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Kategorie: Gesellschaft / Gesundheit / Pflege / Ehrenamt

Grippeimpfung schützt auch das Herz

Schwerin – Die Grippesaison steht bevor. Gesundheitsministerin Stefanie Drese ruft deshalb dazu auf, den eigenen Impfschutz zu überprüfen und sich gegen Influenza impfen zu lassen. Ein bislang wenig beachteter Vorteil: Wissenschaftliche Studien zeigen, dass die Grippeimpfung auch das Risiko für Herzinfarkte und andere schwere Herz-Kreislauf-Komplikationen senken kann.

„Viele denken bei der Grippeimpfung zuerst an Husten, Fieber und ein paar Tage im Bett. Dabei geht es um deutlich mehr: Eine Influenza kann den ganzen Körper belasten – auch das Herz. Die Impfung ist deshalb nicht nur Infektionsschutz, sondern kann sogar Leben retten“, sagte Drese.

Wie wichtig dieser Zusammenhang ist, unterstreicht eine gemeinsame wissenschaftliche Empfehlung europäischer Herzmedizin-Fachgesellschaften, die im Fachjournal *European Heart Journal* veröffentlicht wurde.

Darin haben Expertinnen und Experten die Ergebnisse klinischer Studien, großer Datenauswertungen und weiterer wissenschaftlicher Untersuchungen zusammengetragen und bewertet. Ihr Fazit: Die Grippeimpfung kann das Risiko für schwere Herz-Kreislauf-Ereignisse messbar verringern. Besonders profitieren können Menschen mit koronarer Herzkrankheit, nach einem Herzinfarkt oder mit Herzschwäche.

Der Grund: Bei einer Grippeinfektion löst das Immunsystem starke Entzündungsreaktionen aus. Diese können auch Herz und Blutgefäße belasten, bestehende Gefäßablagerungen destabilisieren und die Bildung von Blutgerinnseln begünstigen. Eine Impfung kann helfen, diese zusätzlichen Risiken zu reduzieren.

„Wer bereits eine Herzerkrankung hat, sollte diesen zusätzlichen Schutz unbedingt mitdenken. Blutdruck, Blutfette und Blutzucker im Blick zu behalten, ist wichtig – ebenso kann die Grippeimpfung ein Baustein der Herzinfarkt-Vorsorge sein“, betonte Drese.

Besonders empfohlen wird die jährliche Grippeschutzimpfung Menschen ab 60 Jahren, Schwangeren, Personen mit chronischen Erkrankungen sowie Menschen mit erhöhtem beruflichem Infektionsrisiko, etwa im Gesundheits- und Pflegebereich.

Für ältere Menschen stehen spezielle Grippeimpfstoffe zur Verfügung, die eine stärkere Immunantwort fördern und so den Impfschutz im Alter verbessern können. Da sich der Impfschutz erst nach etwa zehn bis 14 Tagen aufbaut, ist eine Impfung im Oktober oder November sinnvoll. Auch später kann sie während einer laufenden Grippewelle noch einen Nutzen haben.

„Warten Sie nicht, bis die Grippewelle da ist. Prüfen Sie Ihren Impfschutz und sprechen Sie mit Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt. Ein kleiner Piks kann mehr bewirken, als viele denken – für die eigene Gesundheit und für die Menschen, die uns wichtig sind“,   so Stefanie Drese, Gesundheitsministerin

Drese: Kinder dürfen im Hilfesystem nicht durchs Raster fallen

Schwerin – Kinder, die Gewalt oder sexuellen Missbrauch erlebt haben, brauchen Schutz, Hilfe und Menschen, die ihnen zuhören. Sie dürfen nicht zusätzlich darunter leiden, dass Behörden und Einrichtungen nebeneinander statt miteinander arbeiten. Der Bundesrat hat heute auf Initiative von Mecklenburg-Vorpommern unter Beitritt von Brandenburg und Hamburg eine Entschließung für den flächendeckenden Ausbau multiprofessioneller Kinderschutzstrukturen beschlossen. Sozialministerin Stefanie Drese sieht darin einen wichtigen Schritt zu einem besseren Schutz betroffener Kinder und Jugendlicher.

