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Autor: Rügenbote

Rahmen­bedingungen der Landesforstanstalt

Schwerin – Eine Gesetzesänderung soll die rechtlichen Rahmen­bedingungen schaffen, dass die Landesforstanstalt neben der Erwartung wirtschaftlichen Handelns auch zukünftig die vielfältigen Erwartungen der Gesellschaft an den Wald erfüllen kann. Forstminister Dr. Till Backhaus begründete heute im Landtag den entsprechenden Entwurf eines Änderungsgesetzes.

„Die Landesforstanstalt kann seit dem Beschluss seiner Errichtung im Jahre 2005 auf eine erfolgreiche Unternehmensgeschichte zurückblicken“, sagte Backhaus. Die Anstalt habe sogar anstelle des vorherigen Zuschussbedarfs nicht unbeträchtliche Rücklagen bilden können. „Doch Erfolge sind keine Garantien für die Zukunft. Die Landesregierung hat auch die Landesforst­anstalt einer kritischen Bestandsanalyse unterzogen. Diesbezügliche Empfehlungen bilden die Grundlage für eine Reihe von Änderungen im vorliegenden Entwurf“, so der Minister.

Auf Grund der Auswirkungen des Klimawandels, ins­besondere der anhaltenden Trockenheit und der damit verbundenen massiven Waldschäden, die zu einem Preisverfall am Holzmarkt in den letzten Jahren führten, sei beispielsweise das gesetzlich vorgegebene Ziel der Kostendeckung unrealistisch geworden. Unverzügliche Schadholzberäumung sowie Aufbau und Pflege klima­stabiler Wälder sind heute erforderlich, um den Landes­wald so zu entwickeln, dass er seine Nutz-, Schutz- und Erholungsfunktion nachhaltig erfüllen kann.

Auch werde ein Wildwirkungsmonitoring als gesetzliche Aufgabe der Forstbehörde eingeführt. Sie ist eine Voraussetzung für weitere Maßnahmen, um eine Wilddichte zu erreichen, die eine natürliche Verjüngung der vorkommenden Hauptbaumarten ermöglicht.

Außerdem sind einige Änderungen in der Organisation der Landesforstanstalt vorgesehen. So wird die Besetzung des Verwaltungsrates so verändert, dass künftig das Land die Mehrheit der Sitze hält. Ziel ist dabei eine verbesserte Steuerung durch das Land als Eigen­tümer, um der Anstalt weitere konkrete Aufträge erteilen zu können. Auch werden Bestimmungen zur Ernennung, Auswahl, Vertretung und Beendigung der Tätigkeit der Mitglieder des Verwaltungsrates eindeutiger gefasst.

Tierschutzrecht wird transparenter

Schwerin – Eine neue Landesverordnung soll ab März 2021 die Zuständig­keiten auf dem Gebiet des Tierschutzes in Mecklenburg-Vor­pommern transparenter machen. Bisher sind die Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Tierschutz­rechts im Tierschutzzuständigkeitsgesetz, in zwei Landesverord­nungen und in einer Ministerverordnung geregelt. Um diese Bestimmungen in eine einzige Landesverordnung zusammen­führen zu können, muss zuvor das Tierschutzzuständigkeits­gesetz aufgehoben werden. Den Entwurf eines entsprechenden Aufhebungsgesetzes hat Agrarminister Dr. Till Backhaus heute im Landtag vorgestellt.

„Wenn zukünftig die Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Tierschutzes für MV durch eine einzige Landesverord­nung geregelt sind, trägt dies zur Deregulierung und Transparenz der Vorschriften in Mecklenburg-Vorpom­mern bei“, sagte Backhaus. Die neue Landesverordnung werde eine bessere Übersicht über die geltenden Regelungen zu den Zuständigkeiten im Tierschutzrecht schaffen und die Rechtssicherheit im Verhältnis zwischen Gesetzgeber und Verwaltung sowie der Behörden untereinander erhöhen, so der Minister.

