Menü Schließen

Kategorie: Politik

Tag des Waldes

Aufforstung wird in MV nun vergütet

Schwerin – Anlässlich des heutigen Tag des Waldes verkündet der Minister für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt, Dr. Till Backhaus einen weiteren Meilenstein für den weiteren Ausbau der Wälder. Auf dem digitalen Symposium der Arbeitsgemeinschaft Deutscher Wald (AGDW) präsentierte der dienstälteste Forstminister Deutschlands gemeinsam mit dem Präsidenten des Deutschen Forstwirtschaftsrates (DFWR), Herrn Georg Schirmbeck, der Öffentlichkeit die Waldfunktionenbewertungsverordnung MV.

Durch diese können nun Ersatzaufforstungen als vorgezogene Waldkompensationsmaßnahmen anerkannt werden (§ 15 Abs. 11 LWaldG). Der Minister erklärt die Besonderheit dieser Maßnahme:

„Bei vorgezogenen Waldkompensationsmaßnahmen handelt es sich um Flächen, die für zu erwartende Waldumwandlungen aufgeforstet und in Waldpunkten bewertet werden. Die neue Verordnung bietet hierfür ein landesweit einheitliches sowie transparentes Berechnungsverfahren, welches die Nutz-, Schutz- und Erholungsfunktion des Waldes gleichrangig berücksichtigt. Landeigentümer, die sich für die Aufgabe landwirtschaftlicher Nutzung entschließen und ihre Flächen aufforsten, erhalten so eine Vergütung ihrer Entscheidung. Damit ist ein weiteres, bundesweit einmaliges Instrument aus dem Forstrecht für die Vergütung von Ökosystemleistungen des Waldes in Mecklenburg-Vorpommern etabliert worden“ so der Minister.

Eine weitere Besonderheit besteht laut Minister im Berechnungsverfahren, das das Anlegen besonders nachhaltiger Wälder belohnt:

„Für den Naturschutz oder für die Erholung besonders wertvolle Waldflächen, Küstenschutzwälder oder alte Laubwälder erhalten über das Berechnungsmodell der Waldfunktionenbewertungsverordnung die höchste Anzahl an Waldpunkten. Die durch Neuwaldbildung generierten Waldpunkte können dann anschließend durch den Flächeneigentümer vermarktet werden. Der Preis pro Waldpunkt bildet sich am Markt und liegt aktuell zwischen 2,50 und 3,00 Euro pro Waldpunkt. Somit ist eine Vergütung der entstandenen Ökosystemleistungen für den Waldbesitzer möglich“ so Backhaus.

Bereits auf freiwilliger Basis angewendet wurde dieses Verfahren durch die Landesforstanstalt MV. Durch entsprechende Pflanzungen sind in MV bereits 155 Waldkompensationspools mit einer Fläche von rund 760 ha entstanden. So wurde ebenfalls heute, am Tag des Waldes, eine Erstaufforstungsfläche im Eigentum von Helmuth von Maltzahn bepflanzt. Hierbei handelt es sich um den 100. Waldkompensationspool.

Im Rahmen des Symposiums vekündete Minister Backhaus zudem die positive Bilanz des von ihm initiierten Landeswaldprogramms:

„Ich habe Anfang 2020 die politische Initiative für Mecklenburg-Vorpommern ergriffen und das größte staatliche Aufforstungsprojekt der Bundesrepublik gestartet! Über 10 Jahre hinweg 860 Hektar jährlich stellt unsere Landgesellschaft Landwirtschaftsfläche für Zwecke der Aufforstung, der Moorrenaturierung, weiterer Naturschutzprojekte und der Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie zur Verfügung. Bis jetzt wurden rund 750 ha durch die Landforstanstalt aufgeforstet. Es ist das größte staatliche Aufforstungsprojekt der Bundesrepublik!“

Auch zu diesem Anlass wurde am Tag des Waldes im Forstamt Jasnitz auf einer ca. 10 ha großen, ehemaligen landwirtschaftlichen Fläche südwestlich der Ortschaft Kuhstorf eine Baumpflanzaktion durchgeführt und damit die letzten Flächen der Aufforstungsperiode 2021 vervollständigt.

