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Kategorie: Polizei / Feuerwehr / THW / Rettung

Waldbrandschutz hautnah

Minister Backhaus erkundet mit Grundschülern den Wald

Wittenburg – Forstminister Backhaus hat am Freitag Dritt- und Viertklässler der Grundschule Wittenburg zu einem Besuch in die Wälder des Forstamtes Jasnitz eingeladen. Gemeinsam erprobten sie erste Inhalte des neuen waldpädagogischen Bildungsbausteins „Waldbrandschutz leben und erleben“.

Der Landesverband MV der Schutzgemeinschaft Deutscher Wald hat in Zusammenarbeit mit der Landesforstanstalt MV und Lehrkräften 13 didaktische Bildungsbausteine entwickelt, die Grundschulen unterstützen sollen, Projekttage im Wald zu organisieren und zu gestalten. Eine Fertigstellung des 14. Teils zum Waldbrandschutz ist für Ende dieses Jahres vorgesehen.

„Umweltschutz und Nachhaltigkeit sind wichtige Zukunftsthemen, die auch Bestandteil von Unterricht an unseren Schulen sein müssen. Wer Kenntnisse hat über Natur und Umwelt, kann sie besser schätzen und schützen lernen. Dazu gehört auch das Wissen über das Ökosystem Wald. Wir können gar nicht früh genug anfangen, das Bewusstsein dafür zu schaffen, wie wichtig der Lebensraum Wald für Pflanzen, Bäume, Tiere und uns Menschen ist.

Dieses Bewusstsein erreichen wir bei Schülerinnen und Schülern am besten, wenn sie den Wald erleben. Die waldpädagogischen Bildungsbausteine sind eine Anregung für Lehrer und Eltern, Kindern den Lernort Wald nahezubringen, ihnen Respekt vor Umwelt und den verantwortungsvollen Umgang mit unseren natürlichen Ressourcen zu vermitteln. Unser Credo dabei ist: Lernen durch Erleben. Keine graue Theorie, sondern Neues erfahren mit allen Sinnen.

Gerade in Zeiten des Klimawandels ist Waldbrandschutz für alle von zentraler Bedeutung. Meistens entstehen Waldbrände durch Unachtsamkeit. Schon Kinder sollten lernen, wie Waldbrände entstehen, welche Faktoren sie beeinflussen und wie sie sie vermeiden können“, sagte Backhaus.

Bei der Gelegenheit stellte er das neue Buch „Waldabenteuer für die ganze Familie“ vor. Es wurde aus der Landinitiative „Unser Wald in Mecklenburg-Vorpommern“ finanziert. Die Wildnis-Pädagogen Maurice Ressel und Martino Abis geben Interessierten Wissen an die Hand, wie man Kinder für die Natur im eigenen Umfeld begeistern und sensibilisieren kann. Dabei führen die Autoren durch die Jahreszeiten im Wald, informieren über Flora und Fauna sowie über das richtige Verhalten im Wald und motivieren zu Aktivitäten und bewusster Wahrnehmung.

Koordinierungsstelle Istanbul-Konvention

Neue Struktur verlagert Aufgaben der Landeskoordinierungsstelle CORA ab Mai 2024 auf eine staatliche Koordinierungsstelle.

Schwerin – Die Arbeit des Beratungs- und Hilfenetzes bei häuslicher und sexualisierter Gewalt in Mecklenburg-Vorpommern wird zukunftsorientiert ausgerichtet. Eine effektive Neustrukturierung der Koordinationsaufgaben wird das Netz stärken. Bereits zum 1. Mai 2024 wird eine neue Koordinierungsstelle auf Landesebene eingerichtet.

Die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Jacqueline Bernhardt: „Ich bin sehr froh, dass wir ab Mai die Koordinierungsstelle zur Umsetzung der Istanbul-Konvention besetzen können. Das zeigt, dass rot-rot zügig gehandelt hat. Denn noch bevor der Expertinnen- und Expertenausschuss Grevio alle Bundesländer im Jahr 2022 zur Einrichtung gemahnt hatte, haben wir uns bereits im Koalitionsvertrag dazu verpflichtet. Nun sind alle Voraussetzungen geschaffen.“

Mit der Stelle setzt Mecklenburg-Vorpommern die Verpflichtung aus Artikel 10 Absatz 1 Satz 1 des Übereinkommens des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (Istanbul-Konvention) um. Die Stelle wird auch wesentliche Teile der Aufgaben der bisherigen Landeskoordinierungsstelle CORA übernehmen. Die Istanbul-Konvention fordert genau diesen Aufbau der staatlichen Struktur zum Zweck der umfassenden und effektiven Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen.