In die Tierschutzzuständigkeitslandesverordnung würden ohne inhaltliche Veränderungen die Zuständigkeits­regelungen überführt, die bislang im Tierschutzzuständig­keitsgesetz sowie in den zwischenzeitlich erlassenen Landesverordnungen zum Tiertransport und zur Festlegung von Katzenschutzgebieten enthalten sind. Zudem werden Zuständigkeitsregelungen für europäische und bundesrechtliche Vorschriften (z. B. das Tiererzeugnisse-Handelsverbotsgesetz) aktualisiert und ergänzt.

Durch das im Jahr 2000 erlassene Tierschutzzuständig­keitsgesetz wurde der Vollzug der Aufgaben aus dem 1998 neugefassten Tierschutzgesetz des Bundes auf die Landkreise und kreisfreien Städte übertragen. Die Wahrnehmung der Aufgaben aus dem Tierschutzrecht erfolgt organisatorisch durch die Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsämter der Landkreise und kreisfreien Städte.

Diese Aufgabenübertragung war damals verfassungs­rechtlich nur per Gesetz möglich. Erst seit Änderung der Landesverfassung im Jahre 2000 und dem Inkrafttreten des Landesorganisationsgesetzes im Jahr 2005 können diese Aufgaben auch durch eine Rechtsverordnung der Landesregierung auf die Gemeinden und Landkreise übertragen werden.

Reduzierung von Plastikmüll

Schwerin – Umweltminister Dr. Till Backhaus hat heute dem Landtag versichert, dass die Landesregierung die Aufgabe der Reduzierung des Plastikmüllaufkommens in Mecklenburg-Vorpommern sowie den Schutz der Ostsee ernst nimmt und in vielen Punkten bereits gegensteuert. Allerdings seien die entsprechenden gesetzlichen Maßnahmen entweder noch so frisch, dass messbare Ergebnisse noch nicht vorliegen, oder sie sind derzeit noch in Erarbeitung bzw. Novellierung.

„Uns allen ist klar, dass wir weltweit ein Riesenproblem mit Kunststoffabfällen haben. Zu Recht beschäftigen wir uns auch hier im Landtag damit“, sagte Backhaus. Grundproblem von Kunststoffen sei ihre Langlebigkeit. Sie werden in der Umwelt kaum oder extrem langsam ab­gebaut. Deshalb sei aus seiner Sicht die Abfallvermeidung oberstes Gebot. Recycling von Kunststoffabfällen allein löse das Problem nicht.

„Entscheidend ist aus meiner Sicht die Reduzierung der Kunststoffproduktion, insbesondere der Einwegkunststoff­produktion. Ex und Hopp können wir uns nicht mehr leisten“, sagte Backhaus. Nicht umsonst habe die Umweltministerkonferenz gerade jüngst im November allein drei Beschlüsse zur Reduzierung von Plastikmüll und Ressourcenschonung gefasst. Diese Beschlüsse wurden von Mecklenburg-Vorpommern unterstützt.

Zukünftig müsse eine Kombination aus der Getrennt­sammelpflicht für Kunststoffabfälle, deren Durchsetzung durch Pfanderhebung und verbindlichen Vorgaben zur Produktgestaltung und damit auch zur Gestaltung von deren Verpackungen erfolgen. Ganz entscheidend sind dabei Vorgaben zur Recyclefähigkeit von Kunststoffen und zum Einsatz von Recyclaten in der Neuproduktion.

Backhaus machte an Beispielen deutlich, dass auch auf Ebene der Kommunen oder im Rahmen gemeinsamer Aktionspläne der Ostseeanrainer Ideen entwickelt und Maßnahmen umgesetzt werden, die den Umgang mit Einwegplastik, aber auch insgesamt zum Umgang mit Wegwerfprodukten ändern sollen. Der vom Agraraus­schuss geforderte Maßnahmenkatalog für MV sei eine Aufgabe aller Ressorts der Landesregierung. „Ich werde darauf hinwirken, dass alle Beteiligten im Rahmen ihrer Verantwortung im Sinne des Beschlusses des Landtags agieren werden“, versprach Backhaus.

