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Autor: Rügenbote

Krisenintervention für die Justiz in M-V

Schwerin – Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Jacqueline Bernhardt: „Wir haben eine Krisenintervention für Beschäftigte der Gerichte und Staatsanwaltschaften eingerichtet, um den effektiven Gesundheitsschutz zu sichern.“

Das Ministerium hat eine Diplom-Psychologin gewinnen können, die ab sofort die psychologische Krisenintervention für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an den Gerichten und Staatsanwaltschaften übernimmt. Justizministerin Jacqueline Bernhardt hat sich für diese Stelle eingesetzt: „Wir wollen den Beschäftigten helfen, traumatisierende Erlebnisse besser zu verarbeiten.

Die Möglichkeit für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, sich im Falle von traumatisierenden dienstlichen Vorfällen an die Diplompsychologin wenden zu können, erhöht die Attraktivität des Justizdienstes und stellt einen effektiven Arbeitsschutz sicher. Glücklicherweise sind Vorfälle während der alltäglichen Arbeit der Beschäftigten in den Gerichten und Staatsanwaltschaften sowie bei den Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollziehern sehr selten.

Doch jeder einzelne Vorfall ist einer zu viel und bedarf einer professionellen Hilfestellung zur Verarbeitung des Erlebten. Ich habe mich sehr dafür eingesetzt, da ich Krisenintervention und Supervision für eine Sorgfaltspflicht des dienstvorgesetzten Ministeriums halte“, so Ministerin Bernhardt.

Betroffene können per Telefon, SMS, WhatsApp oder per E-Mail Kontakt zur Krisenintervention aufnehmen. Eine Videosprechstunde ist möglich. Die Diplom-Psychologin unterliegt der Schweigepflicht. Personenbezogene Daten der Ratsuchenden werden nicht erfasst. Neben der neuen Hilfe für die Beschäftigten in Gerichten und Staatsanwaltschaften hat der Justizvollzug ein eigenes Kriseninterventionsteam.

Corona-Expertenrat tagt

Corona-Expertenrat zur Herbst-Winter-Vorbereitung evaluiert Landesstrategie

Schwerin – Am heutigen Dienstag kam der Corona-Expertenrat zur Herbst-Winter-Vorbereitung zu einer weiteren Sitzung zusammen. Das Gremium wurde von der Ministerin für Soziales, Gesundheit und Sport, Stefanie Drese, berufen, um frühzeitig Maßnahmen zur Eindämmung des Infektionsgeschehens und der Minimierung der negativen Auswirkungen zu beraten. Das Ministerium geht davon aus, dass sich das Infektionsgeschehen im Herbst und Winter wieder erhöhen und das Risiko für schwere Krankheitsverläufe ansteigen könnte.

Der Corona-Expertenrat des Landes Mecklenburg-Vorpommern besteht aus 11 ständigen Mitgliedern und 15 beteiligten Akteuren. Ihm gehören die Professoren Hübner, Kaderali und Reisinger, Vertreterinnen und Vertreter der Wohlfahrtsverbände, Einrichtungsträger, ärztlicher Vereinigungen, Kommunen sowie der Landesregierung und des LAGuS an.

Anschließend an die Sitzung vom 5. Juli wertete das Ministerium im Vorfeld umfangreiche durch die Gremiumsmitglieder bearbeitete Fragestellungen bezüglich ihrer Einschätzung diverser Faktoren und Vorschläge aus und erörterte diese in der heutigen Sitzung mit den Expertinnen und Experten.

Zur Diskussion standen unter anderem die einzubeziehenden Kriterien zur Beurteilung der Lage und erweiterte Möglichkeiten zur genaueren Erfassung des tatsächlichen Pandemiegeschehens.

Konsens herrschte darüber, was die Zielsetzung möglicher Maßnahmen angeht: Oberste Priorität hätten nach wie vor die Funktionalität des Gesundheitswesens, der kritischen Infrastrukturen und der Schutz vulnerabler Gruppen, einigte sich das Gremium. Die Landesregierung bekräftigte indes ihren Anspruch, einen praktikablen und transparenten Handlungsrahmen zu schaffen, der es ermöglicht, frühzeitig auf sich dynamisch verändernde Infektionslagen reagieren zu können.

Die Arbeiten am finalen Herbst-Winter-Plan des Landes werden nun weiter fortgesetzt. Nach einer dritten und letzten Sitzung des Expertenrats, unter Berücksichtigung und Einbeziehung der Entscheidungen auf Bundesebene, wird dieser dann Ende August dem Landeskabinett vorgelegt werden.

