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Autor: Rügenbote

Einführung des aktiven Wahlalters mit 16

Innenminister Pegel dankt Landtag für sein Ja zum Wahlalter 16 in M-V

Schwerin – „Mit gerade mal einer halben Seite ist es vermutlich eines der kürzesten Gesetze dieser Legislatur. Von der politischen Bedeutung her ist die Einführung des aktiven Wahlalters mit 16 jedoch ein Schwergewicht – und eine der zentralen Verabredungen der Regierung in ihrer Koalitionsvereinbarung. Ich danke dem Landtag dafür, dass er unserem Gesetzentwurf heute zugestimmt hat“, sagte Innenminister Christian Pegel in Schwerin.

Das neue Gesetz ermöglicht es Jugendlichen bereits ab dem Alter von 16 statt wie bisher 18 Jahren, bei Landtagswahlen ihre Stimme abzugeben. Im Landtag warb Christian Pegel heute nochmals für das frühere Wahlrecht für die 16- und 17-Jährigen:

„Das Wahlrecht ist das stärkste demokratische Grundrecht und damit die intensivste Möglichkeit, an unserer Demokratie teilzuhaben. Mit der Möglichkeit zu wählen ermöglichen wir unseren Jugendlichen eine stärkere Teilnahme an den demokratischen Entscheidungsprozessen. Wir brauchen mehr Teilhabemöglichkeiten für die junge Generation, die in unserer Demokratie nachwächst.“

Die beabsichtigte Änderung umfasse allerdings nur das aktive Wahlrecht, also das Recht, selbst durch Stimmabgabe eine Wahlentscheidung zu treffen. „Das passive Wahlrecht, also die Möglichkeit für den Landtag zu kandidieren, wird weiterhin bei 18 Jahren und damit identisch mit dem Eintritt der Volljährigkeit und damit der Geschäftsfähigkeit bleiben“, ergänzte Pegel.

Argumenten, dass diese Altersgruppen noch nicht die hinreichende Reife für eine Teilnahme an Wahlen hätten, begegnete der Minister: „Zum einen dürfen Jugendliche ab 16 Jahren schon seit Ende der 1990er Jahre bei Kommunalwahlen in Mecklenburg-Vorpommern mitwählen. Niemand hat bislang begründet behauptet, dass damit Probleme aufgetreten wären. Zum anderen sind 16- und 17-Jährige sehr aufmerksam in unserer Gesellschaft an vielen Diskussionen beteiligt, nicht selten sogar treibende Kraft für wichtige Initiativen wie beispielsweise im Umwelt- und Klimaschutz. Auch bei über 18-Jährigen führen wir richtigerweise keine ‚Reifeprüfung für Wahlen‘ durch. Wir sollten unseren 16- und 17-Jährigen deutlich mehr ver- und zutrauen“, forderte Pegel.

Das Gesetz wird noch in diesem Jahr im Gesetzblatt veröffentlicht und dann in Kraft treten. Die Zahl der Wahlberechtigten könnte mit der Herabsetzung des Wahlalters auf 16 Jahre bei der nächsten Landtagswahl 2026 um 1,9 Prozent steigen.

Mecklenburg-Vorpommern ist das sechste Bundesland, in dem künftig auch Minderjährige an den Wahlen zum Landesparlament teilnehmen dürfen. Abgesenkt wurde das Wahlalter bereits in Schleswig-Holstein, Brandenburg, Berlin, Bremen und Baden-Württemberg. Auch der Bund hat sich für diese Legislatur die Diskussion über die Herabsetzung des Wahlalters bei Europa- und Bundestagswahlen vorgenommen.

Erinnerung: Pogromnacht 9. November 1938

Schwesig: Der 9. November erzählt gleichermaßen von Leid und Glück

Schwerin – Ministerpräsidentin Manuela Schwesig hat heute an die Pogromnacht vom 9. November 1938 sowie den Fall der Mauer am 9. November 1989 erinnert.

„Der 9. November erzählt gleichermaßen von unermesslichem Leid und unfassbarem Glück. Dieser Tag lehrt uns, dass weder Freiheit noch Demokratie selbstverständlich sind. Um sie zu bewahren, braucht es jede und jeden von uns“, sagte die Ministerpräsidentin.

