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Autor: Rügenbote

Abrissmaßnahme am Hochufer Sellin

Insel Rügen – Mit rund 126.000 Euro per Sonderbedarfszuweisung unterstützt das Innenministerium den Abriss des ehemaligen Militärbunkers am Hochufer der Gemeinde Sellin im Landkreis Vorpommern-Rügen. Der Bescheid wurde an den Bürgermeister, Reinhard Liedtke übersandt.

Bereits im November letzten Jahres drohte der Hang im Strand- und Hochuferbereich witterungsbedingt abzurutschen. Auch das Gelände, auf dem der ehemalige Militärbunker steht, ist dem Risiko einer Hangrutschung ausgesetzt. Die Gemeinde und Sachverständige hatten daher vor Ort entschieden, den Militärbunker abreißen zu lassen, um eine Gefahr für Mensch und Leben abzuwenden.

Deshalb sind die Abrissarbeiten bereits im Gange.

Warnstufe Orange ab Freitag in M-V

Neue Landesverordnung in Kraft getreten

Schwerin – Ab Freitag (28. Januar) gelten in Mecklenburg-Vorpommern die Regeln und Schutzmaßnahmen der Corona-Ampelstufe Orange. Die Sieben-Tage-Inzidenz der Hospitalisierten hat am Mittwoch nach der risikogewichteten Einstufung durch das LAGuS landesweit den Schwellenwert von 6 an drei aufeinanderfolgenden Tagen überschritten.

In Landkreisen und kreisfreien Städte, die in der Warnstufe Rot sind, gelten auch weiterhin die Regeln und Maßnahmen dieser höheren Warnstufe. Der landesweite Wechsel in die Warnstufe Orange wirkt sich also nur für die Landkreise und kreisfreien Städte aus, die nicht in der Warnstufe Rot sind.

Beinahe gleichzeitig tritt zum (heutigen) Donnerstag die neue Corona-Landesverordnung in Kraft. Wesentliche Änderungen betreffen die Kultureinrichtungen. Theater, Museen, Gedenkstätten, Kinos, Ausstellungen oder soziokulturelle Zentren können ab heute auch in der Ampelstufe Rot ihren Kulturbetrieb aufrechterhalten.

Mit der neuen Landesverordnung wird zudem eine Gleichstellung der nicht vereinsbasierten Sportaktivitäten (z.B. Yoga-Studios) mit den Fitnessstudios in der Stufensystematik vorgenommen. Das bedeutet, dass diese sowohl in der Warnstufe Orange als auch in der Warnstufe Rot unter 2G+Regeln zugelassen sind.

Auch bei den Tanzschulen gibt es eine Änderung. Dort werden die Regeln an den vereinsbasierten Sport angeglichen. In Stufe Rot können somit feste Tanzkurse unter 2G+ stattfinden.

In der Gastronomie gilt ab Stufe Gelb 2G+ (bisher 2G) – in den anderen Stufen bleibt es bei den bisherigen Regelungen: Grün (3G), Orange und Rot 2G+.

Die neue Landesverordnung passt darüber hinaus die Testregelungen an die bundesrechtlichen Quarantäneregelungen an. Damit sind nicht mehr nur Personen mit Auffrischimpfung von der Testpflicht bei Angeboten mit 2G+Regeln (z.B. im Restaurant oder Fitnessstudio) befreit.

Ab dem 27. Januar kommen folgende Gruppen hinzu:

  • Geimpfte Genesene (Geimpfte mit einer Durchbruchsinfektion oder Genesene, die eine Impfung im Anschluss an die Erkrankung erhalten haben),
  • Personen mit einer zweimaligen Impfung, ab dem 15. Tag nach der zweiten Impfung bis zum 90. Tag nach der Impfung
  • Genesene ab dem 28. Tag bis zum 90. Tag ab dem Datum der Abnahme des positiven Tests.

