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Autor: Rügenbote

Pestalozzistraße in Altentreptow wird erneuert

Altentreptow – In der Stadt Altentreptow (Landkreis Mecklenburgische Seenplatte) soll die Pestalozzistraße erneuert werden. Verkehrsstaatssekretärin Ines Jesse übergab am Dienstag vor Ort einen Fördermittelbescheid an Bürgermeisterin Claudia Ellgoth für den ersten Bauabschnitt.

„Die Pestalozzistraße ist in Altentreptow eine wichtige Straße. Dort liegen beispielsweise die kooperative Gesamtschule Altentreptow sowie eine Zu- und Ausfahrt der Agentur für Arbeit. Mit den nun geplanten Maßnahmen wird sich die Verkehrssicherheit vor Ort erheblich erhöhen“, sagte die Staatssekretärin im Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Ines Jesse.

Die Stadt Altentreptow plant im ersten Bauabschnitt den grundhaften Ausbau der Pestalozzistraße auf einer Länge von etwa 240 Metern. Die Fahrbahn wird in einer Breite von sechs Metern mit Asphalt befestigt. Linksseitig wird ein zweieinhalb Meter breiter Gehweg angelegt. Die Befestigung der Nebenanlage erfolgt mit Betonsteinpflaster. Die Fertigstellung der Maßnahmen ist im dritten Quartal 2023 vorgesehen.

Die Gesamtinvestition für den ersten Bauabschnitt beträgt rund 574.000 Euro. Das Verkehrsministerium unterstützt das Vorhaben nach der Richtlinie für die Gewährung von Zuwendungen für Maßnahmen im Bereich des kommunalen Straßenbaus (KommStrabauFöRL M-V) in Höhe von rund 316.000 Euro.

Sprechstunde für Eltern und Lehrkräfte

Oldenburg: Bildung muss gemeinsam gestaltet werden

Schwerin – Bildungsministerin Simone Oldenburg setzt ihre Besuche in Kitas, Schulen und Staatlichen Schulämtern in Mecklenburg-Vorpommern fort. Im März besucht die Ministerin Einrichtungen im Schulamtsbereich Neubrandenburg. Diese Besuche sind in der Zeit vom 13. bis 15. März 2023 vorgesehen.

Ziel der Ministerin ist es, mit Lehrkräften, Schulleitungen sowie Erzieherinnen und Erziehern, aber auch mit Eltern- und Schülervertretungen ins Gespräch zu kommen, um zu erfahren, was in Kitas und Schulen gut läuft und wo Änderungen oder Nachbesserungen erfolgen müssen. Die Ministerin bietet auch eine Lehrersprechstunde an. Dabei möchte sie sich mit den Lehrkräften zu möglichen Fragen und Anregungen austauschen.

„Bei den Besuchen möchte ich den Austausch über Kindertagesförderung und Schule fortsetzen, Probleme lösen und Anregungen aufnehmen“, betonte Bildungsministerin Simone Oldenburg. „Wenn wir etwas verbessern wollen, können wir das nur zusammen. Bildung muss gemeinsam gestaltet werden. Ich freue mich daher auf die persönlichen Gespräche mit Erzieherinnen, Erziehern, Lehrkräften und möchte auch die Eltern ermuntern, mit Vertreterinnen und Vertretern des Staatlichen Schulamtes, des Ministeriums und mit mir ins Gespräch zu kommen“, sagte Oldenburg.

Neben den Besuchen in den Einrichtungen wird es eine Elternsprechstunde geben. Sie findet am 15. März 2023 von 17:00 bis 19:00 Uhr im Staatlichen Schulamt Neubrandenburg, Neustrelitzer Straße 120, in 17033 Neubrandenburg statt. Interessierte Eltern melden sich für einen Gesprächstermin bitte bis zum 6. März 2023 ausschließlich per E-Mail beim Staatlichen Schulamt Neubrandenburg unter poststelle@schulamt-nb.bm.mv-regierung.de und unter Angabe der Anzahl der teilnehmenden Personen und des Gesprächsthemas an.

