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Autor: Rügenbote

Klage gegen „MV-Schutzfonds“ zurückgewiesen

Schwerin – Das Landesverfassungsgericht hat mit dem heutigen Urteil die Organklage der AfD-Fraktion und ihrer Abgeordneten gegen den Beschluss des Landtags über das Zweite Nachtragshaushaltsgesetz 2020 und das entsprechende Haushaltsbegleitgesetz vom 9. Dezember 2020 sowie gegen die Einbringung der entsprechenden Gesetzentwürfe durch die Landesregierung überwiegend zurückgewiesen.

 „Die Landesregierung sieht sich von der Entscheidung des Landesverfassungsgerichts bestätigt. Der MV Schutzfonds war notwendig. Es liegt kein Verstoß gegen die Schuldenbremse vor“, sagt Finanzminister Dr. Heiko Geue.

Insbesondere den Vorwürfen der Fraktion und ihrer Abgeordneten, dass der MV-Schutzfonds zu groß sei, dass es teilweise keinen Zusammenhang gäbe zwischen Pandemie und den kreditfinanzierten Maßnahmen und dass die Haushaltsgrundsätze nicht eingehalten worden seien, widerspricht das Landesverfassungs-gericht heute.

Lediglich in zwei Punkten sind die Richter nicht der Argumentation der Landesregierung gefolgt: Das Gericht sah es rückblickend nicht für gerechtfertigt, dass in der damaligen unsicheren Pandemiesituation statt des Landtages der Finanzausschuss über den Wirtschaftsplan des Sondervermögens „MV-Schutzfonds“ entschieden hat. Dies wurde mit dem Haushaltsbegleitgesetz zum Haushaltsgesetz 2022/2023 wegen der veränderten pandemischen Lage bereits geändert.

Auch die vom Gericht gerügte Regelung über die Fortgeltung der Corona-Kreditermächtigung ist im Haushaltsbegleitgesetz 2022/23 nicht mehr enthalten.

„Die Hinweise des Landesverfassungsgerichtes begrüßen wir. Bereits seit Sommer dieses Jahres werden Entscheidungen zum MV-Schutzfonds im Landtag und nicht mehr nur im Finanzaus-schuss gefällt. Die Hinweise zur zeitlichen Gültigkeit der Kreditermächtigung werden wir genau prüfen.“ erläutert Geue.

Die Aussage der Antragsteller, dass das Sondervermögen und die enthaltenen Maßnahmen insgesamt verfassungswidrig seien, hat sich nicht bestätigt.

Internationaler Tag gegen Gewalt an Frauen

Schwerin – Zum morgigen Internationalen Tag gegen Gewalt an Frauen und Mädchen möchte Innenminister Christian Pegel für dieses Thema sensibilisieren: „In der polizeilichen Kriminalstatistik 2021 machte der Anteil an weiblichen Opfern 40,9 Prozent aus, der Anteil männlicher Opfer lag bei 59,1 Prozent. Besorgniserregend sind jedoch spezifische Delikte, die überwiegend zum Nachteil von Frauen begangen werden oder in ihrer Ausprägung primär Frauen betreffen. So gab es 2021 gut eintausend weibliche Opfer von Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung – fast einhundert mehr als im Jahr zuvor. Auch der Trend für 2022 deutet auf einen leichten Anstieg hin“, so Christian Pegel.

Besonders sensibilisieren möchte der Minister für das Deliktfeld häusliche Gewalt: „Die Fallzahlen blieben hier mit 2.172 im Jahr 2019 über 2.335 Fälle im Folgejahr bis zu den 2.333 Fällen im vergangenen Jahr leider relativ konstant. Aber wir alle wissen: Bei allen diesen Taten ist mit einer erheblichen Dunkelziffer zu rechnen.“

Die Gründe dafür, dass Opfer die Taten nicht anzeigten, seien vielfältig – von vermeintlich geringen Erfolgsaussichten für die Ergreifung des Täters über Schamgefühl und Furcht vor Stigmatisierung bis hin zu Angst vor dem Täter. Christian Pegel wirbt für die Sensibilität von Polizei und Staatsanwaltschaften in solchen Verfahren und weist darauf hin, dass solche Taten selbstverständlich konsequent ermittelt und verfolgt werden.

Die Polizei gebe den Opfern sexualisierter und/oder häuslicher Gewalt im Rahmen dieser Verfahren auch wertvolle Hinweise über ihre Rechte und Möglichkeiten ­bis hin zu Ansprechpersonen an spezialisierte Opferschutzeinrichtungen. Diese seien für jede und jeden auch einfach online zu finden – auf der Internetseite der Landespolizei Mecklenburg-Vorpommern.