Weiterbildung von Beschäftigten

Schwerin – Das Bildungsministerium setzt stärkere Anreize für Beschäftigte, an Weiterbildungsveranstaltungen teilzunehmen. Der Landtag hat am Mittwoch einen entsprechenden Entwurf zur Änderung des Bildungsfreistellungsgesetzes beschlossen.

Das neue Bildungsfreistellungsgesetz eröffnet mehr Möglichkeiten für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, sich weiterzubilden. Lebenslanges Lernen ist heute wichtiger denn je – nicht nur für die Arbeitnehmer, sondern auch für die Unternehmen existentiell. Und nicht zuletzt geht es auch um die aktive Teilhabe an unserem demokratischen Miteinander“, sagte Bildungsministerin Bettina Martin.

Nicht nur die Beschäftigten profitieren von der Weiterbildung in ihrer individuellen und beruflichen Entwicklung. „Es ist auch gut für die Unternehmen Mecklenburg-Vorpommerns, wenn Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sich stetig weiterbilden“, so Martin.

Das Bildungsfreistellungsgesetz regelt unter anderem, dass Unternehmen Arbeitsentgelt erstattet bekommen, wenn ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an Weiterbildungsveranstaltungen teilnehmen. In der jetzt beschlossenen Änderung finden vor allem drei Punkte Beachtung:

  • Bislang gab es Erstattungen für politische oder ehrenamtsbezogene Weiterbildung, wenn Beschäftigte mindestens drei Tage am Stück an einer solchen Weiterbildungsmaßnahme teilgenommen haben. Dieser Zeitraum wird jetzt auf zwei Tage gesenkt.
  • Beschäftige können ihren jährlichen Anspruch von fünf Tagen Freistellung über zwei Jahre ansparen, so dass dann auch alle zwei Jahre eine zehntägige Maßnahme belegt werden kann.
  • Damit die Mittel besser abgerufen werden können, wird die Inanspruchnahme flexibilisiert. Künftig kann auch ein höherer Anteil der Mittel für die Unterstützung der beruflichen Weiterbildung eingesetzt werden.

Im Jahr 2019 wurden in Mecklenburg-Vorpommern Anträge von 164 Firmen auf Erstattung des Arbeitsentgeltes für die Teilnahme von Beschäftigten an den Veranstaltungen der beruflichen Weiterbildung positiv beschieden. Für die Erstattung an Veranstaltungen der politischen Weiterbildung wurden Anträge von 24 Firmen und für die Erstattung an Veranstaltungen der ehrenamtsbezogenen Weiterbildung Anträge von 16 Firmen positiv beschieden. „Mit den neuen Regelungen steigt die Attraktivität der Weiterbildungsförderung“, sagte Martin.

Mit der jetzt vollzogenen Novellierung setzt die Landesregierung ein Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag um.

Jüdisches Festjahr in Mecklenburg-Vorpommern

Schwerin – Das Jahr 2021 steht unter dem Motto „1.700 Jahre jüdisches Lebens in Deutschland. Auch in Mecklenburg-Vorpommern wird das Festjahr intensiv vorbereitet. Justizministerin Hoffmeister, auch zuständig für Religionsangelegenheiten, sowie der Beauftragte für jüdisches Leben in M-V und gegen Antisemitismus, Dr. Hansjörg Schmutzler, rufen Vereine, Verbände und Engagierte erneut auf, sich mit Projekten und Veranstaltungen am Festjahr #2021JLID zu beteiligen. Sie möchten die Menschen vom Mitmachen überzeugen, die bislang noch mit ihrer Teilnahme gezögert haben.

