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Autor: Rügenbote

Der Tourismus in Mecklenburg-Vorpommern

Qualität, Investitionen und gute Arbeitsbedingungen im Tourismus / Meyer: Gute Gastgeber sein und erforderlichen Service leisten

Schwerin – Im Landtag ist heute das Thema „Tourismusland MV braucht Qualität, Investitionen und gute Arbeitsbedingungen“ diskutiert worden.

„Mecklenburg-Vorpommern ist nach der Corona-Pandemie wieder ein gut gebuchtes und gefragtes Urlaubsland. Das ist keine Selbstverständlichkeit. Denn: Der Tourismus in Mecklenburg-Vorpommern steht vor Herausforderungen. Fachkräftemangel, Modernisierung der touristischen Infrastruktur, Auf- und Ausbau zukunftsfähiger Organisationsstrukturen sowie das Vorantreiben von Innovationen und Trends müssen bewältigt werden. Dabei gilt es zeitgleich, den Anforderungen der Gäste und der Mitarbeitenden in den Unternehmen gerecht zu werden.

Hierzu zählt auch eine hohe Qualität und bester Service. Die Tourismusbranche arbeitet weiter an der Verbesserung der Bedingungen für die Beschäftigten. Wir kümmern uns um die Rahmenbedingungen, beispielsweise auch wenn es um das Thema Fachkräftesicherung und -gewinnung geht. Da bleiben wir gemeinsam mit der Branche dran“, sagte der Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Reinhard Meyer.

Tourismusminister Meyer wies mit Nachdruck auf die aktuell laufende Diskussion zum Thema Preis-Leistung im touristischen Bereich hin. Die Ergebnisse beim dwif/Trust You – Ranking 2024 zur Gästezufriedenheit zeigen, dass im Land insbesondere im Bereich Preis-Leistungsverhältnis noch Handlungsbedarf ist. Dort liegen die Bundesländer Bayern, Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein vorne, dagegen Mecklenburg-Vorpommern im hinteren Bereich vor Sachsen.

„Wichtig sind uns zufriedenen Gäste, die für eine angemessene Leistung einen moderaten Preis bekommen. Das ist vielerorts so, aber es gibt teilweise auch Abweichungen nach oben. Ziel ist es, Urlauber die einmal da waren, auch gern im kommenden Jahr in M-V zu begrüßen. Gleichzeitig stehen die Hoteliers und Gastronomen vor der Schwierigkeit, ansteigende Kosten bewältigen zu müssen. Hier braucht es Fingerspitzengefühl, um die notwendigen Kostenanpassungen behutsam weiterzugeben. Das ist wichtig, um die Position des Tourismus im Land angesichts einer bundesweit und international äußerst dynamischen Branche und sehr aktiven Wettbewerbsdestinationen halten zu können“, sagte Meyer.

Der Tourismus in Mecklenburg-Vorpommern hat eine große Bedeutung für das Land. Nach dem Wirtschaftsfaktor Tourismus (dwif Consulting GmbH Berechnung in 2023 für 2022) betragen die Konsumausgaben 7,1 Milliarden Euro (gegenüber dem Jahr 2019 ein Anstieg von 5,4 Prozent), die touristische Wertschöpfung auf 3,5 Milliarden Euro, (+6,9 Prozent) und die Anzahl der Erwerbstätigen 162.900 (+7,6 Prozent). Zugleich sind wachsende Ankunfts- und Übernachtungszahlen im Land zu verzeichnen.

Das Urlaubsland erreichte 2023 das zweitbeste Reisejahr überhaupt: 7,7 Millionen statistisch erfasste Ankünfte und 32,2 Millionen Übernachtungen verzeichnete Mecklenburg-Vorpommern im vergangenen Jahr. Lediglich 2019 wurden vor Corona mehr Ankünfte und Übernachtungen verzeichnet. „Das Wirtschafts- und Tourismusministerium, der Tourismusverband des Landes, die vielen touristischen Unternehmen und Kommunen im Land arbeiten eng zusammen, wenn es um die Themen Investitionen, Qualität und gute Arbeitsbedingungen geht.

