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Tag: 17. Juni 2026

Zukunft zum Anfassen – Produktionsschulen im Landtag M-V

Produktionsschulen eröffnen Perspektiven, stärken Selbstvertrauen und schaffen Zukunftschancen

Schwerin – Mit dem Aktionstag „Zukunft zum Anfassen – Produktionsschulen im Landtag MV“ stellen die fünf Produktionsschulen in Mecklenburg-Vorpommern am heutigen Mittwoch ihre Arbeit vor und zeigen im Landtag ihre Erfolgsgeschichten. Sozialministerin Stefanie Drese würdigte bei ihrem Besuch die Produktionsschulen als wichtigen Baustein für mehr Bildungsgerechtigkeit und gesellschaftliche Teilhabe.

„Hinter jedem jungen Menschen steckt eine Geschichte, ein Talent und das Potenzial für einen erfolgreichen Lebensweg. Manchmal braucht es nur jemanden, der daran glaubt und die passende Unterstützung bietet. Genau das leisten unsere Produktionsschulen jeden Tag mit großem Engagement und viel Herzblut“, hob Drese hervor.

Die Ministerin betonte, dass viele Jugendliche den Weg in Ausbildung und Beruf nicht ohne Unterstützung bewältigen können. Schulische Schwierigkeiten, persönliche Krisen oder fehlende Orientierung führten häufig dazu, dass junge Menschen den Anschluss verlieren. Produktionsschulen eröffneten ihnen dann einen neuen Weg.

„Produktionsschulen sind Orte der zweiten und manchmal sogar der dritten Chance. Sie geben junge Menschen nicht auf, sondern zeigen ihnen, was in ihnen steckt. Dort erleben sie Erfolg, gewinnen Selbstvertrauen zurück und entwickeln Perspektiven für ihre Zukunft“, sagte Drese.

Im Mittelpunkt steht dabei das praxisnahe Lernen. In betriebsnahen Werkstätten, beispielsweise in den Bereichen Tischlerei, Garten- und Landschaftsbau oder anderen handwerklichen Tätigkeiten, sammeln die Teilnehmenden konkrete Arbeitserfahrungen. Gleichzeitig erhalten sie Unterricht in Fächern wie Mathematik und Deutsch und können sich auf den Schulabschluss „Berufsreife“ vorbereiten.

„Viele Jugendliche lernen am besten, wenn sie mit ihren Händen etwas erschaffen können und unmittelbar sehen, was sie geleistet haben. Ein gebautes Möbelstück, ein gestalteter Garten oder ein erfolgreich abgeschlossenes Projekt vermitteln Stolz und Selbstwirksamkeit. Diese Erfahrungen sind oft der erste Schritt zurück in ein selbstbestimmtes Leben“, so die Ministerin.

Besonders wertvoll sei die individuelle Begleitung in den Produktionsschulen. Kleine Gruppen, persönliche Entwicklungspläne und eine enge sozialpädagogische Betreuung ermöglichten es, auf die jeweiligen Stärken und Herausforderungen der jungen Menschen einzugehen.

„Es geht nicht nur um einen Schulabschluss oder einen Ausbildungsplatz. Es geht darum, jungen Menschen Halt zu geben, sie in ihrer Persönlichkeit zu stärken und ihnen das Vertrauen zu vermitteln: Du wirst gebraucht, du kannst etwas und du hast eine Zukunft“, sagte Drese.

Der Aktionstag im Landtag macht nach Ansicht der Ministerin sichtbar, welche beeindruckenden Leistungen die Jugendlichen erbringen. Zugleich zeige er, wie wichtig die Produktionsschulen für Mecklenburg-Vorpommern sind – gerade in Zeiten des Fachkräftemangels.