Justizministerin Hoffmeister: „Wenn wir auf 1.700 Jahre jüdisches Leben in Deutschland zurückblicken, haben wir eine sehr wechselvolle Geschichte vor Augen. Deutsche Juden haben über die Jahrhunderte unser Land geprägt und vorangebracht. Aber sie waren eben auch in dieser Zeit immer wieder Opfer von Hass und Antisemitismus, was den dunklen Tiefpunkt im Holocaust fand. Das Festjahr ist eine gute Gelegenheit, mit Projekten und auch Veranstaltungen zu zeigen, was jüdisches Leben bedeutet. Ich bin mir sicher, dass es zu mehr Toleranz führen und im Kampf gegen Antisemitismus helfen wird.“

Der Beauftragte für jüdisches Leben in M-V, Dr. Schmutzler: „Gut 40 Veranstaltungen und Projekte sind bislang geplant. Vor allem im Raum Rostock wird nach jetzigem Stand Vieles stattfinden. Wir freuen uns auf weitere Engagierte, die sich anmelden und mitmachen wollen. Daher haben wir die Vereine erneut angeschrieben und werben mit einem Flyer. Wir wollen nächstes Jahr die Vielfalt jüdischen Lebens im gesamten Land von gestern, heute und der Zukunft sichtbar machen. Mit dem Verein ‚321-2021: 1700 Jahre jüdisches Leben in Deutschland e.V.‘ haben wir eine Kooperation zur Organisation des Festjahrs.“

Mehr für Bildung im Nachtragshaushalt

Schwerin – Bildungsministerin Bettina Martin hat am Mittwoch den Nachtragshaushalt 2020/21 als ein wichtiges Zeichen für die Bildung bezeichnet. „255,5 Millionen Euro für die Bildung sind eine gute Nachricht für die Schulen und Hochschulen in Mecklenburg-Vorpommern“, so Martin. „Bildungspolitik hat bei uns im Land absolute Priorität.“

Am Mittwoch hat der Landtag den Entwurf der Landesregierung zum Nachtragshaushalt in erster Lesung beraten. „Allein 80 Millionen Euro werden zusätzlich in die Digitalisierung der Schulen investiert. Das ist nicht nur in Pandemie-Zeiten der richtige Weg, sondern gibt den Schulen im Land auch die Möglichkeit, zukunftsorientiert im Sinne der Schülerinnen und Schüler zu handeln“, sagte die Ministerin. Neben Mitteln für den Ausbau der digitalen Infrastruktur werden auch 100 Mio. Euro zusätzlich für das Schulsanierungs- und Bauprogramm zur Verfügung gestellt. Damit werden die Schulträger – also die Landkreise und Kommunen – unterstützt.

Mit den 255,5 Millionen Euro sind folgende Maßnahmen vorgesehen:

  • 80 Millionen Euro für Digitalisierung an Schulen (v. a. technische Ausstattung, Fort- und Weiterbildung von Lehrkräften sowie Beschaffung von digitalen Unterrichtsmaterialien)
  • 40 Millionen Euro für Digitalisierung an den Hochschulen
  • 9,3 Millionen Euro für alternative Lehrformate im Krankenhausbetrieb der Universitätsmedizinen
  • 100 Millionen Euro für Schulsanierungs- und -bauprogramm
  • 3,2 Millionen Euro zusätzlich für Ganztagsausbau
  • 23 Millionen Euro für sonstige Maßnahmen an den Hochschulen.

