Menü Schließen

Autor: Rügenbote

Landwirtschaftszählung

Licht und Schatten liegen eng beieinander

Schwerin – Das statistische Landesamt hat heute die ersten vorläufigen Ergebnisse der Landwirtschaftszählung 2020 bekanntgegeben. Mit endgültigen Ergebnissen sei zwar erst im Juli dieses Jahres zu rechnen, so Agrarminister Dr. Till Backhaus, doch die Zahlen zeigten bereits eine ambivalente Entwicklung:

„Die positive Entwicklung auf dem Sektor des ökologischen Landbaus bildet einen Silberstreif am Horizont. Aufgrund der besonders umwelt- und tierartgerechten Wirtschaftsweise besitzt der Öko-Landbau einen hohen Stellenwert in der Landespolitik. Das Land stellt daher für die Honorierung der ökologischen Wirtschaftsweise in dieser Förderperiode zusätzlich 220 Mio. Euro zur Verfügung (55 Mio. Euro mehr als geplant). Nach den sehr guten Flächenzuwächsen in Mecklenburg-Vorpommern liegt Schwerpunkt der Arbeit nun darin, die Wertschöpfung zu halten und zu erhöhen. Denn die Nachfrage nach Bio-Erzeugnissen steigt. Inzwischen stammen 30 Prozent der Bio-Eier aus MV. Beim Bio-Schweine- und beim Bio-Rindfleisch beträgt der Anteil aus MV 25 bzw. 30 Prozent. Damit belegen wir den Spitzenplatz in Deutschland. Doch die Nachfrage kann bisher nur teilweise durch deutsche Ökoprodukte befriedigt werden.

So kamen 2018/19 schätzungsweise 17 % des Biogetreides, 30 % der Biotrinkmilch und 24 % des Bioschweinefleisches aus dem Ausland. Hier ergeben sich Marktpotentiale insbesondere für kleinere und mittlere landwirtschaftliche Betriebe. Dies dürfen nicht ungenutzt bleiben. Denn, während die Erzeugerpreise in der konventionellen Landwirtschaft weiter fallen, konnte das Preisniveau im Ökolandbau mindestens gehalten, in Teilen sogar gesteigert werden. Aktuelle Marktanalysen und Rückmeldungen aus Biobetrieben in MV zeigen, dass die Corona­-Krise dem deutschen Öko-Markt ein weiteres Umsatzwachstum gebracht hat. So wird aus dem Naturkostfachhandel von 30 – 60 % mehr Umsatz berichtet. Aufgrund der insgesamt zu erwartenden wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Krise ist es von hoher Bedeutung, die heimische Wirtschaft weiter zu stärken“ so der Agrar- und Umweltminister.

Weitere Ergebnisse der statistischen Erhebung machten aber auch klar, wo die Probleme liegen, so Backhaus.

„Die landwirtschaftlich genutzte Fläche ist seit der letzten Erhebung 2016 nahezu konstant geblieben. Das klingt zunächst positiv, doch ganz so einfach ist es nicht. Der Rückgang von 0,1 % bei 1,347 Mio. ha bedeutet einen Verlust von 1.347 ha und damit die flächenmäßige Existenzgrundlage von fast fünf Durchschnittsbetreiben in MV. Der Druck, landwirtschaftliche Flächen für andere Nutzungen in Anspruch zu nehmen, bleibt also nach wie vor hoch, sei es für die Wohnbebauung, Infrastruktur oder für die Errichtung von Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energie. Der Schutz landwirtschaftlicher Flächen vor anderen Nutzungen bleibt für mich deshalb ein wichtiges Ziel. Denn landwirtschaftliche Flächen – dazu zähle ich auch Flächen, die für Umwelt- und Klimaschutzmaßnahmen aus der unmittelbaren Nutzung genommen werden – bleiben die zentrale Produktions­grundlage der Betriebe und diese sind insgesamt nicht vermehrbar“, sagt der Minister.

Sorge bereitet dem Minister auch der Rückgang der Tierbestände.