Eine Übersicht zu den wichtigsten Corona-Regeln in MV in den einzelnen Ampelstufen ist auf der Website des Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Sport zu finden: Übersicht zu den wichtigsten Corona-Regeln in MV

Entlastung für Unternehmen durch Kurzarbeit

Schwerin – Im Landtag ist am Donnerstag die weitere Entlastung der Unternehmen in der Corona-Pandemie und im Besonderen das Thema Kurzarbeit diskutiert worden. „Das Instrument der Kurzarbeit hat sich bewährt. Durch den Einsatz von Kurzarbeitergeld konnten während der Pandemie schwerwiegende Folgen auf dem Arbeitsmarkt verhindert werden. Arbeitsplätze können erhalten und Fachkräfte in den Unternehmen gesichert werden. Die Landesregierung setzt sich dafür ein, dass das Kurzarbeitergeld für alle Betroffenen auskömmlich ist“, sagte der Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Reinhard Meyer am Donnerstag im Landtag.

Arbeits- und Wirtschaftsminister Meyer machte deutlich, dass es wichtig ist, die Kurzarbeit zu verlängern. „Die Corona-Situation hat sich aufgrund von Omikron mittlerweile verschärft. Unternehmen kämpfen darum, ihre Betriebe mit ihren Beschäftigten weiter am Laufen zu halten. Wir brauchen pandemiebedingte Erleichterungen beim Instrument der Kurzarbeit über den 31. März 2022 hinaus. Deswegen halte ich es auch für sinnvoll, die vollständige Erstattung der Sozialabgaben für den Arbeitsausfall bei Kurzarbeit durch die Bundesagentur für Arbeit wieder einzuführen. Das stärkt die Unternehmen in der Krise“, erläuterte Meyer weiter. „Bei den von der Bundesagentur für Arbeit anerkannten Qualifizierungsmaßnahmen während Kurzarbeit werden bereits weiterhin die Sozialabgaben vollständig erstattet. Unter bestimmten Voraussetzungen können auch die Kosten für die Qualifizierungsmaßnahmen selbst gefördert werden.“

Wirtschafts- und Arbeitsminister Meyer machte auch auf die Unterstützungsmöglichkeiten durch die Neustart-Prämie II für Beschäftigte nach Kurzarbeit aufmerksam: „Wir wollen dadurch einen Impuls zur Stärkung der Binnennachfrage setzen.“ Im Rahmen der „Neustart-Prämie II“ können Betriebe, die Sonderzahlungen an besonders von Kurzarbeit betroffene Beschäftigte zahlen, dazu einen Zuschuss von bis zu 100 Prozent beantragen. Bei der Neuauflage werden für erhebliche Kurzarbeit im Zeitraum Januar bis März 2022 einheitlich 200 Euro pro Monat gezahlt, maximal 600 Euro. Zur Vermeidung von Kurzarbeit bei Auszubildenden hat das Land zudem von Januar bis März 2022 die Zuschüsse zur Ausbildungsvergütung neu aufgelegt.

Radsporthalle in Schwerin kommt

Schwerin – Land und Bund unterstützen wie geplant den Bau des multifunktionalen Radsportzentrums in Schwerin. Für das mit rund 15 Millionen Euro veranschlagte Projekt der Stadt Schwerin stellen Land und Bund jeweils 6,5 Millionen Euro zur Verfügung, teilte Sportministerin Stefanie Drese heute mit. Die Landeshauptstadt Schwerin steuert 2 Millionen Euro hauptsächlich für den gestarteten Planungsprozess bei.

Die Landesmittel sind bereits im vorläufigen Landeshaushaltsplanentwurf 2022/2023 mit 4,5 Millionen Euro in 2022 und 2 Millionen Euro in 2023 veranschlagt, verdeutlichte Drese. Die tatsächliche Höhe der förderfähigen Ausgaben wird wie bei solchen Bauvorhaben üblich seitens des Bundes und des Landes erst nach Vorliegen der kompletten Planungsunterlagen und erfolgter Prüfung der zuständigen Baubehörde festgelegt.

