Backhaus: Klärschlamm gehört nicht auf Äcker

Stavenhagen – Anlässlich der Eröffnung der Klärschlamm-Monover­brennungsanlage in Stavenhagen erklärt Dr. Till Backhaus: „Dies ist ein bedeutender Tag – für die Stadt Stavenhagen, für die Region Mecklenburgische Seenplatte, für die Umwelt und für den Umgang mit unseren natürlichen Ressourcen.

Mit dieser neuen Anlage wird nicht nur ein hochmodernes technisches Bauwerk seiner Bestimmung übergeben, sondern ein klares Signal gesetzt: Für Innovation, für Nachhaltigkeit und für Verantwortung gegenüber kommenden Generationen.

Die Entsorgung von Klärschlamm ist eine Aufgabe, die vielen Menschen im Alltag kaum bewusst ist – und doch ist sie von zentraler Bedeutung für unsere Umwelt, unsere Gesundheit und die nachhaltige Entwicklung unserer Gesellschaft.

Klärschlamm entsteht im Ergebnis moderner Abwasserbe­handlung, er fällt in großen Mengen an – in Deutschland jedes Jahr um die 1,7 Millionen Tonnen Trockenmasse, davon in MV ca. 35.000 Tonnen Trockenmasse –  und ist letztendlich die Schadstoffsenke der Abwasser­behandlung.

Die Zeiten, in denen Klärschlamm noch großflächig auf Feldern ausgebracht wurde, müssen der Vergangenheit angehören. Die Erkenntnis, dass sich in Klärschlamm neben Nährstoffen auch Schadstoffe, Schwermetalle und Mikroplastik befinden, hat zu einem Umdenken geführt – politisch, gesellschaftlich und technisch.

Der Paradigmenwechsel in der Bewirtschaftung von Klärschlämmen durch Novellierung der gesetzlichen Vorgaben liegt nun acht Jahre zurück. Ab 2029 sollen Klärschlämme nicht mehr direkt als Düngemittel auf die Felder.

Ab da soll nur der im Klärschlamm enthaltene wertvolle Phosphor zurückgewonnen und wiederverwendet werden. Und genau das ist entscheidend mit Blick auf eine der kommenden Herausforderungen unserer Zeit: Die Rückgewinnung von Phosphor.

Phosphor ist ein unverzichtbares Element für alles Leben – Pflanzen, Tiere und Menschen. Er ist ein zentraler Bestandteil von Düngemitteln und damit essenziell für die globale Ernährungssicherheit. Gleichzeitig ist Phosphor eine endliche Ressource. Die weltweiten Vorkommen sind begrenzt und werden zu einem großen Teil in politisch instabilen Regionen gefördert – etwa in Marokko oder China.

Deutschland ist vollständig auf Importe angewiesen. Und diese Abhängigkeit birgt Risiken – wirtschaftlich, politisch und ökologisch. Umso wichtiger ist es, dass wir neue Wege finden, Phosphor aus Sekundärquellen zurückzugewinnen – und Klärschlamm ist hier ein zentrales Element.

Bereits heute enthält der in Deutschland insgesamt erzeugte Klärschlamm rund 70.000 Tonnen Phosphor pro Jahr – ein gewaltiges Potenzial, das bisher weitgehend ungenutzt bleibt. Doch das ändert sich. Ab dem Jahr 2029 wird es in Deutschland verpflichtend: Phosphor muss aus Klärschlammaschen zurückgewonnen werden.

Die Infrastruktur für das Phosphorrecycling aus Klärschlammaschen muss nunmehr in den folgenden Jahren geschaffen werden, um die gesetzlichen Vorgaben zum Phosphorrecycling einzuhalten. Zu dieser Infrastruktur gehören vor allem Klärschlammverbrennungsanlagen und Phosphor-Rückgewinnungsanlagen.

Es ist großartig, dass EEW an diesem Standort ihre Planung unter Nutzung von Synergien zum bestehenden Ersatzbrennstoff­heizwerk umsetzten konnte. Durch thermische Verwertung von Klärschlämmen in dieser Anlage wird künftig weitere grüne Energie für Strom, Prozessdampf oder Fernwärme gewonnen. Würde man diese grüne Energie nur als Wärmeleistung nutzen, könnten bis zu 80 Prozent des Wärmebedarfs der Stadt Stavenhagen bereitgestellt werden.“

Brodaer Deich bei Dömitz fertiggestellt

Dömitz – Die Sanierung des Brodaer Deichs bei Dömitz ist abgeschlossen. Im Zuge der Maßnahme wurden gleichzeitig sechs Laichgewässern für europaweit geschützte Amphibienarten wie z.B. Rotbauchunke, Kammmolch und Moorfrosch geschaffen.

Umweltminister Dr. Till Backhaus betonte: „Die Baumaßnahme ist ein anschauliches Beispiel für die gute und lösungsorientierte Zusammenarbeit zwischen der Wasserwirtschaftsverwaltung des StALU Westmecklenburg und dem Biosphärenreservatsamt Schaalsee-Elbe als der zuständigen Naturschutzbehörde. Mit der Fertigstellung der Deichbaumaßnahme haben wir die Umsetzung des neuen Hochwasserschutzkonzeptes des Landes M-V abgeschlossen.“

Der Brodaer Deich befindet sich im Raum Dömitz und verläuft vom Höhenrücken des Rüterberger Forstes auf einer Länge von ca. 1 km parallel zur B195 bis zum Straßendamm der Elbbrücke B191. Im betreffenden Deichabschnitt zwischen Wittenberge und Geesthacht wurde der Deich auf Grundlage des aktuellen Bemessungshochwassers erhöht und ertüchtigt. Die letzte Deicherhöhung fand im Jahr 2003 statt – noch basierend auf dem damaligen Bemessungshochwasserstand (BHW) von 1995.

Das aktuell geltende Bemessungshochwasser beträgt in diesem Bereich 17,69 m NHN. Unter Berücksichtigung des Freibords für Deiche der Klasse 1 ergibt sich eine erforderliche Deichhöhe von 18,69 m NHN. Um diesen Schutzstandard zu gewährleisten, wurrden folgende bauliche Maßnahmen umgesetzt:

  • Im Abschnitt von Station 0 bis 0+200 erfolgte eine Erhöhung des Deichkörpers um ca. 45 cm in Erdbauweise zusammen mit einer geosynthetischen Tondichtungsbahn.
  • Zwischen Station 0+200 und 1+115 wurden Spundwände mit einer Länge von 7,50 m in den Deichköper eingebracht und anschließend in Erdbauweise überdeckt und als Deichverteidigungsweg befestigt. Diese Bauweise erfüllt sowohl eine statische als auch eine dichtende Funktion.
  • Um die erforderliche Höhe für den Hochwasserschutz auch entlang der unterhalb des BHW liegenden Anrampung des Straßendammes B191 zu gewährleisten, verläuft die Spundwand auf einer Länge von ca. 60 m parallel zur Fahrbahn.

Die Maßnahme wird als Verbundprojekt mit dem Biosphärenreservatsamt Schaalsee-Elbe realisiert. Dabei werden im Deichhinterland neue Laichgewässer für die gefährdete Rotbauchunke geschaffen. Der beim Aushub gewonnene Boden wurde hierbei unmittelbar für den Deichbau wiederverwendet.

Der Bauzeitraum erstreckte sich aus naturschutzfachlichen Gründen – insbesondere zum Schutz der Rotbauchunke sowie des Neuntöters (Brutvogel) – von Mitte September 2024 bis Mitte April 2025.

Die Gesamtkosten des Projekts belaufen sich auf 3,4 Mio. Euro brutto, die Finanzierung erfolgte vollständig aus Mitteln der Europäischen Union zur Förderung der Entwicklung des ländlichen Raumes (ELER). Darin enthalten sind ca. 160.000 Euro für die Schaffung der Kleingewässer.

Für die Finanzierung des Hochwasserschutzprogramms zur Ertüchtigung der Anlagen auf das Bemessungshochwasser 1983, das mit der Sanierung des Deiches am Randkanal im Bereich Boizenburg 2015 seinen Abschluss fand, wurden rund 100 Millionen Euro aufgebracht. Neben den Investitionen in die Verbesserung des Hochwasserschutzes gibt das Land jährlich rund 700.000 Euro Landesmittel für die Unterhaltung der rund 122 km Deiche an der Elbe und im Rückstaugebiet der Elbe aus.

Das Grüne Band

Backhaus: Grünes Band mehr als Projekt der Biotopvernetzung

Zarrentin – Anlässlich der Bürgerveranstaltung des BUND zur Kultur- und Naturlandschaft an der ehemaligen innerdeutschen Grenze in Zarrentin erklärt Klimaschutz- und Umweltminister Dr. Till Backhaus: „Die Umweltministerkonferenz hat im November 2019 auf meine Initiative hin beschlossen, dass die Länder den ehemaligen Grenzstreifen zwischen der innerdeutschen Grenze und dem Kolonnenweg – das sogenannte Grüne Band – als Nationales Naturmonument schützen sollen. Mecklenburg-Vorpommern hat jedoch schon sehr viel früher entsprechende Schutzmaßnahmen für die besondere Landschaft an der ehemaligen innerdeutschen Grenze ergriffen und das Biosphärenreservat Schaalsee und später auch das Biosphärenreservat Flusslandschaft Elbe etabliert.

Ersteres ist geprägt durch eine reich strukturierte Landschaft mit Mooren, Seen, Feuchtwiesen, Weideland, Feldern sowie naturnahen Buchenwäldern. Der naturnahe Elbestrom mit seinen zahlreichen Nebenflüssen, den steilen Elbuferhängen und sandigen Binnendünen ist Heimat für zahlreiche charakteristischen Arten wie Fledermäuse und Amphibien im Biosphärenreservat Flusslandschaft Elbe.

Damit hatte Mecklenburg-Vorpommern schon seit den 1990er Jahren quasi ein „Grünes Band“ – das Schutzanliegen war uns schon immer wichtig und hat das Handeln in der Region geprägt.

Wenige Monate nach dem Beschluss der Umweltministerkonferenz wurde im Jahr 2020 eine Vereinbarung meines Hauses zur Ausweisung des Grünen Bandes mit der Stiftung Umwelt- und Naturschutz MV und dem BUND MV geschlossen. Die zu erwartenden hohen Kosten für die Ausweisung eines Nationalen Naturmonuments mit naturschutzfachlich begründeter Ausdehnung und eigener Schutzgebietsverwaltung sollte über ein Bundesförderprojekt abgedeckt werden. Diese Lösung konnte jedoch aufgrund der fehlenden Kofinanzierungsmittel des Landes bedauerlicherweise nicht fortgeführt werden.

Um dennoch zur Ausweisung des Grünen Bandes als Nationales Naturmonument zu gelangen, wurde das Ziel verfolgt, die Verordnung so zu gestalten, dass zusätzliche Einschränkungen insbesondere für private Eigentümer vermieden werden.

Das Grüne Band hat in Mecklenburg-Vorpommern eine beeindruckende Länge von 173 km mit einer Flächengröße des geplanten Nationalen Naturmonuments von ca. 4.500 Hektar. Es liegt an der Landesgrenze zu Niedersachsen und Schleswig-Holstein – das zu Niedersachsen gehörende Amt Neuhaus und nicht einbezogene Flächen gliedern das Schutzgebiet in mehrere Abschnitte.