Vernetzung von Unternehmen

Schwesig: Je besser Unternehmen vernetzt sind, desto besser für den Export

Schwerin – Ministerpräsidentin Manuela Schwesig hat heute in der IHK zu Schwerin beim zweiten Exportabend Unternehmen ermuntert, zu exportieren: „Es ist in diesen Zeiten gar nicht einfach, für Export zu werben. In der Coronazeit sind viele internationale Lieferketten unterbrochen worden. Jetzt, mit dem russischen Angriffskrieg in der Ukraine, ist unsere Abhängigkeit von Energie das große Thema. Mecklenburg-Vorpommern hat im vergangenen Jahr trotz aller Schwierigkeiten im Außenhandel zugelegt.

Wir haben unser Außenhandelsvolumen um 2,2 Milliarden Euro auf 17,1 Milliarden Euro gesteigert. Sowohl der Import als auch der Export haben zugenommen. Wir konnten unseren Außenhandel seit 2016 kontinuierlich ausbauen. Das ist trotz und gerade wegen der Krisen wichtig.“

Die meisten der wichtigen Partnerländer im Außenhandel seien Polen, die Niederlande, Dänemark, Großbritannien und Schweden.

Schwesig: „Wir sehen gerade im Ostseeraum noch große Chancen für unsere Wirtschaft.“ Die Ministerpräsidentin lud in diesem Zusammenhang die anwesenden Unternehmen zum Baltic Sea Business Day am 22. September nach Rostock ein: „Es wird bei dieser Wirtschaftskonferenz um die Zusammenarbeit bei den erneuerbaren Energien gehen, um eine CO2-freie Ostsee, Logistik, Robotik, Unterwassertechnologien, Verkehr und Medizintechnik gehen.“ Mecklenburg-Vorpommern präsentiere sich dort als tolerante, weltoffene und aufgeschlossene Region. Der Baltic Sea Business Day sei eine gute Gelegenheit, Kontakte im Ostseeraum aufzufrischen oder auszubauen.

„Daneben haben wir am 24. Juni den MV Kooperationsrat Demokratischer Ostseeraum gegründet. Wir wollen beraten, wie wir mit den demokratischen Ländern rund um die Ostsee besser zusammenarbeiten können: in der Wissenschaft, bei Verkehr, Energie und Digitalisierung, in der Kultur. Und selbstverständlich in der Wirtschaft.“

Die Landesregierung unterstütze kleinere Unternehmen und Startups auch direkt bei der Entwicklung ihres Exportgeschäfts, betonte die Regierungschefin.

„Wir stellen für unsere Außenwirtschaftsförderung insgesamt 1,4 Millionen Euro pro Jahr zur Verfügung. Wir haben zum Beispiel gute Erfahrungen mit Delegationsreisen gemacht. Da nutzen wir unsere Kontakte auf politischer Ebene als Türöffner für die Wirtschaftskontakte unserer Unternehmen.

Bei der Messeförderung werden wir ab 2023 den Wegfall der dafür bisher zur Verfügung stehenden EFRE-Mittel aus dem Landeshaushalt kompensieren. Das ist in unserer angespannten Haushaltssituation nicht leicht. Aber wir machen das, weil wir davon überzeugt sind. Und wir haben die Exporttour. Da bringen wir Unternehmen, die Erfahrung im Export haben, mit Unternehmen zusammen, die sich informieren wollen“, erläuterte die Ministerpräsidentin.

Die Landesregierung arbeite gut mit den Industrie- und Handelskammern im Land zusammen, mit Wirtschaftsfördergesellschaften und Branchennetzwerken und mit den Unternehmensverbänden. „Je besser Unternehmen auch untereinander vernetzt sind, desto mehr Anknüpfungsmöglichkeiten gibt es auch für den Export. Vielleicht bekommen Sie heute eine gute Anregung. Wir haben viel zu bieten in Mecklenburg-Vorpommern“, so die Regierungschefin.

Wild- und Rinderseuche in M-V

Schwerin – In den vergangenen Wochen wurde im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte wiederholt das Auftreten einer sonst in Deutschland weniger im öffentlichen Fokus stehenden Tierkrankheit bestätigt. Es handelt sich hierbei um die Hämorrhagische Septikämie, die auch als Wild- und Rinderseuche bezeichnet wird.

