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Autor: Rügenbote

Neue Gehwege

Schwerin – Die Landeshauptstadt Schwerin plant, die Gehwege in der Ziolkowskistraße zwischen Lomonossow- und Lise-Meitner-Straße im Mueßer Holz zu erneuern. Die Baumaßnahme wird rund 440.000 Euro kosten.

Das Vorhaben wird mit knapp 319.000 Euro aus Städtebaufördermitteln von Bund, Land und Kommune unterstützt. Den Zuwendungsbescheid hat das Innenministerium in der vergangenen Woche an die Stadtverwaltung versandt.

Zur Verminderung der Unfallgefahr sollen die stark frequentierten Gehwege erneuert werden. Die Höhenunterschiede sollen ausgeglichen, die Borde bündig mit der Gehwegoberkante verbaut und einheitlich graues Rechteckpflaster gesetzt werden.

Die Baumaßnahme wurde mit der Beauftragten für Behinderte und Senioren abgestimmt, die Belange der Barrierefreiheit werden beachtet.

Das Vorhaben soll schnellstmöglich begonnen und möglichst noch im Jahr 2022 fertig gestellt werden.

 

Gedenken zum Volkstrauertag

Ministerpräsidentin Schwesig: Niemals ist Frieden selbstverständlich

Schwerin – Mit einer Gedenkstunde anlässlich des Volkstrauertages erinnerte der Landtag Mecklenburg-Vorpommern heute an die Opfer von Krieg und Gewalt in Deutschland und der Welt.

„Wir begehen den Volkstrauertag im schmerzhaften Bewusstsein zweier Weltkriege. Auch gedenken wir heute der Opfer von Diktatur und Gewalt. Aus den Schrecken des vergangenen Jahrhunderts erwachsen Verantwortung und Verpflichtung – für jeden von uns. Niemals ist Frieden selbstverständlich. Seit Februar dieses Jahres wird uns das jeden Tag schmerzhaft bewusst“, sagte Ministerpräsidentin Manuela Schwesig.

Dass es wieder Krieg mitten in Europa gebe, sei lange unvorstellbar gewesen, „aber es ist die Wirklichkeit, in der wir 2022 leben. Russland hat den Frieden mit dem Angriff auf die Ukraine gebrochen. Bomben und Raketen zerstören Städte und Dörfer. Menschen werden getötet, verletzt und vertrieben. Unsere Gedanken sind heute auch in der Ukraine. Wir alle wünschen uns, dass es bald und dauerhaft Frieden für sie geben wird.“

Weiter sagte die Regierungschefin: „Ich danke heute all den Menschen, die sich für die Verständigung, für den Frieden engagieren, die sich gegen Hass und Hetze stellen, die für den Zusammenhalt und für andere einstehen. Am Volkstrauertag gemeinsam zu trauern und gemeinsam zu gedenken, ist die Chance, uns dessen bewusst zu bleiben und gemeinsam zu sagen: Nie wieder!“

Im Vorfeld der Gedenkstunde hatte die Ministerpräsidentin an der Kranzniederlegung auf dem Alten Friedhof Schwerin teilgenommen.

Bund kürzt Kindertagesförderung

Schwerin – Nach Auffassung von Bildungsministerin Simone Oldenburg muss Bundesfamilienministerin Lisa Paus die geplante weitere Kürzung von 109 Millionen Euro im Bereich der Kindertagesförderung unbedingt zurücknehmen.

„Die von Frau Paus aktuell angekündigte Verlängerung der Förderung der Sprach-Kitas für einen Übergangszeitraum von lediglich sechs Monaten ist zum einen viel zu kurz. Zum anderen wird durch einen Taschenspielertrick wieder an anderer Stelle gekürzt, nämlich beim Kita-Qualitätsgesetz“, sagte Oldenburg.

„Tatsache ist, dass der Bund ab dem 1. Januar 2023 seine bisherige finanzielle Beteiligung an der Sprachförderung einstellt. Wollen die Länder die Bundesförderung weiterhin erhalten, müssen Kürzungen des Bundes im Kita-Qualitätsgesetz hingenommen werden. Diese erhebliche Kürzung ist ein herber Rückschlag zulasten der Kinder“, betonte die Ministerin.

