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Starkes Duo für den Meeresschutz

Deutschland und Frankreich vereinbaren gemeinsame Ozeanagenda

Berlin – Deutschland und Frankreich treiben mit einer gemeinsamen Ozeanagenda ambitionierten Meeresschutz voran. Bundesumweltminister Carsten Schneider und Frankreichs Ministerin für die ökologische Wende, Agnès Pannier-Runacher, unterzeichneten die zwischenstaatliche Vereinbarung heute auf der UN-Ozeankonferenz in Nizza. Darin setzen sich die beiden Regierungen unter anderem für eine schnelle Ratifizierung und Umsetzung des UN-Hochseeschutzabkommens, für ein UN-Abkommen, das die Flut an Plastikmüll eindämmt, für eine vorsorgliche Pause beim Tiefseebergbau, für die Dekarbonisierung der Seeschifffahrt und starke Meeresforschung ein. Ein weiterer Schwerpunkt ist die Bergung von Altmunition aus dem Meer. In Nizza findet derzeit die UN-Ozeankonferenz statt, der wichtigste internationale Gipfel für den Meeresschutz.

Bundesumweltminister Carsten Schneider: „Die deutsch-französische Freundschaft lebt, und im Meeresschutz ist sie stärker denn je. Meere kennen keine nationalen Grenzen – weder ihre weiten Lebensräume, noch die Belastungen, die auf sie einwirken. Darum ist internationale Zusammenarbeit so wichtig für erfolgreichen Meeresschutz. Deutschland und Frankreich werden sich in Zukunft gemeinsam noch mehr als bisher für starken Meeresschutz in Europa und international einsetzen. Ein gemeinsames Anliegen wird die Bergung von Altmunition sein, die auf dem Meeresgrund rostet und die Umwelt gefährdet. Wir brauchen gesunde Meere für eine gute Zukunft für uns alle.“

Im Prozess für ein UN-Abkommen gegen Plastikmüll setzen sich Deutschland und Frankreich für einen verbindlichen und umfassenden Ansatz ein, der den gesamten Lebenszyklus von Kunststoffen abdeckt. Nachdem die Verhandlungen im südkoreanischen Busan Ende vergangenen Jahres nicht abgeschlossen wurden, werden sie im August in Genf fortgeführt. Vorbereitende Gespräche werden in Nizza geführt. Beim Tiefseebergbau treten Deutschland und Frankreich für eine strenge Umsetzung des Vorsorgeansatzes („vorsorgliche Pause“) ein. Bis auf weiteres soll kein Tiefseebergbau stattfinden, weil das Wissen über die Ökosysteme der Tiefsee und die möglichen Folgen des Bergbaus noch lange nicht ausreicht.

Beide Regierungen bekennen sich in der gemeinsamen Ozeanagenda zu dem gemeinsam von der Weltgemeinschaft vereinbarten Ziel, mindestens 30 Prozent der Meeresfläche bis 2030 unter Schutz zu stellen. Entsprechend verpflichten sich Deutschland und Frankreich zur Stärkung mariner Ökosysteme und nachhaltiger Fischerei, zur Unterstützung von Initiativen für eine wissenschaftsbasierte Meerespolitik, zur Entwicklung nachhaltiger KI für den Ozean, zur Dekarbonisierung der Schifffahrt und zu einer ambitionierten Umsetzung des EU-Ozeanpaktes.

Außerdem verabreden beide Regierungen, das Problem von versenkter Munition anzugehen. Dabei sollen innovative Technologien und Methoden für die sichere Bergung und Entsorgung von Munition vom Meeresboden entwickelt und erprobt werden. Die Bundesregierung hat bereits das weltweit erste Programm für die Bergung und Vernichtung von Altmunition in Nord- und Ostsee gestartet, das gute Fortschritte macht und für das 100 Millionen Euro vorgesehen sind. In dem gerade von der EU Kommission veröffentlichten EU Ozeanpakt ist zudem die Entwicklung einer EU-weiten Strategie zur Munitionsbergung vorgesehen.

