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Tag: 10. Juni 2026

Gedenken an den Künstler Günther Uecker

Schwesig: Im Schweriner Dom begegnet uns Uecker weiter in seinen Werken

Schwerin – Ministerpräsidentin Manuela Schwesig würdigte im Rahmen einer Gedenkveranstaltung zum ersten Todestag den großen Künstler Günther Uecker: „Es gibt diese Menschen, die aus wenig, aus scheinbar Alltäglichem, etwas Besonderes erschaffen. Günther Uecker nutzte Nägel. Er erschuf damit lebendige Reliefs. Bilder, die nicht die Wirklichkeit abbilden, sondern etwas Eigenes in die Welt setzen. Was wir darin sehen, liegt an uns. Im vergangenen Jahr verstarb Günther Uecker im Alter von 95 Jahren. Ein Sohn Mecklenburg-Vorpommerns. Einer der bedeutendsten Künstler der deutschen Nachkriegszeit.“

Auch wenn ihn sein Weg weit über die Grenzen des Landes hinausgeführt habe, sei Uecker seiner Heimat stets tief verbunden geblieben. „Seit der Vereinigung Deutschlands hat er sich für Kunstdenkmäler, Kunstsammlungen und künstlerische Initiativen in Mecklenburg-Vorpommern eingesetzt“, erinnerte die Regierungschefin. Rerik verdanke Günther Uecker das neue Kirchendach und zwei Kirchenglocken. Ausstellungen von ihm seien in Schwerin, Rostock und Neubrandenburg zu sehen gewesen. Das Günther-Uecker-Institut in Schwerin habe den Anbau des Museums unterstützt und fördere heute internationale Forschung zur zeitgenössischen Kunst.

„Im Schweriner Dom begegnet uns Günther Uecker weiter in seinen Werken. Die von ihm gestalteten Lichtbogenfenster hat uns Günther Uecker vor zwei Jahren geschenkt. Es war mir eine große Ehre, ihm in diesem Rahmen den Landesverdienstorden zu überreichen. Das war ein berührender Moment für uns alle“, so Schwesig. Sie sei dankbar für tiefe persönliche Begegnungen mit Günther Uecker.

So wie Uecker ein verlässlicher Partner für die Kultur gewesen sei, gelte dies auch für das Land Mecklenburg-Vorpommern. „Kunst und Kultur gehören zum Leben der Menschen. Sie sind entscheidend für unser Selbstverständnis und leisten wichtige Beiträge zu unserem Verständnis von Gesellschaft, denn sie regen uns zum Nachdenken an, lassen uns diskutieren und streiten“, so die Ministerpräsidentin. Die Landesregierung stehe zur Unterstützung der Kultur und der Menschen, die Kultur machen.

Drese kritisiert Entwurf des GKV-Beitragsstabilitätsgesetzes

Schwerin – Die Landesregierung Mecklenburg-Vorpommerns teilt die Sorgen der Krankenhäuser hinsichtlich des von der Bundesregierung vorgelegten Entwurfs eines Beitragsstabilitätsgesetzes für die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV). Die vorgesehenen Regelungen würden die finanzielle Situation vieler Kliniken weiter verschärfen und gefährdeten zugleich die Ziele der laufenden Krankenhausreform, sagte Gesundheitsministerin Stefanie Drese anlässlich der Protestaktion der Krankenhausgesellschaft MV am Mittwoch in Schwerin.

„Wir können die Kritik der Krankenhäuser und auch der niedergelassenen Ärzteschaft sehr gut nachvollziehen. Auch die Landesregierung ist mit dem Gesetzentwurf äußerst unzufrieden“, sagte Drese. „Versicherte, Beitragszahler, Leistungserbringer und Krankenkassen sollen zusätzliche Belastungen tragen, während der Bund seinen Zuschuss an die GKV zur Entlastung seines Bundeshaushalts reduziert. Das ist sozial unausgewogen, ungerecht und nicht vermittelbar.“

Besonders kritisch bewertet Drese die geplanten Einsparmaßnahmen im Krankenhausbereich. Betroffen sind unter anderem die Refinanzierung von Tarifsteigerungen beim Personal sowie die Finanzierung steigender Betriebskosten. Mit der geplanten dauerhaften Abschaffung des Ausgleichs tatsächlicher Kostensteigerungen bei Personal- und Sachkosten werde die sogenannte Meistbegünstigungsklausel faktisch zu einer „Meistbenachteiligungsklausel“, erklärte die Ministerin. Zusätzlich würden eine einprozentige Absenkung der Veränderungsrate in den Jahren 2027 bis 2029 sowie die Rückführung der Tariferhöhungsrate auf 50 Prozent die wirtschaftliche Lage der Kliniken weiter belasten.