Auslöser dieser außergewöhnlich plötzlich auftretenden Infektionskrankheit sind bestimmte Typen des Bakteriums Pasteurella multocida („Kapseltypen“ B und E), bei denen das Genom des HS-Typs nachweisbar ist. Empfänglich sind neben Rindern, Büffeln und Wildwiederkäuern auch Haus- und Wildschweine oder Schafe und Ziegen. Bislang liegen keine Hinweise auf Übertragungen dieses Erregers auf den Menschen vor.

In den vergangenen Jahren wurden in Deutschland einzelne Krankheitsausbrüche mit dem Kapseltyp B in einigen Bundesländern, u.a. in Mecklenburg-Vorpommern, beschrieben. Dabei handelt es sich um zeitlich und räumlich begrenzte Ausbrüche. Auch die aktuellen Fälle in Mecklenburg-Vorpommern stammen bisher aus einem lokal eng einzugrenzenden Gebiet.

In Mecklenburg-Vorpommern wurde die Diagnose Hämorrhagische Septikämie in der jüngeren Vergangenheit im Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei (LALLF) bei einem Rind (5 Monate) im Jahr 2014 festgestellt. Seitdem wurde bislang 25 Fälle durch das Landeslabor Berlin-Brandenburg, Standort Frankfurt (Oder) bestätigt, da die Kapseltypbestimmung vom LALLF nicht vorgenommen werden kann. Nachweise verteilen sich dabei auf Rinder  (14), Hausschweine (5), Schwarzwild  (3), Damwild (2) und einen Wasserbüffel.

Als mögliche Übertragungsquelle gelten symptomlos infizierte oder kranke Wildtiere, die den Erreger bei Stress, wie z.B. Hitze, ausscheiden. Der Erreger kann in feuchten Böden und Wasser mehrere Tage überleben. Durch direkten oder indirekten Tierkontakt, wie z.B. durch gemeinsame Wassertränken, kann es zur Übertragung zwischen Wildtieren, aber auch auf Haustiere kommen. Bei Bekanntwerden von Infektionen mit Pasteurella multocida vom Kapseltyp B / HS-Typ sind die allgemeinen Hygienemaßnahmen zu verstärken.

So sollte bspw. bei Weiderindern verstärkt auf eine gute Tränkwasserhygiene geachtet werden. Der Zugang von Wild auf Weiden und zu Tränken sollte durch geeignete Einzäunungen verhindert und Wildfütterungsplätze sollten nicht in der Nähe von Weidegebieten eingerichtet werden.

Für Tiere, die eindeutige Krankheitsanzeichen zeigen, kommt meist jede Hilfe zu spät. Sie zeigen plötzliche Niedergeschlagenheit, Bewegungs- und Fressunlust, hohes Fieber und starkes Speicheln. Es können auch Unterhautödeme, blutiger Durchfall, blutiger Nasenausfluss, Husten und Atemnot hinzukommen. Der Tod tritt in der Regel innerhalb von 24 bis 48 Stunden ein.

Bei gehaltenen Tieren kann einer Ausbreitung der Erkrankung durch Anwendung geeigneter Antibiotika (nach Erreger- und Resistenzbestimmung) und stallspezifischer Impfstoffe entgegengewirkt werden.

Die Hämorrhagische Septikämie ist keine nach EU-Tiergesundheitsrecht gelistete Tierseuche und auch nach deutschem Recht weder anzeige- noch meldepflichtig.

Die Jagdausübungsberechtigten werden gebeten, ihre Aufmerksamkeit weiterhin auf verendetes Wild zu richten sowie ein vermehrtes Beobachten bzw. Auffinden von kranken oder toten Tieren dem jeweils örtlich zuständigem Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt mitzuteilen.

Rechtspflegerstudium in M-V

Schwerin – Die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Jacqueline Bernhardt hat jetzt darauf hingewiesen, dass die Neufassung der Rechtspflegerausbildungs- und Prüfungsordnung seit 1. August 2022 gültig ist.

„In Mecklenburg-Vorpommern ist die Rechtspflegerausbildungs- und Prüfungsordnung vom 17. Juni 1994 nun neugefasst. Sie ist mit dem 23. Juli 2022 in Kraft getreten. Die Anpassungen wurden erforderlich, da sich die Anforderungen an die Ausbildung und Prüfung geändert haben. Der fachtheoretische Prüfungsteil ist nun erweitert und an das Studienmodell der meisten Bundesländer angeglichen worden.

