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Kategorie: Polizei/Feuerwehr/THW/Rettung

Berufsfeuerwehr Neubrandenburg

Kein nachweislich erhöhtes Risiko für Krebserkrankungen

Neubrandenburg – Die Einsatzkräfte der Berufsfeuerwehr der Vier-Tore-Stadt Neubrandenburg erkranken statistisch gesehen nicht deutlich häufiger an Krebs, als andere Berufstätige – dies zeigt eine Analyse der Krebsinzidenz und -sterblichkeit im Auftrag des Gesundheitsministeriums in Mecklenburg-Vorpommern. Am heutigen Freitag stellten Gesundheitsministerin Stefanie Drese, Neubrandenburgs Oberbürgermeister Silvio Witt, Studienleiter an der Universitätsmedizin Greifswald Prof. Dr. med. Wolfgang Hoffmann sowie der Leiter der Berufsfeuerwehr Neubrandenburg Frank Bühring die Studienergebnisse vor.

Stefanie Drese, Ministerin für Soziales, Gesundheit und Sport: „Krebserkrankungen in der Feuerwehr sind aufgrund der besonderen Berufsrisiken ein wichtiges Thema. Deshalb ist es gut, dass die durchgeführte Analyse die wissenschaftliche Datenlage dahingehend erweitert und wir mehr Aufmerksamkeit für die Gesundheit der Einsatzkräfte schaffen.“

In den vergangenen Jahren hatten international und national durchgeführte Studien Zusammenhänge zwischen der Ausübung des Feuerwehrberufs und dem Auftreten von bestimmten Krebserkrankungen aufgezeigt.

Im Fall der Analyse unter den Einsatzkräften in Neubrandenburg sei dieser Zusammenhang statistisch nicht deutlich geworden, erklärte Prof. Dr. med. Wolfgang Hoffmann, Leiter der Studie, Universitätsmedizin Greifswald: „Insgesamt konnten wir Daten von 100 Feuerwehreinsatzkräften in die Auswertung einbeziehen. In der Analyse konnte kein statistisch signifikant höheres Risiko für eine Krebserkrankung oder damit einhergehende Todesfälle bei den Einsatzkräften der Berufsfeuerwehr Neubrandenburg festgestellt werden. Jedoch zeigte sich eine Tendenz für ein höheres Risiko für Blasen- und Prostatakrebs.“

Insgesamt seien fünf Todesfälle an Krebs im Beobachtungszeitraum zwischen 1990 bis 2018 ermittelt worden, so Hoffmann. Die Zahlen lägen insgesamt nicht über denen der Vergleichsgruppen.

Hoffmann betonte, dass die Ergebnisse zur Krebsinzidenz nicht pauschal auf alle Beschäftigten im untersuchten Zeitraum übertragen werden könnten, da 30 Einsatzkräfte nicht an der Studie teilgenommen hätten.

Für den Vergleich wurde die Bevölkerung des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte und aus ganz Mecklenburg-Vorpommern herangezogen, wobei die Alters- und Geschlechtsverteilung der Feuerwehreinsatzkräfte berücksichtigt wurde. Anhand von detaillierten Fragebögen konnten die Wissenschaftler:innen Defizite im Bereich der persönlichen Schutzausrüstung sowie der Arbeitsschutzmaßnahmen zu Zeiten der ehemaligen DDR identifizieren.

Silvio Witt, Oberbürgermeister der Vier-Tore-Stadt Neubrandenburg: „Wir nehmen die Sorgen und möglichen Risiken rund um die Gesundheit unserer Kammeraden bei der Feuerwehr sehr ernst. In den vergangenen 30 Jahren hat sich die Ausrüstung der Feuerwehren stark verbessert. Allein in Neubrandenburg haben wir in den vergangenen Jahren mehrere hunderttausend Euro zusätzlich in die Ausrüstung und die Gebäude unserer Feuerwehr investiert.“

Die Feuerwehr in Neubrandenburg begrüßt den offensiven Umgang mit der Problematik.

