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Autor: Rügenbote

Bau weiterer Mobilfunkmasten

Schwerin – Die landeseigene Funkmastengesellschaft bereitet zurzeit sieben weitere Standorte vor, an denen mit Unterstützung des Landes Mobilfunkmasten errichtet werden sollen.

„Aktuell befindet sich ein Standort bei Cantnitz im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte in der Ausschreibung für den Bau eines Mobilfunkmastes durch das Land. Für weitere mögliche Standorte haben Mobilfunknetzbetreiber bereits eine Nutzung zugesagt beziehungsweise erfolgen aktuell Vertragsabstimmungen mit den Mobilfunknetzbetreibern“, teilte Digitalisierungsminister Christian Pegel heute in seinem Kabinettsbericht zum Stand des Mobilfunkausbaus durch die Funkmasten-Infrastrukturgesellschaft Mecklenburg-Vorpommern (FMI) mit.

Für die in Rede stehenden weiteren Standorte werden Flächen der Landesforstanstalt, in Nationalparks oder Biosphärenreservaten sowie auch Flächen Dritter benötigt. „Dazu werden bereits Gespräche mit den Eigentümern geführt“, sagte der Minister und führte weiter aus:

„Diese Standorte sind bislang gar nicht versorgt. Da sie sehr dünn besiedelt sind, rechnet es sich für die eigenwirtschaftlich arbeitenden Mobilfunkunternehmen nicht, dort selbst Funkmasten zu bauen. Das Land stellt diese daher – mit beihilferechtlicher Genehmigung der Europäischen Union – zur Verfügung, damit die Mobilfunkunternehmen dann dort nur noch ihre Mobilfunkdienste bereitstellen müssen. Dies ist günstiger als der Bau eines eigenen Funkmasts.“

Die FMI darf in unversorgten Gebieten nur dann einen Funkmast errichten, wenn dort in den folgenden drei Jahren kein eigenwirtschaftlicher Ausbau durch die Mobilfunknetzbetreiber geplant ist und mindestens ein Netzbetreiber verbindlich die Nutzung eines durch die FMI errichteten Funkmast zugesagt hat.

Dazu war zunächst ein landesweites Markterkundungsverfahren erforderlich, um die mit Mobilfunk unversorgten Gebiete („weiße Flecken“) im Land festzustellen. Diese zum Teil sehr kleinen weißen Flecken wurden zu möglichen Ausbaugebieten zusammengefasst und bei den Mobilfunknetzbetreibern abgefragt. Im Ergebnis haben die Netzbetreiber für 22 Ausbaugebiete ihr Interesse bekundet, die Masten aus dem Landesprogramm künftig nutzen zu wollen. Für 24 Ausbaugebiete haben sie den eigenwirtschaftlichen Ausbau angekündigt.

„Im September vergangenen Jahres konnten wir den ersten so aus Landesmitteln finanzierten Funkmast bei Göllin-Glambeck im Landkreis Rostock in Betrieb nehmen. Ich hoffe, dass wir in diesem Jahr die Baugenehmigung für weitere Masten beantragen können, so Christian Pegel.

Mehr Informationen zum Landesprogramm Ausbau der Mobilfunkinfrastruktur und zur FMI finden Sie auf den Webseiten der Landesgesellschaft.

Corona-Schutzverordnung für M-V endet

Schwerin – Aufgrund der stabilen Infektionslage werden bundesweit zum 1. März die noch bestehenden Testerfordernisse für Einrichtungen mit vulnerablen Personengruppen sowie fast alle Maskenpflichten aufgehoben.

Lediglich für Besuchende von Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen sowie Patientinnen und Patienten und Besuchende in Arzt- und weiteren humanmedizinischen Praxen soll weiterhin nach dem Bundesinfektionsschutzgesetz (IfSG) die Maskenpflicht gelten.