Im französischen Nizza findet bis zum 13. Juni die UN-Ozeankonferenz statt. Erwartet wird die Verabschiedung einer Erklärung im Konsens, die zusammen mit einer Liste freiwilliger Verpflichtungen der Staaten den „Meeresaktionsplan von Nizza“ bilden wird.

Neues Handwerkerbildungszentrum

Jochen Schulte: „Eine gute berufliche Bildung ist und bleibt das Fundament des Wirtschaftsstandorts“

Rostock – Jochen Schulte, Staatssekretär im Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit, hat heute in Rostock gemeinsam mit Vertretern der Handwerkskammer Ostmecklenburg-Vorpommern (HWK OMV) den Grundstein für den Erweiterungsneubau des Handwerkerbildungszentrums (HBZ) gelegt. Dabei würdigte er das Vorhaben als wichtigen Impuls für die Fachkräftesicherung im Land.

„Eine hochwertige berufliche Aus- und Weiterbildung ist ein zentraler Standortfaktor – nicht nur für bestehende Betriebe, sondern auch für Neuansiedlungen. Mit modernen Bildungszentren wie in Rostock stärken wir gezielt die Wettbewerbsfähigkeit unseres Landes“, so Staatssekretär Schulte.

Das Bauvorhaben geht auf eine im Jahr 2017 begonnene strukturelle Neuausrichtung der Bildungsinfrastruktur der HWK OMV zurück. Infolgedessen wird damit in Rostock die Liegenschaft modernisiert und eine neue Kfz- und Karosseriebauwerkstatt mit zusätzlichen Ausbildungsplätzen insbesondere in den Bereichen E-Mobilität, Hochvolttechnik und moderner Fahrzeugtechnik entstehen.

Die Gesamtausgaben für das Vorhaben belaufen sich auf rund 21,2 Millionen Euro. 90 Prozent der Kosten werden durch das Land, das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) und das Bundesinstitut für Berufsbildung (BiBB) getragen.

„Mit dem heutigen Baustart setzen wir ein klares Signal für die Stärkung der beruflichen Bildung im Land und schaffen moderne Rahmenbedingungen für eine zukunftsfeste Fachkräftesicherung in Mecklenburg-Vorpommern“, betonte Staatssekretär Schulte.

Die Berufsbildungszentren der beiden Handwerkskammern in M-V bieten ein vielseitiges Lehrgangsangebot für Meister, Gesellen, Auszubildende sowie Fach- und Führungskräfte des Handwerks. Das Land unterstützt die Handwerkskammern seit 1990 und trägt damit maßgeblich zur Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit der Handwerksbetriebe in Mecklenburg-Vorpommern bei.

Reform der Fluggastrechte

„Fluggastrechte sind für Menschen, nicht für Luftfahrtunternehmen.“ / Verbraucherschutzministerin Jacqueline Bernhardt kritisiert die geplante Reform der EU als „Rückschritt im Verbraucherschutz“.

Schwerin – „Sollte die EU der wohl mehrheitlichen Ansicht der EU-Verkehrsministerinnen und Verkehrsminister folgen, so würde die geplante Reform der Fluggastrechte stark verwässert werden.

Der vom Rat der Europäischen Union jüngst vorgelegte Kompromissvorschlag sieht vor, dass Passagiere in Zukunft erst bei einer Verspätung von mindestens vier Stunden Anspruch auf eine Entschädigung haben sollen.

Derzeit besteht dieser Anspruch pauschal ab drei Stunden. Diese vorgeschlagene Änderung der Entschädigungsansprüche wäre ein deutlicher Rückschritt des Verbraucherschutzes.

Hier muss die Bundesregierung dringend entgegenwirken, um einen massiven Abbau der Fluggastrechte noch zu verhindern“, fordert die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Jacqueline Bernhardt als Reaktion auf Berichte zu den Verhandlungen auf EU-Ebene.