Hinweise und Strafanzeigen können zu jeder Tages- und Nachtzeit über die Internetwache der Landespolizei sowie über die Online-Meldestelle Netzverweis bekanntgegeben werden ­ oder natürlich auch persönlich bei der Polizeidienststelle vor Ort.

Der Minister bittet auch eventuelle Zeugen von Gewalttaten etwa im häuslichen Milieu, diese der Polizei zu melden: „Ignorieren Sie Verdachtsmomente nicht. Es ist Aufgabe der Polizei zu ermitteln, ob der Verdacht berechtigt war oder nicht. Unsere Beamtinnen und Beamten klingeln lieber neunmal an der Tür eines möglichen Opfers und das erweist sich als Fehlalarm als nur ein einziges Mal zu spät.“

Nachtragshaushalt 2023 M-V

Schwesig: Krisenbewältigung und Zukunftsinvestitionen gehen Hand in Hand

Schwerin – Ministerpräsidentin Manuela Schwesig hat heute gemeinsam mit Finanzminister Heiko Geue den Entwurf der Landesregierung für den Nachtragshaushalt 2023 in den Landtag eingebracht. Mit dem Nachtragshaushalt will die Landesregierung die Folgen der Energiekrise abfedern, die Kommunen in Mecklenburg-Vorpommern unterstützen und Zukunftsinvestitionen auf den Weg bringen.

Der Nachtragshaushalt sichere die landesseitige Finanzierung des Energiefonds. „Krisenbewältigung und Zukunftsinvestitionen gehen Hand in Hand – und das ist das Ziel dieses Energiefonds“, erklärte die Ministerpräsidentin in der Rede. Im Bereich Zukunftsinvestitionen sollen vor allem Wasserstoffprojekte und die Transformation der Häfen vorangebracht werden. „Sie wissen, dass wir über Rostock Öl und über Lubmin LNG einspeisen wollen. Wir wollen aber vor allem die erneuerbaren Energien ausbauen. Und deshalb sind die geplanten Wasserstoffprojekte wichtig für unser Land.“

Mit dem Härtefallfonds sollen unter anderem kleine und mittlere Unternehmen in der Energiekrise unterstützt werden. „Wir verdoppeln die Mittel des Bundes auf 40 Millionen Euro. Eine wichtige Botschaft an unsere Wirtschaft, die vor allem klein- und mittelständisch geprägt ist“, so Schwesig. Außerdem sieht der Härtefallfonds Mittel zur Unterstützung von Schulen und Kitas bei den Energiekosten vor. „Es ist klar: Unsere Kinder sollen nicht frieren. Die Kosten werden Land und Kommunen übernehmen.“ Dazu hätten sich Land und Kommunen auf dem Kommunalgipfel am Montag auf einen gemeinsamen Weg verständigt.

Über den Energiefonds hinaus seien im Nachtragshaushalt 25 Millionen Euro dafür vorgesehen, um gemeinsam mit dem Bund einen Härtefallfonds für Rentnerinnen und Rentner zu schaffen, deren Ansprüche bei der Überleitung des DDR-Rentenrechts nicht berücksichtig wurden. „Das sind zum Beispiel zu DDR-Zeiten geschiedene Frauen, das sind Krankenschwestern und Eisenbahner“, erläuterte die Ministerpräsidentin. „Wir wollen die 2.500 Euro aus dem Härtefallfonds auf 5.000 Euro aufstocken“, kündigte die Ministerpräsidentin an. Mit dem Haushalt sollen die Landesmittel dafür bereitgestellt werden.

Radwege im Landkreis Ludwigslust-Parchim

Schwerin – Im Landkreis Ludwigslust-Parchim können zwei neue Radwege gebaut werden. Diese erfolgen zwischen Göhlen und Leussow sowie an der Kreisstraße 38 (Wesselsdorfer Kreuzung).

„Die Fördermittel stehen bereit. Es wird weiter in die Verbesserung der Radwegeinfrastruktur des Landkreises investiert. Weitere Lücken im Radwegenetz können perspektivisch geschlossen werden. Die Sicherheit für alle Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmer wird weiter verbessert“, sagte der Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Reinhard Meyer in Schwerin.

Zwischen Göhlen und Leussow soll der straßenbegleitende Radweg an der Kreisstraße 40 neu gebaut werden. Der Neubau erfolgt in einer Breite von 2,50 Metern und einer Länge von ca. fünf Kilometern. Die Umsetzung erfolgt in Betonbauweise.

