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Autor: Rügenbote

Energiekostenzuschuss für Kindertagesförderung

Oldenburg: Härtefallfonds gilt für alle Kinder der Kindertagesförderung

Schwerin – In der Energiekrise unterstützt das Land alle Einrichtungen in der Kindertagesförderung. Die Kindertagespflege ist – wie auch die Kindertagesstätten, Horte und Schulen – in den Härtefallfonds des Landes miteingeschlossen.

„Zwischen dem Land Mecklenburg-Vorpommern und der kommunalen Familie besteht Einigkeit, dass selbstverständlich allen Kinder in der Kindertagesförderung die Ergebnisse des Kommunalgipfels zu Gute kommen“, betont Bildungsministerin Simone Oldenburg.

Damit sind die Träger der Kindertageseinrichtungen und der Kindertagespflege gleichermaßen berechtigt, bei steigenden Energiekosten mit den örtlichen Trägern der öffentlichen Jugendhilfe über die Erstattung der Mehrkosten neu zu verhandeln.

Die Mehrkosten werden dann von der kommunalen Familie und vom Land entsprechend der Regelungen des Kindertagesförderungsgesetzes getragen.

Mit dem Härtefallfonds unterstützt Mecklenburg-Vorpommern zusätzlich zu den Maßnahmen des Bundes die Kindertagesförderung mit 5 Millionen Euro und Schulen mit 10 Millionen Euro.

Arbeitsmarkt im November 2022

Nürnberg – „Insgesamt ist der Arbeitsmarkt stabil. Zwar sind Arbeitslosigkeit und Unterbeschäftigung saisonbereinigt erneut gestiegen und Kurzarbeit nimmt wieder zu, die Beschäftigung wächst aber deutlich“, sagte der Vorstand Regionen der Bundesagentur für Arbeit (BA), Daniel Terzenbach, heute anlässlich der monatlichen Pressekonferenz in Nürnberg.

Arbeitslosenzahl im November: -8.000 auf 2.434.000
Arbeitslosenzahl im Vorjahresvergleich: +117.000
Arbeitslosenquote gegenüber Vormonat: unverändert bei 5,3 Prozent

Die Arbeitslosigkeit ist im November 2022 gegenüber dem Vormonat gesunken, und zwar um 8.000 auf 2.434.000. Saisonbereinigt hat die Zahl der Arbeitslosen um 17.000 zugenommen. Verglichen mit dem November des vorigen Jahres ist die Arbeitslosenzahl um 117.000 höher. Die Arbeitslosenquote lag im November wie im Oktober bei 5,3 Prozent und hat sich damit gegenüber dem Vorjahresmonat um 0,2 Prozentpunkte erhöht. Die nach dem ILO-Erwerbskonzept vom Statistischen Bundesamt ermittelte Erwerbslosenquote belief sich im Oktober auf 2,9 Prozent.

Die Unterbeschäftigung, die zusätzlich zur Arbeitslosigkeit auch Veränderungen in der Arbeitsmarktpolitik und kurzfristiger Arbeitsunfähigkeit berücksichtigt, ist saisonbereinigt gegenüber dem Vormonat deutlich um 27.000 gestiegen, da hier auch die zunehmende Teilnahme ukrainischer Geflüchteter an Integrationskursen Berücksichtigung findet. Die Unterbeschäftigung lag im November 2022 bei 3.275.000 Personen. Das waren 184.000 mehr als vor einem Jahr.

Vor Beginn von Kurzarbeit müssen Betriebe eine Anzeige über den voraussichtlichen Arbeitsausfall erstatten. Nach aktuellen Daten zu geprüften Anzeigen wurde vom 1. bis einschließlich 24. November für 82.000 Personen konjunkturelle Kurzarbeit angezeigt.

Aktuelle Daten zur tatsächlichen Inanspruchnahme stehen bis September 2022 zur Verfügung. So wurde nach vorläufigen hochgerechneten Daten der Bundesagentur für Arbeit in diesem Monat für 157.000 Arbeitnehmer konjunkturelles Kurzarbeitergeld gezahlt. Damit hat sich die Inanspruchnahme von konjunktureller Kurzarbeit gegenüber dem Vormonat etwas mehr als verdoppelt.

Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes ist die Zahl der Erwerbstätigen (nach dem Inlandskonzept) im Oktober 2022 saisonbereinigt gegenüber dem Vormonat um 32.000 gestiegen. Mit 45,89 Millionen Personen fiel sie im Vergleich zum Vorjahr um 455.000 höher aus. Die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung nahm saisonbereinigt von August auf September 2022 um 42.000 zu.