Investitionen der Kommunen in die touristische Infrastruktur beispielsweise in Promenaden, Radwege und weitere Freizeitinfrastruktur werden vom Wirtschaftsministerium unterstützt, um den Gästen hier eine gute Qualität bieten zu können. Aber auch im gewerblichen Bereich wurden über Jahre Investitionen in Hotels, Sportboothäfen, Tagungs-, Wellness und familienfreundliche- und barrierefreie Angebote gefördert“, betonte Wirtschafts- und Tourismusminister Meyer.

Seit dem Jahr 1990 wurden 1.876 touristische Infrastrukturprojekte mit einem Gesamt-Investitionsvolumen von rund 1,948 Milliarden Euro aus Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) in Höhe von 1,37 Milliarden Euro unterstützt. Zuletzt waren dabei Investitionen in den Skywalk auf Rügen, Inselhafen Prerow und das Großaquarium im Deutschen Meeresmuseum. „Hier dürfen wir nicht nachlassen. Denn beispielsweise unsere Seebrücken kommen in die Jahre und brauchen Unterstützung bei weiteren Investitionen“, sagte Meyer.

Zudem wurden seit 1990 insgesamt 3.484 gewerbliche Tourismusprojekte mit einem Gesamt-Investitionsvolumen von rund 5,6 Milliarden Euro aus Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) in Höhe von 1,53 Milliarden Euro gefördert. Durch die Maßnahmen wurden 15.718 Arbeitsplätze zusätzlich geschaffen und 20.729 Arbeitsplätzen gesichert.

Im Bereich Qualität ist Mecklenburg-Vorpommern mit unterschiedlichsten Qualitäts- und Umweltmanagementsystemen erfolgreich. Es gibt unter anderem das Qualitätsmanagement Familienurlaub (QMF), wo derzeit die 69 Rezertifizierungen und 14 Neu-Zertifizierungen bei den Unternehmen, Orten und Freizeiteinrichtungen des Landes durchgeführt werden. Aber auch mit dem „Qualitätslotsen“ können Unternehmen ihre Qualität verbessern.

Einfach digital führt der Qualitätslotse die Unternehmen Schritt für Schritt durch die Themen, die sie im touristischen Alltag herausfordern. Er unterstützt sie durch Anregungen und Fragestellungen, mit denen sie ihren unternehmerischen Kurs bestimmen, auch neu ausrichten können. Der Tourismusverband bietet zudem im MV Tourismustreff Schulungen für Unternehmen zu den Themen Qualität und Nachhaltigkeit sowie Arbeitskräfte an, wo auch auf praktische Best-Practice-Beispiele aus dem Land und Fördermöglichkeiten für die Unternehmen hingewiesen wird.

Widerspruchslösung bei Organspenden

Berlin – Etwa 8.400 Menschen standen in Deutschland am 1. Januar 2024 aktiv auf der Warteliste für ein Spenderorgan. Gleichzeitig wurden 3247 Organtransplantationen von verstorbenen Spendern im Jahr 2023 vorgenommen (Quelle: Eurotransplant). Acht Bundesländer, darunter Mecklenburg-Vorpommern, haben vor diesem Hintergrund eine gemeinsame Initiative zur Änderung des Transplantationsgesetzes in den Bundesrat eingebracht, die heute vorgestellt wurde.

 „Ziel des Gesetzesantrags ist es, dass mehr Menschen, die auf eine Organspende angewiesen sind, ein lebensrettendes Organ erhalten“, wirbt Gesundheitsministerin Stefanie Drese für die Einführung der sogenannten Widerspruchslösung. Im europäischen Vergleich bewege sich Deutschland bei der Organspende seit Jahren auf einem sehr niedrigen Niveau. Weniger Spender gebe es nur in Griechenland, Rumänien und der Türkei.

Drese: „Auch in Mecklenburg-Vorpommern warten 206 Menschen im Land auf ein oder mehrere Spenderorgane.“ Die bisherigen Maßnahmen, wie das 2022 in Kraft getretene Gesetz zur Stärkung der Entscheidungsbereitschaft bei der Organspende, hätten nicht die erhofften Wirkungen entfacht. Das im März in Betrieb gegangene Organspende-Register allein werde auch nicht zu einer spürbaren Verbesserung führen, so Drese.

