erste Childhood-Haus in Mecklenburg-Vorpommern eröffnet worden. Die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Jacqueline Bernhardt sagte zur Eröffnung, dass das Childhood-Haus Opfern noch mehr Leid erspart.

„Die Eröffnung des Childhood-Hauses könnte heute – am 30. Jahrestag des Inkrafttretens der Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen in Deutschland – nicht passender sein. Die Kinderrechtskonvention hat den Schutz vor Gewalt, Missbrauch und Misshandlung von Kindern und Jugendlichen in das staatliche Handeln der Bundesrepublik und damit auch Mecklenburg-Vorpommerns fest verankert. Dafür steht das Childhooud-Haus.

Hier finden Beteiligte des Strafverfahrens zusammen, um in einem für das Kind geschützten Raum, dem Kind Geborgenheit zu geben und sichern so gleichzeitig die Wahrheitsfindung für das gerichtliche Verfahren“, so Ministerin Bernhardt am Rande der Eröffnung des Childhood-Hauses in Schwerin.

„Das oberste Anliegen der Childhood-Häuser ist der Schutz von Kindern, die Gewalterfahrungen machen mussten und deren Traumatisierung mit einem interdisziplinären Konzept entgegengewirkt werden soll. Alles in diesem Haus ist darauf ausgerichtet, den Opfern Wege, Termine und unnötig viele Gespräche zu ersparen. Hier wird eine gut strukturierte, koordinierende zentrale Anlaufstelle etabliert, die bei der Aufklärung von Unrecht das Kind in den Mittelpunkt stellt und das Kindeswohl im Blick hat“, sagt die Ministerin.

Im Jahr 2020 wurden allein in Mecklenburg-Vorpommern 4.033 Fälle registriert, bei denen Kinder und Jugendliche beispielsweise durch häusliche oder sexualisierte Gewalt konfrontiert waren. Im Vergleich zum Jahr davor war das ein leichter Anstieg der Fallzahlen.

Mit der Betreuung im Childhood-Haus wirken sie bei jedem einzelnen Opfer entgegen. Traumata sollen sich nicht verfestigen. Denn Opfer von heute laufen Gefahr, Täter von morgen zu werden. Ich danke der Stadt Schwerin für die Unterstützung dieses Projekts“, so Justizministerin Jacqueline Bernhardt.

Fördermittel für Ehrenamtsstiftung MV

Schwerin – Ministerpräsidentin Manuela Schwesig hat heute in der Staatskanzlei an Dr. Adriana Lettrari, Geschäftsführerin und Vorstandsmitglied der Ehrenamtsstiftung MV, einen Fördermittelbescheid in Höhe von 751.000 Euro aus Mitteln des Schutzfonds MV für die Arbeit der Ehrenamtsstiftung MV für 2022 und 2023 übergeben.

Vorgesehen sind die Mittel zur Unterstützung von Ehrenamt und bürgerschaftlichem Engagement in pandemiebedingten Notlagen. Sie werden an Vereine weitergeleitet oder stehen für Projektarbeit der Ehrenamtsstiftung MV zur Verfügung.

„Wir sind immer noch in der Pandemie und das Ehrenamt braucht dringend weitere Unterstützung. Mit diesen zusätzlichen Mitteln stehen der Ehrenamtsstiftung MV für dieses und das kommende Jahr jeweils mehr als eine Millionen Euro für ihre so wichtige Arbeit zur Verfügung. Unsere Ehrenamtsstiftung leistet eine wirklich tolle Arbeit“, so die Regierungschefin. Die Aufrechterhaltung der ehrenamtlichen Strukturen in MV sei von herausragender Bedeutung, so die Regierungschefin weiter.

„Ohne die Unterstützung durch die EAS drohen bei Fortdauer der pandemiebedingten Beeinträchtigungen starke Einschnitte im Netz der ehrenamtlichen Aktivitäten in unserem Land.“

„Wir wachsen als Landesstiftung für das Ehrenamt in und für Mecklenburg-Vorpommern. Das ist eine sehr gute Botschaft. Denn nun können wir mehr Vereine in MV finanziell fördern: deren Projekte, technische Ausstattung, Team- und Organisationsentwicklung, juristische Beratung und Vernetzung. Damit bleibt die Ehrenamtsstiftung MV in Güstrow eine Erfolgsgeschichte und das Ehrenamt in MV ein Erfolgsgarant für konkrete Lösungen: in Friedens- und besonders in Krisenzeiten“, ergänzte Dr. Adriana Lettrari.