Aalschonzeit für die Nordsee festgelegt

Berlin – Zum Schutz des Europäischen Aals (Anguilla anguilla) hat das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) in Abstimmung mit dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) sowie nach Anhörung der Küstenländer eine Schonzeit für 2024/2025 für die Berufsfischerei an der Nordsee vom 1. September 2024 bis 28. Februar 2025 festgelegt.

An der Ostsee hingegen gilt eine EU einheitliche Schonzeit vom 15. September 2024 bis zum 15. März 2025, die sich direkt aus der EU-Verordnung ableitete, nachdem sich die Anrainer auf keine einheitliche andere Schonzeit einigen konnten. Neben dem ganzjährigen Aalfangverbot für die Freizeitfischerei gilt in den jeweils festgelegten Schonzeiten auch ein striktes Aalfangverbot für die Berufsfischerei. Unbeabsichtigt mitgefangene Aale sind unverzüglich und schonend zurückzusetzen.

Dazu erklärt Agrarstaatssekretärin Elisabeth Aßmann: „Sicherlich bedarf es aufgrund des bereits seit den 1980er Jahren andauernden massiven Rückgangs des Aalbestands in Deutschland und Europa eines besonderen Schutzes, sowohl der Jungaale als auch der in die Sargassosee abwandernden adulten Blankaale, sowie weiterer Maßnahmen wie des Aalbesatzes. Gleichzeitig sollten die getroffenen Regelungen für jedermann verständlich und in Nord- und Ostsee möglichst einheitlich sein.

Nach übereinstimmender Auffassung der Küstenbundesländer liegt eine hinreichend valide Datengrundlage vor, um eine einheitliche Schonzeit in Nord- und Ostsee zwischen dem 15. September 2024 und dem 15. März 2025 solide zu begründen. Ich bedauere, dass es den Bundesministerien leider an dem politischen Willen gefehlt hat, eine einheitliche Schonzeit an Ost- und Nordsee auszuweisen und auch konsequent gegenüber der Europäischen Kommission zu vertreten.“

Speziell für die Küstengewässer in Mecklenburg-Vorpommern gilt die Allgemeinverfügung zum Fangverbot für den Schutz des Europäischen Aals des Landesamtes für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei vom 19. Januar 2024.  Damit wird der Artikel 13 der Verordnung (EU) 2024/257 zur Festsetzung der Fangmöglichkeiten für 2024, 2025 und 2026 für bestimmte Fischbestände in Unionsgewässern vom 10. Januar 2024 („TAC- und Quotenverordnung“) untersetzt.

Schon in der Pressemitteilung 014/2023 vom 18.01.2023 hatte der Minister für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt, Dr. Till Backhaus,  auf die Unverhältnismäßigkeit von Aal-bezogenen Maßnahmen im EU-Fischereirecht hingewiesen.

Flächenmanage­ment­grundsätze M-V/BVVG

Einigung auf neue Flächenmanage­ment­grundsätze der BVVG

Berlin – Am 11. April 2024 wurde im Bundesfinanzministerium in Berlin auf Staatssekretärsebene die Einigung auf die zukünftigen Flächenmanagementgrundsätze (FMG) der BVVG unterzeichnet. Damit gehe ein mehrjähriger und intensiver Verhandlungsprozess zwischen den neuen Bundesländern, dem BMEL und dem BMF zu ende, so Mecklenburg-Vorpommerns Minister für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt, Dr. Till Backhaus:

„Ich bin sehr froh, dass die unterschiedlichen Interessen jetzt unter Wahrung des Koalitionsvertrages und der landesspezifischen Interessen Mecklenburg-Vorpommerns geeint sind. Die neuen FMG tragen dazu bei, dass die BVVG-Flächen nicht mehr verkauft oder nach Höchstgebot verpachtet werden, was bislang gängige Praxis war und die Pachtpreise insgesamt in die Höhe getrieben hat.

M-V hat auch sein Ziel erreicht, auf seinem Territorium liegende dass BVVG-Flächen, die von konkreten kostenfrei in Klima- und Moorschutzprojekten betroffen sowie zur Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie erforderlich sind, unentgeltlich zur Verfügung gestellt werden einbringen zu können. Damit konnten wir einen wichtigen Punkt aus dem Koalitionsvertrag erfüllen und eine langjährige Forderung ist endlich durchgesetzt.“

Soweit sich die ökologischen Anbauverbände einerseits und die konventionell wirtschaftenden Betriebe benachteiligt wähnen, erscheint der am Ende gefundene Kompromiss austariert. Die ab dem 12.04.2024 zur Anwendung kommenden FMG verfolgen das Ziel der Gleichstellung mit Blick auf eine nachhaltige Bewirtschaftung, so Agrarstaatssekretärin Elisabeth Aßmann:

„Die Würdigung der Nachhaltigkeit bei der Verpachtung der Flächen war von Anfang an die wesentliche Prämisse bei der Erarbeitung neuer Grundsätze. Nachhaltigkeit ist nicht nur durch eine ökologische Wirtschaftsweise zu erzielen. Es ist auch vereinbart, die Ergebnisse der Verpachtungsrunde 2024 zu analysieren. Ungewollte Verwerfungen können im kommenden Jahr nachjustiert werden.“

Ersatzneubau von Wehranlagen

Neubrandenburg – Das StALU MS wird im Jahr 2024 die Wehranlagen Ölmühlenbach und Alter Ölmühlenbach (beide Bj.1982) sanieren, zum Teil umbauen und mit einer Automatisierung versehen. Zur Erhöhung der hydraulischen Leistungsfähigkeit der Wehranlage Ölmühlenbach wird der Mittelpfeiler zurückgebaut und eine größere Wehrklappe eingesetzt. Die Automatisierung dient der Verbesserung von Bedienung und Reaktionszeiten.

Nach einer öffentlichen Ausschreibung wurde die Firma ASA-BAU GmbH aus Greifswald mit der Bauausführung beauftragt. Die voraussichtliche Bauzeit wird von April 2024 bis November 2024 sein, Gesamtkosten belaufen sich auf ca. 1,6 Millionen Euro.

Diese Maßnahme wird aus Mitteln des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER II) zu 75% gefördert. Während der Baumaßnahme wird das Wehr Ölmühlenbach trockengelegt. Der Wasserabfluss des Tollensesees wird im benötigten Zeitraum vom Wehr Vierrademühle mit übernommen. Die Fischaufstiegsanlage „Alter Ölmühlenbach“ bleibt in Betrieb.

Für die Bauzeit wird die Brücke, die über die Wehranlagen führt, für Fußgänger und Fahrradfahrer gesperrt sein. Eine Umleitung wird ausgeschildert.