Die Vernetzung und Kooperationen von staatlichen und nichtstaatlichen Institutionen sowie die Informationsvermittlung bleiben gestärkt. Das Beratungs- und Hilfenetz M-V hat damit neben der Leitstelle für Frauen und Gleichstellung weiterhin eine zentrale Anlaufstelle.

Auch an der Zusage der Fördermittel an das Beratungs- und Hilfenetz ändert sich mit der Neustrukturierung nichts. Die Landesregierung stellt jährlich rund 2,77 Millionen Euro für das Beratungs- und Hilfenetz M-V für Betroffene von häuslicher und sexualisierter Gewalt zur Verfügung.

Sowohl Gleichstellungsministerin Jacqueline Bernhardt als auch die Landesbeauftragte für Frauen und Gleichstellung der Landesregierung Wenke Brüdgam bleiben in engem Austausch mit dem Beratungs- und Hilfenetz bei häuslicher und sexualisierter Gewalt, um wie auch in der Vergangenheit gemeinsam nach Lösungen für aufkommende Fragen zu suchen. Am 11. April wird darüber hinaus das Ergebnis der Evaluation des Beratungs- und Hilfenetzes präsentiert.

Geld für die Feuerwehr

700.000 Euro für Feuerwehr und Gemeinden im Amt Stralendorf

Stralendorf – Förderungen in Höhe von rund 700.000 Euro übergab die Staatssekretärin für die Ländlichen Räume Elisabeth Aßmann gestern gemeinsam mit Landrat Stefan Sternberg an drei Gemeinden im Amt Stralendorf. Die drei Projekte, ein Feuerwehrerweiterungsbau sowie zwei Löschwasserentnahmestellen, sollen die Einsatzfähigkeit der Feuerwehren erhöhen. Staatssekretärin Aßmann:

„Über all die Jahre hinweg wurde im Amtsbereich Stralendorf eine ausgezeichnete Arbeit und ehrenamtliches Engagement geleistet – doch auch die technische Infrastruktur muss mit Blick auf die Gesundheitsvorsorge der Einsatzkräfte, der kommunalen Infrastruktur sowie Entwicklungen wie Klimaveränderungen und damit einer erhöhten Brandgefahr Schritt halten. Die neuen Bauvorhaben sind deshalb unabdingbare Investitionen in den Schutz unserer Bürgerinnen und Bürger sowie deren Eigentum. Nach dem Auslaufen des Programms ‚Löschwasser marsch‘ aus dem Strategiefonds haben wir, wie im Koalitionsvertrag versprochen, die Unterstützungsmöglichkeit aus EU-Mitteln verstetigt“, so Aßmann.

Bei der Investitionsförderungsmaßnahme in Pampow mit einem Gesamtinvestitionsvolumen von 2,26 Mio. € (Eigenanteil der Gemeinde: 939 T€) sind folgende Maßnahmen geplant:

  • Erweiterung Stellplätze für ein weiteres Einsatzfahrzeug
  • Realisierung „schwarz/weiß“ Trennung (Schleuse und Duschmöglichkeiten)
  • Erweiterung bzw. Schaffung der Möglichkeit für getrennte Umkleidung für Kinder- und Jugendfeuerwehr,
  • Erweiterung der Räumlichkeiten, Schwerpunkt Schulungsraum der Kinder- und Jugendfeuerwehr (Anpassung an die gestiegenen Mitgliederzahlen)
  • Erweiterung der Räumlichkeiten zu Lagerzwecken,
  • Erweiterung der Räumlichkeiten Toiletten (Anzahl und barrierefreies WC) und
  • Sanierung im Bestand einschließlich die Verbesserung des Wärmeschutzes und der Energieeffizienz des Gebäudes.

Für die Errichtung der Löschwasserentnahmestellen in der Gemeinde Klein Rogahn, gelegen im Ortsteil „Zum Ausbau“ an der L042, werden zur Gewährleistung einer ausreichenden Löschwasserversorgung für derzeit 6 Wohnhäuser mit Nebengelass eine Gesamtinvestition von 75.000 € geplant, wovon die Gemeinde einen Eigenanteil von 45.000 € bereitstellt.

