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Monat: Februar 2020

Ehrenamtliches Engagement in Deutschland

Berlin/Schwerin – Ehrenamtliches Engagement in Deutschland wird künftig mit einer neuen öffentlich-rechtlichen Stiftung unterstützt, die ihren Sitz in Neustrelitz (Landkreis Mecklenburgische Seenplatte) haben wird. Der Bundesrat hat heute dem Gesetz zur Errichtung der Deutschen Stiftung für Engagement und Ehrenamt zugestimmt. Damit gibt es erstmals eine gesamtdeutsche Stiftung zur Förderung ehrenamtlicher Strukturen in der Bundesrepublik.

Innenminister Lorenz Caffier begrüßte in seiner Rede im Bundesrat die Einrichtung der Stiftung und die Standortwahl: „Das, was unsere Gesellschaft trägt, ist das Engagement der Millionen Menschen. Ob im Sport, bei der Feuerwehr, ob in der Kultur, in der Jugendarbeit, beim THW, in der Wohlfahrtspflege oder in den Kirchen: Ohne Ehrenamt würden viele Räder nicht ineinander greifen können. Viele Bundesländer haben mit eigenen Ehrenamtsstiftungen Zeichen gesetzt, um ehrenamtliche Arbeit zu würdigen und zu unterstützen. Deshalb ist es ein gutes Signal und Zeichen der Wertschätzung für das Ehrenamt, dass wir genau das nun auch auf Bundesebene tun und auch auf Bundesebene eine zentrale Anlaufstelle errichtet wird.“

Die Stiftung soll in Abstimmung mit bereits bestehenden Bundesprogrammen ehrenamtliches Engagement insbesondere in strukturschwachen und ländlichen Räumen stärken und sinnvoll unterstützen, zum Beispiel bei rechtlichen und organisatorischen Fragen oder der Beantragung von Fördermaßnahmen.

Dass diese Stiftung nach Neustrelitz kommt, ist auch ein zentrales Ergebnis der Kommission „Gleichwertige Lebensverhältnisse“, die der Bund ins Leben gerufen hatte. Neuansiedlungen von Behörden sollen danach künftig bevorzugt in strukturschwachen Regionen und in Klein- und Mittelstädten vorgenommen werden. Dafür hatte sich auch die Landesregierung von Mecklenburg-Vorpommern eingesetzt.

„Als Minister eines Bundeslandes, das von Strukturschwäche stärker betroffen ist, als andere Regionen und in dem Klein- und Mittelstädte der Normalfall sind und auch als Neustrelitzer, das gebe ich offen zu, bin ich für dieses Signal ausgesprochen dankbar“, so Caffier.

Ministerpräsidentin Manuela Schwesig erklärte: „Ich freue mich, dass es zukünftig eine Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt geben wird. Das ist ein starkes Zeichen für das Ehrenamt in Deutschland. Besonders freue ich mich, dass die Stiftung zu uns nach Mecklenburg-Vorpommern, nach Neustrelitz kommen wird. Wir achten hier das Ehrenamt mit einer eigenen Landesstiftung und sind mit Sicherheit ein guter Platz auch für die Bundesstiftung. Es ist wichtig, zukünftig noch mehr dafür zu tun, dass Frauen, Männer, Jugendliche, die sich im Ehrenamt engagieren, unterstützt werden. Wir werden unseren Beitrag dafür leisten.“

Bereitschaft zur Organspende soll gestärkt werden

Berlin – Um die Zahl der Organspenden zu erhöhen, soll die Spendenbereitschaft gestärkt werden. Der Bundesrat hat das vom Bundestag dazu beschlossene Gesetz am 14. Februar 2020 gebilligt.

Es sieht vor, dass Bürgerinnen und Bürger künftig regelmäßig nach ihrer Organspendebereitschaft gefragt werden. Die Ausweisstellen von Bund und Ländern werden deshalb angehalten, ihre Kunden bei der Beantragung, Verlängerung oder Abholung von Personalausweisen, Pässen oder eID-Karten darauf hinzuweisen, dass sie eine Erklärung zur Organ- und Gewebespende abgeben können, und ihnen Informationsmaterial auszuhändigen. Zugleich müssen die Ausweisstellen sicherstellen, dass eine Erklärung zur Organ- und Gewebespende vor Ort auch möglich ist. Hausärzte sollen ihre Patienten ebenfalls regelmäßig darauf hinweisen, dass sie sich für eine Organspende entscheiden können.

