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Autor: Rügenbote

Nachhaltige Stadtentwicklung

Vier von fünf EFRE-Förderzusagen gehen an Schulbau-Projekte

Schwerin – Im Juni 2020 hat das Bauministerium den vierten Projektaufruf der laufenden Förderperiode zur Ausreichung von Fördermitteln aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) für die integrierte nachhaltige Stadtentwicklung gestartet. Rund zwölf Millionen Euro sollen für Projekte vergeben werden, die zur Verbesserung der städtischen Infrastruktur mit Blick auf die Integration in Bildung, Arbeit und Gesellschaft dienen. Das Hauptaugenmerk wurde auf Schulbauvorhaben gerichtet.

Zehn Mittel- und Oberzentren (Anklam, Bad Doberan, Bergen, Demmin, Grimmen, Grevesmühlen, Ribnitz-Damgarten, Rostock, Waren und Wolgast) haben insgesamt zwölf Anträge eingereicht, die anhand eines Kriterienkatalogs bewertet wurden. Diesem am besten entsprachen folgende fünf Vorhaben, die Fördermittel in unterschiedlicher Höhe erhalten:

Der Neubau des Fachklassengebäudes mit Mensa und Außenanlagen der Regionalen Schule „Am Rugard“ in Bergen wird mit rund 4,5 Millionen Euro bezuschusst. Er dient der Inklusion und wird durch den geplanten Passivhausstandard auch Klimaschutzaspekten gerecht. Mit ihm wird der neue Schulcampus komplett.

2,8 Millionen Euro fließen in den Erweiterungsbau der Regionalen Schule mit Grundschulteil Buchenberg in Bad Doberan. Viele Akteure, darunter die Schülervertretung, wurden in die Planung des Gebäudes einbezogen. Auch das pädagogische Konzept spielte bei der Planung eine große Rolle.

Die neue Regionalschule Berliner Straße einschließlich Freianlagen und barrierefreier Gestaltung als Teil des Bildungscampus Ribnitz West wird mit gut 2,3 Millionen Euro gefördert. Hier haben sich ebenfalls die Lehrer und Schüler an der Entwicklung des Raumprogramms beteiligt.

Rund 400.000 Euro werden an der Regionalen Schule am Friedrich-Engels-Platz in Waren (Müritz) eingesetzt, um zusätzliche Klassenräume für produktives Lernen zu schaffen. Produktives Lernen ist ein wesentlicher Baustein zur Förderung von benachteiligten Kindern und Jugendlichen, deren Schulabschluss gefährdet ist.

Als fünftes Vorhaben wird die Sanierung des Gutshauses Groß Lehmhagen in Grimmen mit zwei Millionen Euro gefördert. Der Umbau des denkmalgeschützten Hauses soll Wohngruppen für Erwachsene mit psychischen Erkrankungen zugutekommen. Hier soll auch ein zentrales Beratungsangebot für psychisch Erkrankte oder von Erkrankung bedrohte Menschen und deren Familien etabliert werden.

„Schulgebäude müssen immer wieder an die sich verändernden Bedürfnisse der Schüler und Lehrkräfte angepasst werden, außerdem wollen wir, dass sich in der Schule alle wohlfühlen. Deshalb unterstützen wir die Schulträger bei ihren Bauprojekten. Unsere Schulbauförderung ist ein wichtiger Impuls für zeitgemäße und zukunftsorientierte Schulgebäude“, kommentierte Bauminister Christian Pegel die Ergebnisse der Auswahl und fügte hinzu: „Nun sind die Kommunen am Zug, die Projekte schnellstmöglich vorzubereiten und umzusetzen, damit diese bis zum Ende der Förderperiode abgerechnet werden können.“

In der EU-Förderperiode 2014 bis 2020 stehen dem Land Mecklenburg-Vorpommern für die Förderung der integrierten nachhaltigen Stadtentwicklung rund 228 Millionen Euro zur Verfügung. Ziel des EFRE-Förderprogramms ist es, die dauerhafte Nutzung des Kulturerbes, die städtische Umweltqualität und die Möglichkeit zur Integration in Bildung, Arbeit und Gesellschaft des Landes zu verbessern.