Für die Errichtung der Löschwasserentnahmestellen in der Gemeinde Stralendorf, gelegen an der Oberen Bergstraße, wird ein Zuwendungsbescheid mit einer Zuwendungshöhe von 30.000 € aus ILERL-Mitteln, bei einer Bauinvestition von 60.000 € und einem gemeindlichen Eigenanteil von 30.000 €, bereitgestellt.

Polizeiliche Kriminalstatistik 2023

Innenminister Pegel: „Fallzahlen steigen wie im Bundestrend, aber unsere Aufklärungsquote bleibt konstant hoch“

Schwerin – Die Fallzahlen der Gesamtstraftaten in Mecklenburg-Vorpommern sind im Jahr 2023 im Vergleich zum Vorjahr mit 111.571 Fällen wie im gesamten Bundestrend angestiegen – um 4,7 Prozent im Vergleich zu 2022. Im Vergleich zum Vor-Corona-Jahr 2019 liegt 2022 mit marginal 0,2 Prozent mehr Straftaten gleichauf.

„Erstmals seit 2019 sehen wir leider einen Anstieg in den Fallzahlen – dieser Trend herrscht bundesweit vor. Während die Pandemie für einen deutlichen Rückgang des Kriminalitätsgeschehens gesorgt hat, müssen wir nun wieder wachsamer sein.“, sagte Landesinnenminister Christian Pegel, der heute in Schwerin die Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) für Mecklenburg-Vorpommern für das Jahr 2023 vorstellte und ergänzte: „Die gute Arbeit unserer Landespolizei wird mit der gleichbleibend guten Aufklärungsquote von 62,8 Prozent unterstrichen, die einmal mehr über dem Bundesdurchschnitt liegt.“

Die auffälligsten Entwicklungen im Jahr 2023:

Deutlicher Rückgang bei Straftaten gegen das Leben

Ein erfreulicher Rückgang zeigt sich bei der Zahl der Straftaten gegen das Leben wie Mord, Totschlag, Tötung auf Verlangen und Fahrlässige Tötung von 55 auf 37 Fälle. Es wurden 2023 im Bereich Mord sieben Fälle registriert. Hinzu kommen vier vollendete Totschlagsdelikte und 12 Versuche eines Totschlags, zwölfmal fahrlässige Tötung und zwei Fälle von illegalem Schwangerschaftsabbruch. „Die Aufklärungsquote bei all diesen Straftaten konnte um fast fünf Prozentpunkte auf 86,5 Prozent gesteigert werden. Das bringt leider keinem der Opfer sein Leben zurück, aber die Polizei kann damit den Angehörigen in vielen Fällen Gewissheit über die Tat geben. Zudem zeigen wir den Täterinnen und Tätern – und auch potenziellen –, dass bei diesen schwersten Straftaten gegen das Leben fest damit gerechnet werden muss, gefasst und bestraft zu werden. Dies ist ein wichtiger Baustein in der Prävention von Straftaten.“, so Pegel.

Anstieg bei Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung

Im Bereich der Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung ist ein Anstieg der Fallzahlen zu verzeichnen. „Von 1.916 im Jahr 2022 haben wir ein Plus von 190 Fälle im Jahr 2023 auf 2.106 erfasst. Der Anstieg setzt sich leider auch bei den jeweiligen Untergruppen in dieser Straftatengruppe fort“, erklärt Innenminister Pegel.

