Menü Schließen

Autor: Rügenbote

Grundschulen holen bei Schwimmunterricht auf

Oldenburg: Voraussetzungen für guten Schwimmunterricht geschaffen

Schwerin – In Mecklenburg-Vorpommern ist der Schwimmunterricht in diesem Schuljahr als flächendeckendes Angebot an fast allen Grundschulen gewährleistet.

Bildungsministerin Simone Oldenburg hatte die Initiative „Jedes Kind lernt schwimmen“ mit den Fraktionen von SPD, DIE LINKE, CDU, FDP und Bündnis 90/DIE GRÜNEN vorgelegt. Der Landtag hatte ihr fraktionsübergreifend Anfang Juni zugestimmt.

„Insbesondere in einem Küsten- und Seenland wie dem unseren ist es für Kinder überlebenswichtig, sicher schwimmen zu lernen. Sie sollen möglichst früh die Angst vor dem Wasser verlieren, aber auch die Gefahren im Wasser kennenlernen. Das alles geht nur, wenn Kinder wissen, wie sie sich im Wasser verhalten müssen. Wir haben mit vereinten Kräften die Voraussetzungen dafür geschaffen, dass jedes Kind in unserem Land die Grundschule als sichere Schwimmerin, sicherer Schwimmer verlassen kann“, betont Bildungsministerin Oldenburg.

Nachdem im vergangenen Schuljahr 16 Grundschulen keinen Schwimmunterricht anbieten konnten – unter anderem, weil Schwimmstätten wegen Bauarbeiten geschlossen waren – sind es im laufenden Schuljahr lediglich noch zwei Schulen. Erreicht wurde dies durch die intensive Begleitung der Schulträger durch das Ministerium und das gemeinsame Suchen nach Lösungen.

Gemeinsam wird derzeit nach Wegen gesucht, damit auch an den zwei verbleibenden Schulen die Kinder Schwimmunterricht erhalten. An einer der beiden Grundschulen werden zwei Lehrkräfte zu Schwimmlehrkräften ausgebildet, damit die Kinder noch in diesem Schuljahr am Schwimmunterricht teilnehmen können.

Das Konzept der Initiative „Jedes Kind lernt schwimmen“ sieht unter anderem mehr einwöchige Kompaktkurse, zusätzliches Personal und ergänzende Sommerkurse vor.

Neben den Lehramtsstudierenden für das Fach Sport sollen künftig auch alle anderen Lehramtsstudierenden die Möglichkeit erhalten, zu Schwimmlehrkräften ausgebildet zu werden.

Grundkompetenzen sollen Kinder außerdem schon im Vorschulalter erlernen. Dazu wird geprüft, ob die „Wassergewöhnung“ einen festen Bestandteil in der Ausbildung der Erzieherinnen und Erzieher einnehmen kann.

Neue GAP-Förderperiode ab 01.01.2023

Schwerin – Heute hat die EU-KOM den nationalen GAP-Strategieplan bestätigt. Minister Dr. Backhaus äußert sich erleichtert: „Ich freue mich, dass die EU-KOM nach den Jahren der Erarbeitung des GAP-Strategieplans, dem Ringen um die Inhalte und nicht zu vergessen, die Finanzen, dem deutschen nationalen GAP-Strategieplan nach ein-gehender Prüfung zugestimmt hat.

Hinter uns liegt ein intensiver Austausch zwischen dem Bund und den einzelnen Ländern und der EU-KOM. Ich bin erleichtert, dass die EU-KOM die Vorhaben in der neuen Förderperiode in Deutschland und jedem einzelnen Bundesland unterstützt. Das ist ein gutes Zeichen für die Zukunft der Landwirtschaft, des ländlichen Raums und der Natur und Umwelt in unserem Bundesland.“

Jeder Mitgliedstaat der EU ist dazu verpflichtet, einen eigenen Strategieplan für die konkrete nationale Umsetzung der übergeordneten, europäischen Ziele der GAP zu erarbeiten. Zu den Zielen gehört beispielsweise die Förderung eines intelligenten, wettbewerbsfähigen, krisenfesten und diversifizierten Agrarsektors, der die langfristige Ernährungssicherheit gewährleistet, aber auch die Unterstützung und Stärkung von Umwelt­schutz, einschließlich der biologischen Vielfalt. Dieser stellt die Grundlage der Agrarförderung für die Jahre 2023 bis 2027 dar.

