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Autor: Rügenbote

Landesinitiative „Unser Wald in M-V“

Schwerin – Umweltminister Dr. Till Backhaus hat heute auf einer Pressekonferenz in der Staatskanzlei Eckpunkte der Initiative „Unser Wald in M-V“ vorgestellt, die Gegenstand der vorangegangenen Kabinettssitzung war. „Es wird viel über die besondere Bedeutung des Waldes für den Klimaschutz geredet und wie wichtig es ist, Wald zu schützen und zu mehren. Wir reden aber nicht nur – wir handeln und zwar jetzt. Unser Land stellt sich seiner Verantwortung für den Klima- und Umweltschutz. Dafür haben wir heute mit der Verabschiedung der Initiative „Unser Wald in M-V“ den Weg freigemacht“, zeigte sich der Minister zufrieden.

Nunmehr stehen rund 20 Mio. Euro Mittel aus dem Haushalt von M-V zur Verfügung, die vorrangig dem Landeswald zugutekommen. Die erste Säule des Programms ist auf Maßnahmen der Bildungs- und Öffentlichkeitsarbeit gerichtet. Die zweite Säule sind Maßnahmen zur Verbesserung des Waldzustandes und zur Waldmehrung. Und drittens sind Maßnahmen zur Risikovorsorge im Zeichen des Klimawandels vorgesehen, die darauf gerichtet sind, auch den Gesamtwald für die Anforderungen des Klimawandels fit zu machen.

„Es ist fünf vor Zwölf. 2019 beispielsweise mussten wir klimabedingte Waldschäden enormen Ausmaßes feststellen. 630 Tausend Festmeter Schadholz fielen an. Das ist fast ein Drittel des gesamten Holzeinschlags in Mecklenburg-Vorpommern. 980 Hektar Wald verbrannten. Die Waldzustandserhebung belegte 25 Prozent mittleren Nadel- und Blattverlust, was den Gesundheitszustand unserer Wälder kennzeichnet“, betonte Backhaus die Dringlichkeit des Handelns.

„Wir wollen und müssen aber auch die Bürger einbeziehen und insbesondere Kinder und Jugendliche stärker an dieses drängende Problem heranführen, denn sie sind die Umweltschützer von morgen“, betonte Backhaus die Wichtigkeit von Investitionen in die Umweltbildung und Öffentlichkeitsarbeit. Von besonderer Bedeutung ist daher die Errichtung einer Stiftung Wald und Klimaschutz als Verbrauchsstiftung. Es ist vorgesehen, dass auch private Spenden zum Schutz und zum Erhalt der Wälder genutzt werden können, indem diese durch öffentliche Mittel im Verhältnis eins zu eins ergänzt werden.

Zur Beseitigung der Waldschäden und zur Anpassung der Wälder an den Klimawandel wurden bundesweit für den Privat- und Körperschaftswald 1,5 Milliarden Euro an Fördergeldern von Bund und Ländern bereitgestellt. Diese können aber nicht für den Landeswald genutzt werden.

Die mit der Landesinitiative „Unser Wald in M-V“ verbundenen Mittel sind ein finanzieller Zuschuss an die Landesforstanstalt. Gemessen am Privat- und Körperschaftswald wird diese nachgezeichnete Hilfe den Landeswald schützen, entwickeln und mehren sowie gleichzeitig Bürger und Gesellschaft aktiv beteiligen.

100. Partner für die EhrenamtsKarte MV

Schwerin – Die landesweite Ehrenamtskarte entwickelt sich seit ihrer Einführung in diesem Jahr sehr positiv. Sozialministerin Stefanie Drese hat trotz der Corona-Krise in den letzten Monaten viele neue Unternehmen und Institutionen für die Karteninhaberinnen und -inhaber gewinnen können.

Jetzt konnte Drese mit dem Spiele- und Erlebnisanbieter Virtual Rostock bereits den 100. Partner der EhrenamtsKarte MV begrüßen und eine entsprechende Partnerschaftsvereinbarung schließen.

„Es ist toll, dass es überall im Land eine große Bereitschaft gibt, das Ehrenamt zu unterstützen“, sagte Drese heute in Schwerin. Mit einer Partnerschaft werde das große Engagement ehrenamtlich besonders Aktiver gewürdigt und die Karte mit ihren Bonusleistungen und Vergünstigungen immer attraktiver, so die Ministerin.