Damit die Bürgerinnen und Bürger ihre Spendebereitschaft möglichst einfach dokumentieren, aber auch jederzeit ändern und widerrufen können, wird ein bundesweites Online-Register eingerichtet. Krankenhäuser erhalten hierauf Zugriff. Damit wird ein Überblick über potentielle Organspenden geschaffen.

Daran, dass Organspenden in Deutschland nur mit ausdrücklicher Zustimmung erlaubt sind, ändert sich durch den Gesetzesbeschluss nichts. Er steht deshalb für die so genannte erweiterte Entscheidungslösung und geht auf eine Gruppe von Bundestagsabgeordneten um Annalena Baerbock (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) und Karin Maag (CDU/CSU) zurück. Im parlamentarischen Verfahren nicht durchsetzen konnte sich die so genannte „doppelte Widerspruchslösung“ von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) und Karl Lauterbach (SPD). Hiernach wäre künftig jeder Spender gewesen, es sei denn, er hätte aktiv widersprochen.

Der Bundespräsident muss das Gesetz jetzt noch unterzeichnen. Dann kann es im Bundesgesetzblatt verkündet werden. Ein Jahr später soll es in Kraft treten.

In einer begleitenden Entschließung wendet sich der Bundesrat gegen die Pflicht der Ausländerbehörden, Personen bei der Beantragung von Passersatzpapieren über die Möglichkeit einer Organspende zu informieren. Das System der Organspende sei Ausländerinnen und Ausländern vielfach fremd, erläutert er. Betroffene könnten deshalb fälschlicherweise denken, dass die Entscheidung über aufenthaltsrechtliche Anträge mit der Bereitschaft zur Organspende verknüpft sei. Dieser Eindruck müsse unbedingt vermieden werden. Die Bundesregierung solle die Informationspflicht der Ausländerbehörden deshalb wieder aufheben.

Außerdem bittet der Bundesrat um eine Einschätzung der Kosten, die den Länder dadurch entstehen, dass die zuständigen Stellen die Vor-Ort-Abgabe einer Erklärung zur Organ- und Gewebespende sicherstellen müssen.

Die Entschließung geht nun weiter an die Bundesregierung. Sie entscheidet, ob sie das Anliegen der Länder aufgreift. Feste Fristen gibt es dafür nicht.

Radio in der Medienlandschaft

Thomas Krüger: Hörerinnen und Hörer vertrauen auf journalistische Sorgfalt und ausgeglichene Berichterstattung

Schwerin – Der Vorsitzende der SPD-Landtagsfraktion Thomas Krüger hat am heutigen Welttag des Radios die Rolle des Hörfunks in Deutschland gewürdigt. „Trotz Internet und Fernsehen hat das Radio immer noch eine herausragende Stellung in der Medienlandschaft. Es ist kostengünstig, erreicht nahezu jede Region und auch Menschen wie Analphabeten oder Sehgeschädigte, aber natürlich auch sozial Schwache oder Personen, die sich aufgrund ihres Alters noch nicht oder nicht mehr mit den neuen Medien auseinandersetzen wollen oder können.“

Das Radio biete somit die Möglichkeit, an den öffentlichen Themen wie Politik, Wirtschaft, Kultur und Sport teilzuhaben – weitgehend unabhängig vom individuellen Bildungs- oder Besitzstand bzw. der körperlichen Verfassung. Nicht zu vergessen sei laut Krüger die besondere Rolle des Radios bei der Notfallkommunikation und der Katastrophenhilfe.

Krüger weiter: „Dem Radio kommt aufgrund seiner medialen Reichweite allerdings auch eine besondere Verantwortung zu. Aus zurückliegenden Diktaturen wissen wir, dass Radio missbraucht werden kann. Deshalb ist es ein hohes Gut, dass sich die Hörerinnen und Hörer in Deutschland darauf verlassen können, dass Beiträge mit großer journalistischer Sorgfalt recherchiert und unterschiedliche Positionen in gesellschaftlichen Debatten ausgeglichen dargestellt werden. Dafür gilt meine Anerkennung sowohl den öffentlich-rechtlichen, den privatwirtschaftlichen aber auch den ehrenamtlichen Radiobetreibern.“

WEMAG unterstützt THW-Helfervereinigung Wismar e.V.

