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Autor: Rügenbote

3. Oktober in den Ministergärten

3. Oktober: Ministerin Drese eröffnet Tag der Offenen Tür in der Landesvertretung MV

Berlin – Gemeinsam mit den benachbarten Landesvertretungen lädt die Landesvertretung Mecklenburg-Vorpommern am Tag der Deutschen Einheit zum Tag der Offenen Tür in die Ministergärten nach Berlin ein. Sportministerin Stefanie Drese wird am 3. Oktober das vielfältige Programm rund um das Thema „Sportland Mecklenburg-Vorpommern“ eröffnen.

„Der Sport leistet einen riesengroßen Beitrag für das Gemeinwohl. Er macht unsere Gesellschaft reicher und trägt enorm zum Zusammenhalt bei“, verdeutlichte Drese im Vorfeld des Tages der Offenen Tür. Das Ehrenamt bilde dabei den wesentlichen Stützpfeiler des Sports.

Etwa 275.000 Sportlerinnen und Sportler seien in MV in rund 1.830 Vereinen organisiert. „Damit sind beeindruckende 17 Prozent der Bevölkerung in unserem Land Mitglied in einem Sportverein“, so Drese.

Doch nicht nur in der Breite, sondern auch in der Spitze hat der Sport in Mecklenburg-Vorpommern jede Menge vorzuweisen. „Dafür stehen der SSC, unsere Goalballer vom RGC, die Seawolves, der FC Hansa und viele weitere tolle Mannschaften ebenso wie herausragende Athletinnen und Athleten in den Einzelsportarten“, sagte die Ministerin.

Drese: „Ich freue mich deshalb sehr, dass wir am 3. Oktober die Vielfalt des Sports präsentieren können und einige Vereine sowie Vertreterinnen und Vertreter des Sports vor Ort sein werden. Mein Dank gilt auch an das Team unserer Landesvertretung, die ein buntes und abwechslungsreiches Programm gestaltet haben. Alle interessierten Bürgerinnen und Bürger sind herzlich eingeladen, am 3. Oktober vorbeizukommen und hinter die Kulissen zu schauen.“

Die Höhepunkte am Tag der Offenen Tür am 3. Oktober zwischen 11:00 und 18:00 Uhr:

  • Informations- und Mitmachangebote zum Themenschwerpunkt, u.a. mit dem Rostock Seawolves e.V. aus der Basketball-Bundesliga und dem Rostocker Goalballclub Hansa e.V.
  • Präsentationen des Tourismusverbandes MV und des regionalen Tourismusverbandes Vorpommern
  • Sportliche Herausforderungen, Slackline und 3D-Puzzles vom Landessportbund Mecklenburg-Vorpommern
  • Beste Unterhaltung mit Musik des bekannten Rostocker Duos DIE GUTEN
  • Glücksrad mit tollen Gewinnen
  • Kinderschminken und Ballonkunst für unsere kleinen Gäste
  • Live-Podcast „Die Drese“ mit DOSB-Vizepräsidentin Kerstin Holze

Für das leibliche Wohl ist gesorgt.

Munitionsbergung in der Ostsee

Wismarbucht ist Pilotregion

Berlin – Die Ostsee am westlichen Rand der Wismarbucht ist Pilotregion für die Erkundung und Bergung von Weltkriegsmunition. Das hat das Bundesumweltministerium gestern in Berlin mitgeteilt. Die im Rahmen dieses Pilotvorhabens geborgene transportfähige Munition wird zur Analyse und anschließenden Vernichtung an Land gebracht und der Gesellschaft zur Entsorgung von chemischen Kampfstoffen und Rüstungsaltlasten mbH (GEKA) übergeben.

Mecklenburg-Vorpommerns Umweltminister Dr. Till Backhaus begrüßt den Start der Bergungsmaßnahmen sehr. „Ich freue mich, dass nun endlich damit begonnen wird, einen Teil dieser gefährlichen Hinterlassenschaften eines dunklen Kapitels unserer Geschichte unschädlich zu machen und zu beseitigen. Eine vollständige Munitionsräumung an den vorgesehenen Standorten ist im Rahmen dieser Ausschreibung nicht geplant.

