Inklusionsförderrat ist einmaliges Gremium

Ministerin hebt wichtigen Beitrag zur Entwicklung einer inklusiven Gesellschaft hervor

Schwerin – Anlässlich des Antrittsbesuchs im Sozialministerium des in diesem Jahr neu gewählten Vorstandes des Inklusionsförderrates betonte Ministerin Stefanie Drese am (heutigen) Donnerstag den hohen Stellenwert des Gremiums.

„Der Inklusionsförderrat (IFR) ist der Einzige seiner Art in Deutschland. Er berät und unterstützt die Landesregierung bei der Herstellung gleichwertiger Lebensbedingungen für Menschen mit und ohne Behinderungen und leistet damit einen wichtigen Beitrag zur Entwicklung einer inklusiven Gesellschaft“, sagte Drese.

Angesichts kontinuierlicher steigender Zahlen von Menschen mit Behinderung ist nach Ansicht von Drese die gleichberechtigte Teilhabe und Selbstbestimmung aller Menschen in Mecklenburg-Vorpommern eine der zentralen gesellschaftlichen Aufgaben. Nach Angaben des Statistischen Landesamtes ist die Zahl der Menschen mit Schwerbehinderung (Grad der Behinderung von 50 und mehr) von 2019 auf 2021 in Mecklenburg-Vorpommern um 6.315 auf gut 200.000 Menschen gestiegen.

„Wir wollen das Inklusion gesamtgesellschaftlich eine Selbstverständlichkeit und überall aktiv gelebt und umgesetzt wird. Das ist ein schrittweiser und manchmal steiniger Prozess. Wir sind als Landesregierung sehr dankbar für die positive und konstruktive Unterstützung des Inklusionsförderrates bei diesem Vorhaben“, betonte Drese im Gespräch mit dem IFR-Vorsitzenden Clemens Russell und weiteren Mitgliedern des Vorstands.

Ziel der Arbeit des IFR ist es, Chancengleichheit für Menschen mit Behinderungen herzustellen, Voraussetzungen für ihre gleichberechtigte Teilnahme am Leben in der Gesellschaft zu schaffen und noch bestehende tatsächliche Benachteiligungen abzubauen. Der Anspruch lautet dabei: „Nah am Menschen mit Behinderungen und nah an der Politik“.

Der IFR ist berechtigt, der Landesregierung Gesetze, Rechtsverordnungen und Verwaltungsvorschriften vorzuschlagen, die geeignet sind, die Benachteiligungen von Menschen mit Behinderungen zu beseitigen und zu verhindern. Wenn Gesetzentwürfe eingebracht oder andere Rechtsvorschriften erlassen werden sollen, ist der IFR anzuhören, wenn die Belange von Menschen mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen betroffen sind.

Dem IFR gehören stimmberechtigt an:

  1. sieben Mitglieder der Verbände der Menschen mit Behinderungen,
  2. ein Mitglied des Landkreistages MV,
  3. ein Mitglied des Städte- und Gemeindetages MV,
  4. je ein Mitglied des Sozialverbandes Deutschland MV, des Sozialverbandes VdK MV, der LIGA der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege in MV und des Landesfrauenrates MV

Der Inklusionsförderrat verfügt über eine beim Ministerium für Soziales, Gesundheit und Sport eingerichtete Geschäftsstelle.

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