In den vergangenen drei Aufrufen konnten 97 Projekte für insgesamt 216 Millionen Euro in den 23 Ober- und Mittelzentren ausgewählt werden. Darunter waren der Umbau der Eldemühle in Parchim zur „Kulturmühle“, die Errichtung der Integrierten Gesamtschule „Erwin Fischer“ in Greifswald, der Schulcampus Käthe Kollwitz in Anklam oder die Sanierung der Kunsthalle in Rostock.

Geflügelpest auch im Landkreis Rostock

Neubukow – In einem Legehennenbetrieb bei Neubukow (Landkreis Rostock) ist das Geflügelpestvirus H5N8 festgestellt worden. Amtsveterinäre des Landkreises Rostock und die Tierärztin des Betriebes hatten dort Proben entnommen, nachdem der Geflügelhalter in den zurückliegenden Tagen Krankheitssymptome bei den Tieren, Legedepression und schließlich hohe Tierverluste beobachtet hatte.

Agrarminister Dr. Till Backhaus appelliert an die Geflügelhalter im Land, vorbeugende Maßnahmen zu ergreifen: „Leider ist eingetreten, was wir seit Wochen befürchten: Wir haben es mit einem aktiven Seuchengeschehen im ganzen Land zu tun. Vier von sechs Landkreise sind inzwischen von der Geflügelpest betroffen. Auch in diesem Fall sind die getroffenen Maßnahmen eng mit uns abgestimmt. In der kommenden Woche werde ich mich mit den Landräten über das weitere Vorgehen beraten. Bis dahin rate ich den Geflügelhaltern, alles zu tun, um ihre Bestände zu schützen. Wo es möglich ist, sollte das Geflügel aufgestallt werden. Zur Schlachtung anstehendes Geflügel sollte geschlachtet werden, bevor die Tierseuche eine Vermarktung unmöglich macht. Dass die Biosicherheitsmaßnahmen weiterhin hoch zu halten sind, versteht sich wohl von selbst.“

Rund um den Betrieb im Landkreis Rostock mit ursprünglich 3000 Tieren sind ein Sperrbezirk und ein Beobachtungsgebiet verfügt worden. Dort gelten strenge Regeln für Geflügelhalter und die Geflügelverarbeitung.

„Der Landkreis Rostock und das Landwirtschafts­ministerium stehen im engen Austausch wegen des Geflügelpestausbruchs. Wir werden die Situation hier zunächst mit lokalen Maßnahmen bekämpfen“, erklärt Landrat Sebastian Constien. „In jedem Fall sind schon jetzt alle Geflügelhalter zu Vorsicht und besonderer Wachsamkeit aufgerufen. Alle Geflügelbestände müssen dem Veterinäramt gemeldet sein, Stallhygiene und Schutz vor Kontakt mit Wildvögeln haben jetzt Priorität“, verdeut­licht Landrat Constien.

Der Sperrbezirk umfasst die Stadt Neubukow Stadt mit den Ortsteilen Buschmühlen, Malpendorf, Neubukow, Spriehusen, Steinbrink, die Gemeinde Biendorf mit den Ortsteilen: Jörnstorf Dorf, Jörnstorf Hof, Lehnenhof sowie die Stadt Rerik mit den Ortsteilen: Russow, Russow Ausbau.

Im Sperrbezirk ist sämtliches Geflügel aufzustallen oder in gegen Wildvögel gesicherten und überdachten Anlagen zu halten. Alle Bestände sind dem Veterinäramt unverzüglich mitzuteilen. Geflügelausstellungen, Geflügelmärkte oder Veranstaltungen ähnlicher Art sind verboten. Für Geflügelhalter gelten strenge Hygienevorschriften.

Einzelheiten für Maßnahmen im Sperrbezirk und sowie die betroffenen Gemeinden des Beobachtungsgebiets und die dort geltenden Regeln entnehmen Sie bitte der Tierseuchenrechtlichen Allgemeinverfügung des Landkreises Rostock.

Stilles Gedenken zum Volkstrauertag

Schwerin – Ministerpräsidentin Manuela Schwesig hat am heutigen Volkstrauertag auf dem Alten Friedhof in Schwerin einen Kranz niedergelegt.