Seit dem Beginn des Verordnungsverfahrens am 3. Oktober 2024 wurde der Verordnungstext sowie die Übersichts- und Detail­karten entwickelt und erstellt. Bei der Kartenerstellung gab es tatkräftige Unterstützung durch das Biosphärenreservatsamt Schaalsee-Elbe.

Nach dem Abschluss der Ressortanhörung können wir nun in die Phase der Verbands- und Öffentlichkeitsbeteiligung im Verordnungsverfahren starten. Mir ist es auch persönlich wichtig, dass hierbei eine breite Beteiligung aller Akteure stattfinden kann.

Ich freue mich, dass wir bald das zweite Nationale Naturmonu­ment in Mecklenburg-Vorpommern haben werden – bekanntlich wurden die Ivenacker Eichen bereits im Jahr 2016 zum bundes­weit ersten Nationalen Naturmonument bei uns erklärt.

Wenn Sie mich vor dem 24. Februar 2022 nach der Bedeutung des Grünen Bandes Mecklenburg-Vorpommern gefragt hätten, hätte ich den größten Wert wahrscheinlich in den vernetzten vielfältigen Biotopstrukturen und deren Lebensgemeinschaften gesehen, die es zu schützen gilt.

Seitdem wir jedoch in Europa einen Angriffskrieg haben, rückt für mich die Zukunft des Grünen Bandes in Bezug auf die kultur­historische Bedeutung als Zeugnis der deutschen Geschichte weiter in den Vordergrund. Diese einzigartige Landschaft stellt auch für zukünftige Generationen eine lebendige Erinnerung und Mahnung für den Frieden dar.“

Der Raps ist voll erblüht

Rapsblüte: MV ist die wichtigste Anbauregion Deutschlands

Schwerin – Am kommenden Wochenende (2. bis 4. Mai) findet in Sternberg zum 21. Mal das Rapsblütenfest statt. Die Wahl der Landesrapsblütenkönigin MV ist der Höhepunkt des traditionsreichen dreitätigen Festes.

„Das Fest hat sich dank des Engagements des Vereins Sternberg & MEHR, aber auch vieler anderer Helfer und Unterstützer aus der Region, zu einer viel beachteten Veranstaltung entwickelt“, betonte Landwirtschaftsminister Dr. Till Backhaus, der in diesem Jahr nicht persönlich an der Veranstaltung teilnehmen kann.

Rapsanbau in Zahlen

MV ist die wichtigste Rapsanbau-Region in Deutschland. Die Anbaufläche für Raps lag hierzulande in 2024 bei rund 188.000 Hektar. Für die Ernte 2025 wurden im vergangenen Herbst 190.700 Hektar ausgesät. Im Jahr 2024 wurden in Deutschland rund 3,6 Millionen Tonnen Raps geerntet. In MV waren es in 666.700 Tonnen – das sind 18 Prozent der Gesamterntemenge Deutschlands. Der Hektarertrag in MV lag 2024 mit 35,5 dt/ha genau auf dem Niveau des Vorjahrs. Der Erzeugerpreis für Raps in MV lag im Jahr 2024 bei 524 € je Tonne. „Damit gehört Raps zur wichtigsten Einkommensquelle für unsere Landwirte“, kommentierte Minister Backhaus.

Entwicklung der Rapsbestände

Die Rapsbestände in MV sind überwiegend gut entwickelt. Die Trockenheit kann über kurz oder lang jedoch für alle Bestände zum Problem werden. Es bedarf dringt ergiebige Niederschläge im ganzen Land, sagte der Minister. Auf Sandböden führt der Niederschlagsmangel zu ungewöhnlich niedrigen Wassergehalten im Oberboden, die teilweise auch bis in tiefere Bodenschichten reichen. Auf besseren Böden steht in der Regel noch genügend Bodenwasser zur Verfügung. Spätsaaten hinken in der Entwicklung hinterher. Daneben kommt es auf Lehmkuppen und in unter ungünstigen Bedingungen gedrillten Rapsbeständen teilweise zu lückigen bis fehlende Beständen. Die ersten Bestände beginnen mit der Blüte. Aufgrund der Trockenheit herrscht aktuell ein geringer Krankheitsdruck. Die Entwicklung der Vegetation entspricht derzeit dem langjährigen Mittel.

 Bedeutung des Rapsanbaus

Die Verarbeitung von Deutschlands wichtigster Ölsaat zu raffiniertem Öl, Schrot, Lecithin, Biodiesel oder Pharmaglycerin setzt auf die Nutzung biogener statt fossiler Ressourcen und erzeugt keine Abfallprodukte. „Damit sind Ölmühlen ein Paradebeispiel für die zukunftsweisende Wirtschaftsform der Bioökonomie“, so Minister Backhaus. Zudem punktet Raps beim nachhaltigen Anbau: Die Ölsaat sichert Einkommen deutscher Landwirte, lockert Fruchtfolgen auf, steigert die Nährstoffeffizienz des Bodens, ist eine ideale Vorfrucht für Getreide und eine perfekte Nahrungsquelle für Bienen. Bei der Verarbeitung von Rapssaat entstehen rund 40 Prozent Rapsöl und 60 Prozent Eiweißfuttermittel. Das Rapsöl wird in Deutschland überwiegend in der Agrardiesel-Herstellung eingesetzt. Rapsschrot wird als Eiweißkomponente auch bei der Herstellung von Futtermitteln eingesetzt.

Rapszüchtung in MV

Gezüchtet werden Winter- und Sommerraps hierzulande von der Norddeutsche Pflanzenzucht Hans-Georg Lembke KG (NPZ), einem privaten, mittelständischen Pflanzenzuchtunternehmen mit Hauptsitz in Hohenlieth bei Eckernförde (Schleswig-Holstein). Der zweite Standort der NPZ ist auf der Insel Poel in Malchow (Mecklenburg-Vorpommern). Dort liegt der Ursprung des Familienunternehmens: Hans Lembke übernahm 1897 in 10. Generation den elterlichen landwirtschaftlichen Betrieb und begann bereits vor 125 Jahren mit ersten Züchtungsarbeiten bei Winterraps. Heute züchtet die NPZ erfolgreich Winter- und Sommerraps, Ackerbohnen, Erbsen und Futterpflanzen.

Fehlende Pflanzenschutzmittel

Der kontinuierliche Verlust von chemischen Wirkstoffen im Bereich des Pflanzenschutzes stellt derzeit ein noch nicht ausreichend beachtetes Problem für die künftige Ernährungssicherung dar, mahnte der Minister. Während der Landwirtschaft 1993 noch etwa 700 chemische Wirkstoffe zur Verfügung standen, sind es aktuell nur noch etwa 200 – ein Rückgang von über 70 %. Ein Beispiel dafür ist das Verbot der Neonicotinoid-Beizen in 2013 und dessen Auswirkungen auf den Rapsanbau. Die Ölfrucht ist anfällig für Schädlinge wie Rapsglanzkäfer, Erdflöhe, Stängelrüssler sowie verschiedene Pilzkrankheiten. Daher hängt die Ertragsleistung von Raps auch von den erfolgreichen Maßnahmen zum Schutz der Pflanzen ab. Nach dem Wegfall dieser Beizen vermehrte sich der Rapserdfloh so stark, dass deshalb in einigen Regionen der Rapsanbau infrage gestellt werden musste. Bei massivem Auftreten erreicht der Raps oft nicht einmal das Keimblattstadium. In der EU hat die Rapsproduktion von knapp 25 Millionen Tonnen im Jahr 2015 um etwa 10 Millionen Tonnen bis 2020 abgenommen.

Land unterstützt Tierschutzprojekte

Schwerin – Die Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern unterstützt auch in 2025 Katzenkastrationsprojekte sowie Projekte zur Hilfe für verletzte Wildtiere mit über 61.000 Euro.

„Hohe Katzenpopulationen bei großem Krankheitsstand auf engem Raum sind in Mecklenburg-Vorpommern ein Problem, das sich mit gezielter Kastration eindämmen lässt. Der Schutz der Tiere liegt mir sehr am Herzen und das Bereitstellen der Fördermittel ist auch eine Form der Würdigung für die Ehrenamtler, die sich unermüdlich für den Tierschutz einsetzen“, betonte der zuständige Landwirtschaftsminister Dr. Till Backhaus.

Zuwendungsempfänger sind alle engagierten Personen, im Rahmen der  Projekte „Kastration von freilebenden Katzen in M-V“, „Transportkosten für das Projekt Kastration von freilebenden Katzen in M-V“ und „Hilfe für verletzte Wildtiere“.

Die Projekte zur Katzenkastration werden vom Landesverband M-V des Deutschen Tierschutzbundes e. V. umgesetzt. Hauptziel der Zuwendung ist es, durch entsprechend gut organisierte Kastrationsaktionen in Gebieten in Mecklenburg-Vorpommern, in denen problematische unkontrolliert hohe Populationen von freilebenden Katzen entstanden sind und durch eine freie Fortpflanzung weiterwachsen, das Populationswachstum zu beenden und bestenfalls über die Zeit umzukehren. Diese „Hot spots“ sind sehr unterschiedlich im Land verteilt, durch eine gute Vernetzung mit lokal engagierten Tierschützern erfolgen die Kastrationsaktionen dort, wo Auffälligkeiten entstehen.

Maßgebliches Instrument hierbei ist die kontrollierte dauerhafte Verhinderung der Fortpflanzungsfähigkeit einer möglichst großen Anzahl freilebender Katzen.

Die Zuwendungen erfolgen pauschal in Höhe von 80 Euro/Katze bzw. 55 Euro/Kater, d. h. mit der zur Verfügung gestellten Summe ließen sich rein rechnerisch 625 Katzen oder 900 Kater kastrieren.

Zuwendungen im Rahmen der Katzenkastration werden bereits seit 2016 gewährt und wurden 2019 um Zuwendungen für die entstehenden Transportkosten erweitert. Insgesamt flossen seit 2016 so insgesamt 395.600 Euro Landesmittel in die Projekte „Kastration von freilebenden Katzen in M-V“ und „Transportkosten für das Projekt Kastration von freilebenden Katzen in M-V“.

Das Projekt „Hilfe für verletzte Wildtiere“ wird vom Storchenpflegehof Papendorf e. V. umgesetzt.

Ziel der o. g. Projektförderung ist es, die Struktur rund um die Versorgung von verletzten, kranken oder anderweitig hilflosen Wildtieren und die damit verbundene Aufklärungsarbeit zu erhalten und das Engagement der Bürger durch die Übernahme der Transportkosten und/oder der tierärztlichen Behandlungskosten zu unterstützten, um somit einen finanziellen Ausgleich des Aufwands zu ermöglichen.

So können im Rahmen der Projektförderung die Transportkosten mit 0,30 Euro pro Kilometer (Hin- und Rückfahrt, kürzeste Strecke) und die Behandlungskosten pro Tier in Höhe von bis zu 500 Euro nach Vorlage der Originalrechnung des Tierarztes erstattet werden, nachdem die Kostenübernahme beim Storchenpflegehof Papendorf e. V. entsprechend beantragt wurde.

Die Hilfe für verletzte Wildtiere wird seit dem Jahr 2019 mit bisher insgesamt 37.400 Euro bezuschusst.