„Ich bin im Sinne einer zügigen Realisierung sehr zufrieden, dass die Stadt Schwerin trotz Hacker-Angriff und Corona-Pandemie noch im Jahr 2021 die Planungsleistungen europaweit ausgeschrieben hat und die Objekt- und Tragwerksplanung bereits beauftragt wurde“, so Drese.

Das Radsportzentrum in unmittelbarer Nähe des Sportgymnasiums Schwerin soll der Verbesserung der Trainingsbedingungen der Bundeskader und der weiteren Entwicklung des Radsports in Mecklenburg-Vorpommern dienen und somit auch mittel- und langfristig die Struktur des Bundesstützpunktes Radsport in Schwerin festigen. Außerdem ist eine Zwei-Feld-Halle für den Unterricht des Sportgymnasiums und vereinsgebundenes Training diverser Sportarten geplant.

Drese: „Alle Partner arbeiten gut zusammen, die Fördermittel stehen wie geplant zur Verfügung, die Radsporthalle kommt.“

Neue Referendarinnen und Referendare

Bildungsministerin Oldenburg begrüßt digital

Schwerin – Zum Schulhalbjahr beginnen 89 Referendarinnen und Referendare ihren Vorbereitungsdienst an den Schulen in Mecklenburg-Vorpommern. Bildungsministerin Simone Oldenburg hat die zukünftigen Lehrkräfte am Donnerstag bei einer Feierstunde, die aufgrund der Infektionslage als Videokonferenz stattfand, begrüßt – und stand in einer Fragerunde persönlich Rede und Antwort.

„Für Sie öffnen sich neue Türen zu den Schulen und Kollegen – und eine ganz besondere Tür: zu den Schülerinnen und Schülern. Sie freuen sich auf Sie, sind neugierig auf Sie und das, was Sie mitbringen werden. Nutzen Sie diesen Augenblick und greifen Sie ihn, er wird für Sie der Fels in der Brandung sein. Die Kinder und Jugendlichen sind es, die Sie durch Ihren Beruf tragen,“ sagte Simone Oldenburg, „Liebe Referendarinnen und Referendare, Sie sind Goldstaub, Sie sind es, die wir dringend brauchen. Danke, dass Sie diesen schönen und wichtigen Beruf ergreifen.“

Von den 89 Referendarinnen und Referendaren, die am 1. Februar ihren Dienst antreten und vor Ort in den Schulen vereidigt werden, beginnen 25 den Vorbereitungsdienst für das Lehramt an Grundschulen, sieben das Referendariat für das Lehramt für Sonderpädagogik und weitere sieben das Referendariat für das Lehramt an beruflichen Schulen. 13 beginnen das Referendariat für das Lehramt an Regionalen Schulen, 37 an Gymnasien.

Rund drei Viertel der zugelassenen Referendarinnen und Referendare haben ihr Erstes Staatsexamen in Mecklenburg-Vorpommern abgelegt. „Dass auch Nachwuchslehrkräfte aus den anderen Bundesländern zu uns kommen, zeugt vom anhaltenden Erfolg der Lehrerwerbekampagne, die für den Vorbereitungs- und Schuldienst in Mecklenburg-Vorpommern wirbt. Das liegt nicht nur an unserem wunderschönen Bundesland, sondern auch an den guten Bedingungen, die wir weiter verbessern möchten: Die Besoldung der Grundschullehrkräfte ist seit dem 1. August 2020 auf die Besoldungsgruppe A13 angeglichen, es wird zusätzlich in den Schulbau, die Altersanrechnungsstunden und das Gesundheitsmanagement investiert. Auch bei der Digitalisierung der Schulen sind wir schon große Schritte vorangekommen – unter anderem durch Corona. Weitere Verbesserungen in der Lehrerbildung, bei den Einstellungsverfahren und der Qualifizierung der Lehrkräfte im Seiteneinstieg werden wir umsetzen. Lehrerin oder Lehrer in Mecklenburg-Vorpommern zu werden, ist eine gute Wahl“, freute sich Bildungsministerin Simone Oldenburg.