„Vor 75 Jahren endete in Europa der Zweite Weltkrieg. Am Volkstrauertag erinnern wir uns in jedem Jahr an das Leid, das Krieg und Gewalt über die Menschen gebracht hat. Insbesondere denken wir an die beiden Weltkriege, die Millionen von Menschen das Leben kosteten, ganze Landschaften verödeten und ein tiefes Trauma in den Seelen der Überlebenden hinterließen. Wir erinnern am heutigen Tage aber auch an die Opfer der Gewaltherrschaften in den Diktaturen des 20. Jahrhunderts“, sagte die Ministerpräsidentin im Anschluss an die Veranstaltung.

Bedingt durch die Corona-Pandemie finden die Veranstaltungen zum Volkstrauertag in Form sogenannter „Stiller Kranzniederlegungen“ statt. Dabei erfolgt die Ehrung der Kriegstoten ohne offizielles Begleitzeremoniell oder musikalische Umrahmung. Auch im 21. Jahrhundert gebe es in vielen Regionen der Welt Kriege. Sie seien oft die Ursache von Flucht und Vertreibung.

Schwesig: „So ist der Volkstrauertag für mich nicht nur ein Erinnern an die Vergangenheit, sondern auch eine Mahnung für Gegenwart und Zukunft. Wir müssen alles dafür tun, dass unsere Generation und die unserer Kinder weiter in Frieden und Demokratie leben kann. Erinnerungen an jüngere Generationen weiterzugeben, könnte nicht friedensstiftender sein und ist uns Auftrag an diesem Volkstrauertag und darüber hinaus.“

Hilfen des Bundes für Sportvereine öffnen

Schwerin – Sportvereine und im Sport tätige Selbstständige sollen von den außerordentlichen Wirtschaftshilfen, die der Bund für den November angekündigt hat, profitieren können. Diesen Beschluss fassten die Sportministerinnen und Sportminister der Länder auf ihrer Jahrestagung, die als Videokonferenz durchgeführt wurde.

Die Bewilligungsverfahren dafür müssen unbürokratisch ausgestaltet werden. Alle zur Verfügung stehenden Ermessensspielräume sollten ausgeschöpft werden“, sagte Sportministerin Stefanie Drese nach Abschluss der Sportministerkonferenz.

„Uns geht es darum, die Vielfalt des Sports während und nach den coronabedingten Beschränkungen zu sichern“, so Drese. Vereine und die Selbstständigen im Sport böten unverzichtbare Strukturen für den gesellschaftlichen Zusammenhalt, die Integration und für die Gesundheitsförderung ganz weitgehend auf ehrenamtlicher Basis. Drese: „Bund und Länder müssen daher alles daransetzen, diese Strukturen in der Pandemie zu erhalten.“

Die Sportministerkonferenz sprach sich einhellig dafür aus, Bundeskader und Nachwuchsspitzensportlerinnen und -sportler das Training auch im Teil-Lockdown unter Einhaltung von Hygieneregeln weiter zu erlauben und dies in den jeweiligen Landesverordnungen zu verankern. „Dies ist ein wichtiges Signal für den Spitzensport in Mecklenburg-Vorpommern und bundesweit“, betonte Drese.

Breiten Raum nahm auf der Konferenz das Thema sexualisierte Gewalt im Sport ein. „Wir brauchen vor allem weitere Maßnahmen zur Prävention“, so Drese. „In keinem gesellschaftlichen Bereich sind neben Kitas und Schule so viele Kinder und Jugendliche Erwachsenen anvertraut. Der Sport muss dieser Verantwortung gerecht werden.“

Die Institutionen des organisierten Sports werden deshalb von den Sportministerinnen und Sportministern aufgefordert, ein Netz von qualifizierten Ansprechpersonen für Betroffene und ihre Angehörigen zu knüpfen, an die Betroffene sich bei Bedarf vertrauensvoll wenden können. „Nötig sind überdies klare Regeln, wie mit Übergriffen, Grenzverletzungen und Straftaten umgegangen wird“, sagte Ministerin Drese. Das Wissen über sexuellen Missbrauch von Kindern und Jugendlichen solle als Pflichtbestandteil der Ausbildung und in der Fortbildung von Trainerinnen und Trainern sowie Übungsleiterinnen und Übungsleitern festgelegt werden. Die Sportjugend in Mecklenburg-Vorpommern befasst sich bereits sehr verantwortungsvoll mit diesem Thema.