Übergabe von Schutzausrüstungen gegen Absturz beim Bau von Gerüstsystem

Wismar/Schwerin – Mitarbeiter des Energieversorgers WEMAG haben der THW-Helfervereinigung Wismar e.V. neun Schutzausrüstungen gegen Absturz überreicht. „Da diese Gurte nicht zu den von uns bevorzugten Systemen passen, die wir an Windkraftanlagen einsetzen, haben wir nach einem alternativen Verwendungszweck gesucht“, erklärte Remo Groß, Gruppenleiter Windenergie der WEMAG. Einen Tipp bekam er von seinem Mitarbeiter Thoralf Taft, der sich seit 2017 ehrenamtlich im THW-Ortsverband Wismar in der Fachgruppe Wasserschaden/Pumpen engagiert. „Da ich wusste, dass die Bergungsgruppe mit Einsatzgerüstsystem noch Schutzausrüstung braucht, habe ich den Kontakt hergestellt“, sagte der WEMAG-Mitarbeiter bei der Übergabe.

Die WEMAG-Mitarbeiter Remo Groß und Thoralf Taft überreichen dem THW-Zugführer Peter Burmeister-Schröder und Nicole Taft von der THW-Bergungsgruppe (v.l.) neun spezielle Schutzausrüstungen. Foto @ WEMAG/Stephan Rudolph-Kramer
WEMAG überreicht THW-Helfervereinigung Wismar e.V. Schutzausrüstung gegen Absturz

Die Einsatzkräfte des THW-Ortsverbandes Wismar verwenden die Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA) unter anderem bei der Montage ihres etwa sechs Meter hohen Einsatzgerüstsystems. „Mit diesem Gerüst können wir einsturzgefährdete Gebäude abstützen, Beleuchtungstürme errichten und Schlauchbrücken über Straßen bauen. Dort passen sogar LKW durch“, erklärte Peter Burmeister-Schröder und verwies auf den zusätzlichen Einsatz des Gerüstsystems als Dekontaminationsschleuse. „Damit ist es möglich, beispielsweise nach Chemieunfällen oder bei Seuchen große Fahrzeuge zu desinfizieren“, ergänzte der THW-Zugführer, der zugleich Vorsitzender der THW-Helfervereinigung Wismar e.V. ist.

Standardmäßig befinden sich sieben Persönliche Schutzausrüstungen gegen Absturz auf dem LKW. „Mit den zusätzlichen neun Sätzen Gurtzeug können wir mehr Helfer auf dem Gerüstsystem einsetzen und damit schneller und effizienter bauen“, freute sich Peter Burmeister-Schröder und bedankte sich bei den WEMAG-Mitarbeitern für die zusätzliche Schutzausrüstung. Dem THW-Ortsverband Wismar gehören 40 Helfer in vier Fachgruppen sowie 22 Nachwuchshelfer in zwei Jugendgruppen an.

Die gute Zusammenarbeit der WEMAG mit dem THW besteht schon seit mehreren Jahren und wurde zuletzt beim Sturmtief Xavier 2017 unter Beweis gestellt. Außerdem gibt es regelmäßige gemeinsame Einsatzübungen.

Digitalisierung und Dienstleistung

……. lernen von Dänemark und Schweden

Schwerin – Die Digitalisierung der Verwaltung ist eine der großen Herausforderungen der Zeit. Länder, von denen man gerade im Bereich der Steuerverwaltung lernen kann, sind Dänemark und Schweden. Finanzminister Reinhard Meyer will sich daher noch bis Freitag vor Ort über den Stand der Digitalisierung in den beiden Ländern informieren.

Sowohl Dänemark als auch Schweden haben früh mit der Digitalisierung ihrer Steuerverwaltung begonnen. Insbesondere Dänemark nimmt mittlerweile eine Pionierrolle ein. Zentral dabei: Die sogenannte NemID (einfache ID), die als digitale Unterschrift nicht nur Zugang zu Behördenwebsites, sondern auch zum Internetbanking gewährt. Fast alle Dänen nutzen diese Identifikationsnummer regelmäßig, Papieranträge sind die absolute Ausnahme.

