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Kategorie: Politik

Pandemie weiterhin sehr ernst nehmen

Schwerin – Der Landtag hat in seiner heutigen Sondersitzung die konkrete Gefahr einer sich dynamisch ausbreitenden Infektionslage in allen sechs Landkreisen und den beiden kreisfreien Städten beschlossen. Die Landesregierung wurde im Wesentlichen beauftragt, die Corona-Übergangsregeln auch über den 2. April hinaus zu verlängern.

Dies beinhaltet eine Maskenpflicht in öffentlichen Innenbereichen, das Abstandsgebot von mindestens 1,5 Metern, die Fortschreibung der 3-G-Regel bzw. des 2G-Optionsmodells entsprechend den Übergangsvorschriften sowie das Vorhalten von Hygienekonzepten.

Für die Landesregierung hob Gesundheitsministerin Stefanie Drese in der Landtagsdebatte die konkrete Gefahr einer sich dynamisch ausbreitenden Infektionslage mit einer Überlastung der Krankenhauskapazitäten in allen Landkreisen und kreisfreien Städten hervor.

„Die Entwicklung ist anders verlaufen als wir uns das wahrscheinlich alle Mitte Februar gewünscht haben. Die Pandemie lässt sich nicht per Gesetz beenden. Omikron & Co. ist der 20. März ziemlich egal. Stattdessen hat das Virus uns den Subtyp BA.2 geschickt, der ganz besonders in Mecklenburg-Vorpommern dafür sorgt, dass die Infektionszahlen in die Höhe geschnellt sind“, sagte Drese bei der Einbringung des Antrags der Landesregierung.

Drese erläuterte zur Belastung in den Krankenhäusern: „Bis zu 30 Prozent des Personals fallen aus, Stationen werden geschlossen, Operationen verschoben, Notfallpatienten in Nachbarhäuser umgelenkt, Beschäftigte in Kernbereichen zentralisiert.“ Neben einem erhöhten Patientenaufkommen habe sich auch eine große Anzahl an Mitarbeitenden infiziert oder befindet sich in Quarantäne und ist nicht einsatzfähig.

Die Landesregierung habe aufgrund der Pandemielage in allen Landkreisen und kreisfreien Städten dem Landtag vorgeschlagen, von der Möglichkeit der Feststellung von Hotspots nach § 28a Abs. 8 Infektionsschutzgesetz Gebrauch zu machen. „Wir begrüßen, dass der Landtag diese Feststellung getroffen hat“, so die Ministerin.

Drese: „Über die Schutzmaßnahmen hinaus kommt es auf uns alle gemeinsam an. Nicht alles was erlaubt ist, ist auch sinnvoll. Selbstschutz, Eigenverantwortung, aber auch Mitmenschlichkeit und Achtsamkeit sind jetzt besonders wichtig.“

Die Landesregierung wird jetzt auf Grundlage des Landtagsbeschlusses eine Landesverordnung erarbeiten, die in der kommenden Woche im Landeskabinett besprochen und beschlossen und ab dem 3. April in Kraft treten soll.

Tag der Schulleiter*innen 2022 digital

Bildungsministerin Oldenburg: Nur durch Miteinanderreden können wir Schule gestalten

Schwerin – Am Freitag, 25. März 2022, nehmen weit über 300 Schulleiterinnen und Schulleiter am jährlichen Fortbildungs- und Vernetzungsangebot für alle öffentlichen Schulen in Mecklenburg-Vorpommern teil. Der Tag der Schulleiterinnen und Schulleiter ist Bestandteil der zentralen Führungskräfte-Qualifizierung des Instituts für Qualitätsentwicklung Mecklenburg-Vorpommern (IQ M-V). Aufgrund der pandemischen Lage findet die Veranstaltung online statt.