Frank Bühring, Leiter der Berufsfeuerwehr Neubrandenburg: „Schon beim Neubau der Feuerwache 1998 bis 2001 wurden wichtige Anregungen zur Gesundheitsförderung unserer Feuerwehrleute berücksichtigt. Seitdem werden fortlaufend weitere Maßnahmen umgesetzt. So wird derzeit die Wäscherei in die alte Leitstelle verlagert, um nach einem Einsatz keine kontaminierte Schutzkleidung durch das Gebäude zu transportieren. Außerdem erfolgen regelmäßig Schulungen zur Kontaminationsvermeidung und Einsatzstellenhygiene. Es gibt immer etwas zu verbessern, aber wir sind in Neubrandenburg auf einem guten Weg.“

Die Ministerin bekräftigte, dass es auch weiterhin notwendig sei, die Gesundheit der Feuerwehrkräfte im Land durch präventive Maßnahmen wie eine gute Ausrüstung und umfassenden Arbeitsschutz bestmöglich zu schützen.

Um weitere Erkenntnisse zu erlangen, kündigte Drese an, die Ergebnisse in der untersuchten Kohorte in einigen Jahren erneut mit den Daten des Krebsregisters abgleichen zu lassen.

Im Juni 2020 wurde das Institut für Community Medicine (ICM) der Universitätsmedizin Greifswald vom Gesundheitsministerium in Mecklenburg-Vorpommern beauftragt, das Auftreten von Krebserkrankungen bei der Berufsfeuerwehr Neunbrandenburg zu untersuchen. Vorangegangen waren mehrere Medienberichte, denen zufolge auffällig viele Berufsfeuerwehrkräfte in Neubrandenburg an Krebs erkrankten.

Neue Polizeihubschrauber

Schwerin – Mecklenburg-Vorpommern und Niedersachsen wollen gemeinsam vier neue Polizeihubschrauber kaufen – je zwei für jedes Bundesland. Durch die gemeinsame Beschaffung werden Aufwand, Zeit und Geld gespart. Am 1. August 2022 wurde die Ausschreibung auf der Vergabeplattform des Landes Niedersachsen veröffentlicht. Unternehmen können nun zunächst bis 1. September 2022 Teilnahmeanträge einreichen.

„Im Juni hat unser Bundesland mit dem Doppelhaushalt 2022/23 beschlossen, zwei neue Polizeihubschrauber als Ersatz für die bisherigen zu beschaffen. Da die Ausstattung der Polizeihubschrauber beider Länder vergleichbar ist, lag es nahe, eine gemeinsame Beschaffung mit Niedersachsens Polizei zu initiieren. Den Vergabeprozess für beide Länder übernimmt das Logistikzentrum Niedersachsen, da es bereits mit den Vorbereitungen der Hubschrauberbeschaffung für Niedersachsen begonnen hatte. Dies spart Zeit und Aufwand für die umfangreiche Vorbereitung der Ausschreibung und entlastet zudem unser Landesamt für innere Verwaltung von dieser Aufgabe“, sagt Mecklenburg-Vorpommerns Innenminister Christian Pegel.

Niedersachsens Minister für Inneres und Sport, Boris Pistorius, ergänzt: „Unsere Polizei muss bestens für alle Ein-sätze ausgerüstet sein. Das gilt nicht nur auf dem Land und auf dem Wasser, sondern auch in der Luft. Die gemeinsame Beschaffung dieser vier Polizeihubschrauber spart erhebliche Sach- und Personalkosten und bietet weitere Synergieeffekte, die sich bei den späteren Wartungen und Instandhaltungen sowie bei der Ausbildung der Pilotinnen und Piloten zeigen werden. Möglicherweise müssen wir aufgrund der höheren Stückzahl der Hubschrauber auch weniger investieren.“

Hier hat Mecklenburg-Vorpommern bereits gute Erfahrungen gemacht: „Durch die gemeinsame Beschaffung von Feuerwehrdrehleitern mit Brandenburg konnten wir ca. 200.000 Euro pro Gerät sparen im Vergleich zu einer Einzelbeschaffung. Auch die gemeinsame Beschaffung von Waldbrandlöschfahrzeugen hat uns eine Menge Geld gespart – insgesamt rund 800.000 Euro“, sagt Christian Pegel.

Wie hoch die Ersparnis bei den Polizeihubschraubern am Ende ausfällt, lasse sich erst nach Ende der Ausschreibung sagen.