Der 9. November 1938 markiere den Beginn der systematischen Vernichtung jüdischen Lebens in Deutschland und Europa durch die nationalsozialistische Gewaltherrschaft, erinnerte Schwesig. „In ganz Deutschland brannten die Synagogen, auch im heutigen Mecklenburg-Vorpommern. Jüdische Bürgerinnen und Bürger wurden geächtet, verfolgt, gar getötet. In den darauffolgenden Jahren ermordeten Nationalsozialisten systematisch mehr als sechs Millionen Juden. Heute gedenken wir aller Opfer dieser barbarischen Verbrechen“, so Schwesig. „Zutiefst dankbar sind wir, dass in unserem Land neues jüdisches Leben entstanden ist.“

Der 9. November 1989 hingegen stehe für einen der glücklichsten Momente deutscher Historie. Schwesig: „28 Jahre hatte die Mauer Deutschland geteilt. Dass sie an jenem Novemberabend fiel, war nicht geplant. Und doch geschah es nicht zufällig: Mutige Bürgerinnen und Bürger hatten im Herbst 1989 auf den Straßen der damaligen DDR für mehr Teilhabe und Freiheit demonstriert und die Mauer auf diese Weise mit unübersehbaren Rissen versehen. Sie haben den Grundstein dafür gelegt, dass wir heute vereint und in Freiheit im Herzen Europas leben können. Der 9. November 1989 war ein Tag des Glücks in Ost und West.“

In Vertretung der Ministerpräsidentin wird die Ministerin für Wissenschaft, Kultur, Bundes- und Europaangelegenheiten Bettina Martin gemeinsam mit dem schleswig-holsteinischen Ministerpräsidenten Daniel Günther an der Veranstaltungsreihe „Keine Zukunft ohne Geschichte“ anlässlich des Mauerfalls in Wismar und Lübeck teilnehmen.

Bio und Regionales in Kantinen

Rostock – Auf Einladung des BUND diskutierten in Rostock die Bürgermeisterkandidierenden der Hansestadt über Wege zu mehr Bio und regionalem Essen an Kitas, Schulen und in Kantinen. Landwirtschaftsminister Dr. Till Backhaus bekräftigte in seiner Eröffnungsrede dieses auch als Ziel der Landesregierung:

„Die Erhöhung des biologischen und regionalen Anteils in der Außerhausverpflegung ist ein wichtiger Bereich für die regionale Wertschöpfung. Gleichzeitig sind gerade einmal 1% der Gastronomien und Gemeinschaftsküchen in Deutschland biozertifiziert. Ziel sollte es sein, dass die Lebensmittel im Bereich der Gemeinschaftsverpflegung zu 60 % aus der Region stammen und zu 30 % in Bio-Qualität eingesetzt werden. Für den Bereich der Gastronomie halte ich den Einsatz von 30% regionalen Produkten, davon 20% bio, für umsetzbar.“

Weiterhin betonte der Minister: „Mecklenburg-Vorpommern ist eines der Vorreiterländer in der biologischen Landwirtschaft, doch die Erzeuger brauchen auch die entsprechenden Absatzmögichkeiten. Trotz der aktuellen Rahmenbedingungen sehe ich große Chancen im Bereich der Gemeinschaftsverpflegung, und hier besonders bei der Verpflegung in den Kitas und Schulen, die Bio-Anteile zu steigern.

Mein Haus setzt sich deshalb in der Erarbeitung der Außer-Haus-Verpflegung-Bundesverordnung für vereinfachte Kontrollsysteme ein. Schulen und Kindergärten, die ihr Essen selbst zubereiten, würden damit Hürden genommen auf dem Weg zur Bio-Zertifizierung. Darüber hinaus erarbeiten wir derzeit einen Leitfaden für den Einsatz von regionalen und bioregionalen Produkten in der Gemeinschaftsverpflegung in MV“, so Backhaus.

