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Autor: Rügenbote

Nachtragshaushalt 2023 M-V

Schwesig: Krisenbewältigung und Zukunftsinvestitionen gehen Hand in Hand

Schwerin – Ministerpräsidentin Manuela Schwesig hat heute gemeinsam mit Finanzminister Heiko Geue den Entwurf der Landesregierung für den Nachtragshaushalt 2023 in den Landtag eingebracht. Mit dem Nachtragshaushalt will die Landesregierung die Folgen der Energiekrise abfedern, die Kommunen in Mecklenburg-Vorpommern unterstützen und Zukunftsinvestitionen auf den Weg bringen.

Der Nachtragshaushalt sichere die landesseitige Finanzierung des Energiefonds. „Krisenbewältigung und Zukunftsinvestitionen gehen Hand in Hand – und das ist das Ziel dieses Energiefonds“, erklärte die Ministerpräsidentin in der Rede. Im Bereich Zukunftsinvestitionen sollen vor allem Wasserstoffprojekte und die Transformation der Häfen vorangebracht werden. „Sie wissen, dass wir über Rostock Öl und über Lubmin LNG einspeisen wollen. Wir wollen aber vor allem die erneuerbaren Energien ausbauen. Und deshalb sind die geplanten Wasserstoffprojekte wichtig für unser Land.“

Mit dem Härtefallfonds sollen unter anderem kleine und mittlere Unternehmen in der Energiekrise unterstützt werden. „Wir verdoppeln die Mittel des Bundes auf 40 Millionen Euro. Eine wichtige Botschaft an unsere Wirtschaft, die vor allem klein- und mittelständisch geprägt ist“, so Schwesig. Außerdem sieht der Härtefallfonds Mittel zur Unterstützung von Schulen und Kitas bei den Energiekosten vor. „Es ist klar: Unsere Kinder sollen nicht frieren. Die Kosten werden Land und Kommunen übernehmen.“ Dazu hätten sich Land und Kommunen auf dem Kommunalgipfel am Montag auf einen gemeinsamen Weg verständigt.

Über den Energiefonds hinaus seien im Nachtragshaushalt 25 Millionen Euro dafür vorgesehen, um gemeinsam mit dem Bund einen Härtefallfonds für Rentnerinnen und Rentner zu schaffen, deren Ansprüche bei der Überleitung des DDR-Rentenrechts nicht berücksichtig wurden. „Das sind zum Beispiel zu DDR-Zeiten geschiedene Frauen, das sind Krankenschwestern und Eisenbahner“, erläuterte die Ministerpräsidentin. „Wir wollen die 2.500 Euro aus dem Härtefallfonds auf 5.000 Euro aufstocken“, kündigte die Ministerpräsidentin an. Mit dem Haushalt sollen die Landesmittel dafür bereitgestellt werden.

Radwege im Landkreis Ludwigslust-Parchim

Schwerin – Im Landkreis Ludwigslust-Parchim können zwei neue Radwege gebaut werden. Diese erfolgen zwischen Göhlen und Leussow sowie an der Kreisstraße 38 (Wesselsdorfer Kreuzung).

„Die Fördermittel stehen bereit. Es wird weiter in die Verbesserung der Radwegeinfrastruktur des Landkreises investiert. Weitere Lücken im Radwegenetz können perspektivisch geschlossen werden. Die Sicherheit für alle Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmer wird weiter verbessert“, sagte der Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Reinhard Meyer in Schwerin.

Zwischen Göhlen und Leussow soll der straßenbegleitende Radweg an der Kreisstraße 40 neu gebaut werden. Der Neubau erfolgt in einer Breite von 2,50 Metern und einer Länge von ca. fünf Kilometern. Die Umsetzung erfolgt in Betonbauweise.

Zudem ist vorgesehen, den Radweg an der Kreisstraße 38 von der Landesstraße 072 (Wesselsdorfer Kreuzung) bis zur Landesstraße 073 (Kreuzung Groß Laasch) auf einer Länge von rund 2,6 Kilometern und einer Breite von zweieinhalb Metern neu zu bauen.

