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Monat: September 2023

Margot-Friedländer-Preis 2023

Oldenburg: Demokratische Erinnerungskultur ist wichtig

Rehna – Für ihr Projekt „Was gehen mich die Juden an? Ich hab‘ genug mit mir zu tun“ ist die Regionale Schule mit Grundschule „Käthe Kollwitz“ Rehna ausgezeichnet worden. Schulklassen aus ganz Deutschland hatten sich für den Margot-Friedländer-Preis und den Ralf-Bendheim-Preis mit Projekten beworben, die sich mit dem Holocaust, seinem Gedenken und seinen Kontinuitäten auseinandersetzen. Vier Schulklassen aus Bielefeld, Hamburg und Rehna sowie Recklinghausen wurden nach Berlin eingeladen.

Am 12. September übergab die 101-jährige Holocaust-Überlebende Margot Friedländer persönlich den nach ihr sowie den nach ihrem Bruder benannten Preis. Sie betonte, dass der Preis eine Anerkennung für etwas unendlich Wichtiges, das menschliche Engagement sei: „Sagt Eure Meinung! Seid wachsam! Seid Menschen!“

Das Rehnaer Projekt setzte sich mit Ausgrenzung und Diskriminierung heute, Antisemitismus und der Shoa auseinander. Die Schülerinnen und Schüler der Großen Schulwerkstatt kommen aus den Jahrgangsstufen 5-7 der Käthe-Kollwitz-Schule Rehna. Sie besuchten u.a. die Synagoge in Schwerin, sprachen mit dem Landesrabbiner und erforschten jüdische Biografien rund um Rehna. Dazu nutzten sie das Schulmaterial des Vereins „Eine jüdische Straße in Mecklenburg und Vorpommern“. Außerdem verarbeiteten die Kinder ihre Eindrücke in künstlerische Collagen.

„Ich gratuliere den Schülerinnen und Schülern von ganzem Herzen. Sie können so stolz sein! Dieser herausragende Preis der Rehnaer Schule zeigt: dass wir uns an unseren Schulen in MV erfolgreich mit dem Nationalsozialismus, dem Holocaust und der jüngeren deutschen Geschichte auseinandersetzen. Demokratische Erinnerungskultur ist wichtig“, sagte Bildungsministerin Simone Oldenburg.

„Antisemitismus, Rassismus und Ausgrenzung haben keinen Platz in Mecklenburg-Vorpommern – das soll der Preis zeigen und genau das wollen wir in unserem Land und an unseren Schulen leben.“

Margot Friedländer überlebte Verfolgung und Krieg im Untergrund in Berlin und im Konzentrationslager Theresienstadt und besucht regelmäßig Schulen und andere Einrichtungen in ganz Deutschland, um über ihr Leben zu berichten und junge Menschen zu Zivilcourage zu ermutigen.

„Wir müssen uns immer weiter und immer wieder mit unserer Geschichte auseinandersetzen, damit wir uns erinnern, nichts vergessen und sich Unrecht niemals wiederholt“, so Simone Oldenburg weiter. „Ich ermuntere alle Schülerinnen und Schüler, viele mutige Projekte zu entwickeln und umzusetzen.“

Neue Aktion auf der WEMAG-Crowd startet

Förderung für regionale Nachhaltigkeitsprojekte / Die WEMAG stellt auf ihrer Crowdfunding-Plattform im Aktionszeitraum vom 4. Oktober bis zum 1. November 2023 eine Fördersumme von 15.000 Euro für Nachhaltigkeitsprojekte bereit.

Schwerin – Der Startschuss für die erste Nachhaltigkeits-Aktion auf der Crowdfunding-Plattform der WEMAG ist gefallen. Unter dem Motto „Gemeinsam für 1,5 Grad“ möchte der Ökoenergieversorger besonders nachhaltige Projekte unterstützen, die einen Beitrag leisten zur Reduktion der CO2-Emissionen, zum Energiesparen, zum Schutz von Biodiversität und Artenvielfalt oder zu gezielter Umweltbildung. Hintergrund ist das 1,5-Grad-Ziel aus dem Pariser Klimaabkommen sowie die eigene Verantwortung des Unternehmens für die Umwelt, die Region und kommende Generationen.