In Mecklenburg-Vorpommern bestehen derzeit fünf verschiedene Produktionsschulen mit insgesamt 320 Plätzen, in der Trägerschaft von drei Trägern: CJD (PS Müritz, PS Vorpommern-Rügen, PS Vorpommern-Greifswald), Jugendhilfe Stadt und Land e.V. (Hanseproduktionsschule Rostock) sowie All Pütter gGmbH (PS Westmecklenburg). Sie stellen ein niederschwelliges, unverzichtbares Angebot beim Übergang Schule/Beruf dar. Das Land fördert die Produktionsschulen über den Europäischen Sozialfonds (ESF). In der aktuellen Förderperiode erhalten die Träger bis 2028 aus Mitteln des ESF+ 27,7 Millionen Euro für Personal- und Sachkosten.

15 Jahre Lindenschule Lübtheen

Erfolgsmodell für Bildung und ländliche Entwicklung

Lübtheen – Mit einem Festakt hat die Lindenschule Lübtheen heute ihr 15-jähriges Bestehen gefeiert. Zu den Gratulanten gehörte auch Mecklenburg-Vorpommerns Minister für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt, Dr. Till Backhaus. In seinem Grußwort würdigte er die Schule als wichtigen Bildungsstandort und als Beispiel für die erfolgreiche Entwicklung des ländlichen Raums in Mecklenburg-Vorpommern.

„Eine gute Schule ist weit mehr als ein Ort des Lernens. Sie ist Treffpunkt, Identifikationsort und Zukunftswerkstatt einer ganzen Region. Wer starke ländliche Räume will, muss in Bildung investieren. Die Lindenschule zeigt eindrucksvoll, wie sich dieser Einsatz auszahlt“, sagte Backhaus.

Die heutige Lindenschule entstand aus der Zusammenlegung der ehemaligen Grundschule und Realschule in Lübtheen. Mit Unterstützung von Fördermitteln aus der Integrierten Ländlichen Entwicklung (ILE) wurde der Schulstandort grundlegend saniert, erweitert und zu einem modernen Schulzentrum entwickelt. Das Gebäude wurde in Passivbauweise umgestaltet und wird vollständig mit Erdwärme beheizt.

Allein für den Umbau und die energetische Sanierung der Schule wurden Investitionen von rund 4,75 Millionen Euro realisiert. Davon entfielen 500.000 Euro auf die ILE-Förderung sowie weitere erhebliche Mittel aus Programmen für die energetische soziale Infrastruktur und den Klimaschutz.

„Die Lindenschule ist ein hervorragendes Beispiel dafür, wie wir mit einer klugen Förderung mehrere Ziele gleichzeitig erreichen können: bessere Bildungsbedingungen für junge Menschen, mehr Lebensqualität für Familien und eine nachhaltige Entwicklung unserer Städte und Gemeinden“, betonte der Minister.

Neben der Schule wurden in den vergangenen Jahren weitere Projekte rund um den Bildungs- und Freizeitstandort gefördert. Dazu gehören der Umbau der Sporthalle zu einer modernen Freizeithalle, die Gestaltung eines Schulgartens als Erlebnisnaturgarten sowie die Sanierung des Schulsportplatzes. Insgesamt flossen allein für diese Maßnahmen mehr als 940.000 Euro an Fördermitteln in den Standort Lübtheen.

Backhaus hob hervor, dass die Entwicklung des ländlichen Raums für die Landesregierung weiterhin höchste Priorität besitzt: „Unser Ziel ist klar: Junge Menschen sollen auch außerhalb der großen Städte beste Bildungs- und Entwicklungschancen vorfinden. Dafür brauchen wir moderne Schulen, attraktive Freizeitangebote, leistungsfähige Infrastruktur und engagierte Menschen vor Ort. Die Lindenschule steht beispielhaft für diesen Anspruch.“

Der Minister dankte der Schulleitung, den Lehrkräften, den Eltern sowie den kommunalen Verantwortlichen für ihr langjähriges Engagement. Besonders würdigte er die Rolle der Schule als festen Bestandteil des gesellschaftlichen Lebens in der Region.