„Wenn ein Kind Gewalt erlebt hat, darf es nicht von einer Stelle zur nächsten geschickt werden und seine schrecklichen Erlebnisse immer wieder erzählen müssen. Wir müssen alles dafür tun, dass Hilfe schnell, abgestimmt und so kindgerecht wie möglich erfolgt. Genau dafür brauchen wir bundesweit verlässliche Kinderschutzstrukturen“, betonte Drese.

Wie das gelingen kann, zeigt das Childhood-Haus in Schwerin. Dort arbeiten Fachkräfte aus Medizin, Rechtsmedizin, Polizei, Justiz, Jugendhilfe und Psychologie eng zusammen. Betroffene Kinder und Jugendliche erhalten an einem geschützten, kindgerecht gestalteten Ort medizinische Versorgung, psychosoziale Unterstützung und rechtliche Fallabklärung. Untersuchungen und Befragungen werden koordiniert, damit zusätzliche Belastungen und erneute Traumatisierungen möglichst vermieden werden.

„Die Erfahrungen aus Schwerin zeigen, wie wichtig es ist, dass die verschiedenen Professionen Hand in Hand arbeiten. Das Kind und seine Bedürfnisse müssen im Mittelpunkt stehen – nicht die Zuständigkeitsgrenzen der beteiligten Stellen. Was sich vor Ort bewährt, muss auch andernorts möglich werden“, so Drese.

Mit der Entschließung fordert der Bundesrat die Bundesregierung auf, gemeinsam mit den Ländern ein bundesweites Konzept für den Aufbau und die dauerhafte Sicherung solcher Einrichtungen zu erarbeiten. Eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe soll dafür verbindliche Qualitätsmaßstäbe und konkrete Ausbauziele entwickeln. Bestehende Strukturen in den Ländern sollen berücksichtigt werden, damit der Ausbau am tatsächlichen Bedarf ausgerichtet werden kann.

Entscheidend ist für Drese auch die Finanzierung: „Kinderschutz darf nicht von befristeten Projekten oder unsicheren Finanzierungszusagen abhängen. Wer flächendeckend bessere Hilfe verspricht, muss auch dafür sorgen, dass sie dauerhaft bezahlt werden kann.“ Dazu gehört auch eine auskömmliche und nachhaltige Finanzierung ambulanter medizinischer Leistungen von Kinderschutzambulanzen an geeigneten Krankenhäusern.

„Jedes Kind hat das Recht, vor Gewalt geschützt zu werden und nach schlimmen Erfahrungen die bestmögliche Unterstützung zu bekommen. Dafür müssen Bund und Länder gemeinsam Verantwortung übernehmen. Mecklenburg-Vorpommern hat diese Initiative mit auf den Weg gebracht, weil wir wollen, dass aus guten Beispielen verlässliche Strukturen werden – überall dort, wo Kinder sie brauchen“, sagte Drese.

Recht auf „Vergessenwerden“ nach Krebs

Schwerin – Der Antrag sieht vor, dass Krebserkrankte nach vollständiger Genesung ihre vorherige Krankheit nicht mehr angeben müssen, wenn beispielsweise Versicherungen abgeschlossen werden. „Ich weiß aus eigener Erfahrung: Eine Krebserkrankung wirft einen kräftig aus der Bahn.

Aber in vielen Fällen ist Krebs heilbar. Wir wollen, dass Betroffene ihre Erkrankung nicht mehr angeben müssen, wenn die Heilung vollständig abgeschlossen ist. Es ist wichtig, die Krankheit hinter sich zu lassen. Ich hoffe sehr, dass die Bundesregierung unsere Initiative aufgreift“, sagte Ministerpräsidentin Schwesig im Anschluss an die Sitzung.

„Ich weiß aus eigener Erfahrung: Eine Krebserkrankung wirft einen kräftig aus der Bahn. Aber in vielen Fällen ist Krebs heilbar. Wir wollen, dass Betroffene ihre Erkrankung nicht mehr angeben müssen, wenn die Heilung vollständig abgeschlossen ist. Es ist wichtig, die Krankheit hinter sich zu lassen. Ich hoffe sehr, dass die Bundesregierung unsere Initiative aufgreift“, so eide Ministerpräsidentin.