„Unser Nachhaltigkeitsansatz bezieht sich auf die Dimensionen Ökonomie, Umwelt und Soziales. Wir orientieren uns an den 17 Zielen der Vereinten Nationen für eine nachhaltige Entwicklung, den Sustainable Development Goals (SDG). Mit unserer Crowdfunding-Plattform wollen wir das soziale Engagement in der Region fördern und durch Aktionen wie diese ein Zeichen für mehr Nachhaltigkeit setzen“, erklärt Anna Steyer, verantwortlich für die Crowdfunding-Plattform der WEMAG.

Die WEMAG hat für die neue Aktion den Fördertopf mit 15.000 Euro gefüllt. „Wir wollen damit besondere Projekte fördern, die sich mit Klimaschutz und Nachhaltigkeit befassen. Die Spannbreite reicht dabei von Initiativen zur Umweltbildung bis zu technischen Lösungen“, führt Diana Kuhrau, Leiterin der WEMAG-Kommunikation aus.

Hinter Crowdfunding steckt der Gedanke, dass eine Anzahl von Menschen gemeinsam ein Projekt finanziell unterstützt, sodass das gesteckte Ziel erreicht werden kann. Diese Schwarmfinanzierung hat gleichzeitig viele nachhaltige Effekte, die über die Finanzierung des Projektes hinaus wirken. Sie stärkt zum Beispiel das Selbstbewusstsein innerhalb von Vereinen und Organisationen sowie das positive Image nach außen. Häufig können durch eine Kampagne neue Mitglieder gewonnen werden. Es ist eine gute Möglichkeit, die eigene Organisation weiterzuentwickeln. Die WEMAG-Crowd bietet dafür eine digitale Plattform, die professionelle Unterstützung durch Projekt-Coaches bei der Durchführung des Projektes und nicht zuletzt einen eigenen Fördertopf.

Seit 2018 werden regionale Projekte mithilfe der Plattform umgesetzt. Die WEMAG unterstützt mit ihrem Engagement gemeinnützige Vorhaben aus den Bereichen Kunst, Kultur, Sport, Bildung, Nachhaltigkeit und Umwelt, die in Mecklenburg-Vorpommern und dem nördlichen Brandenburg beheimatet sind.

In den kommenden Wochen haben Engagierte die Möglichkeit, ihre Projekte einzureichen. Der Aktionszeitraum beginnt am 4. Oktober und endet am 01. November 2023. Als zusätzlichen Anreiz erhalten die ersten 5 Projekte eine Startfinanzierung von je 300 Euro.

Die WEMAG beteiligt sich mit dieser Aktion an den Deutschen Aktionstagen Nachhaltigkeit. Sie wurden 2012 vom Rat für Nachhaltige Entwicklung (RNE) ins Leben gerufen, der die Bundesregierung berät. Die Aktionstage sollen vorbildliches Engagement in ganz Deutschland sichtbar machen und die öffentliche Aufmerksamkeit für das Thema Nachhaltigkeit erhöhen. Gleichzeitig werden überall in Europa Menschen im Rahmen der Europäischen Nachhaltigkeitswoche von Ende September bis Anfang Oktober aktiv.

Hier geht es zur Aktions-Seite auf der WEMAG-Crowd: https://crowd.wemag.com/nachhaltigkeit

Bundesstaatlicher Finanzausgleich

Zwölf Länder beauftragen Professor Dr. Stefan Korioth mit Vertretung im bayerischen Normenkontrollverfahren gegen den bundesstaatlichen Finanzausgleich

Hannover – Zwölf Länder haben heute den Staatsrechtler Professor Dr. Stefan Korioth damit beauftragt, sie im Verfahren der Bayerischen Staatsregierung gegen den geltenden bundesstaatlichen Finanzausgleich vor dem Bundesverfassungsgericht zu vertreten.

Im Rahmen eines Treffens im Niedersächsischen Finanzministerium unterzeichnete Professor Dr. Korioth den entsprechenden Vertrag und diskutierte mit den Vertreterinnen und Vertretern der Länder erste Überlegungen zu einer gemeinsamen Stellungnahme. Zur Prozessgemeinschaft gehören die Länder Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen.

