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Autor: Rügenbote

Bundesrat stimmt Wohngeld-Reform zu

Berlin – Am 25. November 2022 hat der Bundesrat in verkürzter Frist dem vom Bundestag beschlossenen Wohngeld-Plus-Gesetz zugestimmt. Es wird ab 2023 Haushalte mit niedrigeren Einkommen mit Blick auf die steigenden Wohnkosten stärker unterstützen.

Die bisher umfangreichste Reform des Wohngelds soll die durch steigende Energiekosten und energieeffiziente Sanierungen entstehenden höheren Wohnkosten besser abfedern. Das Vorhaben besteht im Wesentlichen aus drei Komponenten:

Eine dauerhafte Heizkostenkomponente geht künftig als Zuschlag auf die zu berücksichtigende Miete oder Belastung in die Wohngeldberechnung ein, um die Empfänger bei den Energiekosten zu entlasten. Bemessungsgrundlage des Wohngeldes ist die Bruttokaltmiete.

Kosten für Heizung und Warmwasser wurden bei den Belastungen bislang nicht berücksichtigt. Angesichts der sehr stark steigenden Preise für Heizenergie ist es erforderlich, auch die Heizkostenbelastungen der Haushalte im Wohngeld zu berücksichtigen, heißt es in der Gesetzesbegründung.

Durch die Einführung einer Klimakomponente im Wohngeld erfolgt ein Zuschlag auf die Höchstbeträge der zu berücksichtigenden Miete oder Belastung in der Wohngeldberechnung. Sie ermöglicht einen über die bisherige Höchstgrenze hinausgehenden Zuschlag, wenn aufgrund energetischer Maßnahmen im Gebäudebereich im gesamten Wohnungsbestand die Miete erhöht wird.

Überdies passt das Gesetz die Wohngeldformel an. Im Ergebnis sollen rund 1,4 Millionen Haushalte erstmalig oder erneut einen Wohngeldanspruch erhalten – bisher sind es rund 600.000 Haushalte.

Zudem erhöht sich der Wohngeldbetrag von durchschnittlich rund 180 Euro auf rund 370 Euro pro Monat.

Das Gesetz führt Bagatellgrenzen im Falle von Rückforderungen ein und ermöglicht es, den Bewilligungszeitraum auf 24 Monate zu verlängern.

Damit die Behörden in Einzelfällen oder bei hoher Arbeitsbelastung das erhöhte Wohngeld zügig auszahlen können, sind vorläufige Zahlungen möglich.

Das Gesetz kann nach Abschluss des parlamentarischen Verfahrens und Unterzeichnung durch den Bundespräsidenten im Bundesgesetzblatt verkündet werden. Inkrafttreten wird es am 1. Januar 2023.

Das Bürgergeld kommt

Berlin – Der Bundesrat hat am 25. November 2020 dem Bürgergeld-Gesetz zugestimmt, das im Vermittlungsausschuss nachverhandelt worden war. Der Bundestag hatte kurz zuvor den Kompromissvorschlag bestätigt und seinen ursprünglichen Beschluss entsprechend verändert.

Das Gesetz wandelt die Grundsicherung für Arbeitssuchende in ein Bürgergeld um. Der so genannte Vermittlungsvorrang wird abgeschafft. Ziel ist eine möglichst langfristige Eingliederung in den Arbeitsmarkt und nicht mehr die schnellstmögliche Vermittlung in eine Arbeitsstelle.

Die Reform gestaltet die Berechnung der Regelbedarfe neu – sie werden künftig nicht mehr rückwirkend, sondern vorausschauend an die Teuerungsraten angepasst. Die Regelbedarfe für das kommende Jahr sind bereits entsprechend berechnet. Ab 1. Januar 2023 wird etwa ein alleinstehender Erwachsener 502 Euro erhalten – 53 Euro mehr als bisher.

Damit die Leistungsberechtigten sich auf die Arbeitsuche konzentrieren können, enthält das Gesetz eine sogenannte Karenzzeit zu Beginn des Bürgergeldbezuges: Die Kosten für die Unterkunft werden in dieser Zeit in tatsächlicher Höhe anerkannt und übernommen, die Heizkosten in angemessener Höhe. Vermögen wird nicht berücksichtigt, sofern es nicht erheblich ist. Der durch den Vermittlungsausschuss erzielte Kompromiss sieht eine Karenzzeit von einem Jahr statt wie ursprünglich geplant zwei Jahren vor.