 Die Unterstützung beider Vorhaben erfolgt im Rahmen der Radverkehrsinfrastrukturförderrichtlinie (RadFörderRL). Die Gesamtinvestition für den Radweg Göhlen und Leussow belaufen sich auf rund 1,85 Millionen Euro. Das Wirtschaftsministerium unterstützt den Neubau mit rund 1,39 Millionen Euro Zuschuss.

Die Gesamtinvestition für die Maßnahme der Kreisstraße 38 beträgt rund eine Million Euro. Das Wirtschaftsministerium unterstützt das Vorhaben in Höhe von rund 747.000 Euro. „Wer attraktiv für neue Gäste sein will, braucht die stetige Weiterentwicklung des touristischen Angebotes. Hierzu zählt auch ein gut ausgebautes Radwegenetz. Das freut im Ergebnis Einheimische und Gäste gleichermaßen“, sagte der Wirtschafts- und Verkehrsminister Reinhard Meyer abschließend.

Keine Umsatzsteuer für Schülerfirmen

Oldenburg: Wir werden uns weiter für Schülerfirmen einsetzen

Schwerin – Schülerfirmen sind für die nächsten zwei Jahre weiter von der Umsatzbesteuerung ausgenommen. Die Verlängerung der Übergangsfrist bis Ende 2024 soll über das Jahressteuergesetz des Bundes umgesetzt werden.

„Das ist eine gute Nachricht für alle Schülerfirmen im Land. Denn gerade sie haben infolge der Pandemie ihren Betrieb einstellen müssen. Die Kenntnisse und Fähigkeiten, die die Kinder und Jugendlichen in den Schülerfirmen erwerben, sind auch für ihre berufliche Orientierung von großem Wert“, sagt Bildungsministerin Simone Oldenburg.

Mecklenburg-Vorpommern hatte angekündigt, den Neustart und die Weiterführung von Schülerfirmen noch stärker zu unterstützen; unter anderem durch die Stelle eines Landesfachkoordinators.

Schülerfirmen sind eine besondere Form schulischer Projektarbeit, in der Schüler eigene Geschäftsideen selbstständig umsetzen. Unter dem rechtlichen Dach der Schule produziert und verkauft die Firma Produkte oder bietet Dienstleistungen in der Schule oder deren Umfeld an.

Kurzfilm gegen Gewalt an Frauen

Die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Jacqueline Bernhardt mahnt zum Start der Antigewaltwoche: „80 Prozent der Opfer von häuslicher Gewalt sind Frauen.“

Schwerin – „Jede Statistik zur Problematik Gewalt gegen Frauen schreckt auf. Seit Jahren sind die Zahlen alarmierend. Schon allein, wenn man bedenkt, dass Gewalt in der Partnerschaft ein großes Problem darstellt. Im Jahr 2020 waren es deutschlandweit laut Statista mehr als 119.000 weibliche Opfer. Das war im Vergleich zu 2013 eine Zunahme von 19.000 weiblichen Opfern. Somit sind seit Jahren mehr Frauen in Deutschland Opfer häuslicher Gewalt geworden als Schwerin Einwohnerinnen und Einwohner hat.

80 von 100 Opfern von häuslicher Gewalt sind Frauen. 89 Prozent Frauen sind es, wenn die Straftaten Bedrohung, Stalking und Nötigung in der Partnerschaft betrachtet werden. Darum setzen wir auch in diesem Jahr ein Zeichen gegen Gewalt an Frauen. Wir dürfen nicht nachlassen aufzurütteln. Unerlässlich ist es zu sensibilisieren und die Problematik sichtbar zu machen: Wir müssen häusliche und sexualisierte Gewalt gegen Frauen aus der Tabuzone herausholen“, sagt Gleichstellungsministerin Bernhardt vor dem weltweiten Aktionstag, der jährlich am 25. November an das hohe Ausmaß von Gewalt gegen Frauen erinnert. Zur Antigewaltwoche wird in den Kinos des Landes ein Film laufen, der auf Gewalt gegen Frauen aufmerksam macht. Ab dem 24.11.2022 ist der Film im Netz abrufbar. Bitte klicken Sie ->hier.