Im Vergleich zum Vorjahr ist sie im September nach Hochrechnungen der BA um 576.000 auf 34,90 Millionen Beschäftigte gestiegen. 7,40 Millionen Personen hatten im September 2022 eine geringfügig entlohnte Beschäftigung, 157.000 mehr als im Vorjahresmonat. Darunter waren 4,13 Millionen ausschließlich und 3,26 Millionen im Nebenjob geringfügig entlohnt beschäftigt. Das Plus gegenüber dem Vorjahr geht weit überwiegend auf die im Nebenjob geringfügig entlohnt Beschäftigten zurück.

Die Nachfrage nach neuem Personal ist zwar weiterhin hoch, hatte sich zuletzt aber spürbar abgeschwächt. So waren 823.000 Arbeitsstellen bei der BA gemeldet, 15.000 mehr als vor einem Jahr. Saisonbereinigt hat sich der Bestand der bei der BA gemeldeten Arbeitsstellen gegenüber dem Vormonat um 7.000 verringert. Der BA-Stellenindex (BA-X) – ein Indikator für die Nachfrage nach Personal in Deutschland, der neben dem Bestand an gemeldeten Arbeitsstellen auch den Zugang berücksichtigt – blieb im November 2022 unverändert bei 128 Punkten.

695.000 Personen erhielten im November 2022 Arbeitslosengeld, 18.000 weniger als vor einem Jahr. Die Zahl der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten in der Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) lag im November bei 3.804.000. Gegenüber November 2021 war dies ein Anstieg um 191.000 Personen. 7,0 Prozent der in Deutschland lebenden Personen im erwerbsfähigen Alter waren damit hilfebedürftig.

Kummerow jetzt offiziell Seegemeinde

Kummerow – Die Gemeinde Kummerow im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte erhält den Namenszusatz „Seegemeinde“. Den entsprechenden Verleihungsbescheid hat Innenminister Christian Pegel dem Bürgermeister der Gemeinde André Ebeling zugesandt.

„Ich freue mich sehr, der Gemeinde den Namenszusatz verleihen zu dürfen. Damit hat sie ein Alleinstellungsmerkmal und kann ihr Ziel, den ruhigen Tourismus weiterzuentwickeln, angehen“, so Pegel.

Der Ortsname Kummerow ist in Deutschland mehrfach vergeben, dadurch besteht eine Verwechslungsgefahr mit den anderen Orten bzw. Ortsteilen. Auch aus diesem Grund hat die Gemeindevertretung per Mehrheitsbeschluss den Antrag auf einen Namenszusatz gestellt.

„Die angestrebte Weiterentwicklung des ruhigen Tourismus bietet sich durch die Verknüpfung zu dem gleichnamigen See an. Darüber hinaus bietet der Namenszusatz eine weitere verstärkte Identifikationsmöglichkeit für die Bürgerinnen und Bürger des Ortes“, sagt der Minister weiter.

In Mecklenburg-Vorpommern gibt es bereits eine Reihe von Städten und Gemeinden, die eine dem Gemeindenamen vorangestellte kommunalverfassungsrechtliche Bezeichnung verliehen bekommen haben.

So darf Neubrandenburg seit 2019 die Bezeichnung „Vier-Tore-Stadt“ führen, Teterow ist seit 2017 „Bergringstadt“, Gnoien kann sich „Warbelstadt“ nennen (2017), Rostock erhielt den Namenszusatz „Universitätsstadt“ (2016), Ueckermünde die Bezeichnung „Seebad“ (2013), Neustrelitz ist seit 2013 „Residenzstadt“, die Stadt Neukalen „Peenestadt“ (2012), die Stadt Malchow darf sich „Inselstadt“ nennen (2011), die Gemeinde Ankershagen hat den Namenszusatz „Schliemanngemeinde“ (2010), die Stadt Ribnitz-Damgarten ist seit 2009 „Bernsteinstadt“ und Woldegk ist seit 2008 die „Windmühlenstadt“. Die Gemeinde Heringsdorf ist seit 2007 offiziell als „Ostseebad“ bekannt und Güstrow seit 2006 „Barlachstadt“.