Bezüglich der Schonvermögen enthält das Vermittlungsergebnis ebenfalls eine Reduzierung: Vermögen ist danach erheblich, wenn es in der Summe 40.000 Euro für die leistungsberechtigte Person und 15.000 Euro für jede weitere mit dieser in Bedarfsgemeinschaft lebende Person überschreitet. Der erste Bundestagsbeschluss hatte Grenzen von 60.000 Euro bzw. 30.000 Euro vorgesehen.

Auch nach der Karenzzeit gelten höhere Vermögens-Freibeträge als vor dem Bürgergeld-Gesetz. Außerdem findet eine entbürokratisierte Vermögensprüfung Anwendung.

Die bisherige Eingliederungsvereinbarung wird im Bürgergeld-Gesetz durch einen Kooperationsplan abgelöst, den Leistungsberechtigte und Integrationsfachkräfte gemeinsam erarbeiten. Gänzlich entfallen wird nach dem Vermittlungsergebnis die vom Bundestag ursprünglich beschlossene Vertrauenszeit, in der auch bei Pflichtverletzungen keine Sanktionen verhängt worden wären.

Pflichtverletzungen können also weiter von Anfang an sanktioniert werden. Dabei findet ein dreistufiges System Anwendung: Bei der ersten Pflichtverletzung mindert sich das Bürgergeld für einen Monat um 10 Prozent, bei der zweiten für zwei Monate um 20 Prozent und bei der dritten für drei Monate um 30 Prozent. Es darf keine Leistungsminderung erfolgen, sollte sie im konkreten Einzelfall zu einer außergewöhnlichen Härte führen.

Geringqualifizierte werden auf dem Weg zu einer abgeschlossenen Berufsausbildung unterstützt, um ihnen den Zugang zum Fachkräftearbeitsmarkt zu öffnen. Eine umfassende Betreuung soll Leistungsberechtigten helfen, die besondere Schwierigkeiten haben, Arbeit aufzunehmen.

Schülerinnen und Schüler, Studierende und Auszubildende können künftig mehr ihres selbstverdienten Geldes behalten, damit junge Menschen die Erfahrung machen, dass es sich lohnt, einen Schüler- oder Studentenjob aufzunehmen. Die großzügigeren Freibeträge für Minijob-Verdienste gelten bis zu drei Monate nach Schulabschluss.

Das Gesetz kann nach Abschluss des parlamentarischen Verfahrens und Unterzeichnung durch den Bundespräsidenten im Bundesgesetzblatt verkündet werden. Inkrafttreten wird es dann zu wesentlichen Teilen am 1. Januar 2023.

Molli-Bahnhofsgebäude Kühlungsborn West

Bad Doberan – Wirtschafts- und Verkehrsminister Reinhard Meyer hat am Freitag in Bad Doberan einen Fördermittelbescheid an die Mecklenburgische Bäderbahn Molli GmbH übergeben. Das Unternehmen will den bisher vorhandenen Fahrkartenschalter am Bahnhof Kühlungsborn West zu einem modernen Kundenzentrum umbauen.

„Die Bäderbahn Molli als älteste Schmalspurbahn an der Ostsee erfreut sich großer Beliebtheit. Anwohner, Ausflügler und Touristen nutzen die Strecke zwischen Kühlungsborn und Bad Doberan. Jetzt soll das Bahnhofsgebäude Kühlungsborn West sorgsam saniert und modernisiert werden, um die Fahrgäste in einem historisch stilvollen Ambiente zu empfangen“, sagte der Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Reinhard Meyer.

Die Mecklenburgische Bäderbahn Molli GmbH wurde am 01.10.1995 gegründet und übernahm die 15,4 Kilometer lange Strecke zwischen Kühlungsborn und Bad Doberan von der Deutschen Bahn AG. Neben der Strecke mit neun Haltestellen werden nach Angaben des Betreibers vier unter Denkmalschutz stehende Bahnhofsgebäude mit Miet- und Ferienwohnungen sowie zwei gastronomische Einrichtungen und eine eigene Werkstatt betrieben.