Die Coronakrise veränderte die Arbeitsbedingungen an den Schulen tiefgreifend und erforderte überaus intensive Arbeit insbesondere bei den Schulleitungen. Deshalb fragt die Tagung „Schulen in die Zukunft führen – Wie kann das gelingen?“

„Es geht nur über den direkten Draht: Wenn Sie sagen, wo der Schuh drückt, dann kann man auch helfen. Mit Ehrlichkeit und einem Miteinanderreden können wir Schule gestalten,“ sagt Bildungsministerin Simone Oldenburg in ihrer Begrüßung. „Ich weiß, wie viele Fragen Sie in dieser krisengeschüttelten Zeit tagtäglich beantworten müssen und dass Sie mit großen Engagement dabei sind und nicht verzagen. Dafür danke ich Ihnen.“

Die Grundschule „Dr. Otto Steinfatt“ in Wittenförden und die Regionale Schule „Albert Einstein“ aus Torgelow präsentieren, wie sie durch bewegte Zeiten gehen bzw. den Sozialraum Schule gestalten. Hirnforscher und Leadership Speaker Dr. Robin J. Malloy aus Paderborn hält den Titelvortrag und steht im Chat für Fragen und Diskussion bereit. Zum Abschluss beleuchtet Jugendforscher und Futurist Simon Schnetzner aus Kempten „Die Pandemie aus der Sicht von Schülerinnen und Schülern“, liefert eine aktuelle Bestandsaufnahme und zeigt Perspektiven auf.

Arbeitsmarktintegration von Geflüchteten

Schwerin – Der völkerrechtswidrige Angriffskrieg auf dem Territorium der Ukraine bewirkt die größte Flüchtlingswelle in Europa seit dem zweiten Weltkrieg. Seit dem 24. Februar 2022 suchen bislang laut dem UN-Flüchtlingskommissariat (UNHCR) bereits 3,5 Millionen Menschen Schutz außerhalb des Landes. Vor allem Frauen, Kinder und ältere Menschen sind bis jetzt aus der Ukraine nach Mecklenburg-Vorpommern gekommen und haben eine große Welle der Hilfsbereitschaft erfahren. „Unser herzlicher Dank gilt allen, die sich privat, ehrenamtlich oder beruflich mit so viel Engagement um die Schutzsuchenden gekümmert haben und kümmern“ so der Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Reinhard Meyer.

Auch wenn die Zuwanderung von Geflüchteten aus der Ukraine nach Mecklenburg-Vorpommern zunächst große Herausforderungen mit sich bringt, so überwiegen doch die Chancen. Viele Erwachsene die zu uns kommen, wollen arbeiten und sind überdurchschnittlich gut qualifiziert. Der Anteil der Personen mit Hochschulabschluss in der Ukraine ist höher als in Deutschland. Weil Frauen in der Ukraine sehr viel häufiger als in Deutschland studieren und auch sonst höhere Bildungsabschlüsse haben, schätzt das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung den Akademikeranteil unter den aus der Ukraine Geflüchteten auf mindestens 50 Prozent.

Auch deswegen unterstützt die Landesregierung die Arbeitsmarktintegration der Geflüchteten aus der Ukraine ausdrücklich. Sofern ein Antrag nach § 24 Aufenthaltsgesetz bei der zuständigen Ausländerbehörde gestellt wird, wird mit Ausgabe einer sogenannten Fiktionsbescheinigung unmittelbar der Arbeitsmarktzugang für alle nicht reglementierten Berufe möglich. Bei den reglementierten Berufen ist abhängig von den Vorgaben in den Fachgesetzen der jeweiligen Berufsgruppen vorher das reguläre Anerkennungsverfahren zu durchlaufen. Die aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds des Landes geförderten drei Integrationsfachdienste Migration unterstützen landesweit Migrantinnen und Migranten in diesem Prozess und bieten Beratung und Unterstützung bei der beruflichen Integration an, damit eine möglichst bildungsadäquate Beschäftigungsaufnahme erreicht werden kann. Zudem stehen die Agenturen für Arbeit im Land mit ihren Beratungs- und Unterstützungsangeboten als Ansprechstellen zur Verfügung.

Wichtig ist dabei, entschieden dem Ausnutzen der Situation Geflüchteter entgegenzutreten. Deswegen finanziert das Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit CORRECT!, die Beratungsstelle für ausländische Beschäftigte in Mecklenburg-Vorpommern und zur Bekämpfung von Menschenhandel und Arbeitsausbeutung. Sie klärt in verschiedenen Sprachen nicht nur Ratsuchende über ihre Rechte auf und berät, sondern schult und vernetzt auch Multiplikatoren.