Die acht Bundesländer Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg, Berlin, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz, Saarland, Schleswig-Holstein setzen deshalb auf einen Paradigmenwechsel bei Organspenden. „Durch Einführung der Widerspruchslösung soll zukünftig jede Person als Organspender gelten, wenn sie nicht zu Lebzeiten einen Widerspruch oder auf andere Art und Weise erklärt hat, keine Organe spenden zu wollen“, verdeutlicht Drese. „Die Widerspruchslösung ist damit eine große Chance, mehr Spenderinnern und Spender zu gewinnen.“

Das Recht des Einzelnen, sich für oder gegen eine Organspende zu entscheiden, bleibt nach dem Ländervorschlag ausdrücklich bestehen. Drese: „Wir wollen mit unserer Initiative zugleich auch eine gesellschaftliche Diskussion auslösen. Durch mehr Aufklärung und Information sollen Bürgerinnen und Bürger ermutigt werden, sich mit dem Thema Organspende zu beschäftigen. Das entlastet auch die Angehörigen, die im Zweifelsfall in die schwierige Lage versetzt werden, für den Verstorbenen eine Entscheidung treffen zu müssen.“

Nach der heutigen Vorstellung wird der Gesetzesantrag in die Bundesrats-Fachausschüsse überwiesen. Danach kommt die Vorlage erneut zur Abstimmung in das Bundesratsplenum. Erhält er dort eine Mehrheit wird der Gesetzentwurf an den Bundestag überwiesen.

Schwesig: Renten steigen um 4,57 Prozent

Berlin – Der Bundesrat hat in seiner heutigen Sitzung mit den Stimmen aus Mecklenburg-Vorpommern den Weg für die Erhöhung der Renten zum 1. Juli 2024 freigemacht. Für die Rentnerinnen und Rentner in ganz Deutschland bedeutet das ein Plus von 4,57 Prozent.

„Das ist eine gute Nachricht für die Rentnerinnen und Rentner in ganz Deutschland. Die heutige Rentnergeneration in Mecklenburg-Vorpommern hat unser Land nach der Deutschen Einheit unter oft schwierigen Bedingungen neu aufgebaut. Ich habe großen Respekt vor dieser Leistung“, erklärte Schwesig im Anschluss an die Bundesratssitzung. Es ist das erste Mal, dass die Renten in Ost und West einheitlich steigen. „Mecklenburg-Vorpommern hat sich viele Jahre für die Angleichung der Renten in Ost und West eingesetzt. Es hat lange gedauert. Aber wir haben unser Ziel erreicht. Es ist gut, dass die Rentenangleichung endlich vollzogen ist.“

Eine Mehrheit fand im Bundesrat die Einigung aus dem Vermittlungsausschuss zum Bundesschienenwegeausbaugesetz. „Bund und Bahn wollen bis 2030 40 hoch belastete Strecken in ganz Deutschland sanieren. Dafür haben wir heute die Voraussetzungen geschaffen. Für uns war in den Beratungen wichtig, dass auch in die Sanierung von Bahnhöfen investiert wird“, sagte Schwesig.

In einem von Mecklenburg-Vorpommern miteingebrachten Antrag fordert der Bundesrat die Bundesregierung auf, eine Pflichtversicherung für Elementarschäden einzuführen. „Der Klimawandel macht sich auch bei uns in Deutschland bemerkbar. Extremwetterereignisse wie Starkregen oder Hochwasser nehmen zu.

Die Landesregierung hält es für richtig, dass Schäden an privatem Eigentum über Versicherungen ausgeglichen werden. Die Versicherungspflicht muss so ausgestaltet werden, dass sie für alle bezahlbar bleibt“, sagte die Ministerpräsidentin.

Eine einstimmige Mehrheit fand nach Beratung in den Ausschüssen der von den ostdeutschen Ländern gemeinsam eingebrachte Antrag zur deutsch-polnischen Zusammenarbeit. „Polen ist jetzt seit 20 Jahren Mitglied der Europäischen Union. Davon haben Deutschland und Polen gleichermaßen profitiert.