Vorgesehen ist jetzt in Kühlungsborn unter anderem der Umbau des Fahrkartenschalters in ein modernes Kundenzentrum und eine grundhafte Sanierung des Erdgeschossbereichs. Zudem soll der historische Fahrkartenschalter im Bahnhof im Stil der 30er Jahre restauriert werden. Auch die komplette Bahnhofshallenbeleuchtung wird in historische Kugellampen umgewandelt. Die Arbeiten zur Modernisierung haben bereits begonnen, derzeit laufen Rohbauarbeiten, das Einziehen von Stahlträgern und die Vorinstallation der Elektrik.

„Die Bäderbahn ist ein bequemes Fortbewegungsmittel und zugleich ein beeindruckendes Urlaubserlebnis. Da ist es wichtig, dass auch die Bahnhöfe entlang der Strecke zu diesem lebendigen Stück Geschichte passen. Dies geschieht nun mit der Sanierung und Modernisierung in Kühlungsborn West“, sagte Meyer.

Die Gesamtinvestition beträgt rund 548.000 Euro. Das Wirtschaftsministerium unterstützt das Vorhaben aus Haushaltsmitteln in Höhe von rund 150.000 Euro.

Klimafreundlich und emissionsfrei

Die erste Batteriezugflotte für Mecklenburg-Vorpommern kommt

Rostock – Das Land Mecklenburg-Vorpommern und die Deutsche Bahn (DB) gehen den nächsten Schritt in Richtung emissionsfreier, klimaneutraler Schienenverkehr. Erstmals wird DB Regio in Mecklenburg-Vorpommern Batteriezüge auf heutigen Dieselstrecken im Netz Warnow II einsetzen.

Reinhard Meyer (Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern) startete heute am Rostocker Hbf gemeinsam mit Daniel Bischof (Prokurist, Abteilungsleiter Verkehrswirtschaft und Digitalisierung der Verkehrsgesellschaft Mecklenburg-Vorpommern mbH), Alexander Kaczmarek (DB-Konzernbevollmächtigter für die Länder Berlin, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern) und Jure Mikolčić (CEO von Stadler Deutschland GmbH) zur Probefahrt mit dem Test- und Erprobungsfahrzeug des Herstellers Stadler.

Das Einsatzgebiet der insgesamt 14 Züge ist ab Ende 2026 das Netz Warnow II mit den Strecken RB11 (Wismar – Rostock – Tessin) und RB12 (Bad Doberan – Rostock – Graal-Müritz). Im Februar hatte DB Regio den Zuschlag für das Netz erhalten.

Die Batteriezüge von Stadler sind eine besonders nachhaltige Alternative für den Nahverkehr. Direkte Verbindungen zwischen elektrifizierten und nichtelektrifizierten Streckenabschnitten können damit durchgehend und emissionsfrei befahren werden.

Reinhard Meyer,Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit: „Wir gehen den nächsten Schritt beim Dieselausstieg hin zu einem weitgehend emissionsfreien Bahnverkehr in Mecklenburg-Vorpommern. Der Ersatz von Dieseltriebzügen durch Fahrzeuge mit klimaneutralen Antrieben ist ein Schritt in Richtung vollständige Dekarbonisierung des Nahverkehrs. Batteriezüge sind eine attraktive Brückentechnologie, gerade wenn das Streckennetz über keine elektrische Oberleitung verfügt.

Wir brauchen bezahlbare Mobilität mit langfristigen Perspektiven, einer ausgebauten Infrastruktur auf der Schiene hier im Land, diese muss gefördert und entwickelt werden. Wer die Schiene stärkt, schützt das Klima und stärkt die öffentliche Mobilität in Stadt, Umland und den ländlichen Räumen. Daran arbeiten wir mit allen Beteiligten.“

Zusätzlich zu dem Energiespar- und Klimaschutzeffekt bieten die Züge von Stadler insgesamt 99 Sitz- und zwölf Fahrradstellplätze. WLAN und Steckdosen sorgen für einen hohen Reisekomfort. Ein videoüberwachter Fahrgastbereich sowie eine moderne Fahrgastinformation bieten Sicherheit und Orientierung. Barrierefreiheit ist selbstverständlich: Die Fahrzeuge verfügen über eine rollstuhlgerechte Toilette und ausgewiesene Rollstuhlbereiche. Die Züge sind durch die Leichtbauweise aus Aluminium sehr energiesparend und erreichen eine Höchstgeschwindigkeit von 140 Stundenkilometern.

