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Autor: Rügenbote

Sonntagsfahrverbot für LKW in M-V ausgesetzt

Schwerin – Ab sofort bis zum 18. Januar 2021 ist das Fahrverbot für LKW in Mecklenburg-Vorpommern erneut ausgesetzt. Das gilt für das Verbot an Sonn- und Feiertagen auf allen Straßen im Land – aber nicht für Großraum- und Schwertransporte. Diese müssen weiterhin eine Ausnahmegenehmigung für Fahrten an Sonn- und Feiertagen beantragen.

„Damit sichern wir, wie schon im Frühjahr, die Verfügbarkeit von Waren und Gütern für die Bevölkerung und die Wirtschaft. Insbesondere ermöglichen wir dem Einzelhandel, im Zweifelsfall schnell auf untypisch starke Nachfrage nach bestimmten Waren infolge der Corona-Pandemie reagieren zu können“, begründet Landesverkehrsminister Christian Pegel die Ausnahmeregelung.

Für denselben Zeitraum hat das Wirtschaftsministerium eine Ausnahme vom Verbot der Beschäftigung von Arbeitnehmern an Sonn- und Feiertagen verfügt. „Wie bereits im Frühjahr tragen wir der vermehrten Nachfrage nach Artikeln des täglichen Bedarfs wie Trockenlebensmitteln, Hygieneartikel, Desinfektionsmittel und dergleichen Rechnung. Darüber hinaus soll auch die Versorgung mit Medikamenten weiter gewährleistet sein“, sagte der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Harry Glawe.

Christian Pegel weist daraufhin, dass die Landesregierung solche Ausnahmen nur für Mecklenburg-Vorpommern verfügen kann: „Die Spediteure sollten sich informieren, welche Regelungen entlang ihrer Fahrstrecke über unsere Landesgrenzen hinaus gelten und, sofern erforderlich, dafür eine Ausnahmegenehmigung beantragen.“

Arbeiten an Sonn- und Feiertagen

Schwerin – Eine Allgemeinverfügung zur Ausnahmebewilligung der Beschäftigung von Arbeitnehmern an Sonn- und Feiertagen aus Anlass der Ausbreitung des Coronavirus (SARS-CoV-2) ist in Kraft getreten.

„Ziel ist es, die ausreichende Versorgung der Bevölkerung mit ausreichend Lebensmitteln und Gütern des täglichen Bedarfs zu gewährleisten. Wie bereits im Frühjahr auch, tragen wir der vermehrten Nachfrage an Artikeln des täglichen Bedarfs wie beispielsweise Trockenlebensmitteln, Hygieneartikeln, Desinfektionsmitteln und dergleichen Rechnung. Darüber hinaus soll auch die Versorgung mit Medikamenten weiter gewährleistet sein. Lieferketten werden aufrecht gehalten. Es handelt sich bei der Allgemeinverfügung um eine zeitlich befristete Maßnahme. Der Arbeitgeber sorgt bei Sonntagsarbeit für einen entsprechenden Ausgleich“, sagte der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Harry Glawe am Freitag. Das Landesamt für Gesundheit und Soziales hat die Allgemeinverfügung gemäß § 15 Absatz 2 Arbeitszeitgesetz (ArbZG) für Mecklenburg-Vorpommern am 12. November erlassen.

„Um die Versorgung von Bevölkerung und Wirtschaft mit Waren und Gütern zu sichern, haben wir auch das Fahrverbot für LKW an Sonn- und Feiertagen erneut ausgesetzt. Bis zum 18. Januar 2021 ist keine Ausnahmegenehmigung erforderlich“, sagt Landesverkehrsminister Christian Pegel. Er weist darauf hin, dass dies nicht für Großraum- und Schwertransporte gilt. Und: „Die Landesregierung kann solche Ausnahmen nur für Mecklenburg-Vorpommern verfügen. Die Spediteure sollten sich stets informieren, welche Regelungen entlang ihrer Fahrstrecke über unsere Landesgrenzen hinaus gelten und sofern erforderlich, dafür eine Ausnahmegenehmigung beantragen.“