Insgesamt stehen Mecklenburg-Vorpommern bis 2027 für die Direktzahlungen jährlich ca. 320 Mio. € zur Verfügung. Für die Förderung im Rahmen des ELER stehen EU-Mittel ca. 653 Mio. € im Zeitraum bis 2027 bereit. Darunter ca. 297 Mio. € für Umwelt- und Klimaleistungen. Allein für den Ökolandbau sind 123 Mio. € vorgesehen. Für Investi­tionen in die ländliche Entwicklung sind 92,5 Mio. € geplant.

Einschließlich der nationalen Kofinanzierungsmittel stehen für M-V dann 956 Mio. € für die Landwirtschaft und den ländlichen Raum bis 2027 zur Verfügung.

„Für die Landwirtinnen und Landwirte ist es wichtig, dass die Anträge gestellt werden können und dass sie die Sicherheit haben, dass der GAP-Strategieplan ge-nehmigt wurde. Das ist die Grundlage für alles Weitere. Das Antragsverfahren haben wir am letzten Donnerstag freigegeben. Parallel arbeitet mein Haus weiter daran die rechtlichen Grundlagen für die weitere Umsetzung zu schaffen.“, so Backhaus.

Auf die Landwirtschaft kommen ab 2023 ein paar Neuerungen zu, wie die neue erweiterte Kondi­tionalität. Diese umfasst alle einzuhaltenden Mindestanforderungen für den Erhalt von Direkt­zahlungen (GLÖZ und GAB-Standards). Neu sind auch die Eco-Schemes (Öko-Regelungen) in der ersten Säule. Diese Maßnahmen sind einjährig und freiwillig für die Landwirtinnen und Landwirte.

Eine weitere Neuerung ist die gekoppelte Einkommensstützung für Mutter­kühe, Schafe und Ziegen. In der zweiten Säule müssen laut GAP-Strategieplanverordnung insgesamt 35 % der E-LER-Mittel für umwelt- und klimabezogene Leistungen verwendet werden. MV hat allerdings fast 46 % der ELER-Mittel dafür eingeplant, da auch neue Maßnahmen wie Ausgleichszahlungen in NATURA-2000-Gebieten aufgenommen wurden.

„In der zweiten Säule setzen wir in MV auf altbewährte, etablierte Programme, aber auch auf neue Programme, die dabei unterschützen, den Klimawandel aufzuhalten und Biodiversität zu fördern“, betont der Minister.

Deshalb hat MV Interventionen wie den Anbau von Paludikulturen, die Moorschonende Stauhaltung, aber auch die Förderung von Extensiväckern mit doppeltem Reihenabstand oder mehrjährige Wildblumenäcker sowie die Förderung von vielfältigen Kulturen mit groß-körnigen Leguminosen im GAP-Strategieplan angemeldet. Neu ist außerdem, dass im Ökolandbau beim Dauergrünland speziell tierhaltende Betriebe unterstützt werden, als Anerkennung für die Leistung der Tiere für die Biodiversität und den Humusaufbau.

Wasserstoffenergiecluster M-V e. V.

Laage – Heute hat sich Mecklenburg-Vorpommerns Wirtschafts- und Energieminister Reinhard Meyer im Rahmen der Mitgliederversammlung über das Wasserstoffenergiecluster Mecklenburg-Vorpommern e.V. in Laage informiert.