Der Baubeginn ist nach Ostern geplant. Am 02.04.2024 erfolgt die Baustelleneinrichtung einschließlich der Wege­sperrung. Die Baustellenzufahrt soll über die Rostocker Straße und die Brodastraße erfolgen.

Neues Jagdgesetz kommt

Schwerin – Der Landtag hat in seiner Sitzung am 13. März 2024 der Novelle des Landesjagdgesetzes zugestimmt. Der für die Jagd in Mecklenburg-Vorpommern zuständige Minister für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt, Dr. Till Backhaus hat erneut für den Beschluss geworben.

„Die Bevölkerung in Mecklenburg-Vorpommern und die Gäste unseres Landes lieben unseren Wald, der 24 % unserer Landfläche bedeckt. Die vielen Waldbesucher schätzen ihn als grüne Lunge und die Waldbesitzer leben mit und vom Wald. Aber die Klimaveränderung und die jüngsten Trockenjahre gingen nicht spurlos an unserem Wald vorbei. Deshalb ist es eine aktuelle Aufgabe und Herausforderung, den Wald vielfältiger, gemischter und standortbezogen nach ökologischen Kriterien so zu bewirtschaften, dass er strukturreicher und damit klimastabiler wird.

Die neuen Regelungen zur Abschussplanung und Bewirtschaftung zielen genau darauf ab. Dort, wo die Waldverjüngung wegen zu hoher Verbissbelastung kaum eine Chance hat, kann eigenverantwortlich stärker gejagt werden, als anderswo, wo ein höheres Äsungspotential besteht.

Das eröffnet den Revierinhabern die Möglichkeit flexiblere auf höhere Wildbestände reagieren zu können. Dieses ist in Zeiten des Klimawandels wichtig, damit die Verjüngung der standortgerechten Baumarten auch ohne Zaun gelingen kann. Für die Waldbesitzer ist dieses durchaus ein Kostenfaktor. So kostet ein Hektar Zaun zum Schutz der heranwachsenden nächsten Baumgeneration etwa 6.000 Euro. Es geht aber ebenso darum, Wildschäden in der Feldflur zu vermeiden.

Entgegen den Verlautbarungen einzelner Interessenvertreter halte ich an der Einheit von Wald und Wild nach wie vor fest. Jeder weiß, ich bin kein Freund von extremen Auffassungen und suche in Streitfragen stets den ausgewogenen Kompromiss. Und das ist mit der neuen Regelung zur Wildbewirtschaftung in Mecklenburg-Vorpommern gelungen. Ich bin davon überzeugt, dass die Hegegemeinschaften verantwortungsbewusst damit umgehen werden.

Mit der Festschreibung des Wildwirkungsmonitorings im Gesamtwald wird den Hegegemeinschaften darüber hinaus ein Instrument an die Hand gegeben, ihr Raum-Zeit-Management bei der Wildbewirtschaftung im Interesse der Entwicklung klimastabiler Wälder objektiver auszurichten.

Die 15.456 Jägerinnen und Jäger sichern mit viel Fleiß und Anstrengungen die Lebensgrundlagen für einen artenreichen Wildbestand in unserem Land und halten diesen gesund. Wie wichtig die Jägerinnen und Jäger sind, um großen wirtschaftlichen Schaden vom Land abzuwenden, hat der Kampf gegen die Afrikanische Schweinepest gezeigt.

Während andere Länder hunderte Millionen Euro einsetzen mussten und noch einsetzen, konnte bei uns im Land die Tierseuche in Rekordzeit getilgt werden. Für ihr Engagement in der Seuchenbekämpfung kann man den Jägerinnen und Jägern daher nicht genug danken. Dieses geschieht mit sehr viel Achtung und einer hohen Verantwortung gegenüber dem Wild. Das Jagen von Wild ist dabei nur eine von vielen Aufgaben im Revier, allerdings krönt sie auch das Weidwerk.

Mit viel jagdlichem Geschick und unter besonderer Achtung vor der Kreatur bringen die Jägerinnen und Jäger in Mecklenburg-Vorpommern jährlich etwa 125.000 Hirsche, Reh oder Wildschweine mit einem beachtlichen Gesamtgewicht von rd. 3.700 Tonnen zur Strecke gebracht. Ich bin davon überzeugt, dass in MV auch weiterhin verantwortungsvoll und nachhaltig gejagt wird.

Eine weitere wichtige Neuerung betrifft den Wolf und Wolfshybriden: Sie werden dem Jagdrecht unterstellt. Hierdurch wird diese Tierart zum sogenannten Doppelrechtler. Durch den Umstand, dass beide Rechtskreise im LM in einer Fachabteilung angesiedelt sind, bietet sich das verwaltungstechnische Management des Wolfes in einer Hand an.

Aufgrund seines Schutzstatusses hat der Wolf keine Jagdzeit. Für eine Vergrämung oder Entnahme eines Wolfes bedarf es Ausnahmen aus beiden Rechtskreisen (Naturschutzrecht und Jagdrecht). Die Aufnahme des Wolfes in das Jagdrecht bietet aber auch die Chance für die Jägerschaft, in stärkerem Maße als bislang das Monitoring dieser neuen Wildart maßgeblich und öffentlichkeitswirksam durchzuführen.

Wie im Koalitionsvertrag festgeschrieben, können die Jagdgenossenschaften zukünftig ihr Jagdkataster kostenfrei führen. Auch das Thema Bleiminimierung wurde angefasst. Mit einer Übergangsfrist von drei Jahren wird aus Verbraucherschutzgründen für die Erlegung von Schalenwild die Verwendung von nahezu bleifreier Munition vorgeschrieben. Nach einem langen und intensiven Diskussionsprozess verfügt MV nun über ein modernes Jagdgesetz, das zwar wie jedes Gesetz einen Kompromiss darstellt – aber einen Kompromiss, mit dem alle Seiten gut werden leben können.“

Neues Kartoffellager in Züssow

Aßmann: Kartoffellager Züssow stärkt Branche in gesamter Region

Züssow – Es ist das neue Herz der Kartoffelproduktion in Vorpommern: Das neue Kartoffellager in Züssow bei Greifswald. Bei der Präsentation des Neubaus durch das Kartoffelzuchtunternehmen Solana betont Agrarstaatssekretärin Elisabeth Aßmann dessen Bedeutung für die Region:

 „Die Investition in das neue Kartoffellager war aus mehreren Gründen eine sehr richtige Entscheidung. Das Unternehmen kann jetzt nicht nur eine bessere Qualität bei der Lagerung der Pflanzkartoffeln sicherstellen, sondern stärkt damit auch die Wettbewerbsfähigkeit unserer Betriebe.