Angefangen hat die Ehrenamtskarte zu Beginn des Jahres mit gut zehn Landeseinrichtungen. Drese: „Aus diesem zarten Pflänzchen ist ein großer bunter Strauß geworden.“ Hinter den 100 Partnern stehen weit über 200 Angebote, die Besitzerinnen und Besitzer der Bonuskarte in Anspruch nehmen können. Dazu gehören z.B. Einzelhändler, Tankstellen, Fast-Food-Filialen, Bäckereien, Autovermieter, Krankenkassen, Restaurants, Hotels, Freizeit-, Wellness-, Kultur- und Ausflugseinrichtungen sowie Sportvereine.

„Ich freue mich, dass auch junge und innovative Unternehmen wie Virtual Rostock Partner werden und 20 Prozent Ermäßigung beim Erleben virtueller Abenteuer gewähren“, betonte Drese.

Groß ist auch die Resonanz bei den Anträgen. So sind bis jetzt etwa 1.300 landesweite Ehrenamtskarten in allen Landkreisen und den beiden kreisfreien Städten an besonders engagierte Ehrenamtliche überreicht bzw. versandt worden. Für den Erhalt der Karte müssen einige Voraussetzungen erfüllt sein, wie z.B. mindestens 5 Stunden pro Woche bzw. 250 Stunden im Jahr ehrenamtliches Engagement kontinuierlich in den letzten drei Jahren (bei Jugendlichen zwischen 14 und 17 Jahren ein Jahr).

Auf der Website www.ehrenamtskarte-mv.de finden sich detaillierte Informationen etwa zu den Voraussetzungen zum Erhalt der Karte. Es können dort zudem Anträge gestellt und die ständig wachsende Zahl der teilnehmenden Partner und deren Angebote gefunden werden. Auch interessierte Unternehmen und Institutionen können über die Website direkt Kontakt aufnehmen. Kernstück ist die große Landkarte, die alle Angebote einfach und geografisch übersichtlich darstellt.

Die EhrenamtsKarte MV ist ein Gemeinschaftsprojekt des Ministeriums für Soziales, Integration und Gleichstellung, der Ehrenamtsstiftung MV und der acht vom Land geförderten MitMachZentralen. Dort erhalten Interessierte und ehrenamtlich Engagierte Unterstützung und Auskunft vor Ort.

Unterstützung für Gastronomen aus M-V

Schwerin – Zur Unterstützung der Gastronomie in Mecklenburg-Vorpommern ist der „digitale Marktplatz MV“ um einige Funktionen erweitert worden. So können Unternehmerinnen und Unternehmer nun unter

https://marktplatz.digitalesmv.de/gastronomie

nicht nur ihren Betrieb eintragen lassen, sondern auch Speisekarten hochladen, über ihre Öffnungszeiten informieren oder Zahlungsmöglichkeiten für die Kunden hinterlegen.

„Der teilweise Lockdown infolge der Corona-Pandemie mit Schließung der klassischen ,Vor-Ort-Gastronomie‘ trifft vor allem die Betreiberinnen und Betreiber von Restaurants, Cafés, Bars. Ihnen wollen wir mit unserem landesweiten Portal die Möglichkeit bieten, online präsent zu bleiben und ihre Außer-Haus-Angebote darzustellen“, begründet Landesdigitalisierungsminister Christian Pegel die Erweiterung des „Digitalen Marktplatz M-V“, der seit dem Lockdown im Frühjahr den Händlern im Land eine zentrale landesweite Online-Präsenz inklusive Shop ermöglicht.

„Aber auch für die Kundschaft ist das Portal ein Gewinn. Essengehen oder sich außer Haus mit Freunden auf einen Kaffee treffen gehört für viele von uns zu den schönen Seiten des Lebens – und es ist auch für sie nicht einfach, darauf zu verzichten. Ich möchte die Gastronomen in unserem Land herzlich einladen, das kostenfreie Angebot anzunehmen und gleichzeitig bei den Bürgerinnen und Bürgern dafür werben, die Gastronomie in dieser schwierigen Zeit zu unterstützen“.