Auch die Hochschulen im Land profitieren von dem vorgesehenen Entwurf. „40 Mio. Euro für den weiteren Ausbau der Digitalisierung setzen ein Zeichen“, sagte Martin. „Unsere Hochschulen in Mecklenburg-Vorpommern werden so besser für die digitale Lehre gerüstet sein und neue Wege beschreiten können.“

Der Nachtragshaushalt sieht auch eine deutliche Erhöhung der Finanzmittel für moderne Medizingeräte, Klinikgebäude und digitale Systeme an den Universitätsmedizinen in Rostock und in Greifswald vor. Zum einen wird ein „Sondervermögen Universitätsmedizin“ in Höhe von 360 Mio. Euro gebildet. Dies setzt sich aus bereits geplanten 325 Mio. Euro und zusätzlichen 35 Mio. Euro für diese Zwecke zusammen. Zum anderen kommen weitere Mittel unter anderem der EU und des Bundes von rd. 77,9 Mio. Euro hinzu. Zudem kommen außerhalb des Sondervermögens Mittelaufwüchse für den Geräte- und Digitalisierungsbereich an den Universitätsmedizinen von ca. 77,9 Mio. Euro. „Die Landesregierung will hiermit die Leistungsfähigkeit der Hochleistungsmedizin im Land weiter verbessern“, so Martin

Zur Beschleunigung der Baumaßnahmen an der Universitätsmedizin hat die Staatliche Bauverwaltung außerdem vorgeschlagen, an den Universitätsmedizinen zwei „Bauhütten“ zu errichten. Diese mit zusätzlichem Personal ausgestatteten Stellen sollen für eine schnellere Umsetzung von Baumaßnahmen sorgen, die für den Klinikbetrieb dringlich sind.

Hygieneempfehlungen und Schutzmaßnahmen

Schwerin – Das Sozialministerium Mecklenburg-Vorpommern hat einen erweiterten Leitfaden im Zusammenhang mit dem Corona-Virus veröffentlicht. Darin enthalten sind aktualisierte Empfehlungen zu Hygiene- und Schutzmaßnahmen im Rahmen der Kinder- und Jugendhilfe (5. Corona-JugVO ÄndVO M-V vom 2. Dezember 2020). Die Verordnung ist bis einschließlich 17.01.2021 gültig.

Dabei geht es darum, unter Abwägung der Belange des Infektionsschutzes, Leistungen zugunsten junger Menschen und deren Familien vorzuhalten, soweit die Hygiene- und Schutzmaßnahmen sichergestellt werden können.

Sozialministerin Stefanie Drese: „Wir versuchen, so viel Kinder- und Jugendarbeit wie möglich im Land aufrechtzuerhalten. Dazu geben wir hinsichtlich der Hygiene die Rahmenbedingungen vor. Allerdings kann jeder Landkreis individuell weitere Maßnahmen treffen, abhängig vom Infektionsgeschehen vor Ort.“

So soll zum Beispiel, zum Schutz von Beschäftigten und Kindern, die Anzahl der teilnehmenden Personen im Hinblick auf die Größe der genutzten Räumlichkeiten angemessen sein, so dass ein hinreichender Abstand zwischen den einzelnen Personen eingehalten und den gestiegenen Hygieneanforderungen genüge getan werden kann.

Ein weiterer Punkt ist das Verhältnis der Anzahl von betreuenden zu teilnehmenden Personen. Es sollte derart gestaltet sein, dass dem jeweils betreuenden pädagogischen Personal zu jeder Zeit eine Überwachung der Einhaltung der grundlegenden Hygienemaßnahmen (z.B. Abstände, Kontaktvermeidung, Handhygiene etc.) möglich ist.

Besonders wichtig ist das regelmäßige und richtige Lüften, weil dadurch die Innenraumluft ausgetauscht wird. Dies dient zur Reduzierung von Krankheitserregern in der Luft. Mehrmals täglich, mindestens alle zwei Stunden, ist eine Stoßlüftung bzw. Querlüftung durch vollständig geöffnete Fenster über mehrere Minuten vorzunehmen. Eine Kipplüftung ist wirkungslos, da durch sie kaum Luft ausgetauscht wird.

Soweit umsetzbar, sollten die Angebote und Maßnahmen in kleineren, voneinander getrennten Gruppen erfolgen. Alle Angebote müssen grundsätzlich eine kinder- und jugendhilfe-rechtliche Zielsetzung im Sinne des SGB VIII verfolgen und erfordern somit eine pädagogische Begleitung.