Vor diesem Hintergrund hat die Landesregierung auf ihrer heutigen Kabinettssitzung beschlossen, die ursprünglich bis zum 7. April geltende Corona-Landesverordnung bereits vorzeitig am 28. Februar 2023 (letzter Geltungstag) auslaufen zu lassen.

Ministerpräsidentin Schwesig nahm das Ende der Corona-Landesverordnung zum Anlass, um sich bei allen Bürgerinnen und Bürgern zu bedanken, die sich in den letzten drei Jahren an die Corona-Regeln gehalten haben.

„Die Regeln waren zum Teil mit erheblichen Einschränkungen verbunden. Aber sie waren notwendig, um die Gesundheit und das Leben der Anderen zu schützen. Ich bin sehr dankbar dafür, dass wir in Mecklenburg-Vorpommern vergleichsweise gut durch die Corona-Pandemie gekommen sind. Das verdanken wir vor allem der Vernunft und der Solidarität der großen Mehrheit der Bürgerinnen und Bürger in unserem Land. Ich freue mich, dass die Corona-Verordnungen nach über 1.000 Tagen ein Ende finden und hoffe, dass wir sie in Zukunft nie wieder brauchen“, betonte Schwesig.

„Wir können diesen Schritt gehen, da in Mecklenburg-Vorpommern die Corona-Situation beherrschbar ist durch eine niedrige 7-Tage-Inzidenz, eine geringe Hospitalisierungsrate und ITS-Auslastung in den Krankenhäusern sowie einen hohen Immunisierungsgrad in der Bevölkerung durch Impfungen und durchgemachte Infektionen“, teilte Sozialstaatssekretärin Sylvia Grimm nach der Sitzung des Kabinetts mit.

„Damit endet nach 1.078 Tagen die landesrechtliche Regelung der Corona-Pandemie“, verdeutlichte Grimm. Am 17. März 2020 trat die erste Verordnung der Landesregierung über „Maßnahmen zur Bekämpfung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 in Mecklenburg-Vorpommern in Kraft“.

Corona sei allerdings nicht vorbei, so die Staatssekretärin. „An die Stelle des Öffentlichen Gesundheitsschutzes ist der individuelle Gesundheitsschutz getreten. Wichtig sind deshalb weiterhin die Eigenverantwortung und der Schutz vulnerabler Gruppen“, betonte Grimm.

Dazu gehöre vor allem auch die Einhaltung von einrichtungsbezogenen Hygienekonzepten in medizinischen und pflegerischen Einrichtungen“, betonte Grimm. Zur Unterstützung habe das Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGuS) aktualisierte Empfehlungen zur Infektionsprävention in medizinischen Einrichtungen bei SARS-CoV-2 und weiteren ARE-Erregern erarbeitet. Das LAGuS stehe zudem gemeinsam mit den Gesundheitsämtern der Landkreise und kreisfreien Städte für Rückfragen der Einrichtungen zur Verfügung.

Maskenpflichten (FFP2 oder vergleichbar) bestehen laut IfSG des Bundes ab dem 1. März nur noch für Besucherinnen und Besucher in:

  • Krankenhäusern und Rehabilitationseinrichtungen, in denen eine den Krankenhäusern vergleichbare medizinische Versorgung erfolgt,
  • voll- oder teilstationären Einrichtungen zur Betreuung und Unterbringung älterer, behinderter oder pflegebedürftiger Menschen und vergleichbaren Einrichtungen

sowie

für Patientinnen und Patienten und Besuchende in folgenden Einrichtungen:

  • Arzt-, Zahnarzt- und psychotherapeutische Praxen,
  • Praxen sonstiger humanmedizinischer Heilberufe,
  • Einrichtungen für ambulantes Operieren,
  • Dialyseeinrichtungen,
  • Tageskliniken,
  • Behandlungs- oder Versorgungseinrichtungen, die mit diesen Einrichtungen vergleichbar sind,
  • Einrichtungen des öffentlichen Gesundheitsdienstes, in denen medizinische Untersuchungen, Präventionsmaßnahmen oder ambulante Behandlungen durchgeführt werden,
  • Rettungsdienste.