Die Landesbeauftragte für Frauen und Gleichstellung der Landesregierung Wenke Brüdgam: „Da wir wissen wie wichtig es ist das Thema der häuslichen Gewalt sichtbar zu machen, freuen wir uns besonders über das Filmprojekt ‚Lost Lifetime‘. In diesem Film wird deutlich wie schwer es ist aus dem Kreislauf der Gewalt auszubrechen. Für die Unterstützung der Betroffenen häuslicher Gewalt gilt unser Dank allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ehrenamtlich Helfenden im ganzen Land“, so die Landesbeauftragte für Frauen und Gleichstellung. Das Kurzfilmprojekt wurde vom Ministerium für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz unterstützt.

Bei den Familiengerichten in Mecklenburg-Vorpommern ist die Anzahl der Anträge nach § 1 Gewaltschutzgesetz (GewSchG) Maßnahme zum Schutz vor Gewalt und Nachstellung in den letzten drei Jahren gestiegen. Waren es 2018 noch 404 Anträge, stieg die Zahl im Jahr 2021 auf 416. Auch die Zahl der Anträge auf Wohnungsüberlassung nach § 2 GewSchG blieb im Vorjahr mit 88 Anträgen auf hohem Niveau. Ebenso ist die Gesamtzahl aller Verurteilungen nach § 177 StGB, sexueller Übergriff, sexuelle Nötigung und Vergewaltigung, in den Jahren 2018 bis 2021 von 19 auf 37 gestiegen.

Das Programm der Antigewaltwoche in M-V:

24.11.2022

9 – 15 Uhr: Digitale Gewalt, online-Fachtag mit einem Grußwort der Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Jacqueline Bernhardt

17 Uhr: Ein Licht für jede Frau, Aktion, Stralsund

25.11.2022

16:45 Uhr: Jede* braucht ein sicheres Plätzchen, Aktion, Rostock

17 Uhr: Ein Licht für jede Frau, Aktion, Rostock
17 Uhr: STAND BY HER; Demo, Stralsund

29.11.2022

18:30 Uhr: Die Frau, die gegen Türen rannte, Theater, Rostock

30.11.2022

10:00 + 18:30 Uhr: Die Frau, die gegen Türen rannte, Theater, Rostock
15:00 Uhr: WOMEN IN THE DARK – aufruhr des schweigens, Ausstellungseröffnung Rostock

01.12.2022

17:00 Uhr: Tanzen? …macht STARK! Workshop, Rostock

02.12.2022

14:30 Uhr: WOMEN IN THE DARK – aufruhr des schweigens, Podiumsdiskussion Rostock

03.12.2022

11:00 Uhr: WOMEN IN THE DARK – aufruhr des schweigens, Feministisches Storytelling, Workshop, Rostock

Drese besucht Pflegestützpunkt Waren

Waren(Müritz) – Sozialministerin Stefanie Drese besuchte heute den Pflegestützpunkt in Waren (Müritz). Im Gespräch dankte die Ministerin den vier Mitarbeitenden im Stützpunkt für die kostenlose, trägerneutrale und kompetente Beratung aus einer Hand rund um das Thema Pflege und informierte sich bei ehrenamtlichen Nachbarschaftshelferinnen und -helfern, die pflegebedürftige Menschen im Alltag unterstützen.

Stefanie Drese: „Die Mehrzahl der pflegebedürftigen Personen in Mecklenburg-Vorpommern wird zu Hause betreut – häufig ausschließlich durch Angehörige. Für Sie und die zu Pflegenden bilden die Pflegestützpunkte eine wichtige Anlaufstelle.“

In den 19 Pflegestützpunkten des Landes können Angehörige und Pflegebedürftige unabhängige Beratungs- und Unterstützungsleistungen in Anspruch nehmen. Darüber hinaus fungieren die Pflegestützpunkte als Servicestelle für das Angebot der ehrenamtlichen Nachbarschaftshilfe.