Das Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung kann gemäß § 8 Absatz 4 Satz 1 Kommunalverfassung M-V auf Antrag der Gemeinde kommunalverfassungsrechtliche Bezeichnungen verleihen. Eine kommunalverfassungsrechtliche Bezeichnung ist kein Bestandteil des amtlichen Gemeindenamens, sondern stellt ein eigenständiges Element neben dem Gemeindenamen dar. Sie trifft eine Aussage über den Status, die Eigenart oder Funktion der betreffenden Gemeinde in aktueller oder historischer Hinsicht.

Spenden für Jugendrechtshaus

Die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Jacqueline Bernhardt: „Das Jugendrechtshaus Schwerin bringt Schülerinnen und Schülern Rechtsbewusstsein nahe.“

Schwerin – „Passend zur Woche der Justiz haben wir beim Tag der offenen Tür im Ministerium für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz am 22. Oktober für das Jugendrechtshaus in Schwerin Spenden gesammelt. Zusammengekommen waren an dem Tag 260 Euro, die ich nun gern übergeben konnte.

Im Jugendrechtshaus Schwerin sind 39 Mitglieder organisiert. Hier vermitteln Juristinnen und Juristen ehrenamtlich Schülerinnen und Schülern Rechtsbewusstsein und Rechtskenntnisse. Sie sind bei Nachbesprechungen nach Schulbesuchen an Gerichten dabei, elf Besuche waren es in diesem Jahr bereits. Angeboten werden auch Gespräche Schulen zu Themen wie etwa Jugendstrafrecht, Europarecht, Arbeitsrecht für Jugendliche und Rechtsstaat.

Dieses Engagement ist sehr wichtig. Denn gerade Schülerinnen und Schülern soll zum einen die Justiz und ihre Arbeit nähergebracht werden, zum anderen ist es aber auch eine gute Werbung, um in allen Bereichen der Justiz des Landes Nachwuchs zu generieren. Daher freue ich mich, dass wir so viel Geld sammeln konnten. Insgesamt haben sich rund 400 Besucherinnen und Besucher zum Tag der offenen Tür über das Haus und seine Aufgaben interessiert“, so Ministerin Bernhardt zur Übergabe der Spende.

„Der Tag der offenen Tür im Ministerium war Auftakt der Woche der Justiz im Oktober. Eine Woche lang hatten verschiedene Gerichte in Mecklenburg-Vorpommern Schülerinnen und Schüler eingeladen, um die Rechtsprechung live zu erleben.

Rund 200 Jugendliche waren insgesamt an Gerichte in Neustrelitz, Neubrandenburg, Greifswald, Rostock und Schwerin gekommen. Mit der Woche der Justiz wollten wir noch mehr Schulen ermuntern, mit Klassen an die Gerichte zu kommen, um Justiz verstehen zu lernen.

Ich danke den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern an den Gerichten, dass sie sich für diese wichtige Aufgabe stets die Zeit nehmen. Schon jetzt sind weitere Kooperationen zwischen Gerichten und Schulen vereinbart“, bilanzierte die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Bernhardt.

Mehr über das Jugendrechtshaus Schwerin erfahren Sie im Internet unter ->http://www.jugendrechtshaus-schwerin.de/

Einführung eines Deutschland-Tickets

Schwerin – Am Dienstag hat die digitale Sonder-Verkehrsministerkonferenz aller Verkehrsminister der Länder mit Bundesverkehrsminister Volker Wissing stattgefunden. Ein Schwerpunkt der Konferenz war die Einführung eines Deutschland-Tickets für 49-Euro.

Mecklenburg-Vorpommerns Wirtschafts- und Verkehrsminister Reinhard Meyer: „Alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer sind sich einig: Das Deutschland-Ticket kommt. Die Kosten von drei Milliarden Euro pro Jahr werden zur Hälfte vom Bund und den Ländern getragen. Nach Auffassung der Länder gilt dies auch für etwaige Mehrkosten.

Ein dauerhaft geltendes Deutschland-Ticket muss vernünftig abgestimmt werden, denn die Erwartungshaltung ist in ganz Deutschland hoch. Es muss von Anfang an funktionieren. Gegenwärtig werden die organisatorischen Voraussetzungen zur Umsetzung geschaffen. Ziel ist es, am ersten April des kommenden Jahres mit dem Deutschland-Ticket zu starten.“

Verkehrsminister Meyer machte weiter deutlich, dass vor allem Flächenländer wie Mecklenburg-Vorpommern mehr Regionalisierungsmittel benötigen: „Wichtig ist den ersten Schritt vor dem zweiten zu machen, das heißt, zuerst die Finanzierung des ÖPNV auf sichere Füße zu stellen, damit dann das Deutschland-Ticket ein Erfolg wird.