„Ich finde es sehr schade, dass der Freistaat Bayern in der letzten Zeit vermehrt seine Landesinteressen in den Vordergrund stellt und den bundesstaatlichen Finanzausgleich als einen der Grundpfeiler der Solidargemeinschaft der Länder teilweise in Frage stellt.

Wir hier in Mecklenburg-Vorpommern haben enorme wirtschaftliche und strukturelle Transformationen vor uns, die am Ende auch Gesamtdeutschland zu Gute kommen werden. Ein einseitiger Rückzug aus dem System der aufgabengerechten Finanzausstattung aller Länder wäre nicht nur unsolidarisch sondern einfach zu kurz gedacht“, sagt Finanzminister Dr. Heiko Geue.

Im nächsten Schritt wird Professor Dr. Korioth eine Stellungnahme verfassen, diese mit den beteiligten Ländern abstimmen und anschließend an das Bundesverfassungsgericht übersenden.

Durch den bundesstaatlichen Finanzausgleich werden die finanziellen Voraussetzungen für die Wahrung der verfassungsrechtlich gebotenen Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse und eines vergleichbaren Angebots öffentlicher Leistungen im gesamten Bundesgebiet geschaffen.

Bund und Länder hatten sich nach einem mehrjährigen Verhandlungsprozess einvernehmlich auf eine Reform des Finanzausgleichs verständigt, der alle Länder 2017 im Bundesrat zugestimmt haben. Diese Reform trat zum 01.01.2020 in Kraft und war auch mit einer Verbesserung der Finanzkraft der besonders finanzstarken Länder verbunden.

Der Staatsrechtler Professor Dr. Korioth ist Inhaber des Lehrstuhls für Öffentliches Recht an der Juristischen Fakultät der Ludwig-Maximilians-Universität München. Er hat Niedersachsen – jeweils in einer Prozessgemeinschaft mit weiteren Ländern – bereits in der Vergangenheit in Finanzausgleichsverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht vertreten.

Waffen und Sprengstoff beschlagnahmt

Schwerin – Noch bis in die Abendstunden werden in Mecklenburg-Vorpommern die Erkenntnisse aufgrund des durch das Bundesinnenministerium angeordneten Verbotes der bundesweit agierenden Gruppierung „Hammerskins Deutschland“ und der damit verbundenen Durchsuchungen gesammelt.

Nach dem bisherigen Erkenntnisstand sind neben einer unteren vierstelligen Summe Bargeld, zweimal Sprengstoff, mehrere Langwaffen, mehrere Kurzwaffen (Kleinkaliber), sogenannte scharfe Munition, Übungsmunition sowie IT-Asservate und eine erhebliche Menge an rechtsextremistischen Devotionalien beschlagnahmt worden.

Die Durchsuchungen im östlichen Teil des Landes einschließlich der Sicherstellung von Objekten sind abgeschlossen, im westlichen Teil von M-V ist die Durchsuchung ebenfalls abgeschlossen, die Sicherstellung läuft noch in den weiteren Abendstunden. Des Weiteren wurde ein Vereinsraum leer geräumt und versiegelt, das Bundesministerium des Innern und für Heimat prüft in der weiteren Folge die Einziehung dieses Raumes. Die Ergebnisse zeigen, dass ein Schwerpunkt dieses bundesweiten Einsatzes in Mecklenburg-Vorpommern war.

Landesinnenminister Christian Pegel: „Mein Dank gilt unseren Polizistinnen und Polizisten, die weiterhin unermüdlich im Einsatz für den Schutz unserer Demokratie das heutige Vereinsverbot sicherstellen. Mit diesem bundesweiten Verbot, das Bundesinnenministerin Nancy Faeser ausgesprochen hat, ist uns ein wichtiger Schlag gegen die rechtsextreme Szene gelungen.

Die Gruppe bringt ihr menschenfeindliches Gedankengut in Form von kulturellen Veranstaltungen wie Konzerte unter die Menschen und versucht so, Anhänger für ihre menschenverachtende Ideologie zu gewinnen. Die heutigen Maßnahmen schwächen die Szene und haben eine starke Signalkraft.“

Das Landeskriminalamt Mecklenburg-Vorpommern führte als Vollzugsbehörde im Auftrag des Bundes und des Ministeriums für Inneres, Bau und Digitalisierung M-V als Vereinsbehörde die Durchsuchungsmaßnahmen durch. Betroffen waren insgesamt fünf Objekte in Jamel, auf der Insel Usedom sowie in Anklam. Im Fokus stand auch einer der führenden Köpfe der rechtsextremistischen Szene in Mecklenburg-Vorpommern.