Medienvertreterinnen und Medienvertreter, die die Ministerin bei den Besuchen begleiten möchten, melden sich bitte in der Pressestelle des Bildungsministeriums an, damit der Termin vor Ort organisiert werden kann. Interviews mit der Ministerin können nur im Anschluss an die Besuche in den Einrichtungen geführt werden.

Die Termine im Überblick:

Montag, 13. März 2023 

  • Kita Mischka, Straße am Wasserturm 3, 17153 Stavenhagen (12:30-13:45 Uhr)
  • Reuterstädter Schulcampus Stavenhagen, Straße am Wasserturm 1, 17153 Stavenhagen (14:00-15:15 Uhr)

BioFach Nürnberg

Ökolandbau in MV mit weiterem Flächenzuwachs – Bio-Branche vom 14.02.2023 bis 17.02.2023 wieder zur BioFach 2023 im Messezentrum Nürnberg.

Nürnberg – Die BioFach ist im 34. Messejahr und hat sich in den vergangenen Jahren zur Welt-Leitmesse für den Bio-Bereich entwickelt. Die gesamte Verarbeitungs- und Handelsbranche trifft sich in Nürnberg. Es werden rund 2.700 Aussteller aus circa 90 Ländern erwartet. Aus Mecklenburg-Vorpommern sind sechs Aussteller mit einem Gemeinschaftsstand vertreten, der durch das Landwirtschaftsministerium finanziell unterstützt.

„Für mich ist der Ökolandbau in MV eine absolute Erfolgsgeschichte. Trotz der schwierigen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen konnten wir auch in 2022 einen Flächenzuwachs erzielen. Erstmals werden über 200.000 ha in MV ökologisch bewirtschaftet. Das entspricht 14,9 Prozent der Ackerfläche.

Entscheidend für eine erfolgreiche Entwicklung des Ökolandbaus ist jedoch der Absatz ökologischer Erzeugnisse. Während die Verbraucher in der Corona-Krise mehr Bioprodukte gekauft haben, zeigt sich nunmehr genau der umgekehrte Trend. Je länger der aktuelle Preisanstieg bei Energie und Lebensmitteln andauert, desto länger werden die Menschen gezwungen sein, zu sparen.

Dieser Trend wirkt sich momentan auf Qualitätsprodukte, so auch auf den Biomarkt und die dortigen Absatzmöglichkeiten aus. Naturkostläden verkauften in den beiden letzten Quartalen des Jahres 2022 deutlich weniger Ware als im Vorjahreszeitraum. Der Rückgang der vermarkteten Bioprodukte wird mit bis zu 20 Prozent angegeben. Umso wichtiger ist es, dass wir den Bio-Unternehmen aus unserem Bundesland die Möglichkeit geben, auf der Weltleitmesse für Bio-Produkte neue Kundenbeziehungen aufzubauen und bestehende Kontakte zu festigen, um die Vermarktung von Bio aus MV weiter anzukurbeln.

Mit unserem Messeauftritt zeigen wir außerdem, welche hohe Leistungsfähigkeit und Bedeutung der Ökolandbau in Mecklenburg-Vorpommern hat“, sagte der zuständige Agrarminister Dr. Till Backhaus heute in Schwerin. Am Dienstag und Mittwoch (14./15.02.) wird er die BioFach in Nürnberg selbst besuchen.

Besonders erfreulich sei laut Backhaus, dass in diesem Jahr erstmalig das Unternehmen Berrigarden GmbH teilnimmt, das in Lutheran (Landkreis Ludwigslust-Parchim) Trockenobst, getrockneten Rohwaren und Pasten herstellt und verarbeitet. Stolz ist der Landwirtschaftsminister aber auch auf die Unternehmen, die MV seit vielen Jahren in Nürnberg repräsentieren. Dies sind Biopark Markt GmbH, Biosanica GmbH, Behr AG, Ludwigsluster Fleisch- und Wurstspezialitäten GmbH & Co.KG sowie die Qualitätsfleischerzeugergemeinschaft Weidehof GmbH.