Für beide Minister liegt auf der Hand: „Größere Anschaffungen gemeinsam vorzunehmen, bietet immer auch immense Vorteile. Darum wollen wir auch künftig, wann immer es Sinn macht, Kooperationen mit anderen Bundesländern bei unseren Beschaffungen nutzen.“

Eckpfeiler unserer Sicherheit

Ribnitz-Damgarten – Zum Abschluss ihrer Mecklenburg-Vorpommern-Tour übergab Ministerpräsidentin Manuela Schwesig beim Tag der Feuerwehr in Ribnitz-Damgarten ein neues Tanklöschfahrzeugs und lobte dabei die Arbeit der Feuerwehren im Land.

„Jeden Tag, 24 Stunden, 7 Tage in der Woche, 365 Tage im Jahr sind sie für uns alle da: Die vielen tausend Feuerwehrleute in unserem Land – Männer und Frauen, hauptberuflich und ehrenamtlich. Ein Einsatz für die Gesellschaft, der nicht selbstverständlich ist. Sie sind Eckpfeiler unserer Sicherheit“, sagte die Ministerpräsidentin.

Vor allem in den warmen Monaten seien die Feuerwehren besonders gefordert. Tatkräftige Unterstützung der seitens der Landesregierung sei deshalb von enormer Bedeutung.

„Wir haben uns als Landesregierung darauf verständigt, dass wir das 50-Millionen Euro-Programm „Zukunftsfähige Feuerwehr“ weiter umsetzen. Es ist das größte Beschaffungsprogramm für die Feuerwehr in der Geschichte unseres Landes. Mehr als 300 Fahrzeuge werden angeschafft. Davon profitieren kleine und große Feuerwehren im Land“, sagte die Regierungschefin.

Ministerpräsidentin Schwesig hob im Besonderen das Engagement der ehrenamtlichen Feuerwehren hervor und verwies dabei auf die Einführung der Ehrenamtskarte: „Die vielen Vergünstigungen durch die Ehrenamtskarte im ganzen Land sind als Dankeschön an die vielen ehrenamtlichen Feuerwehrleute zu verstehen. Sie alle tun etwas für das Gemeinwohl, in dem Sie sich bei der Feuerwehr engagieren. Danke für Ihren Einsatz!“

Berlins Kampf gegen das Großfeuer

Schwerin/Berlin – Seit heute Vormittag unterstützen die zwei Wasserwerfer der Polizei Mecklenburg-Vorpommern beim Löschen des Großfeuers in einem Wald in Berlin-Grunewald. Sie sind heute Früh um fünf Uhr mit je fünf Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die sie bedienen, in Schwerin losgefahren.

„Unsere Polizei entspricht damit einer Bitte ihrer Berliner Kollegen um Unterstützung bei dem Brand, der auch einen Sprengplatz der Polizei betrifft, auf dem Feuerwerkskörper und Weltkriegsmunition lagern. Wir kommen solchen Bitten selbstverständlich immer nach, wenn die erbetene Hilfe verfügbar ist. Wir helfen gern – und in diesem Fall noch lieber: Wir wissen aus eigener Erfahrung, wie schwer ein solcher Brand zu beherrschen und wie dringend nötig alle Hilfe, die zu bekommen ist“, sagt Innenminister Christian Pegel in Anspielung auf den Brand eines Waldgebiets um einen ehemaligen Truppenübungsplatz 2019 in Lübtheen im Landkreis Ludwigslust-Parchim.

Binnen vier Stunden nach Eingang des Hilfeersuchens gestern Nachmittag standen die beiden Wasserwerfer vom Typ WAWE 10 zur Abfahrt bereit, ebenso die Polizisten, die sie begleiten.

„Dann wären sie aber mitten in der Nacht in Berlin angekommen. Deshalb sind die Kollegen mit den Wasserwerfern heute in aller Frühe losgefahren, haben sie in Berlin betankt und unterstützen jetzt bei den Löscharbeiten“, sagt Christian Pegel und: „Ich wünsche mir, dass sie alle schnell und wohlbehalten zurückkehren – weil es den Berlinern ganz schnell gelungen ist, das Feuer unter Kontrolle zu bringen und zu löschen.“

Die Landespolizei Mecklenburg-Vorpommern verfügt über zwei Wasserwerfer. Sie sind bei der Technischen Einsatzeinheit des Landesbereitschaftspolizeiamtes in Schwerin stationiert. Sie können bis zu 10.000 Liter Wasser tanken und innerhalb von ca. drei Minuten wieder abgeben. Beide Wasserwerfer waren auch 2019 beim Waldbrand bei Lübtheen im Einsatz.