„Selbstverständlich setzt sich die Landesregierung weiterhin auf allen Ebenen dafür ein, dass die Sprachförderung gerade in der so wichtigen frühkindlichen Förderung gestärkt wird. Wer hier spart, bekommt später die Quittung. Ich fordere Frau Paus auf, ihre Kürzungspläne unverzüglich zu beenden“, so Oldenburg.

Gesteigerte Wasserentnahme

Backhaus: Gesteigerte Wasserentnahme macht Beregnungsgebühren notwendig

Schwerin – Die Landwirtschaft und der Erwerbsgartenbau sollen künftig für die Entnahme von Oberflächen- oder Grundwasser eine Gebühr zahlen.

„Es ist erforderlich, dass sich die Branche an den Klimawandel anpasst. Dazu gehört auch Anbaukulturen und -strukturen sowie Bewässerungssystme und -zeiten an das verfügbare Wasserdargebot anzupassen. Wasser ist ein knappes und wertvolles Gut.

Mit dem Wasserentnahmeentgelt setzen wir einen wichtigen Anreiz, sparsamer mit dem Wasser umzugehen. Bereits 2019 wurden hierzulande rund 40 Prozent mehr Wasser entnommen als noch 2007. Die größten Steigerungsraten verzeichnen wir in der Land- und Forstwirtschaft sowie in der Fischerei. In diesen Sektoren ist der Verbrauch im genannten Zeitraum um mehr als das Zehnfache auf rund 50 Millionen Kubikmeter pro Jahr gestiegen.

Dieser Entwicklung müssen wir entgegensteuern und werden daher das Landeswasserrecht entsprechend anpassen. Über die konkrete Höhe der Abgabesätze beraten wir derzeit noch“, sagte Mecklenburg-Vorpommern Umwelt- und Landwirtschaftsminister Dr. Till Backhaus heute im Schweriner Landtag.

Minister Backhaus bezeichnete die bisherige Befreiung vom Wasserentnahmeentgelt für die landwirtschaftliche und erwerbsgärtnerische Beregnung als nicht mehr zeitgemäß. Sie stamme noch aus dem Wasserrecht der DDR.

Gleichwohl äußerte er Verständnis, dass die Abgabe für die Branche eine zusätzliche finanzielle Belastung darstelle, die nicht leicht zu bewältigen sei. Insbesondere der Kartoffel- und Gemüsebau sei sehr beregnungsintensiv. Dennoch komme das Land aus gesamtgesellschaftlichem Interesse nicht umhin, der ungebremsten Entwicklung der Wasserentnahmemengen etwas entgegenzusetzen.

Ein weiterer wichtiger Baustein, der den schonenden Umgang mit unseren Wasserressourcen aber nicht ersetzen könne, sei das Wasser in der Fläche zu halten. „Dies gelingt nicht mit nur einer Maßnahme“, so Backhaus.

Die Landesregierung berücksichtige diesen Aspekt daher unter anderem bei der Klima-, Moorschutz- und der Wasserstrategie, in deren Erarbeitung auch die Interessenlagen landwirtschaftlicher Betriebe einbezogen werden. „Das Konzept muss in sich stimmig und vor allem umsetzbar sein“, sagte der Minister abschließend.

Land legt Programm für Härtefalldarlehen auf

Meyer: Unterstützung wegen zum Teil drastisch gestiegener Preise für Materialien und Rohstoffe

Schwerin – Das Land legt zusätzlich ein Programm für Härtefalldarlehen für Unternehmen, Soloselbstständige und Freiberufler zur Abmilderung besonderer Belastungen wegen zum Teil drastisch gestiegener Preise für Materialen und Rohstoffe auf.

„Der Bund richtet seine Unterstützungsmaßnahmen bislang vor allem auf die hohen Energie- und Wärmekosten aus. Wir wollen dort unterstützen, wo es bislang noch zu wenig Hilfe für die Wirtschaft gibt. Insbesondere die zum Teil drastisch gestiegenen Preise für Materialen und Rohstoffe sowie allgemeine Störungen von Lieferketten machen den Unternehmen zu schaffen.

Vor diesem Hintergrund sollen Unternehmen, Soloselbstständige und Freiberufler im Sinne einer nachrangigen beziehungsweise ergänzenden Unterstützung mit Härtefallhilfen zeitlich befristet zur Abmilderung besonderer Belastungen unterstützt werden.