„Mit insgesamt 135 Einsatzkräften, darunter auch Spezialeinsatzkräften, wurden seit heute Morgen neben den Durchsuchungen und Aufklärungsarbeiten auch 13 weitere sogenannte Gefährderansprachen durchgeführt – als einziges Bundesland gehen wir in M-V diesen Weg.

Dabei nehmen Beamtinnen und Beamte Kontakt mit Unterstützern dieser rechtsextremen Szene auf. So schaffen wir eine ganzheitliche Ansprache in unserem Bundesland in Bezug auf die politisch motivierte Kriminalität der Rechtsextremisten“, erklärt Christian Pegel.

Land entlastet Kommunen

Meyer: Finanzielle Freiheiten für Investitionen in den Kommunen schaffen

Schwerin – Wirtschaftsminister Reinhard Meyer hat heute fünf Zuwendungsbescheide des Ministeriums für Inneres, Bau und Digitalisierung an die Stadt Wittenburg übergeben. Dabei handelt es sich um Gelder für die Ablösung von Altverbindlichkeiten für die kommunale Wohnungswirtschaft.

„Diese Schulden belasten die kommunalen Haushalte bis heute und erschweren so dringend notwendige Sanierungen oder Umbauten. Die Landesregierung entlastet die Kommunen und schafft so mehr finanzielle Freiheiten für notwendige Investitionen“, sagte der Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Reinhard Meyer.

Die Stadt Wittenburg erhielt insgesamt rund 2,1 Millionen Euro. Mecklenburg-Vorpommern hat mit der Änderung des Finanzausgleichsgesetzes M-V einen Kommunalen Entschuldungsfonds eingerichtet, der die Kommunen bei der Rückführung ihrer Altverbindlichkeiten unterstützen soll.

Dafür können nach Angaben des Innenministeriums seit dem Jahr 2020 jährlich 25 Millionen Euro zur Verfügung gestellt werden. Hintergrund ist, dass mehr als 30 Jahre nach der Wiedervereinigung viele Städte, Gemeinden und kommunale Wohnungsunternehmen in Mecklenburg-Vorpommern noch immer finanzielle Lasten tragen, die ihren Ursprung im volkseigenen Wohnungsbau der DDR haben.

Hierbei handelt es sich um Verbindlichkeiten, die im Zuge der Wiedervereinigung auf die Kommunen beziehungsweise die kommunalen Wohnungsbaugesellschaften übergingen.

Mecklenburg-Vorpommern ist bislang das einzige Bundesland, das eine verbindliche Regelung zu diesem Thema geschaffen hat.

Erste digitale Partnerschaft zwischen Schulen

Der deutsche Generalsekretär des Deutsch-Französischen Jugendwerks Tobias Bütow (links) und der Chef der Staatskanzlei Patrick Dahlemann unterzeichnen im Beisein von Schulkindern die Vereinbarung über die digitale Schulpartnerschaft.
Der deutsche Generalsekretär des Deutsch-Französischen Jugendwerks Tobias Bütow (links) und der Chef der Staatskanzlei Patrick Dahlemann unterzeichnen im Beisein von Schulkindern die Vereinbarung über die digitale Schulpartnerschaft.

Schwerin – Heute wurde in der Schweriner Grundschule „Schweriner Nordlichter“ eine digitale Schulpartnerschaft zwischen der Schule und dem Collège Saint Martin in Rennes, der Hauptstadt der Bretagne, unterzeichnet.

Neben beiden Schulen haben der Chef der Staatskanzlei Patrick Dahlemann und der deutsche Generalsekretär des Deutsch-Französischen Jugendwerks Tobias Bütow das Dokument unterzeichnet.

Die Schule in Frankreich war online mit dabei. Unterstützt wird das Projekt vom Deutsch-Französischen Jugendwerk mit 16.000 Euro.

Beide Seiten begrüßten die neue digitale Schulpartnerschaft ausdrücklich: „Das ist ein tolles Projekt, das dazu beiträgt, Kinder hier bei uns für Frankreich und umgekehrt französische Kinder für Deutschland zu begeistern.