Weitere Maßnahmen des Landes zur Steigerung und Stabilisierung der biologischen Landwirtschaft:

  • Unterstützung von regionalen Messen: Am 5. Oktober 2022 fand in Rostock wieder die Warenbörse „Regional + Bio aus MV“ statt. Veranstalter war die Marketinggesellschaft der Agrar- und Ernährungswirtschaft Mecklenburg-Vorpommern e.V. (AMV) in Zusammenarbeit mit dem BUND e.V. Es wurden mehr als 1.000 Produkte von knapp 70 regionalen und Bio-Ausstellern präsentiert.
  • Förderung von innovativen Vermarkungskonzeptionen: Im Rahmen der Europäischen Innovationspartnerschaft „Landwirtschaftliche Produktivität und Nachhaltigkeit“ (EIP-AGRI) erfolgte im Sommer 2021 eine Ausschrei-bung des LM. Ziel dieser Maßnahme ist die Erstellung und Umsetzung von innovativen Vermarktungskonzeptionen (einzelne Projekte bis maximal 60.000 € Förderung) im Bereich der Wertschöpfung des ökologischen Landbaus im Umfang von insgesamt 450.000 € Förderung.
  • Förderung der ökologischen Wirtschaftsweise ab 2023 im Rahmen der neuen GAP: Für eine nachhaltige Entwicklung des ökologischen Landbaus in Mecklenburg-Vorpommern verbunden mit der Erreichung der agrarpolitischen Zielstellungen – 20% Ökolandbau in MV in 2026 – sind verlässliche und gute Rahmenbedingungen unabdingbar. MV hebt die GAP-Fördersätze für die ökologischen Wirtschaftsweise an und honoriert damit weiter umfassend gesellschaftliche Umweltleistungen wie den Gewässerschutz und den Erhalt sowie die Förderung der Artenvielfalt.

Die ökologische Anbaufläche in Mecklenburg-Vorpommern ist im Zeitraum 01.01.2021 bis 31.12.2021 von 176.791 ha auf 190.074 ha um 13.283 ha gestiegen. Vom 01.01.2022 bis 05.08.2022 umfasste ein weiterer Flächenzuwachs 7.616 ha (gesamt 197.690 ha) und 57 Umstellungsbetriebe. Damit werden nunmehr ca. 14,5 % der landwirtschaftlichen Nutzfläche aktuell von 1.231 biozertifizierten Landwirtschaftsbetrieben ökologisch bewirtschaftet. Über 25 % der Landwirtschaftsbetriebe in MV wirtschaften ökologisch.

Auch im ersten Halbjahr 2022 konnte damit ein Flächenzuwachs trotz der derzeitigen schwierigen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen (aktuelle Preisanstieg bei Energie, Strom, Heizung, Benzin und Lebensmitteln, damit verbunden eine Inflation von ca. 10%) erzielt werden. Für die weitere Entwicklung des ökologischen Landbaus ist die Preisentwicklung in den kommenden Monaten bis zum Frühjahr 2023 wesentlich. Derzeitig gilt es bestehende Märkte trotz der o.g. Probleme zu erhalten und zu stabilisieren.

Wirtschaftsstaatssekretär besucht GastRo

Schulte: Fachkräftemangel ist eines der drängendsten Probleme der Branche – viele unbesetzte Ausbildungsstellen in der Gastronomie – Messe ist Aushängeschild der Branche

Rostock – Heute hat sich Wirtschaftsstaatssekretär Jochen Schulte in Rostock auf der GastRo – der Fachmesse für Hotellerie, Gastronomie und Gemeinschaftsverpflegung – über Aussteller informiert.

„Die Messe steht für die Vielfalt der Branche in Mecklenburg-Vorpommern. Neben abwechslungsreichen Angeboten sind eine hohe Qualität und ein sehr guter Service wichtige Punkte, um Gäste für einen Aufenthalt in Mecklenburg-Vorpommern zu begeistern. Das ist im hart umkämpften Wettbewerb eine stetige Herausforderung. In der Hotel- und Gastronomiebranche wird gearbeitet, wenn andere feiern oder Urlaub machen. Der Fachkräftemangel ist dabei eines der drängendsten Probleme der Branche. Deshalb müssen die Rahmenbedingungen rund um den beruflichen Alltag stimmen“, sagte der Staatssekretär im Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Jochen Schulte. Die Messe hat zum 31. Mal stattgefunden.

In den Top 10 der unbesetzten Ausbildungsplätze der Regionaldirektion Nord der Bundesagentur für Arbeit sind in Mecklenburg-Vorpommern allein vier Ausbildungsberufe aus dem Bereich der Hotellerie und Gastronomie. Gesucht werden vor allem Koch/Köchin (106 unbesetzte Ausbildungsplätze); Hotelfachmann/-frau (86); Restaurantfachmann/-frau (82) sowie Fachkraft Gastgewerbe (30).