„Der starke Abbau, insbesondere im Rinderbereich, ist ein herber Verlust. Tierhaltung erhöht die landwirtschaftliche Wertschöpfung in den Betrieben und ist Grundlage für Beschäftigung und Arbeitsplätze im ländlichen Raum. Die fortlaufend abnehmende Tendenz bei der Milchkuhhaltung zeigt, in der Milcherzeugung passen die Erlöse einfach nicht zu den wachsenden Kosten. Der Preisverfall ist so weit fortgeschritten, dass nicht mehr kostendeckend produziert werden kann. Das Preisdumping führt zum AUS für Betriebe. Und diese Betriebe kommen nie mehr wieder. Das ist eine Tragödie. Auch für Junglandwirte, die wir dringend brauchen, erwächst da wenig Perspektive.

Einzelhandel und Verarbeitung sind in der Pflicht, endlich zu kostendeckenden Preisen zu kommen. Für den Erhalt der Milcherzeugung ist es zum Beispiel essentiell, dass die Diskussionen um die Nutztierhaltung der Zukunft sehr schnell zu Ende kommen und die Ergebnisse dann in die Realität überführt werden, sprich höhere Anforderungen an die Tierhaltung (Klima-, Tierschutz) müssen honoriert werden. Wenn die Verbraucher dazu nicht bereit sind, muss der Staat einschreiten, z.B. mit der Verbrauchs­steuer oder Tierwohlabgabe.

Der Erhalt der Milcherzeugung ist auch wichtig, da wir, im Gegensatz zu anderen Warenbereichen, hier noch eine umfangreiche Verarbeitungsindustrie im Land haben. MV ist eines der Bundesländer mit der geringsten Viehdichte pro ha landwirtschaftliche Fläche. Eine sinnvolle und umweltgerechte Verwertung von Nährstoffen aus der Tierhaltung im Sinne der Kreislaufwirtschaft ist in MV uneingeschränkt möglich, die flächengebundene Tierhaltung wird umgesetzt und würde auch bei einer Trendumkehr und wachsenden Tierbeständen realisiert werden können“, so Minister Backhaus abschließend.

Grünes Licht für Wasserstoff Made in MV

Laage – Das Unternehmen APEX Energy Solutions Teterow GmbH möchte in Laage bei Rostock im großen Stil Wasserstoff produzieren und von dort vertreiben. Das Land Mecklenburg-Vorpommern erteilt nun die Genehmigung zur Errichtung und den Betrieb einer Demonstrationsanlage. Umweltminister Dr. Till Backhaus übergab dazu den Genehmigungsbescheid.

„Wasserstoff ist ein vielversprechender Weg raus aus den fossilen Brennstoffen und hinein in saubere und nachhaltige Antriebssysteme. Ich bin sehr glücklich, dass mit APEX in Laage wohl bald ein junges und hochinnovatives Unternehmen hier aus unserem Land an den Markt geht.“, freut sich Umweltminister Dr. Backhaus.

Minister Dr. Backhaus übergab den Bescheid im Rahmen einer Videokonferenz an den Geschäftsführer der Firma, Herrn Mathias Hehmann. Aufgrund der Corona-Pandemie war ein Besuch vor Ort nicht möglich. In seinem Grußwort lobte der Minister jedoch die hohe Innovationskraft und die Bedeutung des jungen Unternehmens für die Region:

„Mitten in unserem Land wollen Sie eine der zukunftsweisendsten Anlagen in diesem Bereich errichten und von hier aus den technologischen Fortschritt voranbringen. Sie hätten den Standort nicht besser wählen können. Infrastrukturell sind Sie hervorragend angebunden, dazu unweit unserer schönen Hansestadt Rostock. Die Wirtschaft in Rostock gedeiht und auch die Unternehmen vor Ort erkennen, dass nachhaltige Konzepte die Zukunft bedeuten. Zudem hat Rostock eine hervorragende Uni mit motivierten jungen Nachwuchswissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern, die gerne in der Region bleiben.“

Das Konzept des Unternehmens sieht eine ganzheitliche Produktion von Wasserstoffangeboten vor, von der Elektrolyse (Umwandlung von Wasser zu Wasserstoff) bis hin zur Fertigung von Brennstoffzellen sowie Tank- und Speichersystemen. Mit den Komponenten soll das Werk bei Laage der erste klimaneutrale Gewerbepark werden.