Somit erhalten die Anwärterinnen und Anwärter im Vorbereitungsdienst für das erste Einstiegsamt der Laufbahngruppe 2 der Fachrichtung Justizdienst zur Verwendung im Rechtspflegerdienst eine bessere Vergleichbarkeit ihres Studiums mit den anderen Ländern. Auch wird für das Ablegen der schriftlichen und mündlichen Prüfungsleistungen eine Regelung zum angemessenen Nachteilsausgleich bei prüfungsunabhängigen Beeinträchtigungen aufgenommen.

Weitere Änderungen sind bei der Bewertung der Prüfungsleistungen vorgesehen. Mit der Neufassung wird die Gleichstellung von Frauen und Männern in der Verordnung auch sprachlich zum Ausdruck gebracht“, so die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Bernhardt.

Das Rechtspflegestudium wird in Mecklenburg-Vorpommern an der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung, Polizei und Rechtspflege in Güstrow angeboten. Zum 1. August 2022 wird ein neuer Jahrgang das Studium aufnehmen.

Die Voraussetzungen für die Befähigung zur Rechtspflegerin / zum Rechtspfleger regelt § 2 des Rechtspflegergesetzes. Die Befähigung wird im Rahmen eines dreijährigen Vorbereitungsdienstes und durch das Bestehen der Rechtspflegerprüfung erworben. § 2 des Rechtspflegergesetzes schreibt bundeseinheitlich Fachstudienzeiten an einer Fach­hochschule und berufspraktische Studienabschnitte bei einem Ausbildungsgericht bzw. einer Ausbildungsstaatsanwaltschaft vor.

Einzelheiten wie die Gliederung des Vorbereitungsdienstes, die Studieninhalte oder die Prüfung werden durch die von den Ländern erlassenen Ausbildungs- und Prüfungsordnungen geregelt.

Erlangen der Berufsreife

Oldenburg: Mehr Jugendliche haben die Chance auf einen anerkannten Schulabschluss

Schwerin – Um den Schulabschluss der Berufsreife in Mecklenburg-Vorpommern zu erlangen, gibt es für Schülerinnen und Schüler ab dem Schuljahr 2023/2024 zusätzliche unterstützende Angebote. Bildungsministerin Simone Oldenburg informierte darüber, dass vom Schuljahr 2023/2024 an die Möglichkeiten für Jugendliche, einen anerkannten Schulabschluss zu erlangen, am Bedarf ausgerichtet und flächendeckend angeboten werden sollen.

„Das Bildungsangebot 9+ wird ab dem Schuljahr 2023/2024 eingestellt. Es wurde von den Schülerinnen und Schülern kaum genutzt und hat nicht dazu beigetragen, wesentlich mehr Jugendliche zu einem Schulabschluss zu führen.

Deshalb werden die Angebote des ‚Produktiven Lernens‛ sowie der ‚Berufsreife dual‛ künftig gestärkt“, erklärte die Ministerin. „Gleichzeitig wird das freiwillige 10. Schuljahr von den Förderschulen Lernen an die Regionalen Schulen und Gesamtschulen angegliedert. Somit haben weitaus mehr Jugendliche die Chance, einen anerkannten Schulabschluss zu erlangen“, sagte Oldenburg.

Das derzeit noch bestehende Bildungsangebot 9+ wird letztmalig im Schuljahr 2022/2023 an Schulen mit noch bestehenden Lerngruppen durchgeführt und läuft am 31. Juli 2023 aus. Das Angebot 9+ richtet sich an Schülerinnen und Schüler, die die 9. Jahrgangsstufe besucht, aber nicht erfolgreich absolviert haben.

Im Schuljahr 2022/2023 gibt es das freiwillige 10. Schuljahr an 24 Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt Lernen. Insgesamt werden 27 Klassen gebildet, in denen die Jugendlichen die Berufsreife anstreben.

Politisch motivierte Kriminalität

Schwerin – Die Gesamtfallzahlen im Bereich der Politisch motivierten Kriminalität (PMK) in Mecklenburg-Vorpommern sind im ersten Halbjahr 2022 im Vergleich zum Vorjahreszeitraum deutlich angestiegen. So wurden bis zum 1. Juli 2022 dem Landeskriminalamt Mecklenburg-Vorpommern 1.113 Fälle gemeldet, was einen Anstieg um 549 Fälle im Vergleich zum Vorjahr bedeutet. Die aufgeführten Fallzahlen basieren auf den bislang eingegangenen Meldungen innerhalb der Landespolizei und haben daher einen vorläufigen Charakter.