„Die Branche bietet vielfältige Einstiegsmöglichkeiten. Auch sind die Perspektiven nach einer absolvierten Ausbildung für eine Übernahme in den Unternehmen sehr gut. Der Bedarf an Fachkräften in dem Bereich ist sehr groß. Ausgebildetes Personal ist dringend notwendig, um in unserem Tourismusland das gute Qualitätsniveau zu halten und auch auszubauen“, machte Staatssekretär Schulte weiter deutlich.

Um Auszubildende zu gewinnen, unterstützt das Wirtschaftsministerium die Kampagne „Gastro Burner“ des DEHOGA MV.

„Ziel ist es, im Rahmen der Kampagne auf die vielfältigen Ausbildungsmöglichkeiten der Gastrobranche aufmerksam zu machen und das Gastgewerbe somit stärker in den Fokus von Jugendlichen bei der Berufswahl zu rücken. Dabei ist es wichtig, ein realistisches Bild des Berufsalltags aufzuzeigen, um junge Menschen für eine Ausbildung zu gewinnen“, betonte Schulte weiter.

Mit dem „Gastro-Burner Food Truck“ werden vor allem Schulstandorte und auch Messen in Mecklenburg-Vorpommern besucht. Zusammen mit einer Kampagne aus Imagefilmen, einer Kampagnenwebseite und Auftritten in Social Media Kanälen soll Jugendlichen ein modernes Bild der Ausbildungsberufe gezeigt werden.

Die „GastRo“ ist mit 10.600 Quadratmetern die größte Fachmesse ihrer Art in Mecklenburg-Vorpommern und verzeichnet jährlich über 10.000 Besucher sowie etwa 170 Aussteller. „Die ´GastRo´ ist seit über 30 Jahren Aushängeschild der Branche, die sowohl den Wandel im Gastgewerbe von Mecklenburg-Vorpommern aufzeigt als auch neueste Entwicklungen und Trends durch die Aussteller verkörpert“, sagte Mecklenburg-Vorpommerns Wirtschaftsstaatssekretär Jochen Schulte abschließend.

Die Messe präsentierte sich in diesem Jahr mit neuem Hallenkonzept und Themenbereichen. So waren auf der Messe die Bereiche Biergarten, Food & Drinks, BBQ & Outdoor, Karriere, Digital & Energie, Ambiente, Regional, Starter, Arena, Technik & Zubehör und Kongress auf der Messe vertreten.

Förderung von Balkon-Kraftwerken startet

Schwerin – Ab dem 8. November 2022 können Bürgerinnen und Bürger in Mecklenburg-Vorpommern Anträge auf Förderung von sogenannten steckerfertigen Balkon-Photovoltaik-Anlagen stellen. Das teilt der zuständige Minister für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt, Dr. Till Backhaus, mit:

„Ich freue mich, dass heute, am 07.11.2022, die Förderrichtlinie veröffentlicht wurde, mit der Bürger eine Förderung in Höhe von 500 € für steckerfertige Photovoltaikanlagen bis zu einer Leistung von 600 Watt erhalten können. Für dieses Förderprogramm stehen 10 Mio. € zur Verfügung. Die Anträge können ab sofort nach Installation der Anlage beim Landesförderinstitut (LFI) gestellt werden“, so Minister Backhaus.

„Der Vorteil dieser Förderung ist, dass wir etwas für die Mieterinnen und Mieter im Land tun, um die eigene Stromrechnung durch die Nutzung von regenerativer Energie zu mindern. Das ist auch unter sozialen Gesichtspunkten extrem wichtig: Mieter und Mieterinnen haben kaum eine Möglichkeit, etwas zur Minderung der Energiekosten zu tun, außer Strom einzusparen.

Eigenheimbesitzer dagegen können viel unternehmen, um Energie einzusparen und die Kosten zu senken: Sie können das Haus dämmen, sie können die Heizung umstellen, sie können größere PV-Anlagen installieren. Daher haben wir uns für das Zuschuss­programm für steckerfertige PV-Anlagen entschieden. Damit stärkt die Landesregierung den Trend der abnehmenden Einspeisevergütung hin zur stärkeren Konzentration auf den Eigenverbrauch“, fährt Backhaus fort.