Ermöglicht wird im Rahmen der Allgemeinverfügung, das Verpacken (inkl. Abfüllen), Kommissionieren, Liefern, Be- und Entladen und Einräumen von Waren des täglichen Bedarfs (z. B. Hygieneartikel, Lebensmittel) sowie das Verpacken (inkl. Abfüllen), Kommissionieren, Liefern, Be- und Entladen und Einräumen von Medizinprodukten, Medikamenten sowie weitere apothekenübliche Artikel. Die Allgemeinverfügung gilt bis zum 18. Januar 2021.

Mindestens 15 Sonntage im Jahr müssen beschäftigungsfrei bleiben (§ 11 Absatz 1 ArbZG). Die Arbeitszeit darf 48 Stunden wöchentlich im Durchschnitt von 6 Kalendermonaten oder 24 Wochen nicht überschreiten. Im Rahmen der Ausnahmebewilligung ist für die geleistete Sonn- und Feiertagsbeschäftigung innerhalb eines Zeitraums von acht Wochen ein Ersatzruhetag zu gewähren.

Nordländer unterstützen sich gegenseitig

Schwerin – Aktuell können Covid-19-Patientinnen und -Patienten in den norddeutschen Ländern Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und Schleswig-Holstein innerhalb der Regelorganisationen sehr gut versorgt werden. Dies schließt bewährte Routinen für medizinisch notwendige Verlegungen zwischen Krankenhäusern ein, die auch grenzüberschreitend stattfinden. Gleichwohl beobachten die Länder die Klinikbelegungen im Rahmen der COVID 19-Pandemie genau, um eine lokale Überlastung einzelner Kliniken durch einen außergewöhnlichen Patientenanstieg zu vermeiden.

So ist damit zu rechnen, dass aufgrund der steigenden Infektionszahlen im Winter verstärkt Intensivbetten für die Behandlung von Corona-Patientinnen und Corona-Patienten benötigt werden. Als Vorsorge für den bislang unwahrscheinlichen Fall, dass bei einem regional oder bundesweit sehr starken Anstieg krankenhauspflichtiger Personen die vor Ort vorhandenen Kapazitäten für eine intensivmedizinische Versorgung überlastet sein sollten, planen die norddeutschen Länder einen engen Austausch und gegenseitige Hilfe. Gleiches gilt für eine entsprechende Abstimmung mit anderen Regionen in Deutschland und dem Bund. Vorgesehen ist dann die gemeinsame und gezielte Unterstützung der Kliniken bei einer überregionalen und länderübergreifenden Verlegung von Patientinnen und Patienten.

Die Nordländer folgen damit einem von der Gesundheits- und der Innenministerkonferenz der Länder entwickelten Konzept („Kleeblattkonzept“). Jeweils drei bis fünf Bundesländer bilden ein Kleeblatt. Im Norden sind das Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und Schleswig-Holstein. Das Kleeblattkonzept beschreibt die Vorbereitungen für eine überregionale, COVID-19-bedingte, intensivmedizinische Patientenverlegung mit den dafür vorgesehenen Prozessen, Maßnahmen und Schwellenwerten. So soll in einem worst case-Szenario überlasteter Krankenhauskapazitäten die Versorgung von schwer erkrankten Patienten im norddeutschen Verbund und darüber hinaus gewährleistet werden.

„Wir haben über das Thema bereits am letzten Freitag auf unserer Videokonferenz gesprochen. Die Corona-Zahlen in Deutschland sind in den letzten Wochen angestiegen. Wir alle hoffen, dass es gelingt die Ausbreitung des Virus einzudämmen. Es muss auch im Fall eines weiteren Anstiegs sichergestellt sein, dass alle Schwererkrankten die medizinische Hilfe bekommen, die sie brauchen. Wir haben vereinbart, dass wir uns dabei gegenseitig unterstützen. Das ist ein weiteres Beispiel für die enge und vertrauensvolle Zusammenarbeit unter den Nordländern. Wir stehen zusammen“, erklärte Ministerpräsidentin Manuela Schwesig. Mecklenburg-Vorpommern ist derzeit Vorsitzland in der Konferenz der norddeutschen Bundesländer.