„Wir hatten uns vor wenigen Wochen in Berlin auf der Konferenz der Verbraucherschutzministerinnen und Verbraucherschutzminister auf eine Forderung geeinigt, die Entschädigungsansprüche ab drei Stunden Verspätung zu festigen.

Denn bei der Fluggastrechteverordnung geht es nicht darum, die Luftfahrtunternehmen größtmöglich zu schonen, sondern darum, den Fluggästen Rechte zu garantieren. Diese Frist von drei auf vier Stunden zu erweitern, ist aus Verbrauchschutzsicht nicht vertretbar“, so Verbraucherschutzministerin Jacqueline Bernhardt.

„Wir hatten auch gefordert, dass in der Verordnung künftig verankert werden sollte, Ausgleichs- und Erstattungsansprüche unverzüglich im Rahmen eines automatisierten Verfahrens zu erfüllen.

Die Luftfahrtunternehmen sollten zumindest dazu verpflichtet werden, ein einheitliches Muster für die Geltendmachung von Ansprüchen nach der Fluggastrechte-Verordnung bereitzustellen. Undurchsichtig und damit verbraucherunfreundlich sind die unterschiedlichen Regelungen der Fluggesellschaften bei Größen für Handgepäck.

Eine Vereinheitlichung ist anstrebenswert. Neben der Information über die Fluggastrechte gehört auch die Nennung einer ladungsfähigen Anschrift, einer qualifizierten E-Mail-Adresse sowie der zuständigen Schlichtungsstelle“, sagte Ministerin Jacqueline Bernhardt.

Turnen geht immer

Insel Rügen – Unter diesem Motto fand das weltgrößte Wettkampf- und Breitensportevent in der Messestadt Leipzig statt. 1863 zum ersten Mal als Gastgeber des dritten Allgemeinen Deutschen Turnfestes in Erscheinung getreten, war Leipzig 2025 insgesamt zum 13. Mal Gastgeber eines Turnfestes.

Vom 28. Mai bis 01. Juni 2025 fanden eine breite Vielfalt an sportlichen Wettbewerben, spektakulären Shows, Mitmachangebote und Vorführungen statt.

Die SSG Rügen war mit 6 Aktiven und Kampfrichter*innen in Leipzig dabei und kann auf zahlreiche wunderschöne Erlebnisse zurückblicken.

So wurden die Internationale Gala und der Länderabend der Nordlichter besucht, an der neben unserem gesamten Präsidium des Landesturnverbandes auch die Ministerin für Soziales, Gesundheit und Sport, Stefanie Drese, teilnahm und wir gemeinsam mit ihr den Turnfesttanz tanzten.

Ein großes Highlight war der Besuch der Europameisterschaft mit dem neuen und sehr spannenden Mixed Team Wettbewerb. Dabei erlebten wir bei grandioser Stimmung in der Messehalle 1 die Goldmedaille von Karina Schönmeier und Timo Eder aus Deutschland. Doch das größte für unsere 2 teilnehmenden Mädchen, Jennifer und Nele war das Treffen mit dem Nationalmannschaftsturner Nils Dunkel.

Er war 2021 und 2024 bei Olympia dabei und gewann 2 Tage später die Goldmedaille bei der EM am Barren. Die Unterschrift, die beide von ihm erhielten, wird nun einen ganz besonderen Platz erhalten. Jennifer, Nele, Herr und Frau Eicke konnten während des Turnfestes einen großen Beitrag für das gute Gelingen der Wettkämpfe durch die Kampfrichtereinsätze leisten.

Nele und Jennifer nahmen außerdem am Wahlwettkampf teil und konnten sehr gute Leistungen zeigen. Unsere beiden Seniorinnen turnten sehr gute Wettkämpfe. So erturnte sich Ines bei den Deutschen Seniorenmeisterschaften einen hervorragenden 17. Platz und war damit beste Turnerin aus MV bei diesem Wettkampf. Dabei wurde sie von Gerald betreut und stets motiviert.