„15 Jahre Lindenschule bedeuten 15 Jahre Bildungsarbeit, Gemeinschaft und Zukunftsgestaltung. Ich wünsche der Schule, ihren Schülerinnen und Schülern sowie allen Beschäftigten weiterhin viel Erfolg und eine gute Entwicklung.“

Die Lindenschule Lübtheen besteht seit 2011 als Regionale Schule mit Grundschulteil. Sie entstand durch die Zusammenführung bestehender Schulstandorte und wurde mit Unterstützung der Integrierten Ländlichen Entwicklung (ILE) umfassend modernisiert. Der heutige Schulcampus gilt als eines der bedeutendsten Bildungsprojekte der Stadtentwicklung in Lübtheen.

Schwesig überreicht Zuwendung für Kurzzeitpflege in Schwerin

Schwerin – Ministerpräsidentin Manuela Schwesig hat dem Augustenstift einen Zuwendungsbescheid für die Verbesserung der pflegerischen Versorgung in Schwerin überreicht: „20 Jahre Kurzzeitpflege Gartenhöhe ist eine gute Gelegenheit, einen Zuwendungsbescheid für Umbaumaßnahmen zu übergeben. Das Land unterstützt die Weiterentwicklung der Kurzzeitpflege Gartenhöhe mit 435.250 Euro, weitere 134.650 Euro erhält die Kurzzeitpflege Friedensberg. Weil Kurzzeitpflege ein wichtiges Angebot für gute Pflege ist.“ Mit den Fördermitteln des Landes sollen 24 neue Pflegebetten angeschafft, Innenraum und Sanitäranlagen modernisiert und die Fassaden saniert werden.

„Das Land hat ein Investitionsprogramm für die Kurzzeitpflege mit Mitteln in Höhe von 4,4 Millionen Euro aufgelegt. Wir wollen Baumaßnahmen unterstützen und mehr Kurzzeitpflegeplätze schaffen, sowohl in bestehenden Einrichtungen als auch in Pflegeheimen mit zusätzlichen  Kurzzeitpflegeplätzen“, sagte Schwesig. Gute Pflege sei ihr eine Herzensangelegenheit. Deshalb mache das Land viel dafür.

„Erst vor wenigen Wochen habe ich drei Menschen, die Angehörige lange in komplizierten Situationen pflegen, mit den ersten Pflegemedaillen des Landes geehrt. Mit dem Altenpflegepreis haben wir im vergangenen Jahr drei Projekte im Bereich der professionellen Pflege und der Ausbildung ausgezeichnet. Alle Arten von Pflege verdienen Anerkennung und wir brauchen all diese Angebote, um dem Bedarf älterer Menschen überall in Mecklenburg-Vorpommern gerecht werden zu können“, betonte die Regierungschefin. Eine gute Pflege brauche einen Mix von guten Angeboten: Pflege in stationären Einrichtungen, durch ambulante Pflegedienste, in Tagesstätten und in Familien.

Im Zeichen des Insektenschutzes

Backhaus würdigt BROMMI-Projekt

Zarrentin –  „Gemeinsam Insekten schützen“ lautet das Motto des Projektes „Biosphärenreservate als Modelllandschaften für den Insektenschutz“, dessen Abschluss Umweltminister Dr. Till Backhaus heute in Zarrentin/ Schaalsee gewürdigt hat.

Mit einem Gesamtvolumen von rund 7,94 Millionen Euro gehört BROMMI zu den größten Insektenschutzprojekten, die in deutschen Biosphärenreservaten umgesetzt wurden.

Finanziert wurde es über das Bundesprogramm Biologische Vielfalt durch das Bundesamt für Naturschutz mit Mitteln des Bundesumweltministeriums.

„Insektenschutz ist die Grundlage funktionierender Ökosysteme. Rund 80 Prozent unserer heimischen Wildpflanzen sind auf Bestäubungsleistungen angewiesen. Etwa 75 Prozent der wichtigsten Kulturpflanzen weltweit profitieren direkt oder indirekt von Insektenbestäubung. Gleichzeitig zeigen wissenschaftliche Untersuchungen seit Jahren deutliche Rückgänge vieler Insektenarten. Daher hat die Landesregierung dieses Projekt von Beginn an, seit Juli 2020, aktiv unterstützt. Unser Land beteiligte sich mit 240.000 Euro sowie personeller Unterstützung durch das Biosphärenreservatsamt Schaalsee-Elbe. Die Bedeutung des Projektes wurde auch bundesweit anerkannt: Bereits 2022 wurde BROMMI als Top-10-Projekt der UN-Dekade zur Wiederherstellung von Ökosystemen ausgezeichnet“, betonte der Minister.