Die Genehmigung für die Demonstrationsanlage wurde laut Ministerium von der zuständigen Behörde, dem StALU Mittleres Mecklenburg, zügig bearbeitet. Der Minister lobte die Zuverlässigkeit des Amtes: „In Rekordzeit haben unsere Leute Ihren Antrag unter die Lupe genommen und genauestens geprüft. Ich bin unseren Leuten dafür dankbar, denn wir wollen ja schnell voran kommen mit dem Wechsel zu sauberen Energien.“

Im Fazit zeigt sich der Minister für Landwirtschaft und Umwelt sehr zufrieden mit den Fortschritten des Unternehmens. Auch Ideen hat der Minister schon, wie der Wasserstoff im Land selbst genutzt werden könnte: „Mir liegt die nachhaltige Entwicklung der ländlichen Räume sehr am Herzen. Da sich Wasserstoff hervorragend als Energiezwischenspeicher eignet, sehe ich hier großes Potential. In Zukunft könnten damit auch Haushalte in abgelegenen Gebieten zuverlässig mit sauberem Strom, Wärme und Mobilität versorgt werden.“

Die Anregung des Ministers, auch lokale Höfe mit Wasserstoff zu versorgen, hat die Firma nach dessen letzten Besuch im Sommer 2020 aufgenommen. So bestehe enger Kontakt zu einem nahegelegenen Gutshof.

Bankengipfel

Finanz- und Wirtschaftsminister sagen kurzfristige Unterstützung zu

Schwerin – In einer Telefonkonferenz haben Wirtschaftsminister Harry Glawe und Finanzminister Reinhard Meyer sich heute mit Vertretern der Sparkassen, Genossenschafts- und Privatbanken sowie den Sozialpartnern auf Maßnahmen verständigt, um die heimische Wirtschaft bei der Bewältigung der Corona-Folgen weiter zu unterstützen.

Die Teilnehmer schätzten die aktuelle Lage der Unternehmen in Mecklenburg-Vorpommer grundsätzlich noch als verhältnismäßig gut ein, warnten allerdings vor noch nicht absehbaren Folgen. Vor allem das Eigenkapital der Unternehmen werde durch den verlängerten Lockdown weiter aufgezehrt. Daher seien nicht nur kurz- sondern auch mittelfristige Maßnahmen erforderlich.

Insbesondere in Mecklenburg-Vorpommern ist die Wirtschaft eher kleinteilig geprägt. So haben rund 97 Prozent der Betriebe im Land weniger als 50 Beschäftigte. Diese Unternehmen können viele Bundesprogramme nicht in Anspruch nehmen und haben daher nur begrenzten Zugang zu neuen Kapitalquellen. Gleiches gilt für mittlere Unternehmen oberhalb von 50 Beschäftigten.

Finanzminister Reinhard Meyer und Wirtschaftsminister Harry Glawe einigten sich daher mit den Branchenvertretern auf drei Punkte:

  1. Bis die Förderzusagen des Bundes greifen, will das Land eine Brückenfinanzierung für die Bundeshilfen prüfen. Damit soll die Eigenkapitallage der Unternehmen kurzfristig gestärkt werden.
  2. Gemeinsam mit den Wirtschaftskammern und der Kreditwirtschaft soll ein Projekt zur Sanierungsmediation initiiert werden. Damit sollen mittelfristig zu erwartende Insolvenzen vermieden und die Fortführung von Betrieben ermöglicht werden.
  3. In der Mitte Januar vereinbarten Taskforce Wirtschaft sollen mit Vertretern der Staatskanzlei, des Wirtschafts- sowie des Finanzministeriums insbesondere steuerliche Maßnahmen erörtert werden, um Liquidität und Eigenkapital der Unternehmen im Land nachhaltig zu stärken.

Finanzminister Reinhard Meyer: „Soforthilfen und Abschlagszahlungen sind wichtig, aber man darf die längerfristigen Perspektiven nicht aus den Augen lassen. Für die meisten Betriebe bei uns im Land endet die Corona-Pandemie nicht mit dem Ende des Lockdowns. Wir sind uns alle einig: Wenn wir Arbeitsplätze und Steuereinnahmen erhalten wollen, müssen wir schnell und unbürokratisch beim Wiederanlauf der Wirtschaft helfen. Die heute vereinbarten Maßnahmen sind dafür ein erster Schritt.“

Neue Kindertagesförderungs-Verordnung

Notfallbetreuung ab Inzidenzwert von 150

Schwerin – Heute ist die aktualisierte Corona-Kindertagesförderungs-Verordnung in Kraft getreten. Mecklenburg-Vorpommern setzt damit die Schutzphase in der Kindertagesförderung (Krippe, Kindergarten, Kindertagespflege, Hort) bis zum 14. Februar fort. Darüber hinaus sind die Empfehlungen des Sozialministeriums zum Schutz von Beschäftigten und Kindern in der Kindertagesförderung im Zusammenhang mit dem Corona-Virus aktualisiert worden.