Nur, wenn wir voneinander wissen und voneinander lernen, können wir Vergangenheit verstehen und Gegenwart und Zukunft gestalten. Ich danke allen Lehrerinnen und Lehrern, die diese Begegnungen mit viel Engagement und Freude organisieren. Ich bin mir sicher: Die Kinder werden engagiert mitmachen.

Internationale Beziehungen werden ganz praktisch gelebt. Dadurch entsteht eine große Bereicherung“, erklärte Dahlemann.

„Ein deutsch-französischer Schulaustausch ist eine einzigartige Chance für jede Schülerin und jeden Schüler. Schon ein mehrtägiger Austausch in einem anderen Land prägt die Lebensläufe junger Menschen.

Man entwickelt Selbstbewusstsein und versteht das Nachbarland besser. Dafür muss man kein Französisch können! Die Städtepartnerschaften mit Frankreich in Mecklenburg-Vorpommern sind ein tolles Vorbild, wie einzigartig Europa ist“, sagte Generalsekretär Bütow.

Das DFJW hat zwischen 2018 und 2021 Projekte von und mit Mecklenburg-Vorpommern mit 400.828 Euro gefördert. Gemeinsam mit dem Landesjugendring Mecklenburg-Vorpommern sind mehrere französisch-deutsche Austauschprojekte geplant, u.a. mit dem Verband für Behinderten und Rehabilitationssport M-V zum Thema: Rund um die Paralympische Spiele – Sport und Inklusion.

Die nun geschlossene Schulpartnerschaft war Thema bei einem Treffen Dahlemanns mit Bütow im Juli dieses Jahres. Dabei wurde eine noch engere Zusammenarbeit zwischen Mecklenburg-Vorpommern und dem Deutsch-Französischen Jugendwerk vereinbart.

Höhere Mehrwertsteuer auf den Gaspreis

Meyer: Erhöhung der Mehrwertsteuer nicht während der Heizperiode

Schwerin – Wirtschafts- und Infrastrukturminister Reinhard Meyer fordert die Beibehaltung der Sonderregelung für den Gaspreis in der anstehenden Heizperiode.

„Es kann und darf nicht sein, dass den Bürgerinnen und Bürgern während der kommenden Heizperiode die Erhöhung der Mehrwertsteuer von 7 auf 19 Prozent auf den Gaspreis zugemutet wird. Die aktuell geltende Sonderregelung wurde bis zum 31.03.2024 vereinbart und darauf haben sich die Verbraucherinnen und Verbraucher auch eingestellt.“

Die Bundesregierung hatte die Mehrwertsteuer auf Erdgas aufgrund des Lieferstopps durch die Nord-Stream-Pipelines und der damit stark gestiegenen Gaspreise von 19 auf 7 Prozent gesenkt.

Nach aktuellen Schätzungen bedeutet die Anhebung der Mehrwertsteuer von 7 auf 19 Prozent eine absolute Erhöhung von ca. 11 Prozent. Das Bundesfinanzministerium argumentiert, dass die Steuersenkung immer nur als kurzfristige Entlastung geplant gewesen sei und die Preise zuletzt schneller gesunken wären als gedacht.

Neuer Suchtbericht M-V liegt vor

Alkoholmissbrauch in M-V weiter schwerwiegendes Problem – Drese plädiert für gesellschaftliches Umdenken

Schwerin – Gesundheitsministerin Stefanie Drese stellte heute gemeinsam mit Birgit Grämke, Geschäftsführerin der Landeskoordinierungsstelle für Suchtthemen MV (LAKOST MV), den aktuellen Bericht zur ambulanten Suchthilfe im Rahmen der Landespressekonferenz vor. Der vom Gesundheitsministerium beauftragte Bericht basiert auf den Daten der insgesamt 25 ambulanten Sucht- und Drogenberatungsstellen in Mecklenburg-Vorpommern.

„Der Suchtmittelmissbrauch und Drogenkonsum ist in Mecklenburg-Vorpommern ein schwerwiegendes und dauerhaftes Problem. Besonders der Alkoholmissbrauch ist leider weiterhin sehr verbreitet“, hob Drese das Hauptergebnis des mittlerweile fünften Suchtberichtes des Landes hervor.