„Diese Entwicklung wird maßgeblich durch die Themen ,Corona-Pandemie‘ und ,Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine‘ dominiert. Im Vergleichszeitraum ist ein deutlicher Anstieg um 302 Fälle auf 398 Fälle im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie registriert worden. Zudem wurden für das erste Halbjahr 2022 108 Straftaten im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine erfasst. Neun dieser Straftaten konnten dem rechten und zwei dem linken Täterspektrum zugeordnet werden sowie zehn Straftaten dem Phänomenbereich ausländische Ideologie‘ der Politisch motivierten Kriminalität. Insgesamt 87 dieser Straftaten konnten keinem Täterspektrum zugeordnet werden“, sagt Innenminister Christian Pegel.

Mehr Straftaten mit rechtem und linkem Hintergrund

Im Bereich der Straftaten der Politisch motivierten Kriminalität – rechts wurden im ersten Halbjahr 2022 bereits 495 Delikte registriert, während es im ersten Halbjahr 2021 insgesamt 369 Straftaten waren. Die Propaganda- (1. Halbjahr 2022: 344; 1. Halbjahr 2021: 264) sowie Gewaltdelikte (1. Halbjahr 2022: 32; 1. Halbjahr 2021: 16) bilden innerhalb dieses Phänomenbereiches, wie bereits in den vergangenen Jahren, die Schwerpunkte.

Mit 90 gemeldeten Fällen bis Juli dieses Jahres ist im linken Täterspektrum ein Anstieg im Vergleich zum Vorjahreszeitraum (2021: 50 Fälle) zu verzeichnen. Den Schwerpunkt bildeten Sachbeschädigungen mit insgesamt 44 Fällen. Bisher wurden neun Gewaltdelikte in diesem Phänomenbereich (2021: 1) vermerkt.

507 Straftaten keinem Phänomenbereich eindeutig zuzuordnen

Insbesondere die Aspekte „Corona-Pandemie“ und der Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine wirken sich statistisch auf die Entwicklung im Phänomenbereich PMK -nicht zuzuordnen- aus. Die eindeutige Einklassifizierung in die üblichen Kategorien ist wegen des unklaren politischen Hintergrunds dieser Straftaten schwierig. „Für das erste Halbjahr 2022 wurden 507 Straftaten keinem anderen Phänomenbereich eindeutig zugeordnet (1. Halbjahr 2021: 130). Diese machen im Berichtszeitraum einen Anteil von insgesamt 45,6 Prozent an der Gesamtanzahl Politisch motivierter Kriminalität aus“, so der Minister und führt weiter aus:

„In diesem Zusammenhang wurde mit 232 Delikten in 2022 im Vergleich zum Vorjahreszeitraum mit 41 Straftaten ein deutlicher Anstieg bei den Verstößen gegen das Versammlungsgesetz registriert. Ebenso sind die Fälle des Straftatbestandes der Beleidigung von 29 auf 45 und die Fälle des Straftatbestandes der Sachbeschädigungen von 14 auf 45 gestiegen.“

349 Straftaten im Phänomenbereich der PMK -nicht zuzuordnen wiesen im ersten Halbjahr 2022 einen Zusammenhang mit der Corona-Pandemie auf (1. Halbjahr 2021: 96) und 87 Straftaten in diesem Bereich stehen im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine.

Hasspostings sowie Straftaten gegen Wahlkreisbüros und Mandatsträger gestiegen

Bei den Straftaten mit dem Tatmittel Internet ist kein signifikanter Anstieg zu vermerken. In den ersten sechs Monaten des Jahres 2022 wurden insgesamt 83 Fälle in diesem Bereich, einschließlich sozialer Netzwerke, registriert (1. Halbjahr 2021: 82). Mit 31 Fällen im Bereich des Hasspostings wurden deutlich mehr Delikte als im Vergleichszeitraum registriert (2021: 16). „Diese Zahlen zeigen, dass wir alle weiterhin im Internet wachsam sein müssen. Die Landespolizei wird Hass und Hetze im Netz und in den sozialen Netzwerken weiter konsequent verfolgen und die sich in Anonymität wiegenden Täterinnen und Täter ermitteln und ihre Taten öffentlich machen“, verdeutlicht der Minister.