In fünf Biosphärenreservaten Deutschlands wurden gemeinsam mit Akteuren vor Ort Lösungen zum Thema Insektenschutz entwickelt: im Biosphärenreservat Schaalsee, im Biosphärenreservat Schorfheide-Chorin, im Biosphärenreservat Mittelelbe, im Biosphärenreservat Bayerischen Rhön und im Biosphärengebiet Schwarzwald.

Dabei arbeiteten bundesweit rund 130 Projektpartner zusammen.

Allein im Biosphärenreservat Schaalsee-Elbe konnten 15 verschiedene Umsetzungspartner gewonnen werden. Dazu gehörten Landwirte, Kommunen, Kirchen, Straßenbauverwaltungen und weitere Akteure der Region. Gemeinsam wurden auf 58 verschiedenen Flächen Insektenschutzmaßnahmen realisiert. Auf 179 Hektar wurden flächige Maßnahmen, darunter Blühstreifen und Untersaaten, umgesetzt. Außerdem wurden 1.551 Meter lineare Strukturen angelegt, etwa mehrjährige Säume und Beetle Banks sowie 57 punktuelle Maßnahmen, beispielsweise Erdanrisse, Lesesteinhaufen oder Totholzstrukturen.

Die begleitenden entomologischen Erfassungen ergaben, dass auf den untersuchten Blühstreifen des BROMMI-Projektes im Durchschnitt 15 Prozent mehr Laufkäfer- und 20 Prozent mehr Wildbienenarten gefunden worden als auf dem bewirtschafteten Ackerland. Dabei stieg insbesondere der Anteil an Arten an, die spezielle Habitatansprüche benötigen. Die Bodenruhe innerhalb der Maßnahmenflächen ermöglichten zudem mehr Insektenarten, sich vollständig zu entwickeln und zu vermehren. Dadurch stiegen auch die Individuenzahlen im Durchschnitt um 38 Prozent (Laufkäfer) bzw. 43 Prozent (Wildbienen) an.

„Diese Zahlen beweisen: Insektenschutz findet nicht nur auf dem Papier statt, sondern konkret in unserer Kulturlandschaft“, sagte Backhaus. Und ergänzt: „Bemerkenswert ist die enge Zusammenarbeit mit der Landwirtschaft. Gerade hier im Schaalseegebiet hat sich gezeigt, dass erfolgreiche Maßnahmen dann entstehen, wenn Naturschutz und Landnutzung gemeinsam gedacht werden. Ein Erfolgsfaktor war die kontinuierliche Begleitung durch die Projektmanagerin vor Ort. Sie war Ansprechpartnerin, Netzwerkerin, Beraterin und Vermittlerin zugleich. So entstanden wertvolle Vernetzungsstrukturen zwischen Lebensräumen – ein wesentlicher Schlüssel für den langfristigen Erhalt vieler Insektenarten“.

Daher fand das Projekt heute zwar seinen offiziellen Abschluss. Aber zu Ende ist es nicht. Denn dauerhafte Ergebnisse bleiben erhalten. Dazu zählen eine digitale Wissensplattform, Erklärfilme, Handreichungen und Broschüren, ein Katalog praxiserprobter Insektenschutzmaßnahmen sowie zahlreiche Netzwerke zwischen Naturschutz, Landwirtschaft und Kommunen.

Außerdem verwies der Minister auf die Initiative für ein neues Projekt. Geplant ist, die erfolgreichen Ansätze aus dem Schaalseegebiet auf das Biosphärenreservat Flusslandschaft Elbe MV auszuweiten und stärker mit Fragen der Klimaanpassung und des Klimaschutzes zu verknüpfen. Für den Zeitraum 2027 bis 2032 wurde hierfür bereits ein Förderantrag beim Bundesamt für Naturschutz eingereicht. Das vorgesehene Projektvolumen beträgt ca. 2,4 Millionen Euro.