Es gelten die bekannten Ausnahmen von der Maskenpflicht.

Konsumklima setzt Erholung fort

Nürnberg – Die Verbraucherstimmung in Deutschland bleibt auch im Februar klar auf Erholungskurs. Sowohl die Konjunktur- als auch die Einkommenserwartung legen spürbar zu. Die Anschaffungsneigung setzt dagegen ihr ständiges Auf und Ab fort und gewinnt aktuell nur leicht hinzu.

GfK prognostiziert für das Konsumklima für März -30,5 Punkte und damit 3,3 Punkte mehr als im Februar dieses Jahres (revidiert -33,8 Punkte). Dies sind die Ergebnisse der GfK-Konsumklimastudie für Februar 2023.

Damit setzt die Konsumstimmung ihre im Herbst 2022 begonnene Verbesserung nach dem Rekordtief weiter fort. Für das Konsumklima ist dies bereits der fünfte Anstieg in Folge.

„Trotz anhaltender Krisen, wie dem Ukraine-Krieg, einer schwächelnden Weltwirtschaft sowie hohen Inflationsraten, kann das Konsumklima ein weiteres Mal spürbar zulegen. Es bleibt damit klar auf Erholungskurs, wenn das Niveau auch weiterhin niedrig bleibt. Der Pessimismus der Verbraucher, der im Herbst des vergangenen Jahres seinen absoluten Höhepunkt hatte, schwindet zusehends“, erklärt Rolf Bürkl, GfK-Konsumexperte.

„Zuletzt gesunkene Preise für Energie, aber auch Meldungen, dass in diesem Jahr eine Rezession in Deutschland nach Einschätzung der Experten nun doch vermieden werden kann, lassen den Optimismus ganz langsam zurückkehren.“

Trotz des zuletzt deutlich besseren Konsumklimas bleibt das Niveau des Indikators allerdings niedrig. Dies deutet darauf hin, dass der private Konsum in diesem Jahr keinen positiven Beitrag zur wirtschaftlichen Entwicklung in Deutschland leisten kann.

Einkommensaussichten bleiben im Aufwind

Die Einkommenserwartungen der deutschen Konsumenten setzen ihren Aufwärtstrend ebenfalls fort. Der Indikator klettert nach einem Plus von 4,9 Punkten auf -27,3 Zähler. Auch hier ist es der fünfte Anstieg in Folge. Bemerkenswert ist zudem, dass die Einkommensstimmung seit ihrem absoluten Tief im September 2022 gut 40 Punkte hinzugewonnen hat.

Neben dem stabilen Arbeitsmarkt sorgen die zuletzt weniger stark gestiegenen Energiepreise für den zunehmenden Optimismus. Dennoch müssen die deutschen Verbraucher von einer negativen Entwicklung ihrer realen verfügbaren Einkommen ausgehen. Schuld daran ist die Preisentwicklung, die nach bisherigen Prognosen in diesem Jahr etwas höher sein wird als der Zuwachs der Einkommen der Haushalte.

Anschaffungsneigung zwischen Hoffen und Bangen

Das ständige Auf und Ab der Anschaffungsneigung, das seit September 2022 zu beobachten ist, setzt sich auch in diesem Monat fort. Nach den leichten Verlusten des Vormonats legt der Indikator nun wieder etwas zu. Mit einem Plus von 1,4 Punkten weist die Konsumneigung nun -17,3 Punkte auf.

Damit kann die Anschaffungsneigung wiederum nicht von der deutlichen Erholung der Einkommenserwartungen profitieren. Dies ist sicherlich Ausdruck der anhaltenden Verunsicherung, die neben den Krisen vor allem durch die hohe Inflation verursacht wird. Wenn auch bei Energie zuletzt der extreme Preisdruck etwas nachgelassen hat, wird die Inflation in diesem Jahr hoch bleiben und die Anschaffungsneigung weiter belasten. Denn wenn deutlich mehr für Energie und Lebensmittel bezahlt werden muss, fehlen finanzielle Mittel für andere Ausgaben beziehungsweise Anschaffungen.