PV-Mini-Anlagen könnten bis zu einer Leistung von 600 W genehmigungsfrei installiert werden, lediglich die Anmeldung beim Energieversorger und der Bundesnetz­agentur sei notwendig, ergänzt der Minister. Für die Mieter und Mieterinnen könne danach die Einsparung einer steckerfertigen PV-Anlage jährlich bei 140 € liegen, je nach Strompreis vor Ort, was in etwa einem Nettoenergieertrag von ca. 400 kWh pro Jahr entspreche.

„Die Einsparung der Treibhausgasemissionen mit 168 kg pro Jahr scheint für die Einzelnen nicht ins Gewicht zu fallen“, führt Backhaus weiter aus. „Wenn man aber von 18.000 Förderfällen ausgeht, kann ein jährliches Treibhausgas-Äquivalent von 2.420 Tonnen CO2 pro Jahr in M-V zusätzlich eingespart werden.

Ich erwarte natürlich auch nach der Zweckbindungsfrist von 2 Jahren nachhaltige Treibhausgasemissionseinsparungen für unser Klima. Selbst wenn die Mieter*innen nach der Bindungsfrist von 2 Jahren beispielsweise wegen eines Umzuges die steckerfertige PV-Anlage an einem anderen Standort in M-V weiternutzen.

Zusätzlich zur Minderung der Stromkosten und Treibhausgasemissionen gibt es für mich bei diesem Förderprogramm drei weitere für den Klimaschutz in MV sehr wichtige Aspekte:

  1. Sensibilität für Stromverbrauch

Mit dem Programm erreichen wir, dass die Bürger sich mit dem eigenen Stromverbrauch auseinandersetzen. Wann läuft welches Gerät? Kann ich die Sonnenenergie anteilig für die Waschmaschine nutzen? Wie hoch ist denn mein Blindverbrauch? Dies führt erfahrungsgemäß dazu, dass das eigene Verhalten bezüglich des Energetischen Fußabdrucks überdacht wird.

  1. Identifikation mit Klimaschutz

PV Anlagen auf dem Balkon oder der wohnungseigenen Terrasse werden dazu führen, dass die Nachbarn nachfragen, dass sich Bekannte für die Technik interessieren und sehen, wie und dass es simpel funktioniert! Das generiert einen Nachahmungseffekt und sensibilisiert unsere Bevölkerung auch für schwergewichtigere energierelevante Themen.

  1. Erfolg mit geringen Investitionen

Auch wenn die Kosten für PV-Anlagen steigen, so sind diese doch verhältnismäßig günstig (600 Watt kosten aktuell ab 1000 €), einfach zu handhaben und schnell zu installieren. Die Minderung der Stromkosten ist auf der nächsten Stromkostenabrechnung sofort spürbar.

Wir werden dieses Förderprogramm deshalb und gerade im Kontext der breiten öffentlichen Beteiligung bei der Erarbeitung des Klimaschutzgesetzes M-V, intensiv begleiten. Viele andere Einrichtungen und auch Bundesländer haben sich schon für unsere Förderrichtlinie interessiert. Es erreichen uns täglich Anfragen, so dass ich erfreut feststellen kann, dass diese Förderung bei den Bürgern und Bürgerinnen Interesse weckt und die Energiewende in unserem Land unterstützen kann.

Das Förderverfahren ist einfach und schlank beim LFI angelegt- jeder kann beginnen, installieren und dann wird einfach die Rechnung, ein Foto der installierten Anlage, eine Kopie des Ausweises und der EC-Karte eingereicht, das LFI prüft und die Auszahlung kann erfolgen.