Alternative Antriebe (Batterie- oder Wasserstoffzüge) und Kraftstoffe setzt die DB bereits unter anderem in Bayern, Baden-Württemberg und Hessen ein. Sie leistet damit einen wichtigen Beitrag für den Klimaschutz, indem sie Dieselfahrzeuge ersetzt und die CO2-Emissionen um ein Drittel reduziert. Für die Überbrückung von nichtelektrifizierten Bahnstrecken setzt die DB auch auf Oberleitungsinseln, wie in Schleswig-Holstein. Ein weiterer Beitrag zur Senkung des CO2-Ausstoßes ist das Schulen von Triebfahrzeugführer:innen zur energiesparenden Fahrweise. Weitere Informationen unter: www.deutschebahn.com/mp-gruen sowie www.deutschebahn.com/gruen

Der FLIRT Akku ist die batteriebetriebene Ausführung der FLIRT-Typenreihe von Stadler. Die betriebliche Reichweite des Fahrzeugs liegt bei rund 100 Kilometern. Damit können 80 Prozent der nichtelektrifizierten Strecken Deutschlands mit dem Regionalzug im Batteriebetrieb befahren werden. Mit 224 gefahrenen Kilometern im reinen Batteriebetrieb hält der FLIRT Akku den Weltrekord für die längste Fahrt eines Regionalzugs im reinen Batteriemodus ohne zusätzliche Ladung. Neben der rein elektrischen und der batterieelektrischen Variante bietet Stadler den FLIRT auch mit Wasserstoff an. So entwickelt Stadler für die amerikanische San Bernardino County Transportation Authority (SBCTA) den ersten FLIRT mit Wasserstoff-Antrieb.

Ideenwettbewerb Kultur- und Kreativwirtschaft

Rostock – Die Gewinner des vierten landesweiten Ideenwettbewerbs Kultur- und Kreativwirtschaft in Mecklenburg-Vorpommern stehen fest. Wirtschaftsstaatssekretär Jochen Schulte zeichnete die siegreichen Projekte am Freitag in Rostock aus.

„Die Kultur- und Kreativwirtschaft in Mecklenburg-Vorpommern trägt mit ihrem innovativen Potential zur Belebung weiterer Wirtschaftszweige und Gewerke in Mecklenburg-Vorpommern bei. Beispielsweise, wenn es um ein neues Design, die Digitalisierung sowie Vertrieb und Marketing geht. Entscheidend für die Branche ist, die kreativen Ideen zu marktfähigen Produkten weiter zu entwickeln, um mehr Wertschöpfung zu erreichen. Auf diesem Weg begleiten wir die Kultur- und Kreativschaffenden mit dem Wettbewerb“, sagte der Staatssekretär im Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Jochen Schulte vor Ort.

Im Wettbewerb wurden Projektideen gesucht, die vor allem branchenübergreifende Projekte, Produkte und Prozesse aufgreifen. Dabei sollten vorrangig Ideen eingereicht werden, die die Wahrnehmung für die Potentiale und Leistungen der Kultur- und Kreativwirtschaft stärken und sichtbarer machen. Ziel ist es, das Wachstums-, Innovations- und Beschäftigungspotential der Kultur- und Kreativwirtschaft weiter zu erschließen und zu vermarkten. Insgesamt gingen 14 Bewerbungen ein.

„Die Preisträger stehen beispielhaft für die vielen klugen und kreativen Köpfe der Kultur- und Kreativwirtschaft in unserem Land. Das große kreative Potential benötigt noch mehr Öffentlichkeit, Anerkennungskultur und Unterstützung. Mit dem Ideenwettbewerb wollen wir der Branche zu mehr Aufmerksamkeit verhelfen“, sagte Schulte.

Eine Jury – bestehend aus Vertretern der Industrie- und Handelskammern (IHK’s), Wirtschaftsfördergesellschaften sowie aus Kommunen – hat unter Federführung des Ministeriums für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit über die eingereichten Projektideen in einem Auswahlverfahren entschieden. Die Initiatoren erhalten aus Landesmitteln im Rahmen von Dienstleistungsverträgen eine finanzielle Unterstützung für die bis zum 31. Dezember 2023 laufenden Vorhaben.