Die Kartoffelzucht spielt in unserem Bundesland eine ganz besondere Rolle. Mecklenburg-Vorpommern verfügt mit seinen geschlossenen Anbaugebieten, den Gesundlagen, über hervorragende Voraussetzungen für die Erzeugung von Pflanzkartoffeln. Dieser Standortvorteil für MV als Exportland für Pflanzkartoffeln wird mit der Halle weiter ausgebaut.“

 Als Gesundlagen werden Vermehrungsgebiete bezeichnet, die sich besonders für eine Pflanzkartoffelerzeugung eignen. Durch die vergleichsweise geringe Jahresmitteltemperatur und die häufigere Luftbewegung durch die Nähe zur Ostsee wird ein geringer Befall der Bestände mit Viren übertragenden Blattläusen garantiert. Von den 17 europäischen Schutzgebieten in MV befinden sich 5 hier in unmittelbarer Umgebung im Amt Züssow, dazu gehören Ranzin, Lüssow, Oldenburg, Griebow und Glödenhof. Weitere 8 Schutzgebiete befinden sich im Umkreis von 30 km umringt von Gesundlagen.

Weiter sagt die Staatssekretärin: „Ich bin froh, dass das Unternehmen diesen Schritt gegangen ist und wir es dabei unterstützen konnten. Profitieren werden davon nicht nur die Betreibenden selbst, sondern die ganze Region: Die benachbarten Landwirtschaftsbetriebe, die weiterverarbeitende Industrie und letztlich auch die Menschen vor Ort“, so Aßmann.

Der Betriebsbereich Sortierung wurde automatisiert und in der „alten“ Halle aufgestellt. Statistische Auswertungen sind nun möglich, wie Knollen zählen und Leistungen dokumentieren. Des Weiteren werden Qualitätsparameter und Größenverteilung der Fraktionen ermittelt.

Neben der Sortieranlage erfolgt die Abpackung der BigPacks und Sackbefüllung. Angrenzend an die ursprüngliche wurde eine weitere Halle gebaut, die rund 3.200 qm² umfasst. Die Verladung war immer eine Herausforderung. Sie wird nun deutlich effektiver.

Die alte Elektrik wurde zurückgebaut und durch eine moderne ersetzt. Durch den Umbau wurden zudem ca. 1.000 qm² gewonnen.

Vor den Baumaßnahmen konnten 70 Prozent der Kartoffeln gekühlt werden. Um dem Klimawandel und dadurch bedingte kontinuierliche Erwärmung Rechnung zu tragen und zur Qualitätssicherung, können mit dem neuen Lüftungskonzept plus Investition in Kühlung 100 Prozent der Kartoffeln gekühlt werden.

Von den rund 6 Millionen Euro Baukosten hat das Land Mecklenburg-Vorpommern über die Marktstrukturverbesserungsrichtlinie etwa 1,5 Millionen Euro beigesteuert.

Nutztier Forum Dummerstorf

Dummerstorf – Am Forschungsinsitut für Nutztierbiologie in Dummerstorf ist ein neues Veranstaltungsformat gestartet. Das Nutztierforum soll den aktuellsten wissenschaftlichen Erkenntnissen rund ums Thema Tier Platz zum Austausch bieten. Landwirtschaftsstaatssekretärin Elisabeth Aßmann begrüßt das neue Format als Bereicherung für den Wissenschaftsstandort und als wertvollen Beitrag zu einer tierwohlorientierten Landwirtschaft:

„Schwerpunktmäßig wird es sich um alle Themen rund um die Nutztierforschung drehen. Das Thema ist hoch aktuell. Die Nutztierforschung steht vor großen Herausforderungen. Die Sicht auf moderne Tierhaltung und tierische Produkte hat sich verändert. Auch auf politischer Ebene wird zahlreich zum Thema Tierwohl diskutiert.

Umso wichtiger ist es, dass sich Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler zu allen Aspekten aus diesem Kontext austauschen. Genau dazu dient diese Plattform. Das Forschungsinstitut für Nutztierbiologie steht in einer langen Tradition, hat im Bereich der Nutztierforschung einen internationalen Ruf und wird diesen auch weiterhin ausbauen“, so Aßmann.

Das Nutztierforum schließt inhaltlich an das Format „Wilhelm-Stahl-Symposium“ des FBN an und bringt unter neuem Konzept namhafte Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler aus der Nutztierforschung zusammen.

Zur ersten Ausgabe des Forums referieren unter anderem Prof. Dr. Gesa Busch von der Hochschule Weihenstephan-Triesdorf zum Thema „Tierwohl und Gesellschaft“ und Prof. Dr. Matthias Gauly von der Universität Bozen zum politischen Rahmen. Außerdem stehen zahlreiche referierende Agrarforschende aus Mecklenburg-Vorpommern auf dem Programm, die zu praktischen Fragestellungen der tierwohlorientierten Haltung ihre Expertise teilen.

Unterstü­tzung der Waldbesitzer in M-V

Antragstellung jetzt auch für Kommunen

Schwerin – Das Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt hat eine neue Richtlinie für den Wald-Erschwernisausgleich in Natura 2000 Gebieten auf den Weg gebracht.

Gegenstand der Richtlinie ist der Ausgleich von Erschwernissen, welche durch die Anforderungen an Waldlebensraumtypen und Arten der Flora-Fauna-Habitat- sowie der Vogelschutzrichtlinie bei der rechtmäßigen und ordnungsgemäß ausgeübten forstlichen Bewirtschaftung und Nutzung von Waldflächen in Mecklenburg-Vorpommern entstehen.

Um Waldbesitzer zu unterstützen und den finanziellen Ausfall zu kompensieren, wird auch in der neuen Förderperiode ELER III das Förderprogramm mit einigen Ergänzungen wieder angeboten.

„Veränderte rechtliche Grundlagen und eine neue Förderperiode machten geringfügige Anpassungen der alten Wald-Erschwernisausgleichsrichtlinie aus dem Jahr 2016 notwendig“, erklärt Agrar-Staatssekretärin Elisabeth Aßmann.

„So kommen zu den bekannten Schutzkulissen: Flora-Fauna-Habitat, Eremit, Fledermaus, Waldlebensraumtyp und Schreiadlerschutzareal nun noch die Horstschutzzone II neu hinzu. In den verschiedenen Schutzkulissen, die sich auch zum Teil überlappen können, kommen verschiedene Auflagen zum Tragen, die durch den Waldbesitzer eingehalten werden sollen.

Diese Auflagen führen häufig zu einem wirtschaftlichen Nachteil des Forstbetriebes und sollen durch das Förderprogramm ausgeglichen werden. Neben einer höheren Akzeptanz für geschützte Naturflächen führt dies langfristig zum Erhalt und Verbesserung der Schutzgebiete in Mecklenburg-Vorpommern und leistet einen wichtigen Beitrag zum Artenschutz und klimaangepassten Wäldern.“

Neben einer neu hinzu gekommenen Schutzgebietskulisse wurden auch die Maximalförderbeträge angehoben. Die Kappung bei 200€ je Hektar entfällt. Zusätzlich können nun auch Kommunen einen Förderantrag stellen.