So sind in der gleichnamigen Untergruppe der „Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung“, zu welcher Vergewaltigung, sexuelle Nötigung, sexuelle Belästigung, sexueller Missbrauch von Schutzbefohlen zählen, die erfassten Fälle um 206 Fälle auf 792 Straftaten angestiegen. Im Bereich des „Sexuellen Missbrauch“ liegt ein nahezu gleichbleibender Trend vor (2023: 445; plus 5), ebenso beim sexuellen Missbrauch von Kindern mit 320 Fällen (minus 1 Fall). Bei der Verbreitung, Erwerb, Besitz und Herstellung kinderpornographischer Inhalte ist eine gleichbleibende Entwicklung zu beobachten. „In diesem Bereich wurden 649 Fälle im Jahr 2023 erfasst – 2022 waren es 646. Gut 54 Prozent – also mehr als die Hälfte der Tatverdächtigen in diesem Bereich –  sind unter 18 Jahren. Dies bestärkt die Landespolizei weiter in ihrer intensiven Präventionsarbeit in diesem Bereich. Wir müssen Kinder und Jugendliche aufklären und für solche Aufnahmen sensibilisieren. So etwas zu besitzen, ist nicht okay, und solche Aufnahmen weiterzusenden, erst recht nicht. Aber nicht nur die Kinder und Jugendlichen müssen wir erreichen, sondern auch Eltern. Daher richtet sich mein Appell auch an diese: Passen Sie auf, was sich Ihre Kinder anschauen und gegenseitig schicken. Klären Sie Ihre Kinder zu Hause auf, was richtig und was falsch ist – und vor allem vermitteln Sie, dass ein Hinweis auf eine solche Straftat oder wenn sich Ihre Kinder unwohl fühlen, kein Petzen ist oder sie dafür Ärger bekommen. Eine solche Reaktion ist vielmehr genau die richtige, um Täter zu demaskieren sowie zu fassen und mögliche Netzwerke aufzudecken“, sagt Christian Pegel.

Wenngleich die Fallzahlen in Bezug auf Straftaten im Zusammenhang mit Kinderpornografie in Mecklenburg-Vorpommern aktuell stagnieren, ist dennoch keine Entwarnung zu geben. Denn das Hinweisaufkommen an den Bund steigt nach wie vor. Diese Zahlen sind ganz überwiegend mit der Zunahme von Verdachtsmeldungen aus den USA zu erklären. US-Internetdienste wie Google, Meta (Facebook, Instagram, WhatsApp), Snapchat, DropBox und Microsoft uvm. sind seit 2012 nach US-amerikanischem Recht verpflichtet, alle Dateien, die dort geteilt werden, auf Kinderpornografie zu prüfen und Verdachtsfälle an das National Center for Missing & Exploited Children (NCMEC) zu melden. Sobald Hinweise auf deutsche Nutzer vorliegen, werden diese an das Bundeskriminalamt (BKA) weitergeleitet. Diese Meldungen steigen jährlich rapide an, waren es 2015 bundesweit noch 14.500 und 2020 55.660, so sind es allein im vergangenen Jahr 180.287 Hinweise, die nach Deutschland gemeldet wurden. „Dies stellt im Vergleich zum Jahr 2022 noch mal eine Steigerung von fast 50.000 Hinweise dar. Fast 1.000 von diesen Fällen wurden 2023 an unser Landeskriminalamt weitergeleitet“, führt Minister Pegel aus.

Häusliche Gewalt: „Melden Sie sich, wenn Sie betroffen sind“

Im Phänomenbereich der Häuslichen Gewalt setzt sich der seit Jahren steigende Trend auch 2023 weiter fort. Ende 2021 wurde dieser Phänomenbereich mit einer bundesweiten Definition, um so eine einheitliche statistische Erfassung zu ermöglichen, versehen. Häusliche Gewalt umfasst demnach nicht nur partnerschaftliche und ex-partnerschaftliche, sondern auch familiäre Gewalt. Voraussetzung ist aber, dass die Beteiligten im gemeinsamen Haushalt leben

Im vergangenen Jahr hat die Polizei in Mecklenburg-Vorpommern insgesamt 2.098 Fälle Häuslicher Gewalt und damit eine Zunahme von 6,8 Prozent im Vergleich zu 2022 registriert. Das Phänomen ist überwiegend durch Körperverletzungsdelikte geprägt. Die Polizei registrierte 1.629 Körperverletzungen sowie neun Straftaten gegen das Leben, von denen alle Fälle vollendet wurden. 38,8 Prozent aller aufgeklärten Taten wurden unter Alkoholeinfluss begangen. „Wir müssen leider annehmen, dass das Dunkelfeld wesentlich höher ist. Noch immer trauen sich viele Opfer nicht, einen Fall von Häuslicher Gewalt anzuzeigen. Häusliche Gewalt ist keine Privatsache, sondern eine Straftat, die konsequent geahndet werden muss –melden Sie sich bitte, wenn Sie betroffen sind“, appelliert der Minister.