Der Pflegestützpunkt Waren ist der jüngste im Land und der vierte im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte. Er hat im Juli 2020 mitten in der Corona-Pandemie seine Arbeit aufgenommen. Umso bemerkenswerter sei es, dass sich auch am Stützpunkt in Waren bereits ein großes Netzwerk in der Nachbarschaftshilfe gebildet habe, so Drese.

Mit diesem neuen, niedrigschwelligen Hilfeangebot der Nachbarschaftshilfe können Pflegebedürftige ganz praktische Unterstützung bei Behördengängen, beim Einkauf, im Haushalt oder Garten erhalten. „Für viele bedeutet diese Unterstützung eine deutliche Erleichterung im Alltag. Das entlastet pflegende Angehörige und ambulante Pflegedienste und stärkt Helfernetze in der Nachbarschaft“, so die Ministerin.

Drese: „Mehr als 1.300 Menschen engagieren sich mittlerweile in der ehrenamtlichen Nachbarschaftshilfe in Mecklenburg-Vorpommern. Das ist eine beachtliche Entwicklung seit der Einführung im Herbst 2019.“

Nachbarschaftshelferinnen und -helfer müssen einen achtstündigen Kurs absolvieren und sich bei der Pflegekasse registrieren. Der Unterstützungsumfang wird auf höchstens zwei anspruchsberechtigte Personen gleichzeitig in einem Umfang von insgesamt höchstens 25 Stunden je Kalendermonat festgelegt. Die Aufwandsentschädigung beträgt höchstens acht Euro pro Stunde. Die 19 Pflegestützpunkte (www.pflegestuetzpunktemv.de) koordinieren die Schulungen und beraten die Ehrenamtlichen sowie Pflegebedürftigen und deren Angehörige.

Nachtragshaushalt für 2023 in M-V

Schwerin – In der heutigen Kabinettssitzung hat die Landesregierung den Entwurf des Nachtragshauhalts 2023 beschlossen und anschließend dem Landtag zur Beratung und Beschlussfassung übermittelt.

Die Landesregierung reagiert mit dem Nachtragshaushalt auf die aktuellen Entwicklungen, vor allem die stark gestiegenen Energiepreise und die Inflation. Der Landeshaushalt für 2023 soll um über 500 Mio. Euro auf 10,3 Mrd. Euro aufgestockt werden. Daneben werden zahlreiche Investitionen über die Rücklage finanziell abgesichert. Damit zahlt sich die solide Finanzpolitik der vergangenen Jahre erneut aus. Die bestehenden Rücklagen zusammen mit den zu erwartenden finanziellen Mehreinnahmen dieses Jahres, ermöglichen es die notwendigen zusätzlichen Maßnahmen ohne Neuschuldung zu finanzieren.

Ein Kernelement des Nachtragshaushalts ist die Umsetzung des MV Energiefonds. „Mit dem vorgelegten Nachtragshaushalt 2023 schafft die Landesregierung die rechtliche Basis für das enorme Investitionsvolumen des MV Energiefonds von über 800 Mio. Euro in die Transformation der Wirtschaft Mecklenburg-Vorpommerns hin zur klimaneutralen Industrie. Über 300 Mio. Euro werden zur Finanzierung existenzbedrohter Härtefälle sowie Hilfen im Bereich des Wohnens mit der Wohngeldreform und für Mobilität durch das Deutschlandticket zur Verfügung gestellt,“ sagt Finanzminister Dr. Heiko Geue.

Der Härtefallfonds des Landes wird von 30 auf 100 Mio. Euro aufgestockt. Zusammen mit den Bundesmitteln für kleine und mittlere Unternehmen stehen mindestens 120 Mio. Euro zur Verfügung.

Mit rund 99 Mio. Euro trägt das Land in 2023 die Hälfte der Ausgaben für den Einstieg in dauerhafte Entlastungen durch die Wohngeldreform und das 49-Euro-Ticket (Deutschlandticket).

Mit 25 Mio. Euro beteiligt sich das Land an der Bundesfinanzierung in der Rentenüberleitung für Spätansiedler und jüdische Zuwanderer, sodass alle Betroffenen 5.000 Euro erhalten.