„Die Kitas und Tagespflegestellen bleiben in der Schutzphase geöffnet. Wir appellieren aber weiterhin an alle Eltern, dieses Angebot nur in Anspruch zu nehmen, wenn es beruflich gar nicht anders geht und keine Möglichkeit besteht, die Kinder zu Hause zu betreuen“, betonte Sozialministerin Stefanie Drese. Auch eine verkürzte Betreuungszeit des Kindes in der Kita solle durch die Eltern geprüft werden.

Eltern müssen ihre Kinder zur Teilnahme an der Kindertagesförderung während der Schutzphase in ihrer Kita anmelden. Im Kindergarten, in der Krippe und Kindertagespflegestelle müssen Kinder keine Mund-Nasen-Bedeckung (MNB) tragen. In Horten müssen Kinder und Beschäftigte grundsätzlich eine MNB in dem Gebäude tragen. „Auf dem Außengelände des Hortes besteht für die Kinder und Beschäftigten keine Pflicht zum Tragen einer MNB“, so Drese.

Sofern zwei Werktage in Folge die Zahl der Neuinfektionen mit SARS-CoV-2 der letzten sieben Tage je 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner landesweit 150 oder höher ist, ist der Besuch von Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen im Gebiet des Landes Mecklenburg-Vorpommern grundsätzlich für Kinder ab dem darauffolgenden Tag untersagt. Gleiches gilt, wenn in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt dieser Inzidenzwert zwei Werktage in Folge überschritten ist.

Das Besuchsverbot gilt für Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen in dem jeweiligen Landkreis oder der kreisfreien Stadt. Der Wohnsitz der Kinder ist insofern nicht entscheidend.

Drese: „Ab einem Inzidenzwert von 150 ist nur noch eine Notfallbetreuung möglich. Die Eltern dürfen dann grundsätzlich ihre Kinder nicht in Krippe, Kindergarten und Hort bringen.“ Aktuell findet in den Landkreisen Mecklenburgische Seenplatte, Ludwigslust-Parchim (ab 25. Januar) und Vorpommern-Greifswald (ab 27. Januar) eine Notfallbetreuung statt.

Als Ausnahme von dem Besuchsverbot dürfen Kinder die Notfallbetreuung der Kindertageseinrichtungen (Kindergärten, Krippen und Horte) und die Kindertagespflegestellen in den folgenden Fällen besuchen:

  • in familiären Härtefällen, insbesondere, wenn wegen einer Kindeswohlgefährdung der Besuch einer Kindertageseinrichtung als Folge einer familiengerichtlichen Entscheidung oder im Rahmen von Maßnahmen und Schutzplänen erforderlich ist,
  • in begründeten Einzelfällen Kinder in stationären und teilstationären Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe,
  • in begründeten Einzelfällen Kinder von Alleinerziehenden und
  • Kinder bei denen mindestens ein Elternteil in einem Bereich der kritischen Infrastruktur nach § 2 Absatz 10 Corona-KiföVO M-V tätig ist und eine private Kinderbetreuung nicht anderweitig verantwortungsvoll organisiert werden kann.

Das Besuchsverbot bleibt in Kraft, bis die Zahl der Neuinfektionen laut der Veröffentlichung des Landesamtes für Gesundheit und Soziales je 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner landesweit zehn Tage in Folge unter 150 landesweit bzw. in dem jeweiligen Landkreis oder der kreisfreien Stadt gesunken ist. Die Landkreise und kreisfreie Städte können für ihren Zuständigkeitsbereich unter Berücksichtigung des Infektionsgeschehens und der möglichen Folgen für die Gesundheit der Bevölkerung durch Allgemeinverfügung das Besuchsverbot länger in Kraft lassen.