Weitere Unternehmen aus MV, wie z.B. die Mecklenburger Landpute oder die Gläserne Molkerei sind ebenfalls seit Jahren vertreten und präsentieren sich u.a. auf Messeständen gemeinsam mit ökologischen Anbauverbänden.

Im Zeitraum 01.01.2022 bis 31.01.2023 ist die bewirtschaftete Öko-Fläche von 190.074 ha auf 201.295 ha um 11.221 ha gestiegen und 103 Betriebe haben auf Bio umgestellt. Allein vom 01.01.2023 bis 31.01.2023 umfasste der Flächenzuwachs 4.428 ha (gesamt 201.295 ha) und 41 Umstellungsbetriebe. Damit werden nunmehr ca. 14,9 % der landwirtschaftlichen Nutzfläche aktuell von 1.277 biozertifizierten Landwirtschaftsbetrieben ökologisch bewirtschaftet. Über 26 % der Landwirtschaftsbetriebe in MV wirtschaften ökologisch.

Weitere Entlastungen der Kommunen

Schwerin – Die Landesregierung wird beginnend ab dem Jahr 2023 –  als bisher einziges ostdeutsches Bundesland –  über die kommenden Jahre Stück für Stück alle Kommunen in Mecklenburg-Vorpommern vollständig von den Altschulden der kommunalen Wohnungswirtschaft entlasten. Möglich wird dies auch durch eine im Dezember des vergangenen Jahres ergangene Stellungnahme der EU-Kommission.

„Auf Grundlage der Verordnung zur Ablösung von Altverbindlichkeiten für die kommunale Wohnungswirtschaft wurden bereits in den Jahren 2021 und 2022 mehr als 30 Millionen Euro an 300 antragstellende Kommunen ausgezahlt. Insgesamt belaufen sich die Altverbindlichkeiten aus der kommunalen Wohnungswirtschaft in M-V auf über 250 Millionen Euro. Diese belasten die kommunalen Haushalte bis heute und erschweren so Investitionen in kommunale Wohnungsbestände“, so Landesinnenminister Christian Pegel.

Von Beginn an war es zentrales Anliegen der Landesregierung, die Zuweisungen so zu gewähren, dass die beihilferechtlichen Vorgaben der Europäischen Union eingehalten werden. „Aus diesem Grund waren Zuweisungen bisher auf Beträge in Höhe von bis zu 200.000 Euro oder vor allem auf solche Fälle beschränkt, in denen die Kommunen nur noch über die Wohnungsschulden, aber nicht mehr über die Wohnungen verfügen.

Auf Bitten der Landesregierung hat sich der Bund an die Europäische Kommission gewandt. Diese hat im Dezember 2022 ihre Einschätzung, dass auch eine über diese Fälle hinausgehende Entschuldung mit dem Binnenmarkt zu vereinbaren sei, an uns übermittelt. Mit diesem Ergebnis wird es uns jetzt möglich sein, auch die restlichen Altverbindlichkeiten der Kommunen über die kommenden Jahre Stück für Stück wie mit den kommunalen Spitzenverbänden bereits in den Verhandlungen über die FAG-Reform vor einigen Jahren verabredet abzulösen“, sagt Christian Pegel.

Hierfür stehen nach dem Finanzausgleichsgesetz Mecklenburg-Vorpommern jährlich 25 Millionen Euro zur Verfügung, soweit der Landeshaushalt dies ermöglicht (sogenannter „Haushaltsvorbehalt“). Damit die Auszahlungen an die Kommunen so schnell wie möglich erfolgen können, wurde im zuständigen Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung mit Hochdruck an der notwendigen Änderung der Verordnung gearbeitet und das Verwaltungsverfahren im Landesförderinstitut angepasst, wo die Anträge bearbeitet werden.

Innenminister Christian Pegel zeigt sich zuversichtlich, dass in Kürze mit den ersten Auszahlungen begonnen werden kann.

Corona-Schutzmaßnahmen

Neue Landesverordnung tritt in Kraft

Schwerin – Mit dem morgigen 12. Februar 2023 tritt die neue Corona-Landesverordnung und damit die Aufhebung der Isolationspflicht in Mecklenburg-Vorpommern offiziell in Kraft. Ein Teil der Corona-Schutzmaßnahmen bleibt bestehen.