Vielmehr handelt es sich um Vorarbeiten, bei denen es darum geht, Erkenntnisse und Erfahrungen zum Zustand der Munition, zu geeigneten Bergungstechnologien und zum Umgang mit größeren Munitionsmengen zu erhalten. Es handelt sich um einen ersten wichtigen Schritt, dem noch viele weitere Kraftanstrengungen folgen müssen.“

Mecklenburg-Vorpommerns Innenminister Christian Pegel betonte: „Als Land Mecklenburg-Vorpommern nehmen wir schon eine Vorreiterrolle bei der Kampfmittelberäumung an Land ein. Mit unserem Personalaufwuchs des Munitionsbergungsdienstes um 18 Stellen stellen wir künftig sicher, dass die Beräumung von Altlasten stetig voran geht.

Die jetzigen Vorarbeiten sind für die Entwicklung eines Konzeptes zur industriellen Bergung und Vernichtung von Munitionsaltlasten in der deutschen Nord- und Ostsee erforderlich Dazu gehören auch die Entwicklung und der Bau einer mobilen Industrieanlage zur Munitionsberäumung und -vernichtung auf See.

Mit Robert Mollitor, dem Leiter unseres Munitionsbergungsdienstes, haben wir einen bundesweit anerkannten Fachmann in dem integrierten Projektteam vertreten, der zur fachgerechten Ausschreibung beiträgt.“ Mecklenburg-Vorpommern hat als als erstes und einziges Bundesland bisher eine Verwaltungsvereinbarung mit der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) für die Beräumung der Bundesflächen vereinbart (siehe Pressemitteilung 73/2022).

Die Bundesregierung hat im Koalitionsvertrag vereinbart, für die Bergung und Vernichtung von Altmunition in Nord- und Ostsee ein Sofortprogramm aufzulegen. Ziel ist es, die Machbarkeit einer sicheren, effizienten und umweltgerechten Bergung und Entsorgung von Munitionsaltlasten in exemplarischen Munitionsversenkungsgebieten in der Ostsee nachzuweisen.

Um die dafür notwendigen Aufgaben zu finanzieren, stehen 100 Millionen Euro aus dem Bundeshaushalt bis 2025 zur Verfügung.

Als geeignete Standorte für Probebergungen wurden mehrere Munitionsversenkungsgebiete und Munitionsverdachtsflächen in der Mecklenburger Bucht in Schleswig-Holsteinischen und Mecklenburg-Vorpommerschen Landesgewässern identifiziert.

Die praktischen Arbeiten vor Ort sollen im 2. Quartal 2024 beginnen und werden sich voraussichtlich über einen Zeitraum von 6 Monaten erstrecken. Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) beabsichtigt, jetzt Leistungen zur pilothaften Erkundung und Bergung zu vergeben.

Interessierte am Einstieg in Schulen

Oldenburg: Wir verstetigen unsere neuen Informationsangebote

Schwerin – Nach dem guten Zuspruch bei der ersten digitalen Infoveranstaltung zum Seiteneinstieg laden das Bildungsministerium und die Arbeitsagenturen des Landes wieder ein: Am Donnerstag, 5. Oktober 2023, informieren sie gemeinsam von 17 bis 18.30 Uhr mit der „Berufsberatung im Erwerbsleben“ über Möglichkeiten für den Seiten- und Quereinstieg an allgemein bildenden und beruflichen Schulen.

„Ab ins Klassenzimmer!“ hat im Juni landesweit über 160 Teilnehmende angesprochen. Das zeugt von einem großen Interesse. Deshalb möchten wir dieses konkrete Informationsangebot verstetigen. Dass wir jetzt schon 183 Anmeldungen haben, beweist, dass die Entscheidung richtig war“, sagte Bildungsministerin Simone Oldenburg. „Dem Interesse steht ein weiterhin hoher Bedarf an unseren Schulen gegenüber, ob für Lehrkräfte im Seiteneinstieg oder Alltagshilfen.“

Für die Video-Konferenz kooperiert das Bildungsministerium mit den fünf Agenturen für Arbeit in Mecklenburg-Vorpommern.