„Ich halte diesen Weg für richtig. Denn Biosphärenreservate sind Modellregionen für nachhaltige Entwicklung. BROMMI hat eindrucksvoll bewiesen, dass sie dieser Aufgabe gerecht werden“, sagte Backhaus.

Abschließend dankte er allen Beteiligten: dem WWF Deutschland, den Nationalen Naturlandschaften, dem Leibniz-Zentrum für Agrarlandschaftsforschung, den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Biosphärenreservatsamtes Schaalsee-Elbe sowie allen Projektpartnern und beteiligten Landwirten.

Martha Müller-Grählert neu entdecken

Neue multimediale Unterrichtsmaterialien der niederdeutschen Dichterin in Greifswald vorgestellt

Greifswald – Plattdeutsch-Lehrkräfte haben sich in einer Fortbildung des Kompetenzzentrums für Niederdeutschdidaktik der Universität Greifswald mit der neuen multimedialen Unterrichtshandreichung „Ehr dusendstimmig Lied/Ihr tausendstimmiges Lied“ auseinandergesetzt. Die didaktischen Materialien widmen sich dem Leben und Werk der niederdeutschen Dichterin Martha Müller-Grählert, deren Geburtstag sich in diesem Jahr zum 150. Mal jährt.

„Mit der neuen Handreichung für den Unterricht gelingt es, Niederdeutsch, Literatur und Musik auf innovative Weise miteinander zu verbinden. Die Materialien machen das kulturelle Erbe unseres Landes für junge Menschen erlebbar und zeigen, wie lebendig und aktuell die niederdeutsche Sprache ist“, sagte Bildungsministerin Simone Oldenburg anlässlich der Veranstaltung.

„Die Neuvertonungen holen die Texte von Martha Müller-Grählert in die Gegenwart. So werden die Gedichte hörbar, lebendig und eröffnen Kindern und Jugendlichen neue Zugänge zur niederdeutschen Sprache“, sagte die Landesbeauftragte für Niederdeutsch, Nadine Koop, in ihrem Grußwort.

Die Präsentation der CD „Ehr dusendstimmig Lied – Neuvertonungen der Lyrik Martha Müller-Grählerts“ im Pommerschen Landesmuseum wurde durch ein Konzert der inklusiven Band „Seaside“ begleitet und fand vor Schülerinnen, Schülern, Lehrkräften und weiteren Gästen statt.

Anlässlich der Veranstaltung hob Bildungsministerin Simone Oldenburg die Bedeutung des Projekts für die Bildungsarbeit an Schulen hervor und würdigte die Rolle der Lehrkräfte: „Die Schulen in Mecklenburg-Vorpommern leisten einen wichtigen Beitrag, um das Niederdeutsche zu bewahren und die Sprache zu vermitteln. Fortbildungen wie diese unterstützen Lehrkräfte dabei, Schülerinnen und Schüler für Sprache, Geschichte und regionale Identität zu begeistern.“

Martha Müller-Grählert zählt zu den bekanntesten niederdeutschen Autorinnen Norddeutschlands. Ihr Gedicht „Mine Heimat“, das als Ostseewellenlied weltweite Bekanntheit erlangte, wird bis heute gesungen. Die neue Unterrichtshandreichung knüpft an dieses literarische Erbe an und macht Leben und Werk der Schriftstellerin für den Schulunterricht zugänglich.

Das Sexualstrafrecht muss reformiert werden

Initiative im Bundesrat zum Sexualstrafrecht: MV und Hamburg setzen sich gemeinsam für das „Nur Ja heißt Ja“-Modell ein.