Über eine Koordinationsstelle, einen sog. ‚Single Point of Contact‘, wird laufend ein Überblick über freie Krankenhausbetten hergestellt und erforderlichenfalls beim Transport geholfen. Für das norddeutsche Kleeblatt liegt der ‚Single Point of Contact‘ im Kompetenzzentrum Großschadenslagen des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport. Die endgültige Entscheidung über Patientenverlegungen wird aber stets zwischen den abgebenden und den aufnehmenden Ärzten getroffen.

Ministerpräsident Stephan Weil betont: „Wir Nordländer sind auch in der Krise untereinander solidarisch. Wo Unterstützung notwendig ist, soll diese auch rasch und gut organisiert geleistet werden.“

„Wir bereiten uns sowohl in Schleswig-Holstein als auch im Austausch mit anderen Ländern darauf vor, uns bei Überlastungssituationen auf den Intensivstationen gegenseitig zu helfen. Ein regional gestuftes Konzept wird dabei helfen, freie Kapazitäten zu nutzen, und gleichzeitig unnötig lange Transportwege verhindern“, sagte Ministerpräsident Daniel Günther in Kiel. Den engagierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Gesundheitswesen gelte sein ausdrücklicher Dank: „Alle tun ihr Bestes, um die Patientinnen und Patienten gut zu versorgen.“

„Die von der Ministerpräsidentenkonferenz Ende Oktober beschlossenen Maßnahmen sollen eine Überlastung des Gesundheitswesens abwenden. Die Beschlüsse waren nach dem exponentiellen Anstieg der Infektionszahlen in den letzten Wochen dringend erforderlich, um unser aller Leben und Gesundheit zu schützen. In den kommenden Wochen ist mit einer steigenden Zahl an COVID-19-Intensivpatienten zu rechnen. Die norddeutschen Länder werden in dieser Zeit ihre Zusammenarbeit verstärken, damit alle Bürgerinnen und Bürger im Norden die medizinische Behandlung erhalten, die sie benötigen“, erklärte der Erste Bürgermeister der Freien und Hansestadt Hamburg, Dr. Peter Tschentscher.

Steuerschätzung Nobember 2020

Finanzminister Meyer zur Steuerschätzung: Herausforderungen werden nicht weniger

Schwerin – Nur zwei Monate nach seiner letzten Sitzung kam der Arbeitskreis Steuerschätzungen zu seiner regulären Herbstschätzung zusammen. Die bisherige Prognose über die künftigen Steuereinnahmen des Bundes, der Länder und der Gemeinden wurde dabei leicht nach oben korrigiert.

Nach Einschätzung des Arbeitskreises können Bund, Länder und Gemeinden in diesem Jahr mit circa 11 Mrd. Euro mehr an Steuereinnahmen rechnen, als noch im September geschätzt. Auch für den Gesamtzeitraum bis 2024 hoben die Steuerschätzer ihre Erwartungen leicht an. Demnach fällt der erwartete Steuerrückgang der öffentlichen Hand rund 16 Mrd. Euro geringer aus als zuletzt angenommen.

Das Ergebnis für Mecklenburg-Vorpommern verbessert sich im Jahr 2020 gegenüber der September-Schätzung um circa 250 Mio. Euro. Damit reduziert sich das Einnahmeminus gegenüber dem Haushaltsplan 2020 auf circa 540 Mio. Euro. Auch für das kommende Jahr gehen die Steuerschätzer von einem geringeren Steuerausfall aus. Demnach reduziert sich der Steuerausfall des Landes um rund 30 Mio. Euro. Die Einnahmen wären damit rund 720 Mio. Euro niedriger als bei der Aufstellung des Haushalts angenommen. Für den Zeitraum der Finanzplanung (2020-2024) sind infolge der Corona-Pandemie aber dennoch Steuermindereinnahmen von gut 2,7 Mrd. Euro zu erwarten.