„Diese Maßnahmen sind von vielen Krankenhäusern nicht zu stemmen. Sie können Kliniken in finanzielle Schieflagen bringen und das Insolvenzrisiko weiter erhöhen, zumal die Krankenhäuser durch die Aussetzung der Meistbegünstigungsklausel im Jahr 2026 bereits einen Beitrag von rund 1,8 Milliarden Euro zur Stabilisierung der GKV-Beitragssätze leisten“, so Drese. Möglichkeiten zur Entlastung hingegen, etwa mit Blick auf die Bürokratie, fehlten unterdessen im Gesetzesentwurf gänzlich“, kritisierte die Ministerin.

Drese äußerte zudem ihre große Sorge, dass durch das GKV-Gesetz die Ziele der Krankenhausreform mit einer gesteuerten Gestaltung der Versorgung gefährdet werden. „Von daher halte ich es für sinnvoller, eher mittel- und langfristige Maßnahmen wie die Krankenhausreform wie geplant umzusetzen, um die Ziele einer guten Gesundheitsversorgung mit den Zielen einer Begrenzung der GKV-Ausgaben in Einklang zu bringen“, verdeutlichte Drese.

Da die Unzufriedenheit aller Bundesländer über den Entwurf zum GKV-Beitragsstabilitätsgesetz groß ist, koordinieren nach Aussage von Drese die Bundesländer deshalb derzeit gemeinschaftlich ihr weiteres Vorgehen.

So werde sich die Gesundheitsministerkonferenz in dieser Woche intensiv mit dem Gesetzentwurf befassen. „Darüber hinaus soll im Bundesrat am Freitag ein zwischen den Ländern abgestimmter Antrag eingebracht werden“, so Drese. Mecklenburg-Vorpommern sei an der Erarbeitung des Antrags für die Ost-Flächenländer maßgeblich beteiligt.

Fahrtkostenzuschuss stärkt Ganztagsangebote

Oldenburg: Wir wollen, dass gute Ideen und attraktive Angebote auch dort ankommen, wo die Wege weiter sind

Schwerin – Das Land verbessert die Rahmenbedingungen für Ganztagsangebote an Schulen im ländlichen Raum. Ab dem Schuljahr 2026/2027 erhalten außerschulische Kooperationspartner, die Angebote an Ganztagsschulen im ländlichen Raum gestalten, einen Fahrtkostenzuschuss. „Ganztagsschulen leben von starken Partnern“, sagte Bildungsministerin Simone Oldenburg.

„Viele Vereine, Verbände, Unternehmen, Institutionen und ehrenamtlich Engagierte bereichern mit ihren Angeboten den Schulalltag. Doch im ländlichen Raum stellen längere Anfahrtswege eine große Hürde dar. Mit dem neuen Fahrtkostenzuschuss schaffen wir eine konkrete Entlastung und setzen einen weiteren Anreiz“, so Oldenburg.

Ganztägig arbeitende Schulen im ländlichen Raum haben es schwer Kooperationspartner zu finden, da weite Wege hohe Fahrtkosten mit sich bringen. Um dieser Entwicklung entgegenzuwirken, zahlt das Land außerschulischen Kooperationspartnern künftig ab dem 15. Entfernungskilometer einer einfachen Fahrt einen Zuschuss von fünf Euro je durchgeführtem Angebot. Ab dem 50. Entfernungskilometer beträgt der Zuschuss zehn Euro je Angebot.