Schwerin – Seit 2016 gilt in Deutschland das sogenannte „Nein heißt Nein“-Modell. Seitdem können sexuelle Handlungen grundsätzlich bestraft werden, wenn sie gegen den erkennbaren Willen einer Person vorgenommen werden. Trotz der Reform bestehen weiterhin große Schutzdefizite – insbesondere dann, wenn Opfer ihren entgegenstehenden Willen nicht erkennbar äußern können. Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern wollen mit einer Entschließung im Bundesrat erreichen, dass die Bundesregierung im Interesse eines effektiven Opferschutzes zeitnah einen Gesetzentwurf zur Einführung eines konsensbasierten Sexualstrafrechts im Sinne von „Nur Ja heißt Ja“ vorlegt. Eine Befassung des Bundesrats ist für den 10. Juli 2026 geplant.

Hamburgs Justizsenatorin Anna Gallina: „Das „Nein heißt Nein“-Modell war damals ein wirklich großer Schritt nach vorn. Die sexuelle Selbstbestimmung stärken wir aber nur mit der „Nur Ja heißt Ja“-Regelung wirksam und realitätsgerecht. Deutschland hinkt hier hinterher, in mehreren Ländern Europas gilt bereits „Nur Ja heißt Ja“. Wir wissen, dass es derzeit eine evidente Schutzlücke gibt. Viele Betroffene reagieren in akuten Bedrohungssituationen mit einem neurobiologischen Erstarren, können weder sprechen noch sich körperlich wehren. Deshalb müssen auch wir die Zustimmung zum Maßstab machen. Es muss maßgeblich sein, ob die sexuelle Handlung einvernehmlich erfolgte, und nicht, ob das Opfer seinen entgegenstehenden Willen ausreichend zum Ausdruck gebracht hat. Auf der jüngsten Justizministerkonferenz hat ein entsprechender Antrag knapp keine Mehrheit erhalten, aber es ist politisch Bewegung ins Thema gekommen. Auch die Erwartungshaltung vieler Menschen in Deutschland ist, dass wir zu einem „Nur Ja heißt Ja“ kommen.“

Mecklenburg-Vorpommerns Justizministerin Jacqueline Bernhardt: „Schweigen ist kein Ja. Erstarren ist kein Ja. Unsicherheit ist kein Ja. Es gibt Missverständnisse, die wir klar benennen müssen. Zustimmung muss freiwillig, eindeutig und widerruflich sein. Sie darf nicht aus Schweigen, Angst, Druck, Erstarren oder bloßer Passivität abgeleitet werden. Nicht die betroffene Person soll erklären müssen, warum ihr entgegenstehender Wille im Moment des Übergriffs nicht nach außen treten konnte. Das ist kein radikaler Gedanke. Das ist gegenseitiger Respekt. Wir fordern daher zu prüfen, ob und wie eine konsensuale Zustimmungslösung im deutschen Sexualstrafrecht verankert werden kann“, erklärt die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Jacqueline Bernhardt.

Mit dem 50. Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuches im Jahr 2016 ist in § 177 StGB erstmals die Nichteinverständnislösung („Nein heißt nein“-Lösung) Bestandteil des deutschen Strafrechts geworden. Seitdem können sexuelle Handlungen grundsätzlich bestraft werden, wenn sie gegen den erkennbaren Willen einer anderen Person vorgenommen werden. Es wurde damals zu Recht als Meilenstein oder Paradigmenwechsel bezeichnet, dass nicht länger ausschließlich Zwangselemente wie Gewalt, Drohung oder die Ausnutzung einer schutzlosen Lage, sondern der entgegenstehende Wille der betroffenen Person in den Mittelpunkt gestellt wurde.

Das geltende Recht knüpft maßgeblich an einen für die Täter erkennbaren entgegenstehenden Willen an und verlangt damit faktisch häufig ein aktives oder zumindest nach außen erkennbares Ablehnungsverhalten der betroffenen Person. Kriminalwissenschaftliche Erkenntnisse belegen aber, dass Betroffene in Übergriffssituationen häufig nicht aktiv widersprechen oder Widerstand leisten, sondern aufgrund von Angst oder psychischen Ausnahmesituationen in einen Zustand der Handlungsunfähigkeit geraten. In der Praxis führt das dazu, dass tatsächlich nicht einvernehmliche sexuelle Handlungen entweder nicht zur Anklage gelangen oder im gerichtlichen Verfahren nicht hinreichend nachweisbar sind.