19. Runde der Waldolympiade gestartet

Karbow – Heute hat Umweltminister Dr. Till Backhaus die 19. Waldolympiade im Forstamt Karbow (Landkreis Ludwigslust-Parchim) eröffnet. Die Auftaktveranstaltung ist die erste von 80 landesweiten Waldolympiade-Veranstaltungen in den 29 Forstämtern Mecklenburg-Vorpommerns. Auch in diesem Jahr machen wieder mehr als 300 Schulklassen bei Wettkämpfen draußen in der Natur mit.

„Die Waldolympiade ist eine wahre Erfolgsgeschichte. Die Anzahl der Veranstaltungen pro Jahr hat sich von anfänglich 37 auf nunmehr 80 mehr als verdoppelt. Das liegt auch an der gestiegenen Teilnehmerzahl. Machten im ersten Jahr 151 Schulklassen mit, so sind es 2025 mehr als 300. Bisher haben ca. 4.000 Klassen teilgenommen. Die Marke ‚Waldolympiade‘ hat sich im Laufe der Zeit bei den Schulen als fester Bestandteil des projektbezogenen Unterrichtes etabliert.

Das zeigt, dass der Bedarf da ist und die Kinder gerne draußen in der Natur sind. Hier soll ihr Interesse an der Natur, insbesondere am Wald, geweckt und das Umweltbewusstsein geschärft werden. Für die Schülerinnen und Schüler ist der Tag gleich ein mehrfacher Gewinn. Sie verbringen einen Tag an der frischen Luft, lernen Neues über unsere Wälder sowie deren Bewohner und vor allem haben sie eine Menge Spaß.

An zwölf Stationen können sie ihr Wissen und sportliche Fähigkeiten unter Beweis stellen. Die Waldolympiade ist eine Investition in Bildung und damit eine Investition in die Zukunft. Denn nur, wer die Natur kennt, weiß sie auch zu schätzen und zu schützen“, sagte Backhaus.

Der Erfolg ist über Jahrzehnte auch dank des Engagements der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gewachsen. In diesem Jahr wird die Landesforstanstalt MV durch die Schutzgemeinschaft Deutscher Wald, Landesgruppe MV unterstützt. Ihnen und allen Beteiligten dankte Backhaus.

Um die Qualität der angebotenen Waldpädagogik stetig auszubauen und zu verbessern, startete die Landesforstanstalt MV im März 2025 einen neuen Aus- und Weiterbildungskurs von zertifizierten Waldpädagoginnen und -Pädagogen. Außerdem wird in diesem Frühjahr ein neuer waldpädagogischer Bildungsbaustein zum Thema Waldbrandprävention durch das Förderprojekt THOR vorgestellt.

Wassermanagement und Gewässerschutz

Backhaus: Nachhaltiges Wassermanagement hat in MV hohe Priorität

Schwerin – Mecklenburg-Vorpommerns Umweltminister Dr. Till Backhaus sieht das nachhaltige Wassermanagement und den Gewässerschutz als zentrale Aufgabe der Landesregierung, die seit vielen Jahren hohe Priorität hat und konsequent umgesetzt wird.

„Wasser ist Leben. Wasser ist eine der wertvollsten Ressourcen, die wir haben. Und sie ist bedroht: Durch die Auswirkungen des Klimawandels in Form von Dürren und Starkregen, aber auch durch Stoffeinträge und andere Verunreinigungen durch den Menschen. Die Gewässer in einem guten und möglichst naturnahen Unterhaltungszustand zu erhalten oder zu bringen und den Wasserrückhalt in der Fläche zu verbessern, ist eine Mammutaufgabe der staatlichen und der verbandlichen Wasserwirtschaft. Hinzu kommt als neue Aufgabe der Moorklimaschutz und das damit verbundene Erfordernis der Wiedervernässung von Moorböden“, skizzierte Minister Backhaus die vielfältigen Aufgaben heute im Rahmen der Landtagssitzungen in Schwerin.

Er betonte eingangs, dass es in Mecklenburg-Vorpommern aktuell kein Wasserdefizit gibt: „Unsere Oberflächengewässer sind alle gut gefüllt, wir haben unsere Stauziele erreicht.“ Der Schweriner See weist derzeit einen Wasserstand von 120 cm auf; die Mecklenburger Oberseen liegen bei 127 cm. „Da die Verdunstungsraten der offenen Seenflächen bei den aktuellen Temperaturen noch relativ gering sind, kann bei ausreichend Niederschlag in den nächsten 2-3 Wochen der Füllgrad der Seen weiter steigen“, betonte Backhaus.

Den Folgen des Klimawandels und dem Schutz des Wassers begegnet Mecklenburg-Vorpommern mit einem neuen Landeswasser- und Küstenschutzgesetz, dass die rechtlichen Rahmenbedingungen vorgibt, und vor der Sommerpause vom Kabinett beschlossen und dann dem Landtag vorgelegt werden soll. Flankierend hierzu hat das Landesumweltministerium orientiert an der Nationalen Wasserstrategie eine Landeswasserstrategie entwickelt, die zeitgleich mit dem Gesetz beschlossen werden soll. Sie soll erreichen, dass das Grundwasser und die Gewässer im Land vor Stoffeinträgen geschützt werden, überall bezahlbares Trinkwasser in guter Qualität und ausreichender Menge zur Verfügung steht und Schäden durch Hochwasser und Sturmfluten weitestgehend vermieden werden.

Wir stehen aber nicht am Anfang: Seit 1990 haben wir insgesamt rund 600 Millionen Euro in den Küsten- und Hochwasserschutz an Ostsee und Elbe investiert. Allein an der Küste schützen wir mit unseren Landesküstenschutzanlagen rund 180.000 Menschen sowie Sachwerte im Wert von über zwei Milliarden Euro. Eine jüngst vorgenommene Hochwasserrisikobewertung hat für MV außerdem ergeben, dass Bad Sülze als neues Risikogebiet für Küstenhochwasser eingestuft wurde. Im Binnenland ist die Linde ab Burg Stargard als neues Risikogewässer ermittelt worden.

Hohe Priorität hat auch der Grundwasserschutz, da der Trinkwasserbedarf in MV zu 85 Prozent aus dem Grundwasser abgedeckt wird. „Das Landesmessnetz besteht aus fast 700 Messstellen, über die wir den mengenmäßigen und chemischen Zustand des Grundwassers überwachen. Das Netz wird stetig weiterentwickelt. Neben gesetzlich normierten Unterschutzstellungen, z.B. in Form von Trinkwasserschutzgebieten, setzen wir außerdem auf aktive Kooperationen zwischen den unterschiedlichen Interessensgruppen. Als größter Landnutzer ist insbesondere die Landwirtschaft ein wichtiger Partner für uns“, sagte Minister Backhaus. Der zweite Teil der Trinkwasserversorgungskonzeption mit Maßnahmen bis 2040 ist erarbeitet und beschlussreif.

Wasser ist aber nicht immer ein Segen, gab der Minister zu Bedenken. In Schwerin kam es im Sommer 2019 in Folge von Starkregen zu heftigen Überflutungen mehrerer Straßenzüge, Grundstücke, Keller und des Fußgängertunnels in der Lübecker Straße gekommen. „In Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Kartographie und Geodäsie haben wir seit Dezember 2024 eine Hinweiskarte für Starkregengefahren, über die sich gefährdete Bereiche identifizieren lassen und Vorsorgemaßnahmen getroffen werden können. Schwerin hat im November 2024 eine Starkregengefahrenkarte der Stadt und ein Starkregenentwässerungskonzept veröffentlicht. Auch andere Städte in MV haben die Bedarfe erkannt: Greifswald und Rostock haben bereits Starkregenvorsorgekonzepte aufgestellt; Wismar, Stralsund und Boizenburg/Elbe werden folgen“, informierte er.

Dennoch gehört MV zu den Bundesländern mit einem vergleichsweise geringen Jahresniederschlag von ca. 625 mm (Referenzperiode 1991-2020) gegenüber dem deutschlandweiten Mittelwert von 782 mm. Noch trockener ist es z.B. im südlichen Nachbarbundesland Brandenburg mit 579 mm. Die Variabilität der Jahresniederschläge ist groß, z.B. sehr trockene Jahr 2018 und das sehr niederschlagsreiche Jahr 2024. Momentan befinden wir uns wieder in einer sehr trockenen Phase und die Monatsniederschläge im Februar und März 2025 liegen nahe Null (Durchschnittswert Februar 42,4 mm und März 44 mm).

Minister Backhaus betonte: „Wasser hat ein langes Gedächtnis. Alles, was wir tun, wird sich auszahlen, aber eben nicht heute oder morgen, sondern erst in 30, 40 oder 50 Jahren. Und genau darum geht es: den Planeten kommenden Generationen in einem vernünftigen Zustand zu hinterlassen. Daran arbeiten meine Mitarbeitenden jeden Tag und das wird auch in Zukunft so sein, denn Schutz der Ressource Wasser ist eine Aufgabe, die nie abgeschlossen sein wird.“

Backhaus: Waschbären intensiv zurückdrängen

Schwerin – Im Rahmen der aktuellen Landtagsdebatte wurde heute darüber diskutiert, eine Abschussprämie für Waschbären einzuführen. Agrar- und Umweltschutzminister Dr. Till Backhaus erteilte einem demensprechenden Vorschlag jedoch eine Absage:

„Der Waschbär (Procyon lotor L.) stammt ursprünglich aus Nordamerika. Seit der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts lebt die Art auch in Deutschland. Sie wurde in Hessen, im Raum Kassel einst ausgesetzt. In Brandenburg kam es zu Farmausbrüchen. Der Waschbär lebt bevorzugt in gewässerreichen Mischwäldern und ist sehr anpassungsfähig, besiedelt auch Agrarlandschaften und urbane Bereiche. Die Raubtierart hat sich rasch ausgebreitet und lebt inzwischen nahezu flächendeckend in M-V. Dies hat unbestreitbar negative Auswirkungen auf unsere heimische Artenvielfalt.

Der Waschbär ist eine in Mecklenburg-Vorpommern nachgewiesene invasive gebietsfremde Art von unionsweiter Bedeutung. Daher ist sie in der Unionsliste gemäß Artikel 4 der VO (EU) Nr. 1143/2014 vom 22. Oktober 2014 über die Prävention und das Management der Einbringung und Ausbreitung invasiver gebietsfremder Arten aufgeführt. In MV ist der Waschbär eine jagdbare Tierart und die Jägerinnen und Jäger im Land kommen ihrer Pflicht zur Hege regelmäßig nach. Das belegen die Streckenzahlen. So wurden im Jagdjahr 2022/23 18.287 Waschbären erlegt, im Jagdjahr 2023/24 bereits 21.939.