Unsere Trainerin, Birgit, nahm am Pokalwettkampf der Seniorinnen teil und schaffte nach einem grandiosen Wettkampf das Kunststück bei internationaler und deutscher Beteiligung den ersten Platz und somit den Turnfestpokal zu gewinnen. Einen sehr schönen und beeindruckenden Abschluss fand das Turnfest für uns mit der Stadiongala in der Red Bull Arena.

Diese Tage in Leipzig waren gefüllt mit unvergesslichen Eindrücken, sportlichen Highlights und Begegnungen. Schon jetzt freuen wir uns auf das nächste Internationale Turnfest 2029 dann in München und sicher mit einem größeren Team der SSG Rügen.

Christopher Street Day

Schwerin – Auf dem Christopher Street Day in Schwerin hat sich Ministerpräsidentin Manuela Schwesig für eine vielfältige Gesellschaft ausgesprochen.

„Jeder Mensch kann nach den eigenen Wünschen leben und lieben. Egal, ob homo-, bi-, trans-, inter- oder heterosexuell. Das gilt in unserer demokratischen Gesellschaft für alle. Und das muss auch von allen akzeptiert werden. Menschen sind individuell und vielfältig.

Aber in einer Demokratie haben sie die gleichen Rechte. Die Würde des Menschen ist unantastbar. Dieser wichtigste Satz unseres Grundgesetzes gilt ausnahmslos für alle Menschen“, sagte die Ministerpräsidentin.

Der Anstieg von Gewalt, Hass und Hetze gegen queere Menschen sei nicht akzeptabel. Gegen die Täter müsse konsequent vorgegangen werden. „Es darf kein Zurück geben zu Intoleranz und Diskriminierung.“ Deshalb sei es wichtig, weiter Flagge für eine vielfältige Gesellschaft zu zeigen.

„Queere Menschen haben viel erreicht: an selbstverständlicher Akzeptanz, an rechtlicher Gleichstellung, an Offenheit und Sichtbarkeit. Sie haben gekämpft und das mit Erfolg. Bleiben Sie weiter sichtbar, bleiben Sie bunt, bleiben Sie kämpferisch und bleiben Sie optimistisch“, sagte die Ministerpräsidentin.

Im Anschluss an ihre Rede auf der Kundgebung hisste die Ministerpräsidentin gemeinsam mit Teilnehmerinnen und Teilnehmern des CSD die Regenbogenflagge vor der Staatskanzlei.

Studie belegt: Erasmus+ wirkt

Bildungsminister der Länder wollen Ausbau des Programms

Schwerin – Erasmus+ im Schulbereich wirkt! Die positiven Effekte von Erasmus+ wurden jetzt erstmals wissenschaftlich durch eine empirische Studie belegt. Im Auftrag der Bildungsministerkonferenz der KMK haben Bildungswissenschaftler der Technischen Universität (TU) Dortmund Erasmus+ im Schulbereich untersucht. Die Ergebnisse der Studie mit dem Titel: „Lernmobilität in Europa: Eine Mixed-Methods-Studie zu Erasmus+ in der Schule“ wurden heute in Schwerin vorgestellt.

Die positiven Effekte zeigten sich demnach zunächst auf der individuellen Ebene der teilnehmenden Schülerinnen und Schüler sowie ihrer Lehrkräfte, aber auch auf der Ebene der Einzelschule. So wurde deutlich, dass Erasmus+ neben der internationalen Vernetzung der Schulen auch deren Organisations-, Unterrichts- und Personalentwicklung stärkt. Erkennen lässt sich allerdings auch, dass angesichts begrenzter Fördermittel bisher noch zu wenige Schülerinnen und Schüler unmittelbar von Erasmus+ profitieren können. Erasmus+ erreiche gegenwärtig etwa ein Prozent der Schülerinnen und Schüler.