„Wer sich für die Bildung von Kindern und Jugendlichen engagiert, soll nicht auf zusätzlichen Kosten sitzenbleiben“, sagte die Bildungsministerin weiter. „Wir wollen, dass gute Ideen und attraktive Angebote auch dort ankommen, wo die Wege weiter sind. Deshalb setzen wir bewusst ein Signal für mehr Bildungsgerechtigkeit und gleichwertige Lebensverhältnisse in allen Regionen des Landes.“

Die Förderung wird ausschließlich für Angebote an Schulen gewährt, die nach den Festlegungen des Landesraumentwicklungsprogramms dem ländlichen Raum zugeordnet sind. Der Fahrtkostenzuschuss wird in die bestehenden Vertrags- und Abrechnungsverfahren integriert. „Jedes zusätzliche Angebot bereichert das Schulleben und eröffnet Kindern- und Jugendlichen neue Lern- und Entwicklungsmöglichkeiten. Deshalb wollen wir den Einsatz honorieren und auf bürokratische Hürden verzichten. Für Schulen und Kooperationspartner entsteht dadurch kein zusätzlicher Verwaltungsaufwand“, betonte die Bildungsministerin.

Die Finanzierung des Fahrtkostenzuschusses erfolgt aus Mitteln für das ganztägige Lernen. Für die Umsetzung der Ganztagsangebote stehen im Schuljahr 2025/2026 insgesamt 30 Millionen Euro zur Verfügung, 7,8 Millionen Euro davon sind für Angebote außerschulischer Kooperationspartner vorgesehen. Die Finanzbudgets für das ganztägige Lernen sind bis einschließlich des Schuljahres 2028/2029 gesichert.

„Mit den festgeschriebenen Budgets geben wir den Schulen Planungssicherheit. Sie können langfristig Kooperationen aufbauen und weiterentwickeln. Davon profitieren die Schülerinnen und Schüler ebenso wie die Partner vor Ort“, so Bildungsministerin Oldenburg weiter. „Verlässlichkeit ist eine wichtige Voraussetzung für erfolgreiche Ganztagsangebote.“

Im Schuljahr 2025/2026 bieten 158 ganztägig arbeitende Grundschulen und 192 weiterführende Ganztagsschulen ergänzende Angebote über den regulären Unterricht hinaus an. Damit sind bereits 75 Prozent der weiterführenden Schulen sowie 50 Prozent der Grundschulen in Mecklenburg-Vorpommern ganztägig organisiert.

M-V will Schutzlücke bei digitaler Gewalt für Kinder schließen

Justizministerin Jacqueline Bernhardt bringt zur Fachkonferenz am 11./12.06. in Hamburg einen entsprechenden Beschlussvorschlag ein.

Schwerin – „Der strafrechtliche Schutz Minderjähriger im digitalen Raum muss dringend verbessert werden. Wir sehen Bedarf, das geltende Strafrecht gezielt zu ergänzen. Auf der Konferenz der Justizministerinnen und Justizminister bringe ich daher einen Beschlussvorschlag ein, wonach die Bundesministerin der Justiz gebeten werden soll, unsere Handlungsempfehlung zu prüfen.

Dass es eine Schutzlücke für Kinder im digitalen Raum geben könnte, haben bereits die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten auf ihrer Konferenz am 5. März vermutet. Sie baten damals um Prüfung, ob die Anbahnung von Manipulationen, die zu selbstverletzenden Handlungen führen, unter Strafe gestellt werden kann. Den strafrechtlichen Teil dieses Prüfauftrags greifen wir mit unserem Beschlussvorschlag auf.

Wir sehen Prüfbedarf, ob die Anbahnung von Manipulationen, die zu selbstverletzenden Handlungen führen, in dogmatisch tragfähiger und verfassungsrechtlich belastbarer Weise unter Strafe gestellt werden kann“, sagt die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Jacqueline Bernhardt. Die Konferenz der Justizministerinnen und Justizminister wird in Hamburg am 11./12. Juni tagen.

