Einsatz gegen Afrikanische Schweinepest

Gebiet mit Einschränkungen für Jagd, Land- und Forstwirtschaft im Landkreis Ludwigslust-Parchim wird mit Genemigung der EU von 120.000 auf 30.000 Hektar verringert

Ludwigslust – Aufgrund der stabilen Seuchenlage können im Landkreis Ludwigslust-Parchim die Sperrzonen zum Schutz vor weiterer Ausbreitung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) deutlich verringert werden. Bisher umfassten die Restriktionsgebiete eine Gesamtfläche von etwa 120.000 Hektar.

Mit der Allgemeinverfügung des Landrates vom 05.06.2023 verringert sich die Fläche auf rund 30.000 Hektar. Dies bedeutet insbesondere für die Landwirtschaft und die Jagd in der Region große Erleichterungen. Die Reduzierung erfolgt in Abstimmung mit dem Nachbarlandkreis Prignitz und dem Landwirtschaftsministerium. Die notwendige Zustimmung für diese Maßnahme wurde jetzt durch die EU erteilt.

Mecklenburg-Vorpommerns Umwelt- und Landwirt­schaftsminister Dr. Till Backhaus dankte dem Landkreis und speziell der Unteren Veterinärbehörde für die sehr gute Zusammenarbeit und das konsequente Handeln: „Mecklenburg-Vorpommern ist es als erstem Bundesland gelungen, die ASP bei Wildschweinen so effektiv einzudämmen, dass die Restriktionszonen im Landkreis Ludwigslust-Parchim nur 18 Monate nach Ausbruch der ASP bereits wieder massiv verringert werden können. Das ist ein großartiger Erfolg, auf den alle Beteiligten stolz sein können. Natürlich haben alle Maßnahmen auch ihren Preis gehabt.

Rund 17 Mio. Euro hat das Land zum Beispiel für die Anschafffung und Errichtung von Wildzäunen, die Pürzelprämie oder die Ausbildung von Kadaversuchhunden investiert. Doch das ist nur ein Bruchteil dessen, was in anderen Bundesländern, in denen das Seuchengeschehen noch nicht gestoppt ist, an Kosten angefallen ist. Ich appelliere an Jägerinnen und Jäger, jetzt nicht das Gewonnene leichtfertig zu verspielen und die Schwarzwildbejagung konsequent fortzuführen sowie die Biosicherheits- und Hygienemaßnahmen weiterhin strikt einzuhalten. Wenn alle ihrer Verantwortung gerecht werden, bin ich zuversichtlich, dass wir bald auch die letzten Restriktionen im LK LUP aufheben können.“

 „Eine vollständige Aufhebung der Restriktionen ist aufgrund der langen Haltbarkeit des ASP-Virus in der Umwelt von bis zu 18 Monaten noch nicht möglich“, sagt Dr. Olav Henschel, Leiter des Fachdienstes Veterinär- und Lebensmittelüberwachung des Landkreises Ludwigslust-Parchim. „Die Untersuchungs­ergebnisse der letzten Monate stimmen jedoch vorsichtig optimistisch, dass innerhalb eines Jahres eine vollständige Aufhebung der Maßnahmen erfolgen kann“, so Dr. Henschel, „immer unter der Voraussetzung, dass keine erneuten positiven Nachweise erfolgen.“

Bis zu einer vollständigen Aufhebung bleiben notwendige Maßnahmen in den verbliebenen Restriktionsgebieten bestehen. Das schließt auch die zum Schutz vor einer weiteren Ausbreitung der ASP errichteten Zäune südlich der Autobahn A24 mit ein, hier müssen die Tore bis auf weiteres geschlossen bleiben.

„Durch konsequente Maßnahmen und das verständnisvolle Mitwirken der Land- und Forstwirtschaft und der Jagdausübungsberechtigten konnten wir verhindern, dass sich die Seuche im Landkreis weiter ausbreitet oder gar aus dem Landkreis heraus verschleppt wurde“, sagt Dr. Henschel.  „Diesen Erfolg dürfen wir jetzt nicht aufs Spiel setzen. Allen Betroffenen danke ich für die Kooperation und Geduld bis zu diesem Punkt der Seuchenbekämpfung.“

Am 24. November 2021 wurde die Afrikanische Schweinepest erstmalig im Landkreis Ludwigslust-Parchim bei einem Wildschwein festgestellt. Das Geschehen im Landkreis ist zweigeteilt, markiert durch die Autobahn A24. Es gab seither insgesamt 47 Nachweise des ASP-Virus bei Wildschweinen, nur ein Befund vom 2. Dezember 2021 stammt aus dem Bereich Redlin und damit nördlich der A24.

Die übrigen 46 Feststellungen, zuletzt im Oktober 2022, erfolgten südlich der A24 innerhalb des ausgewiesenen und eingezäunten Kerngebietes.

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