Konjunkturerwartung setzt Aufwärtstrend fort

Im Gleichklang mit den Einkommenserwartungen setzen auch die Konjunkturaussichten ihren klaren Aufwärtstrend in diesem Monat fort. Nach einem Plus von 6,6 Punkten klettert der Indikator auf 6,0 Punkte. Mit dem vierten Anstieg in Folge liegt er erstmals seit Ausbruch des Krieges wieder über seinem langjährigen Durchschnittswert von etwa null.

Offenbar sind die Konsumenten, ebenso wie die überwiegende Mehrheit der Experten, der Meinung, dass in diesem Jahr eine Rezession in Deutschland – wenn auch knapp – vermieden werden kann. Noch im Herbst des vergangenen Jahres ging man davon aus, dass eine Rezession in diesem Jahr nicht zu verhindern ist. Nach den aktuellen Prognosen der Bundesregierung in ihrem kürzlich veröffentlichten Jahreswirtschaftsbericht sowie der Europäischen Kommission wird nun allerdings ein minimales Plus des Bruttoinlandsproduktes in Deutschland von 0,2 Prozent prognostiziert.

Keine Ölverschmutzung Südost-Rügen

Insel Rügen – Am 26.02.2023 wurden im Bereich Südost-Rügen Anlandungen von vermeintlich ölhaltigen Stoffen gemeldet. Dazu erklärt der Minister für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt, Dr. Till Backhaus: „Wir nehmen Hinweise auf Verschmutzungen sehr ernst und gehen diesen auch unverzüglich nach. Ich bin sehr froh, dass wir in diesem Fall wohl sehr schnell Entwarnung geben können. Wir haben es offensichtlich nicht mit einer Ölverschmutzung zu tun“, so Backhaus,

Bei heutigen Strandbegehungen durch Amtsverwaltung und Wasserschutzpolizei waren nur sehr vereinzelte Funde im Bereich Sellin, Baabe bis Göhren Nordstrand feststellbar. Auch für den Bereich des Göhrener Südstrandes liegen Meldungen zu einzelnen Funden vor. Die Funde deuten nach einer ersten optischen Begutachtung allerdings nicht wie ursprünglich befürchtet auf Schweröl hin.

„Es scheint sich vielmehr um abgestorbene und verwesende Reste von Großalgen mit organischen Anheftungen zu handeln, die mit dem Sturm der letzten Tage an den Strand gespült wurden“, erklärt Backhaus, der sich Ende der Woche selbst ein Bild von der Situation vor Ort machen wird.

Um eine Verschmutzung mit Schweröl auszuschließen, wurden durch die Wasserschutzpolizeiinspektion Sassnitz Proben genommen. Diese werden zur Analyse an die Öl-Forensik des Bundesamtes für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) in Hamburg übermittelt.

Im Bereich Sellin wurden die Anlandungen bereits eingesammelt, für die anderen Bereiche wurde dies durch die örtlichen Behörden veranlasst. Aus den derzeitigen Erkenntnissen lässt sich ein konkreter Zusammenhang mit den Aktivitäten der LNG-Schiffe vor Rügen nicht ableiten.

Stellen für Lehrkräfte im ländlichen Raum

Neues Vorhaben des Bildungspaktes für „Gute Schule 2030“ auf den Weg gebracht

Schwerin – In Mecklenburg-Vorpommern werden Stellen für Lehrkräfte an Regionalen Schulen im ländlichen Raum attraktiver. Neu eingestellte Lehrkräfte können vom kommenden Schuljahr an Zuschläge zu ihren Bezügen erhalten, wenn sie sich auf Stellen in den Fächern Mathematik, Informatik, Biologie, Chemie und Physik an Regionalen Schulen im ländlichen Raum bewerben, die nach mehrmaligen Ausschreibungen nicht besetzt werden konnten. Auf die Einführung dieser Zuschläge, um Personal zu gewinnen, haben sich die Partnerinnen und Partner des Bildungspaktes für „Gute Schule 2030“ verständigt.