Der Vorbereitungsdienst dauert 18 Monate und beginnt in Mecklenburg-Vorpommern vier Mal im Jahr: am 1. August, 1. Oktober, 1. Februar und 1. April. Der nächste Eintrittstermin, für den Bewerbungen voraussichtlich ab Mitte März möglich sind, ist der 1. August 2022.

Debatte um bundesweiten Mindestlohn

Meyer: Mindestlohn ist Erfolgsgeschichte

Schwerin – Im Schweriner Landtag ist am Mittwoch die Einführung eines bundesweiten Mindestlohnes diskutiert worden. „Die Landesregierung unterstützt den Schritt hin zu einer gerechten Entlohnung aller Beschäftigten. Wir setzen uns für die Erhöhung des bundesweiten Mindestlohns auf 12 Euro je Stunde ein. Das haben wir in Mecklenburg-Vorpommern auch im Koalitionsvertrag so festgehalten“, sagte der Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Reinhard Meyer im Landtag. „Die Geschichte des Mindestlohns in Deutschland ist eine Erfolgsgeschichte. Er ist ein aktiver Beitrag für mehr soziale Gerechtigkeit.“

Seit 2015 gibt es in Deutschland einen flächendeckenden Mindestlohn. Seit Jahresbeginn beträgt der Mindestlohn 9,82 Euro. Er wird zum 01. Juli auf 10,45 Euro ansteigen. Inzwischen gibt es bereits einen Entwurf eines Gesetzes für die Erhöhung des Mindestlohnes aus dem Bundesarbeitsministerium. Der Mindestlohn soll demnach zum 01. Oktober 2022 erhöht werden. „Kritiker monieren seit Jahren, dass durch den Mindestlohn die Tarifautonomie ausgehöhlt werde, Tarifverträge reihenweise überflüssig und unzählige Beschäftigte arbeitslos würden. Die Geschichte hat uns eines Besseren gelehrt. Der Mindestlohn ist gut für Deutschland, der Mindestlohn ist gut für Mecklenburg-Vorpommern – und er wird es auch künftig sein“, machte Wirtschaftsminister Meyer im Landtag weiter deutlich.

Im Jahr 2020 waren nur rund 23 Prozent der Betriebe in Mecklenburg-Vorpommern über einen Flächen- oder Haustarifvertrag tarifgebunden. „Das ist zu wenig und muss gerade im Hinblick auf den zunehmenden Wettbewerb um Fachkräfte besser werden“, so Meyer weiter.

Wirtschafts- und Arbeitsminister Meyer forderte im Landtag höhere Löhne für die Beschäftigten und mehr Tarifbindung bei den Unternehmen. „Deswegen werden wir eine Tariftreueregelung bei der Öffentlichen Auftragsvergabe einführen. Und auch in der Wirtschaftsförderung sollen vor allem die Unternehmen von Fördergeldern profitieren, die ihre Beschäftigten entsprechend gut entlohnen. Hier denken wir über entsprechende Anreize bei der Förderung für Unternehmen nach“, sagte Wirtschafts- und Arbeitsminister Meyer abschließend.

Impfungen geben mehr Sicherheit

Hohes Interesse bei Schülerinnen und Schülern an weiteren Impfangeboten

Schwerin – Circa 3.000 Schülerinnen und Schüler in Mecklenburg-Vorpommern möchten die angekündigten Impfangebote der Landesregierung wahrnehmen. Das hat eine Abfrage der Landesregierung bei den Eltern von Kindern und Jugendlichen ab 12 Jahren ergeben. Vor rund einer Woche hatten Bildungsministerin Simone Oldenburg und Gesundheitsministerin Stefanie Drese mit einem gemeinsamen Elternbrief für die freiwilligen Corona-Schutzimpfungen geworben.