Markus Biercher, Chef der Regionaldirektion Nord der Bundesagentur für Arbeit, betonte: „Ich begrüße die Initiative des Bildungsministeriums. Wir alle wissen, dass der Lehrkräftemangel nicht nur in Mecklenburg-Vorpommern, sondern bundesweit eine besondere Herausforderung darstellt. Um sie zu meistern, gibt es nicht eine Lösung, sondern wir müssen verschiedene ‚Hebel‘ nutzen.

Dazu gehört auch der Seiten- oder Quereinstieg ins Lehramt. Ich bin froh, dass wir vor Ort unseren Beitrag – durch individuelle Beratungsangebote und spezielle Informationsveranstaltungen – leisten können, um Interessierte über diese attraktive Möglichkeit der beruflichen Neuorientierung zu informieren.“

Bis Dienstag, 3. Oktober 2023, können sich Interessierte im Online-Tool auf www.eveeno.com/Lehrereinstieg-Oktober-2023 anmelden. Den Zugangslink zur Veranstaltung erhalten sie am 4. Oktober an die bei der Anmeldung angegebene E-Mail-Adresse. Informationen zum Seiteneinstieg als Lehrkraft stehen auf dem Karriereportal für den Schuldienst zur Verfügung: www.Lehrer-in-MV.de/seiten-und-quereinstieg

„Wer sich digital umfassend informiert hat, kann sich an den Schulen in seinem Wohnumfeld erkundigen, welche Möglichkeiten bestehen, sich dort einzubringen und zu bewerben“, so die Ministerin weiter. „Wir verstetigen auch das Informationsformat vor Ort, wo Interessierte sich Schulen anschauen und mit den Vertreterinnen und Vertretern der Schulleitungen, Kollegien und Schulämter ins Gespräch kommen können.“

Für alle im Umfeld von Neubrandenburg, die sich für eine Tätigkeit im Schuldienst, im Seiteneinstieg oder als Alltagshilfe, interessieren, findet ebenfalls am Donnerstag, 5. Oktober 2023, ab 16:30 Uhr in der Aula der Integrierten Gesamtschule „Vier Tore“ Neubrandenburg (Geschwister-Scholl-Straße 14, 17033 Neubrandenburg) eine Jobbörse statt.

Neben den Lehrkräften der Schule stehen auch Vertreterinnen und Vertreter des Staatlichen Schulamtes Neubrandenburg bereit, die Wege in den Schuldienst zu erklären, Nachfragen zu beantworten sowie individuell zu beraten.

Zur Planung der Teilnehmerzahl wird um eine unverbindliche Voranmeldung unter der Telefonnummer 0395 35171100 (Sekretariat der Integrierten Gesamtschule Neubrandenburg) oder per Mail an: info@igs-nb.de gebeten. Eine Teilnahme für Kurzentschlossene ist ebenfalls möglich.

Das Heizungsgesetz kommt

Berlin – Das so genannte Heizungsgesetz, das der Bundestag am 8. September 2023 verabschiedet hatte, hat die letzte parlamentarische Hürde im Bundesrat genommen: Der Antrag Bayerns, das Gesetz in den Vermittlungsausschuss zu überweisen, fand am 29. September 2023 keine Mehrheit im Plenum.

Damit ist das Gesetz, das der Zustimmung der Länder nicht bedurfte, automatisch gebilligt. Es wird nun über die Bundesregierung dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung zugeleitet und kann danach im Bundesgesetzblatt verkündet werden. Es soll in weiten Teilen am 1. Januar 2024 in Kraft treten.