Das Landesförderinstitut wird in unserem Auftrag darauf achten, dass von den bereitgestellten Fördermitteln etwa 6 Mio. € für Mieter und der Rest für die Unterstützung von Eigentümern, die ihre Wohnung selbst nutzen, Verwendung finden. Damit sollen im Kontext gleicher Lebensverhältnisse unsere finanziell schwächeren Teilhaber im Land unterstützt werden“, sagt Minister Backhaus und fügt hinzu:

„Optimierungsmöglichkeiten gibt es selbstverständlich auch: Einige Vermietende sperren sich gegen die steckerfertigen PV-Anlagen und auch die Installation kann noch weiter vereinfacht werden. Jedoch wird in der Zukunft meiner Ansicht nach zu einer komfortablen Mietwohnung die ordnungsgemäß abgesicherte Energiesteckdose für eine steckerfertige PV-Anlage hinter einem Zweirichtungszähler genauso dazugehören müssen wie der barrierefreie Zugang zum Breitband-Internet.

Die soziale Marktwirtschaft muss auch hier den realen Bedarfen der Kundschaft folgen. Die meisten Vermietenden bieten jedoch in Verbindung mit Ihren Energieversorgern bereits Zusatzinformationen zum Anmeldeverfahren und zu den empfohlenen einschlägigen technischen Normen und Richtlinien sowie Zugangsinformationen zum Marktstammdaten­register an, was ich sehr begrüße. Der Antragstellende kann dann im Zusammenspiel mit dem Vermieter darüber entscheiden, ob er die Anlage elektrisch durch einen Fachmann fest installieren lässt oder über eine spezielle Energiesteckvorrichtung anschließen wird.

Wir werden hierzu aktiv auf die Verbände zugehen, um den Bürgern in unserem Land die Nutzung von stecker­fertigen PV-Anlagen auf Balkonen, an Fassaden und auf Terrassen, leichter zu gestalten. Durch die Anbringung der Anlagen an Gebäuden ergeben sich auch keine Konflikte im Bereich der Landnutzung, was mir als Landwirtschaftsminister natürlich sehr am Herzen liegt.

Klar ist mir auch, dass wir mit den uns durch das Haushaltsgesetz vom Parlament zugestandenen Fördermitteln in Höhe von 10 Mio. € nicht allen Mietern in Mecklenburg-Vorpommern helfen können, jedoch einen neuen Weg eröffnen können, der die Sensibilität für eine künftige Klimaneutralität bei Nutzern, Erzeugern und Entscheidern maßgeblich verändern kann“, so der Klimaschutzminister abschließend.

Leuchtturmprojekt für Inklusion

Ministerin Drese beim Richtfest der Kita „Gänseblümchen“

Reutershagen – Am  7. November begleitete Sozialministerin Stefanie Drese das Richtfest der Kita „Gänseblümchen“ in der Hanse- und Universitätsstadt Rostock. Die Kindertagesstätte eröffnet im Sommer kommenden Jahres als inklusive Kita im Stadtteil Reutershagen.

Drese: „Mit der Kita ‚Gänseblümchen‘ wird ein Leuchtturmprojekt für gelebte Inklusion in Mecklenburg-Vorpommern seinen Betrieb aufnehmen. Das Konzept der neugestalteten Kita sieht vor, die Selbstständigkeit sowie die Gesundheit aller Kinder zu stärken und eine Gemeinschaft zu schaffen, die auf Respekt und Akzeptanz fußt.“

An ihrem bisherigen Standort werden bereits jetzt 30 Kinder mit Schwerst- und Mehrfachbehinderungen im Alter von 1 bis 7 Jahren im Rahmen eines Sonderkindergartens betreut. Das neue Konzept sieht die Betreuung und Förderung von bis zu 124 Kindern mit und ohne Behinderung vor.

„Das Modell der Kita Gänseblümchen setzt das Bundesteilhabegesetz vorbildlich um und zeigt beispielhaft, wie schon die Kleinsten für die Inklusion und Gleichberechtigung aller Menschen sensibilisiert werden können. Es steht das Kind selbst im Mittelpunkt – so wie es sein sollte,“ betonte die Ministerin.

Vorgesehen ist hierfür auch ein intensiver Austausch mit Therapeuten und Therapeutinnen, Institutionen und Behörden, um den speziellen Anforderungen gerecht zu werden.

Drese sprach ihren ausdrücklichen Dank allen Mitarbeitenden der Kita aus: „Mit seinem fürsorglichen Einsatz, viel Herzblut und der Ambition, sich dieser wichtigen Aufgabe zu stellen, nimmt das gesamte Team eine Vorbildfunktion ein.“

Der inklusive Ansatz der Kita „Gänseblümchen“ spiegelt sich auch in der Finanzierung der Einrichtung wider. Diese erfolgt künftig sowohl über das Kinderförderungsgesetz (KiföG) als auch über die Eingliederungshilfe. Der bisherige Sonderkindergarten wurde in der Vergangenheit ausschließlich aus Mitteln der Eingliederungshilfe finanziert.