Gewalt gegen Polizei, Feuerwehr und Rettungskräften angestiegen

Die Zahl der erfassten Fälle, bei denen Polizeibeamtinnen und -beamte im Dienst sowie gleichstehende Personen Opfer einer Straftat geworden sind, ist im Vergleich zum Vorjahr auf 1.014 Taten angestiegen. Zuwächse sind bei Widerstandsdelikten (plus 0,6 Prozent) und tätlichen Angriffen (plus 13 Prozent) zu verzeichnen. In 87,4 Prozent der Fälle waren die Opfer Polizeibeamtinnen und –beamte, im Vorjahr lag diese Zahl noch bei 92,1 Prozent.

Minister Christian Pegel: „Wir spüren bei uns im Land deutlich eine Zunahme von aggressivem Verhalten gegenüber Polizei, Feuerwehren und Rettungskräften. Dieses Verhalten ist durch nichts zu rechtfertigen. Es gefährdet sogar häufig noch Menschen, denen eigentlich dringend Hilfe zuteilwerden müsste. Jeder Angriff gegen Einsatzkräfte ist einer zu viel und darf nicht hingenommen werden. Es gibt auch keinerlei Rechtfertigungen für körperliche oder verbale Angriffe gegenüber Polizeivollzugsbeamtinnen und –beamten. Wer mit polizeilichen Maßnahmen nicht einverstanden ist, dem steht der Rechtsweg offen. Wer sich Ressentiments gegenüber dem Staat oder seinen Institutionen hingibt, kann diese nicht auch noch mittels Gewalt auf Polizei, Feuerwehr oder Rettungskräften projizieren. Unsere Einsatzkräfte sind Bürger in Uniform, Mütter, Väter, Töchter und Söhne, die die Sicherheit und Ordnung in unserem Land gewährleisten und hierbei leider zu oft ihr eigenes Leben und ihre körperliche Unversehrtheit in Gefahr bringen müssen. Die Politik sowie die gesamte Gesellschaft sollten den Frauen und Männern daher für ihren Dienst mit Respekt begegnen und sich entschieden gegen Gewalt stellen.“

Weitere polizeilichen Entwicklungen im Jahr 2023

Auch bei den sogenannten Rohheitsdelikten und Straftaten gegen die persönliche Freiheit sind die Fälle 2023 im Vergleich zum Vorjahr gestiegen, von 18.336 auf 19.608 (plus 6,9 Prozent).

„In dieser Statistik bemerken wir allerdings noch die Auswirkungen einer Rechtsänderung im Jahr 2021: Zuvor war eine sogenannte Bedrohung strafbar bei Androhung einer Handlung, die ein Verbrechen darstellt. Jetzt gilt auch die Bedrohung mit einigen Vergehen, wie der sexuellen Selbstbestimmung, der körperlichen Unversehrtheit, der persönlichen Freiheit oder gegen Sachen von bedeutendem Wert als strafbar. Der Kreis der als Bedrohung erfassten Straftaten wurde damit erheblich erweitert. Dies zeigt auch der Anstieg polizeilich registriertet Bedrohungen von 4.365 auf 4.820 Fälle“, erläutert Pegel.

Gestiegen sei die auch Zahl der Körperverletzungen um 565 auf 11.941. „In 30 Prozent der aufgeklärten Körperverletzungen waren die Tatverdächtigen alkoholisiert, was – nicht nur hier – zeigt, dass Alkoholisierung in verschiedenen Straftatbereichen erhebliche Treiberfunktion hat“, so Pegel.

Gut ein Viertel der erfassten Straftaten mit Blick auf die Gesamtkriminalität findet sich in den sonstigen Straftatbeständen des Strafgesetzbuches wieder. Darunter zählt eine Vielzahl teils unterschiedlicher Tatbestände wie Erpressung, Hausfriedensbruch, Landfriedensbruch, Vortäuschen einer Straftat, „Strafvereitelung“, Hehlerei, Brandstiftung sowie Korruptions- und Amtsdelikte. In diesem Phänomenbereich sind die Fallzahlen insgesamt von 27.176 auf 28.844 (plus 6,1 Prozent) erfassten Fällen angestiegen.