Wir setzen hier nunmehr mit einem neuen Programm für Härtefalldarlehen an. Bei Härtefällen aufgrund von besonderen Belastungen aus allgemeinen Lieferkettenstörungen soll darüber hinaus mit Einzelfall-Darlehen eine Liquiditätssicherung ermöglicht werden. Beiden gemeinsam ist, dass es sich um Härtefälle handeln und die Förderung durch das Land subsidiär sein muss. Anträge können ab Montag (14. November 2022) gestellt werden“, sagte der Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Reinhard Meyer.

Bei dem neuen Programm stehen die vom Bund bislang nicht adressierten Material- und Rohstoffpreissteigerungen im Mittelpunkt. „Mit den Härtefalldarlehen wollen wir die kleinsten, kleinen und mittleren Unternehmen sowie Soloselbständige und Freiberufler im Vollerwerb unterstützen, die zusätzlich mit deutlich gestiegenen Rohstoff- und Materialkosten belastet werden.

Dies ist vor allem dann der Fall, wenn der Rohstoff- und der Materialaufwand mit überdurchschnittlich hohem Preisanstieg anfällt, der nicht kurzfristig preis- und erlöswirksam weitergegeben werden kann oder konnte“, sagte Meyer weiter.

In solchen Härtefällen sollen Darlehen mit Beträgen zwischen 10.000 Euro und maximal 50 Prozent des durchschnittlichen Jahresumsatzes der letzten drei Jahre, höchstens jedoch 100.000 Euro ausgereicht werden. „Diese können flexibel für Betriebsmittel oder Investitionen eingesetzt werden. Auf Wunsch des Unternehmens kann bis zu 12 Monate eine tilgungsfreie Zeit gewährt werden“, sagte Mecklenburg-Vorpommerns Wirtschaftsminister Reinhard Meyer abschließend. Die Zuwendung wird für maximal 60 Monate gewährt. Der Zinssatz beträgt für die gesamte Laufzeit 5 Prozent.

Die Anträge für das Programm Härtefalldarlehen sind formgebunden bei PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Werderstraße 74b, 19055 Schwerin (PwC) unter Nutzung des dafür vorgesehenen Formulars einzureichen. Die Antragsunterlagen können beim Landesförderinstituts Mecklenburg-Vorpommern im Internet unter www.lfi-mv.de abgerufen werden.

Bewilligungsbehörde ist das Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern, Werkstraße 213, 19061 Schwerin. Die finanziellen Mittel in Höhe von 10 Millionen Euro für die Härtefalldarlehen zur Unterstützung der Wirtschaft kommen aus dem neuen Härtefallfonds der Landesregierung.

Für Unternehmen mit Schwierigkeiten oder auch mit allgemeinen Fragen zur Finanzierung, Fördermittelbeschaffung, Qualifizierung von Beschäftigten oder Organisation der Unternehmensnachfolge steht weiterhin die vom Wirtschaftsministerium bei der GSA (Gesellschaft für Struktur- und Arbeitsmarktentwicklung mbH) eingerichtete Unternehmens-Hotline 0385/588-5588 bereit.

Finanzielle Unterstützung beim Strahlenschutz

Schwerin – Auf Antrag der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen war die Notfallvorsorge im Strahlenschutz Thema im Schweriner Landtag. Besonderes Augenmerk lag dabei auf der mangelnden Personalausstattung in diesem Bereich.

Dazu der zuständige Umweltminister Dr. Till Backhaus: „Die Gefahr des Austretens radioaktiver Stoffe und deren regionale Ausbreitung hat mit Ukrainekrieg eine reale Dimension angenommen. Die Handlungsfähigkeit im Falle eines radiologischen Notfalls ist für mich deshalb nicht verhandelbar.

Auch steht für mich außer Frage, dass wir in diesem Bereich mehr Personal brauchen. Die Aufgaben der Radioaktivitätsmessung sind Aufgaben, die die Länder im Auftrag des Bundes durchführen. Der Bund ist deshalb verpflichtet den Ländern den Aufwand für diese Aufgabe zu erstatten. Dieser Pflicht muss der Bund endlich angemessen nachkommen. Dazu gehört nicht nur die Erstattung der Sach-, sondern auch der Personalkosten.

Die Aufgaben des Landes bei der Überwachung der Umweltradioaktivität nach § 162 des Strahlenschutzgesetzes werden vom Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie (LUNG) wahrgenommen. Dort tritt nach wie vor situativ ein Krisenstab zusammen und es werden die technischen Funktionalitäten regelmäßig getestet.