„Kaum ein Land in Europa ist stärker digitalisiert als Dänemark“, so Finanzminister Reinhard Meyer, „nahezu alle Behördengänge können mittlerweile online erledigt werden – das gilt auch für die Steuererklärung. So stellt die dänische Steuerverwaltung den Bürgern eine sehr umfangreich vorausgefüllte Steuererklärung einschließlich der Steuerberechnung elektronisch zur Verfügung. Das ist möglich, weil der dänischen Steuerverwaltung umfassende Daten der Bürger elektronisch vorliegen. Zwar haben wir in Deutschland ähnliche Möglichkeiten, allerdings noch lange nicht diese hohe Bereitschaft diese Daten auch zu nutzen. Hier verspreche ich mir neue Ansätze für die Steuerverwaltung bei uns im Land. Eine Sache darf in der Digitalisierungs-Euphorie aber nicht verloren gehen: Der Schutz sensibler Daten. Das gilt ganz besonders für Steuerdaten.“

In Schweden steht die Dienstleistungsorientierung der Steuerverwaltung im Vordergrund des Erfahrungsaustausches. So können alle natürlichen Personen bei den Skandinaviern eine vereinfachte Steuererklärung abgeben. Grundlage dafür sind die Daten, die dem Finanzamt vorliegen und an die Steuerzahler verschickt werden. Die Steuerpflichtigen können die Bescheide anschließend ganz einfach per Telefon oder Internet bestätigen.

„Mit der vereinfachten Steuererklärung für Rentnerinnen und Rentner haben wir in Mecklenburg-Vorpommern sehr gute Erfahrungen gemacht“, so Finanzminister Meyer, „Schweden geht aber noch mindestens zwei Schritte weiter. Das wäre sicherlich auch hierzulande ein interessantes Verfahren, da es mit deutlich weniger Bürokratie auskommt und dadurch mehr Akzeptanz genießt. Eine Hürde könnte aber unsere komplexe Steuergesetzgebung sein.“

Zum Abschluss des dreitägigen Besuchs trifft sich Finanzminister Meyer am Freitag mit Malmös Bürgermeisterin Katrin Stjernfeld Jammeh. Hierbei geht es vor allem um das Projekt STRING (Strategic Partnership in the South Western Baltic Sea Trans Regional Area Implementing New Geography) als eine grenzüberschreitende Partnerschaft zwischen den Regionen Oslo und Göteborg, Südschweden, der Region Kopenhagen und der Metropolregion Hamburg. Da Westmecklenburg mit der Landeshauptstadt Schwerin Teil der Metropolregion Hamburg ist, gilt es für Mecklenburg-Vorpommern neue Kooperationsmöglichkeiten auszuloten.

Familien stärken

Landeskonzept Frühe Hilfen nimmt Qualitätssicherung und Partizipation in den Fokus

Schwerin – Sozialministerin Stefanie Drese stellte heute das Landeskonzept Frühe Hilfen Mecklenburg-Vorpommern „Familien stärken – Gemeinsam!“ vor. „Mit dem Landeskonzept werden die Strukturen und Angebote der Frühen Hilfen professionalisiert. Denn es unterstützt die Akteure in den Kommunen dabei, die Qualitätssicherung und Partizipation verstärkt voranzutreiben“, erklärte Drese.

In jedem Landkreis und jeder kreisfreien Stadt gibt es Netzwerkkoordinatorinnen für die Frühen Hilfen, die mit einer Vielzahl von Kooperationspartnerinnen und -partnern agieren. „Frühe Hilfen übernehmen hier eine wichtige Lotsenfunktion für die Mütter und Väter. Gerade in den ersten Lebensmonaten und -jahren eines Kindes ist es von Bedeutung, junge Eltern zu stärken, um die Eltern-Kind-Beziehung förderlich zu gestalten“, so Drese.

In Mecklenburg-Vorpommern stehen werdenden Eltern und Eltern von Kindern im Alter von bis zu drei Jahren eine Vielzahl von Angeboten zur Verfügung. Die Frühen Hilfen unterstützen Mütter und Väter, passgenaue Angebote vor Ort zu finden. Das kann z. B. der Kontakt zu einer Familienhebamme bzw. Familien-Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerin oder die Vermittlung zu einem Familientreff sein. Das Landeskonzept legt dazu Qualitätsstandards fest.