Die Sprengung von Geldautomaten erreichte im vergangenen Jahr mit zwölf Fällen im Vergleich zu den Vorjahren einen neuen Höchstwert. Während Mecklenburg-Vorpommern im Jahr 2022 verschont wurde mit dieser Art von Fällen, ist der Anstieg nun deutlich zu spüren. „In zehn dieser Fälle erlangten die Täter sogar Beute. Bei elf Fällen wurde fester Explosivstoff, der sogenannte Blitz-Knall-Satz, eingesetzt. Das zeigt eine Strukturiertheit bei diesen Straftaten. Daher wurde auch eine Ermittlungsgruppe zur Aufklärung der Fälle beim Landeskriminalamt eingerichtet“, berichtet der Minister.

„Für eine erfolgreiche Prävention gegen diese speziellen, gegen Banken und deren Automaten gerichtete Straftaten kann nach Einschätzung der Polizei nur ein Maßnahmenmix helfen – besonders wichtig wäre, dass der Bundesgesetzgeber den Einsatz von Geldeinfärbesystemen, Verklebesystemen und Vernebelungssystemen gesetzlich vorschreibt, damit erbeutetes Geld unbrauchbar und damit diese Straftaten unattraktiv werden“, so der Innenminister. Die Niederlande seien mit genau diesen Maßnahmen wirksam gegen solchen Straftaten vorgegangen.

Die Auswertung der Automatenstraftaten und deren Zahlen basieren jedoch auf Einzelauswertungen und sind daher nicht als statistische Daten erfasst.

Munitionsbergungsdienst M-V

Gut sieben Tonnen Kampfmittel bei Zufallsfunden in 2023 geborgen

Schwerin – Auch fast 80 Jahre nach Ende des 2. Weltkriegs und mehr als 100 nach dem 1. Weltkrieg sind die Spuren der Kriege weiterhin sichtbar – auch in Mecklenburg-Vorpommern. So werden weiterhin fast täglich Überreste der im Krieg eingesetzten Kampfmittel entdeckt. Insgesamt 366-mal kam es 2023 zu ungeplanten Einsätzen, sogenannte Soforteinsätze, des Munitionsbergungsdienstes unseres Landes (MDB M-V), in denen mehr als 6,9 Tonnen Kampfmittel geborgen wurden. Im Jahr 2022 waren es 343 Soforteinsätze mit insgesamt 4,76 Tonnen geborgenen Kampfmitteln.

„Immer wieder muss an verschiedenen Orten bei uns im Land der Munitionsbergungsdienst ausrücken, um im Boden oder Wasser lagernde explosive Überbleibsel der beiden Weltkriege und früherer militärischer Nutzung bis zurück in die Kaiserzeit zu entschärfen“, sagt Innenminister Christian Pegel und: „Der Waldbrand im Sommer 2019 in Lübtheen war ein deutliches Signal, dass das immer noch eine wichtige Aufgabe ist und auch bleiben wird.“

„Die Einsätze im vergangenen Jahr haben unsere 55 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der vier Standorte des MBD M-V in insgesamt 2.255 Einsatzstunden durchgeführt und dabei 46.951 Kilometer zurückgelegt. Das ist eine beachtliche Leistung und ich danke unseren Fachkolleginnen und –kollegen für ihr herausragendes Engagement in diesem Bereich“, sagt der Minister.

Der Bereich Schwerin hatte mit 143 Einsätzen den höchsten Anteil, es folgen Mellenthin mit 92, Mirow mit 74 und Jessenitz mit 57 Einsätzen. Das Fundaufkommen pro Einsatz erstreckt sich hierbei von Einzelfunden mit 10 Gramm über Bombenfunde mit jeweils 250, 500 oder sogar 1.000 Kilogramm Masse für ein einzelnes Kampfmittel bis zu komplexen, mehrtägigen Einsätzen, bei denen z.B. im Juli 2023 in Güstrow 225 Sprenggranaten sowie diverse Bruchstücke mit Sprengstoffanhaftungen mit zusammen 2.710 Kilogramm Bruttomasse und einem Netto-Explosivstoffmasse von zusammen 220 Kilogramm geborgen wurden. Die Munition stammt aus dem 1. Weltkrieg und ist möglicherweise eine Hinterlassenschaft des damals in Güstrow stationierten 24. Feldartillerie-Regiment, das von 1890/91 an in dem dafür neu errichteten „Casernement“ an der heutigen B 103 untergebracht war.