Ein Preisträger ist der Warnow Valley e.V, der für das Projekt „Initiierung und Aufbau eines Cross-Innovation-Hubs der Kultur- und Kreativwirtschaft in der Rostocker Innenstadt“ knapp 50.000 Euro erhält. Dort soll den Kultur- und Kreativschaffenden sowie ihren branchenübergreifenden Netzwerken ein Raum zur Verfügung gestellt werden, der interdisziplinären Austausch in den Fokus rückt und das Innovationspotenzial der Branche präsentiert. „Geplant ist ein Begegnungsort zwischen etablierten Unternehmen und Kreativschaffenden, um gemeinsam neue Ideen zu entwickeln“, sagte Schulte.

Das Kulturwerk, der MV-Landesverband für Clubs-& Livespielstätten e.V. erhielt für das Vorhaben „Netzwerke von und für die Bühnen in Mecklenburg-Vorpommern“ insgesamt rund 45.0000 Euro. Mit dem Projekt soll die Strahlkraft der Clubs und Livespielstättenlandschaft als Standortfaktor und Netzwerk für die Kultur- und Kreativwirtschaft dargestellt werden. In einer achtteiligen Videoreihe werden – für jeden Landkreis und die kreisfreien Städte einzeln – jeweils maximal zwei Clubs des Verbandes präsentiert. „Über die Videos kann Mecklenburg-Vorpommern sich als attraktiven Lebens- und Arbeitsraum – auch für die Ansiedlung Kreativer – positionieren“, sagte Schulte.

Das Projekt: „ZuSch-Festival – nordisch. kreativ. Kulturell“, der kultursegel gGmbH erhielt rund 50.000 Euro. Die Initiatoren planen ein dreitägiges Kultur- und Kreativfestival vom 01. bis 03. September 2023 in Gadebusch. „Für das Festival sollen insbesondere junge, gut ausgebildete Kreativ- und Kulturschaffende aus den Metropolen für die Region begeistert werden. Ziel ist auch, die Arbeitsmarktpotenziale der Kultur- und Kreativwirtschaft in Mecklenburg-Vorpommern bestmöglich zu präsentieren“, sagte Schulte.

In Mecklenburg-Vorpommern sind nach Angaben des Büros für Kulturwirtschaftsforschung in Köln rund 5.500 Selbstständige und Unternehmen in der Kultur- und Kreativwirtschaft tätig. Rund 2.600 Selbstständige und Unternehmen haben einen persönlichen Jahresumsatz von mehr als 17.500 Euro; diese haben im Jahr 2014 gemeinsam einen Jahresumsatz von mehr als 777 Millionen Euro erwirtschaftet.

Das entspricht einem Anteil von 1,8 Prozent der Gesamtwirtschaft im Land. Die Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten der Branche betrug 2014 rund 9.600. Betrachtet man die sozialversicherungspflichtig und die geringfügig Beschäftigten sowie alle Selbstständigen zusammen, dann sind gegenwärtig knapp 17.800 Personen in der Kultur- und Kreativwirtschaft im Land tätig.

Polizeianwärter starten

Güstrow – 223 Berufsanfängerinnen und Berufsanfänger der Polizei Mecklenburg-Vorpommern haben heute mit ihrer Vereidigung durch Innenminister Christian Pegel im Rahmen einer feierlichen Veranstaltung in der Sport- und Kongresshalle in Güstrow einen ganz besonderen Tag erlebt.

134 (davon 30 Frauen) begannen in diesem Jahr ihre zweijährige Ausbildung (mittlerer Dienst), die weiteren 89 (davon 33 Frauen) ihr dreijähriges Bachelorstudium (gehobener Dienst) an der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung, Polizei und Rechtspflege des Landes Mecklenburg-Vorpommern in Güstrow.

„Der Polizeiberuf ist einer der spannendsten und abwechslungsreichsten Berufe. Er ist aber auch sehr fordernd und anspruchsvoll. Eines habe ich in vielen Gesprächen mit Ihren erfahrenen Kolleginnen und Kollegen in den letzten 12 Monaten aber sicher feststellen können: Der Polizeiberuf ist eine Berufung und Herzensangelegenheit – vor allem aber bereitet er Freude und Erfüllung. Sie setzen künftig Recht und Gesetz durch.