Im vorliegenden Berichtszeitraum wurden 13 Straftaten gegen Wahlkreisbüros registriert (1. Halbjahr 2021: 11 Straftaten). Zwölf der Fälle wurden im linken Täterspektrum erfasst und richteten sich gegen Büros der AfD. Die Straftaten gegen Amts-/Mandatsträger sind von 26 Delikten im 1. Halbjahr 2021 auf 44 Straftaten im gleichen Zeitraum in 2022 gestiegen. „Als Straftaten gegen Amts- und Mandatsträger wurden überwiegend Delikte wie Beleidigungen, Bedrohungen, Verleumdungen, öffentliche Aufforderungen zu Straftaten oder Volksverhetzungen erfasst“, sagt Minister Pegel.

Aufklärungsquote bei Gewaltdelikten gestiegen

Die Aufklärungsquote ist mit 49,5 Prozent im ersten Halbjahr 2022 im Vergleich zum Vorjahreseitraum mit 50,2 Prozent zurückgegangen. „Ursächlich dafür ist insbesondere die geringe Aufklärung von Straftaten im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine, bei denen die Quote bei 24,1 Prozent lag. Hervorzuheben ist aber, dass die Aufklärungsquote bei den Gewaltdelikten, also den schwerwiegenderen Straftaten, von 74,1 Prozent im ersten Halbjahr 2021 auf 79,3 Prozent in 2022 gestiegen ist“, so Innenminister Christian Pegel.

Insgesamt konnten im Zuge der Aufklärung der politisch motivierten Straftaten 770 Tatverdächtige im ersten Halbjahr 2022 ermittelt werden, wobei der größte Anteil über 21 Jahre (552 Tatverdächtige) alt war.

Zeugnisse für Referendarinnen und Referendare

Oldenburg: Land hat wieder neue Nachwuchslehrkräfte ausgebildet

Schwerin – Bei einer Festveranstaltung am Freitag, 29. Juli 2022, im Goldenen Saal des Neustädtischen Palais in Schwerin haben 123 Referendarinnen und Referendare für den Schuldienst ihre Zeugnisse der Zweiten Staatsprüfung erhalten. Von den Referendarinnen und Referendaren haben acht das Lehramt für Sonderpädagogik, 24 das Lehramt an Grundschulen, 15 das Lehramt an Regionalen Schulen, 73 das Lehramt an Gymnasien und drei das Lehramt an beruflichen Schulen erworben.

„Ich gratuliere den Referendarinnen und Referendaren, dass sie ihre praktische Ausbildung unter den besonders herausfordernden Pandemiebedingungen gemeistert haben,“ beglückwünschte Bildungsministerin Simone Oldenburg die Nachwuchslehrkräfte. „Für ihr Berufsleben, die ‚dritte Phase‛ der Lehrerbildung, das lebenslange ‚learning by doing‛ und das Herausbilden ihrer Lehrerpersönlichkeit wünsche ich ihnen von Herzen viel Erfolg und Freude.“

Mit der Feierstunde begeht das Bildungsministerium ein besonderes Ereignis: den erfolgreichen Abschluss des Referendariats, für dessen Organisation und inhaltliche Gestaltung das Institut für Qualitätsentwicklung (IQ M-V) verantwortlich ist. Zeugnisse, Blumen und kleine Präsente hat Dr. Uwe Viole, Direktor des IQ M-V und Leiter der Abteilung Lehrkräftebildung und Digitalisierung des Ministeriums, überreicht.

87 der Absolventinnen und Absolventen werden nahtlos zum 1. August 2022 unbefristet in den Schuldienst des Landes übernommen – 85 davon ohne ein erneutes Bewerbungsverfahren über die Übernahmegarantie des Landes. Fünf Lehrkräfte starten an beruflichen Schulen und 82 an allgemein bildenden Schulen (davon 13 an einer Grundschule, 21 an einer Regionalen Schule, 22 an einer Gesamtschule, 20 an einem Gymnasium und sechs an einer Förderschule).

„Ich freue mich, dass sich so viele Nachwuchslehrkräfte für unsere Schulen entschieden haben und in Mecklenburg-Vorpommern bleiben“, sagte die Bildungsministerin. „Das zeigt zum einen, dass die Übernahmegarantie der richtige Weg ist. Für die Referendarinnen und Referendare bedeutet sie einen nahtlosen Übergang in den Beruf und für die Schulen Bürokratieabbau und erhöhte Planungssicherheit. Die hohe Übernahmequote zeigt zum anderen, dass das Land mit seinen Schulen ein attraktiver Arbeitgeber ist“, betonte Oldenburg.