Die Kontaktdaten der genannten Beratungsstellen sowie weiterer Hilfs- und Beratungsangebote im Land, die sich an die Geflüchteten selbst, an im Ehrenamt tätige, als auch an Menschen, die vorrübergehend Geflüchtete bei sich aufgenommen haben, richten, sind auf der Internetseite des Ministeriums für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit zu finden. Arbeitgeber können sich zudem an die Arbeitgeberhotline (Tel.: 0800 4 5555 20) der Bundesagentur für Arbeit wenden.

Am Freitag, den 25.03.2022, findet eine erste Online-Schulung von ehrenamtlich tätigen Flüchtlingshelferinnen und -helfern statt. Die Beratungsstelle CORRECT! informiert, worauf bei der Arbeitsaufnahme von Geflüchteten zu achten ist, wenn sie hier eine Arbeit aufnehmen wollen. Weitere Beratungs- und Schulungsangebote, die sich auch an die Geflüchteten selbst richtet, sind in der Vorbereitung.

„Neben der humanitären Versorgung und Unterbringung von aus der Ukraine Geflüchteten ist es wichtig, auch all denen, die arbeiten wollen, eine bestmögliche Integration in Arbeit zu ermöglichen. Das Ziel ist dabei eine Erwerbstätigkeit entsprechend des jeweiligen Bildungs- und Berufsabschlusses. Und das ist auch gleichzeitig eine Chance für Unternehmen in Mecklenburg-Vorpommern, dringend benötigte Fachkräfte zu gewinnen“, so Minister Meyer.

Unternehmerpreis 2022 in M-V

Meyer: Bewerbungen und Nominierungen für landesweiten Preis bis 10. April möglich

Schwerin – Noch bis zum 10. April läuft die Bewerbungs- und Nominierungsfrist für den landesweiten Preis der Wirtschaft „Unternehmerin beziehungsweise Unternehmer des Jahres 2022“.

„In diesen bewegten Zeiten wollen wir die Chance zur Bewerbung bzw. Nominierung eines Unternehmens durch Kunden oder Mitarbeiter verlängern. Wir möchten weiteren für die Wirtschaft im Land bedeutsamen Unternehmen sowie anerkannten Unternehmerpersönlichkeiten die Gelegenheit geben, dass sie für ihren Einsatz mit dieser Auszeichnung gewürdigt werden können. Die Bewerbungsfrist wurde um mehr als zwei Wochen verlängert, wenngleich bereits eine Vielzahl von Bewerbungen bzw. Vorschlägen eingegangen ist“, sagte der Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Reinhard Meyer.

Der Preis wird 2022 zum vierzehnten Mal landesweit ausgelobt. Vergeben wird der Preis in insgesamt vier Kategorien „Unternehmerpersönlichkeit“, „Unternehmensentwicklung“, „Fachkräftesicherung und Familienfreundlichkeit“ und erstmals in der Kategorie „Nachhaltigkeit“.

Im Landeswettbewerb sind Eigenbewerbungen und/oder Nominierungen durch andere möglich, auch in mehreren Kategorien des Wettbewerbs. Jedes Unternehmen, egal welcher Größe oder aus welcher Branche, kann mitmachen. Selbstverständlich können auch Belegschaften, Kommunen, Landkreise, Wirtschaftsfördergesellschaften, regionale Unternehmensnetzwerke und Kunden Kandidaten vorschlagen.

Es werden Unternehmen unabhängig von ihrer Unternehmensgröße und vom Wirtschaftsbereich gesucht, die herausragende und beispielgebende Leistungen erbracht haben. „Die Unternehmerpersönlichkeiten sollen mit ihren Ideen, Erfolgen, beispielhaften Konzepten und erfolgreichen Unternehmensentwicklungen Mut für unternehmerisches Engagement machen“, sagte Meyer.

Die Preisverleihung wird am 27. Juni 2022 im Sitzungs- und Veranstaltungsgebäude Solitär in Parchim stattfinden. Die Auszeichnung der Preisträger umfasst Preisgelder von insgesamt 15.000 Euro sowie für jede Kategorie eine Stele und eine Urkunde.