Obstbauliche Spezialkulturen in M-V

Güstrow – Über Innovationen und Perspektiven für einen zukunftsfähigen Obstbau informieren sich morgen (20. Februar) Expertinnen und Experten auf dem Landesobstbautag in der Viehhalle in Güstrow. Neben Ergebnissen aus der Wildobstforschung werden u.a. Fragen zur Pflanzengesundheit, den Perspektiven des Verarbeitungsapfelanbaus sowie Freilanderdbeeranbaus diskutiert.

„Als Wildobst werden die Früchte von Obstarten bezeichnet, die von Menschen nur wenig züchterisch bearbeitet wurden. Vielen Verbraucherinnen und Verbrauchern sind diese Obstsorten nur wenig bekannt. Die Forschung beschäftigt sich jedoch schon länger mit ihnen,“ erklärt Agrarminister Dr. Till Backhaus.

Im Jahr 2004 starteten an der Landesforschungsanstalt für Landwirtschaft und Fischerei MV (LFA) die ersten Untersuchungen zu Sanddorn in Form eines länderübergreifenden deutsch-estnischen Sortenversuches. Seitdem wurden an der LFA in Gülzow in Zusammenarbeit mit der LMS Agrarberatung eine Vielzahl weiterer obstbaulicher Spezialkulturen, wie Aronia, Holunder, Kornelkirschen, Haskap und Kiwibeeren untersucht. Nach 20-jähriger Forschung steht fest, die Mehrheit der getesteten Kulturen ist bei uns im norddeutschen Raum anbaufähig.

„Ein großer Vorteil dieser Kulturen besteht darin, dass sie neben dem Reichtum an Vitaminen, Mineralstoffen und weiteren sekundären Pflanzenstoffen zur Erhöhung der Biodiversität in unserer Kulturlandschaft beitragen. Die hohe Vielfalt im Wuchscharakter (kleine und große Sträucher, Kletterpflanzen, Bäume), die Vielzahl unterschiedlichster Blütenformen, Blüh- und Reifezeiten der Früchte und Fruchtarten bieten gleichermaßen Nahrungsquelle und Lebensraum für Insekten, Vögel u.v.m. In Zeiten des Klimawandels könnten obstbauliche Spezialkulturen einen Fundus an Arten und Sorten bereitstellen, welche auch den zukünftigen Anbaubedingungen gewachsen sein könnten. Alle diese positiven Eigenschaften stellen wichtige Gründe dar, sich intensiv mit den verschiedenen Obstarten zu beschäftigen“, so Backhaus.

Neben den vielen Vorteilen, die obstbauliche Spezialkulturen bieten, ließ die langjährige Forschungstätigkeit erkennen, dass der Anbau von obstbaulichen Spezialkulturen kein Selbstläufer ist und es artspezifisch vieles zu beachten gibt. Ein wichtiges Kriterium ist die Empfindlichkeit gegenüber Spätfrösten. Hier seien beispielsweise Aprikosen, Pfirsiche und Kiwibeeren genannt, bei denen Spätfröste teilweise die gesamte Ernte eines Jahres zerstören können.

Eine Zusatzbewässerung der Kulturen ist sinnvoll, um die Pflanzengesundheit zu erhalten bzw. nennenswerte Erträge und Fruchtqualitäten zu erzielen. Die Erntetechnik ist ebenfalls ein wichtiges Kriterium bei der Entscheidung für eine bestimmte Spezialkultur. Gerade für den Zweck der Verarbeitung ist Handernte häufig unrentabel. Eine maschinelle Ernte ist bei Aronia möglich. Entsprechendes ist auch für Kulturen wie Haskap und Felsenbirnen denkbar.

Bei Maulbeeren, vielen Kornelkirschen-Sorten und Walnüssen fallen die Früchte im reifen Zustand vom Baum, so dass diese aufgefangen oder aufgelesen werden müssen. Zudem sollten Strukturen zur Fruchtaufarbeitung, Lagerung, Verarbeitung und zur Vermarktung der Früchte und der aus ihnen gewonnenen Produkte geschaffen werden. Auch wenn nach wie vor nicht alle Fragen geklärt sind, wird von verschiedenen ambitionierten Betrieben der Weg zu einem Anbau obstbaulicher Spezialkulturen eingeschlagen.

Nach Angaben des Statistischen Amtes Mecklenburg-Vorpommern stellte 2022 der Sanddorn mit 50,3 % den größten Anteil der Gesamtanbaufläche an Strauchbeerenarten in MV dar, gefolgt von Kulturheidelbeeren (14,0 %), Johannisbeeren (10,7 %) und Aronia (9,5 %). Die Bewirtschaftung erfolgte mit 61,6 % bevorzugt ökologisch.

Während die Flächen beim Sanddorn in den letzten Jahren stark zurückgehen, verursacht durch ein verstärktes Absterben von Pflanzen, konnte bei Aronia eine deutliche Flächenzunahme von 9,7 ha im Jahr 2021 auf 19,2 ha im Jahr 2022 registriert werden. Ebenfalls zunehmend zeigt sich der Anbau von Walnüssen, welche 2022 von 13 Betrieben auf 162 ha angebaut wurden. Die Anbaufläche bei Holunder ist mit ca. 12 ha seit 2020 nahezu konstant. In den letzten Jahren sind in MV zudem erste kleinere Flächen mit denen an der LFA in Gülzow untersuchten Spezialkulturen Kornelkirschen, Haskap und Felsenbirnen entstanden.

Weiterer Anstieg der Öko-Anbaufläche

Unternehmen aus MV präsentieren sich auf der Bio-Weltleitmesse

Schwerin – Nach ersten Auswertungen für das Jahr 2023 ist im Zeitraum vom 01.01.2023 bis 31.12.2023 die bewirtschaftete Öko-Fläche von 196.867 ha auf 200.300 ha um 3.433 ha weiter gestiegen. In MV wurden erstmals in 2023 über 200.000 ha ökologisch bewirtschaftet.

Dieser Trend konnte sich auch in 2024 mit einem weiteren leichten Flächenwachstum fortsetzen. Zum 31.01.2024 werden nunmehr 202.416 ha, damit 2.116 ha mehr ökologisch bewirtschaftet. 69 Landwirtschaftsbetriebe haben zum 01.01.2024 einen Förderantrag als Umstellungsbetrieb gestellt.

Ca. 15% der landwirtschaftlichen Nutzfläche in MV befinden sich damit im Bioanbau. „Trotz geänderter Förderbedingungen und aktuell schwieriger Rahmenbedingungen am Biomarkt konnte ein Flächenzuwachs in MV erzielt werden,“ stellt Minister Dr. Backhaus fest. „Im Zeitraum 01.01.2023 bis 31.01.2023 ist die bewirtschaftete Öko-Fläche um 5.548 ha gestiegen,“ so Backhaus weiter.