 „Alle Schulen im Land sollen Schülerinnen und Schülern eine gute Bildung vermitteln“, betonte Bildungsministerin Simone Oldenburg. „Weil das Angebot an freien Stellen für Lehrkräfte deutschlandweit sehr groß ist, gehen die Partnerinnen und Partner des Bildungspaktes diesen Schritt, um Einstellungen in den Bedarfsfächern an Regionalen Schulen im ländlichen Raum attraktiver zu machen. Wir brauchen auch an den Schulen im ländlichen Raum gut ausgebildete Lehrkräfte, weil wir nur so die Qualität der Bildung flächendeckend halten und die Unterrichtsversorgung verbessern können“, sagte Oldenburg.

„Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft Mecklenburg-Vorpommern begrüßt die Anstrengungen der Landesregierung, insbesondere für die ländlichen Regionen und MINT-Fächer, Lehrkräfte zu gewinnen“, sagte der Landesvorsitzende der GEW MV, Nico Leschinski. „Dies ist auch ein direkter Beitrag zur Arbeitsentlastung. In der Vergangenheit standen wir ähnlichen Initiativen kritisch gegenüber. Dennoch können wir nicht die Augen davor verschließen, dass wir vor der Herausforderung stehen, den Unterricht abzusichern und es dafür womöglich auch andere Wege als bisher bei der Personalgewinnung braucht. Grundsätzlich bleibt es dabei: Wir müssen die Schulen als Arbeitsplatz insgesamt attraktiver machen. Das werden wir im Bildungspakt weiterhin verhandeln“, so Leschinski.

„Gerade im ländlichen Raum haben wir große Probleme, offene Stellen mit grundständig ausgebildeten Lehrkräften zu besetzen“, erläuterte der Landesvorsitzende des Verbandes Bildung und Erziehung, Michael Blanck. „Somit war es uns als VBE wichtig, dass hier Anreize für Bewerberinnen und Bewerber geschaffen werden. Das gilt auch für Referendariatsstellen. Die Zulagenzahlungen sind deshalb ein gutes Signal. Die Vorteile der Schulen im ländlichen Raum werden die Bewerberinnen und Bewerber dann in den ersten Jahren ihrer Tätigkeit vor Ort kennenlernen“, so Blanck.

Welche Stellen mit einem Zuschlag versehen werden, legt das Bildungsministerium vor jeder Ausschreibung fest. Insgesamt können für ein Schuljahr 50 Stellen mit einem Zuschlag versehen werden. Der Zuschlag wird monatlich in Höhe von 424,25 Euro für verbeamtete und für tarifbeschäftigte Lehrkräfte gezahlt. Der Zuschlag wird über einen Zeitraum von vier Jahren gewährt und sieht keine Bindungsklausel vor.

Voraussetzungen für Lehrkräfte, um einen Zuschlag zu erhalten:

  • grundständige Lehramtsausbildung im Sinne von § 6 Absatz 1 Ziffer 1 bis 5 der Bildungsdienst-Laufbahnverordnung Mecklenburg-Vorpommern (Lehrkräfte mit 1. und 2. Staatsexamen, auch Lehrkräfte mit dem Lehramt Gymnasium)
  • Verfügen über ein sogenanntes MINT-Fach (Mathematik, Informatik, Biologie, Chemie, Physik)
  • neu eingestellte Lehrkräfte in den Schuldienst des Landes Mecklenburg-Vorpommern nach einer Bewerbung auf eine zuschlagsfähige Stelle
  • Einstellung an Regionalen Schulen in ländlich geprägten Regionen außerhalb der Städte Greifswald, Neubrandenburg, Rostock, Schwerin, Stralsund und Wismar

Heizkostenzuschuss für Wohngeldempfänger

Schwerin – Am morgigen Dienstag beginnt in Mecklenburg-Vorpommern die Auszahlung des zweiten Heizkostenzuschusses. An knapp 24.500 Haushalte, die durch Wohngeld unterstützt werden, wird der Zuschuss an diesem Tag überwiesen.