„Welche Strukturen typische Konstellationen prägen, ist zuletzt im Hamburger ‚White-Tiger‘-Prozess sichtbar geworden. Es geht um Blackout- und Blue-Whale-Challenges, die Minderjährige in einer Sequenz von Aufgaben zu Eigenverletzungen bis hin zur Selbsttötung verleiten. Chats, in denen auf geäußerte Suizidgedanken nicht deeskalierend, sondern bestärkend reagiert wird.

Pro-Ana- und Pro-Mia-Foren, die Essstörungen als Lebensstil propagieren. Systematisches Cybermobbing, das gezielt auf Selbstverletzung oder Suizid hinwirkt. Die Erscheinungen liegen in der Sache unterschiedlich. Was sie verbindet, ist ihre Struktur. Sie beginnen zunächst mit harmlos erscheinender Kontaktaufnahme, Vertrauensaufbau und der schrittweisen Verschiebung dessen, was der Minderjährige als Gefahr oder als Norm wahrnimmt. Auf genau diese Struktur ist das geltende Strafrecht nicht voll zugeschnitten.“, so Justizministerin Bernhardt.

„§ 176b StGB erfasst sexuelles Cybergrooming, § 238 StGB digitale Belästigungen. Solange die Einwirkung sich in dem vollzieht, was man als ‚Anbahnung‘ bezeichnen kann, bleibt sie vor der Schwelle der Strafbarkeit. Das ist kein Versehen des Gesetzgebers, denn das Verleiten zur eigenverantwortlichen Selbstschädigung ist insoweit nicht strafbar, etwa wenn ein Erwachsener auf einen Jugendlichen einwirkt, der die schädigende Wirkung seines Tuns durchaus erkennt, sich aber gleichwohl durch fortgesetzte manipulative Einwirkung dazu bestimmen lässt. Wir schlagen deshalb vor, die Bundesjustizministerin um die Prüfung eines eigenständigen Straftatbestands zu bitten“, erklärt Ministerin Jacqueline Bernhardt vor der JuMiKo.

Justizministerin Bernhardt: „40 neue Stiftungen seit 2021“

Zum 3. Neustiftertreffen kündigt Ministerin Jacqueline Bernhardt die Stiftungstour 2026 „Soziales Engagement und Zusammenhalt“ an.

Schwerin – „Es gibt mittlerweile 210 Stiftungen in Mecklenburg-Vorpommern. Das sind gut 40 Stiftungen mehr als zu meinem Amtsantritt vor viereinhalb Jahren. Der Anstieg der Anzahl an Stiftungen war mein Ziel, denn Stiftungen leisten großartiges für Mecklenburg-Vorpommern. Daher habe ich zu jeder sich bietenden Gelegenheit für das Stiftungswesen geworben.

Das Motto unseres diesjährigen Neustiftertreffens ‚Soziales Engagement und Zusammenhalt‘ ist hochaktuell für die heutige Zeit. Die neu genehmigten Stiftungen fördern zum Beispiel die Inklusion, die Wissenschaft, den Umweltschutz oder die Völkerverständigung. Aber auch die vielen Familienstiftungen leisten Gesellschaftsarbeit bei der Förderung der kleinsten Zelle der Gesellschaft. Vielen Dank dafür“, sagt die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Jacqueline Bernhardt zum zweiten Neustiftertreffen in Schwerin.

„Für die neuen Stifterinnen und Stifter habe ich dieses Treffen ins Leben gerufen, damit die Stiftungen ihre Arbeit vernetzen können. Neustifterinnen und Neustifter sollen sich gegenseitig helfen und ihre Ansprechpersonen in der Stiftungsaufsicht und auch im Landesnetz der Stiftungen in MV von Angesicht zu Angesicht in ungezwungener Atmosphäre kennenlernen“, so Ministerin Jacqueline Bernhardt. Das Ministerium für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz ist für die Stiftungsaufsicht zuständig.

„Seit dem letzten Neustiftertreffen vor ziemlich genau einem Jahr sind insgesamt gut 15 neue Stiftungen hinzugekommen. Viele davon sind Familienstiftungen. Aber mit den heute anwesenden gemeinnützigen Neustiftungen wie der Stiftung Zukunftswerk, der Klaus-Rothe-Stiftung, der Owe-Gluth-Stiftung oder auch der Robert-Dahl-Stiftung, ist zu erkennen, dass ihr Engagement sehr breit gefächert ist.