Das Gesetz beruht auf einem Entwurf der Bundesregierung vom April, zu dem der Bundesrat im Mai Stellung genommen hatte. Im Laufe der parlamentarischen Beratungen im Bundestag wurde das Vorhaben umfangreich verändert.

Um die Abhängigkeit von fossilen Rohstoffen zu reduzieren und zugleich die Energieeffizienz im Gebäudesektor zu erhöhen, enthält das Gesetz Vorgaben für neu einzubauende Heizungen – sie müssen ihren Wärmebedarf zu mindestens 65 Prozent aus erneuerbaren Energien oder unvermeidbarer Abwärme decken. Das Gesetz nennt verschiedene Optionen wie Wärmepumpen oder Wärmepumpen-Hybridheizungen, Stromdirektheizungen, solarthermische Anlagen oder den Anschluss an ein Wärmenetz.

Die Vorgaben sind eng mit den künftigen Anforderungen zur kommunalen Wärmeplanung verzahnt. So gilt die 65-Prozent-Vorgabe für Bestandsbauten erst dann, wenn die Gemeinden ihre Pläne zur kommunalen Wärmeplanung vorgelegt haben, spätestens Mitte 2026 in großen bzw. Mitte 2028 in kleinen Kommunen.

Das Gesetz sieht eine Beratungspflicht vor dem Einbau neuer Heizungen vor, die mit festen, flüssigen oder gasförmigen Brennstoffen betrieben werden. Vermieter können zehn Prozent der Modernisierungskosten auf die Mieter umlegen, wobei maximal 50 Cent pro Quadratmeter umlagefähig sind.

Der Bundestagsbeschluss enthält zudem Regelungen zur Nutzung von Biomasse im Neubau, von Solarthermie-Hybridheizungen, Holz-und Pelletheizungen sowie zu verbundenen Gebäuden, so genannten Quartieren.

Zur finanziellen Unterstützung der Bürgerinnen und Bürger kündigte die Bundesregierung Änderungen an der Richtlinie für die Bundesförderung effiziente Gebäude an. Für besondere Härtefälle oder das Vorliegen besonderer persönlicher Umstände sind Ausnahmeregelungen vorgesehen.

In einer begleitenden Entschließung fordert der Bundesrat die Bundesregierung auf, im Zuge der nächsten Novellierung des Gebäudeenergiegesetzes die finanzielle Förderung zu erweitern: Auch Maßnahmen, die lediglich gesetzlichen Anforderungen erfüllen, aber nicht über dieses hinausgehen, sollen künftig förderfähig sein.

Zum Gesetzentwurf der Bundesregierung für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze der mit dem Heizungsgesetz in engem Zusammenhang steht, hat der Bundesrat am 29. September 2023 im so genannten ersten Durchgang zahlreiche Änderungsvorschläge formuliert. Diese Stellungnahme wurde der Bundesregierung zugeleitet, die dazu eine Gegenäußerung verfasst. Anschließend legt sie beide Dokumente dem Bundestag zur Entscheidung vor.

Zukünftige Lehrkräfte erhalten ihre Zeugnisse

Oldenburg: Herzlich willkommen an den Schulen unseres Landes

Schwerin – An den Schulen in Mecklenburg-Vorpommern haben 80 Referendarinnen und Referendare ihren Vorbereitungsdienst an den Schulen erfolgreich beendet. Bei einer Feierstunde im Goldenen Saal des Neustädtischen Palais in Schwerin haben die jungen Nachwuchslehrkräfte, die mit Familien und Angehörigen angereist waren, heute ihre Zeugnisse über die Zweite Staatsprüfung erhalten.

„Ich gratuliere allen Absolventinnen und Absolventen zum Abschluss der Lehramtsausbildung“, sagte Bildungsministerin Simone Oldenburg anlässlich der Feierstunde. „Wir freuen uns über jede neue Lehrerin und jeden neuen Lehrer im Schuldienst des Landes. Dank der Übernahmegarantie ist ein nahtloser Berufseinstieg möglich.