„Die Corona-Lage hat sich aufgrund der Verfügbarkeit wirksamer Impfstoffe und Arzneien sowie durch den hohen Immunitätsgrad in der Bevölkerung verändert. Wir können deshalb die Isolationspflicht für Infizierte aufheben“, erklärt Gesundheitsministerin Stefanie Drese anlässlich des Inkrafttretens der neuen Verordnung. „Wer krank ist, sollte dennoch zuhause bleiben“, so Drese weiter. Bisher galt, dass mit dem Virus infizierte Personen 5 Tage lang Kontakte meiden und sich zuhause isolieren mussten.

Die Ministerin verweist indes auf die darüber hinaus weiterhin geltenden Regelungen des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) des Bundes: „Das IfSG schreibt noch bis zum 7. April unter anderem die FFP2-Maskenpflicht in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen vor. Sie gilt zum Schutz vulnerabler Gruppen deshalb auch weiterhin in allen Ländern.“

Überblick – Welche Schutzmaßnahmen gelten noch und welche nicht:

  • Es gibt grundsätzlich keine Isolationspflicht in M-V.
  • In öffentlichen Verkehrsmitteln gilt keine Pflicht zum Tragen einer Maske.
  • Beschäftigte in medizinischen und pflegerischen Einrichtungen müssen ihrem Arbeitgeber nach positiver Testung auf das Corona-Virus vor Wiederaufnahme der Tätigkeit einen negativen Test-Nachweis (Schnelltest oder PCR) vorlegen.
  • Vollständig Geimpfte und genesene Besucherinnen und Besucher brauchen vor Betreten eines Krankenhauses keinen Test auf das Corona-Virus vorweisen, es sei denn, sie weisen typische Symptome einer Coronavirus-Infektion auf [typische Symptome einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 sind Atemnot, neu auftretender Husten, Fieber und Geruchs- oder Geschmacksverlust] oder bei ihnen wurde in den letzten 5 Tagen vor dem Besuch einer Einrichtung eine Infektion mit dem Corona-Virus nachgewiesen.
  • Zudem gilt bundesgesetzlich geregelt weiterhin die FFP2-Maskenpflicht für Besucherinnen und Besucher sowie für Beschäftigte in Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen der Eingliederungshilfe.
  • Ebenso gilt bundesgesetzlich geregelt weiterhin eine FFP2-Maskenpflicht für Patientinnen und Patienten und Besucherinnen und Besucher in Arztpraxen, Zahnarztpraxen, Dialyseeinrichtungen usw. (Für Beschäftigte dieser Einrichtungen in M-V gibt es keine Verpflichtung zum Tragen einer Maske).
  • Das Hausrecht der medizinischen und pflegerischen Einrichtungen bleibt unberührt. Diese können im Einzelfall weitergehende Schutzmaßnahmen treffen.

Tag des Europäischen Notrufs

Mit der 112 und per App schnell Leben retten

Schwerin – Innenminister Christian Pegel nimmt den Europäischen Tag des Notrufs am 11. Februar zum Anlass, um auf die einheitliche Notrufnummer 112 aufmerksam zu machen. „Diese kostenlose Notfallnummer kann nicht nur in Deutschland Leben retten, sondern gilt in allen EU-Ländern“, so Minister Pegel.

Ob im Winterurlaub auf der Ski-Piste oder im Sommerurlaub am Strand, ist wichtig zu wissen, welche Nummer für polizeiliche oder medizinische Hilfe gewählt werden kann. Ein Notruf kann ohne Vorwahl von jedem Mobil- oder Festnetzgerät abgesetzt werden. Anrufer werden dann sofort mit der örtlichen Rettungsleitstelle verbunden, die durch Polizei, Rettungsdienst oder Feuerwehr betreut wird.