Es gibt aber viele Felder, auf denen wir noch enger kooperieren können“, sagte Schwesig. Im Beschluss der Länder wird unter anderem der zügige Aufbau eines deutsch-polnischen Hauses in Berlin und eine Stärkung des deutsch-polnischen Jugendwerkes gefordert.

Bürger- und Gemeindenbeteiligungsgesetz M-V

Meyer: Neufassung des Gesetzes soll schlanken gesetzlichen Rahmen schaffen, über den Vorhabenträger und Gemeinden die Möglichkeit haben, eine an die vor Ort bestehenden Bedürfnisse angepasste Beteiligungslösung selbst zu finden

Schwerin – Im Landtag ist heute das Bürger- und Gemeindenbeteiligungsgesetz (BüGembeteilG) diskutiert worden. In Mecklenburg-Vorpommern gibt es diese Regelung bereits seit dem Jahr 2016 für den Bereich Windkraft an Land. Jetzt soll das Gesetz novelliert werden. „Während die Einführung eines verpflichtenden Gemeinde- und Bürgerbeteiligungsgesetzes in Mecklenburg-Vorpommern im Jahr 2016 innovative Pionierarbeit darstellte, hat sich mittlerweile der Rechtsrahmen auf EU-, Bundes- und Länderebene weiterentwickelt. Auch deshalb evaluieren wir das Gesetz derzeit.

Nur mit einer weitgreifenden Akzeptanz der Bürgerinnen und Bürger wird es möglich werden, eine kluge Energiewende für Mecklenburg-Vorpommern umzusetzen. Mit der Neufassung wollen wir einen schlanken gesetzlichen Rahmen schaffen, über den Vorhabenträger und Gemeinden die Möglichkeit haben, eine an die vor Ort bestehenden Bedürfnisse angepasste Beteiligungslösung selbst zu finden“, sagte der Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Reinhard Meyer.

Die Novelle soll die Bürger- und Gemeindenbeteiligung in Mecklenburg-Vorpommern weiter verbessern. Es soll eine stärkere Berücksichtigung der Bedürfnisse von Bürgerinnen und Bürgern bei der Wahl der Beteiligungsinstrumente geben. Um dies umzusetzen, ist ein „Baukasten“ vorsehen, aus dem die Gemeinden und der Vorhabenträger ein an die lokalen Gegebenheiten angepasstes Beteiligungsinstrument wählen können.

Die Möglichkeit einer unmittelbaren Beteiligung der Einwohnerinnen und Einwohner könnte insbesondere in Form von vergünstigten Stromtarifen, Strompreiserlösgutschriften oder dem Erwerb von Anteilen an einer Genossenschaft umgesetzt werden. „Ein verbessertes Beteiligungsmodell im novellierten Bürger- und Gemeindenbeteiligungsgesetz ist ein wichtiger Schritt. Dabei spielt auch die regionale Wertschöpfung eine entscheidende Rolle. Wenn die Energie regional und in den jeweiligen Gemeinden gewonnen werden kann, dann sollte diese Wertschöpfung den jeweiligen Gemeinden und ansässigen Bürgerinnen und Bürgern zugutekommen.

Die Einnahmen sollen zu einem Teil wieder in die Gemeinden fließen und den Bürgerinnen und Bürgern zugutekommen. So sollen Gemeinden durch die Energiewende gestärkt werden und mit ihnen die ländlichen Räume und das ganze Land Mecklenburg-Vorpommern“, sagte Meyer.

Derzeit befindet sich die Novellierung im Stadium des Referentenentwurfs. Darauf folgt die Ressort- und Verbandsbeteiligung. Noch in diesem Jahr soll die Novellierung den Landtag erreichen.