Hohe Bereitschaft beim Impfen

Gesundheitsminister informiert sich am Klinikum Südstadt in Rostock über Zweitimpfungen

Rostock – Gesundheitsminister Harry Glawe hat sich am Montag am Klinikum Südstadt der Hansestadt Rostock über den Stand der Mitarbeiterversorgung mit Impfstoff informiert. Nach der Erstimpfung von 200 Mitarbeitern am Klinikum Südstadt in Rostock am 29. Dezember 2020 erhielten diese Kollegen heute ihre zweite Schutzimpfung gegen Corona.

„Die Impfungen kommen auch beim medizinischen Personal weiter voran. Die Zahl der Zweitgeimpften steigt weiter an. Das freut mich besonders, denn die Organisation der klinikinternen Impfungen bedeutet nochmal einen erheblichen Zusatzaufwand in diesen ohnehin Corona bedingten sehr arbeitsintensiven Zeiten in den Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen. Das ist bei laufendem Klinikbetrieb eine enorme logistische Leistung. Wir werden weiter für eine Impfung werben, um das Corona-Virus erfolgreich einzudämmen. Jede Impfung schafft mehr Sicherheit, sich und andere zu schützen“, sagte Mecklenburg-Vorpommern Gesundheitsminister Harry Glawe vor Ort.

Der Minister bedankte sich heute bei allen Beteiligten, die zum Erfolg der Impfkampagne und zügigen Schutz des Klinikpersonals beitragen.

Insgesamt haben jetzt am Klinikum Südstadt 450 Mitarbeiter ihre erste Impfung und 200 Mitarbeiter ihre zweite Impfung erhalten. Dafür wurde der Hörsaal in ein Impfzentrum mit einem Aufklärungsbereich, einer Spritzstation, fünf Impfstellen, einer Dokumentation und Ruheplätzen umgebaut.

„Die Impfbereitschaft wächst ständig und ist viel höher als erwartet. Inzwischen haben sich schon mehr als die Hälfte der Mitarbeiter, über 700, im Impfportal des Klinikums angemeldet“, sagte Dr. Melanie Jäckel, Leitende Krankenhaushygienikerin und Pandemiebeauftragte des Südstadtklinikums. „Wir sind sehr erfreut über die steigende Akzeptanz und hoffen, dass wir bald alle registrierten Mitarbeiter impfen können.“

Aktuell wurden bislang nach Angaben des Robert-Koch-Institutes 53.688 Menschen in Mecklenburg-Vorpommern geimpft (Anzahl Erst- und Zweitimpfungen). Davon haben 3.742 Personen eine Zweitimpfung erhalten.

„Insgesamt sind rund 24.000 Impfungen (Erst- und Zweitimpfung) aufgrund der beruflichen Indikation, wie beispielsweise medizinisches Personal oder auch Pflegepersonal, erfolgt. Es ist gut, dass wir im bundesweiten Vergleich weit vorn sind. Viel wichtiger ist aber, dass in Deutschland und Europa insgesamt immer mehr Menschen geimpft werden können. Erst die Herdenimmunität schafft Sicherheit für uns alle und ermöglicht die Rückkehr in ein normales Leben. Entscheidend ist, dass zugesagte Liefermengen der Hersteller auch verlässlich eingehalten werden“, sagte Mecklenburg-Vorpommerns Gesundheitsminister Harry Glawe abschließend.

An 18.500 Personen sind bislang Schreiben zum Impfen in den Testzentren versandt worden. Es gibt 12 Impfzentren mit bis zu 40 mobilen Teams, die den Impfzentren angeschlossen sind. Die Impfzentren werden in Verantwortung der Landkreise und kreisfreien Städte betrieben.

Schulorganisation in Hochrisikogebieten

Regelungen in Gebieten mit einer 7-Tage-Inzidenz ab 150

Schwerin – Die Landesregierung hat sich am vergangenen Freitag mit den Landkreisen, den kreisfreien Städten, der Wirtschaft, den Gewerkschaften und Sozialverbänden in Mecklenburg-Vorpommern darauf verständigt, mit stärkeren Schutzmaßnahmen die Ausbreitung des Coronavirus einzudämmen. In Gebieten mit mehr als 150 Infektionsfällen pro 100.000 Einwohner in den vergangenen sieben Tagen gelten auch für die Schulen ab Montag, 25. Januar 2021, strengere Regeln. Bislang war das erst ab einer 7-Tage-Inzidenz von 200 Infektionsfällen pro 100.000 Einwohner der Fall.