Im Vergleich zu den Jahren 2022 (6.793 ha Zuwachs) und 2021 (13.283 ha Zuwachs) hat sich jedoch das Tempo der Flächenumstellung verringert (2023 mit 3.433 ha Zuwachs). Ein wesentlicher Grund dafür ist, dass die Förderung ökologisch bewirtschafteter Grünlandflächen mit Beginn der neuen Förderperiode ab Januar 2023 an einen geforderten Mindestviehbesatz von 0,3 RGV/ha Dauergrünland gekoppelt wird.

Reine Grünlandbetriebe, die diesen Mindestviehbesatz nicht erreichen, fallen aus der Förderung und haben sich überwiegend von der Biozertifizierung abgemeldet. Aktuell wird im LM der Umfang dieser Flächen auf ca. 4.000 ha geschätzt. Ziel der Landesregierung ist, dass die Tierhaltung in MV, hier die Beweidung von Grünlandflächen, auch in Zukunft erhalten bleibt und die Leistungen der Landwirt-schaft – hier in der Tierhaltung – u.a. mit einem höheren Fördersatz honoriert werden.

Ein weiterer wesentlicher Grund für den geringeren Flächenzuwachs sind aber auch die derzeitigen schwierigen Rahmenbedingungen am Biomarkt, insbesondere geringe Preise im Getreidemarkt. Aktuell wird jedoch eine Marktstabilisierung bei Biomilch sowie im Bereich Rind- und Schweinefleisch festgestellt.

Daher ist es umso wichtiger, dass sich Bio-Betriebe weiter am Markt ausrichten und sich u.a. auf nationalen und internationalen Messen präsentieren, Einblicke in Ihre Arbeitsweisen geben und ihr Produktsortiment darbieten. Die Bio-Weltleitmesse BioFach in Nürnberg bietet hierzu die beste Gelegenheit.

Vom 13.02.2024 bis zum 16.02.2024 trifft sich die Biobranche zur Biofach 2024 im Messezentrum Nürnberg. Die BioFach ist bereits im 35. Messejahr. Die gesamte Verarbeitungs- und Handelsbranche tauscht sich über die aktuellen und neuesten Entwicklungen des Biomarktes aus. Es werden über 3.200 Aussteller aus ca. 100 Ländern erwartet.

Aus Mecklenburg-Vorpommern sind sechs Aussteller mit einem Gemeinschaftsstand vertreten, den das Landwirtschaftsministerium finanziell unterstützt. Besonders verweist Landwirtschaftsminister Backhaus dankend auf die Unternehmen, die unser Land seit vielen Jahren in Nürnberg auf dem M-V-Messestand repräsentieren. Dies sind die Biopark Markt GmbH, die Behr AG, die Ludwigsluster Fleisch- und Wurstspezialitäten GmbH & Co.KG, die Qualitätsfleischerzeugergemeinschaft Weidehof GmbH sowie die Biosanica GmbH. Zum zweiten Mal präsentiert die Wuff & Mau Heimtiernahrung GmbH ihre Produkte am Gemeinschaftsstand MV.

Weitere Unternehmen aus MV, wie z.B. die Mecklenburger Landpute und die Gläserne Molkerei, sind ebenfalls seit Jahren vertreten und präsentieren sich u.a. auf Messeständen gemeinsam mit den ökologischen Anbauverbänden.

Der Landwirtschaftsminister weist darauf hin, dass sich mit der BioFach den Bio-Unternehmen eine hervorragende Gelegenheit bietet, Bio-Produkte aus MV kennen zu lernen und die Menschen dahinter einem breiten Fachpublikum zu präsentieren sowie die Vermarktung durch die Pflege vorhandener und den Aufbau neuer Kundenbeziehungen zu festigen und zu stärken. Denn dies ist in diesen turbulenten, schwierigen wirtschaftlichen Zeiten von enormer Bedeutung.

Weiter führt Backhaus an: „Der Auftritt auf der Fachmesse BioFach auch zeigt auch, welche hohe Leistungsfähigkeit und Bedeutung der Ökolandbau in Mecklenburg-Vorpommern hat.“

Zukunft der Landwirtschaft

Schwerin – Die Agrarwirtschaft steht derzeit vor multiplen Herausforderungen. „Aus der schwelenden Glut ist mittlerweile ein Flächenbrand geworden“, sagte Mecklenburg-Vorpommerns Landwirtschaftsminister Dr. Till Backhaus heute in Schwerin und bezog sich dabei auf die Protestwelle, die inzwischen mehrere Europäische Staaten erfasst hat. Die Landwirte wehren sich gegen eine überbordende Bürokratie, immer höhere Umweltauflagen, die sinkende Wettbewerbsfähigkeit und zunehmende Dumpingpreise für landwirtschaftliche Produkte. Sie fordern Planungssicherheit und Verlässlichkeit und ein Einkommen von dem sie leben können.

Der Minister betonte, dass die Ziele des Green Deals richtig und wichtig seien, der aktuelle Weg dorthin aber nicht: „Landwirte erhalten immer weniger Direktzahlungen und sollen stattdessen verstärkt Umweltleistungen erbringen, mit denen sie aber unterm Strich kein Geld verdienen können.

Dazu die Auswirkungen geopolitischer Konflikte, volatile internationale Märkte, massive Preissteigerungen am Bodenmarkt und die Übermacht des Handels. Das ist nicht „Farm to Fork“ – das ist „Vom Hof ins Grab. Die Zukunft der Landwirtschaft steht auf dem Spiel!“, pointierte Backhaus. Die Konsolidierung des Haushaltes 2024 sei notwendig, dürfe aber nicht an der Lebensrealität der Menschen vorbei erfolgen.

Auf Initiative der Länder Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und dem Saarland wird deshalb am Freitag ein Entschließungsantrag den Bundesrat eingebracht, der zum Ziel hat, bei den Einsparpläne für die Landwirtschaft und die Fischerei in Teilen abzumildern und insgesamt verlässliche und planbare Rahmenbedingungen für einen Transformationsprozess hin zu mehr Klimaneutralität zu schaffen.

Für den erfolgreichen Transformationsprozess ist aus Sicht von Minister Backhaus vor allem die Entwicklung von Brückentechnologien und deren Implementierung auf kommunaler Ebene entscheidend. Dazu zählen insbesondere Gemeinschaftsprojekte der Energie- und Wärmeplanung mittels Biomasse, Geothermie, Solar- und Windenergie oder auch für Modellvorhaben im Bereich der Energieeffizienzsteigerung.