Wichtig ist, dass die Anrufer den jeweiligen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Rettungsleitstelle alle wichtigen Informationen zur Notsituation schildern, um möglichst schnell Hilfe zu leisten: „Merken Sie sich dafür am besten die fünf W’s: Wo? Wer? Was? Wie viele? Warten auf Rückfragen! Erst wenn die Helfer der Leitstelle erklären, dass alle nötigen Informationen vorhanden sind, dürfen Sie auflegen. Damit sind Sie als Notrufabsender der erste wichtige Akteur in der Rettungskette – und können Leben retten“, so Christian Pegel.

Noch schneller kann seit September 2021 mit der Notruf-App „nora“ ein Notruf abgesetzt werden. Betroffene können mithilfe von „nora“ den Notruf an die zuständigen Leitstellen von Feuerwehr und Polizei absenden und per Chat mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern kommunizieren. Die App ist deshalb gerade für Menschen mit Hör- oder Sprachbehinderungen eine wichtige Ergänzung zum Sprachnotruf (weitere Informationen unter www.nora-notruf.de).

„Die App erleichtert auch Ausländern mit nicht so guten Deutschkenntnissen, im Notfall die Einsatzleitstellen von Polizei, Feuerwehr und Rettungsdienst schnell und direkt zu erreichen“, sagt Landesinnenminister Christian Pegel und begründet: „Um einen Notruf über die App abzusetzen, können Sie einfach auf gut verständliche Symbole im Display Ihres Geräts drücken und müssen nicht mehr sprechen. Das senkt zudem die Hemmschwelle für Ausländer – Flüchtlinge wie auch Touristen –, die sich vielleicht aufgrund der Sprachbarriere nicht trauen, einen Notruf zu senden.“ „Nora“ kann zudem „stille Notrufe“ absenden im Fall einer Bedrohung, in dem ein Notruf möglichst unbemerkt bleiben soll. Die Anwendung wurde federführend durch das Ministerium des Innern Nordrhein-Westfalen, bundesweit und stellvertretend für alle Länder entwickelt.

Seit 1991 gilt in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union und in einigen weiteren Ländern die einheitliche Notrufnummer 112. Im Falle einer Notsituation muss in allen europäischen Ländern nur noch eine Rufnummer gewählt werden. Sowohl über das Festnetz als auch über alle Mobilfunknetze erreichen Hilfesuchende europaweit über diese Nummer gebührenfrei und direkt die Feuerwehr, Rettungsdienste oder die Polizei. Deshalb haben die
Europäische Kommission und das Europäische Parlament mit dem Rat der Europäischen Union im Jahr 2009 den 11. Februar zum „Europäischen Tag des Notrufs 112“ erklärt.

In Mecklenburg-Vorpommern werden sechs integrierte Rettungsleitstellen betrieben, die oft Teil von Leitstellen für Brand-, Katastrophenschutz und Rettungsdienst sind. Die Standorte sind Bad Doberan, Greifswald, Schwerin, Rostock, Stralsund und Wulkenzin. Die Leitstelle Schwerin ist die einzige Regionalleitstelle in MV. Sie werden teilweise kreisübergreifend tätig. Rettungsleitstellen sind ständig besetzt. Für jede Leitstelle ist ein Ärztlicher Leiter des Rettungsdienstes berufen worden.

Lieferanten gesucht

Frische Lebensmittel für Schulen

Schwerin – Das EU-Schulprogramm geht in die nächste Runde: Seit dem Schuljahr 2017/18 können Schulen in Mecklenburg-Vorpommern an dem Angebot teilnehmen und die Kinder einmal pro Schulwoche kostenlos mit frischen Lebensmitteln versorgen lassen. Für das kommende Schuljahr werden nun entsprechende Lieferanten gesucht.

Neben der Belieferung mit frischer Milch, frischem Obst und Gemüse stehen den teilnehmenden Schulen auch pädagogische Begleitmaßnahmen zur Verfügung, wie der Besuch von Bauernhöfen. Ziel ist es, die Kinder an eine gesunde und ausgewogene Ernährungsweise heranzuführen und sie mit den Prozessen der Land- und Ernährungs­wirtschaft bekannt zu machen. Aktuell nehmen 137 Schulen und damit etwa 21.700 Schülerinnen und Schüler an der Belieferung mit frischen Produkten teil. Für das kommende Schuljahr haben sich 145 Schulen beworben.