M-V: Milliarden-Investitionen für Konverterplattformen

Rostock – Die Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern begrüßt die Vergabe des ersten Auftrags für den Bau einer großen Offshore-Konverterplattform am Standort Rostock-Warnemünde. Auftraggeber ist der Offshore-Übertragungsnetzbetreiber 50Hertz. Die Plattform wird von einem Konsortium aus der Neptun Werft und dem Stahlbauunternehmen Smulders gebaut. Die Konvertertechnik liefert Siemens Energy.

Zugleich laufen die Verhandlungen über eine zweite Konverterplattform gleicher Größenordnung. Kommt auch dieser Auftrag zustande, summieren sich die beiden Projekte auf ein Volumen von rund 2,5 Milliarden Euro für die Produktion und Dienstleistungen in Mecklenburg-Vorpommern.

Ministerpräsidentin Manuela Schwesig: „Das ist eine hervorragende Nachricht für Mecklenburg-Vorpommern. Die beiden konkreten Großprojekte stehen für industrielle Wertschöpfung, gute Arbeitsplätze und Zukunftstechnologien. Sie stärken unser Land als bedeutenden Werften- und Industriestandort und zeigen, dass Mecklenburg-Vorpommern bei der Energiewende eine wichtige Rolle spielt.“

Damit sind erhebliche Beschäftigungseffekte verbunden. Bei der Neptun Werft und Smulders sollen zusammen etwa 500 neue Arbeitsplätze entstehen. Hinzu kommen bis zu weitere 500 Arbeitsplätze bei Zulieferern und Dienstleistern während der Bauphase. Insgesamt können damit bis zu 1000 zusätzliche Beschäftigte von dem Großauftrag profitieren.

Manuela Schwesig betonte, dass die Vergabe des Auftrags auch das Ergebnis gemeinsamer Anstrengungen von Unternehmen, Bund und Land sei.

„Wir haben uns in den vergangenen Jahren gemeinsam dafür eingesetzt, die Voraussetzungen für den Bau von Konverterplattformen in Warnemünde zu schaffen. Dass nun ein erster Großauftrag vergeben wurde, ist ein wichtiger Erfolg für die maritime Wirtschaft unseres Landes und ein starkes Signal für den Industriestandort Mecklenburg-Vorpommern.“

Konverterplattformen sind ein zentraler Baustein für den weiteren Ausbau der Offshore-Windenergie. Sie bündeln den auf See erzeugten Strom und ermöglichen dessen effiziente Übertragung an Land. Mit dem Einstieg in dieses Geschäftsfeld erschließen die beteiligten Unternehmen einen Zukunftsmarkt, der für die Energiewende in Deutschland und Europa von großer Bedeutung ist.

„Mecklenburg-Vorpommern verbindet maritime Kompetenz mit moderner Energietechnologie. Der Auftrag zeigt, welches Potenzial in unserem Land steckt. Wir wollen auch künftig ein starker Industriestandort sein und die Chancen nutzen, die sich aus dem Ausbau der erneuerbaren Energien ergeben“, sagte Ministerpräsidentin Schwesig.

Manuela Schwesig: „Das sind gute Nachrichten für die Menschen in unserem Land und für viele Familien in der Region. Besonders wichtig ist: Diese Aufträge schaffen nicht nur Arbeit für die kommenden Jahre. Sie eröffnen die Chance, Warnemünde dauerhaft als einen der führenden europäischen Standorte für den Bau von Konverterplattformen zu etablieren. Davon können die maritime Wirtschaft und viele Unternehmen in Mecklenburg-Vorpommern langfristig profitieren.“

M-V fordert digitalen Hilfe-Button gegen Cybermobbing

Verbraucherschutzministerin Jacqueline Bernhardt legt in Potsdam auf der Fachkonferenz einen entsprechenden Beschlussvorschlag vor.