Fortbildung für Lehrkräfte

Oldenburg: Flüchtlingskinder in unseren Schulen willkommen heißen

Schwerin – Seit über drei Wochen herrscht Krieg in der Ukraine. Tausende Menschen, vor allem Frauen und Kinder, sind auf der Flucht. Auch in Mecklenburg-Vorpommern suchen sie Schutz.

Um die Lehrkräfte des Landes in dieser auch für sie besonderen und herausfordernden Situation im Umgang mit geflüchteten Kindern und Jugendlichen zu unterstützen, hat das Institut für Qualitätsentwicklung Mecklenburg-Vorpommern die Online-Fortbildung „Kinder und Jugendliche aus der Ukraine in unseren Schulen willkommen heißen“ entwickelt.

„Die Erfahrungen, die Kinder und Jugendliche aus der Ukraine auf ihrer Flucht machen mussten, können wir uns kaum vorstellen. Sie haben ihr Zuhause verlassen müssen. Wir möchten unseren Lehrkräften mit der Fortbildung Wissen und Empfehlungen an die Hand geben, wie sie mit auch traumatisierten Mädchen und Jungen umgehen können, um ihnen bei der Verarbeitung ihrer Erlebnisse und bei der Integration in unsere Gemeinschaft zu helfen“, sagt Bildungsministerin Simone Oldenburg.

Die Online-Fortbildung findet am 4. April 15:00 bis 17:30 Uhr statt.

Weitere Informationen zu den Inhalten erhalten interessierte Lehrkräfte auf dem Bildungsserver MV unter www.bildung-mv.de/DaZ.

Eindämmung der Corona-Pandemie

Schwerin – Die Landesregierung hat in ihrer heutigen Sondersitzung die neue Corona-Übergangsregelung auf Grundlage des im Bundestag und im Bundesrat beschlossenen Infektionsschutzgesetzes beraten und beschlossen.

„Die Lage in Mecklenburg-Vorpommern ist nach wie vor angespannt und dynamisch. Das gilt besonders für die Situation im Gesundheitssystem. Die Belastung und Belegungszahlen der Krankenhäuser in Mecklenburg-Vorpommern sind so hoch wie nie in der Corona-Pandemie“, betonte Gesundheitsministerin Stefanie Drese nach der Kabinettssitzung.

Wegen der anhaltend hohen Inzidenz- und Hospitalisierungszahlen habe sich die Landesregierung dazu entschieden, wesentliche Schutzinstrumente wie Maskenpflicht in Innenbereichen, Abstands- und Hygieneregelungen sowie 3G- Erfordernisse für einen Übergangszeitraum bis zum 2. April beizubehalten, so die Ministerin.

Drese: „Wir werden deshalb auch im Bereich der Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen nicht von unseren strengen Maßnahmen, wie z.B. der Testverpflichtung und der Maskenpflicht abweichen.“

„Personen- und Kapazitätsbeschränkungen werden aber aufgehoben, die Einschränkungen deutlich zurückgefahren. Wir öffnen und bleiben, soweit das neue Infektionsschutzgesetz es zulässt, trotzdem weiter vorsichtig und sorgsam“, verdeutlichte Drese. Dazu gehöre, dass, wo immer der Abstand nicht eingehalten werden kann, es die dringende Empfehlung gibt, auch im Außenbereich eine Maske zu tragen.

Eine Maske im Innenbereich muss getragen werden:

  • Im Einzelhandel (auch in Supermärkten)
  • im ÖPNV
  • im Dienstleistungsgewerbe
  • bei körpernahen Dienstleistungen (Frisör, Kosmetik)
  • bei der Nutzung medizinischer, pflegerischer und therapeutischer Angebote
  • in Musikschulen und außerschulischen Bildungseinrichtungen
  • bei Freizeitangeboten (Zoos, Zirkusse, Indoorspielplätze, Hallen- und Spaßbäder)
  • bei der Nutzung kultureller Angebote (Kino, Theater, Museen, Bibliotheken, Chöre, soziokult. Zentren)
  • bei Veranstaltungen
  • beim Besuch von Messen, Spezial- und Jahrmärkten
  • in der Gastronomie auf dem Weg zum Platz
  • im Bereich der touristischen Beherbergung
  • Trauungen und Beisetzungen
  • Versammlungen, religiöse Zusammenkünfte, Sitzungen kommunaler Gremien

Im öffentlichen Raum, insbesondere in öffentlich zugänglichen Innenbereichen, soll überall ein Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen oder Personengruppen eingehalten werden. Das gilt nicht für Personen, denen ein fester Sitzplatz im Rahmen eines sogenannten Schachbrettschemas zugeordnet ist (im Innenbereich mit Maske).