Helfen Sie, Waldbrände zu vermeiden

Schwerin – Die Wälder in M-V werden aufgrund hoher Temperaturen und geringer Niederschläge in den nächsten Tagen sehr trocken sein. Das führt zu erhöhter Waldbrandgefahr. Dazu, dass Waldbrände gar nicht erst ausbrechen, kann Jede und Jeder beitragen, der sich in Wäldern oder ihrer Nähe aufhält.

Wie genau, darüber informieren gemeinsam Innenminister Christian Pegel und der Präsident des Landesfeuerwehrverbands Hannes Möller.

„Unsere Feuerwehren sind gut vorbereitet. Die Lage in unseren Wäldern wird genau von den Feuerwehren beobachtet. Durch erhöhte Einsatzbereitschaft und Anpassung der Alarmpläne könne die 25.000 Einsatzkräfte unserer Feuerwehren schnell reagieren.“ sagt Christian Pegel.

„Und wir arbeiten verstärkt mit den Forstbehörden des Landes zusammen. Das konzentrierte gemeinsame Vorgehen ermöglicht uns ein sehr schnelles Handeln im Brandfall“ sagt Hannes Möller und fügt hinzu:

„Aber wir sind natürlich auf die Aufmerksamkeit und Vorsicht aller angewiesen. Dazu gehört grundsätzlich, dass um diese Jahreszeit im Wald nicht mit Feuer hantiert werden soll. Grillen und das Anzünden eines Feuers im Waldgebiet bis hin zu 50 Metern Abstand vom Waldrand sind grundsätzlich und das ganze Jahr über nicht erlaubt, außer an ausdrücklich dafür ausgewiesenen Plätzen. Zudem darf im und am Wald nicht geraucht werden. Es dürfen auch keine Zigarettenreste oder ähnliches aus Fahrzeugen oder Zügen geworfen werden, die durch einen Wald oder an ihm entlangfahren.“

Christian Pegel weist insbesondere Autofahrer auch auf eine andere Vorsichtsmaßnahme hin: „Parken Sie nicht über entzündlichem Untergrund. Der Katalysator eines Kraftfahrzeugs erhitzt sich stark und kann einen Brand auslösen. Benutzen Sie bitte nur ausgewiesene Parkflächen. Und parken Sie bitte nicht in Anfahrtswegen für unsere Feuerwehren insbesondere zum Wald. Halten Sie Feuerwehrzufahrten stets frei.“

Um besondere Vorsicht bitten Christian Pegel und Hannes Möller auch die Menschen, die am Waldesrand wohnen oder Urlaub machen.

„Grundstücksbesitzer dürfen bis zu 30 Meter vom Wald auf ihrem privaten Grundstück zum Beispiel grillen. Wenn Sie das bei diesen Temperaturen unbedingt machen wollen, informieren Sie sich bitte unbedingt über Stärke und Richtung des Windes. Halten Sie das Grillen dann immer noch für sinnvoll, sollte Ihr Grill auf festem, nicht brennbarem Untergrund kippsicher und in sicherer Entfernung zu Waldflächen und Buschwerk stehen. Und halten Sie bitte stets Löschmittel für den Fall der Fälle bereit.“ Die gleiche Vorsicht gelte beim Abflammen von Unkraut, wenn dies denn unbedingt jetzt sein müsse.

Zu guter Letzt bitten Minister und Landesfeuerwehrverbands-Chef: „Sollten Sie einen Verdacht auf einen Waldbrand haben, informieren Sie bitte schnellstmöglich darüber über den Notruf 112.“

Informationen zu den aktuellen Waldbrandstufen finden Sie auf der Internetseite der Landesforstbehörde und eine Pressemitteilung des Landwirtschaftsministeriums zum Thema auf dessen Webseite.