Teilnahmeberechtigt sind alle Unternehmen mit Sitz oder Niederlassung in Mecklenburg-Vorpommern. Auch wiederholte Vorschläge und Bewerbungen sind zugelassen und willkommen. Die Unterlagen sollen in schriftlicher Form eingereicht werden, eine Übersendung per Post, per Fax, per E-Mail oder der Versand nach digitaler Bearbeitung des Teilnahmebogens sind möglich.

Eine Jury, die sich aus Vertreterinnen/-ern aller Träger des Wettbewerbs zusammensetzt, bewertet die eingereichten Bewerbungen und Vorschläge und wählt die Preisträger in einem nicht-öffentlichen Auswahlverfahren. Träger des Wettbewerbs sind neben dem Wirtschaftsministerium der Ostdeutsche Sparkassenverband mit den Sparkassen in Mecklenburg-Vorpommern, die Landesarbeitsgemeinschaft der drei Industrie- und Handelskammern, die Arbeitsgemeinschaft der beiden Handwerkskammern sowie die Vereinigung der Unternehmerverbände Mecklenburg-Vorpommern. Einsendeschluss ist der 10. April 2022.

Weitere Informationen sowie Bewerbungen und Nominierungen unter www.unternehmerpreis-mv.de.

Bilanz nach dem Großbrand

Alt Tellin – Am 30. März 2021 brach ein Feuer in der Sauenzuchtanlage in Alt Tellin aus. 50.000 Tiere verendeten bei dem sich rasch entwickelnden Großbrand. Ein Jahr später schaut Agrarminister Dr. Till Backhaus zurück auf das Ereignis.

„Kurz nach der Brandkatastrophe konnte ich mir vor Ort ein Bild vom Ausmaß der Zerstörung machen. Die Bilder werden mich ein Leben lang begleiten. Die Vorstellung von dem tausendfachen Tierleid in der brennenden Anlage lässt sich nicht einfach so abschütteln. Für mich ist es daher äußerst unbefriedigend, dass die Brandursache bis heute nicht geklärt werden konnte. Sicher ist wohl nur, dass kein technischer Defekt die Katastrophe ausgelöst hat. Der Brand hat uns auf auf dramatische Weise vor Augen geführt, dass industrielle Tierhaltungsanlagen wie in Alt Tellin nicht in unser Land und nicht in diese Zeit passen. Dieser Auffassung bin ich nach wie vor.

Mein Haus ist deshalb auf mehreren Ebenen aktiv geworden, um ein Umdenken in der Tierhaltung zu erreichen. Auf meine Initiative hin, wurde direkt nach dem Brand eine interministerielle Arbeitsgruppe auf Landesebene eingerichtet, die sich vor allem mit dem Thema Brandschutz in Tierhaltungsanlagen befasst. Der Entwurf eines neuen Erlasses wird derzeit zwischen dem Innenministerium und dem Landwirtschaftsministerium abgestimmt.

Darüber hinaus habe ich eine Bundesratsinitiative zur Einführung von Tierobergrenzen in Tierhaltungsanlagen gestartet. Auch wenn sich die Schutzkonzepte für Tierhaltungsanlagen über die Jahre immer weiter verbessert haben: Die jüngsten Ereignisse machen deutlich, dass bei einem Versagen von Schutzkonzepten mitunter katastrophale Tier- und Wertverluste zu beklagen sind. Deshalb muss geprüft werden, ob eine Größenbeschränkung von Tierhaltungsanlagen als wesentliche Maßnahme des Tier- und Seuchenschutzes wettbewerbsneutral eingeführt werden kann. Auch auf den Agrarministerkonferenzen hat das Thema dank Mecklenburg-Vorpommern auf der Tagesordnung höchste Priorität.

Es muss darum gehen, Brandvorbeugung, Brandbekämpfung und Tierrettung zusammenzudenken. Der Stall der Zukunft wird ganz sicher anders aussehen als die Anlage in Alt Tellin. Das ist auch im Koalitionsvertrag der neuen Bundesregierung so verankert. Ich bin sehr froh, dass ich dazu beitragen konnte, dass zukünftig dem Tierwohl eine viel größere Bedeutung beigemessen wird.