Für das aktuelle Jagdjahr erwarte ich eine weitere Steigerung, da der Einsatz von Nachtsichttechnik bei der Bejagung mit der Novelle des Jagdgesetzes legitimiert wurde. Zudem haben Jagdausübungsberechtigte mehr Mittel aus der Jagdabgabe für Fallen und Fallenmelder beantragt. Waren es im Jahr 2023 noch 6.650 Euro, wurden 2024 bereits 10.700 Euro beantragt. Mit der intensiven Bejagung kommen die Jagdausübungsberechtigten ihrer gesetzlichen Pflicht hach, für einen gesunden und artenreichen Wildbestand, angepasst an den Lebensraum, zu sorgen und vom Waschbär bedrohte Arten zu schützen. Ich gehe davon aus, dass die Jägerinnen und Jäger dieser Pflicht auch weiterhin nachkommen werden, ohne dafür eine Prämie zu verlangen“, so Minister Backhaus, der ergänzt:

„Die Idee für eine „Waschbärluntenprämie“ wurde offenbar von der Pürzelprämie übernommen, die das Land von 2017 bis 2022 gezahlt hat, um aufgrund der nahenden Afrikanischen Schweinepest (ASP) die Schwarzwildbestände im Land zu reduzieren. Dafür wurden rund 11,2 Mio. Euro an die Jägerinnen und Jäger gezahlt. Dies geschah, um wirtschaftlichen Schaden vom Land abzuwenden, der um ein vielfaches höher ausgefallen wäre, hätte die ASP sich ungehindert ausbreiten können.

Solchen wirtschaftlichen Schaden richten Waschbären jedoch nicht an. In einer angespannten Haushaltssituation, wie sie leider auch in MV herrscht, wären Kosten für Abschussprämien nicht darstellbar. Bei einer Prämie von 50 Euro pro gestrecktem Tier kämen pro Jahr Kosten in Höhe von rund 1,3 Mio. Euro auf das Land zu. Dieses Geld kann an anderer Stelle vernünftiger ausgegeben werden“, so Minister Backhaus.

Wolfsmanagement voranbringen

Schwerin – Anlässlich der erneuten Landtagsdebatte über die Art Wolf in Mecklenburg-Vorpommern mahnt Umwelt- und Landwirtschaftsminister Dr. Till Backhaus, keine Schauermärchen zu verbreiten.

„Der Antrag der CDU behauptet, der günstige Erhaltungszustand der Art Wolf sei in Deutschland bereits erreicht. Das ist eine steile These. Ich frage mich, woher stammt dieses Wissen? Denn an erster Stelle in dem Antrag heißt es: „Die Zahl der Wölfe im Land ist nicht exakt bekannt“. Das ist aber auch das einzig Richtige an diesem Papier. Es liegt in der Natur der Sache, dass in der Tierwelt nicht einzelne Individuen gezählt werden können. Das gilt für alle Tierarten gleichermaßen und eben auch für den Wolf.

Weiterhin wird behauptet, dass Rissvorfälle nicht mit der gebotenen Genauigkeit bewertet würden. Diese Behauptung weise ich entschieden zurück. Jeder Rissvorfall, der dem durch das LM mit dem Wolfsmanagement beauftragten Unternehmen unter Einbeziehung geschulter Rissgutachter angezeigt wird, wird sowohl augenscheinlich, als auch unter Probenahme eines genetischen Abdruckes (Speichel oder Haare) begutachtet und nach Vorliegen der Untersuchungsergebnisse bewertet. Auch wird behauptet, es bestünden ideologische Vorbehalte in meinem Haus, die wirksame rechtliche Regelungen zum Bestandsmanagement behinderten. Das ist eine Unwahrheit.

 Wir beschäftigen uns ja nicht zum ersten Mal mit diesem Thema. Allein in der Parlamentsdatenbank taucht der Suchbegriff „Wolf“ seit 2006 167-mal auf. Ich weiß nicht genau, wie oft ich mich in diesem hohen Hause dafür ausgesprochen habe, endlich in ein aktives Bestandsmanagement einzutreten. Und ich denke, fast ebenso oft habe ich auf die rechtlichen Hürden hingewiesen, die uns bis heute daran hindern. Ich habe mich seit Jahren persönlich dafür eingesetzt, dass der Schutzstatus der Art Wolf herabgestuft wird. Und wie Sie alle wissen, passiert auch endlich etwas. Und das ist dringend nötig:

Im Jahr 2024 gab es insgesamt 165 Rissvorfälle in Mecklenburg-Vorpommern, von denen 77 Fälle dem Wolf zuzuordnen sind. Bei den Wolfsrissvorfällen wurden 309 Nutztiere getötet 44 verletzt. Aktuell zählen wir 19 Wolfsrudel im Land und vier Rudel, die zeitweise ins Land einpendeln. Im Zusammenhang mit den 471 Schadensfällen von 2007 bis 2024 – bei denen ein Wolf als Verursacher festgestellt oder nicht ausgeschlossen werden konnte – wurden insgesamt 1.731 Tiere getötet und 497 Tiere verletzt. Die vom Land beglichene Schadenssumme beläuft sich in diesem Zeitraum auf ca. 260 Tausend Euro als Kompensationsleistung an Nutztierhalter. Präventions- und Akzeptanzmaßnahmen wurden seit 2013 bis 2023 insgesamt in einem Umfang mehr als 3 Mio. Euro bewilligt. Für das Wolfsmanagement inklusive der Rissbegutachtung, der Koordination des Wolfsmonitorings, der Genproben und der Präventionsberatung sind in den Jahren 2024 und 2025 jährlich etwa 400.000 Euro im Haushalt geplant.

Wie Ihnen bekannt ist, hat die Kommission die Absenkung des Schutzstatus des Wolfs in der FFH-Richtlinie vorgeschlagen. Damit setzt die Kommission den Beschluss des Ständigen Ausschusses der Berner Konvention um, den Schutzstatus des Wolfs von „streng geschützt“ zu „geschützt“ abzuändern.

Doch damit gilt noch immer nicht „Feuer frei“. Der Vorschlag der Kommission muss nun noch vom Europäischen Parlament und vom Rat angenommen werden. Anschließend müssen das Bundesnaturschutzgesetz und das Bundesjagdgesetz angepasst werden, um ein aktives und regional angepasstes Bestandsmanagement der Wolfspopulationen in Deutschland durch die Länder nach den jeweiligen landesrechtlichen Vorschriften und Prinzipien zu ermöglichen. Und genau diese Forderung bringen wir nun als Antrag in den Bundesrat ein.

Parallel dazu erarbeitet mein Haus gemeinsam mit dem Landkreis LUP als Pilot eine Checkliste, wie eine Entnahme von auffälligen Wölfen realisierbar wäre. Derzeit gibt es keine Rechtssicherheit oder ein gerichtsfestes Verfahren. Das wollen wir ändern.

Was ich jedoch weder verstehe, noch akzeptiere, ist die Behauptung, die Landesregierung würde die Sorgen der Menschen im ländlichen Raum nicht ernst nehmen.

Wolfssichtungen werden durch uns immer ernst genommen und nicht als unbegründet abgetan und auf keinen Fall wird durch uns die Urteilsfähigkeit der Menschen infrage gestellt. Im Gegenteil. Unsere Wolfsmanager gehen jedem Hinweis nach, stellen Fotofallen auf, suchen Spuren und analysieren diese und stehen Tag und Nacht beratend zur Seite.

Wer etwas anderes behauptet, hat sicher nur die Absicht, die Menschen zu verunsichern und zu ängstigen, um daraus politisches Kapital zu schlagen. Und wenn dies im Wolfskostüm inszeniert wird, ist das einfach nur populistisches Schmierentheater.“

Herausforderungen im Klimaschutz

Backhaus zum Klimaschutz: „Kein Stillstand, sondern viel Erreichtes“

Schwerin – Über Klimaschutz und die komplexen politischen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Herausforderungen unserer Zeit sprach Mecklenburg-Vorpommerns Klimaschutz- und Umweltminister Dr. Till Backhaus heute im Rahmen der Aktuellen Stunde im Schweriner Landtag.

„Beim Klimaschutz gibt es keinen Stillstand, sondern viel Erreichtes“, konstatierte Minister Backhaus und reagierte damit auf den Vorwurf der Fraktion Bündnis 90/Grünen, die Landesregierung würde wichtige Aufgaben, wie den Klima-, Arten- und Gewässerschutz sowie die Sicherung gesunder Lebensmittel nicht konsequent angehen und umsetzen.

„Das ist reine Ideologie“, so Backhaus, denn die Realität spreche eine andere Sprache: „Mecklenburg-Vorpommern profitiert bereits mit 85 Millionen Euro aus dem Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz des Bundes, das verschiedene Maßnahmen bündelt, die den Schutz von Natur und Klima verbinden. Allein 34 Millionen Euro fließen in ein neues Qualifizierungsprogramm, dass Hochschulabsolventinnen auf den angewandten Moorschutz vorbereitet, damit sie als MoorspezialistInnen künftig bundesweit Moor-Klimaschutzprojekte unterstützen können.

Wir haben ein Klimaschutzgesetz auf den Weg gebracht und legen bis zum Ende des Jahres eine Klimaanpassungsstrategie vor. Zudem gehen zehn Prozent der landeseigenen Landwirtschaftsflächen, also 8.700 ha, nach und nach zu Zwecken des natürlichen Klimaschutzes oder auch des Wasserschutzes aus der landwirtschaftlichen Bewirtschaftung, zum Beispiel zur Neuwaldbildung oder zur Umsetzung von Gewässerprojekten. Inzwischen wirtschaftet dank der sehr guten Förderpolitik des Landes jeder vierte Landwirtschaftsbetrieb in MV ökologisch. Das ist nicht Nichts.“, führte er aus.

Für Backhaus geht es neben guten fachlichen Projekten im Moment aber vor allem darum, das Vertrauen der Menschen in die Politik zurückzugewinnen: „Demokratie ist immer der Weg der kleinen Schritte. Die aktuellen Entwicklungen in Amerika zeigen, was passiert, wenn mit aller Härte die Interessen Einzelner durchgesetzt werden. Auch die Demokratie in Deutschland und Europa ist in Gefahr.

Mein Ansatz lautet daher: wir müssen bei allen wichtigen Themen, die wir bewegen auch immer sicherstellen, dass wir die realen Bedürfnisse der Bürgerinnen und Bürgern nicht aus den Augen zu verlieren. Wirtschaftswachstum, Wohlstand und Innovationen sind Garanten für sozialen Ausgleich. Nur wenn wir wirtschaftliche Perspektiven bieten, sind wir in der Lage soziale Härten der Klimatransformation abzufedern. Dies wiederum ist eine wichtige Voraussetzung, um Akzeptanz für diese wichtige Transformation zu schaffen“, betonte er.

Auch brauche es Anreizwirkungen, sagte er weiter. Über das Bürger- und Gemeindenbeteiligungsgesetz M-V, das gestern im Kabinett beschlossen wurde, sollen die Menschen im Land künftig spürbar entlastet werden. Minister Backhaus machte folgende Rechnung auf: „Bei einem Windpark von sieben Windenergieanlagen mit einer jeweilig installierten Leistung von 5,7 MW kommen pro Jahr insgesamt ca. 322.000 Euro den umliegenden Gemeinden und weitere 322.000 Euro den Bürgerinnen und Bürgern zugute. Bei 600 Haushalten in den beteiligten Gemeinden errechnen sich für den einzelnen Haushalt Strompreisgutschriften in Höhe von ca. 540 Euro im Jahr. Die Menschen, die Gemeinden, die Länder müssen an diesem Prozess beteiligt werden.“

Minister Backhaus stellte klar: „Die Menschen sind nicht pauschal gegen den Ausbau der Erneuerbaren Energien, aber es muss mit Augenmaß und bedarfsorientiert vorgegangen werden. Die Landesregierung MV nimmt die Sorgen der Menschen ernst; bei der neuen Bundesregierung setzen wir uns dafür ein, dass eine neue Gemeinschaftsaufgabe Naturschutz und Klimaanpassung mit einem eigenständigen Budget eingeführt wird; Windenergieanlagen auf See bei der Erreichung des bundesweiten 2,1 % Windziel mitberücksichtigt werden und der Netzausbau gezielt gesteuert wird.“

Der Minister warnte vor einer Politik des Spaltens und betonte abschließend: „Wir haben nach 35 Jahren deutscher Einheit und 80 Jahren in Frieden für unsere nachfolgenden Generationen weiter eine große Aufgabe. Für die Wohlstandentwicklung sind eine gesunde Natur, saubere Umwelt, Bildung, Gesundheit, Ernährung und ein gutes Einkommen unumstößliche Eckpfeiler und Kompass unseres demokratischen Handelns.“

Saisonbeginn im Nationalpark

Wieck – Minister Dr. Till Backhaus hat heute in der Darßer Arche in Wieck die Saison im Nationalpark Vorpommersche Boddenlandschaft eröffnet.