Drese: „Wir stellen die Familien mit ihren Bedarfen in den Fokus. Sie sollen besser teilhaben können. Dabei wird in der Umsetzung des Konzeptes geprüft, wie die Wünsche der Eltern bei den Angeboten Berücksichtigung finden können.“

Das aktuelle Landeskonzept finden Sie unter www.fruehe-hilfen-mv.de.

Um das kostenfreie Angebot der Frühen Hilfen jungen bzw. werdenden Eltern und Fachkräften bekannter zu machen, hat das Nationale Zentrum Frühe Hilfen ein Video erstellt: Einsehbar unter www.elternsein.info oder www.fruehehilfen.de

Land lobt Kulturpreis 2020 aus

Schwerin – Das Land Mecklenburg-Vorpommern lobt auch in diesem Jahr den Landeskulturpreis als Haupt- und Förderpreis aus. Die Auszeichnungen werden durch die Ministerpräsidentin verliehen. Vorschläge für Preisträgerinnen und Preisträger können bis Dienstag, 31. März 2020, im Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur gemacht werden. Der Hauptpreis ist mit 10.000 Euro, der Förderpreis mit 5.000 Euro dotiert.

„Kulturelle Angebote bereiten uns nicht nur schöne Stunden, Kultur ist wichtig für den Zusammenhalt in unserer Gesellschaft“, sagte Kulturministerin Bettina Martin. „In Mecklenburg-Vorpommern haben wir eine reiche Kulturszene, die vom Einsatz und von der Kreativität vieler engagierter Menschen überall im Land getragen wird. Mit dem Landeskulturpreis wollen wir Menschen auszeichnen, die sich in besonderer Weise um unser kulturelles Leben in MV verdient gemacht haben. Machen Sie mit und schlagen Sie diese Menschen vor“, forderte Martin auf.

Mit dem Kulturpreis werden die künstlerischen oder kulturellen Leistungen einer Persönlichkeit oder einer Gruppe aus allen Bereichen von Kunst und Kultur gewürdigt. Für die Verleihung kann ein einzelnes Werk oder das Gesamtschaffen maßgeblich sein. Der Hauptpreis und Förderpreis sollen Leistungen von höchster Qualität anerkennen und besonders innovative Projekte berücksichtigen. Vorausgesetzt wird ein enger Bezug zu Land und Leuten.

Die Vorschläge können unter folgender Adresse eingereicht werden:

Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur
Mecklenburg-Vorpommern
Abteilung Kultur
Werderstr. 124
19055 Schwerin

E-Mail: poststelle@bm.mv-regierung.de

Eigenbewerbungen sind nicht zulässig.

Im vergangenen Jahr ist die Grafikerin Inge Jastram für ihr Lebenswerk mit dem Landeskulturpreis ausgezeichnet worden. Den Förderpreis erhielt der Vorsitzende der Jüdischen Gemeinde in Rostock, Juri Rosov, vor allem für seinen Beitrag zu den 2016 ins Leben gerufenen Jüdischen Kulturtagen in der Hansestadt.

Welche Angaben die Vorschläge enthalten müssen und wie das Auswahlverfahren abläuft, erläutert das Ministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur auf seiner Internetseite.

Einführung einer Impfpflicht gegen Masern

Schwerin – Ab dem 01. März tritt in Deutschland das Gesetz für den Schutz vor Masern und zur Stärkung der Impfprävention (Masernschutzgesetz) in Kraft. Damit gilt eine Impfpflicht für Kinder und Beschäftigte in Kindertageseinrichtungen (Krippe, Kindergarten, Hort), Kindertagespflegen, Schulen und Gesundheitseinrichtungen.

„Die Impfpflicht ist ein wichtiger und auch notwendiger Schritt. Masern gehören zu den ansteckendsten Infektionskrankheiten des Menschen. Nur weil es nicht jeden Tag neue Fälle bei uns gibt, heißt dies nicht, die Krankheit ist gebannt. Kinder und Angestellte in den betreffenden Einrichtungen müssen geschützt werden. Der beste Schritt dafür ist eine Impfung“, sagte der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Harry Glawe.