Damit wir diesen Weg hin zu mehr Tierwohl, qualitativ hochwertigen Produkten und bezahlbaren Lebensmittelpreise konsequent weitergehen können, müssen aus meiner Sicht folgende Aufgaben angegangen werden:

  • Die Baugesetzgebung muss so verändert werden, dass sich eine Katastrophe wie in Alt Tellin nicht wiederholen kann.
  • Die Bundesregierung muss sich konsequent mit dem Thema Bestandsobergrenzen auseinandersetzen und bundesweit einheitliche Regelungen herbeiführen.
  • Ebenso sollte die Bundesregierung die regionale Begrenzung des Viehbesatzes auf einen ökologisch vertretbaren Wert von zwei Großvieheinheiten pro Hektar prüfen, um künftig eine nachhaltige umweltverträgliche Wertschöpfung in vielen Regionen zu ermöglichen und überregionale Transporte von organischen Düngern aber auch übermäßig lange Tiertransporte zu verhindern.
  • Haltern, die in der Schweinehaltung keine Perspektive mehr sehen, müssen solide Angebote gemacht werden (Herauskaufprogramme).
  • Die moderate Reduktion der Schweinehaltung sollte zunehmend als CO2-Senke begriffen werden und zentraler Bestandteil der Klimaschutzpolitik des Bundes und der Länder sein.
  • Die Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest muss weiter konsequent durchgeführt werden, damit der Schweinemarkt nicht noch weiter unter Druck gerät.
  • Der Bund muss ein staatliches Investitionsprogramm zur artgerechten Tierhaltung auf den Weg bringen.
  • Der Bund muss sowohl ein staatlich verbindliches Tierwohllabel, als auch eine staatlich verbindliche Herkunftsbezeichnung (Aktion „5D“) etablieren.
  • Der Bund muss ein Beschleunigungsgesetz zum Umbau der Tierhaltung auf den Weg bringen.

Die Forderungen machen deutlich, dass wir grundlegende Veränderungen in diesem Bereich brauchen, für die ich mich weiterhin mit viel Energie einsetzen werde. Neue gesetzliche Rahmenbedingungen müssen aber auch – und das ist gut und richtig so – in einem demokratischen Prozess herbeigeführt werden. Das geht nicht von heute auf morgen“, so Minister Backhaus.

Projekte im ländlichen Raum

Schwerin – Minister Dr. Till Backhaus, zuständig für die ländliche Entwicklung in Mecklenburg-Vorpommern, hat heute mehrere Zuwendungsbescheide nach der Richtlinie für die Förderung der integrierten ländlichen Entwicklung (ILERL M-V) per Videoschalte übergeben. Neben mehreren Maßnahmen zur Dorferneuerung sind auch wieder Zuwendungen für Kitas und Schulen dabei.

„Ich freue mich, dass mit den Fördermitteln besonders die Infrastrukturen für unsere Jüngsten aufgewertet, Freizeitangebote geschaffen und die Lernbedingungen verbessert werden. Die Förderungen für Kitas und Schulen sind da von besonderer Bedeutung. Zum einen wird für die Zukunft eine Grundversorgungseinrichtung in den Gemeinden erhalten. Aber auch die Zugänglichkeit lokaler und moderner Treffpunkte sind für das Dorfleben eine große Bereicherung. Wo sich Menschen begegnen können, da entsteht Gemeinschaft und das ist es, was den ländlichen Raum stark macht“, sagte Backhaus.

Die geförderten Projekte im Einzelnen:

Sanierung der Kita „Eulennest“ in der Gemeinde Glasewitz

In Glasewitz wird die Kita „Eulennest“ modernisiert. Durch die Sanierung des Altbaus und einen Erweiterungsbau für die Krippenkinder sollen künftig bis zu 42 statt wie bisher 36 Kinder betreut werden können. Die gesamte Kindertagesstätte wird mit den Umbaumaßnahmen erstmalig barrierefrei sein und auch ein Behinderten-WC erhalten.