Zweiter Disziplinarbericht

Schwerin – Der zweite Bericht zu Disziplinarverfahren bei der Polizei Mecklenburg-Vorpommerns zählt 83 Disziplinarverfahren auf, die zwischen dem 1. September 2020 und dem 31. Dezember 2021 abgeschlossen wurden sowie 153, die Ende des vergangenen Jahres noch anhängig waren.

„Aufgrund der unterschiedlichen Berichtszeiträume – der erste Bericht bezog sich auf den Zeitraum 1. Januar 2018 bis 31. August 2020 – lassen sich die bisher vorliegenden Zahlen nicht vergleichen.  Mit den jetzt ausnahmsweise 16 Monaten ermöglichen wir, dass der Berichtszeitraum künftig ans volle Kalenderjahr angepasst wird, was der üblichen Berichtspraxis entspricht“, kündigt Innenminister Christian Pegel an. Zugleich verweist er darauf, dass ein Teil der Verfahren in der Statistik bereits deutlich vor dem Berichtszeitraum eingeleitet worden sind und begründet:

„Ein Disziplinarverfahren ist abgeschlossen, wenn die durch den zuständigen Dienstvorgesetzten ausgesprochene Maßnahme rechtskräftig geworden ist. Wird gegen die Entscheidung vor dem Verwaltungsgericht geklagt, kann dies dazu führen, dass Verfahren sehr lange nicht abgeschlossen werden können.“

Von den 83 Verfahren, die im Berichtszeitraum abgeschlossen worden sind, wurden 41 – also knapp die Hälfte – eingestellt. „In der Regel, weil kein Dienstvergehen nachweisbar war. In einigen Fällen wurde keine Disziplinarmaßnahme ausgesprochen, weil bereits derselbe Sachverhalt in einem Straf- oder Bußgeldverfahren geahndet worden war“, präzisiert Christian Pegel und sagt weiter:

„Am häufigsten ging es bei den Verfahren darum zu entscheiden, ob die Datenschutzbestimmungen – das waren 17 Fälle – oder wie in 21 Fällen die Wohlverhaltenspflicht verletzt wurden. Unter letzteres fallen zum Beispiel Verstöße gegen Weisungen oder das Fehlverhalten gegenüber Vorgesetzten oder unkollegiales Verhalten“, erläutert der Innenminister weiter.

Die Verfahren, die nicht eingestellt wurden, endeten am häufigsten – 30mal – mit einer Geldbuße. Eine Kürzung der Dienstbezüge wurde einmal vorgenommen. Zurückstufungen gab es im Berichtszeitraum nicht. Die härteste Maßnahme, die das Disziplinarrecht hergibt, die Entfernung aus dem Beamtenverhältnis, wurde viermal ausgesprochen.

Besonders sensibel zu handhaben sind die „laufenden Verfahren“, denn: „Bei diesen ist ein Dienstvergehen noch nicht erwiesen. Das Disziplinarverfahren dient dazu, zu ermitteln und zu erweisen, ob sich ein bestehender Verdacht bestätigt oder nicht. Gerade der oben dargestellte hohe Anteil eingestellter Verfahren zeigt, dass die Statistik zu laufenden Verfahren sehr vorsichtig interpretiert werden muss“, sagt Christian Pegel.

In der Landespolizei waren mit Stand 31. Dezember 2021 insgesamt 153 Disziplinarverfahren anhängig. Davon waren 110 im Berichtszeitraum eingeleitet worden. Alle weiteren Verfahren stammen aus den Vorjahren.

Auch hier sind die häufigsten Tatvorwürfe, die zu untersuchen sind, das Verletzen der Datenschutzbestimmungen (31 Fälle) sowie der Wohlverhaltenspflicht (26 Fälle).

„Aus der Anzahl der laufenden Verfahren lässt sich schließen, dass das Verhalten der Beamtinnen und Beamten genauer beobachtet wird und Vorgesetzte, Kollegen und auch die Öffentlichkeit entsprechend sensibilisiert sind. Das führt dazu, dass bestimmte Phänomene erst jetzt ins allgemeine Bewusstsein gelangen und deshalb jetzt auch im Bereich der Disziplinarverfahren stärker vertreten sind“, interpretiert Christian Pegel die Zahl der Verfahren. So sei etwa mit Inkrafttreten der Datenschutzgrundverordnung der Datenschutz stärker in den Fokus gerückt. „Die Dienststellen behandeln das Thema sensibler, sodass im Ergebnis mehr Verstöße entdeckt beziehungsweise in einem Disziplinarverfahren untersucht werden“, folgert der Minister.