„Auch, wenn die kleinen Kampfmittel nur wenig Sprengstoff enthalten so sind sie nicht minder gefährlich“, warnt Minister Pegel davor, die Situation bei einem Fund nicht zu unterschätzen und ergänzt:

„Bei einer unkontrollierten Explosion einer Handwaffenpatrone ist schon mit schweren Verletzungen zu rechnen. Die Detonation einer zwei Zentimeter Sprenggranate mit nur zehn Gramm Sprengladung führt in der Regel schon zu tödlichen Verletzungen. Auch bei den Kampfmittelfunden 2023 waren einige, die nach Einschätzung unserer Experten, aufgrund von fehlender Handhabungs- und Transportfähigkeit noch am Fundort gesprengt werden mussten.“

Die Gesamtkosten für diese Einsätze beliefen sich auf nahezu 140.000 Euro, diese umfassen Personal- und Technikkosten wie Fahrtkosten oder Einsatz von Spezialtechnik.

Seit Anfang des Jahres können berechtigte Nutzer die Auskunft über kampfmittelbelastete Flächen per Mausklick beantragen. „Und das Angebot wird offensichtlich sehr gut angenommen“, so der Minister und weiter: „Im Durchschnitt erreichten etwa 700 schriftliche Anfragen den Munitionsbergungsdienst, doch die jetzigen Zahlen sprechen für eine deutliche Reduzierung.“

Während eine beantragte Prüfung bisher mehrere Wochen dauerte, bekommen die Bürgerinnen und Bürger von nun an wesentlich schneller die benötigten Informationen. „In der Verwaltung werden zudem Kapazitäten für anderweitige Themen frei. Eine Win-win-Situation für das ganze Land“, sagte der Minister.

Polizeikontrollen am „Carfriday“

Schwerin – Am Karfreitag stehen bundesweit Schwerpunktkontrollen im Zentrum der polizeilichen Verkehrssicherheitsarbeit – unter dem Slogan „Rot für Raser, Poser und illegales Tuning“. Mecklenburg-Vorpommerns Polizei beteiligt sich zum zweiten Mal an dem Aktionstag.

„Das Phänomen illegaler Autorennen hat in den letzten Jahren zunehmend die öffentliche Aufmerksamkeit auf sich gezogen. Für die Szene ist der sogenannte „Carfriday“ auch der Startschuss in die Sommer. Das ist Anlass auch für unsere Polizei, noch stärker als üblich hinzugucken, wer sich wie auf unseren Straßen bewegt“, sagt Innenminister Christian Pegel. Der Fokus liege auf dem Thema Poser/Tuner und verbotene Kraftfahrzeugrennen.

„Die Teilnehmer illegaler Autorennen missachten durch ihr extrem gefährliches und rücksichtsloses Verhalten im Straßenverkehr bewusst die geltenden Gesetze und setzen damit das Leben und die Gesundheit anderer Menschen aufs Spiel“, sagt Christian Pegel.

Auch die Landespolizei MV nimmt an der Aktion teil und wird an diesem Tag verstärkte, lageangepasste mobile und stationäre Verkehrskontrollen durchführen. „Die Zahl der festgestellten verbotenen Kraftfahrzeugrennen steigt auch in unserem Land seit Jahren an. Während im Jahr 2018 nur insgesamt neun Strafanzeigen polizeilich aufgenommen wurden, waren es im vergangenen Jahr 129“, nennt der Minister Zahlen.

Der bundesweite Aktionstag soll verdeutlichen, dass grob verkehrswidriges und rücksichtsloses Fahren im Straßenverkehr nicht toleriert wird. „Unsere Polizei wird an diesem Tag verstärkt die Geschwindigkeit kontrollieren und Raser aus dem Verkehr ziehen, aber auch Fahrzeuge und die zugehörigen Papiere verstärkt auf eventuell illegale Umbauten oder Leistungssteigerungen prüfen“, kündigt Pegel an.

Seit 2017 gelten verbotene Kraftfahrzeugrennen nicht mehr als Ordnungswidrigkeit, sondern als Straftat. Das gilt auch für Einzelpersonen, die fahren, als wären sie in einem Rennen. Der aktuell gültige bundeseinheitliche Tatbestandskatalog eröffnet zudem weitreichende Sanktionsmöglichkeiten. So drohen etwa auch bei Belästigung durch unnützes Hin- und Herfahren, bei vermeidbaren Lärm- und Abgasbelästigungen oder in Fällen, in denen sich durch Tuning die Abgas- und Geräuschwerte verschlechtern und dadurch die Betriebserlaubnis erlischt, Bußgelder.