„Erneuerbare Energien sind eine riesige Chance für die Zukunft von Mecklenburg-Vorpommern. Die hervorragenden Voraussetzungen, die wir hier im Land für die Erzeugung erneuerbarer Energien haben, stellen eine einmalige Chance für die wirtschaftliche Entwicklung unseres Landes dar. Das Netzwerk leistet einen wichtigen Beitrag dafür, damit die Wasserstofftechnologie und Wasserstoffwirtschaft aus Mecklenburg-Vorpommern regional und überregional noch stärker bekannt gemacht wird“, sagte der Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Reinhard Meyer in Laage. Die Versammlung fand bei der APEX Group statt.

Im Oktober 2020 wurde der Verein „Wasserstoffenergiecluster Mecklenburg-Vorpommern“ gegründet. Ziel des Netzwerkes ist dabei auch, eine Anlaufstelle für Informationen und Kontakte anzubieten. Konkret geht es darum, die verschiedensten Akteure der Wertschöpfungskette angefangen vom Komponentenhersteller bis hin zum Endkunden sowie Verwaltung, Wissenschaft und Politik miteinander zu vernetzen.

„Wir legen in Mecklenburg-Vorpommern ein besonderes Augenmerk darauf, dass nicht nur Produktionskapazitäten für erneuerbare Energien und grünen Wasserstoff aufgebaut werden, sondern dass wir komplette Wertschöpfungsketten inklusive des Verbrauchs hier im Land errichten“, erläuterte Energieminister Meyer weiter. Dem Wasserstoffenergiecluster MV gehören neben dem Gründungsmitglied APEX Group über 50 Mitglieder an. Hierzu zählen Unternehmen wie Siemens Energy und Airbus, der ADAC, der TÜV Nord, die Hochschule Stralsund und die Landkreise Vorpommern-Rügen und Vorpommern-Greifswald.

Wirtschaftsminister Meyer hat bei der Mitgliederversammlung einen Zuwendungsbescheid zur Unterstützung des Netzwerkes übergeben. Die Gesamtausgaben belaufen sich auf rund 280.000 Euro. Der Zuschuss des Wirtschaftsministeriums beträgt im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) 200.000 Euro.

„Die zuverlässige Verfügbarkeit erneuerbarer Energien ist für viele Unternehmen bereits heute ein Schlüsselkriterium bei der Standortwahl und dem Ausbau von Produktionskapazitäten. Das Netzwerk unterstützt den nachhaltigen Aufbau der Wasserstoffwirtschaft in unserem Land“, sagte Mecklenburg-Vorpommerns Wirtschafts- und Energieminister Reinhard Meyer abschließend in Laage.

Erste Sitzung des Tourismusbeirates

Rostock – Am Montag ist der 30-köpfige Tourismusbeirat zu seiner ersten Sitzung in Rostock zusammengekommen.

„Wir wollen die Kraft und die touristische Vielfalt in Mecklenburg-Vorpommern bündeln, um unser Land in der touristischen Entwicklung insgesamt weiter voranzubringen. Dabei setzen wir auf das Know-how und die Expertise der Unternehmen, der Kammern und Verbände aus dem Land.

Wir müssen gemeinsam zum stärkeren Umsetzen und Handeln kommen – und das in Krisenzeiten. Das ist kein einfacher Weg, aber er ist unumgänglich. Der Tourismus ist ein wirtschaftliches Zugpferd im Land. Das soll auch so bleiben“, sagte der Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Reinhard Meyer am Montag.

Ein Thema der ersten Sitzung war unter anderem das geplante Tourismusgesetz. „Als erstes deutsches Bundesland plant Mecklenburg-Vorpommern die Einführung eines Tourismusgesetzes in dieser Legislaturperiode.

Über gäste- und unternehmensbezogene Beiträge zur Tourismusfinanzierung soll ein zeitgemäßes, gerechtes und dauerhaft tragfähiges System der Tourismusfinanzierung auf allen Ebenen erreicht werden. Gleichzeitig ist es wichtig, die Attraktivität des Tourismuslandes MV und seiner einzelnen Tourismusdestinationen zu steigern“, erläuterte der Tourismusminister.