Das Kabinett hat sich zudem darauf verständigt, dass in den Bereichen, wo ein 3G-Erfordernis besteht, Veranstalter, Einrichtungen bzw. Betriebe optional auch die 2G-Regel anwenden können. Dann kann entweder die Maskenpflicht entfallen oder auf die Abstandsregelung verzichtet werden.

3G (also geimpft, genesen oder tagesaktueller Test) ist in den folgenden Innenbereichen erforderlich:

  • beim Besuch der Gastronomie (mit 2G-Option),
  • im Tourismus (bei der Anreise und 2G-Option),
  • bei Veranstaltungen (auch im Außenbereich, jeweils mit 2G-Option)
  • im Kulturbereich (mit 2G-Option),
  • bei der Sportausübung, in Fitnessstudios und Tanzschulen (jeweils mit 2G-Option),
  • bei Freizeitangeboten (mit 2G-Option),
  • beim Besuch von Messen, Jahr- und Spezialmärkten (mit 2G-Option),
  • beim Frisör oder anderen körpernahen Dienstleistungen (mit 2G-Option)
  • in Musikschulen und außerschulischen Bildungseinrichtungen (mit 2G-Option)

Für Diskotheken und Clubs gilt die 2G-Plus-Regel ohne Maskenpflicht.

Drese: „Ich appelliere angesichts des dynamischen Pandemiegeschehens in unserem Land, die Schutzmaßnahmen einzuhalten: Abstand, Hygiene, Maske tragen. Es kommt jetzt sehr stark auch auf den Selbstschutz und die Eigenverantwortung an.“

Die neue Landesverordnung trat am 18. März in Kraft.

Hilfe für zivilgesellschaftliches Engagement

Steuerliche Hilfen zur Unterstützung der vom Krieg in der Ukraine Geschädigten

Schwerin – Das Leid und die Not, die die vielen Frauen, Männer und Kinder in und aus der Ukraine gerade erfahren müssen, macht die Menschen hier in Mecklenburg-Vorpommern genauso wie im übrigen Deutschland und auch weiten Teilen der Welt sehr betroffen und fassungslos. Das zivilgesellschaftliche Engagement in dieser besonderen Krise ist enorm groß: Geldspenden, Sachspenden, von Vereinen und Initiativen organisierte Hilfsaktionen, Unterstützungsleistungen von Unternehmen. Die Anteilnahme und Hilfsbereitschaft ist groß und überall sichtbar.

Die Finanzministerien des Bundes und der Länder haben gemeinsam entschieden, dieses zivilgesellschaftliche Engagement mit steuerlichen Erleichterungen zu unterstützen.

„Gerade angesichts des unbeschreiblichen Leids und der humanitären Katastrophe ist es großartig mitzuerleben, wie viele Menschen und Organisationen uneigennützig helfen und Geld und Sachleistungen spenden. Wir wertschätzen diese Hilfsbereitschaft jetzt durch schnelle und unbürokratische Steuererleichterungen.“ sagte Finanzminister Dr. Heiko Geue.

So können Spenden an anerkannte Organisationen in einem vereinfachten Verfahren nachgewiesen werden. Vereine, die in dieser besonderen Situation außerhalb ihrer Satzungszwecke Hilfen für die vom Krieg in der Ukraine Geschädigten leisten, brauchen nicht den Verlust der Gemeinnützigkeit zu befürchten.

Bei Unterkünften, die an sich für eine umsatzsteuerpflichtige Verwendung vorgesehen sind, wie zum Beispiel Hotelzimmer oder Ferienwohnungen, werden keine umsatzsteuerlichen Folgen gezogen, wenn diese unentgeltlich aus der Ukraine Geflüchtete zur Verfügung gestellt werden.

Und für Unternehmen, die unentgeltlich Gegenstände und Personal für humanitäre Zwecke an Hilfsorganisationen, die einen unverzichtbaren Einsatz zur Bewältigung der Auswirkungen und Folgen bei den vom Krieg in der Ukraine Geschädigten leisten, überlassen, ist dies grundsätzlich ohne Umsatzsteuerbelastung möglich.