Berücksichtigt sind auch die zuletzt erhöhten Einnahmeprognosen der Steuerschätzung sowie die Zusagen des Bundes zur Mitfinanzierung der Ausgaben für Geflüchtete.

Hiervon partizipieren auch die Kommunen über den erhöhten Kommunalen Finanzausgleich, der unter anderem zusätzliche Schlüsselzuweisungen eine Fortführung der Infrastrukturpauschale vorsieht. Insgesamt erhöhen sich die Finanzausgleichs-leistungen an die Kommunen um mehr als 125 Millionen Euro.

„Dies sind gute Nachrichten für die kommunalen Haushalte, die natürlich auch die erheblichen Preissteigerungen und Tarifentwicklungen bewältigen müssen.“, so Finanzminister Dr. Heiko Geue.

Der Landtag wird bereits am 24. November in einer Sondersitzung den Gesetzentwurf zum Nachtrag 2023 beraten. Die Beschlussfassung soll dann Anfang Dezember erfolgen.

Schule RBB Müritz: Fassadenmodernisierung

Meyer: Rahmenbedingungen werden vor Ort weiter verbessert

Waren(Müritz) – Heute hat Mecklenburg-Vorpommerns Wirtschaftsminister Reinhard Meyer in Waren (Müritz) einen Zuwendungsbescheid für die Modernisierung der Fassade der Berufsschule übergeben.

„Durch Witterungseinflüsse ist die Fassade an der Wetterseite stark in Mitleidenschaft geraten. Wir wollen die Rahmenbedingungen vor Ort verbessern, damit die Jugendlichen vor Ort weiter optimal auf ihren beruflichen Einstieg vorbereitet werden. Moderne Berufsschulen sind neben den Unternehmen das Fundament, um unsere Fachkräfte von morgen bestmöglich auszubilden“, sagte der Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Reinhard Meyer am Dienstag.

„Der Landkreis als Schulträger der RBB Müritz investiert in dieses Gebäude, das Mitte der 1990er Jahre errichtet wurde, erhebliche Mittel, um den heutigen Anforderungen an die theoretische Berufsausbildung gerecht zu werden. Dies schließt Investitionen wie die Erneuerung der Fassade, aber auch in die Ausstattung mit ein. Umso erfreulicher ist, dass die Landesregierung, vertreten durch das Wirtschaftsministerium, dem Landkreis hier Unterstützung zuteilwerden lässt“, sagte Dirk Rautmann, Amtsleiter Zentrale Dienste und Schulverwaltungsamt des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte.

Die Modernisierung der gesamten Fassade beläuft sich auf 290 Meter. Die sichere Befestigung der Fassadenplatten an dieser Front war nicht mehr gewährleistet. Daher ist die abgängige Holzunterkonstruktion durch eine Metallunterkonstruktion zu ersetzen. Als Witterungs- und Vogelschutz ist zusätzlich eine vollflächige Dämmschutzbahn einzubauen und gleichzeitig der äußere Sonnenschutz auszutauschen. Ferner ist für die angrenzenden Erkerdächer eine fachgerechte Anbindung an die modernisierte Fassade herzustellen.

Es wurde festgestellt, dass die Holzunterkonstruktion in der Fassade verfault ist. Es besteht die Gefahr, dass sich die Platten lösen, weil die Verschraubung in der Holzunterkonstruktion nicht mehr stabil ist.

„Hier muss was passieren, deshalb wollen wir unterstützen. Die Maßnahmen tragen im Ergebnis zu einer Verbesserung des Lehrumfeldes für Schülerinnen und Schüler sowie dem Lehrpersonal bei“, so Meyer weiter.

Darüber hinaus soll auch die gesamte Sonnenschutzanlage erneuert und die gesamten Abdeckungen der Attikas modernisiert werden. Aus bautechnischer Sicht müssen diese Maßnahmen im Zusammenhang erfolgen. Im Jahr 2018 wurden nach einem Sturmschaden bereits 10 Meter der Fassade modernisiert. Das Gebäude wurde im Jahr 1995 errichtet.