„Ein weiterer unverzichtbarer Teil dieses Transformationsprozesses ist es, entsprechende Marktanreize für einen stärkeren Beitrag zur Emissionsminderung der Agrarwirtschaft zu schaffen und in diesem Zuge klimaschädliche Subventionen, sukzessive abzubauen. Dabei gilt es jedoch, mit Augenmaß vorzugehen, um Wettbewerbsnachteile für die deutsche land-, forst- und fischereiwirtschaftliche Primärproduktion gegenüber anderen europäischen Ländern möglichst gering zu halten“, sagte weiter.

Aus diesem Grund fordern die drei Länder, einen deutlich längeren Zeitraum für den Abbau der Agrardiesel-Steuerrückerstattung vorzusehen, um die Entwicklung und den Umstieg auf alternative Kraftstoffe, sowie praxistaugliche und wirtschaftlich tragbare alternative Antriebstechnologien zu ermöglichen. Denn zunächst müsse eine ausreichende Produktion nachwachsender Rohstoffe auf heimischen Flächen möglich sein und insbesondere von der Landwirtschaft genutzt werden können.

Auch brauche es ein Innovations- und Marktanreizprogramm für die Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft, um den Umstieg auf klimafreundliche Kraftstoffalternativen und damit die Abkehr von fossilbasierten Antrieben zu ermöglichen. „Die Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe steht dafür bereit“, betonte Backhaus.

Gleichzeitig sprechen sich die drei Länder dafür aus, dass die erneuerbare Antriebsenergie, die von der Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft erzeugt und selbst genutzt wird, von Steuern und Abgaben zu befreien ist.

Die drei Länder sind sich einig, dass die Zukunftskommission Landwirtschaft und das Kompetenznetzwerk Nutztierhaltung bereits umfassende Konzepte für die Gestaltung einer Transformation vorgelegt haben.  Deren Umsetzung muss nun intensiv verfolgt werden. Insbesondere muss der Bund eine Finanzierungsgrundlage zu schaffen, um so heimischen tierhaltenden Betrieben angesichts des internationalen Wettbewerbs bedarfsgerecht und dauerhaft langfristige Perspektiven zu bieten.

200.000 Gäste in der MV-Halle

Grüne Woche: Minister zieht positives Fazit 

Berlin – Auf Wiedersehen Grüne Woche: Das Land Mecklenburg-Vorpommern dankt den rund 60 teilnehmenden Unternehmen und Verbänden und allen Beteiligten hinter den Kulissen für die diesjährige erfolgreiche Präsentation auf der weltweit größten Ernährungsgütermesse in Berlin.

„Auch wenn das Land den Messeauftritt finanziell und organisatorisch maßgeblich unterstützt, so hängt der Erfolg der Länderhalle letztlich von den Kreationen und dem Engagement der Austellerinnen und Aussteller ab“, betonte Landwirtschaftsminister Dr. Till Backhaus.

Die Messeleitung geht von insgesamt rund 275.000 Messebesucherinnen und -besuchern aus. Der MV-Halle haben ca. 200.000 Gäste einen Besuch abgestattet.

Minister Backhaus zieht eine positive Bilanz: „Von den Ausstellenden haben wir viel positives Feedback bekommen und das ist für mich, was zählt. Sie präsentieren unser Land und sind 10 Tage lang in direktem Kontakt mit den Gästen.

Dabei geht es nicht ausschließlich um größtmöglichen Umsatz, sondern auch um die nachhaltige Werbung für unsere Produkte, unsere Natur und unsere touristischen Angebote. Der Erfolg dieser Mischung kann auch an den Verkaufszahlen abgelesen werden. So sind beispielsweise rund 20.000 Liter Bier und 40.000 Fischbrötchen über die Theke gegangen.

Ziel des Hallenkonzeptes ist es, die Besucherinnen und Besucher auch über die Messe hinaus für einen Besuch in unserem schönen Bundesland zu begeistern. Ich denke, der Samen ist gesät und ich bin davon überzeugt, dass wir in diesem Jahr wieder sehr gute Buchungszahlen erreichen werden.“

In Gesprächen mit den Ausstellenden ist laut Backhaus auch deutlich geworden, dass in diesem Jahr sogar bessere Geschäfte gemacht wurden, als vor der Corona-Pandemie: „Das zeigt, die Menschen möchten wieder am gesellschaftlichen Leben teilnehmen und in eine gute Zeit und gutes Essen investieren“, sagte er weiter. Das Land nimmt aber auch zur Kenntnis, dass die Umsätze in diesem Jahr nicht ganz so gut waren, wie im Vorjahr.

Die Erklärung hierfür ist einfach: „Die Grüne Woche 2023 stand aufgrund der Energiekrise bis zuletzt auf der Kippe. Viele Staaten und auch Bundesländer hatten ihre Teilnahme abgesagt. Es gab deutlich weniger Hallen, die Konkurrenz war somit kleiner.

Es gab nur einen Rundgang, der jeden Gast automatisch durch die MV-Halle navigiert hat. Auch damals konnten die Ausstellenden mit ihren Angeboten punkten und überdurchschnittliche Gewinne einfahren“, erläuterte Backhaus.

Die Reaktionen der Ausstellenden – damals wie heute – bestätigen die Minister Backhaus darin, dass die Grüne Woche vieler Unkenrufe zum Trotz mehr ist, als nur eine Fress-Meile.

„Auf der Grünen Woche ging es immer ums Essen – das gilt auch heute noch. Aber in den zurückliegenden Jahren hat sich viel verändert. Zum Genießen gehört immer häufiger auch das Bewusstsein für gesunde, regionale und umweltschonend produzierte Lebensmittel. Auch in diesem Jahr konnten wir wieder zeigen, welche enorme Entwicklung unser Land seit der Wende genommen hat. Wir sind das Land zum Leben und stehen für eine starke Land- und Ernährungswirtschaft.“

Ausweitung der Kormoranverordnung M-V

Backhaus: rechtliche Möglichkeiten beim Kormoran bereits voll ausgeschöpft

Schwerin – Anlässlich eines Antrags der Opposition im Landtag zur Ausweitung der Kormoranverordnung M-V widerspricht Umweltminister Dr. Till Backhaus. Laut Minister sei die Verordnung bereits umfassend und schöpfe alle rechtlichen Möglichkeiten aus, die über eine Verordnung angewendet werden können.

„Soweit der vorliegende Antrag darauf abstellt, dass mit Blick auf den günstigen Zustand der Kormoranpopulation die Kormoranverordnung anzupassen sei, bitte ich zu berücksichtigen, dass eine Kormoranverordnung auf Grundlage Bundesnaturschutzgesetzes nicht pauschal auf eine Reduzierung der Kormoranpopulation ausgerichtet werden kann. Die mit einer solchen Verordnung legitimierten Maßnahmen müssen vielmehr erforderlich und geeignet sein, um konkret belegbare fischereiwirtschaftliche Schäden abzuwenden“, so Backhaus.