Darüber hinaus hätten die Ermittlungen im Umfeld des Spezialeinsatzkommandos im Landeskriminalamt sowie die damit einhergehende Untersuchung der privaten Kommunikation einiger Verdächtiger zu einer Zunahme der Verfahren im Bereich der Verletzung der politischen Treuepflicht im Vorjahresbericht geführt.“ Hier sei es 2021 zu einem deutlichen Rückgang von insgesamt 13 Verfahren in den Jahren 2019 und 2020 auf drei im vergangenen Jahr gekommen. Mit diesem Komplex stehen auch Verstöße gegen waffenrechtliche Bestimmungen in Zusammenhang.

„Wie in jeder großen Organisation gibt es leider auch in der Landespolizei Menschen, die gegen Dienstpflichten und teilweise auch gegen andere geltende Gesetze verstoßen. Wir schulen und sensibilisieren unsere Mitarbeiter kontinuierlich dazu. Auch unser Disziplinarbericht trägt dazu bei, denn er zeigt: Solche Verstöße werden konsequent geahndet.“

Unbefriedigend sei die Dauer der Verfahren, die erforderlich sind, um zum Beispiel einen Rechtsextremisten aus dem Dienst entfernen zu können. Christian Pegel legt aber vor allem Wert darauf festzuhalten:

„Die ganz große Mehrheit der Kolleginnen und Kollegen in der Landespolizei verteidigt mit tiefer Überzeugung jeden Tag unsere Freiheit, unser Recht und unsere Demokratie und hat selbst das größte Interesse an der Ermittlung und Beseitigung von Beamten, die nicht für Demokratie und Rechtsstaat einstehen“.

Minister auf Bäderdienststreife

Boltenhagen – Eine Stunde lang war Innenminister Christian Pegel heute in Boltenhagen im Landkreis Nordwestmecklenburg auf Streife. Er begleitete drei Polizisten, die seit 1. Juni im Rahmen des Bäderdienstes mit regelmäßigen Streifen an Strand, Promenade, auf dem Campingplatz und bei Veranstaltungen wie zum Beispiel Konzerten für Sicherheit und Ordnung im Ostseebad sorgen.

„Boltenhagen ist, wie wohl die meisten Tourismusorte bei uns im Land, schon jetzt, vor Beginn der Hauptsaison, sehr gut besucht. Nach zwei pandemiegebremsten Sommern freuen wir uns alle, in diesem Jahr endlich wieder ohne Einschränkungen Gäste in unserem Bundesland begrüßen zu können. Umso wichtiger ist der Bäderdienst unserer Polizei, der auch in diesem Jahr dafür sorgt, dass sich Urlauber wie Einheimische auch an Orten gut aufgehoben fühlen, die viele Menschen anziehen“, sagte Christian Pegel und berichtete von seiner Begleitung der Polizeistreife:

„Ich konnte einen kleinen Eindruck davon gewinnen, wie vielfältig der Einsatz im Bäderdienst ist. Vorrangiges Ziel ist es, Straftaten, zu denen es erfahrungsgemäß an gut besuchten Orten vermehrt kommen kann, durch sichtbare Präsenz schon im Vorfeld zu verhindern: Viele Menschen, dazu Hitze, Alkohol und Zeit ­– das führt gelegentlich dazu, dass jemandem die Sicherungen durchbrennen. Hinzu kommen Langfinger, die sich sorglose Menschenmengen gern zunutze machen. Unser Bäderdienst soll Diebstahl, Sachbeschädigung oder auch Körperverletzungen vorbeugen – und ist schnell zur Stelle, sollte doch einmal das Eingreifen der Polizei erforderlich werden.“

Gefreut habe ihn „zu sehen, dass die Kollegen vor Ort nicht nur als Ordnungshüter gesehen werden, sondern auch als freundliche Ansprechpartner für alle möglichen Urlauberfragen. Diese reichten von ,Wie warm ist Wasser heute?‘ bis zu ,Wo ist die Tourist-Info?‘ Der Bäderdienst ist ein schöner Beweis dafür, dass viele Menschen unsere Polizei als Freund und Helfer wahrnehmen.“