Insgesamt wurden in Mecklenburg-Vorpommern nach Angaben des Landesamtes für Gesundheit und Soziales (LAGuS) in den vergangenen 19 Jahren 49 Masern-Infektionen registriert. „Das sind mit Abstand die wenigsten Masern-Erkrankungen aller Bundesländer in diesem Zeitraum“, so Glawe weiter. In Baden-Württemberg und Niedersachsen hat es unlängst Masernerkrankungen gegeben. Ein Masern-Ausbruch im Kongo hat nach Angaben der Weltgesundheitsorganisation (WHO) Anfang des Jahres zu mehr als 6.000 Todesfällen geführt.

Kinder sollen laut dem Masernschutzgesetz ab dem vollendeten ersten Lebensjahr, beim Eintritt in die Schule oder den Kindergarten die von der Ständigen Impfkommission empfohlenen Masern-Impfungen vorweisen. Kinder, die schon in einer Gemeinschaftseinrichtung betreut werden, müssen den Nachweis bis zum 31. Juli 2021 erbringen. Auch bei der Betreuung durch eine Kindertagespflegeperson muss ein Nachweis über den Masernschutz erfolgen.

Ebenso gilt dies für Personen, die in Gemeinschaftseinrichtungen und medizinischen Einrichtungen nach Masernschutzgesetz tätig sind. Hierzu zählen beispielsweise pädagogische Fachkräfte, Lehrkräfte, Kindertagespflegepersonen sowie medizinisches Personal. Entsprechend der Empfehlungen der Ständigen Impfkommission sind Personen mit medizinischen Kontraindikationen und Personen, die vor 1970 geboren sind, von der Impfpflicht ausgenommen. Das gilt auch für Personen, die die Krankheit bereits nachgewiesenermaßen durchlitten haben. Die Immunität ist hier durch ein ärztliches Zeugnis nachzuweisen.

„Infektionen mit Masern verlaufen oftmals schwer und können Komplikationen beziehungsweise Folgeerkrankungen nach sich ziehen“, betonte Gesundheitsminister Glawe. Insbesondere bei Kindern unter fünf Jahren kann es als Spätfolge einer Maserninfektion zu einer schweren und tödlich verlaufenden Gehirnerkrankung kommen (subakute sklerosierende Panenzephalitis (SSPE)).

Impfstoffe zählen zu den wirksamsten und sichersten Präventivmaßnahmen im Kampf gegen Krankheitserreger. Um die Zirkulation der Masern zu verhindern, werden von der Weltgesundheitsorganisation Impfraten von 95 Prozent gefordert. Mecklenburg-Vorpommern ist neben Brandenburg das einzige Bundesland, das in der Altersgruppe der Einschüler mit 95,5 Prozent die für die Masern-Eliminierung empfohlene Impfquote von 95 Prozent bei der zweiten Masernimpfung erreicht. In Auswertung der von der Kassenärztlichen Vereinigung ermittelten Impfquoten sind 71,9 Prozent der Zweijährigen sowie 86,3 Prozent der Dreijährigen in MV zweimal altersgerecht gegen Masern geimpft.

„In Deutschland sind neben Kindern auch Jugendliche und Erwachsene betroffen. Dies zeigt, dass der eigentlich im Kindesalter vorzunehmende Impfschutz teilweise vernachlässigt wird und freiwillige Maßnahmen zur Stärkung der Impfbereitschaft zu wenig greifen“, so Gesundheitsminister Glawe weiter.

Gesundheitsminister Glawe warb für die Kampagne „MV impft – Gemeinsam Verantwortung übernehmen“ (www.mv-impft.de). „Vorhandene Impflücken lassen sich durch zielgruppenspezifische Maßnahmen ansprechen“, sagte Mecklenburg-Vorpommerns Wirtschafts- und Gesundheitsminister Harry Glawe abschließend.

Neben dem Internetauftritt wird mit gedrucktem Informationsmaterial wie Plakaten und Faltblättern geworben. Darüber hinaus kommen auch digitale Medien wie Spots für Kinos sowie YouTube und Facebook als Informationsträger zum Einsatz, um gezielt Jugendliche und junge Erwachsene anzusprechen. Ergänzt wird dies durch Hinweise auf die zahlreichen Impfangebote der niedergelassenen Ärzte, der Gesundheitsämter und auch der Betriebsärzte im Land. „MV impft“ ist eine Kampagne des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit in Zusammenarbeit mit dem Landesamt für Gesundheit und Soziales.