Landwirtschaftsminister Dr. Backhaus lobt das erfolgreiche Programm: „Wir schützen, was wir schätzen. Das gilt ganz besonders für unsere natürlichen Ressourcen und für Lebensmittel. Das EU-Schulprogramm leistet durch die Verbindung von hochwertigen heimischen Produkten und Bauernhofpädagogik einen großartigen Beitrag.

So wird schon den Kleinen frühzeitig beigebracht, was es heißt, sich bewusst zu ernähren und verantwortungsvoll mit den Produkten umzugehen. Es gib keinen besseren Weg zu einem nachhaltigen Bezug zur Landwirtschaft und den natürlichen Grundlagen als durch gutes Essen und einen Besuch auf einem Bauernhof.“

Das Land Mecklenburg-Vorpommern ruft jetzt Lieferanten von frischer Milch sowie frischem, regionalem Obst und Gemüse im Rahmen eines Interessenbekundungsverfahrens auf, Angebote für die Belieferung von Schulen in M-V für das Schuljahr 2023/2024 abzugeben. Den auf dieser Grundlage ausgewählten Lieferanten werden sämtliche Aufwendungen für die Belieferung durch entsprechend zu bewilligende Zuwendungen erstattet.

Die Unterlagen zum Interessenbekundungsverfahren sind im Internet auf den Seiten des Ministeriums für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt zu finden. Die Lieferungen erfolgen im Rahmen des EU-Schulprogramms. Angebote sind bis 31. März 2023 beim Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern, Referat 320, 19048 Schwerin, einzureichen. Ansprechpartnerin ist Frau Rentz, Telefon: 0385/ 58816324, E-Mail: h.rentz@lm.mv-regierung.de

Luftfilter und CO2-Ampeln

Oldenburg: Ziele des Förderprogramms in Pandemiezeiten erreicht

Schwerin – Die Schulträger haben von dem Förderprogramm „Verbesserung der Luftqualität in Unterrichtsräumen aus dem MV-Schutzfonds“ rege Gebrauch gemacht. Mit den Mitteln hat das Land die Anschaffung von 914 Luftreinigungsgeräten und 5.803 CO2-Ampeln für allgemein bildende und berufliche Schulen in Höhe von 1,1 Millionen Euro unterstützt, wie aus der Abschlussbilanz des Bildungsministeriums hervorgeht.

„Durch die gemeinsame Anstrengung von Land und Schulträgern konnte der Präsenzunterricht, der für Schülerinnen und Schüler so wichtig ist, überwiegend gewährleistet werden. Wir können heute sagen, dass die Schulträger die Geräte schnell beschaffen konnten und die Schulen damit bei der Umsetzung ihrer Hygienekonzepte besser begleitet wurden. Wir haben die Ziele des Förderprogramms in Pandemiezeiten erreicht“, bilanzierte Bildungsministerin Simone Oldenburg.

Für die 914 Luftreinigungsgeräte, die an Schulen in öffentlicher und freier Trägerschaft eingesetzt werden, hat das Land eine anteilige Förderung in Höhe von fast 700.000 Euro ausgezahlt. „Die Schulträger haben mit der Unterstützung des Landes dadurch die Unterrichtsbedingungen an 76 Schulen verbessert“, sagte die Ministerin.

Das Land hat knapp eine weitere halbe Million Euro für die Förderung der 5.803 CO2-Messgeräte bzw. CO2-Ampeln an Schulen in öffentlicher und freier Trägerschaft ausgezahlt. „Damit konnte das Lüftungsmanagement an 258 Schulen verbessert und die Ansteckungsgefahr während der Corona-Pandemie reduziert werden“, so Oldenburg.

Weitere Schulträger haben mit der Unterstützung eines gemeinsamen Förderprogramms von Bund und Land mobile Luftreiniger für Unterrichtsräume mit eingeschränkter Lüftungsmöglichkeit angeschafft. Die Bilanz dieses Programms liegt noch nicht abschließend vor.