Mit wenigen Eintragungen können Gastronomen schnell und kostenfrei die Informationen zu ihrem Angebot und ihre digitale Visitenkarte hinterlegen. Kunden können dann entweder telefonisch bestellen oder online über die Internetseiten der Gastronomen. Über eine Filterfunktion ist es möglich, nach Postleitzahl, kulinarischer Ausrichtung und Öffnungszeiten zu suchen.

„Was für größere Ketten und manchen Selbstständigen längst gängige Praxis ist, möchten wir – in einem kleineren Rahmen – allen Gastronomen zugänglich machen. Mit kleinem Aufwand können Sie sich und Ihre Speisekarte auf dem digitalen Marktplatz eintragen und so auch ein kleines Signal an Ihre treue Kundschaft senden. Wenn auch ein Stück des gastronomischen Erlebnisses in den aktuellen Zeiten verloren geht – der Genuss der Lieblingsgerichte muss nicht dazu gehören“, so Christian Pegel weiter.

Unterstützt wurde das Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern durch den Deutschen Hotel- und Gaststättenverband (Dehoga) Mecklenburg-Vorpommern, den Tourismusverband sowie die Industrie- und Handelskammern des Landes.

Die Kosten für die Portalerweiterung in Höhe von etwa 7.000 Euro wurden aus dem MV-Schutzfonds finanziert.

Beschaffung von Feuerwehrtechnik

Großbrand auf dem ehemaligen Truppenübungsplatz in Lübtheen im Juli 2019 Innenminister Caffier: Großteil der Kosten für Einsatz von Wasserwerfern anderer Länderpolizeien übernimmt das Land

Schwerin – Bei der Bekämpfung des Großbrandes auf dem ehemaligen Truppenübungsplatz in Lübtheen im Juli 2019 (Landkreis Ludwigslust-Parchim) kamen u.a. auch Wasserwerfer der Polizei Niedersachsen, Schleswig-Holstein, Hessen, Brandenburg sowie der Freien Hansestadt Bremen und der Freien und Hansestadt Hamburg zur Hilfe, um Gefahren für Leib und Leben der Menschen in der Region abzuwenden. Die daraus entstandenen Kosten übernimmt größtenteils das Land.

Innenminister Lorenz Caffier: „Wir unterstützen den Landkreis mit einer Sonderbedarfszuweisung in Höhe von rund 212.500 EUR. Das entspricht der höchstmöglichen Quote von 90% nach der geltenden Förderrichtlinie, denn bei dem Waldbrand handelte es sich um ein unvorhersehbares Ereignis, ausgelöst durch höhere Gewalt. Ich bin auch heute noch meinen Länderkollegen sehr dankbar für die schnelle und hilfreiche Unterstützung. Mit dem Einsatz der polizeilichen Wasserwerfer zur Brandbekämpfung in schwer befahrbarem Gebiet wurde beeindruckend die volle Leistungsfähigkeit dieser Einsatzmittel gezeigt.“

Insgesamt 22 Wasserwerfer der Bundespolizei und von Landespolizeien unterstützten den Landkreis Ludwiglust-Parchim bei der Bekämpfung der Brandkatastrophe auf dem munitionsbelasteten Truppenübungsplatz im Lübtheen. Während ihres Einsatzes haben sie 8.767.000 Liter Wasser abgegeben. Mit Beginn des Einsatzes der Wasserwerfer war es gelungen, aus einer defensiven Taktik heraus wieder führend in das Einsatzgeschehen einzugreifen und somit aus der Reaktion auf die Brandherde in die aktive Brandbekämpfung zu wechseln.

Mit dem Programm „Zukunftsfähige Feuerwehr“ stellt das Land Mecklenburg-Vorpommern in den nächsten vier Jahren insgesamt 50 Mio. Euro zur Verbesserung des flächendeckenden Brandschutzes bereit. Mit dem Geld werden die Freiwilligen Feuerwehren besser ausgestattet.