Stiftungszwecke dieser Stiftungen sind zum Beispiel die Förderungen von Wissenschaft und Forschung, Bildung, bürgerschaftliches Engagement, dem Völkerverständigungsgedanke, Jugend- und Altenhilfe, Kunst und Kultur, aber von Sport sowie Tier- Küsten- und Hochwasserschutz. Das ehrenamtliche Engagement zur Förderung unserer Gemeinschaft verdient Respekt und Dank“, so Justizministerin Jacqueline Bernhardt.

M-V bekräftigt die Koalition gegen Diskriminierung

Gleichstellungsministerin Jacqueline Bernhardt unterzeichnete eine Vereinbarung mit der unabhängigen Bundesbeauftragten Ataman.

Schwerin – „Mecklenburg-Vorpommern setzt das Engagement für gerechte Teilhabe und eine diskriminierungsfreie Gesellschaft fort. Nachdem das Land 2024 gemeinsam mit weiteren 13 Bundesländern der ‚Koalition gegen Diskriminierung‘ beigetreten ist, haben wir nun eine Vereinbarung mit der Unabhängigen Bundesbeauftragten für Antidiskriminierung, Ferda Ataman, unterzeichnet.

Ziel ist es, die zivilgesellschaftlich organisierten Strukturen der Antidiskriminierungsberatung bundesweit nachhaltig zu sichern. Mecklenburg-Vorpommern stärkt gemeinsam mit dem Bund die Antidiskriminierungsberatung. Seit Jahresbeginn werden zwei Beratungsstellen in Schwerin und Greifswald gefördert.

Damit wird die Qualität der Antidiskriminierungsberatung weiter gesichert und den Einwohnerinnen und Einwohnern ein verlässliches Angebot bereitgestellt, das sie im Falle von Diskriminierung in Anspruch nehmen können“, sagt die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Jacqueline Bernhardt anlässlich des 20. Jahrestags des Inkrafttretens des Antidiskriminierungsgesetzes des Bundes. Am 17. Juni wird die Ministerin die entsprechenden Förderbescheide an den Träger den Antidiskriminierungsverband M-V e.V. übergeben.

„Die Vereinbarung mit der Unabhängigen Bundesbeauftragten sieht zudem einen jährlichen Austausch mit den zuständigen Ministerinnen, Ministern, Senatorinnen und Senatoren in den Ländern vor. Dabei wird es um den Ausbaubedarf der Antidiskriminierungsberatung gehen. Einmal pro Legislaturperiode wird ein gemeinsamer Bericht des Bundes und der Länder die Entwicklungen und Strukturen im Bereich der Antidiskriminierungsberatung sichtbar machen.

Das ist eine gute Maßnahme, um transparent das Engagement der einzelnen Länder vergleichen zu können. Die Unabhängige Bundesbeauftragte für Antidiskriminierung verpflichtet sich dazu, die Erstellung des Berichts zu koordinieren. Die Zuständigkeiten der Länder bleiben dabei jedoch unberührt“, so die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Jacqueline Bernhardt.

Die Landesbeauftragte für Frauen und Gleichstellung der Landesregierung Monique Tannhäuser: „Diskriminierungsschutz ist eine politische und gesellschaftliche Querschnittsaufgabe. Das bedeutet, dass wir in allen Bereichen – ob in Behörden oder auf dem Arbeitsmarkt – klare Ansprechpersonen und verlässliche Strukturen brauchen, um Diskriminierung frühzeitig zu erkennen und ihr wirksam zu begegnen.“

Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) war vor 20 Jahren, am 18. August 2006, in Kraft getreten. Ziel des Gesetzes ist es, Benachteiligungen zum Beispiel aus Gründen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der sexuellen Identität, einer Behinderung, der Religion, der Weltanschauung oder auch des Alters zu verhindern oder zu beseitigen. Damit war damals der Gesetzgeber einer sehr wichtigen Forderung von Menschen mit Behinderungen nachgekommen: einen besseren Schutz vor Benachteiligungen auch im privaten Rechtsverkehr zu schaffen.