Bereits in der Verordnung berücksichtig sind nach Ausführung des Ministers alle außerhalb von Naturschutzgebieten und Nationalparken gelegenen fischereiwirtschaftlich genutzten Binnengewässer und Teichanlagen und somit auch Orte fischereiwirtschaftlich genutzter Binnengewässer, an denen die im Antrag angesprochenen Aalbesatzmaßnahmen durchgeführt werden.

Hier können Kormorane in der Zeit vom 1. August bis zum 31. März geschossen werden. Nicht am Brutgeschäft beteiligte immatur gefärbte Kormorane, die als solche sicher erkannt werden, können dort sogar ganzjährig geschossen werden. Auch ist es in den genannten Bereichen und im Zeitraum vom 1. Februar bis zum 31. März gestattet, die Neugründung von Brutkolonien durch Störungen in der Koloniebildungsphase zu verhindern.

Für Küstengewässer konnte hingegen keine hinreichend untersetzte Ableitung für den Nachweis konkreter erheblicher oder ernster fischereiwirtschaftlicher Schäden erbracht werden, so dass diese im Rahmen der Kormoranverordnung M-V nicht berücksichtigt werden konnten.

Sollten jedoch Fälle vorliegen, die eine Entnahme von Kormoranen notwendig machten, bestehe neben der Kormoranverordnung immer auch die Möglichkeit, Ausnahmeanträge zu stellen, betont der Minister:

„Unabhängig davon besteht die Möglichkeit, entsprechend begründete Ausnahmeanträge im Einzelfall zu stellen für Fallkonstellationen, welche nicht durch die Kormoranverordnung M-V abgedeckt werden. In den vergangenen Jahren wurden für zwei Fischteichanlagen entsprechende Anträge (zur Abwendung fischereiwirtschaftlicher Schäden) gestellt und genehmigt, da hier aufgrund der Lage in Schutzgebieten nicht die Voraussetzungen nach der Kormoranverordnung vorlagen, jedoch der Nachweis für konkrete fischereiwirtschaftliche Schäden gleichwohl erbracht werden konnte.“

Die Gesamtsituation werde aber auch künftig weiterhin im Blick behalten und entsprechenden Prüfungen unterzogen, so dass bei sich ändernden Rahmenbedingungen auch Anpassungen der Rechtsgrundlagen erwogen werden können, verspricht Dr. Backhaus.

In den letzten fünf Jahre verlief die Entwicklung dieses Brutbestandes in Mecklenburg-Vorpommern wie folgt:

  • Jahr 2019 – 15.133 Brutpaare in 17 Kolonien,
  • Jahr 2020 – 13.207 Brutpaare in 19 Kolonien,
  • Jahr 2021 – 10.740 Brutpaare in 20 Kolonien,
  • Jahr 2022 – 11.085 Brutpaare in 23 Kolonien,
  • Jahr 2023 – 12.794 Brutpaare in 22 Kolonien.

Spitzenpreis bei Wertholz-Submission

Malchin – Den Spitzenwert bei der Wertholz-Submission des Landes Mecklenburg-Vorpommern am 25. Januar in Malchin erzielte eine Stieleiche aus dem Forstamt Güstrow mit 3.710 Euro pro Festmeter. Dieses Höchstgebot ist zudem ein neuer Landesrekord für die Baumart Eiche (bisheriger Spitzenpreis 3.295 Euro pro Festmeter, erzielt im Vorjahr). Bei einem Volumen von 3,77 Festmeter brachte der Stamm insgesamt fast 14.000 Euro ein. Den Zuschlag für die Stieleiche erhielt ein Furnierhandelsunternehmen aus den Niederlanden.

Insgesamt wurden bei dem diesjährigen, mittlerweile 33. Wertholztermin des Landes, 704 Festmeter Laubwertholz von zwölf Baumarten nach schriftlichem Meistgebot verkauft. Davon stammten 189 Festmeter aus Kommunal- und Privatforsten. Neben der Landesforstanstalt als Hauptanbieterin beteiligten sich auch zwei Bundesforstbetriebe sowie zwölf kommunale und private Waldbesitzende des Landes. Den Hauptanteil des Holzes stellte mit 551 Festmeter wiederum die Baumart Eiche.

Auf die Angebotsmenge sind Gebote von insgesamt 13 Bietenden eingegangen, darunter auch zwei einheimische Unternehmen. Zwölf (Vorjahr 13) Unternehmen der Furnier- und Sägeindustrie sowie des Holzhandels aus der gesamten Bundesrepublik sowie dem Ausland (Dänemark, Polen, Niederlande) erhielten Zuschläge. Bis auf zwei Buchenstämme konnte die gesamte Angebotsmenge verkauft werden. Die beteiligten Waldbesitzenden erzielten einen Erlös von insgesamt ca. 672.000 Euro (Vorjahr: ca. 540.000) Euro.

Sehr gut beboten wurde erneut die Eiche. Viele Einzelstämme erzielten hervorragende Preise. Mit 1.173 Euro pro Festmeter wurde bei der Eiche fast wieder der höchste Durchschnittspreis aller bisherigen Meistgebotsverkäufe unseres Landes erreicht (1.213 Euro pro Festmeter im Vorjahr). Auch einzelne Stämme anderer Baumarten brachten teilweise beachtliche Preise. So wurde zum Beispiel eine Ulme eines privaten Anbieters für 697 Euro pro Festmeter verkauft. Auch der Durchschnittspreis über alle beteiligten Baumarten von 968 Euro pro Festmeter (Vorjahr: 1.016 Euro pro Festmeter) kann sich bundesweit sehen lassen.

Die Landesforstanstalt als Ausrichterin der Submission war mit dem Ergebnis insgesamt zufrieden. Sie bedankt sich im Namen der Anbieterseite bei allen Bietenden für das Interesse und die abgegebenen Gebote.

„Die Ergebnisse zeigen, dass sich erstklassige Qualität weiterhin gut verkaufen lässt. Angesichts der angespannten wirtschaftlichen Lage ist das sehr beachtenswert. Daher würde ich es sehr begrüßen, wenn weitere Waldeigentümerinnen und Waldeigentümer unseres Landes diese Möglichkeit zur Präsentation Ihrer besten Holzqualitäten nutzen und sich an der Submission beteiligen“ sagte Forstminister Dr. Till Backhaus. Die auf diesem Termin angebotenen Hölzer werden aufgrund der guten Qualitäten überwiegend in der Furnier- und Möbelindustrie verwendet.