„Nationalparke sind für mich Flaggschiffe des Naturschutzes, deren Geschichte ich seit 1990 mitbegleiten durfte. Im Jahr 2025 begehen wir das 35. Jubiläum der Nationalparke und Biosphärenreservate in Mecklenburg-Vorpommern. Dieses Jubiläum steht in den Nationalparken Vorpommersche Boddenlandschaft und Jasmund ganzjährig unter dem Motto: Im Takt der Natur. Deren Attraktivität zieht zahlreiche Besucher an. Allein der Nationalpark Jasmund zählt jährlich rund eine Million Touristen. Dazu trägt auch die erfolgreiche Eröffnung des Skywalks 2023 auf dem Gelände des Nationalpark-Zentrums Königstuhl bei. An dieser Stelle möchte ich unseren dortigen Partnern in der Stadt Sassnitz und im Nationalparkzentrum für ihre unermüdliche Arbeit herzlichen Dank sagen“, so Backhaus.

„Dass sich Geduld und langer Atem lohnen, zeigt auch das im vergangenen Jahr beendete Projekt des Inselhafens Prerow mit Seebrücke und die Renaturierung des Ottosees. Fast die gesamten 35 Nationalparkjahre brauchte es bis zu dem Erfolg, der, so hoffen wir, nun über Jahrhunderte Bestand hat. Die Küstendynamik am Darß, die seit etwa sieben Jahrtausenden die Halbinsel formte, kann nun wieder ungestört als Baumeister dieser grandiosen Landschaft wirken – einer Landschaft, die es in der Unberührtheit und Dynamik an der deutschen Ostseeküste nur noch hier gibt. Dabei waren die maßgeblichen Ziele: die Sicherstellung der Seenotrettung, ein Schutzhafen mit Etappenfunktion für Wasserfahrzeuge zwischen Rostock und Barhöft und die Renaturierung des „Ottosees“ als geschützte Lagune am Darßer Ort in der Nationalparkkernzone. Entstanden ist ein herausragendes Bauwerk, das alle Funktionen erfüllt: die mit 721 Metern längste Seebrücke im Ostseeraum, ein Liegeplatz für Seenotkreuzer, mehr als 50 Liegeplätze für Wasserfahrzeuge sowie ein Fahrgastschiffanleger. Seit der Eröffnung wurden fast 200.000 Besucher auf der Seebrücke gezählt. Die Attraktivität und Resonanz strahlt weit über die Grenzen unseres Bundeslandes hinaus“, sagte er.

Aktuell wird im Nationalpark Vorpommersche Boddenlandschaft das Großprojekt zur Renaturierung des Wasserhaushaltes der südlichen Sundischen Wiese umgesetzt. Hier werden Voraussetzungen dafür geschaffen, dass entsprechend der natürlichen Gegebenheiten schützenswerte Biotope wie Schilfröhrichte und Bruchwälder entstehen können. Außerdem werden Pflegebereiche zu wertvollem Salzgrasland entwickelt. Die erfolgreichen Moorschutzprojekte in den Nationalparken sind gute Praxisbeispiele für kommende Vorhaben. Im Nationalpark Jasmund, der mit vom Nationalparkamt Vorpommersche Boddenlandschaft verwaltet wird, wurden in den vergangenen Jahren 42 Moore revitalisiert. Hierfür ist es gelungen, erfolgreiche Kooperationen mit dem Ehrenamt aufzubauen. Diese erweisen sich jetzt auch in anderen Bereichen als stark und zuverlässig, etwa bei der Heidepflege auf Hiddensee sowie der Pflege von Pfeifengraswiesen und Orchideenstandorten.

„Auch die Renaturierung weiterer Moorflächen, etwa das Schwinkelsmoor und der Neudarß, werden für noch mehr ungestörte Naturräume in den Schutzgebieten sorgen. Hierfür sollen die Möglichkeiten des Aktionsprogramms Natürlicher Klimaschutz genutzt werden. Erst kürzlich, am 4. April, habe ich gemeinsam mit der Präsidentin des Bundesamtes für Naturschutz, Frau Riewenherm, das Fachkräfteprogramm ‚MoorspezialistInnen‘ in Güstrow eröffnet. Hier haben wir ein neues Ausbildungsinstitut gegründet. Ich bin sehr froh, dass sich auch das Nationalparkamt Vorpommern als Einsatzstelle gemeldet hat, um zukünftige Fachkräfte für den Moorschutz auszubilden“, sagte der Minister.

Unermüdliches Ehrenamt war nicht nur bei der Wiederherstellung von Mooren und anderen Habitaten hilfreich. Auch das Monitoring, wie das Erfassen der Küstenvogel- Brutbestände ist ohne die Helfer undenkbar. Naturschutzwarte unterstützen Ranger bei der Gebietskotrolle. Dafür dankte Minister Dr. Backhaus allen Beteiligten.

Auch die Tourismusakteure haben erkannt, dass sich mit der einzigartigen Natur werben lässt. Allerdings ist die Erholung in den schönsten Naturräumen auch mit Einschränkungen zu deren Schutz verbunden. Der Tourismusverband startete 2024 die Kampagne „#NatürlichMitVerantwortung“. Im Ergebnis entstanden Plakate mit Gäste-Informationen mit Regeln zum Verhalten in der Natur und in den Schutzgebieten. Eine geschickte Besucherlenkung bleibt laut Backhaus eine Daueraufgabe. Im vergangenen Jahr wurden in allen Nationalparken, Biosphärenreservaten und Naturparken des Landes insgesamt 862.000 Besucher bei Vorträgen, Führungen und als Gäste in den Infozentren betreut. Im Nationalpark Vorpommersche Boddenlandschaft waren es mehr als 125.000 Besucher. An den Hot-Spots Darßer Ort wurden 108.000 Wanderer, in der Sundischen Wiese etwa 111.000 Touristen gezählt.

Das Nationalparkamt Vorpommern hat sich in den vergangenen Jahren beständig um die Verbesserung der touristischen Infrastruktur in den Nationalparken gekümmert. Dies war unter anderem durch die Umsetzung von EU-Förderprogrammen möglich. Allein in den vergangenen zwei Jahren wurden ELER-Mittel in Höhe von rund einer Million Euro in den beiden Nationalparken Vorpommersche Boddenlandschaft und Jasmund investiert. Eine wesentliche Maßnahme im Nationalpark Jasmund war der Bau einer Schranke zur Eingrenzung des Individual-Verkehrs. Im Nationalpark Vorpommersche Boddenlandschaft wurden umfangreiche Wegemodernisierungen im Darßwald realisiert. Weitere ELER-Mittel wurden zum Gebietsmanagement der NATURA2000 Gebiete eingesetzt. Dazu zählen die marine Gebietskontrolle Jasmund, die Entbuschungsmaßnahmen Dünenheide und Dornbusch auf Hiddensee sowie Planungsleistungen zur Sicherung der Beweidung von Grünland.

Abschließend kam der Minister auf den Campingplatz am Prerower Nordstrand zu sprechen. Hier kam im vergangenen Herbst die gerichtliche Bestätigung, dass das Interessenbekundungsverfahren 2023 rechtlich nicht zu beanstanden ist und dass auch das Auslaufen des Pachtvertrages für die Flächen der Stiftung Naturschutz und Umwelt MV rechtmäßig war. „Zu meinem Bedauern hat das Gericht jedoch das eigentlich für Ende November 2024 erwartete Urteil zur landeseigenen Waldfläche bis in den April 2025 vertagt. Beim Gerichtstermin am 1. April wurde erneut zur Kündigung durch das Land, zur Höhe der Entschädigung und einigen weiteren Forderungen der Regenbogen AG verhandelt. Eine Entscheidung wird nun am 6. Mai 2025 verkündet“, sagte Backhaus und ergänzt: „Trotz allem bin ich zuversichtlich, dass es dann mit dem neuen Betreiber alsbald gelingen wird, den Campingplatz zu einem nationalparkgerechten und kundenfreundlichen touristischem Erholungsort zu entwickeln“.

Bericht der Zukunftskommission Fischerei

Schwerin – Die Ergebnisse und Empfehlungen der Zukunftskommission Fischerei (ZKF) liegen vor. Sie wurden heute durch die ZKF-Vorsitzende, Ulrike Rodust, an die Parlamentarische Staatssekretärin im Bundeslandwirtschaftsministerium, Claudia Müller, übergeben. Entsprechend hat der zuständige Fachminister aus Mecklenburg-Vorpommerns, Dr. Till Backhaus, heute gespannt nach Berlin geschaut.

„Der Fischerei im deutschen Küstenmeer geht es so miserabel wie noch nie. Das liegt maßgeblich am Zustand vieler Fischbestände, die sich zuletzt vor allem aufgrund der Umweltbedingungen und systematischer Veränderungen in den Ökosystemen – vor allem in der Ostsee – extrem schlecht entwickelt haben. Hinzu treten schwierige wirtschaftliche Rahmenbedingungen, die sich auch und teils besonders auf die gewerbliche Fischerei auswirken, sowie die zunehmende Flächenkonkurrenz auf See. Es besteht dringender Handlungsbedarf, insbesondere die an der Küste tief verwurzelte, traditionelle Küstenfischerei zu erhalten und zukunftssicher auszurichten.

Klar war allerdings auch: Gäbe es einfach, naheliegende Lösungen, dann hätten Bund und Länder diese längst ergriffen“, stellte der Fischerei- und Umweltminister von Mecklenburg-Vorpommern, Dr. Till Backhaus fest und sagte weiter: „Der Zeitpunkt für die Vorlage des Berichts einer Zukunftskommission könnte nicht besser sein: Die neue Bundesregierung steht in den Startlöchern und wird sich auch dieser speziellen Problemlage intensiv zuwenden müssen. Die Küstenländer haben den Beratungsprozess, wie bereits vorab bei der Leitbildkommission Ostseefischerei, intensiv begleitet. Mecklenburg-Vorpommern wird sich auch bei der Umsetzung der Kommissionsempfehlungen engagiert einbringen“, betonte Minister Backhaus.

Gegenüber der Leitbildkommission Ostseefischerei war der Auftrag der ZKF noch weiter gespannt. Er umfasste die gesamte Fischerei in den deutschen Meeresgewässern einschließlich der Aquakultur. Noch expliziter sollten konkrete Handlungsoptionen aufgezeigt werden für die im Sektor direkt anstehenden Transformationsprozesse, die sich sowohl spezifisch für die Fischerei ergeben als auch aus deren Einbettung in die europäische und nationale Energie- und Umweltpolitik.