Ein weiteres Thema war der Aufbau einer Tourismusakademie in Mecklenburg-Vorpommern. „Ziel ist es dabei, Fachkräfte für unser Land auszubilden, zu qualifizieren und auch hier zu halten. Das geht nur zusammen mit der Wirtschaft im Land. Darüber hinaus können Qualifizierungsmaßnahmen der unterschiedlichen Akteure im Land vernetzt und auch optimiert werden“, sagte Meyer.

Wirtschafts- und Tourismusminister Reinhard Meyer sowie der Tourismusbeauftragte des Landes Mecklenburg-Vorpommern Tobias Woitendorf leiten den Beirat. Dieser berät das Ministerium und den Tourismusbeauftragten in strategischen touristischen Fragen mit landesweiter und grundsätzlicher Bedeutung.

Der Beirat besteht in der Regel aus 30 Mitgliedern, die sich aus den Bereichen der Landesverwaltung, Fachpolitik, Verbänden und Interessenvertretungen, Tourismusregionen und -orten sowie Leistungsanbieter zusammensetzen. Die Mitglieder kommen mindestens zweimal im Jahr zusammen.

Spatenstich für Ortsumgehung Elmenhorst

Elmenhorst – Am Montag hat in Elmenhorst der feierliche Spatenstich für den Neubau der Landestraße L 12 Ortsumgehung Elmenhorst stattgefunden.

„Wesentliches Projektziel ist die Verbesserung der Verbindung zwischen Wismar und Rostock. Mit dem Vorhaben kann die Ortsdurchfahrt vom Durchgangsverkehr wesentlich entlastet werden. Der Lärm wird deutlich reduziert. Es können Schadstoffimmissionen minimiert werden. Darüber werden sich besonders die Anwohnerinnen und Anwohner freuen. Die Verkehre von den küstennahen Zentren zu den Erholungsgebieten können besser verteilt werden“, sagte der Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Reinhard Meyer am Montag.

Elmenhorst ist Hauptort der Gemeinde Elmenhorst/Lichtenhagen. Der Ort befindet sich im Landkreis Bad Doberan – nordwestlich der Hansestadt Rostock.

Die Ortsumgehung Elmenhorst umfasst einen ca. 4,7 Kilometer langen Straßenneubauabschnitt, ein Brückenbauwerk und zwei Fledermauswände, zwei Regenrückhaltebecken und drei Kreisverkehre zum Anschluss an das bestehende Straßennetz.

„Bislang wurde unter anderem eine Heckenpflanzung durchgeführt und mit der Planung von Schutz- und Leiteinrichtungen begonnen“, so Meyer weiter. Im September dieses Jahres hatten die Arbeiten des Munitionsbergungsunternehmens begonnen. „Gemeinsam mit der Stadt Rostock startet im ersten Schritt die Herstellung der Anbindung der Mecklenburger Allee an die Ortslage Elmenhorst, so dass bis zum Sommer 2023 darauf der Verkehr rollen kann.

Damit kann die Verkehrswirksamkeit zur von der Hansestadt Rostock bereits ausgebauten Mecklenburger Allee hergestellt werden“, erläuterte Verkehrsminister Meyer. Sind die Bauwerke und die Straße fertig, folgt in 2024 der Einbau von Schutz- und Leiteinrichtungen, das Aufbringen von Fahrbahnmarkierungen, das Setzen der Beschilderung und die Umsetzung von landschaftsplanerischen Begleitmaßnahmen.

Die geplante Bauzeit beträgt insgesamt 24 Monate. Die Fertigstellung und Verkehrsfreigabe soll noch Ende 2024 erfolgen. „Dieser Zeitplan ist ambitioniert und gilt unter der Voraussetzung eines weitgehend ungestörten Bauablaufes. Die Finanzierung ist gesichert. Die Kosten belaufen sich voraussichtlich auf 14 Millionen Euro. Das sind Landesmittel, die für das Vorhaben eingesetzt werden“, erläuterte Mecklenburg-Vorpommerns Wirtschafts- und Verkehrsminister Reinhard Meyer abschließend.