„Insgesamt werden mehr als zwölf Millionen Euro ausgezahlt. Ein-Personen-Haushalte mit Wohngeld erhalten 415 Euro, Zwei-Personen-Haushalte 540 Euro und für jedes weitere Haushaltsmitglied gibt es zusätzlich 100 Euro. Es ist nicht nötig, einen Antrag zu stellen. Die Zahlung erfolgt automatisch“, teilte Bauminister Christian Pegel heute in Schwerin mit.

Im Vergleich zum Heizkostenzuschuss im Sommer vergangenen Jahres wurden die Beträge deutlich angehoben. Damit wird auf die Preissteigerungen der vergangenen Monate reagiert.

Voraussetzung für eine Auszahlung des zweiten Zuschusses ist, dass im Zeitraum vom 1. September bis 31. Dezember 2022 in mindestens einem Monat Wohngeld bezogen wurde. Zuständig für die Gewährung des zweiten Heizkostenzuschusses sind die kommunalen Wohngeldbehörden (Städte, Gemeinden und Ämter). Der Heizkostenzuschuss wird vollständig vom Bund finanziert.

„Ich bedanke mich bei den vielen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Städte, Gemeinden und Ämter, die dafür sorgen, dass die Wohngeldempfängerinnen und -empfänger diese zusätzliche finanzielle Hilfe zur Entlastung bei den Heizkosten erhalten“, so Minister Pegel und ergänzt:

„Wer den zweiten Heizkostenzuschuss nicht am Dienstag erhält, bekommt ihn zu einem späteren Zeitpunkt überwiesen. Dies gilt auch für diejenigen Haushalte, über deren Wohngeldanspruch im relevanten Zeitraum September bis Dezember 2022 noch nicht entschieden ist. Auszahlungstermin ist immer der letzte Bankarbeitstag eines Monats.“

Berufsbegleitende Qualifizierungen

Meyer: Unternehmen sind aufgerufen, Augenmerk stärker auf Weiterbildung zu richten

Schwerin – Rückwirkend zum 01. Januar 2023 tritt die „Richtlinie zur Förderung der berufsbegleitenden Qualifizierung von Beschäftigten in Unternehmen (Qualifizierungsrichtlinie)“ in Kraft.

„Angesichts der immer prägnanter werdenden Fachkräfteproblematik sind die Unternehmen aufgerufen, ihr Augenmerk noch stärker auf das Potenzial von beruflicher Weiterbildung zu richten. Das soll ihre Mitarbeitenden so befähigen, künftig anstehende Aufgaben zu bewältigen. Die den aktuellen Erfordernissen angepasste Qualifizierungsrichtlinie steht dabei als hilfreiches Instrument zur Verfügung“, sagte der Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Reinhard Meyer.

Die Richtlinie wird heute (27.02.2023) im Amtsblatt veröffentlicht.

In der aktuellen EU-Förderperiode soll die Förderung der berufsbegleitenden Qualifizierung von Beschäftigten in Unternehmen aus Mitteln des „Programm ESF+ Mecklenburg-Vorpommern 2021-2027“ fortgeführt werden. Dazu wurde die bislang geltende Richtlinie überarbeitet und novelliert. Beibehalten wird die Förderung durch Bildungsschecks und unternehmensspezifische Vorhaben. Darüber hinaus erfolgte eine Erweiterung einiger Förderkonditionen, um die Richtlinie an aktuelle Gegebenheiten anzupassen. Im Wesentlichen wurden:

  • der Kreis der Zuwendungsempfänger im Bereich der unternehmensspezifischen Vorhaben grundsätzlich auf Unternehmen, Personengesellschaften und juristische Personen des privaten Rechts, die ihren Sitz, ihre Niederlassung oder ihre Betriebsstätte in Mecklenburg-Vorpommern haben, ausgeweitet;
  • ein einheitlicher Fördersatz von 50 Prozent eingeführt;
  • eine einheitliche Begrenzung der Bildungsscheck-Förderung auf maximal 3.000 Euro pro Scheck festgelegt;
  • die Vorgaben zum Mindestumfang der Maßnahmekosten bei der Förderung von unternehmensspezifischen Vorhaben aufgehoben (bislang Förderung von Vorhaben erst ab 10.000 Euro Gesamtausgaben je Antrag).

„Uns stehen für diese Maßnahme bis zum Jahr 2027 insgesamt rund sieben Millionen Euro Mittel aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung zur Verfügung. Das ist eine Million mehr als in der vergangenen Förderperiode. Unternehmen sollten für ihre Mitarbeitenden unbedingt die Chance nutzen, sich Unterstützung bei notwendigen Qualifizierungen zu suchen“, sagte Meyer.

Im Rahmen der bislang geltenden Qualifizierungsrichtlinie wurden in den Jahren 2015 bis 2022 rund 20.000 Bildungsschecks mit rund 5,3 Millionen Euro gefördert. Weiterhin erfolgte die Unterstützung von 29 unternehmensspezifischen Vorhaben im Umfang von rund 580.000 Euro (Stand Förderzahlen per 31.01.2023).

Anträge für die Förderung können bei der GSA – Gesellschaft für Struktur- und Arbeitsmarktentwicklung mbH, Schulstraße 1-3, 19055 Schwerin, Tel. 0385/55 77 50, gestellt werden.

Lehrkräfte an der Werkbank  

Oldenburg: Sicherheit steht an erster Stelle

Rostock – Für einen sicheren Werkunterricht stellen sich heute die ersten 12 Lehrkräfte an die Werkbank. Sie sind die ersten einer großangelegten Weiterbildung für insgesamt etwa 360 Lehrerinnen und Lehrer in Rostock.

Um das dafür nötige Fachwissen zur Arbeitssicherheit zu vermitteln, kooperiert das Bildungsministerium mit dem TÜV Nord Schulungszentrum in Rostock.Während der zweitägigen Ausbildung beschäftigen sich die Lehrkräfte unter Anleitung des TÜV Nord mit präventiven Maßnahmen, um die Sicherheit für die Schülerinnen und Schüler im Werkunterricht zu gewährleisten. Die Lehrerinnen und Lehrer arbeiten an Regionalen Schulen, Grund- und Förderschulen. Sie fertigen während der Fortbildung in Rostock auch eigene Werkstücke.

„Umsichtiges Handeln steht dabei an oberster Stelle, vor allem wenn es um die Schülerinnen und Schüler geht. Lehrkräfte werden für den sicheren Umgang mit Maschinen geschult und bekommen pädagogische Methoden für einen fachgerechten Unterricht an die Hand. Zugleich wird die Möglichkeit geboten, den Maschinenschein – beispielsweise für die Senk-Bohrmaschine, die Tischkreissäge oder die Schleifmaschine – zu erwerben“, sagt Bildungsministerin Simone Oldenburg.

Neben den zahlreichen gewerblich-technischen Aus- und Weiterbildungen ist das TÜV NORD Schulungszentrum in der pädagogischen Weiterbildung aktiv, damit Lehrtätigkeiten auch für einen Seiten- und Quereinstieg attraktiv werden: „Wir wissen, dass Schulen einen hohen Nachwuchsbedarf haben. Mit unseren praxisnahen, pädagogischen Weiterbildungen können wir den Seiteneinstieg in die Lehrtätigkeiten gezielt unterstützen. Damit tragen wir unseren Teil dazu bei, dem Lehrkräftemangel entgegenzuwirken“, betont der promovierte Diplom-Holzwirt Claus Frankenstein.