Beispielrechnungen: Mögliche finanzielle Beteiligung an erneuerbaren Energien anhand einer Beispielkommune

7 Windenergieanlagen (WEA) mit jeweils 5 Megawatt:

  • rund 190.000 Euro jährliche Beteiligung bei 0,2 Cent pro Kilowattstunde
  • rund 8.000 Euro jährliche Pacht für Leitungs- und Wegerechte

= mögliche jährliche Gesamteinnahmen Wind: 197.000 Euro

Eine PV-Anlage mit 50 Megawatt, davon 10 Hektar gemeindeeigene Fläche

  • 000 Euro jährliche Beteiligung bei 0,2 Cent pro Kilowattstunde
  • 000 Euro Pacht für die gemeindeeigenen Flächen

= mögliche jährliche Gesamteinnahmen PV: 130.000 Euro

Die oben aufgeführten Einnahmen bleiben für die kommunalen Umlagen unberücksichtigt und somit in der Gemeinde. Nach einigen Jahren im Betrieb fallen bei Wind- und Solarenergieanlagen Gewerbesteuern an, wenn die Betreiber einen Gewinn vorweisen können. Für die oben genannte Beispielkommune wären dies zusätzliche Einnahmen in Höhe von rund 120.000 Euro pro Jahr.

70 TOP-Ausbildungsbetriebe ausgezeichnet

Schulte: Duale Berufsausbildung ist der zentrale Eckpfeiler wettbewerbsfähiger Unternehmen

Neubrandenburg – In Neubrandenburg sind am Donnerstag die Auszeichnungen für die „TOP-Ausbildungsbetriebe 2024“ der Industrie- und Handelskammer zu Neubrandenburg für das östliche Mecklenburg-Vorpommern (IHK) übergeben worden. Insgesamt wurden 70 Unternehmen ausgezeichnet.

„Die duale Berufsausbildung mit den Lernorten Betrieb und berufliche Schule ist der zentrale Eckpfeiler der wettbewerbsfähigen Wirtschaft in Mecklenburg-Vorpommern. Sie bietet jungen Menschen Chancen für ein erfolgreiches Berufsleben und ist wichtig für die Sicherung von Fachkräften. Die Unternehmen sollten ihre heute vergebene Auszeichnung nutzen, mit dem Titel ´TOP-Ausbildungsbetrieb´ als ausgezeichneter Ausbildungsbetrieb für die Berufsausbildung zu werben.

Das bietet Jugendlichen eine wichtige Orientierung bei der Auswahl eines Ausbildungsplatzes“, sagte der Staatssekretär im Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Jochen Schulte.

Insgesamt haben 70 Unternehmen den Titel „TOP-Ausbildungsbetrieb“ erhalten. Die Betriebe wurden ausgezeichnet, weil sie sich über den gesetzlich geforderten Rahmen hinaus in der Berufsausbildung, Berufsorientierung und Fachkräfteentwicklung engagieren.

Dazu zählen beispielsweise Mitwirkung im Prüfungsausschuss der IHK, Entwicklung eigener Azubi-Projekte, Motivationsanreize wie Übernahme der Kosten des Azubitickets, Fahrtkostenübernahme für die Berufsschule, Geburtstags- und Tankgutscheine etc. sowie das Aufzeigen von vielfältigen Entwicklungs- und Karrieremöglichkeiten. Der Titel wird in zwei Kategorien vergeben: Unternehmen bis 49 Mitarbeitende und Unternehmen ab 50 Mitarbeitende.

„Jedes Unternehmen benötigt gut qualifizierte und motivierte Mitarbeiter. Das ist die Basis für Wirtschafts- und Innovationskraft. Die Unternehmen wollen und müssen ihren Fachkräftebedarf nach wie vor auf hohem Niveau durch die eigene Erstausbildung sichern. Und im Anschluss durch Qualifizierungen und das Aufzeigen von Karrierechancen sichern“, sagte Schulte.