Zu insgesamt zehn Themenfeldern hat die Zukunftskommission 53 teils sehr konkrete Empfehlungen vorgelegt (in Klammern die Zahl der spezifischen Empfehlungen je Themenfeld):

  • Fischerei und Meeresschutz in deutschen Seegebieten (10),
  • Fischereimanagement (7),
  • Krabbenfischerei (4),
  • Angelfischerei (1),
  • Ausweitung der Einkommensmöglichkeiten in der Fischerei und Diversifizierung (4),
  • Ausbildung und Nachwuchsgewinnung (5),
  • Wirtschaftliche Nachhaltigkeit und Resilienz der (Küsten-)Fischerei (7),
  • Nachgelagerte Strukturen und Organisation des Sektors (2),
  • Flächenkonkurrenz auf See in Bezug auf Fischerei und marine Aquakultur (11),
  • Dialogformate und Beteiligung von Interessengruppen (2).

In einem Empfehlungspunkt greift die ZKF explizit die in Mecklenburg-Vorpommern angebotene Zusatzqualifikation zum Fachwirt „Fischerei und Meeresumwelt“ auf, indem sie vorschlägt, diese kurzfristig auch für Fischerinnen und Fischer aus den anderen Küstenländern zugänglich zu machen. Mittel- bis langfristig, so die weiterführende Empfehlung, sollte eine Integration der spezifischen Ausbildungsinhalte in die Ausbildung zur Fischwirtin bzw. zum Fischwirt angestrebt werden, um zur Diversifizierung und Stabilisierung von Einkommen insbesondere in der Küstenfischerei beizutragen, das Berufsbild zeitgemäß zu gestalten und damit insgesamt attraktiver zu machen. Grundsätzlich rät die Kommission, einen besonderen Fokus auf die Sicherstellung von Ausbildungsangeboten und -einrichtungen einer sich weiter verkleinernden Sparte zu legen, dabei Ausbildungsformate anzupassen und bestimmte Ausbildungsformate zu unterstützen.

Damit es überhaupt zu Investitionen kommt, aber auch das laufende Geschäft noch finanziert werden könne, benötige die Sparte nach Ansicht der ZKF gezielte Hilfe, insbesondere um die Bereitschaft der Kreditwirtschaft für Formen der Finanzierung wiederherzustellen. Hierzu wurde ein „Sonderfonds Liquiditätshilfe Küstenfischerei“ vorgeschlagen. Daneben empfiehlt die ZKF die Einrichtung eines Fördertopfes zur Unterstützung der Unternehmensgründung und Bildung von Start-ups im Fischerei- und Aquakultursektor mit dem Ziel, die Gründungsaktivität, Innovationskraft, Diversifizierung und Nachhaltigkeit in diesem Sektor zu steigern sowie die regionale Wertschöpfung zu stärken und Arbeitsplätze langfristig zu sichern.

„Andere Empfehlungen setzen erwartungsgemäß bei den Rahmenbedingungen an, denn wenn es der Meeresumwelt bessergeht, dann auch der Fischerei. Hier bedarf es allerdings eines langen Atems. Die Nährstoffsituation in aquatischen Systemen zu korrigieren, wird Jahrzehnte dauern, damit wird die Erholung der Ostsee zur Generationenaufgabe“, schätzt der Minister ein. „Gleichzeitig werden gewaltige Meeresflächen zu Windparks und schaffen veränderte Bedingungen, besonders auch für die Fischerei, die sich ebenfalls auf Jahrzehnte auswirken. Hier ist die Fischerei bereits zwischen die Mühlsteine multipler Nutzungsziele im Meer geraten und verkleinern sich die ihr verbleibenden Fanggebiete, auch angesichts der Ausweitung von Meeresschutzgebieten. Zu hoffen bleibt immerhin, dass es zumindest positive Effekte für die Rekrutierung der Fischbestände aus den fischereilich nicht mehr nutzbaren Gebiete heraus geben wird, aber auch hier wird sich der Faktor Zeit auswirken.“

Viel Zeit habe die Fischerei aber nicht mehr, um sich selbst zu erhalten, anzupassen, den Generationenwechsel und die Transformation zu einer emissionsarmen und vollständig umweltgerechten Fischerei zu bewerkstelligen, mahnt Dr. Backhaus. „Insbesondere die Ostseefischerei in all ihren Facetten bis hin zur Freizeitfischerei und den Wirkungen auf die Wirtschaft und Kultur an der Küste steht bekanntlich vor existenziellen Herausforderungen. Mecklenburg-Vorpommern hatte bereits Vorschläge entwickelt und an den Bund herangetragen, um den Herausforderungen der nächsten Jahre mit Maßnahmen zu begegnen, die aus den so genannten Fischerei- und Umweltkomponenten nach dem Windenergie-auf-See-Gesetz finanziert werden können. Hier stehen Mittel zur Verfügung, die zielgerichtet und intelligent eingesetzt werden sollten, um die vielfältigen Transformationsprozesse zu begleiten,“ formuliert der Minister abschließend eine klare Erwartungshaltung gegenüber dem Bund.

Angesichts der Notwendigkeit einer Transformation der deutschen Meeresfischerei hin zu mehr ökologischer, ökonomischer und sozialer Nachhaltigkeit hat das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) entsprechend dem Koalitionsvertrag der ehemaligen Regierungskoalition aus SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP (2021-2024) die Zukunftskommission Fischerei eingerichtet. Die Zukunftskommission unter Vorsitz von Frau Ulrike Rodust (ehemalige deutsche Abgeordnete im EU-Parlament) wurde beauftragt, konkrete Maßnahmen für eine zukunftsfeste deutsche Meeresfischerei mit Fokus auf die Küsten- und Kutterfischerei, marine Freizeitfischerei und marine Aquakultur vorzulegen.

Die Empfehlungen der Zukunftskommission Fischerei sollen eine kohärente deutsche Meerespolitik unterstützen und der Erreichung des guten Umweltzustandes nach EU-Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie nicht entgegenstehen. In der Ableitung von Maßnahmen sollen die EU-seitigen und nationalen Verpflichtungen zum Meeresnaturschutz gleichberechtigt neben den Interessen einer zukunftsfähigen und wirtschaftlichen Fischerei stehen, so der Auftrag.

Die Zukunftskommission hat sich am 19. März 2024 konstituiert. In der Zukunftskommission haben in einem partizipativen Ansatz 40 Vertreterinnen und Vertreter von Fischerei- und Umweltverbänden sowie weiteren Interessensverbänden, Wissenschaft, Gesellschaft und Verwaltung vertrauensvoll und konstruktiv zusammengearbeitet. In sieben Arbeitssitzungen, drei Redaktionssitzungen und zahlreichen Arbeitsgruppen-Treffen hat die Zukunftskommission zu den von ihr beschlossenen Themenschwerpunkten (siehe Arbeitsprogramm, Anlage C des Berichts) und darüber hinaus beraten und konkrete Empfehlungen vorgelegt. In der Kommission hat Mecklenburg-Vorpommern mit je einem Vertreter aus der Fischerei und von der kommunalen Ebene sowie  Vertretern des Ministeriums mit Zuständigkeit für die Fachbereiche Meeresschutz und Fischerei mitgewirkt.

Einzigartige Natur

25 Jahre UNESCO-Biosphärenreservat Schaalsee

Schwerin – Im Rahmen einer Festveranstaltung begeht das Biosphärenreservat Schaalsee am Sonnabend sein 25jähriges Bestehen. Umweltminister Dr. Till Backhaus, der morgen vor Ort ein Grußwort halten wird, gratuliert zu diesem besonderen Anlass.

„In MV wurden seit 1990 drei Nationalparke, drei Biosphärenreservate und sieben Naturparke als Großschutzgebiete ausgewiesen. Sie erstrecken sich auf insgesamt 547.300 Hektar, das sind 17,74 Prozent der Landesfläche. Damals hatte die Schaalsee-Region noch den Status eines Naturparks. Im Juli 1998 wurde es als Biosphärenreservat ausgewiesen und das Biosphärenreservatsamt Schaalsee gebildet. Im Januar 2000 folgte dann die Anerkennung als UNESCO-Biosphärenreservat Schaalsee. Inzwischen wurde es in den Jahren 2010 und 2020 durch das deutsche MaB-Komitee evaluiert und als UNESCO-Biosphärenreservat bestätigt. Darauf bin ich sehr stolz“, sagt er.

Die wunderbare Naturausstattung zu schützen, sei die zentrale Aufgabe eines Biosphärenreservates. Doch gingen dessen Aufgaben darüber hinaus. Es gehe darum, den Naturschutz mit wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Aspekten der Region, insbesondere dem Tourismus, zu verknüpfen. „Es ist den Akteuren im rund 30.000 Hektar großen Biosphärenreservat Schaalsee auf beeindruckende Weise gelungen, die Region vom touristischen Niemandsland in eine gefragte Urlaubsregion zu entwickeln, ohne dabei die Belange des Naturschutzes aus den Augen zu verlieren“, würdigte Backhaus die Arbeit des Biosphärenreservatsamtes Schaalsee-Elbe, das auch für das Biosphärenreservat Flusslandschaft Elbe Mecklenburg-Vorpommern zuständig ist.

Der Minister dankt allen Mitarbeitenden des Biosphärenreservatsamtes und allen lokalen Akteuren, die sich in diesen Entwicklungsprozess eingebracht haben. Besonders zu erwähnen sind hierbei der 1992 gegründete Zweckverband Schaalsee-Landschaft, der 1998 ins Leben gerufene Förderverein Biosphäre Schaalsee e.V., das im Jahr 2000 einberufene Kuratorium und die 2002 eingerichtete Stiftung Biosphäre Schaalsee. Mit und in diesen Gremien und Institutionen konnten die erforderlichen Abstimmungen und Diskussionen für die Entwicklung von nachhaltigen Projekten wie dem „Jobmotor Biosphäre“, der „Agenda 2000“, der LEADER-Region Schaalsee und der Regional-Partner-Marke „Für Leib und Seele“ erfolgen. In 1998 gegründeten Netzwerk engagieren sich inzwischen 94 Mitglieder mit ihren Unternehmen und Produkten.

„Durch den Schaalsee verlief einst die innerdeutsche Grenze. Der Artenreichtum der Landschaft und die Vielzahl mosaikartig vernetzter Klein- und Großbiotope machen das Gebiet zwischen Hamburg, Lübeck und Schwerin so besonders. Wir wissen um den unermesslichen Wert dieser einzigartigen Naturausstattung und haben frühzeitig erkannt, wie wichtig es ist, sie zu schützen und für die kommenden Generationen zu erhalten. Mein Haus hat dabei die regionale Entwicklung mit den bestehenden Förderinstrumenten unterstützt.