Entscheidend dafür ist, dass das Angebot im ländlichen Raum verkehrlich aufrechterhalten beziehungsweise ausgebaut wird. Dazu brauchen wir eine starke Finanzierung durch Regionalisierungsmittel vom Bund. In Mecklenburg-Vorpommern ist vorgesehen, im Jahr 2024 ein Rufbussystem einzuführen. Auf diese Weise können die Menschen beispielsweise mit dem jeweiligen Fahrzeug in das nächste Unterzentrum gefahren werden, um dann das bestehende ÖPNV-System weiter zu nutzen.

Wir wollen eine vernünftige Vernetzung im ländlichen Raum hinbekommen. Das darf nicht zu Lasten der Kommunen, Verkehrsunternehmen und somit auch letztendlich der Kunden im ÖPNV gehen.“

Weitere Schritte zur Gleichstellung

Die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Jacqueline Bernhardt: „Eine Interministerielle Arbeitsgruppe für die Grundlage des politischen Handelns wird eingesetzt.“

Schwerin –  „Ein einfaches wie existenzielles Anliegen ist Gleichstellung. Dieses Ziel wollen wir mit dem gleichstellungspolitischen Rahmenprogramm sowie einer Interministerielle Arbeitsgruppe voranbringen. Egal, wie sperrig diese Begriffe klingen, sie bilden die Grundlage unseres Weges. Gleichstellung ist auf vielen Ebene noch lange nicht erreicht. Doch eine aktive Gleichstellungspolitik muss alle Bereiche des modernen Sozialstaates prägen.

Ganz gleich, ob in der Bank-Spitze, im öffentlichen Dienst, in der Sprache, auch in der Kindererziehung oder bei den Chancen in Handwerksbetrieben. Gleichstellung muss als Wert in allen gesellschaftlichen Prozessen mitgedacht und integriert durchgesetzt werden“, sagte Gleichstellungsministerin Bernhardt zur Landespressekonferenz, auf der sie das gleichstellungspolitische Rahmenprogramm vorstellte.

„Wenn wir uns die Ausgangslage heute am 29. November 2022 ansehen, sind Ungleichheiten noch immer an der Tagesordnung. Frauen arbeiten 66 Tage länger für das gleiche Lohnniveau. Sprich, in diesem Jahr haben Frauen bis 7. März quasi ‚unentgeltlich‘ gearbeitet, während Männer statistisch gesehen seit dem 1. Januar für ihre Arbeit bezahlt werden. Sie kennen diesen Stichtag, der heißt Equal Pay Day.

Und auch im sozialen Alltag leisten Frauen mehr. Das ist statistisch errechnet: Pro Tag 87 Minuten mehr Sorgearbeit. Das sind knapp 90 Minuten eines Fußballspiels. 87 Minuten mehr Sorgearbeit wie zum Beispiel Kinder- und Altenpflege, aber auch Hilfe für Freundschaften. Oder das Thema Frauen in Führungspositionen. In der Wirtschaft unseres Landes waren es 2018 knapp ein Drittel in der ersten Führungsebene. 51 Prozent in der zweiten Führungsebene.

In der Justiz ist jede dritte Führungsposition an den Gerichten und Staatsanwaltschaften von einer Frau besetzt. 28 Prozent aller Gerichtsleitungen in M-V werden von Frauen geführt. Das ist aus meiner Sicht ausbaufähig. Doch Gleichstellung erreichen wir nicht mit der Brechstange. Daher wollen wir mit allen Ressorts Wege suchen. Die Landesbeauftragte für Frauen und Gleichstellung ist Vermittlerin des Kurses als Schnittstelle in der Landesregierung, sie wird diese Interministerielle Arbeitsgruppe leiten.

Die IMAG wie die Arbeitsgruppe abgekürzt heißt, wird die Basis des Gleichstellungspolitischen Rahmenprogramms sein. Anfang aller Arbeit wird die Analyse der Ist-Situation in den gleichstellungsrelevanten Gesellschaftsbereichen sein“, so Ministerin Bernhardt.

Zum Ablauf der Erarbeitung des Gleichstellungspolitischen Rahmenprogramms ergänzte die Landesbeauftragte für Frauen und Gleichstellung der Landesregierung Wenke Brüdgam: „Wir werden auch im ganzen Land Frauen und Männer, Netzwerkpartnerinnen und -partner, Gewerkschaften, Universitäten und Hochschulen sowie viele weitere in die Erstellung einbinden.