Das BMF-Schreiben vom 17.03.2022 steht im Steuerportal-MV zum Abruf bereit.

Mittel aus dem MV-Schutzfonds für Schulbau

Bildungsministerin Oldenburg und Innenminister Pegel: 87 Baumaßnahmen wurden auf den Weg gebracht

Schwerin – Die interministerielle Arbeitsgruppe „Schulbau“ der Landesregierung hat nach einem letzten Förderaufruf weitere 29 Vorhaben ausgewählt, die aus dem MV-Schutzfonds für die pandemiebezogene Verbesserung der Schulinfrastruktur gefördert werden.

„Wir unterstützen diese 29 Schulen in unserem Bundesland mit insgesamt ca. 23,5 Millionen Euro dabei, Baumaßnahmen umzusetzen, die vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie dringend notwendig geworden sind. Dies sind vor allem Vorhaben, mit denen die erforderlichen Hygienestandards hergestellt oder gesichert werden“, sagte Bildungsministerin Simone Oldenburg.

„Insgesamt fördern wir somit mit den 100 Millionen Euro, die aus dem Corona-Schutzfonds für Schulen zur Verfügung stehen, 87 Vorhaben. Das sind 53 kleinere Projekte, die jeweils bis zu 500.000 Euro erhalten sowie 34 größere Vorhaben, die wir mit jeweils maximal fünf Millionen Euro fördern“, sagte Innenminister Christian Pegel.

Ein Beispiel für ein kleineres Projekt ist die Regionale Schule „Am Rugard“ in Bergen auf Rügen. Sie erhält rund 314.000 Euro für den Einbau einer Lüftungsanlage. Zu den ausgewählten größeren Projekten zählt der Ergänzungsneubau der Eldetal-Schule Domsühl im Landkreis Ludwigslust-Parchim. Der Neubau dient zur Erweiterung der Raumkapazitäten, die für die Umsetzung pandemiebedingter Hygienekonzepte erforderlich sind. Das Amt Parchimer Umland als Schulträger erhält dafür vom Land ca. 4,6 Millionen Euro.

Der Landtag Mecklenburg-Vorpommern hat mit dem zweiten Nachtragshaushalt 2020 beschlossen, 100 Millionen Euro aus dem Sondervermögen MV-Schutzfonds für die Pandemie-bezogene Verbesserung der Schulinfrastruktur an allgemein bildenden Schulen bereitzustellen.

Dazu zählen kurzfristig zu realisierende Baumaßnahmen etwa an Fenstern, Toiletten, Lüftung, Verkabelung, Brandschutz sowie Bauvorhaben, die zur Schaffung bzw. Erweiterung von Raumkapazitäten führen. Durch diese Maßnahmen soll der Präsenzunterricht an den Schulen des Landes Mecklenburg-Vorpommern auch unter den Gegebenheiten einer Pandemie verbessert und sichergestellt werden.

Integration von Geflüchteten

Schwerin – Für die bessere Integration der vor den Krieg in der Ukraine Flüchtenden plant das Land seinen Integrationsfonds auf zwei Millionen Euro im Jahr aufzustocken. Das hat die Landesregierung im Rahmen ihrer Klausurtagung zum Landesdoppelhaushalt beschlossen. Die abschließende Entscheidung darüber trifft der Landtag im Rahmen der Haushaltsberatungen.

„Mit dieser Verdopplung der Mittel können wir mehr Projekte im gesamten Land unterstützen, die die gesellschaftliche Integration und das Zusammenleben vor Ort fördern“, verdeutlichte Integrationsministerin Stefanie Drese heute in Schwerin. „Ich freue mich besonders darüber, dass der Integrationsfonds bis einschließlich 2026 mit jährlich zwei Millionen Euro ausgestattet werden soll. Damit besteht Planungssicherheit.“

Die Solidarität und die Hilfsbereitschaft für die vor Putins Angriffskrieg flüchtenden Menschen ist nach Aussage von Drese überwältigend. „Dieses humanitäre Engagement von Kommunen, Organisationen, ehrenamtlichen Initiativen und Privatpersonen wollen wir stärken, um den Menschen aus der Ukraine das Einleben in Mecklenburg-Vorpommern zu erleichtern“, verdeutlichte die Ministerin.