Wirtschaftsstaatssekretär Schulte warb bei den Unternehmen abschließend dafür, die berufliche Qualifizierung ihrer Beschäftigten weiter zu fördern: „Regelmäßige Weiterbildung gewinnt vor dem Hintergrund der Globalisierung sowie der rasanten technologischen Entwicklungen und demografischen Veränderungen immer mehr an Bedeutung.“

Das Wirtschaftsministerium unterstützt die Unternehmen hierbei beispielsweise im Rahmen der Qualifizierungsrichtlinie, indem es Maßnahmen zur beruflichen Qualifizierung ihrer Beschäftigten fördert. Weitere Informationen zur Qualifizierungsrichtlinie bei der GSA – Gesellschaft für Struktur- und Arbeitsmarktentwicklung mbH unter https://www.gsa-schwerin.de/leistungen/foerderung-der-aus-und-weiterbildung/bildungsschecks-fuer-unternehmen-esf-plus.

Alte Richtenberger Straße wird ausgebaut

Stralsund – Die Hansestadt Stralsund plant den Ausbau und die Neuordnung der Alten Richtenberger Straße in der Tribseer Vorstadt. Der Straßenzug soll als Wohnstraße und Tempo-30-Zone gestaltet werden. Die bestehende Pflasterung mit unterschiedlichen Materialien wird durch einen Asphaltbelag ersetzt. Die Straße soll barrierefreie Übergänge und Blindenleitflächen, einseitig Parkbuchten und auf der gegenüberliegenden Seite eine durchgehende Baumreihe erhalten.

Die beidseitigen Gehwege werden mit kleinformatigen Betonplatten im Reihenverband befestigt. Weiterhin werden Abfallbehälter, eine Bank sowie Fahrradstellplätze errichtet. Große Teile des Leitungsnetzes werden erneuert, Fernwärmeleitungen ergänzt und Leerrohre für den Breitbandausbau verlegt.

Die Gesamtkosten betragen 2,4 Millionen Euro, die größtenteils aus Städtebaufördermitteln von Bund, Land und Stadt bestritten werden. Die Baumaßnahme soll im September 2024 begonnen und voraussichtlich 2026 fertig gestellt werden.

Start der 8. Nationalen Impfkonferenz

Warnemünde – Die 8. Nationale Impfkonferenz (NIK) nimmt seit (dem heutigen) Donnerstag unter dem Motto „Impfen mit Blick in die Zukunft – Neue Segel setzen!“ die aktuellen Entwicklungen im deutschen Impfwesen in den Blick.  Zwei Tage lang tauschen sich auf der Konferenz in Rostock Warnemünde.  mehr als 230 Teilnehmende aus.   Mecklenburg-Vorpommern ist zusammen mit Sachsen-Anhalt Vorsitzland der NIK.

Eröffnet wurde die Konferenz durch MV-Gesundheitsstaatssekretärin Sylvia Grimm und Wolfgang Beck, Gesundheitsstaatssekretär aus Sachsen-Anhalt. Zudem übermittelte Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach ein digitales Grußwort.

„Es ist eine große Freude, dass die NIK in diesem Jahr an unserer wunderschönen Ostseeküste ausgerichtet wird. Die Konferenz zieht Expertinnen und Experten aus ganz Deutschland an und ermöglicht einen umfassenden Dialog zum Impfwesen in Deutschland über nationale und föderale Strukturen hinweg“, betonte Staatssekretärin Sylvia Grimm in ihrer Eröffnungsrede.

Staatssekretär Wolfgang Beck hob hervor: „Um gute Impfquoten zu halten und zu verbessern, ist der Austausch zwischen den Bundesländern besonders wichtig. Bei Impfungen gegen Masern, HPV und Influenza müssen wir die Situation in Deutschland und in Europa in den Blick nehmen. Nur gemeinsam können wir Impfziele erreichen, denn Infektionskrankheiten machen nicht an Ländergrenzen halt.“

Die Nationale Impfkonferenz (NIK) wurde im Jahr 2009 zum ersten Mal durch Rheinland-Pfalz initiiert. Die Gesundheitsministerkonferenz verstetigte die Ausrichtung der NIK durch ein bis zwei Bundesländer im Abstand von zwei Jahren. Die NIK ermöglicht ein organisiertes Zusammenkommen von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern, Entscheidungsträgern und allen Akteuren und Akteurinnen des Impfwesens.