Zudem ist vorgesehen, den Radweg an der Kreisstraße 38 von der Landesstraße 072 (Wesselsdorfer Kreuzung) bis zur Landesstraße 073 (Kreuzung Groß Laasch) auf einer Länge von rund 2,6 Kilometern und einer Breite von zweieinhalb Metern neu zu bauen.

 Die Unterstützung beider Vorhaben erfolgt im Rahmen der Radverkehrsinfrastrukturförderrichtlinie (RadFörderRL). Die Gesamtinvestition für den Radweg Göhlen und Leussow belaufen sich auf rund 1,85 Millionen Euro. Das Wirtschaftsministerium unterstützt den Neubau mit rund 1,39 Millionen Euro Zuschuss.

Die Gesamtinvestition für die Maßnahme der Kreisstraße 38 beträgt rund eine Million Euro. Das Wirtschaftsministerium unterstützt das Vorhaben in Höhe von rund 747.000 Euro. „Wer attraktiv für neue Gäste sein will, braucht die stetige Weiterentwicklung des touristischen Angebotes. Hierzu zählt auch ein gut ausgebautes Radwegenetz. Das freut im Ergebnis Einheimische und Gäste gleichermaßen“, sagte der Wirtschafts- und Verkehrsminister Reinhard Meyer abschließend.

Keine Umsatzsteuer für Schülerfirmen

Oldenburg: Wir werden uns weiter für Schülerfirmen einsetzen

Schwerin – Schülerfirmen sind für die nächsten zwei Jahre weiter von der Umsatzbesteuerung ausgenommen. Die Verlängerung der Übergangsfrist bis Ende 2024 soll über das Jahressteuergesetz des Bundes umgesetzt werden.

„Das ist eine gute Nachricht für alle Schülerfirmen im Land. Denn gerade sie haben infolge der Pandemie ihren Betrieb einstellen müssen. Die Kenntnisse und Fähigkeiten, die die Kinder und Jugendlichen in den Schülerfirmen erwerben, sind auch für ihre berufliche Orientierung von großem Wert“, sagt Bildungsministerin Simone Oldenburg.

Mecklenburg-Vorpommern hatte angekündigt, den Neustart und die Weiterführung von Schülerfirmen noch stärker zu unterstützen; unter anderem durch die Stelle eines Landesfachkoordinators.

Schülerfirmen sind eine besondere Form schulischer Projektarbeit, in der Schüler eigene Geschäftsideen selbstständig umsetzen. Unter dem rechtlichen Dach der Schule produziert und verkauft die Firma Produkte oder bietet Dienstleistungen in der Schule oder deren Umfeld an.

Kurzfilm gegen Gewalt an Frauen

Die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Jacqueline Bernhardt mahnt zum Start der Antigewaltwoche: „80 Prozent der Opfer von häuslicher Gewalt sind Frauen.“

Schwerin – „Jede Statistik zur Problematik Gewalt gegen Frauen schreckt auf. Seit Jahren sind die Zahlen alarmierend. Schon allein, wenn man bedenkt, dass Gewalt in der Partnerschaft ein großes Problem darstellt. Im Jahr 2020 waren es deutschlandweit laut Statista mehr als 119.000 weibliche Opfer. Das war im Vergleich zu 2013 eine Zunahme von 19.000 weiblichen Opfern. Somit sind seit Jahren mehr Frauen in Deutschland Opfer häuslicher Gewalt geworden als Schwerin Einwohnerinnen und Einwohner hat.

80 von 100 Opfern von häuslicher Gewalt sind Frauen. 89 Prozent Frauen sind es, wenn die Straftaten Bedrohung, Stalking und Nötigung in der Partnerschaft betrachtet werden. Darum setzen wir auch in diesem Jahr ein Zeichen gegen Gewalt an Frauen. Wir dürfen nicht nachlassen aufzurütteln. Unerlässlich ist es zu sensibilisieren und die Problematik sichtbar zu machen: Wir müssen häusliche und sexualisierte Gewalt gegen Frauen aus der Tabuzone herausholen“, sagt Gleichstellungsministerin Bernhardt vor dem weltweiten Aktionstag, der jährlich am 25. November an das hohe Ausmaß von Gewalt gegen Frauen erinnert. Zur Antigewaltwoche wird in den Kinos des Landes ein Film laufen, der auf Gewalt gegen Frauen aufmerksam macht. Ab dem 24.11.2022 ist der Film im Netz abrufbar. Bitte klicken Sie ->hier.