Drese betonte, dass neben neuen Initiativen auch bewährte Integrationsprojekte fortgesetzt werden können. Antragsberechtigt sind kreisfreie Städte, Landkreise, kreisangehörige Städte, Ämter und Gemeinden. Diese Körperschaften können als Erstempfänger die Mittel an Vereine, Stiftungen, Initiativen und natürliche Personen als Letztempfänger weiterleiten.

Der Integrationsfonds wurde 2016 vom Land mit einer jährlichen Fördersumme von einer Million Euro eingerichtet. Zu den Themenschwerpunkten zählen Orientierungs- und Informationsangebote, die Koordinierung ehrenamtlicher Initiativen, Nachbarschafts-, Begegnungs- und Patenschaftsprojekte für Familien, Angebote zur gemeinsamen Teilhabe in den Bereichen Sport, Kultur und Freizeit bis hin zu Sprachcafés, Wohn-, Freizeit- oder Schulprojekten.

Drese: „Integration findet vor allem in den Kommunen statt. Mit dem Integrationsfonds erhalten auch kleine Initiativen unkompliziert die Möglichkeit Integrations-Projekte vor Ort zu realisieren. Mit den aufgestockten Mitteln unterstützen wir dort das Miteinander von geflüchteten Menschen und Einheimischen.“

Planungssicherheit für die Polizei

Christian Pegel: „Geld für Ersatz alter Hubschrauber und Boote gibt unserer Polizei Planungssicherheit“

Schwerin – Mit dem Beschluss des Haushaltsplanentwurfs für die Jahre 2022 und 2023 gab das Landeskabinett gestern auch grünes Licht für wichtige Anschaffungen für die Landespolizei: 35 Millionen Euro sind im Planungszeitraum bis 2026 für die Ersatzbeschaffung von zwei neuen Polizeihubschraubern und sechs Booten für die Wasserschutzpolizei vorgesehen.

„Ich freue mich sehr, dass unserer Polizei damit Planungssicherheit deutlich über die Jahre 2022 und 2023 hinaus ermöglicht wird“, sagt Landesinnenminister Christian Pegel und begründet die Notwendigkeit dieser Investitionen: „Die beiden Hubschrauber der Landespolizei aus den Baujahren 1999 und 2001 sind ebenso wie die großen Streifenboote der Wasserschutzpolizei in die Jahre gekommen. Das führt zu einem erheblichen Maß an Wartung und entsprechenden Kosten, die von Jahr zu Jahr weiter steigen. Umso mehr freue ich mich, dass der neue Haushaltsentwurf eine Ersatzbeschaffung vorsieht.“

Die neuen Hubschrauber der Vier-Tonnen-Klasse werden eine noch breitere Verwendung finden als bisher. Neben der Verfolgung flüchtiger Straftäter, der Suche nach Vermissten oder Unfallopfern oder der Begleitung von besonderen Einsatzlagen aus der Luft können mit Hilfe der Hubschrauber künftig bis zu acht Einsatzkräfte schnell verlegt werden. Dank ihrer Ausstattung mit Außenlasthaken können sie auch zum Transport von Wasser bei Waldbränden eingesetzt werden.

„Mit den neuen Hubschraubern für unsere Polizei sichern wir auch künftig Schutz und schnelle Hilfe für die Menschen in unserem Land, und zwar in noch größerem Umfang als bislang schon“, so Christian Pegel.

Dasselbe gelte für die Erneuerung der Polizeibootflotte des Landes. „In diesem Jahrzehnt müssen bei der Wasserschutzpolizei mindestens 13 große Streifenboote unterschiedlicher Bauart ersetzt werden. Mit dem jetzigen Haushalt und der Ersatzbeschaffung von sechs Streifenbooten See legen wir die Grundlage dafür. In unserem Bundesland mit seiner langen Ostseeküste und den vielen Seen und Flüssen kommt der Polizeiarbeit auf den Gewässern eine wichtige Rolle zu.

Dank der Polizei stärken wir die Schiffssicherheit, schützen wir die Umwelt durch Kontrolle und gegebenenfalls Ahndung von Verstößen gegen Wasserschutzgesetze und sorgen für eine geregelte deutlich ansteigende touristische Nutzung unserer beliebten Seen und Ostseeküsten. Mit der Modernisierung der Bootsflotte gewährleistet das Land Mecklenburg-Vorpommern gleichzeitig die vertraglich zwischen den Küstenländern vereinbarte Präsenz in den Küstengewässern.“

Neues Landeswaldprogramm

Schwerin – Am 23. März wird im Agrarausschuss des Landtages das Landeswaldprogramm 2021 aufgerufen. Heute wurde es den Landtagsabgeordneten zugestellt.