Anlässlich der Vorstellung der Studie erklärt die amtierende Präsidentin der Bildungsministerkonferenz Simone Oldenburg (Mecklenburg-Vorpommern): „Gemessen an der Gesamtzahl der Schülerinnen und Schüler in Deutschland kann derzeit nur ein Prozent von ihnen mit Erasmus+ europäische Lernerfahrungen machen.

Das sollte sich ändern, auch vor dem Hintergrund der aktuellen Krisen und Kriege in Europa und weltweit, denen wir mit unseren gemeinsamen europäischen Werten entgegentreten müssen. Die Studie der Technischen Universität Dortmund gibt uns wichtige Erkenntnisse an die Hand, wie Erasmus+ künftig gestaltet werden sollte, damit es noch besser wirkt. Gemeinsam mit meinen Kolleginnen und Kollegen in den Ländern setze ich mich vor allem auch dafür ein, den Schulbereich im Erasmus+ Programm ab 2028 finanziell angemessen auszustatten.“

Die Studie trägt den Titel „Lernmobilität in Europa: Eine Mixed-Methods-Studie zu Erasmus+ in der Schule“. Erstellt wurde sie an der TU Dortmund von einem Team um Dr. Sabine Hornberg, Professorin für Schulpädagogik und Allgemeine Didaktik im Kontext von Heterogenität am Institut für Allgemeine Didaktik und Schulpädagogik (IADS), und Dr. Michael Becker, Professor für Empirische Bildungsforschung mit dem Schwerpunkt schulische Bildungsprozesse im Institut für Schulentwicklungsforschung (IFS), unter der operativen Leitung von Dr. Nadine Sonnenburg (IADS).

Die vollständigen Ergebnisse sind im Abschlussbericht zu finden, der im Waxmann-Verlag erschienen ist. Eine Zusammenfassung der zentralen Ergebnisse auf Deutsch, Englisch und Französisch gibt es auf der Website des Pädagogischen Austauschdienstes (PAD) des Sekretariats der Kultusministerkonferenz unter https://erasmusplus.schule/im-fokus/erasmus-im-politischen-kontext.

Über das Programm Erasmus+: Das EU-Programm Erasmus+ für allgemeine und berufliche Bildung, Jugend und Sport soll lebenslanges Lernen fördern, nachhaltiges Wachstum ermöglichen, sozialen Zusammenhalt und die europäische Identität stärken sowie Innovationen vorantreiben. Zwischen 2021 und 2027 steht dazu ein Gesamtbudget von ca. 26 Milliarden Euro zur Verfügung. Im Schulbereich wird das Programm von der Nationalen Agentur Erasmus+ Schulbildung im PAD im Auftrag der Länder umgesetzt.

Ihre Meinung ist gefragt

Zu KI-Systemen mit hohem Risiko

Brüssel – Die EU-Kommission hat eine öffentliche Konsultation eingeleitet zur Umsetzung der Vorschriften des KI-Gesetzes zu KI-Systemen, die als hochriskant eingestuft werden. Im Rahmen der Konsultation werden praktische Beispiele gesammelt und Fragen im Zusammenhang mit Hochrisiko-KI-Systemen geklärt. Die Konsultation läuft bis zum 18. Juli 2025.

Ziel der Konsultation

Die Rückmeldungen werden in den geplanten Leitlinien der Kommission zur Einstufung von Hochrisiko-KI-Systemen und den damit verbundenen Anforderungen und Verpflichtungen berücksichtigt. Sie wird auch Beiträge zu Verantwortlichkeiten entlang der KI-Wertschöpfungskette sammeln.

Interessenträger, einschließlich Anbieter und Entwickler von Hochrisiko-KI-Systemen, Unternehmen und Behörden, die solche Systeme nutzen, sowie Hochschulen, Forschungseinrichtungen, die Zivilgesellschaft, Regierungen, Aufsichtsbehörden und Bürgerinnen und Bürger im Allgemeinen werden gebeten, an der Konsultation teilzunehmen.