Nicht mehr erlaubt sind Angebote und Maßnahmen der Kinder- und Jugend- und Familienerholung sowie der internationalen Jugendarbeit. Sie können angesichts des aktuellen Infektionsgeschehens bis auf Weiteres nicht mehr durchgeführt werden.

Soforthilfe und Zukunftsinvestitionen

Schwerin – Soforthilfe und Zukunftsinvestitionen – das sind für Ministerpräsidentin Manuela Schwesig die zentralen Ziele der Nachtragshaushalte 2020 und 2021, über die der Landtag in Mecklenburg-Vorpommern heute abschließend berät.

„Wir brauchen diesen Nachtragshaushalt für 2020 und 2021. Er ist zwingend notwendig zur Bekämpfung der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie, zur gesundheitlichen Bekämpfung der Corona-Pandemie und für Investitionen in die Zukunft“, warb Schwesig für die Annahme. „Wir müssen jetzt entschlossen handeln. Wir müssen Mecklenburg-Vorpommern so gut wie möglich durch diese Krise bringen.“

Zu Beginn ihrer Rede ging Schwesig auf die aktuelle Lage im Land ein. „Mecklenburg-Vorpommern hat am letzten Sonntag die Schwelle zum Risikogebiet überschritten“, stellte die Ministerpräsidentin fest. „Auch Mecklenburg-Vorpommern bekommt die zweite Welle heftig ab. Wir können nicht die Augen vor dieser Welle verschließen.“ Die Landesregierung werde am kommenden Dienstag mit Wirtschaft, Gewerkschaften, Kommunen und Sozialverbänden die Lage bewerten und Entscheidungen treffen.

„Angesichts der bundesweiten Situation halte ich es auch für geboten, dass sich die Kanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder noch möglichst in dieser Woche beraten, wie wir zu strengeren Maßnahmen kommen“, zeigte sich Schwesig offen. Die Kanzlerin habe dazu im Bundestag Vorschläge gemacht. „Wir sollten über die Vorschläge der Kanzlerin reden. Auch MV muss ein Interesse daran haben, dass es bundesweit strenger wird und damit die Welle, die uns erreicht, schwächer wird.“

Der von der Regierung entworfene und in den Landtagsausschüssen beratene Nachtragshaushalt habe fünf Schwerpunkte. Im Bereich „Wirtschaft und Arbeitsplätze“ soll vor allem das Winterwirtschaftsprogramm des Landes finanziert werden. Der Schwerpunkt „Gesundheit“ beinhalte Investitionen in die Universitätskliniken und Krankenhäuser im Land. Den „Kommunen“ werde geholfen, ihre Steuerausfälle auszugleichen. „Im Bereich Bildung investieren wir in die Digitalisierung. Eine bessere digitale Ausstattung an Schulen und Hochschulen erleichtert den Unterricht nicht nur in Zeiten einer weltweiten Pandemie“, so Schwesig. Auch die „Digitalisierung der Verwaltung“ solle vorangetrieben werden.

„Wir sind überzeugt: Es ist richtig, Nothilfe und Investitionen klug miteinander zu verbinden“, erklärte Schwesig mit Blick auf die in den letzten Wochen geäußerten Kritik am Nachtragshaushalt.

Der Nachtragshaushalte haben ein Volumen von 2,15 Milliarden Euro, die über Kredite finanziert werden müssen. Das stehe im Einklang mit der in der Verfassung verankerten Schuldenbremse. „Die Schuldenbremse ermöglicht uns, ausnahmsweise Schulden zu machen, um Naturkatastrophen und Krisen zu begegnen. Und eine weltweite Pandemie ist eine Naturkatastrophe. Wir handeln solide und verfassungsfest“, erläuterte die Ministerpräsidentin.