Bei der bisher größten Beschaffung von Feuerwehrfahrzeugen in Mecklenburg-Vorpommern wurde bereits ein wichtiger Meilenstein erreicht. Mit der Zuschlagserteilung an die Firma Rosenbauer Ende Oktober wurde der Vertrag über die Lieferung von 265 Tragkraftspritzenfahrzeugen (TSF-W) geschlossen. In den Jahren 2021 bis 2023 können sich insgesamt 265 zumeist kleinere Wehren auf ein neues Fahrzeug freuen. Die zur Grundausstattung von Feuerwehren zählenden Fahrzeuge verfügen über einen 1.000-Liter-Wassertank und versetzen die Feuerwehr so in die Lage, schnell und wirksam kleinere Brände zu löschen.

Wie Innenminister Lorenz Caffier betont, geht es bei dieser Beschaffungsaktion aber nicht nur um die Effektivität der Brandbekämpfung, sondern auch darum, das Ehrenamt in den Feuerwehren zu würdigen und attraktiv zu halten. „Wenn wir junge Leute für den Dienst bei der Feuerwehr gewinnen und langjährige Mitglieder halten wollen, dann müssen wir diesen Menschen auch eine technische Ausstattung an die Hand geben, mit der sie vernünftig arbeiten können“, so Caffier.

Die TSF-W-Beschaffung stellt aber nur einen Bestandteil des Programms dar: Parallel zu den gemeindlichen Löschfahrzeugen erhalten die Landkreise und kreisfreien Städte insgesamt elf große allradangetriebene Löschfahrzeuge vom Typ TLF-W 5000, die gemeinsam mit Brandenburg beschafft werden. Im letzten Programmteil werden dann auch Gemeinden mit überörtlichen Aufgaben bedacht, für die insgesamt 38 Löschgruppen- und Tanklöschfahrzeuge der Typen LF 20 und TLF 3000 beschafft werden sollen.

Arbeit der Ehrenamtsstiftung gewürdigt

Schwerin – Ministerpräsidentin Manuela Schwesig hat auf der 1. Sitzung des Stiftungsrates der Ehrenamtsstiftung für die Amtsperiode 2020 bis 2025, die digital stattfand, die Arbeit der Stiftung gewürdigt.

„Die Ehrenamtsstiftung hat in den letzten Monaten zusätzliche Aufgaben übernommen, um die ehrenamtlichen Strukturen in unserem Land in der Corona-Krise zu unterstützen. Dafür hat die Landesregierung 1 Million Euro Soforthilfe bereitgestellt. Das ist wichtig für die Ehrenamtlichen und ihre Organisationen, bedeutet aber auch einen beträchtlichen Aufwand für die Stiftung, die diese Mittel verteilt. Die gesamte Stiftung leistet Großartiges, souverän und gewissenhaft. Vielen Dank dafür.“ Überhaupt sei gute und gewissenhafte Arbeit das Markenzeichen der Ehrenamtsstiftung.

2019 wurden 460.000 Euro ausgereicht, 2020 stellt das Land 680.000 Euro zur Verfügung. Schwesig: „So viel Unterstützung gab es noch nie. Für die Ehrenamtsstiftung bedeutet das unzählige Einzelvorgänge, weil wir uns ja ganz bewusst entschieden haben, vor allem kleine Organisationen mit kleinen Beiträgen zu unterstützen.“ Die Ministerpräsidentin verwies darauf, dass die Stiftung Vereinen und Verbänden auch beratend zur Seite steht, sich für die Anerkennung des Ehrenamts einsetzt und nannte beispielgebend die in diesem Jahr eingeführte Ehrenamtskarte.

Die Ministerpräsidentin begrüßte während der digitalen Sitzung die neue Geschäftsführerin Dr. Adriane Lettrari-Pietzker: „Frau Lettrari hat mit ihrem bisherigen beruflichen und ehrenamtlichen Wirken gezeigt, dass sie mit viel Power und Kreativität Aufgaben bewältigt.“ Gleichzeitig dankte sie der Vorstandsvorsitzenden Hannelore Kohl und allen Stiftungsratsmitgliedern.