Wolf Karge erhält Kulturpreis M-V

Schwerin – Dr. Wolf Karge erhält im Jahr 2022 den Kulturpreis des Landes Mecklenburg-Vorpommern. Ministerpräsidentin Schwesig wird Karge am 17. November in Schwerin auszeichnen. Damit wird sein über Jahrzehnte erarbeitetes, die Kultur des gesamten Landes Mecklenburg-Vorpommern prägendes Lebenswerk gewürdigt.

„Archivar, Historiker, Museologe, Kurator, Publizist, Dozent, Gutachter, Berater, langjähriger Gründungsvorsitzender und heutiger Ehrenvorsitzender des Museumverbandes Mecklenburg-Vorpommern – Wolf Karge ist vielseitig und er hat auf vielfältige Weise das kulturelle Leben in Mecklenburg-Vorpommern bereichert.

Dabei stand und steht die regionale Geschichte im Mittelpunkt seiner Arbeit. Wolf Karge trägt dazu bei, dass wir uns in Mecklenburg-Vorpommern unserer Wurzeln bewusst sind“, sagte Ministerpräsidentin Manuela Schwesig heute in Schwerin zur Begründung.

Der Kulturförderpreis geht in diesem Jahr an Marianne Wöhrle-Braun für ihr beispielgebendes Engagement bei der Organisation der Schweriner Jazznacht, die sie seit 2009 ehrenamtlich organisiert. Mit ihrem jahrelangen Einsatz für die Kultur des Landes, verbunden mit dem Engagement für wohltätige Zwecke und der Förderung junger Künstlerinnen und Künstler des Landes, steht der Preis auch für die Verknüpfung von Wirtschaft und Kultur.

„Die Schweriner Jazznacht hat sich zu einem internationalen Festival entwickelt, das über die Grenzen unseres Bundeslandes hinaus wahrgenommen wird. Besonders wertvoll ist, dass der Erlös der Veranstaltung Kunst und Sozialem zugutekommt. Ich habe das Engagement von Frau Wöhrle-Braun schon mehrfach bei der Schweriner Jazznacht erlebt und bin sehr beeindruckt“, sagte die Ministerpräsidentin.

Der Kulturpreis ist mit 10.000 Euro, der Kulturförderpreis mit 5.000 Euro dotiert.

Ausstellung im Ernst-Moritz-Arndt-Museum

Insel Rügern – Als Kontrapunkt zur grauen Novembertristesse lädt das Ernst-Moritz-Arndt-Museum mit einer Matinee zur Eröffnung der neuen Sonderausstellung der Rügener Künstlerin Ute Rückert ein:

Sonntag, den 13. November 2022, von 11 bis 14 Uhr

Ute Rückert lebt und arbeitet in Samtens. Sie präsentiert in dieser Einzelausstellung eine kontrastreiche Auswahl an Gemälden und Zeichnungen. Mensch und Tiermarkieren zentrale Sujets innerhalb ihres Schaffens, jedoch nicht in einer reinnaturalistischen Wiedergabe, sondern oftmals als Projektion einer tiefschürfendenKonfrontation mit dem Zeitgeschehen, die den Betrachter eindringlich herausfordert.

Auch eine christlich-religiöse Thematik, im Stile byzantinischer Ikonenmalerei, rücktdabei in den Blickpunkt und regt ebenfalls zu Denkanstößen an: Eine einerseitsinspirierend meditative, zum anderen aber auch aufwühlend kontroverse Bildwelt, diedie Verwerfungen zwischen Schein und Wirklichkeit zutage treten lässt.

Die Künstlerin begleitet die Eröffnung und freut sich auf einen gemeinsamenAusstellungsrundgang, der mit heimischem Apfelsaft und frischen Streuselschnecken versüßt wird.

Die Ausstellung ist anschließend immer Montag bis Freitag von 11 bis 15 Uhr zubesichtigen. Das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung wird empfohlen, ist jedoch nicht verpflichtend.