Biokraftstoffe in der Landwirtschaft

Schwerin – Der Bauernverband Mecklenburg-Vorpommern hat für morgen weitere Demonstrationen und Kundgebungen angekündigt. Im Landtag von Mecklenburg-Vorpommern wurden die finanziellen Belastungen der Land- und Ernährungswirtschaft und der Umgang mit den andauernden Protesten heute erneut umfassend erörtert.

Mecklenburg-Vorpommerns Landwirtschaftsminister Dr. Till Backhaus wies den Vorwurf der Oppositionsparteien, die Landesregierung nehme die Lage der Branche nicht ernst, deutlich zurück und unterbreitete konkrete Lösungsvorschläge, die das Land gemeinsam mit Vertretern der Branche entwickelt hat:

„Die Landesregierung nimmt die Belange der Bauern und Unternehmer sehr ernst und das seit 25 Jahren. Die Land- und Ernährungswirtschaft ist systemrelevant und hat uns bislang gut durch jede Krise gebracht. Unsere Agrarpolitik ist darauf ausgerichtet, dass Deutschland und in besonderer Weise Mecklenburg-Vorpommern sich selbst mit Nahrungsmitteln versorgen kann.

Wir in Mecklenburg-Vorpommern haben den Gesprächsfaden mit den Verbänden nie abreißen lassen, auch wenn oder gerade weil es auch immer wieder abweichende Positionen gibt. Unser erklärtes Ziel ist, der Land- und Ernährungswirtschaft in Mecklenburg-Vorpommern eine Perspektive zu geben.

Nicht ohne Grund haben wir in den vergangenen Wochen mehrfach öffentlich kritisiert, dass die Bundesregierung – sicherlich der Not gehorchend, schnelle Entscheidungen treffen zu müssen – Sparvorschläge präsentiert hat, ohne mit den Betroffenen gesprochen zu haben. Dieses Vorgehen hat das Fass zum Überlaufen gebracht.

Bei der Streichung der Agrardiesel-Beihilfe haben wir die Bundesregierung bereits zu einem Umsteuern bewegt. In einem Runden Tisch mit Vertretern des Berufsstandes haben wir weitere Vorschläge erarbeitet, wie wir mittelfristig von klimaschädlichen Subventionen wegkommen und den Landwirten alternative Lösungen an die Hand geben können.

Kernstück ist ein Anreiz- und Innovationsprogramm zur Produktion von alternativen Kraftstoffen auf heimischen Flächen, das aus meiner Sicht Teil der Gemeinsamen Europäischen Agrarpolitik werden muss. Mit der Fachagentur für Nachwachsende Rohstoffe haben wir einen kompetenteren Partner im Land, der dieses Vorhaben umsetzen kann.

Selbstverständlich haben wir uns auch Gedanken gemacht, wo das Geld für ein solches Programm herkommen kann. So sehen wir u.a. bei der steuerlichen Privilegierung von Hybridfahrzeugen ein Einsparpotenzial von ca. 1,2 Milliarden Euro.

Auch die geplanten eine Milliarde Euro für den Umbau der Schweinehaltung könnten in die Waagschale geworfen werden. Für den jetzigen Zweck ist das Programm bei weitem nicht ausreichend, um tatsächliche Anreize und Planungssicherheit für unsere Landwirte zu schaffen. Ebenso plädiere ich dafür, die 1,2 Milliarden Euro aus dem Härtefallfonds verfügbar zu machen.

Wir müssen verstehen, dass es nicht nur um eine Branche, sondern die ländliche Räume insgesamt geht. Sie sind Zukunftsräume mit großen Entwicklungsmöglichkeiten. Dafür müssen aber zukunftsfähige Rahmenbedingungen für Wachstum und Innovation geschaffen werden – u.a. im Hinblick auf Fachkräftesicherung, Bildungsangebote, Infrastruktur, Breitbandanschluss und Nahversorgung.“

Rügen jetzt „Wolfsgebiet“

Präventionsmaßnahmen zum Schutz vor Wolfsübergriffen nunmehr landesweit förderfähig

Schwerin – In den zurückliegenden Monaten konnten für die Insel Rügen mehrere Wolfsnachweise erbracht und weitere Hinweise ausgewertet werden. Demnach ist weiterhin von der Anwesenheit mindestens eines Wolfes auf Rügen auszugehen und künftige weitere Besiedlungen müssen als wahrscheinlich angenommen werden.

Vor diesem Hintergrund wird unter anderem die Insel Rügen ab sofort zum Bestandteil des „Wolfsgebietes“ im Sinne der Förderkulisse nach der Förderrichtlinie Wolf M-V erklärt. Auch die Inseln Hiddensee und Poel sowie weitere kleinere Insellagen, welche bislang nicht Bestandteil der Förderkulisse waren, werden in das „Wolfsgebiet“ aufgenommen, da das – ggf. auch nur zeitweilige – Auftreten von Wölfen auch dort potenziell nicht ausgeschlossen werden kann.

Im Ergebnis haben Tierhalter nun auch in diesen Regionen und somit nunmehr landesweit die Möglich­keit, Zuwendungen für die Realisierung von über den Grundschutz hinausgehenden Präventionsmaßnahmen gemäß der Richtlinie für die Gewährung von Zuwen­dungen zur Vermeidung oder Minderung von wirtschaftlichen Belastungen durch die Art Wolf in Mecklenburg-Vorpommern (Förderrichtlinie Wolf – FöRLWolf M-V) zu erhalten.

Nach Ablauf einer Übergangszeit von sechs Monaten muss allerdings auch in diesen neu hinzugetretenen Gebieten zumindest ein Grundschutz installiert sein, um im Falle eines Rissvorfalls auch weiterhin Ausgleichs­zahlungen erhalten zu können. Innerhalb der genannten Übergangszeit von sechs Monaten kann ein durch einen Wolf verursachter Schaden in den nun neu in das „Wolfs­ge­biet“ bzw. in die Förderkulisse aufgenommen­en Gebieten auch ohne entsprechenden Grundschutz ausgeglichen werden.

Kostenlose Termine zu den Themen Herdenschutz- und Präventionsberatung können unter der Nummer 0171-727 06 24 vereinbart werden. Wolfssichtungen, bevorzugt mit Foto- oder Videodokumentation, können weiterhin an das landesweite Monitoring unter der E-Mailadresse stier@wildundforst.de oder telefonisch unter 0171-485 97 89 gemeldet werden.

Vorfälle mit der Beteiligung von Wölfen (z.B. Schadens­fälle bei Nutztieren oder Nahbegegnungen) werden sieben Tage die Woche durch die zentrale Koordination Wolf M-V unter der Telefonnummer 0170-7658887 aufgenommen und bearbeitet.

Diese Kontaktdaten sowie weitere Informationen zur Thematik finden Sie auch auf der Webseite des Landes zum Thema Wolf https://wolf-mv.de/.