Die jungen Lehrkräfte übernehmen eine verantwortungsvolle und schöne Aufgabe. Sie begleiten unsere Kinder und Jugendlichen und fördern sie bestmöglich, sodass sie ihre Persönlichkeit entfalten, selbstbestimmt handeln können und Erfolg haben. Die Lehrerpersönlichkeit nimmt dabei eine wichtige Rolle ein. Denn wir wissen: Auf die Lehrerin und den Lehrer kommt es an,“ betonte Oldenburg.

Die Absolventinnen und Absolventen verteilen sich auf folgende Lehrämter:

  • Lehramt für Sonderpädagogik:               9
  • Lehramt an Grundschulen:                    21
  • Lehramt an Regionalen Schulen:          14
  • Lehramt an Gymnasien:                         31
  • Lehramt an Beruflichen Schulen:           5

„Angesichts des bundesweiten Lehrermangels freut es mich besonders, dass unser Referendariat und unsere Schulen junge Menschen davon überzeugen konnten, ihre schulische Karriere in unserem Bundesland fortzusetzen. Investitionen in die Lehrergesundheit und Fortbildungen wie die Sommerakademie oder die Führungskräftequalifizierung tragen sicher dazu bei und bieten gute Perspektiven“, sagte die Ministerin.

65 der Absolventinnen und Absolventen werden zum 1. Oktober 2023 unbefristet in den Schuldienst übernommen. Das entspricht einer Quote von 84 Prozent. Lehrkräfte an Schulen in freier Trägerschaft sind dabei nicht erfasst.

Noch bis Montag, 9. Oktober 2023, können sich Lehramtsabsolventinnen und -absolventen für den nächsten Eintrittstermin ins Referendariat, den 1. Februar 2024, bewerben. Zeugnisse können bis 19. Januar 2024 nachgereicht werden. Danach ist der nächste Einstieg zum 1. April 2024 möglich. Bewerbungszeitraum ist dafür der 20. November bis 11. Dezember 2023.

Neues Feuerwehrgerätehaus für Gresse

Gresse – Mit dem neuen Feuerwehrgerätehaus profitiert auch die Gemeinde Gresse vom Brandschutzprogramm der Landesregierung, erklärt der Minister für ländliche Räume, Dr. Till Backhaus bei der Eröffnung des Neubaus am Freitagabend.

„Die Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern steht zu ihren Freiwilligen Feuerwehren und wir lassen auch Taten folgen, denn die bestmöglichste Ausstattung ist das Mindeste, womit wir dieses unermüdliche ehrenamtliche Engagement unterstützen können. Bei den Bränden in der Lübtheener Heide, bei Hagenow oder im Göldenitzer Moor, überall war Verlass auf unsere top ausgebildeten freiwilligen Feuerwehren.

Der Klimawandel zeigt seine Auswirkungen und die Gefahr für große Waldbrände wird damit nicht geringer. Eine moderne Ausstattung der Feuerwehren ist da mitentscheidend für den Erfolg des Einsatzes und kann schlimmeres verhindern. Deswegen wurden für die Jahre 2020 bis 2023 landesweit 50 Millionen Euro zur Verbesserung des flächendeckenden Brandschutzes bereitgestellt.“

Weiter sagt er: „Hier in Gresse entsprach das alte Gebäude aus dem Jahr 1995 von der Ausstattung und dem Platzbedarf einfach nicht mehr dem aktuellen Stand. Deshalb bin ich froh, dass wir der Feuerwehr Gresse über die ILER-Richtlinie MV ein modernes Feuerwehrgerätehaus ermöglichen und insgesamt 700.000 Euro zu den Baukosten von 2,1 Millionrn Euro beisteuern konnten.