Drese begrüßt Ausweitung des Mammographie-Screenings

Schwerin – Künftig können Frauen bereits ab dem 45.Lebensjahr das kostenfreie Mammographie-Screening nutzen, bisher ist dies als Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung erst ab dem 50. Lebensjahr möglich. Das hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) beschlossen. Gesundheitsministerin Stefanie Drese begrüßte diese Entscheidung: „Rund 2,5 Millionen Frauen können so zusätzlich von dieser wirksamen Möglichkeit zur Früherkennung profitieren“, hob sie hervor.

Drese betonte, dass Brustkrebs nach wie vor die häufigste Krebserkrankung bei Frauen darstelle. Rund 75.000 Neuerkrankungen werden deutschlandweit jährlich erfasst. „Eine von sechs betroffenen Frauen erhält die Diagnose bereits vor ihrem 50. Geburtstag. Gerade diese Gruppe wird von der Ausweitung also enorm profitieren“, so Drese.

Ein wesentlicher Vorteil der Mammographie ist es dabei, dass Tumoren bereits entdeckt werden können, bevor sie tastbar sind oder Beschwerden verursachen. In diesem Fall sind oft schonendere Therapien möglich. “Auf eine Chemotherapie kann dann häufig verzichtet werden. Das zeigt, wie wichtig eine frühe Diagnose ist und unterstreicht den Nutzen der Mammographie“, erklärte die Ministerin.

Der Beschluss zur Ausweitung des Angebots wird nun noch von der Rechtsaufsicht des G-BA, dem Bundesministerium für Gesundheit, geprüft. Werden die Beschlüsse rechtlich nicht beanstandet, treten sie am 1. August 2027 in Kraft. Ab diesem Stichtag können dann die neu anspruchsberechtigten Frauen am Screening teilnehmen und können sich für einen Termin in den sogenannten Zentralen Stellen anmelden. Nach der Umstellung des Systems sollen ab voraussichtlich Januar 2028 dann auch persönliche Einladungen per Post verschickt werden.

Erst kürzlich war zudem bereits die obere Altersgrenze angehoben worden: Statt wie zuvor bis zum Alter von 69 Jahren können Frauen inzwischen bis zum Alter von 75 Jahren am Programm teilnehmen.

Drese: „Dass das Screening-Angebot nun sowohl jüngere als auch ältere Frauen einschließt, bedeutet für viele Frauen letztlich mehr Chancen auf ein gesundes Leben.“

Drese: „Notfallreform ist überfällig – MV hat wichtige Weichen mitgestellt“

Schwerin – Überfüllte Notaufnahmen, unnötige Rettungsfahrten und unklare Zuständigkeiten: Die Probleme der Notfallversorgung sind seit Jahren bekannt. Der Bundestag hat heute eine umfassende Reform beschlossen, die Patienten gezielter in die passende Versorgung steuern und Rettungsdienste wie Krankenhäuser entlasten soll. Gesundheitsministerin Stefanie Drese begrüßt den Beschluss zur Neuordnung der Notfallversorgung: „Die Reform ist überfällig. Wer medizinische Hilfe braucht, muss schnell dort ankommen, wo ihm am besten geholfen werden kann. Dafür müssen Rettungsdienst, ärztlicher Bereitschaftsdienst und Krankenhäuser enger zusammenarbeiten. Mecklenburg-Vorpommern hat sich dafür seit Jahren eingesetzt und wichtige Ansätze bereits in Modellprojekten erprobt.“

Ein zentraler Fortschritt ist für Drese die bessere Vernetzung der Notrufnummer 112 mit der 116 117 des kassenärztlichen Bereitschaftsdienstes. Künftig sollen Hilfeersuchen digital und ohne erneute Datenerhebung an die jeweils zuständige Stelle übergeben werden können. Zudem sollen standardisierte Ersteinschätzungen dafür sorgen, dass Patientinnen und Patienten schneller die richtige Versorgung erhalten. „Wir haben in Mecklenburg-Vorpommern positive Erfahrungen mit der Zusammenarbeit von Rettungsdienst und kassenärztlichem Bereitschaftsdienst gemacht. Dass diese Zusammenarbeit nun bundesweit verbindlich gestärkt werden soll, ist ein wichtiger Schritt. Nicht jeder medizinische Notfall gehört in eine Krankenhausnotaufnahme – aber jeder Mensch muss die Hilfe bekommen, die er tatsächlich braucht“, so Drese.