Finanzminister Reinhard Meyer: „Unser Minus wird vermutlich etwas kleiner ausfallen als bislang prognostiziert. Das zeigt, dass die Maßnahmen zur Stabilisierung der Wirtschaft greifen. Für Euphorie ist es dennoch viel zu früh, denn die Herausforderungen werden in Zukunft nicht weniger. Im Gegenteil: Die Corona-Pandemie reißt bis zum Jahr 2024 ein Loch von 2,7 Mrd. Euro in die Etatplanung. Wir haben mit einem beispiellosen Einnahmeeinbruch zu kämpfen, daran ändert die aktuelle Schätzung leider nicht viel.“

Geflügelpest bedroht alte Geflügelrassen

Schwerin – Die Geflügelpest breitet sich in Norddeutschland aus. In Schleswig-Holstein herrscht seit gestern eine landesweite Aufstallpflicht für Geflügel. In Niedersachsen gibt es die Pflicht zur Aufstallung in 15 von 43 Landkreisen.

In Mecklenburg-Vorpommern wurde in den Landkreisen Vorpommern-Rügen und Vorpommern-Greifswald das Vorkommen der hochpathogenen aviären Influenza-A-Viren des Subtyps H5, die Erreger der Geflügelpest, bestätigt. Agrar- und Umweltminister Dr. Till Backhaus mahnt daher alle Geflügelhalter zu umsichtigem Verhalten:

„Ich habe Vertrauen in die Risikoanalyse der Veterinäre in den Landkreisen. Die angeordnete Aufstallpflicht in den betroffenen Gebieten entlässt die Geflügelhalter an anderen Orten aber nicht aus der Verantwortung. Es muss weiterhin alles unternommen werden, eine Einschleppung in Hausgeflügelbestände zu vermeiden. Die Biosicherheitsmaßnahmen haben oberste Priorität. Ich appelliere daher an die Geflügelhalter, ihre Bestände gut zu kontrollieren und Auffälligkeiten wie beispielweise. eine erhöhte Sterblichkeit und reduzierte Leistung umgehend an die jeweils zuständigen Veterinärämter zu melden.

Auch Kleinsthalter haben ihre Tierhaltung bei den Veterinärämtern anzuzeigen und außerdem den Bestand bei der Tierseuchenkasse zu melden. Nur dann besteht ein Entschädigungsanspruch für den Fall, dass es zu einem Ausbruch der Geflügelpest in einem Bestand kommt. Sorge bereiten mir in diesem Zusammenhang die wertvollen Bestände der Hobby-Geflügelhalter. Zum Teil über Jahrzehnte haben sie alte Arten und Rassen erhalten. Damit bewahren sie einen Schatz an genetischer Vielfalt. Wo immer es möglich und den Tieren zuzumuten ist, kann eine vorsorgliche Aufstallung des Geflügels und unter Beachtung der Biosicherheit zum Schutz vor dem Eintrag der Geflügelpest in den Bestand beitragen. Klar ist aber auch, bis zum Frühjahr und einem Abflauen des Seuchengeschehens, ist es noch ein weiter Weg“, so Minister Backhaus.

Unterstützung für Mecklenburger Stiere

Schwerin – Finanzielle Hilfe für die Mecklenburger Stiere Handball GmbH & Co. KG Schwerin: Sportministerin Stefanie Drese hat heute eine sogenannte Billigkeitsleistung des Landes von 173.620 Euro bewilligt. Die Mittel werden als Liquititätshilfe für die Drittliga-Handballer der Mecklenburger Stiere gewährt.

„Wir unterstützen unsere Spitzenvereine im Land in schwieriger Zeit. Diese Zusage habe ich den im TEAM SPORT MV zusammengeschlossenen Vereinen gegeben. Diese Zusage löst die Landesregierung ein“, sagte Drese heute in Schwerin.