In Landkreisen oder kreisfreien Städten mit einer 7-Tage-Inzidenz ab 150 ist Schülerinnen und Schülern der Besuch der Schulen weitestgehend untersagt. Auch die Grundschulen sind – bis auf eine Notbetreuung – geschlossen. Es gilt das Distanzlernen. Kinder in den Jahrgangsstufen 1 bis 6, deren Eltern in Bereichen mit wichtiger Bedeutung für das Gemeinwesen tätig sind, können eine Notbetreuung in Anspruch nehmen.

Eine Ausnahme bilden Schülerinnen und Schüler der Abschlussklassen. Sie erhalten unter Einhaltung strenger Hygienevorschriften die Möglichkeit des Präsenzunterrichts zur Vorbereitung ihrer Prüfungen. Abschlussjahrgänge sind:

  • Jahrgangsstufe 10 der Mittleren Reife an Regionalen Schulen und Gesamtschulen im Bildungsgang der Mittleren Reife,
  • Jahrgangsstufe 12 an den Gymnasien und den Gesamtschulen,
  • Jahrgangsstufe 13 an Abendgymnasien,
  • alle 10. Jahrgangsstufen der Mittleren Reife an den Überregionalen Förderzentren (ÜFZ),
  • Jahrgangsstufen 9 und 10 der Schulen mit dem Förderschwerpunkt Lernen,
  • alle Abschlussklassen an beruflichen Schulen.

Für Schülerinnen und Schüler an beruflichen Schulen ist der Besuch der Schule für die Durchführung des fachpraktischen Unterrichts in den Ausbildungen der Gesundheitsfachberufe erlaubt, sofern dieser fachpraktische Unterricht nicht in geeigneten alternativen Unterrichtsformaten gestaltet werden kann.

Für den Landkreis Ludwigslust-Parchim gelten diese Regelungen schon ab Montag, 25. Januar 2021. Die Schulen und Eltern wurden bereits informiert. Für den Landkreis Vorpommern-Greifswald ab Mittwoch, 27. Januar 2021. Montag und Dienstag bilden sogenannte Übergangstage. Für den Landkreis Mecklenburgische Seenplatte gelten diese Regelungen bereits und bleiben weiterhin bestehen. Das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur und die Landkreise informieren auch über ihre Internetseiten.

Regelungen für die Notbetreuung

Wenn Erziehungsberechtigte die Notbetreuung in der Schule in Anspruch nehmen wollen, müssen sie eine Unabkömmlichkeitserklärung – einschließlich der Bestätigung vom Arbeitgeber – vorlegen sowie erklären, dass eine private Kinderbetreuung nicht anderweitig verantwortungsvoll organisiert werden kann. Selbstständige legen zur Unabkömmlichkeit eine entsprechende Eigenerklärung vor. Eltern müssen also zwei Formulare – die Selbsterklärung zur Notbetreuung und die Unabkömmlichkeitsbescheinigung – vorlegen. Erziehungsberechtigte erhalten entsprechende Formulare über die Schule oder können sie auf der Internetseite des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur herunterladen.

Die Notbetreuung ist für Kinder gedacht, deren Eltern/Erziehungsberechtigte in Organisationen oder Einrichtungen mit wichtiger Bedeutung für das Gemeinwesen arbeiten (kritische Infrastruktur). Hierzu zählen:

Medizinischer Gesundheits- und Pflegebereich:

a) insbesondere Krankenhäuser, Rettungsdienste, niedergelassene Ärztinnen und Ärzte, Zahnarztpraxen, medizinische Fachangestellte,

b) psychologische Psychotherapeuten, Kinder- und Jugendlichen-Psychotherapeuten, psychosoziale Notfallversorgung,

c) stationäre Pflegeeinrichtungen der Altenhilfe, ambulante Pflegedienste,

d) Hebammen, Gesundheitsfachberufe,

e) Herstellung-, Prüfung- und Transport von Arzneimitteln, Medizinproduktherstellung, Hygieneartikeln oder Desinfektionsmitteln,

f) Apotheken und Sanitätshäuser,

g) veterinärmedizinische Notfallversorgung;