Am 24. Juni 2021 haben mehr als 30 Institutionen, Verbände und Vereine gemeinsam das Landeswaldprogramm beschlossen. Das offene Gremium wurde 2011 mit der Novelle des Landeswaldgesetzes eingerichtet. Ziel des Forums war und ist es, die verschiedenen Interessen am Wald zu sondieren, zu waldpolitischen Lösungsansätzen zu gelangen und diese gemeinsam umzusetzen. Der Minister dankte den Teilnehmern für den konstruktiven Dialog. Er habe es ermöglicht, bereits zwischen 2014 und 2016 das erste Landeswaldprogramm zu erarbeiten.

„Die besondere Bedeutung des Waldes liegt in seiner Multifunktionalität. Der Wald, in MV sind es immerhin rund 558.000 Hektar und damit etwa 24 Prozent der Landesfläche, dient dem Klimaschutz, er ist Erholungsraum, liefert den wertvollen Rohstoff Holz. Er ist wichtig für den Wasserhaushalt und für die Biodiversität. Der Wald ist wesentlicher Faktor für den Tourismus und die Gesunderhaltung des Menschen. Und er ist ein wichtiger Wirtschaftsfaktor. Der Cluster Forst und Holz umfasst in unserm Land mehr als 2.700 Unternehmen, die Arbeitsplätze für mehr als 16.000 Menschen bieten, etwa in Forstbetrieben, Tischlereien oder Sägewerken. Gemeinsam erwirtschaften diese Menschen einen jährlichen Umsatz von rund 1,3 Milliarden Euro. Kurz: Wald ist multifunktional, unersetzlich und im Klimawandel umso wichtiger als nachhaltige Lebensgrundlage – Wald schafft Zukunft“, sagte Backhaus.

Bereits mit dem Landeswaldprogramm 2016 sei es erstmalig in Deutschland gelungen, die unterschiedlichen Interessen am Wald sowie die Nutz-, Schutz- und Erholungsfunktionen im Konsens zusammenzuführen. Seither wurden viele der damals gemeinsam abgestimmten Ziele erreicht.

„In den vergangenen Jahren haben wir vier Kur- und Heilwälder etabliert. Der erste Kur- und Heilwald Europas wurde 2017 hier in Mecklenburg-Vorpommern im Kommunalwald von Heringsdorf ausgewiesen. In der Usedomer Gemeinde ist außerdem eine Kinderheilwaldstation entstanden.
Eine große Bereicherung ist die Ansiedlung des deutschlandweit zuständigen Kompetenzzentrums Wald und Holz bei Gülzow-Prüzen. Wesentlich zum Ausbau des Waldtourismus‘ tragen die neu eröffneten Baumkronenpfade Ivenacker Eichen und Heringsdorf bei. Erwähnenswert ist außerdem die Ausweisung des Naturparkweges im vergangenen Jahr. Er leistet einen wichtigen Beitrag zur landschaftsgebundenen Erholung. Mit der Studie zu den Ökosystemleistungen im Wald wurde die Grundlage zur Etablierung eines Honorierungsmodells geschaffen. Es gilt nun, dieses Vorhaben in die Tat umzusetzen“, sagte der Minister.

Das Landeswaldprogramm von 2016 wurde inhaltlich weiterentwickelt. Die Teilnehmer des Waldforums beschlossen einstimmig, es um folgende Punkte zu erweitern:

  • Anpassung an den Klimawandel – Beschleunigung des Waldumbaus
  • Inwertsetzung von Ökosystemleistungen der Wälder mit Fokus auf Klimaschutzfunktionen
  • Öffentlichkeitsarbeit, Bildung und Kommunikation.

„Auch in Zukunft sollen die Nutz-, Schutz- und Erholungsfunktionen gleichrangig im Wald berücksichtigt werden. Ich lege dabei weiterhin großen Wert auf die Einbindung aller Akteure in den politischen Entscheidungsprozess. Das neue Landeswaldprogramm wird auch in Zukunft meine Handlungsgrundlage sein“, so Backhaus.