Die finanzielle Hilfen kommen aus dem Sozialfonds innerhalb des MV-Schutzfonds. „Sie sind eine gezielte finanzielle Unterstützung für die unverschuldet coronabedingt in eine wirtschaftliche Notsituation geratenen professionellen und semi-professionellen Sportvereine in Mecklenburg-Vorpommern. Wir wollen damit die Verluste durch die Aussetzung des Spielbetriebs abfedern“, verdeutlichte die Sportministerin.

Die Unterstützung des Landes bemisst sich an dem konkret nachgewiesenen Liquiditätsengpass des jeweiligen Vereins. Drese: „Während viele Kosten weiterlaufen, brechen Einnahmen für die Vereine durch Zuschauerbeschränkungen und fehlende Sponsorenzahlungen weg.“

Die Liquiditätshilfe des Landes für die Mecklenburger Stiere soll dazu beitragen, dass der Verein nach der durch den Deutschen Handball Verband verordneten Spielpause in der 3. Liga Nord bis Ende des Jahres, nicht in eine wirtschaftliche Notlage gerät.

„Schwerin, Handball und die Stiere gehören zusammen. Deshalb war es mir wichtig, dass dem Verein schnell und unbürokratisch geholfen wird“, sagte Ministerin Drese.

Finanzspritze für neues Löschfahrzeug

Ribnitz-Damgarten – Die Freiwilligen Feuerwehr in Ribnitz-Damgarten bekommt ein neues Löschfahrzeug (TLF 4000). Das Innenministerium Mecklenburg-Vorpommern stellt dafür rund 130.000 Euro zur Verfügung, der Landkreis Vorpommern-Rügen steuert ebenfalls 130.000 Euro bei. Mit der Neuanschaffung wird die Gemeinde ein altes Fahrzeug mit Baujahr 1998 ersetzen.

Derzeit kann die die Freiwillige Feuerwehr auf 36 aktive Kameradinnen und Kameraden zurückgreifen. Es engagieren sich zusätzlich 15 Mädchen und Jungen in der Jugendfeuerwehr. Innenminister Lorenz Caffier dankt den Kameradinnen und Kameraden für ihr ehrenamtliches Engagement: „Anerkennung ist die wichtigste Währung, mit der Ehrenamt entgolten wird. Deshalb kann man es gar nicht oft genug hervorheben, was in den Feuerwehren, wie hier in Ribnitz-Damgarten geleistet wird.“

Zwischen Rostock und Stralsund ist die Freiwillige Feuerwehr Ribnitz-Damgarten eine leistungsfähige und gut ausgebildete Feuerwehr mit überörtlichen Aufgaben, die ein großes Territorium absichert. Das neue Tanklöschfahrzeug wird so auch überörtlich zum Einsatz kommen, da es reichlich Wasser vorhalten kann und für den ländlichen Raum mit der Wasserversorgung unabdingbar ist.

Haushaltskonsolidierung

Penkun – Innenminister Lorenz Caffier hat heute an die Bürgermeisterin der Stadt Penkun, Frau Antje Zibell, einen Bewilligungsbescheid über eine Sonder- und Ergänzungszuweisung in Höhe von insgesamt 1,2 Mio. Euro zum Abbau der in Vorjahren entstandenen Haushaltsdefizite übergeben.

Mit dem Bewilligungsbescheid für das Haushaltsjahr 2019 unterstützt das Land die Bemühungen der Stadt Penkun bei ihrer Haushaltskonsolidierung. Der Stadt Penkun wird nach § 27 Absatz 2 Finanzausgleichsgesetz M-V (FAG M-V) das jahresbezogene Defizit 2019 über eine Sonderzuweisung ausgeglichen. Zusätzlich erhält sie zum Abbau der in Vorjahren entstandenen Defizite eine Ergänzungszuweisung in Höhe von 20 Prozent dieses Defizits. Zum 1. Januar 2019 belief sich das städtische Haushaltsdefizit auf rund 3,5 Millionen Euro.