Um die 1.000 Schülerinnen und Schüler im Land möchten demnach ein erstes Mal geimpft werden. Weitere Kinder und Jugendliche haben sich für eine Zweitimpfung und für eine Booster-Impfung angemeldet.

„Das ist ein gutes Ergebnis. Wir freuen uns, dass sich viele Kinder und Jugendliche im Land impfen lassen möchten. Damit schützen sie nicht nur sich selbst, sondern auch ihre Lehrerinnen und Lehrer, Freunde und Familienangehörigen“, so Bildungsministerin Oldenburg und Gesundheitsministerin Drese.

Die Impfungen erfolgen außerhalb der Unterrichtszeiten und sollen zeitnah mit mobilen Teams starten.

Erfolgreiches erstes Jahr für AzubiTicket MV

Meyer: Vorzüge des digitalen Tickets haben überzeugt 

Fahrten zur Berufsschule, zum Ausbildungsplatz und in der Freizeit möglich

Schwerin – Seit rund einem Jahr gibt es das digitale AzubiTicket MV. Bis jetzt sind mehr als 7.750 Tickets verkauft worden. „Das digitale AzubiTicket MV ist bereits im ersten Jahr sehr gut angenommen worden. Die Vorzüge des klimafreundlichen öffentlichen Verkehrsangebots haben zusammen mit dem finanziell attraktiven Angebot überzeugt. Der Weg zur Berufsschule, zum Ausbildungsplatz und auch Freizeitfahrten werden durch das Ticket abgedeckt. Ein echter Mehrwert für die Nutzer“, sagt der Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Reinhard Meyer.

Das AzubiTicket MV für 365 Euro im Jahr gilt landesweit im gesamten Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV). Dabei gibt es keine räumlichen und zeitlichen Einschränkungen; die Gültigkeit ist unabhängig von der zurückgelegten Wegstrecke (gefahrene Kilometer), vom Fahrtzweck (Berufsschule, Ausbildungsbetrieb, Freizeit) oder vom Zeitpunkt der Fahrt.

Zu den Berechtigten gehören landesweit Auszubildende, Freiwilligendienstleistende und Beamtenanwärter der Laufbahngruppe I. Auch Auszubildende, die ihren Ausbildungsplatz in Mecklenburg-Vorpommern haben, jedoch zur Berufsschule in ein anderes Bundesland reisen müssen, haben Anspruch auf das AzubiTicket MV. Das Ticket gilt dann bis zum letzten Halt vor der Landesgrenze. Auch Auszubildende, die in Mecklenburg-Vorpommern eine Berufsschule besuchen, aber in einem anderen Bundesland einen Ausbildungsvertrag geschlossen haben, können das Ticket kaufen.

„Wir wollen für unser Land eine klimafreundliche, bequeme und bezahlbare Mobilität für alle. Mit dem AzubiTicket ist dafür ein wichtiger Schritt getan“, sagte Verkehrsminister Meyer.

Da wesentliche Berufsschulstandorte für Auszubildende aus dem Landkreis Nordwestmecklenburg in Lübeck liegen, gilt das AzubiTicket MV ausnahmsweise auch für Fahrten der nach Lübeck verkehrenden Buslinien von NAHBUS sowie die Züge der Regionalexpresslinie 4, maximal bis zum Lübecker Hauptbahnhof.

Das Land unterstützt das Ticket in den Jahren 2021 und 2022 mit jeweils rund fünf Millionen Euro jährlich. Es ist vorgesehen, das AzubiTicket MV langfristig fortzuführen.

Das Land Mecklenburg-Vorpommern unterstützt Auszubildende darüber hinaus im Rahmen der „Richtlinie zur Gewährung von Zuschüssen des Landes Mecklenburg-Vorpommern für Schülerinnen und Schüler beruflicher Schulen zu den Kosten der Unterbringung sowie zu Fahrtkosten bei notwendiger auswärtiger Unterkunft“.