Die Gesamtinvestition der Maßnahme beträgt rund 1,7 Millionen Euro. Das Wirtschaftsministerium unterstützt das Vorhaben aus Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) in Höhe von rund 1,53 Millionen Euro.

„Die Ausbildung junger Menschen zu qualifizierten Fachkräften ist ein wichtiger wirtschaftlicher Standortfaktor für unser Land. Mit dem Vorhaben wird auch ein Beitrag zur Erhöhung der Wettbewerbsfähigkeit der heimischen Unternehmen geleistet. Gut ausgebildete Fachkräfte werden gebraucht“, sagte Mecklenburg-Vorpommerns Wirtschaftsminister Reinhard Meyer abschließend.

Aufruf zur Teilnahme am EU-Schulprogramm

Schwerin – Das EU-Schulprogramm wird in Mecklenburg-Vorpommern im Schuljahr 2023/2024 fortgeführt. Schülerinnen und Schüler erhalten auch in der nächsten Runde kostenlose Milch, Obst und Gemüse sowie die Finanzierung von begleitenden pädagogischen Maßnahmen. Das Angebot richtet sich an Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 1 bis 4 sowie an Förderschulen.

Landwirtschaftsminister Dr. Till Backhaus lobt das Programm als Gewinn für die Schulkinder des Landes: „Beim EU-Schulprogramm profitieren die Schülerinnen und Schüler gleich in mehrfacher Hinsicht. Zum einen bekommen sie jeden Tag und unabhängig vom Elternhaus hochwertige Lebensmittel mit Nährstoffen, die sie für eine gute Entwicklung benötigen. Und zum anderen beinhaltet das Programm auch spannende pädagogische Inhalte. So erlernen sie auch die landwirtschaftlichen Ursprünge der Produkte und sie werden an gesunde Essgewohnheiten herangeführt.“

Den Schülerinnen und Schülern werden wöchentlich frische und regionale Produkte wie Trinkmilch ohne Zusätze und Obst oder Gemüse kostenlos angeboten. Das Programm bietet zudem die Möglichkeit, Wissen um die Erzeugung, Verarbeitung und Zubereitung von Lebensmitteln sowie zur gesunden Ernährung zu vermitteln oder landwirtschaftliche und ernährungs­wirtschaftliche Betriebe zu besuchen. Dazu werden den teilnehmenden Schulen pädagogische Begleitmaß­nahmen zur Unterstützung angeboten. Seit dem Schuljahr 2017/2018 wird das Programm erfolgreich umgesetzt.

Die Vorbereitung für die Fortsetzung des Programms auch im kommenden Schuljahr bedarf eines hohen zeitlichen Vorlaufs. Deshalb werden interessierte Schulen schon jetzt aufgefordert, sich bis zum 31.01.2023 für die Teilnahme am Programm zu bewerben.

Die erfolgreiche Teilnahme am EU-Schulprogramm setzt voraus, dass die teilnehmenden Schulen über ein Gesamtkonzept zur Bildung und Förderung gesunder Lebensweisen und Ernährung verfügen. Angaben dazu werden im Bewerbungsformular abgefragt.

Die Auswahlkriterien sowie das Bewerbungsformular finden Sie auf der Internetseite des Ministeriums für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt unter:

http://regierung-mv.de/Landesregierung/lm/Landwirtschaft/Landwirtschaft/EU-Schulprogramm/

Aufgrund der finanziellen Begrenzung des Programms können gegebenenfalls nicht alle Bewerbungen berücksichtigt werden. In diesem Fall wird ein Auswahlverfahren durchgeführt. Dazu werden alle Bewerbungen bewertet und gewichtet. Antragsberechtigt sind auch die Schulen, die bereits am EU-Schulprogramm teilgenommen haben.

Die Bewerbungen sind vollständig und formgebunden bis zum 31. Januar 2023 einzusenden an:

Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern,

– Referat 320 -,  Paulshöher Weg 1,

19061 Schwerin

oder gerne auch per E-Mail an: h.rentz@lm.mv-regierung.de