Landesverordnung Pflege und Soziales

Schwerin – „Wir wollen die Bewohnerinnen und Bewohner sowie die Beschäftigten in Pflegeeinrichtungen und anderen Sozialeinrichtungen bestmöglich schützen.Gleichzeitig sollen Besuche weiterhin stattfinden dürfen, um eine soziale Isolation zu verhindern.“ Sozialministerin Stefanie Drese hat die neuen Regelungen der „Fünften Pflege und Soziales Corona VO-Änderungsverordnung“ heute vorgestellt.

So bleibt der Besuch und das Betreten von vollstationären Pflegeeinrichtungen und ambulant betreuten Wohngemeinschaften auch für Personen, für die die Einrichtung nicht der Wohn- oder Arbeitsort ist, erlaubt, soweit in der Einrichtung kein aktives Corona-Infektionsgeschehen besteht

Die Schutzstandards für Einrichtungen und Angebote der Pflege und Eingliederungshilfe werden jedoch erhöht und richten sich nach der Höhe der Neuinfektionen in der jeweiligen Region.

Ab einem Risikowert von 36 bis 50 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner innerhalb eines Referenzzeitraums von sieben Tagen im örtlichen Zuständigkeitsbereich eines Landkreises oder einer kreisfreien Stadt dürfen höchstens zwei Besuchende je Bewohner*in, die nicht dauerhaft festzulegen sind, gleichzeitig die Einrichtung betreten.

Ab 51 bis 74 Neuinfektionen darf höchstens eine Besucherin oder ein Besucher je Bewohner*in oder Bewohner die Einrichtung betreten. Der Besuchende muss dabei nicht dauerhaft festgelegt werden

Ab einer 7-Tages-Inzidienz von 75 Neuinfektionen darf der Besuch ausschließlich in einem hierfür vorgesehenen Besuchszimmer stattfinden, wobei nach jedem Besuch das Zimmer zu desinfizieren ist. Eine Ausnahme von der Pflicht zur Nutzung eines Besuchszimmers ist in der Verordnung für Bewohnende mit unzureichender Mobilität verankert. „Ein Einzelzimmer der Bewohnerin oder des Bewohners steht einem Besuchszimmer gleich, soweit der Besuch durch Personal der Pflegeeinrichtung auf dem kürzesten Weg zum jeweiligen Einzelzimmer geleitet wird“, verdeutlichte Drese.

Die jeweiligen Einschränkungen bleiben in Kraft bis der Ausgangswert der jeweiligen Stufe für mindestens 14 Tage unterschritten worden ist.

Die aufgeführten Einschränkungen umfassen grundsätzlich nicht das Betreten zu anderen Zwecken als den Besuch. Dies beinhaltet neben dem Personal des Einrichtungsträgers insbesondere das Betreten zum Zwecke der Aufrechterhaltung des Betriebes (zum Beispiel Warenlieferungen, notwendige Reparaturen, Reinigung), das Betreten zum Zwecke der Gefahrenabwehr oder der Rechtspflege und Situationen, in denen ein Besuch der pflegebedürftigen Person aufgrund gesundheitlicher Umstände keinen Aufschub duldet (zum Beispiel Sterbebegleitung). Auch die Begleitung und der Besuch Minderjähriger, medizinische, therapeutische oder seelsorgerische Maßnahmen sowie Hygienemaßnahmen (Friseur, Fußpflege) bleiben möglich.

Untersagt ist der Besuch und das Betreten für Personen, die sich in den letzten drei Tagen in einem ausländischen Risikogebiet oder einem Landkreis/ einer kreisfreien Stadt innerhalb Deutschlands aufgehalten haben, in der die Zahl der Neuinfektionen den Wert von 100 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner überschritten wurde. Dieses Verbot kann durch den Nachweis einer negativen und höchstens 48 Stunden alten molekularbiologischen Testung dieser Person aufgehoben werden.

Wohnen in Neubrandenburg

Neubrandenburg – Seine Dialogtour „Zukunft des Wohnens“ führt Bauminister Christian Pegel am kommenden Mittwoch (11. November 2020) in die Neubrandenburger Oststadt. In kleiner Runde diskutiert er mit Oberbürgermeister Silvio Witt sowie René Gansewig, Vorstandssprecher der Neubrandenburger Wohnungsbaugenossenschaft (Neuwoba), und Michael Wendelstorf, Geschäftsführer der Neubrandenburger Wohnungsgesellschaft (Neuwoges), über die Frage: „Wie wollen wir künftig wohnen und vor allem: Wie erhalten wir die soziale Vielfalt in unseren Wohngebieten?“ Jörg Klingohr moderiert.