Die ELER-Förderung für die Gestaltung des Pahlhuus und des Moorpfades, das Grüne Klassenzimmer unter der ersten PV-Anlage in Zarrentin und auch die finanzielle Beteiligung beim Insektenschutzprojekt BROMMI sind nur Beispiele dafür. In dem 2020 gestarteten Verbundprojekt wurden im Biosphärenreservat Schaalsee auf insgesamt 30 Hektar mehrjährige Blühstreifen gemeinsam mit Landnutzenden umgesetzt. Darüber hinaus wurden in den vergangenen 25 Jahren wahre Meilensteine in den Bereichen Naturschutz, Regionalentwicklung und Umweltbildung realisiert. Das Projekt Lebensader Schilde zählt etwa zu den wichtigsten Naturschutzprojekten. Dabei wurde zwischen 2003 und 2010 die Schilde renaturiert. Der Fluss erhielt Raum für neue Mäander. Außerdem wurden drei Wehre durch Fischaufstiegsanlagen ersetzt“, sagt Backhaus.

Insgesamt wurden in den vergangenen 25 Jahre im Biosphärenreservat Schaalsee gemeinsam mit Partnern fünf Fließgewässer renaturiert. Etwa 1500 Hektar Moorfläche wurden renaturiert. 2025 wurde die Renaturierung des Roggendorfer und des Schönwolder Moores abgeschlossen. Innerhalb des Projektes „Mehr Lebensraum für die Rotbauchunke“ wurden zwischen 2020 und 2024 in mehreren Weidelandschaften 26 Kleingewässer neu angelegt und 13 Kleingewässer saniert. Damit wurde der Lebensraum für Amphibien verbessert bzw. neu geschaffen. Zwischen 2014 und 2020 wurden 692 Hektar Acker in Grünland umgewandelt. „58 Prozent des Dauergrünlandes im Biosphärenreservat werden heute ökologisch bewirtschaftet. Hier zeigt sich insbesondere, dass die 2010 erfolgte Übertragung von Flächen des ‚Nationalen Naturerbes‘ an das Biosphärenreservat sichtbare Erfolge bringt“, so der Minister.

Rund 818.600 Gäste besuchten in den vergangenen 25 Jahren das Besucherinformationszentrum PAHLHUUS. Seit 1998 fanden bisher 204 Mal die inzwischen traditionellen Biosphäre-Schaalsee-Märkte vor dem PAHLHUUS statt. Auch in der Umweltbildung ist das Biosphärenreservat aktiv. Fünf Biosphärenkindergärten und drei Biosphärenschulen gibt es in dem Gebiet. 32 Kinder engagieren sich derzeit als Junior Ranger. 97 Bildungsveranstaltungen wurden im vergangenen Jahr mit Kindern und Jugendlichen durchgeführt. Diese Anzahl wird seit vielen Jahren kontinuierlich erreicht.

Zu den Plänen für die kommenden Jahre zählen unter anderem die Etablierung eines naturverträglichen Caravantourismus‘ und das Projekt Biosphäre-Obst. Bei diesem entwickelt der Förderverein Biosphäre Schaalsee e.V. in Kooperation mit dem Biosphärenreservatsamt und Partner-Unternehmen Ideen für innovative regionale Produkte aus den Früchten von Streuobstwiesen. Der Gewinn soll unter anderem für den Erhalt und die Erweiterung öffentlicher Streuobstwiesen und Obstbaumalleen verwendet werden. Außerdem soll die „Schaalsee-Stulle“ auf den Markt kommen. Das Projekt fördert die regionale Wertschöpfungskette durch die Verwendung von hochwertigem Mehl aus dem UNESCO-Biosphärenreservat Schaalsee, das von der Anzucht über die Ernte bis hin zum Mahlen und Backen in Zusammenarbeit mit regionalen Partnern entsteht. Ziel ist es, die Vernetzung lokaler Produzenten zu stärken und die kulinarische Vielfalt der Region zu präsentieren.

„All dies zeigt, dass das UNESCO-Biosphärenreservat mit Leben erfüllt wird. Ich wünsche alle Beteiligten weiterhin gute Ideen, Tatenkraft und ein glückliches Händchen bei der Gestaltung und Entwicklung des UNSECO-Biosphärenreservates Schaalsee als Modellregion im schönsten deutschen Bundesland“, sagt Backhaus abschließend

Qualifizierung Moorspezialisten startet

Güstrow – Ein neues Qualifizierungsprogramm bereitet Hochschulabsolvent*innen auf den angewandten Moorschutz vor. Damit die Moorspezialist*innen künftig bundesweit Moor-Klimaschutzprojekte unterstützen können, ist die Ausbildung praxisnah gestaltet. Für die modellhafte Umsetzung des Programms „Moorspezialist*innen“ erhält das Land Mecklenburg-Vorpommern rund 34 Millionen aus dem Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz (ANK). Weitere Bundesländer sollen in das Programm einbezogen werden. Landesumweltminister Dr. Till Backhaus begrüßte heute in Güstrow den ersten Ausbildungsjahrgang der Moorspezialist*innen:

„Für unsere Vorfahren waren Moore vor allem lebensfeindliches, nutzloses Ödland. Daher wurden sie Jahrhunderte lang entwässert und in land- oder forstwirtschaftliche Flächen umgewandelt. Moore sind jedoch sensible Standorte, deren Entwässerung zu langfristigen, teils irreversiblen Schäden führt. Nachdem insbesondere in den 1960er- und 1970er-Jahren, in der Phase der Komplexmelioration, Moore trockengelegt wurden, um die Flächen für Acker- und Grünlandbewirtschaftung nutzen zu können und Lebensmittel gegen den Hunger zu produzieren, waren Anfang der Neunzigerjahre in MV nur noch drei Prozent der Moore nass.

Das große Problem, das sich daraus ergab: Entwässerte Moorflächen setzen Treibhausgase frei, vor allem Methan und CO2, und sind damit klimaschädlich. Worauf die Wissenschaft bereits seit Jahrzehnten hinweist, wurde erst mit zunehmender Brisanz der Klimakrise für Politik, Landnutzende und Gesellschaft ins zentrale Blickfeld gerückt: Die immense Bedeutung des Ökosystems Moor als Kohlenstoff- und Wasserspeicher. Um die Dimension zu verdeutlichen: Moore bedecken weltweit nur etwa vier Prozent der Landfläche, aber sie binden rund doppelt so viel Kohlenstoff wie alle Wälder der Erde zusammen.

MV hat sich ambitionierte Klimaschutzziele gesetzt – ein wichtiger Baustein dafür ist neben dem Schutz der Wälder und Gewässer der Moorschutz bzw. die Wiedervernässung der Moore. Denn entwässerte Moore sind hier im Land für ein Drittel der gesamten Treibhausgasemissionen verantwortlich. Dieser hohe Anteil liegt im Moorreichtum von MV begründet: 13 Prozent der Landesfläche, d.h. rund 330.000 Hektar, sind mit Mooren bedeckt. Damit ist Mecklenburg-Vorpommern eines der moorreichsten Bundesländer und wir müssen uns dieser besonderen Bedeutung, die das Land im Moor- und Klimaschutz hat, bewusst sein.

Wichtigste Kenngröße für die Umsetzung des Moorschutzes ist die landesweit wiedervernässte Fläche auf Moorstandorten. Seit 1991 wurden 400 Moorschutzprojekte auf rund 35.000 ha umgesetzt. Davon wurden 202 Projekte auf ca. 19.000 ha mit europäischen und landeseigenen Mitteln finanziert. Weitere 2.475 ha (18 Projekte) wurden im Rahmen der Naturschutzgroßprojekte Peenetal und Südost-Rügen und des Projekts „Schatz an der Küste“ hauptsächlich aus Bundesmitteln renaturiert. Moorschutzprojekte als Ökokonto- und Kompensationsmaßnahmen fanden auf insgesamt 8.540 ha (127 Projekte) statt. Mit MoorFutures wurden drei Projekte auf einer Fläche von insgesamt 79 ha umgesetzt.

Im Ergebnis des Moorschutzkonzepts 2000 wurden auf 16.525 ha Maßnahmen zur Wiedervernässung oder Verbesserung ihrer hydrologischen Situation umgesetzt. Das Moorschutzkonzept 2009 hatte die Wiedervernässung von Mooren auf 49.000 ha bis 2020 als Zielgröße festgelegt. Mit seit dem Jahr 2010 nur auf 14.951 ha abgeschlossenen Moorschutzprojekten liegt der aktuelle Wert noch sehr weit von diesem Zielwert entfernt. Bislang sind etwa 12 Prozent der Moore wiedervernässt. Um bis 2040 klimaneutral zu werden, müssten pro Jahr 9.000 Hektar nass werden. Deswegen werden aktuell 20 Projekte zur Wiedervernässung von Mooren vorbereitet, unter anderem im Peene- und Recknitztal oder im Grambower Moor bei Schwerin.

Eine schnelle und großflächige Umsetzung von Moor-Klimaschutzprojekten wird in M-V und in anderen Bundesländern maßgeblich durch personelle Kapazitätsengpässe gebremst. Es wird dringend bundesweit zusätzliches Personal mit spezieller Moorexpertise benötigt, um diese Projekte schnell und effizient umzusetzen. Dafür ist sowohl gezielt in die fachliche Qualifizierung zu investieren als auch ein deutlicher quantitativer personeller Kapazitätsaufbau in Bezug auf Moor-Klimaschutz notwendig, heißt es in der einleitenden Begründung des Arbeitsprogramms zur Umsetzung der Verwaltungsvereinbarung des Bundes, vertreten durch das Bundesamt für Naturschutz, mit dem Land Mecklenburg-Vorpommern für das Modellprojekt zur Ausbildung von Moorspezialist*innen.

Das Programm „Moorspezialist*innen“ zielt darauf ab, dem Mangel an Fachkräften in den zuständigen Behörden, bei Vorhabenträgern, Wasser- und Bodenverbänden, großen Flächeneigentümern und Planungsbüros im Bereich Moorschutz in M-V entgegenzuwirken. Hierfür sollen geeignete Absolvent*innen bundesweit aus Universitäten oder Fachhochschulen gewonnen und qualifiziert werden. Pro Jahrgang sollen jeweils 20 Absolvent*innen mit Hochschulabschluss – B.Sc, M.Sc., Ingenieure sowie Quereinsteiger*innen – als zertifizierte Moorspezialist*innen ausgebildet werden.

Mit einer praxisnahen und bedarfsgerechten Qualifizierung von Fachpersonal im Bereich Moorschutz wird eine entscheidende Umsetzungslücke für einen wirksamen Moor-Klimaschutz in M-V geschlossen. Das Programm wird sowohl kurzfristig die Bearbeitungskapazitäten für Moor-Klimaschutzmaßnahmen erhöhen als auch für die folgenden Jahrzehnte eine fundierte, anwendungsbezogene Moorexpertise sicherstellen. Das Programm „Moorspezialist*innen“ ist eine wesentliche Voraussetzung für die notwendige Vervielfachung von umgesetzten Moor-Klimaschutzprojekten.

Das Programm wird zu 90% vom Bund (BMUV/BfN rd. 30 Mio. Euro) aus dem Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz, zu ca. 5 % aus dem Sondervermögen zur Förderung des Natürlichen Klimaschutzes vom Land Mecklenburg-Vorpommern und zu ca. 5% von den Einsatzstellen finanziert.