Beschädigung einer Gasleitung

Gemeinsamer Polizei – und Feuerwehreinsatz nach Beschädigung einer Gasleitung

Insel Rügen – Am Donnerstagvormittag, dem 21.03.2024, kam es in der Sassnitzer Schulstraße zu einem gemeinsamen Einsatz von Polizei und Feuerwehr. Grund war die Information der Integrierten Rettungsleitstelle des Landkreises Vorpommern-Rügen gegen 09:00 Uhr an die Polizei, dass bei Bauarbeiten in einer ehemaligen Schule eine Gasleitung beschädigt wurde, aus der nun Gas ausströmt.

Bei Eintreffen der Polizei vor Ort war der Gasgeruch deutlich wahrnehmbar. Da eine Gefahr für umliegende Wohnbebauung und dortige Bewohner nicht ausgeschlossen werden konnte, wurden vorsorglich Evakuierungsmaßnahmen eingeleitet.

So mussten sieben Bauarbeiter die Baustelle und 13 Personen umliegende Wohnungen verlassen. Durch das Ordnungsamt wurde eine Notversorgung organisiert. Eine Notunterbringung wurde nicht notwendig. Die Gasleitung konnte geschlossen werden, sodass kein weiteres Gas ausströmte.

Die Reparaturarbeiten der Leitung können erst später vorgenommen werden.Derzeit besteht jedoch keine konkrete Gefahrenlage für Personen oder Sachwerte. Gegen 12:00 Uhr konnte die Evakuierung aufgehoben werden und die Bewohner zurück in ihre Wohnungen. Bei dem Einsatz wurde niemand verletzt. Hinweise auf eine Straftat liegen gegenwärtig nicht vor.

Dreifache Amtseinführung

Stralsund – Innenminister Christan Pegel hat heute in der Polizeiinspektion Stralsund Polizeioberrat Arne Zarbock als Leiter der Führungsgruppe der Polizeiinspektion Stralsund, Erster Polizeihauptkommissar Heiko Meffert als Leiter des Polizeihauptreviers Bergen und Polizeihauptkommissar Ingolf Dinse als Leiter des Autobahn- und Verkehrspolizeireviers Grimmen in ihre Ämter eingeführt.

„Alle drei sind bereits seit mehreren Jahrzehnten im Polizeidienst tätig und bringen dementsprechend sehr viel Erfahrung mit. Alle haben ihre Kompetenz und hohe Leistungsbereitschaft für die Landespolizei in vielen verschiedenen Funktionen und Bereichen der Polizei unter Beweis gestellt. Ich bin überzeugt, dass alle drei für mehr Sicherheit in Mecklenburg-Vorpommern sorgen werden“, sagte Innenminister Christian Pegel bei der feierlichen Amtseinführung.

Arne Zarbock begann seine berufliche Karriere 2000 in der damaligen Polizeidirektion Anklam. Von Anklam aus hat der heute 45-Jährige über viele Stationen den Aufstieg innerhalb der Polizei vom sogenannten gehobenen in den höheren Dienst geschafft. Dabei hatte der gebürtige Greifswalder auch schon verschiedene Leitungspositionen inne.

Der 1965 in Rostock geborene Heiko Meffert begann seine Polizeikarriere 1985. Anfang der 1990er Jahre war er dann in der Bereitschaftspolizei in Stralsund und Waldeck tätig. Er war lange Zeit unter anderem Dienstgruppenleiter, später auch Polizeiführer vom Dienst in der Einsatzleitstelle und ab 2013 schließlich Leiter des Hauptreviers der Universitäts- und Hansestadt Greifswald.

Auch Ingolf Dinse begann seine Polizeikarriere bei der Bereitschaftspolizei, jedoch erst nach einer Ausbildung zum Tierpfleger. Der gebürtige Stralsunder hat nach mehreren Verwendungen innerhalb der Landespolizei das Studium für den gehobenen Dienst gemeistert und übernimmt nach mehreren Jahren Führungserfahrung nun das Autobahn- und Verkehrspolizeirevier Grimmen.