Die Landesbeauftragte für Frauen und Gleichstellung der Landesregierung Wenke Brüdgam: „Da wir wissen wie wichtig es ist das Thema der häuslichen Gewalt sichtbar zu machen, freuen wir uns besonders über das Filmprojekt ‚Lost Lifetime‘. In diesem Film wird deutlich wie schwer es ist aus dem Kreislauf der Gewalt auszubrechen. Für die Unterstützung der Betroffenen häuslicher Gewalt gilt unser Dank allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ehrenamtlich Helfenden im ganzen Land“, so die Landesbeauftragte für Frauen und Gleichstellung. Das Kurzfilmprojekt wurde vom Ministerium für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz unterstützt.

Bei den Familiengerichten in Mecklenburg-Vorpommern ist die Anzahl der Anträge nach § 1 Gewaltschutzgesetz (GewSchG) Maßnahme zum Schutz vor Gewalt und Nachstellung in den letzten drei Jahren gestiegen. Waren es 2018 noch 404 Anträge, stieg die Zahl im Jahr 2021 auf 416. Auch die Zahl der Anträge auf Wohnungsüberlassung nach § 2 GewSchG blieb im Vorjahr mit 88 Anträgen auf hohem Niveau. Ebenso ist die Gesamtzahl aller Verurteilungen nach § 177 StGB, sexueller Übergriff, sexuelle Nötigung und Vergewaltigung, in den Jahren 2018 bis 2021 von 19 auf 37 gestiegen.

Das Programm der Antigewaltwoche in M-V:

24.11.2022

9 – 15 Uhr: Digitale Gewalt, online-Fachtag mit einem Grußwort der Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Jacqueline Bernhardt

17 Uhr: Ein Licht für jede Frau, Aktion, Stralsund

25.11.2022

16:45 Uhr: Jede* braucht ein sicheres Plätzchen, Aktion, Rostock

17 Uhr: Ein Licht für jede Frau, Aktion, Rostock
17 Uhr: STAND BY HER; Demo, Stralsund

29.11.2022

18:30 Uhr: Die Frau, die gegen Türen rannte, Theater, Rostock

30.11.2022

10:00 + 18:30 Uhr: Die Frau, die gegen Türen rannte, Theater, Rostock
15:00 Uhr: WOMEN IN THE DARK – aufruhr des schweigens, Ausstellungseröffnung Rostock

01.12.2022

17:00 Uhr: Tanzen? …macht STARK! Workshop, Rostock

02.12.2022

14:30 Uhr: WOMEN IN THE DARK – aufruhr des schweigens, Podiumsdiskussion Rostock

03.12.2022

11:00 Uhr: WOMEN IN THE DARK – aufruhr des schweigens, Feministisches Storytelling, Workshop, Rostock

Drese besucht Pflegestützpunkt Waren

Waren(Müritz) – Sozialministerin Stefanie Drese besuchte heute den Pflegestützpunkt in Waren (Müritz). Im Gespräch dankte die Ministerin den vier Mitarbeitenden im Stützpunkt für die kostenlose, trägerneutrale und kompetente Beratung aus einer Hand rund um das Thema Pflege und informierte sich bei ehrenamtlichen Nachbarschaftshelferinnen und -helfern, die pflegebedürftige Menschen im Alltag unterstützen.

Stefanie Drese: „Die Mehrzahl der pflegebedürftigen Personen in Mecklenburg-Vorpommern wird zu Hause betreut – häufig ausschließlich durch Angehörige. Für Sie und die zu Pflegenden bilden die Pflegestützpunkte eine wichtige Anlaufstelle.“

In den 19 Pflegestützpunkten des Landes können Angehörige und Pflegebedürftige unabhängige Beratungs- und Unterstützungsleistungen in Anspruch nehmen. Darüber hinaus fungieren die Pflegestützpunkte als Servicestelle für das Angebot der ehrenamtlichen Nachbarschaftshilfe.

Der Pflegestützpunkt Waren ist der jüngste im Land und der vierte im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte. Er hat im Juli 2020 mitten in der Corona-Pandemie seine Arbeit aufgenommen. Umso bemerkenswerter sei es, dass sich auch am Stützpunkt in Waren bereits ein großes Netzwerk in der Nachbarschaftshilfe gebildet habe, so Drese.

Mit diesem neuen, niedrigschwelligen Hilfeangebot der Nachbarschaftshilfe können Pflegebedürftige ganz praktische Unterstützung bei Behördengängen, beim Einkauf, im Haushalt oder Garten erhalten. „Für viele bedeutet diese Unterstützung eine deutliche Erleichterung im Alltag. Das entlastet pflegende Angehörige und ambulante Pflegedienste und stärkt Helfernetze in der Nachbarschaft“, so die Ministerin.