Während des Bäderdienstes vom 1. Juni bis 31. August verstärken die Polizeipräsidien Rostock und Neubrandenburg sowie die Wasserschutzpolizei ihre Reviere in den Tourismus-Hotspots, die in sieben Regionen gegliedert sind – von Boltenhagen/Poel über Usedom bis hin zur Region Müritz. Ab Dienstag, 5. Juli, werden zudem 90 Beamte der Bereitschaftspolizei den Bäderdienst verstärken.

„Am Wochenende zuvor sind sie beim ,Fusion‘-Festival in Lärz. Sie benötigen einen Tag zur Vorbereitung auf den Bäderdienst“, begründet Christian Pegel, dass sie einen Tag nach Beginn der Sommerferien in M-V ihren Einsatz an den Küsten und Seen beginnen.

Der Bäderdienst der Polizei 2022 in Mecklenburg-Vorpommern ist den 31. Sommer in Folge unterwegs. Dazu der Innenminister: „Das ist in jedem Jahr eine zusätzliche Herausforderung für unsere Polizistinnen und Polizisten, die sie mit viel Engagement und Herzblut annehmen. Ihnen gilt mein herzlicher Dank – ebenso wie den kommunalen Behörden und Gastgebern vor Ort. Sie alle sorgen gemeinsam dafür, dass Mecklenburg-Vorpommern nicht nur ein wunderschönes, sondern auch ein sicheres Urlaubsland ist.“

Telekommunikationsüberwachung

Telekommunikationsüberwachung unterstützte bei Suche nach vermissten Personen

Schwerin – In 211 Fällen haben die Polizeibehörden in Mecklenburg-Vorpommern das Mittel der Telekommunikationsüberwachung (TKÜ) im Jahr 2020 zur Gefahrenabwehr nach dem Sicherheits- und Ordnungsgesetz (SOG M-V) eingesetzt. Dies ergibt sich aus dem Bericht des Innenministeriums, den der Landtag heute veröffentlicht hat.

„Die Daten wurden erneut fast ausschließlich erhoben, um vermisste, hilflose oder suizidgefährdete Personen zu finden. Die Maßnahmen der TKÜ werden erst eingesetzt, wenn andere polizeiliche Ermittlungsmaßnahmen ausgeschöpft sind und nicht zum Auffinden der gesuchten Personen geführt haben“, sagte Innenminister Christian Pegel und führte weiter aus: „Zudem bedürfen alle TKÜ-Maßnahmen grundsätzlich einer vorherigen richterlichen Anordnung. Ordnet eine Polizeibehörde eine solche Maßnahme ausnahmsweise bei Gefahr im Verzug selbst an, muss sie unverzüglich eine richterliche Bestätigung einholen.“

Die Datenerhebungen bezogen sich in 31 Fällen auf die Inhalte der Telekommunikation, in 147 Fällen auf die Ortung einer Mobilfunkendeinrichtung und in 33 Fällen auf anderweitige Verkehrsdaten nach dem Telekommunikationsgesetz.

„Die Gesamtfallzahl von 211 Fällen liegt etwas höher als im Vorjahr mit 197 Fällen. Sie ergibt sich aus der Summe der Rufnummern bzw. Rufnummernkennungen, die zur Gefahrenabwehr überwacht wurden. Sie ist nicht mit der Anzahl der überwachten Personen gleichzusetzen“, so Christian Pegel.

Die Landesregierung ist nach dem Sicherheits- und Ordnungsgesetz gesetzlich zur Abgabe eines jährlichen Berichtes gegenüber dem Landtag Mecklenburg-Vorpommern über die Anzahl der Einsätze technischer Mittel nach dem SOG M-V zur Erhebung personenbezogener Daten aus Vertrauensverhältnissen, zum Schutz der bei einem Polizeieinsatz tätigen Personen in Wohnungen, zur Überwachung der Telekommunikation, zur Wohnraumüberwachung sowie nach § 100c der Strafprozessordnung zur akustischen Wohnraumüberwachung verpflichtet.