„In vielen durch Alkohol bedingten Erkrankungen haben wir Werte zu verzeichnen, die teilweise deutlich über dem Bundesdurchschnitt liegen“, so Drese. Das gelte vor allem auch bei Todesfällen infolge Alkoholsucht bei Männern. „Das sind erschreckende Zahlen, die uns deutlicher kaum zeigen könnten, dass sich im Umgang mit Alkohol etwas ändern muss“, betonte sie.

Birgit Grämke, Geschäftsführerin der LAKOST, verdeutlicht: „9790 Menschen haben letztes Jahr Unterstützung in einer Einrichtung für Sucht- und Drogenberatung in Anspruch genommen. Davon waren 8836 Menschen mit eigener Symptomatik und 954 waren Angehörige.

Die größte Gruppe unter den Hilfesuchenden besteht aus Erwerbstätigen, die 36,9 % der Gesamtzahl ausmachen. Die moderne Arbeitswelt von heute ist geprägt von einem verstärkten Streben nach Erfolg und Leistung, langen Arbeitszeiten sowie anhaltenden Anforderungen an hohe Konzentration und Flexibilität. Fachleute schätzen, dass jede/r fünfte bis zehnte Mitarbeiter bzw. Mitarbeiterin im Unternehmen einen riskanten bzw. schädlichen Suchtmittelkonsum betreibt.

Die Folgen sind oft Fehlzeiten und Ausfälle von Beschäftigten. In Unternehmen ist ein Umdenken erforderlich, um gesundheitsfördernde Maßnahmen und Suchtprävention zu etablieren. Wir empfehlen deshalb allen mittleren und großen Unternehmen, über unsere Landeskoordinierungsstelle einen betrieblichen Suchtkrankenhelfer ausbilden zu lassen.“

Gesundheitsministerin Drese appellierte angesichts der Ergebnisse, Maßnahmen und Strategien gegen Suchterkrankungen breit innerhalb der Gesamtgesellschaft zu diskutieren. Auch die Politik sei gefordert: „Ich kann mir etwa sehr gut eine Änderung des Jugendschutzgesetzes in Bezug auf das „Begleitende Trinken ab 14“ vorstellen. Dabei geht es vor allem um eine Änderung in den Köpfen. Es darf nicht normal sein, dass junge Menschen so früh an den Alkohol herangeführt werden, z.B. bei Familienfesten“, betonte Drese. Auch ein generelles Verbot von Werbung für Alkohol und andere Suchtmittel gehört auf die politische Agenda, so die Ministerin.

Drese: „Mit unseren Präventionsangeboten müssen wir vor allem junge Menschen besser erreichen. Das gelte insbesondere auch für das Thema Cannabis. Wir brauchen eine verstärkte Aufklärungsarbeit etwa in den Schulen und gezielte Suchtpräventionsmaßnahmen auch digital.“

Das Land habe mit ESF+-Mitteln in Höhe von fünf Millionen Euro in diesem Jahr das Projekt „Kinder und Jugendliche aus psychisch oder suchtbelasteten Familien“ (KipsFam) ins Leben gerufen. „Eine eigens geschaffene KipsFam-Landesfachstelle informiert und sensibilisiert bereits Eltern und Fachkräfte rund um das Thema Süchte.

Ab Oktober werden auch die ersten Anlaufstellen in den Landkreisen und kreisfreien Städten ihre Arbeit aufnehmen“, erklärte Drese. Zusätzlich sollen im Rahmen des Projektes künftig auch zielgruppenspezifische Angebote gefördert werden, die auf die Unterstützung und Stärkung der betroffenen Kinder abzielen.

Grämke ergänzte: „Grundsätzlich können wir Betroffene oder deren Angehörigen nur dazu ermuntern, die zahlreichen kostenfreien und anonymen Hilfsangebote anzunehmen. Auf unserer Internetseite sind die Adressen aller Beratungsstellen zu finden. Die Chipkarte der Krankenkasse ist als Eintrittskarte nicht erforderlich. Es reicht der Wunsch, ein vermutetes Suchtproblem anpacken zu wollen!“

Der 5. Bericht zur ambulanten Suchthilfe steht in Gänze auch unter www.lakost-mv.de zum Download zur Verfügung.