Sie werden also dafür sorgen, dass der Rechtsstaat gewinnt, das staatliche Gewaltmonopol nicht in Frage gestellt und die Demokratie den Raum erhält, damit diese auch gelebt werden kannSie sorgen dafür, dass die Menschen nicht nur sicher sind, sondern sich auch sicher fühlen. Sie werden die für viele Menschen sichtbarste Visitenkarte des Staates sein – eine Visitenkarte auf die wir stolz und für die wir dankbar sind!“, beglückwünscht Innenminister Christian Pegel den Polizei-Nachwuchs bei der feierlichen Vereidigung.

„Mit Ihrem Amtseid stehen Sie in besonderer Weise für den Erhalt der freiheitlich-demokratischen Grundordnung ein und verpflichten sich für den Schutz unserer Bürgerinnen und Bürger“, sagte der Minister

Die Polizei ist eine wesentliche Säule der Demokratie, ein unverzichtbarer Bestandteil des Rechtstaates. Dieser besonderen Verantwortung müssen sich alle angehenden Polizistinnen und Polizisten bewusst sein. „Seien Sie stolz auf sich, Sie haben sich im Auswahlverfahren durchgesetzt. Sie stehen für die Zukunft der Landespolizei M-V, die durch Sie jünger, dynamischer und noch leistungsfähiger wird.

Im Koalitionsvertrag haben wir das Ziel, knapp 6.200 Polizeikräfte bis 2026 zu erreichen, vereinbart. Jede und jeder von Ihnen wird von unseren Kolleginnen und Kollegen in der Landespolizei sehnsüchtig erwartet – wir freuen uns auf Sie! Um noch attraktiver zu werden, haben wir unsere Ausbildungsmöglichkeiten angepasst. So besteht für Ihren Jahrgang erstmals innerhalb des Studiums die Möglichkeit, sich auf die Schwerpunkte ,Schutzpolizei‘ bzw. ,Kriminalpolizei‘ zu spezialisieren“, so Minister Christian Pegel.

1.259 Bewerbungen von 455 Frauen und 804 Männern sind für die Einstellung in den Polizeivollzugsdienst im Jahr 2022 eingegangen.

Es ist insgesamt ein sehr junger Einstellungsjahrgang. Das Durchschnittsalter bei den Studienanfängern/-innen lag bei 20,39, bei den Polizeimeisteranwärtern/-innen bei 21 Jahren. Unter den 223 zu vereidigenden Berufsanfängern/-innen sind 63 Frauen; dies entspricht einer Quote von 28 %.

Zu den 134 Auszubildenden, die vereidigt werden, gehören auch die Leistungssportlerin Valerie Lucie Jachmann (Flossen-Schwimmen) sowie die Leistungssportler Eric Frank (Speerwurf) und Arne Theuerkauf (Luftpistole), die gemeinsam die Sportfördergruppe 2022 der Polizei Mecklenburg-Vorpommern bilden.

Klage gegen „MV-Schutzfonds“ zurückgewiesen

Schwerin – Das Landesverfassungsgericht hat mit dem heutigen Urteil die Organklage der AfD-Fraktion und ihrer Abgeordneten gegen den Beschluss des Landtags über das Zweite Nachtragshaushaltsgesetz 2020 und das entsprechende Haushaltsbegleitgesetz vom 9. Dezember 2020 sowie gegen die Einbringung der entsprechenden Gesetzentwürfe durch die Landesregierung überwiegend zurückgewiesen.

 „Die Landesregierung sieht sich von der Entscheidung des Landesverfassungsgerichts bestätigt. Der MV Schutzfonds war notwendig. Es liegt kein Verstoß gegen die Schuldenbremse vor“, sagt Finanzminister Dr. Heiko Geue.

Insbesondere den Vorwürfen der Fraktion und ihrer Abgeordneten, dass der MV-Schutzfonds zu groß sei, dass es teilweise keinen Zusammenhang gäbe zwischen Pandemie und den kreditfinanzierten Maßnahmen und dass die Haushaltsgrundsätze nicht eingehalten worden seien, widerspricht das Landesverfassungs-gericht heute.