„Ich bin stolz darauf, dass Mecklenburg-Vorpommern dieses moorspezifische Qualifikationsprogramm umsetzt. Ich habe das Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie gebeten, diese Aufgabe zu übernehmen. Viel Zeit für die Organisation des Programms, zur Vorbereitung der Ausbildung, für die Suche der Einsatzstellen und für die Auswahlverfahren der Teilnehmenden war seit der Unterzeichnung der Verwaltungsvereinbarung mit dem Bund im November bis jetzt nicht. Deshalb danke ich allen Einsatzstellen, der Uni Greifswald, allen Teilnehmenden, den Kolleg*innen vom LUNG und der Ostseestiftung, die das Programm evaluiert haben für ihr enormes Engagement.“

Interessent*innen für die 20 Ausbildungsplätze des ersten Durchgangs und die dafür geschaffenen Stellen gab es viele. Es erfolgte ein regelrechter Run auf die Stellen, mehr als 220 Bewerbungen gingen beim LUNG ein.

Der erste Jahrgang zur Ausbildung von Moorspezialist*innen umfasst insgesamt fünf Ausbildungsjahre. In jeweils drei Einsatzstellen in Mecklenburg-Vorpommern erhalten die Teilnehmenden praktische Kenntnisse für die Projektsteuerung, Planung, Genehmigung und die Umsetzung von Moor-Klimaschutzprojekten. Die theoretische Ausbildung erfolgt an der Universität Greifswald. Die Teilnehmenden müssen ihr erworbenes Wissen in drei Hausarbeiten und einer theoretischen Prüfung belegen und erhalten dafür ein Zertifikat.

Ab dem zweiten Jahrgang umfasst die Ausbildung drei Jahre. Damit das Programm für mehr Teilnehmende geöffnet werden kann und ab dann auch Einsatzstellen in allen moorreichen Bundesländern gefunden werden können, ist es notwendig, bereits jetzt weitere Partner auch außerhalb MVs anzusprechen.

Besonders hervorheben möchte ich auch die Einsatzstellen. Ohne die Bereitschaft in den Ingenieurbüros, den Wasser- und Bodenverbänden, den Kommunen, den Großschutzgebieten, der Forst und Stiftungen und Verbänden würde die Durchführung dieses bisher einmaligen Ausbildungsprogramms nicht realisierbar sein.

Dieses modellhafte Programm ist in seiner Art einzigartig, da hier moorspezifisches Wissen individuell aufgebaut und zugleich über verschiedene Institutionen ausgetauscht wird, und auch die Teilnehmenden selbst institutionenübergreifend vernetzt werden. Die Vernetzung aller Akteure des Moor-Klimaschutzes ist ein weiterer Baustein für die notwendige Beschleunigung der Umsetzungsprozesse. Das Programm „Moorspezialist*innen“ wird als Vorbild für andere moorreiche Bundesländer dienen und dadurch die Umsetzung von Moor-Klimaschutzprojekten landes- und bundesweit beschleunigen“, so Minister Backhaus.

Mit dem Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz (ANK) soll entscheidend dazu beigetragen werden, den allgemeinen Zustand der Ökosysteme in Deutschland deutlich zu verbessern und so ihre Resilienz und ihre Klimaschutzleistung zu stärken. Neben Treibhausgasminderung und Negativemissionen wird auch ein Beitrag zur Klimaanpassung erreicht. Die Natur an Land und im Meer soll besser geschützt und widerstandsfähiger werden, um dauerhaft zu den nationalen Klimaschutzzielen beizutragen.

Backhaus beim Bauerntag

Koa-Vertrag stärkt Wettbewerbsfähigkeit der Landwirtschaft

Linstow – Nach einer Woche Koalitionsverhandlungen in Berlin und zwei Tagen Agrarministerkonferenz in Baden-Baden ist Mecklenburg-Vorpommerns Landwirtschaftsminister Dr. Till Backhaus heute zu Gast auf dem Bauerntag des Bauernverbandes MV in Linstow.

„Ich habe die Belange des Landes intensiv in die politischen Verhandlungen eingebracht und bin mit dem Ergebnis durchaus zufrieden. Klar ist, es können nicht alle Wünsche erfüllt werden, aber viele Forderungen der Landwirtschaft haben Eingang in den Koalitionsvertrag gefunden“, betonte er kurz vor Beginn der Veranstaltung.

„Die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Landwirtschaft und die Attraktivität der ländlichen Räume als Wohn- und Arbeitsort zu verbessern, ist das erklärte Ziel. Wir haben uns auf ganz konkrete Maßnahmen verständigt, die diesem Ziel Rechnung tragen sollen: die neue Regierung vertritt zum einen die Position, dass die Gemeinsame Europäische Agrarpolitik als eigenständiges Politikfeld mit einem separaten und auskömmlichen EU-Agrarfonds beibehalten werden muss, um stabile Rahmenbedingungen für die Landwirtschaft und die ländlichen Räume erhalten zu können. Gleichwohl soll die Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruktur und Küstenschutz, einem bundesweit zentralen Förderinstrument und Kern vieler Länderprogramme, um 500 Millionen Euro jährlich aufgestockt werden. Mit dem Geld sollen die Zukunftsthemen in den überwiegend ländlich geprägten Regionen der Bundesrepublik angegangen werden. Dazu zählen u.a. bessere Mobilitätsangebote, die Errichtung von Mehrfunktionshäusern oder die Umsetzung von Energieprojekten. Das ist für mich ein zentrales Verhandlungsergebnis, da es um die Schaffung von gleichwertigen Lebensverhältnissen geht und der Mehrwert für die Menschen vor Ort direkt erlebbar ist“, erläuterte Minister Backhaus.

Für die Landwirtschaft im Speziellen wurden ebenfalls eine Reihe von Ergebnissen erzielt: „Zum einen sind das finanzielle Entlastungen: Die Agrardieselrückvergütung wird vollständig wiedereingeführt und der Einsatz alternativer Kraftstoffe in der Land- und Forstwirtschaft wird von der Energiesteuer befreit. Das wird viele Betriebe Aufatmen lassen. Was für den einen, wie ein Widerspruch klingt, ist für mich ein wichtiger Kompromiss: Uns allen ist klar, dass klimaschädliche Subventionen durch bessere Alternativen abgelöst werden müssen, aber eben nicht über Nacht und nicht auf Kosten einer Branche, die unser aller Überleben sichert“, erklärte er.

Auch der vielbeschworene Bürokratieabbau soll laut Backhaus kommen: Die Stoffstrombilanz im Düngegesetz soll aufgehoben werden, da sie Experten zufolge keinen Mehrwert für den Gewässerschutz hat, aber umfassende Nachweispflichten für die Betriebe bedeutet. Auch soll der Agrarantrag zusammen mit den Ländern und dem Berufsstand vereinheitlicht werden. Mit den Dokumenten beantragen die Betriebe ihre EU-Agrarförderung. Bürokratische Abläufe sollen so angepasst werden, dass Doppelmeldungen künftig vermieden werden. Die 194 Vorschläge der Länder zum Bürokratieabbau, die bereits der Ampel-Koalition vorlagen, sollen neu bewertet werden.

Der Koalitionsvertrag sendet Minister Backhaus zufolge auch ein klares Signal an die Nutztierhaltung als wichtiges Standbein der deutschen Landwirtschaft. Für den Umbau tierwohlgerechter Ställe sollen bis einschließlich 2028 jährlich rund 1,5 Milliarden Euro bereitgestellt werden, gleichzeitig soll der Bestandsschutz für neue und umgebaute Tierwohlställe auf 20 Jahre hochgesetzt werden. „Tierhaltung und Ackerbau nützen sich gegenseitig. Ohne Nutztierhaltung lässt sich kein effizienter Ackerbau betreiben, ohne Pflanzen ist wiederum keine Nutztierhaltung möglich. Der Fleischkonsum pro Kopf im Jahr ist mit 57 bis 61 kg seit 2000 weitgehend konstant geblieben. Für mich stellt sich deshalb nicht die Frage nach dem ob, sondern nach dem wie wir die Tierhaltung zukünftig gestalten wollen. Tierwohl und Tiergesundheit müssen ganz klar im Fokus stehen.“

Die Entbürokratisierung soll nicht zu einer Absenkung des Niveaus im Umwelt- und Klimaschutz führen. Der Koalitionsvertrag kündigt einen Sonderrahmenplan Naturschutz- und Klimaanpassung an, der jährlich mit einer Milliarde Euro aus dem Klima- und Transformationsfonds gespeist wird. Geprüft werden soll, diesen Sonderrahmenplan in einer Gemeinschaftsaufgabe Naturschutz und Klimaanpassung (GANK) zu verstetigen.

Die Zulassungsverfahren für Pflanzenschutzmitteln sollen mit dem Ziel der Beschleunigung überprüft werden. Dazu Minister Backhaus: „Für mich gilt nach wie vor das Credo: so viel nötig, so wenig wie möglich. Wir müssen den Umfang und das Risiko beim Pflanzenschutzmitteleinsatz reduzieren, in dem wir die Präzisionslandwirtschaft und den integrierten Pflanzenschutz noch stärker fördern. dennoch müssen wir  die Zulassungsbedingungen für Pflanzenschutzmittel grundlegend verbessern. Deutschland darf hier durch generelle Verbote keinen Sonderweg gehen. Stattdessen brauchen wir auf EU-Ebene eine Strategie, die befristete Zulassungen von Pflanzenschutzmitteln ermöglicht, wenn keine Alternativen vorhanden sind. In den vergangenen 30 Jahren hat sich die Verfügbarkeit zugelassener Wirkstoffe von 700 auf 200 reduziert. Wir müssen aufpassen, dass wir nicht an der Realität auf dem Feld vorbei agieren. Wissenschaftliche Bewertungen der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit sollten Grundlage für politische Entscheidungen sein – nicht populistische Verbotsforderungen.“

Minister Backhaus wies zudem darauf hin, dass die BVVG-Flächen zur Verwaltung an die Länder übertragen werden sollen. Eigentümer bleibt der Bund, aber die Flächen werden nicht länger privatisiert; über die Bewirtschaftung der Flächen können nunmehr die Länder entscheiden. Damit sollen vor allem Ausgleich- und Kompensationsmaßnahmen für Infrastrukturvorhaben beschleunigt werden.

Abschließend informierte er, dass das die Änderung des Dauergrünlanderhaltungsgesetzes nun in die Abstimmungsphase mit den Verbänden und anderen Ressorts geht. Hintergrund ist, dass das Gesetz an Bundesrecht angepasst werden soll. Bislang galt hierzulande eine schärfere Regelung, wonach Bewirtschafter mit Grünpflanzen bestandenes Ackerland vor Ablauf von 5 Jahren umbrechen mussten, damit es nicht den Status Dauergrünland erhält. Hat ein Landwirt diese Frist versäumt, musste er nach bisheriger Regelung durch die Umwandlung der Fläche von Ackerland in Dauergrünland einen Wertverlust hinnehmen. Durch die Neuregelung kann Dauergrünland, das ab dem 01.01.2021 entstanden ist, mit wenigen Ausnahmen (in Feuchtgebieten und auf Moorstandorten sowie umweltsensibles Grünland) wieder in Ackerland umgewandelt werden. Betroffen von der Neuregelung sind landesweit ca. 4000 Hektar. Ein Umbruch zur Erhaltung des Ackerstatus ist künftig nicht mehr erforderlich. Das heißt, die Pflugregelung entfällt. Das ist ökonomisch, aber auch ökologisch sinnvoll. Die Landwirte sind nicht mehr gezwungen Grünland umzubrechen. Die Fläche kann auch länger als 5 Jahre als Grünland genutzt werden. Das ist ein Beitrag zur Verbesserung der Biodiversität.