Sonstiger Medizinischer Gesundheits- und Pflegebereich:

a) Krankenkassen,

b) Unterstützungsbereiche des medizinischen Gesundheits- und Pflegebereich (z. B. Reinigung, Wäscherei, Essensversorgung und Verwaltung);

Staatliche Verwaltung:

a) Kernaufgaben der öffentlichen Verwaltung und Justiz,

b) Polizei, Bundeswehr, Zoll, Feuerwehr (Berufsfeuerwehr, Schwerpunktfeuerwehren und Werksfeuerwehren), Katastrophenschutz, Verfassungsschutz,

c) Agentur für Arbeit und Jobcenter,

d) Behörden des Arbeits-, Gesundheits- und Verbraucherschutzes,

e) Straßenmeistereien und Straßenbetriebe,

f) Finanzverwaltung,

g) Hochschulen und sonstige wissenschaftliche Einrichtungen,

h) Regierung und Parlament;

Justizeinrichtungen, Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, Notarinnen und Notare, Justiz-, Maßregel-, Abschiebungshaftvollzugsdienst;

Schulen, Kinder- und Jugendhilfe, Behindertenhilfe, Krisen-und Konfliktberatung:

a) Sicherstellung der Förderung in Schulen, Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege, der notwendigen Betreuung in stationären Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe (zum Beispiel Hilfen zur Erziehung) und Einrichtungen für Menschen mit Behinderung,

b) notwendige Hilfe- und Schutzangebote der Kinder und Jugendhilfe sowie Hilfe- und Schutzangebote für weitere schutzbedürftige Personen,

c) Schwangerschaftskonfliktberatung, Beratungspersonal des Frauen- und Kinderschutzes sowie sozialer Kriseninterventionseinrichtungen;

Lebensmittelversorgung:

 a) Landwirtschaft, Lebensmittelproduktion und -verarbeitung, Lebensmittelhandel,

b) Fischereiwirtschaft,

c) Drogerien,

d) Zulieferung und Logistik für Lebensmittel;

 Öffentliche Daseinsvorsorge:

a) Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben,

b) Strom-, Gas-, Wasser-, Fernwärme-, Kraftstoffversorgung, Abwasserbeseitigung, Abfallentsorgung,

c) Tankstellen,

d) Informationstechnik und Telekommunikation (Entstörung und Aufrechterhaltung der Netze und der Kommunikationsinfrastruktur),

e) Finanz- und Versicherungswesen (Bargeldversorgung, Zahlungsverkehr,Versicherungsdienstleistungen, Kreditvergabe), Steuerberaterinnen und Steuerberater,

f) Öffentlicher Personennah- und Personenfern- sowie Güterverkehr, Flug- und Schiffsverkehr,

g) Post- und Paketzustelldienste,

h) Bestatterinnen und Bestatter,

i) Sicherheitsdienste für die kritische Infrastruktur,

j) Reinigungsdienste für die kritische Infrastruktur;

Medien: insbesondere Nachrichten- und Informationswesen sowie Risiko- und Krisenkommunikation.

Das Besuchsverbot an Schulen bleibt in Kraft, bis die 7-Tage-Inzidenz landesweit bzw. bezogen auf den Landkreis oder die kreisfreie Stadt an 10 Tagen in Folge unter 150 gesunken ist.

Neue Prüfungstermine für das Abitur 2021

Schwerin – Die Termine für die schriftlichen Prüfungen zum Abitur 2021 in Mecklenburg-Vorpommern stehen fest. Der Start der schriftlichen Prüfungen ist vom 13. April auf den 23. April 2021 verschoben. Die Prüfungen werden am Freitag, den 23. April 2021 mit dem Fach Englisch beginnen. Am 26. April folgen die Fächer Latein/Schwedisch/Polnisch, Ernährungslehre mit Chemie, Gesundheit, Metalltechnik, Elektrotechnik, Bautechnik, Datenverarbeitungstechnik, Gestaltungs- und Medientechnik, Betriebs- und Volkswirtschaftslehre, Wirtschaftsinformatik. Die weiteren Termine können der genauen Auflistung im Anhang entnommen werden. Die normalen Prüfungen – also ohne die Nachprüfungen – werden am 12. Mai enden. Die Nachprüfungstermine sind zwischen dem 18. Mai und dem 27. Mai.