Umsetzung der Novemberhilfe konkretisiert

Schwerin – Der Bund hat die Fördergrundsätze zur Umsetzung der Novemberhilfe für betroffene Unternehmen konkretisiert. Zuvor hatten die Wirtschaftsminister der Bundesländer in Gesprächen mit dem Bundeswirtschaftsministerium Nachbesserungsvorschläge eingebracht. „Der Bund hat den Vorschlag aus Mecklenburg-Vorpommern aufgegriffen. Die Novemberhilfe gilt für das gesamte Beherbergungsgewerbe und nicht nur für Hotels. Beispielsweise können nun auch Pensionen, Gasthöfe, Campingplätze sowie Jugendherbergen Unterstützung durch die Novemberhilfe bekommen“, sagte der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Harry Glawe am Freitag.

„Den Vorschlag unseres Landes zur Verschlankung von Verfahren hat der Bund teilweise aufgegriffen. Nicht aufgegriffen hat der Bund die gemeinsame Forderung der Wirtschaftsministerkonferenz, auch den vom teilweisen Lockdown indirekt betroffenen Unternehmen umfänglich unter die Arme zu greifen. Wir haben in unserem Bundesland viel mehr vom teilweisen Lockdown indirekt betroffene Unternehmen, als es der Bund uns zugesteht. Das bedauere ich sehr, und hoffe, dass es in dieser so wichtigen Frage zum Einlenken kommt. Und umso drängender müssen sofort alle Voraussetzungen geschaffen werden, dass die Überbrückungshilfe II zeitnah ausgezahlt werden kann“, forderte Glawe weiter.

  1. die Unternehmen, die ihren Geschäftsbetrieb aufgrund der Schließungsverordnungen einstellen bzw. einschränken mussten, weil es in den Schließungsverordnungen so „angeordnet“ wurde; das sind die sogenannten direkt Betroffenen. Beherbergungsbetriebe und Veranstaltungsstätten werden zu den direkt Betroffenen gezählt.
  2. die Unternehmen, die mindestens 80 Prozent ihres Umsatzes mit Unternehmen machen, die ihren Geschäftsbetrieb aufgrund der Schließungsverordnungen einstellen bzw. einschränken mussten, entweder

a. direkt mit solchen Unternehmen; das sind die sogenannten indirekt Betroffenen oder

b. über Dritte; das sind die sogenannten über Dritte Betroffenen.

  • Die Unternehmen erhalten 75 Prozent des Vergleichsumsatzes abzüglich des Kurzarbeitergeldes und sonstiger Förderungen (z. B. Überbrückungshilfe). Vergleichsumsatz ist in der Regel der Umsatz im November 2019.
  • Soloselbstständige können Anträge bis 5.000 Euro direkt stellen. Sie müssen alle wichtigen Antragsvoraussetzungen versichern. Auf der Basis dieser Versicherungen, wie zum Beispiel die Angaben zur Höhe des Umsatzes im Vergleichsmonat, bekommen sie die beantragte Summe (75 % ihres konkreten Vergleichsumsatzes) in voller Höhe ausgezahlt (Vergleichsumsatz bei Soloselbstständigen ist der November 2019 oder alternativ der durchschnittliche Monatsumsatz des Jahres 2019).
  • Alle anderen müssen die Anträge über einen sogenannten prüfenden Dritten stellen (Steuerberater, vereidigter Buchprüfer, Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte). Sie erhalten nach Antragstellung zunächst einen Abschlag in Höhe von 50 % der beantragten Summe, maximal 10.000 Euro.

Die Anträge sollen in der letzten Novemberwoche voll elektronisch gestellt werden können. Die beantragten Hilfen für die Soloselbstständigen sowie die Abschläge für alle anderen Unternehmen sollen noch im November ausgezahlt werden.