Dabei handelt es sich um ein Standardprozedere, das keinen Anlass zur erhöhter Sorge gibt. Dennoch müssen wir natürlich auf alle Eventualitäten vorbereitet sein und dafür brauchen wir die nötige Manpower. Bislang entspricht die Personalausstattung nicht den Empfehlungen des Strahlenschutzvorsorgegesetzes von 2015. Das muss sich ändern. Derzeit verfügen wir im Land auch nur über eine Radioaktivitätsmessstelle, die sich in Stralsund befindet.

Das Ausbleiben radiologisch relevanter Ereignisse hat Anfang der 2000er Jahre zur Streichung der 2. Radioaktivitätsmessstelle geführt. Dieses Urvertrauen in die Welt ist angesichts der kriegerischen Auseinandersetzungen in Mitteleuropa so nicht mehr haltbar. Die Wiedereinrichtung einer zweiten Radioaktivitätsmessstelle an einem anderen Standort würde spürbare Vorteile für die Schadensvorsorge mit sich bringen.“

Das Integrierte Mess- und Informationssystem für die Überwachung der Radioaktivität in der Umwelt – kurz: IMIS – wurde nach dem Reaktorunfall von Tschernobyl 1986 aufgebaut. Alle Mess- und Prognoseergebnisse werden beim Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) gesammelt, ausgewertet und in Tabellen, Grafiken und Karten, etwa dem BfS-Geoportal, dargestellt.

Absicherung durch Härtefallfonds M-V

Oldenburg: Energiefonds des Landes federt Härtefälle für Schul- und Kitaträger zusätzlich ab

Schwerin – Die Landesregierung unterstützt mit dem Härtefallfonds MV die Energieversorgung an Kitas und Schulen zusätzlich zum Energiepreisdeckel des Bundes.

„Wir werden es nicht zulassen, dass das Energiesparen auf dem Rücken der Kinder und Jugendlichen in den Kitas und Schulen ausgetragen werden darf“, sagte Simone Oldenburg. „Das Land sorgt dafür, dass es auch in einer schwierigen Energielage optimale Förder-, Betreuungs- und Lernbedingungen gibt. Dazu gehören auch Licht und Wärme. Deshalb sind wir froh, dass das Land Träger von Schulen und Kitas mit 10 Millionen Euro zusätzlich zum Energiepreisdeckel des Bundes unterstützt“, betonte die Ministerin.

Der Härtefallfonds des Landes wird die Hilfsmaßnahmen des Bundes ergänzen und die Energieversorgung des Landes sichern. In der zweiten Säule soll der Fonds dort ansetzen, wo trotz Bundeshilfen existenzielle Härten entstehen könnten: darin eingeschlossen sind insbesondere Kitas, Schulen und Hochschulen. Allein für diese drei Bereiche sollen insgesamt 15 Millionen Euro bereitgestellt werden.

Der für die Einrichtung des Energiefonds erforderliche Nachtragshaushalt soll dem Landtag zügig vorgelegt und noch im Dezember beschlossen werden. Der MV Energiefonds umfasst ein Volumen von insgesamt 1,1 Milliarden Euro.

Schulpsychologische Beratung

Schwerin – Nach einem mutmaßlichen Reizgas-Vorfall an der Güstrower „Schule am Inselsee“ hat das Bildungsministerium eine enge Begleitung und Unterstützung der Schule sichergestellt.

„Die bestehenden Meldeketten und abgestimmten Abläufe haben sich auch beim heutigen Vorfall bewährt. Schulen wissen, wie sie sich in Notfällen zu verhalten haben. Grundlage dafür sind landesweite Standards. Vielen Dank an alle Verantwortlichen“, erklärte Bildungsministerin Oldenburg.

Nach dem Vorfall am Vormittag hatte die Schulleitung alle notwendigen Maßnahmen eingeleitet. Schülerinnen und Schüler mit gesundheitlichen Beschwerden wurden sofort durch den ärztlichen Dienst behandelt. Die Schule wurde geräumt. Inzwischen konnte sie wieder freigegeben werden.

Auch der der Zentrale Fachbereich für Diagnostik und Schulpsychologie (ZDS) hat heute direkt vor Ort unterstützt. Über die Zentrale ist eine psychologische Begleitung weiterhin sichergestellt unter: 0385 588 7777.