Im nächsten Jahr planen wir Gleichstellungswerkstätten in jedem Landkreis und beiden kreisfreien Städten. Aus den Gesprächen mit den Menschen vor Ort wollen wir Hinweise mitnehmen. Gleichsam soll es über eine spezielle Homepage und eine E-Mailadresse ein Beteiligungsangebot geben.

In den geplanten sieben Unterarbeitsgruppen, welche sich aus Mitgliedern der Landesregierung und der Zivilgesellschaft zusammensetzen und an den Lebensphasen der Menschen orientiert sein sollen, fließen alle Hinweise, Informationen und Anregungen zusammen und werden in Kapiteln zusammengefasst.

Uns ist bei der Erarbeitung dieses ganzheitlichen Querschnittsprogramms die Möglichkeit der breiten Beteiligung besonders wichtig und wir freuen uns schon jetzt über das breite Interesse an diesem Prozess.“

Einwendungen zum LNG-Terminal Lubmin

Stralsund – Bis zum Ende der Einreichungsfrist, 28.11.2022 um 24:00 Uhr, sind insgesamt 1099 Einwendungen im Zusammenhang mit dem Genehmigungsverfahren des LNG-Terminals in Lubmin beim zuständigen Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt in Stralsund eingegangen, erklärt der Minister für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt, Dr. Till Backhaus.

„Dabei handelt es sich um 28 Einzeleinwendungen und 1071 Sammeleinwendungen. Sie stammen von Naturschutzverbänden, Bürgerinnen und Bürgern sowie Infrastrukturbetreibern. Die Einwendungen behandeln politische Themen wie etwa die Besorgnis der Befangenheit, die Öffnung der Nordstream-2-Pipeline oderdie hohen Gaspreise sowie z.B.Sicherheitsbedenken bezüglich Einrichtungen angrenzender Unternehmen.

Zudem wurden verfahrensbezogene Hinweise gegeben. Unter anderem wird der Verzicht auf eine Umweltverträglichkeitsprüfung gerügt. Die unter­bliebene Offenlage der Antragsunterlagen im Internet wird bemängelt und  es gibt Hinweise zu  Umweltauswirkungen.

Hierbei werden globale Trends thematisiert, insbesondere wird die Abkehr von fossilen Energieträgern gefordert. Zu lokalen Auswirkungen erfolgten Hinweise zu benachbarten Schutzgebieten und der Sorge um die Beeinträchtigung von geschützten Arten.

Alle Einwendungen werdenselbstverständlichsehr ernst genommen und die beteiligten Behörden werden sich jetzt in den kommenden Tagen eingehend damit beschäftigen. Zwar ist es verständlich, dass nun viele Menschen wissen wollen, wie viel Zeit die Bearbeitung in Anspruch nehmen wird, doch einen Termin kann ich derzeit nicht nennen.

Ich habe stets betont, dass es mir darauf ankommt, eine rechtkonforme Entscheidung herbeizuführen. Dabei geht Gründlichkeit vor Schnelligkeit. Schon jetzt ist deutlich, dass niemand, der an dem bisherigen Verfahren beteiligt war, gebummelt hätte.

Was wir in den letzten Monaten erreicht haben, haben wir quasi mit Lichtge­schwindigkeit erreicht. Dafür bin ich den Mitarbei­tenden sehr dankbar und ich bin zuversichtlich, dass wir in diesem Tempo auch weiter vorankommen“, so Minister Backhaus.

Digitrans-Förderung

Mühlenbeck – Das Unternehmen MGB Fliesen & Naturstein der Familie Wildhagen erhält vom Digitalisierungsministerium 10.000 Euro für die Digitalisierung in der Materialwirtschaft und der Büroorganisation. Diese Mittel kommen aus dem Landesprogramm zur Förderung der digitalen Transformation im Unternehmen, kurz „Digitrans“.

Das Familienunternehmen betreibt außer der Herstellung, Bear­bei­tung und des Zuschnitts von Natur­steinen und groß­forma­tigen Kera­mik­plat­ten auch einen Großhandel mit Natur- und Betonstein und Baustoffen aller Art. Auch auf dem Gebiet des Baus von Schwimmbädern und Wellnessanlagen, wie etwa für Kliniken und Hotels, ist die Firma spezialisiert.

Mit dem Vorhaben wird die bisher analoge Arbeitsweise bei der Lieferanten-, Lagerverwaltung, dem Materialverbrauch und der Angebotserstellung mit einem neuen System digitalisiert. Die Gesamtkosten belaufen sich dafür auf rund 23.000 Euro.