Per Life-Stream kann jede und jeder die Veranstaltung verfolgen und per Live-Chat auch Fragen stellen und mitdiskutieren. Corona-bedingt muss bei der vierten Veranstaltung der Reihe auf Life-Publikum verzichtet werden. Schalten Sie sich dazu unter der Adresse https://www.zukunft-wohnen-mv.de/veranstaltungen/neubrandenburg/ oder über Facebook: www.facebook.com/zukunftwohnen/.

Am Beispiel der Robert-Koch-Straße in der Neubrandenburger Oststadt soll verdeutlicht werden, wie ein zeitgemäßes Wohngebiet für alle Bevölkerungsgruppen und Budgets aussehen kann. Dort sollen im Zuge des Um- und Neubaus zwei Drittel der Wohnungen mit Fördermitteln errichtet und ein Drittel frei finanziert werden. Eine Einrichtung des betreuten Wohnens der Lebenshilfe Neubrandenburg soll integriert werden. Damit Parkplätze möglichst wenig Platz in der Außenanlage einnehmen und dennoch eine Quote von 1,5 Pkw je Wohnung erreicht wird, soll eine Tiefgarage mit Gründach entstehen und zudem ein Generationenspielplatz.

Weitere Informationen zur Veranstaltungsreihe sowie den früheren Veranstaltungen in Greifswald, Rerik und Richtenberg finden Sie unter: www.zukunft-wohnen-mv.de.

Kündigung von Online-Verträgen

Justizministerin Hoffmeister: „Kündigungen von Online-Verträgen übersichtlicher gestalten“

Schwerin – Mecklenburg-Vorpommern bringt jetzt einen Beschlussvorschlag auf der Video-Justizministerkonferenz ein, der zum Ziel hat, den Verbraucherschutz weiter zu stärken.

„Verträge aller Art sind online leicht zu schließen. Aber sie zu kündigen ist um ein Vielfaches schwieriger. Das ist aus meiner Sicht nicht hinnehmbar und muss geändert werden. Ich setze mich daher auf der Justizministerkonferenz für eine Lösung ein, mit der Unternehmer verpflichtet werden sollten, die Vertragskündigung ähnlich übersichtlich und einfach wie den Vertragsabschluss zu gewährleisten“, so Ministerin Hoffmeister. Sie bringt einen Beschlussvorschlag auf der Herbst-JuMiKo ein, wonach die Bundesregierung gebeten werden soll, gesetzgeberische Spielräume auf nationaler Ebene auszunutzen und sich darüber hinaus auf EU-Ebene für eine entsprechende Regelung einzusetzen. Die JuMiKo wird am 26. November 2020 online stattfinden.

„Gerade jetzt in Zeiten der Corona-Pandemie haben Online-Geschäfte stark an Bedeutung gewonnen. Demgegenüber ist es vergleichsweise problematisch, im Netz geschlossene Verträge wieder zu kündigen. Die für den Vertragsabschluss bestehenden Pflichten des Unternehmers gegenüber den Verbraucherinnen und Verbrauchern wirken sich nicht in gleicher Weise auf die Vertragsbeendigung aus. Die Verbraucherzentralen stellten bundesweit für das Jahr 2018 fest, dass 18 Prozent der Befragten Schwierigkeiten bei der beabsichtigten Kündigung des Festnetz- beziehungsweise Internetanschlusses hatten. Im Mobilfunkbereich betraf dies fast jeden dritten Befragten. Es besteht dringender Bedarf, eine vertragsbeendende Willenserklärung einfacher und für den Verbraucher rechtssicherer als bisher abzugeben. Ich schlage einen Button vor, der ebenso leicht auffindbar ist wie der beim Vertragsabschluss. Verbrauchern soll so auch das Risiko abgenommen werden, dass die Kündigungserklärung womöglich nicht beim Unternehmer ankommt. Für beide Vertragsparteien wird mehr Rechtssicherheit geschaffen, das stärkt den Verbraucherschutz“, so die Justizministerin.