Durch das neue Feuerwehrgerätehaus sichern wir den Feuerwehrstandort Gresse nachhaltig, sodass alle Aufgaben des Brandschutzes und der technischen Hilfeleistung wieder ordnungsgemäß ausgeführt werden können.“

Bundesrat fordert Senkung der Stromsteuer

Berlin – Der Bundesrat fordert einen international wettbewerbsfähigen Industriestrompreis für energieintensive und außenhandelsabhängige Unternehmen. In einer am 29. September 2023 gefassten Entschließung bittet er die Bundesregierung, möglichst zeitnah und in Abstimmung mit der Europäischen Kommission das Konzept für einen Brücken- und Transformationspreis weiter auszuarbeiten.

Der Bundesrat betont, dass durch die Industriestrategie Chinas und den Inflation Reduction Act der USA die Einführung des Industriestrompreises mit dem Ziel der Transformation und Dekarbonisierung umso dringlicher geworden ist. Er warnt davor, dass Deutschland sonst in der internationalen Standortkonkurrenz zurückzufallen droht.

Industriebetriebe bräuchten eine klare Perspektive, dass ausreichend sicher und preisgünstig produzierter Strom aus erneuerbaren Energien zur Verfügung steht und sie weiterhin wettbewerbsfähig am Standort produzieren sowie die erforderlichen Investitionen in eine klimafreundliche Transformation rentabel refinanzieren können.

Der Bundesrat regt außerdem die Senkung der Stromsteuer auf das europäische Mindestmaß an – als erste sofortige und breit wirkende Maßnahme für alle Unternehmen und Entlastung für die Verbraucherinnen und Verbraucher.

Erforderlich sei zudem eine gerechte und auskömmliche Finanzierung der notwendigen Netzausbaukosten im Zuge der Energiewende. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, einen Vorschlag zu der im Koalitionsvertrag vereinbarten Neuregelung der Netzentgeltsystematik vorzulegen.

Die Entschließung wurde der Bundesregierung zugeleitet. Sie entscheidet, wann sie sich mit den Forderungen des Bundesrates befasst. Feste Fristen hierfür gibt es nicht.

Tag des Flüchtlings

Landesintegrationsbeauftragte warnt vor zunehmender Polemisierung

Schwerin – Die Landesintegrationsbeauftragte, Jana Michael, warnt anlässlich des heutigen Tags des Flüchtlings vor einer zunehmenden Polemisierung der Migrationsdebatte. „Mit großer Sorge nehme ich wahr, wie Geflüchtete zunehmend an den Pranger gestellt und Neiddebatten geführt werden“, erklärte die Integrationsbeauftragte.

„Geflüchteten zum Beispiel zu unterstellen, in unserem Gesundheitssystem bessergestellt als Einheimische zu sein, obwohl ihnen als Asylbewerber lediglich eine Akut- und Notfallversorgung zusteht, ist nicht nur fachlich inkorrekt, sondern auch moralisch höchst verwerflich. Ganz bewusst wird damit Angst geschürt und es erfolgt eine Entsolidarisierung.“

Das Motto des heutigen Aktionstages, „Gleiche Menschen, gleiche Rechte“ sei deshalb äußerst passend gewählt, so Michael. „Wir täten gut daran, uns wieder mehr darauf zu besinnen, statt Stimmung gegen Schutzsuchende zu machen und unsere Gesellschaft zu spalten“, hob sie hervor.

Entscheidend, um dieser Polemik zu begegnen, sei aber Fluchtursachen in den Herkunftsländern zu bekämpfen und die Integration der zu uns Geflüchteten zu verbessern. „Vor diesem Hintergrund sind die vom Bund geplanten Kürzungen bei der Migrations- und Asylverfahrensberatung absolut nicht nachvollziehbar“, so Michael. Gemeinsam mit den anderen Integrationsbeauftragten der Ostländer habe sie sich diesbezüglich bereits mit einem Schreiben an Innenministerin Faeser und Familienministerin Paus gewandt.

Michael: „Integration ist eine gesamtgesellschaftliche Daueraufgabe. Sie fordert Kraft, Einsatz und Solidarität. Gleichzeitig aber brauchen wir Zuwanderung, um den Arbeitskräftebedarf in unserer vom demografischen Wandel besonders betroffenen Region decken zu können. “