Betreuung ukrainischer Flüchtlingskinder

Besuch ukrainischer Flüchtlingskinder in Schule, Kita und Hort gewährleistet

Schwerin – Den Schulen des Landes gelingt es weiterhin gut, Kinder und Jugendliche nichtdeutscher Herkunftssprache zu beschulen. In Mecklenburg-Vorpommern werden derzeit über 12.000 Schülerinnen und Schüler aus knapp 130 Nationen unterrichtet, integriert und gefördert.

Davon kommen etwa 5.500 Schülerinnen und Schüler aus der Ukraine (Stand: 07.11.2022). Gegenüber dem vergangenen Schuljahr sind das 4.700 zusätzliche Kinder und Jugendliche.

Als unmittelbare Reaktion auf die Fluchtbewegung aus der Ukraine sind in diesem Schuljahr an 66 Schulen 95 Vorklassen, in denen 1.200 Kinder und Jugendliche lernen.

 „Trotz der gestiegenen Anforderungen beschulen wir gegenwärtig und zukünftig jedes geflüchtete Kind und jeden geflüchteten Jugendlichen nichtdeutscher Herkunft. Wir nehmen alle gerechtfertigten Sorgen und Hinweise selbstverständlich ernst und reagieren beständig auf sich verändernde Bedingungen.

Alle schulpflichtigen Kinder und Jugendlichen, die bereits im Schuljahr 2021/22 in die Schule aufgenommen wurden, werden auch weiterhin in ihren bisherigen Schulen unterrichtet. Sie erhalten, entsprechend ihres Sprachstandes, eine zusätzliche Intensivförderung oder eine begleitende Förderung im Bereich ‚Deutsch als Zweitsprache‘ (DaZ). Kinder nichtdeutscher Herkunft, die mit dem neuen Schuljahr an Schulen in staatlicher Trägerschaft aufgenommen werden, werden grundsätzlich in Vorklassen an ausgewählten Standortschulen unterrichtet. In den jahrgangsübergreifenden Vorklassen werden sie auf den weiteren Schulbesuch in Deutschland vorbereitet.

An den Schulen, an denen Kapazitäten im gemeinsamen Unterricht vorhanden sind, erfolgt auch weiterhin diese Beschulungsform.

Zur Beschulung der Kinder und Jugendlichen an Schulen des Landes sind insgesamt 63 Personen als externe Vertretungskräfte beschäftigt (Stand: 23.10.2022). Das Bildungsministerium plant, ihre Beschäftigung auch im kommenden Jahr fortzusetzen.

Auch die Kindertagesstätten, Tagespflegepersonen und Horte betreuen und fördern über 600 geflüchtete Kinder tagtäglich umsichtig und aufopferungsvoll.

Internationaler Tag der Rechte des Kindes

Drese: Kinder haben ein Recht auf Förderung und Beteiligung

Schwerin – Anlässlich des Internationalen Tages der Rechte des Kindes am 20. November kündigt Sozialministerin Stefanie Drese an, die Rechte, den Schutz und die Teilhabe von Kindern in Mecklenburg-Vorpommern auszubauen. Drese: „Kinder haben ein Recht auf ein behütetes Aufwachsen in unserer Gesellschaft. Sie haben zudem ein Recht auf Förderung und Beteiligung. Diese Rechte wollen wir in Mecklenburg-Vorpommern in den nächsten Jahren weiter stärken.“

Der Aktionstag geht auf den 20. November 1989 zurück. In diesem Jahr wurde die UN-Kinderrechtskonvention verabschiedet. Sie definiert für jedes Kind unabhängig von Herkunft, Geschlecht, Religion oder sozialem Status die gleichen Rechte.