Lediglich in zwei Punkten sind die Richter nicht der Argumentation der Landesregierung gefolgt: Das Gericht sah es rückblickend nicht für gerechtfertigt, dass in der damaligen unsicheren Pandemiesituation statt des Landtages der Finanzausschuss über den Wirtschaftsplan des Sondervermögens „MV-Schutzfonds“ entschieden hat. Dies wurde mit dem Haushaltsbegleitgesetz zum Haushaltsgesetz 2022/2023 wegen der veränderten pandemischen Lage bereits geändert.

Auch die vom Gericht gerügte Regelung über die Fortgeltung der Corona-Kreditermächtigung ist im Haushaltsbegleitgesetz 2022/23 nicht mehr enthalten.

„Die Hinweise des Landesverfassungsgerichtes begrüßen wir. Bereits seit Sommer dieses Jahres werden Entscheidungen zum MV-Schutzfonds im Landtag und nicht mehr nur im Finanzaus-schuss gefällt. Die Hinweise zur zeitlichen Gültigkeit der Kreditermächtigung werden wir genau prüfen.“ erläutert Geue.

Die Aussage der Antragsteller, dass das Sondervermögen und die enthaltenen Maßnahmen insgesamt verfassungswidrig seien, hat sich nicht bestätigt.

Internationaler Tag gegen Gewalt an Frauen

Schwerin – Zum morgigen Internationalen Tag gegen Gewalt an Frauen und Mädchen möchte Innenminister Christian Pegel für dieses Thema sensibilisieren: „In der polizeilichen Kriminalstatistik 2021 machte der Anteil an weiblichen Opfern 40,9 Prozent aus, der Anteil männlicher Opfer lag bei 59,1 Prozent. Besorgniserregend sind jedoch spezifische Delikte, die überwiegend zum Nachteil von Frauen begangen werden oder in ihrer Ausprägung primär Frauen betreffen. So gab es 2021 gut eintausend weibliche Opfer von Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung – fast einhundert mehr als im Jahr zuvor. Auch der Trend für 2022 deutet auf einen leichten Anstieg hin“, so Christian Pegel.

Besonders sensibilisieren möchte der Minister für das Deliktfeld häusliche Gewalt: „Die Fallzahlen blieben hier mit 2.172 im Jahr 2019 über 2.335 Fälle im Folgejahr bis zu den 2.333 Fällen im vergangenen Jahr leider relativ konstant. Aber wir alle wissen: Bei allen diesen Taten ist mit einer erheblichen Dunkelziffer zu rechnen.“

Die Gründe dafür, dass Opfer die Taten nicht anzeigten, seien vielfältig – von vermeintlich geringen Erfolgsaussichten für die Ergreifung des Täters über Schamgefühl und Furcht vor Stigmatisierung bis hin zu Angst vor dem Täter. Christian Pegel wirbt für die Sensibilität von Polizei und Staatsanwaltschaften in solchen Verfahren und weist darauf hin, dass solche Taten selbstverständlich konsequent ermittelt und verfolgt werden.

Die Polizei gebe den Opfern sexualisierter und/oder häuslicher Gewalt im Rahmen dieser Verfahren auch wertvolle Hinweise über ihre Rechte und Möglichkeiten ­bis hin zu Ansprechpersonen an spezialisierte Opferschutzeinrichtungen. Diese seien für jede und jeden auch einfach online zu finden – auf der Internetseite der Landespolizei Mecklenburg-Vorpommern.

Hinweise und Strafanzeigen können zu jeder Tages- und Nachtzeit über die Internetwache der Landespolizei sowie über die Online-Meldestelle Netzverweis bekanntgegeben werden ­ oder natürlich auch persönlich bei der Polizeidienststelle vor Ort.

Der Minister bittet auch eventuelle Zeugen von Gewalttaten etwa im häuslichen Milieu, diese der Polizei zu melden: „Ignorieren Sie Verdachtsmomente nicht. Es ist Aufgabe der Polizei zu ermitteln, ob der Verdacht berechtigt war oder nicht. Unsere Beamtinnen und Beamten klingeln lieber neunmal an der Tür eines möglichen Opfers und das erweist sich als Fehlalarm als nur ein einziges Mal zu spät.“