Mit der Sanierung des bestehenden Gebäudes werden auch sämtliche Installationen (Heizung, Sanitär, Elektrik) sowie alle Fußböden, Innentüren, Decken, der Schall- und Brandschutz erneuert. Außerdem werden die Malerarbeiten in den Gruppenräumen vollzogen und Fliesenlegerarbeiten ausgeführt sowie ein neuer Sonnenschutz eingebaut. Für die Gemeinde Glasewitz hat die Modernisierung eine besondere Bedeutung.

Zum einen wird für die Zukunft eine entsprechende Grundversorgungseinrichtung in den ländlich geprägten Gemeinden erhalten, so dass die ländlichen Räume nachhaltig gestärkt werden, der Abwanderung junger Familien entgegengewirkt und die Vereinbarkeit von Beruf und Familie unterstützt wird. Das Land unterstützt dieses Projekt über die ILERL M-V mit 789.000 Euro.

Erneuerung der Heizungs- und Sanitäranlagen in der Grundschule Lüssow

In der Lüssower Grundschule werden die Sanitäreinrichtungen und die Heizungsanlage erneuert. Zurzeit besuchen 82 Kinder von der 1. bis zur 4. Klasse die Grundschule. Mit der Sanierung und Modernisierung der Grundschule kann auch weiterhin gewährleistet werden, dass zukünftig jedes Jahr mindestens 20 kleine ABC-Schützen dort eingeschult werden können.

Im Jahr 2017 wurde bereits mit der Modernisierung der Grundschule begonnen. Die Klassenräume und die Unterrichtsräume für den Fachunterricht oder die VHS-Angebote sowie die kleine Küche wurden bereits saniert. Dafür wurden bereits Fördermittel in Höhe von rd. 75.000 Euro im Rahmen der ILERL M-V bereitgestellt.

Ebenso erhielt die Gemeinde Lüssow eine Zuwendung für die Gestaltung der Außenanlagen an der Grundschule (50.944,01 EUR). Für die aktuelle Modernisierung gibt es über die ILERL M-V eine Förderung vom Land rund 126.700 Euro.

Erneuerung Plattenweg in Richtung Gutshaus in der Ortslage Boddin/Gemeinde Walkendorf

Der Boddiner Plattenweg in Richtung Gutshaus befindet sich im Ortskern des Ortsteils Boddin der Gemeinde Walkendorf. Er beginnt an der Kreisstraße (K 36), endet an der Zufahrt zum Gutshaus und dient als Zuwegung zum Ortsteil Boddin. Die Straße ist für die Ortslage Boddin eine wichtige Verbindungs- und Erschließungsfunktion zwischen der K 36 und dem Gemeindegebiet Walkendorf, derzeit jedoch in einem desolaten Zustand.

Geplant ist der Ausbau des Weges in der Gesamtlänge von ca. 150 Meter mit rechtsseitigem Gehweg sowie linksseitigem Bankett. Die Ausbauart soll mit Asphalt erfolgen. Durch die grundhafte Straßensanierung wird die Attraktivität und Verkehrssicherheit für die gesamte Bevölkerung gesteigert. Zudem wird anschließend das dörfliche Erscheinungsbild qualitativ verbessert. Die Maßnahme wird über ILERL M-V mit 132.800 Euro gefördert.

Ausbau des Gehweges an der Kreisstraße 50 in der Gemeinde Alt Sührkow

Die Gemeinde Alt Sührkow beabsichtigt den Ausbau des Gehweges entlang der Kreisstraße 50 in einer Länge von ca. 390 Meter und einer Breite von 1,50 Meter. Der alte, desolate Betonplattenweg wird aufgenommen und durch neue Betonrechtecksteine ersetzt. In diesem Zusammenhang werden die beidseitig angeordneten Bushaltestellen behindertengerecht ausgebaut.

Zudem wird die Regenentwässerung erneuert. Die Maßnahme trägt nach der Realisierung maßgeblich zur nachhaltigen Steigerung der Verkehrssicherheit im Dorf und für dessen Einwohner bei und wirkt sich zudem positiv auf das Ortsbild aus. Über ILERL M-V unterstützt das Land hier mit 224.300 Euro.