Drese: „Als Landesregierung setzen wir uns dafür ein, dass alle Kinder bei uns im Land die gleichen Rechte haben, so wie es die UN-Kinderrechtskonvention festgelegt hat. Dazu zählen unter anderem das Recht auf Sicherheit, Wertschätzung und Selbstverwirklichung. Leider erfährt dies nicht jedes Kind. Unser Ziel und unser Anspruch ist deshalb eine kontinuierliche, kooperative und zukunftsweisende Qualitätsentwicklung im Kinderschutz. Die Rahmenbedingungen dafür werden wir in dieser Legislatur in einem Landeskinderschutzgesetz festschreiben.“

Neben Gesetzesplänen gibt es nach Auskunft von Ministerin Drese viele Hilfsangebote für Kinder und Familien im Land. „Alle Menschen können sich rund um die Uhr an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeite der Kinderschutzhotline in Mecklenburg-Vorpommern wenden, wenn Sie Anliegen zum Wohl eines Kindes haben,“ so Drese.

Bereits vor der Geburt eines Kindes würde das Landesprogramm „Frühe Hilfen“ Eltern in schwierigen Lebenslagen beim Start in einen sicheren und verantwortungsbewussten Umgang mit ihren Kindern unterstützen, ergänzt die Ministerin.

Neben dem Schutz und der Wahrung der Rechte der Kinder gehe es darüber hinaus darum, die Mitsprache- und Beteiligungsmöglichkeiten für Kinder und Jugendliche zu erweitern.

Drese: „Im Rahmen der Enquete-Kommission ‚Jung sein in M-V‘ werden derzeit wichtige Erkenntnisse unter Beteiligung junger Menschen und Fachkräfte zusammengetragen. Diese Informationen werden im Anschluss in den Gesetzschreibungsprozess für ein Kinder- und Jugendbeteiligungsgesetz einfließen.“

„Digitrans“-Förderung

Greifswald – Mit einem Zuwendungsbescheid erhält die Firma E&N Collection in Greifswald vom Digitalisierungsministerium aus Mitteln des Landesprogramms zur Förderung der digitalen Transformation in Unternehmen, kurz „Digitrans“, rund 46.000 Euro für eine neue Software.

Die Fashion Firma E&N Collection baut sich auf zwei verschiedenen Geschäftsprinzipien auf. Zum einen besteht die Firma aus den beiden Bekleidungsläden in der Langen Strasse und im Elisen Park in Greifswald, zum anderen betreut die Firma verschiedene Partnershipstores in ganz Mecklenburg-Vorpommern.

Mit Hilfe der Förderung wird eine zentrale Software in Verbindung mit allen Betriebsprozessen der Firma und der beiden Fachgeschäfte über insgesamt mehr als 92.000 Euro angeschafft.

Mit dem Landesprogramm zur Förderung der digitalen Transformation in Unternehmen, kurz Digitrans, unterstützt das Innenministerium kleinere Unternehmen in M-V bei der Digitalisierung. Unternehmen mit bis zu 250 Beschäftigten und entweder einem Jahresumsatz von bis zu 50 Millionen Euro oder einer Jahresbilanzsumme von höchstens 43 Mil-lionen Euro können Fördermittel von bis zu 10.000 Euro, in Ausnahmen bis zu 50.000 Euro beantragen.

Mit den nicht rückzahlbaren Zuschüssen werden der Aufbau neuer digitaler Geschäftsmodelle oder die Umstellung von analogen auf digitale Prozesse gefördert, ebenso Investitionen in IT-Sicherheit und Datenschutz.

Anträge auf Förderung nach der Digitrans-Richtlinie sind vor Beginn des Vorhabens beim Landesförderinstitut (LFI) zu stellen. Weitere Informationen zum Programm finden Sie unter www.digitalesmv.de/digitrans. Die Unterlagen zur Antragstellung finden Sie auf der Webseite des LFI.