Schwerin – „Cybermobbing hat in den vergangenen Jahren deutlich zugenommen und ist ein ernstzunehmendes gesellschaftliches Problem. Das belegen viele Studien. Insbesondere Kinder, Jugendliche, aber Frauen sind von beleidigenden, herabwürdigenden, bedrohenden oder systematisch ausgrenzenden Verhaltensweisen im digitalen Raum betroffen. Untersuchungen der Weltgesundheitsorganisation zeigen, dass ein erheblicher Anteil gerade junger Menschen bereits Erfahrungen mit Cybermobbing gemacht hat.

Da Cybermobbing gravierende Folgen für die psychische Gesundheit haben kann, muss stärker dagegen vorgegangen werden. Darum lege ich diese Woche der Konferenz der Verbraucherschutzministerinnen und -minister in Potsdam einen Beschlussvorschlag vor, wonach die Einführung eines Hilfebuttons in den sozialen Netzwerken geprüft werden soll“, so die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Jacqueline Bernhardt.

„Cybermobbing kann Angststörungen, Depressionen, sozialen Rückzug sowie ein erhöhtes Risiko für selbstschädigendes Verhalten auslösen. Gleichzeitig ist ein Großteil der Betroffenen gehemmt und meldet die Vorfälle nicht. Oftmals mangelt es am Wissen, wo sie konkrete Hilfe erhalten können. Hilfe muss dort ansetzen, wo sich das digitale Leben abspielt:  in den sozialen Netzwerken. Denn als zentrale Drehscheibe der digitalen Kommunikation tragen die Social Media Plattformen eine besondere Verantwortung für ihre Nutzerinnen und Nutzer.

Meldefunktionen für rechtswidrige Inhalte sind bislang oft komplex, wenig transparent oder primär auf die Löschung einzelner Inhalte ausgerichtet. Darüber hinausgehende Unterstützungsangebote für Betroffene sind nicht flächendeckend etabliert und hauptsächlich außerhalb von Social Media“, sagt Verbraucherschutzministerin Jacqueline Bernhardt.

„Frankreich hat mit der Einführung eines Hilfebuttons auf großen Social Media Plattformen einen interessanten Ansatz gewählt, den wir in Deutschland betrachten sollten. Der ‚Hilfebutton‘ verbindet Betroffene von Cybermobbing mit spezialisierten Beratungsstellen zur direkten, wirksamen, niedrigschwelligen Hilfestellung und Unterstützung. Durch die direkte Verknüpfung der Plattformen mit einer staatlich organisierten, professionell besetzten Hotline wird Hilfe unmittelbar am Ort des Geschehens verfügbar gemacht.

Die Plattformen selbst beraten dabei nicht, sondern stellen nur die technische Schnittstelle bereit. In Deutschland könnte so auf bestehende bundesweite Hilfs- und Beratungsangebote verlinkt werden, um eine niedrigschwellige Soforthilfe zu gewährleisten, ohne neue Parallelstrukturen aufzubauen. Betroffene sollten unmittelbar nach dem Auslösen dieses digitalen Alarmknopfes einen persönlichen Kontakt bekommen, der stabilisiert, informiert und bei Bedarf gezielt an weiterführende Unterstützungsangebote vermittelt“, schlägt Ministerin Bernhardt zur VSMK vor.

Die Konferenz der Verbraucherschutzministerinnen, -minister und -senatorinnen der Länder sollen die Bundesregierung um Prüfung bitten, inwieweit das in Frankreich bestehende Modell eines „Hilfebuttons“ für Betroffene von Cybermobbing in sozialen Netzwerken auf Deutschland übertragbar ist. Im Rahmen dieser Prüfung sollte insbesondere untersucht werden, inwiefern eine nationale Regelung europarechtlich zulässig ist oder sich eine dahingehende freiwillige Selbstverpflichtung der Online-Plattformbetreiber wirksam umsetzen ließe.

Darüber hinaus wird die Bundesregierung gebeten, sich auf europäischer Ebene für eine Ergänzung des Digital Services Act einzusetzen, mit Hilfe derer Anbieter großer Social Media Plattformen zur Bereitstellung eines gut sichtbaren „Hilfebuttons“ verpflichtet werden.