Drese: „Mehr als 1.300 Menschen engagieren sich mittlerweile in der ehrenamtlichen Nachbarschaftshilfe in Mecklenburg-Vorpommern. Das ist eine beachtliche Entwicklung seit der Einführung im Herbst 2019.“

Nachbarschaftshelferinnen und -helfer müssen einen achtstündigen Kurs absolvieren und sich bei der Pflegekasse registrieren. Der Unterstützungsumfang wird auf höchstens zwei anspruchsberechtigte Personen gleichzeitig in einem Umfang von insgesamt höchstens 25 Stunden je Kalendermonat festgelegt. Die Aufwandsentschädigung beträgt höchstens acht Euro pro Stunde. Die 19 Pflegestützpunkte (www.pflegestuetzpunktemv.de) koordinieren die Schulungen und beraten die Ehrenamtlichen sowie Pflegebedürftigen und deren Angehörige.

Nachtragshaushalt für 2023 in M-V

Schwerin – In der heutigen Kabinettssitzung hat die Landesregierung den Entwurf des Nachtragshauhalts 2023 beschlossen und anschließend dem Landtag zur Beratung und Beschlussfassung übermittelt.

Die Landesregierung reagiert mit dem Nachtragshaushalt auf die aktuellen Entwicklungen, vor allem die stark gestiegenen Energiepreise und die Inflation. Der Landeshaushalt für 2023 soll um über 500 Mio. Euro auf 10,3 Mrd. Euro aufgestockt werden. Daneben werden zahlreiche Investitionen über die Rücklage finanziell abgesichert. Damit zahlt sich die solide Finanzpolitik der vergangenen Jahre erneut aus. Die bestehenden Rücklagen zusammen mit den zu erwartenden finanziellen Mehreinnahmen dieses Jahres, ermöglichen es die notwendigen zusätzlichen Maßnahmen ohne Neuschuldung zu finanzieren.

Ein Kernelement des Nachtragshaushalts ist die Umsetzung des MV Energiefonds. „Mit dem vorgelegten Nachtragshaushalt 2023 schafft die Landesregierung die rechtliche Basis für das enorme Investitionsvolumen des MV Energiefonds von über 800 Mio. Euro in die Transformation der Wirtschaft Mecklenburg-Vorpommerns hin zur klimaneutralen Industrie. Über 300 Mio. Euro werden zur Finanzierung existenzbedrohter Härtefälle sowie Hilfen im Bereich des Wohnens mit der Wohngeldreform und für Mobilität durch das Deutschlandticket zur Verfügung gestellt,“ sagt Finanzminister Dr. Heiko Geue.

Der Härtefallfonds des Landes wird von 30 auf 100 Mio. Euro aufgestockt. Zusammen mit den Bundesmitteln für kleine und mittlere Unternehmen stehen mindestens 120 Mio. Euro zur Verfügung.

Mit rund 99 Mio. Euro trägt das Land in 2023 die Hälfte der Ausgaben für den Einstieg in dauerhafte Entlastungen durch die Wohngeldreform und das 49-Euro-Ticket (Deutschlandticket).

Mit 25 Mio. Euro beteiligt sich das Land an der Bundesfinanzierung in der Rentenüberleitung für Spätansiedler und jüdische Zuwanderer, sodass alle Betroffenen 5.000 Euro erhalten.

Berücksichtigt sind auch die zuletzt erhöhten Einnahmeprognosen der Steuerschätzung sowie die Zusagen des Bundes zur Mitfinanzierung der Ausgaben für Geflüchtete.

Hiervon partizipieren auch die Kommunen über den erhöhten Kommunalen Finanzausgleich, der unter anderem zusätzliche Schlüsselzuweisungen eine Fortführung der Infrastrukturpauschale vorsieht. Insgesamt erhöhen sich die Finanzausgleichs-leistungen an die Kommunen um mehr als 125 Millionen Euro.

„Dies sind gute Nachrichten für die kommunalen Haushalte, die natürlich auch die erheblichen Preissteigerungen und Tarifentwicklungen bewältigen müssen.“, so Finanzminister Dr. Heiko Geue.

Der Landtag wird bereits am 24. November in einer Sondersitzung den Gesetzentwurf zum Nachtrag 2023 beraten. Die Beschlussfassung soll dann Anfang Dezember erfolgen.