Zusammenarbeit in der Gesundheitswirtschaft

Schwerin – Auf der 6. Plenarsitzung des Kuratoriums Gesundheitswirtschaft des Landes, die heute als Videokonferenz stattfand, hat Ministerpräsidentin Manuela Schwesig auf die Bedeutung eines guten Gesundheitswesens hingewiesen: „Corona macht uns deutlich, wie wichtig ein gutes Gesundheitswesen ist. Ein Gesundheitswesen, in dem auf Wirtschaftlichkeit geachtet wird, aber nicht die Rendite im Mittelpunkt steht, sondern die Bedürfnisse der Patientinnen und Patienten und die Arbeit der Beschäftigten. Dabei spielt gut bezahltes Personal eine Schlüsselrolle.“ Die Gesundheitswirtschaft sei ein Wachstumsmotor und ein Beschäftigungsgarant. In Mecklenburg-Vorpommern gebe es mit 19,8 Prozent bundesweit die meisten Erwerbstätigen in dieser Branche. Jeder fünfte Beschäftigte im Land (150.000) ist in der Gesundheitswirtschaft tätig.

Corona habe die Stärken und Schwächen der Gesundheitswirtschaft offengelegt. „Sie alle haben in dieser Zeit eigene Erfahrungen gemacht und machen sie noch. Bitte lassen Sie Ihre Erfahrungen in die Arbeit in den Strategiegruppen des Kuratoriums einfließen. Wir müssen diese Erfahrungen nutzen, um uns noch besser aufzustellen“, sagte die Ministerpräsidentin an die Kuratoriumsmitglieder gewandt. „Die Corona-Pandemie macht deutlich, wie unabdingbar auch die internationale Zusammenarbeit in der Gesundheitswirtschaft ist.“

Es sei wichtig, trotz der aktuellen Situation die Sitzung abzuhalten, um die Weichen für die weitere Entwicklung der Gesundheitswirtschaft zu stellen. Seit dem letzten Treffen im Juni 2020 sei viel Positives in der Fortschreibung des Masterplans Gesundheitswirtschaft passiert. „Inzwischen begleitet ein Steuerrat den Prozess. Die potentiellen Themen für den Masterplan Gesundheitswirtschaft Mecklenburg-Vorpommern 2030 sind erarbeitet worden. Maßgeblich wird dieser Prozess von Bio Con Valley begleitet. Expertenwissen und Gespür der Kuratoriumsmitglieder fließen in den Masterplan ein. Er wird unsere gemeinsame Vision der Zukunft unseres Landes in der Gesundheitswirtschaft sein.“

Zu Beginn der Sitzung verlieh die Ministerpräsidentin den Baltic Sea Region Health Innovation Award (BSR HIA) der Nationalen Branchenkonferenz Gesundheitswirtschaft. Es ist ein insbesondere in den Ostseeraum ausgerichteter Preis für innovative Ideen von Unternehmen in der Gesundheitswirtschaft. Der Award ist mit 5.000 € Euro (1. Preis), 3.000 Euro (2. Preis) und 1.000 Euro (3. Preis) dotiert. Dazu gibt es einen Sonderpreis. Die diesjährigen Stifter sind die Sparkasse Vorpommern, die Hansestadt Greifswald, die Corak Unternehmensberatung GmbH, die BioCon Valley® GmbH und die WITENO GmbH. Es gingen insgesamt 14 Projektbewerbungen, darunter vier aus Litauen, ein.

Den 1. Preis gewann die Firma Nebula Biocides GmbH aus Greifswald für die Entwicklung eines revolutionären Verfahrens zur Desinfektion von Händen und medizinischen Geräten.

Der 2. Preis geht an die Vertreter des Projektes „EmPlastrum“ aus Litauen für ein neuartiges Pflaster zur Behandlung von Schuppenflechten. Den 3. Preis erhielten die Ideeneinreicher des Projektes „Ligence“ aus Litauen für die Entwicklung von Algorithmen für die Herzultraschall-Bilduntersuchung. Dabei handelt es sich um eine Software, die in der Lage ist, anatomische Merkmale des Herzens zu erkennen. Mit einem Sonderpreis für eine therapeutische Softwarelösung bei der Behandlung chronischer Schmerzen wurden Vertreter aus Berlin für das Projekt „mAlndcraft“ gewürdigt.