KI-Systeme mit hohem Risiko 

Im KI-Gesetz werden zwei Arten von KI-Systemen mit hohem Risiko genannt:

(1) wichtig für die Produktsicherheit im Rahmen der harmonisierten Rechtsvorschriften der Union zur Produktsicherheit; und

2) diejenigen, die die Gesundheit, Sicherheit oder Grundrechte der Menschen in bestimmten, im KI-Gesetz aufgeführten Anwendungsfällen erheblich beeinträchtigen können.

Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA per E-Mail oder telefonisch unter (030) 2280 2900.

 

Tag der Organspende

206 Menschen in M-V auf der Warteliste

Ein Organspendeausweis hatte viele Vorteile: Er ermöglicht die Entscheidung für oder gegen eine Organspende klar und verbindlich festzuhalten, entlastet Angehörige und kann dazu beitragen, Leben zu retten.

Schwerin – In Mecklenburg-Vorpommern ist die Zahl der Organspender im Jahr 2024 im Vergleich zum Vorjahr von 29 auf 22 gesunken. Gleichzeitig warten 206 Menschen im Land auf ein Spenderorgan. Gesundheitsministerin Stefanie Drese sieht deshalb großen Handlungsbedarf für eine baldige Neuregelung der Organspende.

„Der Bundesrat hat im vergangenen Sommer auf Initiative mehrerer Bundesländer, darunter Mecklenburg-Vorpommern, einen Gesetzentwurf zur Änderung des Transplantationsgesetzes und Einführung der Widerspruchslösung beschlossen.

Wir appellieren eindringlich an den neuen Bundestag, sich im Interesse der Betroffenen zügig mit diesem Gesetzentwurf zu beschäftigen und entsprechende parlamentarische Initiativen zu starten“, sagte Drese anlässlich des Tags der Organspende am 7. Juni.

Als sehr förderlich bewertete Drese Aussagen der neuen Bundesgesundheitsministerin Nina Warken für eine Änderung des Transplantationsgesetzes. „Das gibt dem Vorhaben den erforderlichen Rückenwind“, so Drese.

Für Drese wäre die Einführung der Widerspruchslösung eine große Chance, mehr Spenderinnern und Spender zu gewinnen. Nur so könnten mehr Menschen ein lebensrettendes Organ erhalten.

In Deutschland gibt es derzeit eine sogenannte Entscheidungslösung. Organspenden muss somit zu Lebzeiten aktiv zugestimmt werden. Eine Widerspruchslösung hätte zur Folge, dass Organspenden nicht erst aktiv zugestimmt, sondern ihnen nur widersprochen werden muss. „Wichtig aber auch dann: die Entscheidung ist und bliebe jedem Menschen freigestellt“, verdeutlichte Drese.

In Mecklenburg-Vorpommern gab es 2024 mit 14 Spenderinnen und Spender je 1 Mio. Einwohner mehr Spenden als im Bundesschnitt (11,4). 2024 gab es bundesweit 953 Organspenderinnen und Organspender (2023: 965). Demgegenüber standen Ende des vergangenen Jahres 8.575 Menschen in Deutschland auf der Warteliste für ein Spenderorgan. Die meisten von ihnen warten auf eine Spenderniere.

Drese: „Im europäischen Vergleich bewegt sich Deutschland bei der Organspende seit Jahren im unteren Mittelfeld“, so Drese. In Europa führt Spanien regelmäßig die Statistiken zur Organspende an. 2023 kamen dort auf eine Million Einwohner 43,1 Organspenderinnen und Organspender.

Der Tag der Organspende soll neben der Beförderung von mehr Aufmerksamkeit und Aufklärung rund um Organspenden auch die Spenderinnen und Spendern würdigen. „Ohne die Bereitschaft der Spendenden hätten auf ein Spenderorgan angewiesene Patientinnen und Patienten häufig keine Überlebenschance“, sagte Drese.

Die Ministerin empfiehlt allen Bürgerinnen und Bürgern sich mit dem Thema zu befassen. Ausführliche Informationen stellt zum Beispiel die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung unter https://www.organspende-info.de/ zur Verfügung.