Das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur hat die Schulen heute in einem Hinweisschreiben über die neuen Termine informiert. „Für die Schülerinnen und Schüler ist es wichtig, frühzeitig zu wissen, wann sie in welchem Fach geprüft werden“, sagte Bildungsministerin Bettina Martin. „Damit können sie sich jetzt zielgerichtet auf die Prüfungen vorbereiten.“

Für die Prüfungstermine zur Mittleren Reife ergeben sich keine Änderungen, da der Start dieser Prüfungen schon zuvor später als die Abiturprüfungen angesetzt war. Sie werden wie geplant am 28. April beginnen und bis zum 3. Mai dauern. Nachprüfungen werden dann zwischen dem 26. und dem 31. Mai sein.

„Wichtig ist, dass den Schülerinnen und Schülern für ihre Abschlüsse keine langfristigen Nachteile durch die Corona-Pandemie entstehen. Deshalb bin ich sehr froh, dass klar ist, dass die Bundesländer die Abiture gegenseitig anerkennen werden und dass sichergestellt wird, dass die in diesem Jahr erworbenen Abschlüsse überall als gleichwertig anerkannt werden“, sagte Bildungsministerin Martin.

Jugend- und Schulsozialarbeit

Rostock – Das Sozialministerium hat mit den kreisfreien Städten Rostock und Schwerin Vereinbarungen zur Förderung und Umsetzung der Jugend- und Schulsozialarbeit in diesem und im kommenden Jahr geschlossen. Danach erhält die Hanse- und Universitätsstadt Rostock insgesamt knapp 2,26 Millionen Euro und die Landeshauptstadt Schwerin fast 1,08 Millionen Euro. Die Mittel des Landes werden aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF) zur Verfügung gestellt.

„Die Jugend- und Schulsozialarbeit hat für die individuelle Förderung junger Menschen in unserem Land eine hohe Bedeutung. Deshalb unterstützen wir die dafür originär zuständigen Landkreise und kreisfreien Städte bei dieser wichtigen Aufgabe auch in den Jahren 2021 und 2022“, verdeutlichte Sozialministerin Stefanie Drese. Damit bestehe für die Zukunft Planungssicherheit für die Jugend- und Schulsozialarbeit in den kreisfreien Städten Rostock und Schwerin.

Gemeinsames Ziel von Land, kommunaler Ebene und Jugendhilfeträgern ist nach Aussage von Ministerin Drese, junge Menschen in der Schule erfolgreich sozialpädagogisch zu betreuen und vor allem beim Übergang in die Ausbildung zu unterstützen. „Die mit den Städten Rostock und Schwerin unterzeichneten Vereinbarungen zur Ausgestaltung der Jugend- und Schulsozialarbeit bilden die finanzielle Basis und dienen zugleich als Grundlage für die Umsetzung der fachpolitischen Ziele im Bereich der Jugend- und Schulsozialarbeit in Mecklenburg-Vorpommern“, betonte Drese.

Im Einzelnen erhält die Hansestadt Rostock in diesem Jahr gut 513.000 Euro für die Jugendsozialarbeit und 617.000 Euro für die Schulsozialarbeit. Für 2022 sind es 511.000 Euro (Jugendsozialarbeit) bzw. 617.000 Euro (Schulsozialarbeit). Die Landeshauptstadt Schwerin bekommt in diesem Jahr fast 242.000 Euro für die Jugendsozialarbeit und gut 290.000 Euro für die Schulsozialarbeit. Im Jahr 2022 sind es etwa 247.000 Euro (Jugendsozialarbeit) bzw. über 298.000 Euro (Schulsozialarbeit).

Insgesamt stellt das Sozialministerium in den Jahren 2021 und 2022 den Landkreisen und kreisfreien Städten zur Finanzierung der Jugend- und Schulsozialarbeit im Land gut 17,15 Millionen Euro aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) zur Verfügung. Darüber hinaus sind landesseitig jährlich bis zu 1,8 Millionen Euro für die anteilige Finanzierung der durch die Kommunen aus BuT-Restmitteln finanzierten Stellen in der Schulsozialarbeit eingeplant.

Die Beträge, die auf den Landkreis bzw. die kreisfreie Stadt in den Jahren 2021 und 2022 entfallen, berechnen sich nach dem Anteil der jeweils dort lebenden 10- bis 26-jährigen Einwohner*innen sowie einem Pauschbetrag für standardisierte Einheitskosten.