Schwesig: „Wir haben zum ersten Mal diesen Preis vergeben, mit dem innovative Projekte im Gesundheitsbereich im Ostseeraum geehrt werden. Ich freue mich über den internationalen Zuspruch und gratuliere allen Preisträgerinnen und Preisträgern sehr herzlich. Jede gute Idee ist gefragt, um uns gerade in der Gesundheitswirtschaft weiter voranzubringen und gemeinsam gute Lösungen zu entwickeln.“

Gaststatus in der Leibniz-Gesellschaft

Dummerstorf – Die Gemeinsame Wissenschaftskonferenz hat heute ihre Entscheidung zum Leibniz Institut für Nutztierbiologie (FBN) in Dummerstorf getroffen. Sie folgt zwar der Empfehlung des Senats der Leibniz –Gemeinschaft, das FBN aus der Leibniz-Gemeinschaft auszuschließen. Sie erkennt aber gleichzeitig die gesamtstaatliche wissenschaftspolitische Relevanz des FBN für die Weiterentwicklung der landwirtschaftlichen Nutztierhaltung als wesentlichen Bestandteil einer nachhaltigen Landwirtschaft und zur Ernährungssicherung an. Die erheblichen Anstrengungen des Sitzlandes und des Bundes, das FBN schnellst­möglich wieder in die Leibniz-Gemeinschaft zu führen, werden von der Konferenz ausdrücklich begrüßt. Es wird empfohlen, dem FBN bis zur Wiederaufnahme einen Gaststatus in der Leibniz-Gemeinschaft einzuräumen, um damit abzusichern, dass die Nutztierforschung als wichtiger Teil der Agrarforschung in der Leibniz-Gemeinschaft vertreten ist.

Dieser Beschluss ist ein Resultat gemeinsamer intensiver Aktivitäten von Bildungsministerin Bettina Martin und Agrarminister Dr. Till Dr. Backhaus, die Bedeutung der Forschung und der aktuellen wissenschaftlichen Leistungen des FBN auf verschiedenen Ebenen deutlich zu machen. Diese Aktivitäten wurden von Seiten des BMEL und Vertretern aus der Nutztierforschung unterstützt. Ministerin Martin und Minister Backhaus begrüßen es außerordentlich, dass der Prozess zur Wiederaufnahme des FBN von der Leibniz-Gemeinschaft begleitet werden soll.

„Ich bin sehr froh und dankbar, dass dieser nunmehr ein Jahr dauernde Prozess ein für alle Seiten tragbares Ergebnis gefunden hat, gerade weil in der aktuellen Zeit wissenschaftliche Erkenntnisse für die gesellschaftlich gewollte Ökologisierung der Landwirtschaft dringend benötigt werden. Das FBN und seine Forschung zur nachhaltigen, tiergerechten Nutztierhaltung werden dringend benötigt. Sie ist auch für die vernetzte Forschung zu gesellschaftlich relevanten Themen in der Leibniz-Gemeinschaft von hoher Bedeutung. Dankbar bin ich insbesondere darüber, dass für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des FBN durch diese Perspektive Sicherheit gegeben ist“, so Backhaus.

Ministerin Martin ergänzt: „Die GWK hat das große Potenzial des FBN für die deutsche Forschungslandschaft und sein wissenschaftliches Alleinstellungsmerkmal hervorgehoben. Alle Beteiligten waren sich darüber einig, dass das FBN einzigartige Arbeit leistet. Mit dem Beschluss hat sie in einer wissenschaftlich schwierigen Entscheidungslage einen vorausschauenden und strategischen Beschluss gefasst, der die überregionale und internationale Bedeutung des FBN in den Mittelpunkt ihrer Entscheidungsfindung gesetzt hat. Damit hat sie den strategischen Rahmen für den Weiterentwicklungsprozess des Standorts gesetzt. Ich freue mich sehr darüber, dass das FBN in der Zeit dieses Entwicklungsprozesses einen Gaststatus in der Leibniz-Gemeinschaft erhalten wird.“