Erweiterung des Dorfgemeinschaftshauses in der Ortslage Blengow/Stadt Ostseebad Rerik

Das Vorhaben umfasst den Anbau von ca. 56 m² Grundfläche an ein vorhandenes Dorfgemeinschaftshaus im Ostseebad Rerik in der Ortslage Blengow. Hier wird ein zusätzlicher Veranstaltungsraum mit vorgelagerter Terrasse geschaffen. Das bestehende Gebäude wird u. a. für Seniorensport, Spieleabende, Dorffeste, Weihnachtsveranstaltungen und Frühstücksbrunch genutzt.

Die Nutzung des Gebäudes ist aufgrund der geringen Platzkapazität sowie baulicher Mängel eingeschränkt. Mit der Umsetzung dieser Maßnahme wird deshalb die Kapazität erweitert, um einen größeren Personenkreis die Nutzung zu ermöglichen. Bisher mussten die Veranstaltungen wiederholt oder die Personenzahl begrenzt werden.

Ziel ist es, die Dorfgemeinschaft in noch höherem Maße zu stärken, die Generationen zusammenzuführen und dafür die entsprechenden Räumlichkeiten bereitzustellen. Gefördert wird das Projekt mit 138.200 Euro über die ILERL M-V.

 Umbau und Sanierung der Wassermühle Ziddorf inkl. Nebengebäude/Gemeinde Dahmen

Die geschichtsträchtige Wassermühle ist heute ein technisches Denkmal. Aktuell steht das Gebäude ungenutzt leer. Geplant ist, die Ziddorfer Wassermühle zum neuen Sitz der Naturparkverwaltung Mecklenburgische Schweiz und Kummerower See umzubauen. Dieser Standort soll weiterhin sowohl ein Besucherinformationszentrum als auch einen Gastronomiebetrieb beherbergen.

Aufgrund der geplanten Nutzung sind erhebliche bauliche Veränderungen geplant, da das Obergeschoss künftig als Verwaltungssitz sowie ein Großteil der Räumlichkeiten als Ausstellungs- und Informationszentrum genutzt werden sollen und somit einem breiten öffentlichen Publikum zugänglich gemacht wird.

Im Erdgeschoss ist neben der Einrichtung eines Gastronomiebetriebes auch die Schaffung von Ausstellungsflächen inkl. Sanitäreinrichtungen vorgesehen. Unterstützt wird das Vorhaben mit 1.615.200 Euro im Rahmen der ILERL M-V.

Ländlicher Wegebau „Zu den Letschower Tannen“ – TG des FNV Kassow-Kambs

Der vorhandene Schotterweg bildet die Haupterschließung nördlich der Ortslage Kambs und muss mit hohem Pflegeaufwand ständig instandgehalten werden.

Die Teilnehmergemeinschaft des Flurneuordnungsverfahrens möchte den Weg auch in Hinblick auf die forstwirtschaftliche Nutzung bis zur Wegegabelung am Waldrand mit einer Pflasterung mit Betonwinkelsteinen versehen. Um zukünftig das Wasserproblem dieses Weges zu beseitigen, ist durchgehend ein Versickerungsgraben vorgesehen, der über eine durch den Ort führende Mulde bzw. Rohrleitung und über einen Sandfang und einen Abscheider an den Teich in Kambs angeschlossen wird.

Über die ILERL M-V wird das Projekt mit 658.700 Euro gefördert.

Beschulung ukrainischer Kinder

Oldenburg: Alle ukrainischen Kinder und Jugendlichen werden unterrichtet

Schwerin – Immer mehr Kinder und Jugendliche flüchten mit ihren Familien aus der Ukraine. Das Bildungsministerium hat seit Kriegsbeginn alles in die Wege geleitet, die Beschulung ankommender Flüchtlingskinder zu organisieren.

„Wir nehmen alle Kinder und Jugendlichen auf und unterrichten sie“, so Bildungsministerin Simone Oldenburg.

Um den Schulleitungen die Aufnahme ukrainischer Mädchen und Jungen zu erleichtern, hat das Bildungsministerium gemeinsam mit den Schulrätinnen und Schulräten für Migration die Handlungsempfehlung „Schulaufnahme und schulische Eingliederung von Schülerinnen und Schülern nichtdeutscher Herkunftssprache an allgemeinbildenden Schulen“ entwickelt.