Staatssekretärin Grimm sagte: „Das Themenspektrum ist jedes Mal beeindruckend. Es erstreckt sich von aktuellen Erkenntnissen in der Impfforschung über die Impfkommunikation bis hin zu Impfstrategien und regionalen Best Practice-Beispielen.“

Im Rahmen der NIK werden auch durch die Nationale Lenkungsgruppe Impfen (kurz: NaLI) erarbeitete Impfkonzepte und Nationale Aktionspläne vorgestellt. Darüber hinaus haben Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen-Anhalt in diesem Jahr einen Schwerpunkt auf die Impfung gegen Humane Papillomviren (HPV) gelegt. „Bei den HPV-Impfquoten gibt es bundesweit Verbesserungsbedarf“, machte Grimm deutlich.

Klimaschutz: 45 Schulen ausgezeichnet

Rostock – Heute wurden von Dr. Thorsten Permien, Leiter des Referats für Moore, Ökosystemleistungen, Kompetenzzentrum Ökowertpapiere und Bildung für nachhaltige Entwicklung des Ministeriums für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt MV 45 Schulen des Landes in Rostock als „Internationale Nachhaltigkeitsschule/ Umweltschule in Europa“ ausgezeichnet.

Hierzu beglückwünscht Minister Dr. Backhaus, der durch die Landtagssitzung nicht persönlich anwesend sein konnte, die jungen Leute. „Mich beeindruckt sehr, dass ihr euch dem großen und allgegenwärtigen Thema Klimaschutz gestellt habt. Dass ihr euch nicht nur theoretisch damit befasst, sondern gemeinsam mit den Lehrkräften und außerschulischen Partnern zahlreiche Projekte mit Herz und Hand umgesetzt habt.

Ihr beweist, dass man über ein Thema nicht nur reden und sich informieren, sondern das Erlernte auch in die Tat umsetzen muss. Hier verweise ich auf das Klimaschutzgesetz. Es hat das Ziel, MV bis 2040 klimaneutral zu machen. Der Beteiligungsprozess wurde erfolgreich beendet und der Gesetzesentwurf liegt in weiten Teilen vor. Aber es sind noch weitere Hürden zu bewältigen. Ein Bremsklotz sind etwa die mitumzusetzenden Bundesgesetze, die uns noch nicht abschließend vorliegen.

Denn gerade in der aktuellen Situation ist es schwierig, Akzeptanz für so wichtige und komplexe Themen wie den Klimaschutz einzuwerben. Ich wünsche mir, dass die Menschen ihn als Chance und nicht als Bürde betrachten. Ihr zeigt mit euren Projekten, dass das möglich ist und seid damit ein Vorbild für uns alle. Hierfür danke ich allen Beteiligten.“

Seit September 2022 läuft ein weiterer Durchgang des 2001 gestarteten Projektes „Umweltschule in Europa/ Internationale Schule der Nachhaltigkeit“. Das LM unterstützt den Ausrichterverein, die Deutsche Gesellschaft für Umweltbildung e. V., mit rund 8.800 Euro. Minister Dr. Backhaus ist seit 2007 Schirmherr dieses Wettbewerbs.

Das zweijährige Projekt steht unter dem Motto „Klimaschutz in Schulen – Was können wir tun?“. 2013 erfolgte eine Neuausrichtung und intensivere Beteiligung des Bildungsressorts, insbesondere die Betreuung der Schulen wird durch die vier Regionalberater für Bildung und nachhaltige Entwicklung (BNE) in den Schulamtsbereichen sichergestellt. Die von den Schulen vorgestellten Projekte wurden in einer ersten Jurysitzung im Januar 2023 zugelassen. Im April 2024 fand die abschließende Bewertungsrunde statt.

Dabei ging es darum, ob die selbstgesteckten Aufgaben erledigt und die Ziele gemäß den Kriterien des Landes erreicht wurden. Das Ziel dieser Auszeichnung besteht in der Weiterentwicklung von Schulen, die sich den Herausforderungen der Bildung für nachhaltige Entwicklung stellen. Das Netzwerk aller Umweltschulen in Europa ist ein anerkannter Akteur im UNESCO-Weltaktionsprogramm BNE und Bestandteil im Nationalen Aktionsplan BNE.