Der Vorstand des FBN, Prof. Dr. Klaus Wimmers, fügt hinzu: „Die Entscheidung der Gemeinsamen Wissenschaftskonferenz bringt uns Klarheit und ermöglicht uns, nun die Zukunftsplanung konkreter auszugestalten. Die Entscheidung zeigt das Vertrauen in die Leistungs- und Zukunftsfähigkeit unseres Forschungsinstitutes. Wir werden uns mit großem Engagement auf eine erneute Aufnahme in die Leibniz-Gemeinschaft vorbereiten und sind dankbar, dass dieser Prozess von der Leibniz-Gemeinschaft begleitet wird und wir einen Gaststatus erhalten sollen. Wir sind fest davon überzeugt, dass unsere national und international anerkannte Forschung von hoher gesellschaftlicher Relevanz ist und einen wichtigen Beitrag bei der Umgestaltung der Landwirtschaft für mehr Klimagerechtigkeit und Nachhaltigkeit leisten wird.“

Künstliche Intelligenz

Schwerin – Die Wissenschaftsministerinnen und -minister haben auf ihrer Gemeinsamen Wissenschaftskonferenz heute unter anderem eine Bund-Länder-Vereinbarung „Künstliche Intelligenz in der Hochschulbildung“ gebilligt, von der auch der Wissenschaftsstandort Mecklenburg-Vorpommern profitieren soll.

„Künstliche Intelligenz zählt zu den wichtigsten Zukunftsthemen“, sagte Wissenschaftsministerin Bettina Martin. „KI wird ein entscheidender Faktor für die Wettbewerbsfähigkeit in Wissenschaft und Forschung sein. Deswegen ist es wichtig, dass unsere Hochschulen schon jetzt vorbereiten, wie sie an den in Aussicht gestellten Fördermitteln partizipieren können. Über das genaue Antragsverfahren werden wir informieren, wenn die Einzelheiten feststehen“, erklärte die Ministerin.

Die Förderinitiative „Künstliche Intelligenz in der Hochschulbildung“ verfolgt zwei Ziele: Einerseits sollen Maßnahmen gefördert werden, die zur Qualifizierung von zukünftigen akademischen Fachkräften beitragen. So können Hochschulen etwa bei der Entwicklung von Studiengängen oder einzelnen Modulen im Bereich Künstlicher Intelligenz Unterstützung erfahren. Andererseits sollen Hochschulen bei der Gestaltung von KI-gestützten Lern- und Prüfungsumgebungen gefördert werden.

Eine gemeinsame Antragstellung mehrerer Hochschulen als Verbund soll möglich sein. Über die Anträge wird in einem wissenschaftsgeleiteten Auswahlverfahren entschieden. Einzelanträge können mit insgesamt bis zu zwei Millionen Euro und Verbundanträge mit bis zu fünf Millionen Euro gefördert werden. Zur Finanzierung stellen Bund und Länder bis zu 133 Millionen Euro zur Verfügung. Die Fördermittel werden jeweils im Verhältnis 90:10 vom Bund und vom jeweiligen Sitzland getragen.

Darüber hinaus hat sich die Gemeinsame Wissenschaftskonferenz mit der Finanzierung der Leibniz-Institute im Jahr 2021 beschäftigt. Wissenschaftsministerin Bettina Martin gratuliert in diesem Zusammenhang dem Leibniz-Institut für Ostseeforschung in Warnemünde. „Das IOW ist in der Evaluierung nach sieben Jahren mit hervorragendem Ergebnis bewertet worden. Sowohl die wissenschaftlichen Leistungen als auch die strategische Ausrichtung des Instituts sind mit Bestnoten versehen. Das ist nicht nur eine Auszeichnung für das IOW, sondern auch ein Beweis dafür, wie leistungsfähig unser Forschungsstandort ist“, so Martin.

Der Senat der Leibniz-Gemeinschaft hatte die Forschung des IOW im einzigartigen Naturraum Ostsee sowie bei globalen Themen wie Klimawandelfolgen, Meeresvermüllung und Biodiversität gelobt. Die Ministerin ist zudem besonders erfreut, dass die Bemühungen von Bund und Land bei der Finanzierung des Schiffsbetriebes des Forschungsschiffes „Elisabeth Mann Borgese“ gewürdigt wurden.