Grunsätzlich gilt, dass alle ukrainischen Schülerinnen und Schüler an der örtlich zuständigen Schule aufgenommen werden, auch wenn diese keine Standortschule ist. Je nachdem, ob sich das Kind in der deutschen Sprache gut verständigen sowie lesen und schreiben kann, entscheidet die Schulleitung dann, ob es auf der Schule bleiben kann, oder an eine Standortschule mit Intensivförderung im Bereich „Deutsch als Zweitsprache“ (DaZ) wechseln sollte. Derzeit gibt es in Mecklenburg-Vorpommern 94 Standortschulen, weitere 140 können bei Bedarf reaktiviert werden.

Das Ministerium bezieht in die Beschulung ukrainischer Schülerinnen und Schüler an den DaZ-Standortschulen Lehrkräfte mit ein, die das Studium Deutsch als Fremdsprache absolviert haben und unterstützend zur Verfügung stehen können.

„Seit mehr als 30 Jahren arbeiten an unseren Schulen Lehrkräfte mit der Zusatzausbildung DaZ, die Schülerinnen und Schüler fast aller Nationalitäten unterrichten“, sagt Bildungsministerin Oldenburg.

Mit dem Stand vom 22.03. sind derzeit 274 ukrainische Schülerinnen und Schüler in Mecklenburg-Vorpommern gemeldet.

Interreg-Förderprogramm VI A

Meyer: Grenzüberschreitende Zusammenarbeit weiter erfolgreich ausbauen

Schwerin – Mecklenburg-Vorpommerns Wirtschaftsminister Reinhard Meyer hat am Dienstag im Kabinett den Programmentwurf des Programms Interreg VI A der Länder Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg und der Republik Polen 2021-2027 im Kabinett vorgestellt.

„Unser Programm bietet einen ganzen Blumenstrauß wichtiger grenzüberschreitender Kooperationsthemen. Darüber hinaus haben wir es geschafft, wichtige thematische Weiterentwicklungen etwa in den Bereichen Innovation und Klimawandelanpassung zu integrieren. Viele strategische Schwerpunkte der Landesentwicklung können wir gezielt durch grenzüberschreitende Kooperationen stärken und vor allem auch ausbauen“, sagte der Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Reinhard Meyer in Schwerin.

Das Interreg-Programm der Länder Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg, Republik Polen (Westpommern) wird mit insgesamt 124,6 Millionen Euro EU-Mitteln ausgestattet. Schwerpunkte des Programms sind unter anderem die Vernetzung von Forschungs- und Innovationskapazitäten, die Umsetzung innovativer Lösungen beispielsweise in der Gesundheitswirtschaft sowie der Technologietransfer. Weitere Themen sind der Erhalt der biologischen Vielfalt, die Stärkung des nachhaltigen Tourismus, der Erhalt des kulturellen Erbes im Grenzraum, aber auch der grenzüberschreitende Katastrophenschutz.

„Wir wollen im Rahmen der neuen EU-Förderperiode auch die kleinen Projekte, die grenzüberschreitenden Begegnungen und Vorhaben zur Verbesserung des Alltags- und Wirtschaftslebens entwickeln. Sie sind der wahre Kern unserer Zusammenarbeit“, erläuterte Meyer weiter.

In der vergangenen EU-Förderperiode 2014 bis 2020 ist zum Beispiel in rund 60 Projekten die Qualität und Dichte des grenzüberschreitenden Straßen- und Radwegenetzes nachhaltig verbessert worden.

„Bis Jahresende 2022 werden wir dafür bauliche Maßnahmen auf rund 50 km im Grenzraum erfolgreich durchgeführt haben. Darüber hinaus nahmen rund 12.000 Menschen an unseren gemeinsamen Aus- und Weiterbildungsprogrammen zur grenzüberschreitenden Förderung von Jugendbeschäftigung, Bildungsangeboten und Berufs- und Hochschulbildung teil. Vorzeigeprojekte, wie der ´Integrierte grenzüberschreitende Rettungsdienst´, unser ´Telemedizinisch integriertes, deutsch-polnisches Kinderkrebszentrum´ oder die Initiative ´Nachbarspracherwerb von der Kita bis zum Schulabschluss´ haben große Wirkung erzielt“, sagte Wirtschaftsminister Meyer abschließend.