Auch die geplante Anerkennung des Rettungsdienstes als eigenständiger Leistungsbereich in der gesetzlichen Krankenversicherung ist aus Sicht der Ministerin ein wichtiger Durchbruch. Künftig sollen nicht mehr nur Transporte, sondern auch medizinische Leistungen und eine abschließende Versorgung vor Ort rechtssicher erbracht und vergütet werden können. Das entspricht den gewachsenen medizinischen Möglichkeiten und der Qualifikation der Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter. „Der Rettungsdienst ist weit mehr als ein Transport ins Krankenhaus. Wenn qualifizierte Einsatzkräfte Menschen vor Ort medizinisch versorgen können, muss das auch finanziell abgebildet werden. Das schafft mehr Handlungssicherheit und kann unnötige Transporte vermeiden“, betont Drese.

Bei der sektorenübergreifenden Notfallversorgung ist Mecklenburg-Vorpommern bereits heute gut aufgestellt. Viele Bereitschaftsdienstpraxen der Kassenärztlichen Vereinigung befinden sich schon an Krankenhausstandorten. Ein Beispiel ist das Klinikum Pasewalk, dessen Notaufnahme mit sechs Millionen Euro Landesmitteln modernisiert wurde. Dort werden Rettungsdienst, Leitstelle, Krankenhaus und ambulante Versorgung enger verzahnt. „Wir zeigen in Mecklenburg-Vorpommern bereits, wie eine moderne Notfallversorgung über Sektorengrenzen hinweg funktionieren kann. Diese Erfahrungen sind richtungsweisend. Jetzt kommt es darauf an, die neuen gesetzlichen Möglichkeiten vor Ort so umzusetzen, dass sie bei den Menschen ankommen“, betonte Drese.

Bei der Umsetzung bleiben aus Sicht des Landes allerdings wichtige Fragen zu klären. Insbesondere muss sichergestellt sein, dass die Finanzierung des Rettungsdienstes dauerhaft die notwendigen Vorhalte- und Investitionskosten abdeckt und die flächendeckende Versorgung nicht gefährdet wird. Auch die Länder müssen bei der Festlegung der Standorte Integrierter Notfallzentren angemessen eingebunden werden. Drese: „Die Reform eröffnet wichtige Chancen. Entscheidend ist jetzt, dass die neuen Strukturen verlässlich finanziert werden und sich an den tatsächlichen Versorgungsbedarfen orientieren. Unser Ziel ist es, die Menschen schneller und besser zu versorgen – unabhängig davon, wo sie in Mecklenburg-Vorpommern leben.“

ADHS-Diagnose per Bluttest

Dr. Blank: „Hier entsteht Medizintechnik von morgen.“

Rostock – Die MetaAIDiagnostic GmbH aus Rostock und die Universitätsmedizin Greifswald entwickeln gemeinsam einen blutbasierten Test für die ADHS-Diagnostik. Das Land Mecklenburg-Vorpommern fördert das Verbundvorhaben „Diagnostik und Charakterisierung von ADHS-Patienten“ mit insgesamt rund 1,35 Millionen Euro aus Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE). Davon entfallen rund 624.000 Euro auf MetaAIDiagnostic und rund 729.000 Euro auf die Klinik und Poliklinik für Psychiatrie und Psychotherapie der Universitätsmedizin Greifswald unter Leitung von Prof. Dr. Hans J. Grabe.

„Hier entsteht Medizintechnik von morgen: entwickelt in Rostock, klinisch fundiert in Greifswald. Genau dieses Zusammenspiel von innovativen Unternehmen und starker Universitätsmedizin wollen wir in Mecklenburg-Vorpommern voranbringen“, sagte Dr. Wolfgang Blank, Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern.

ADHS wird bislang vor allem über Fragebögen und klinische Gespräche diagnostiziert; objektive Messwerte fehlen. Auf einen Termin bei Fachärztinnen und Fachärzten warten Betroffene oft sechs Monate bis über ein Jahr. MetaAIDiagnostic analysiert mittels Massenspektrometrie Stoffwechselprodukte im Blut und wertet die Daten mit Verfahren der künstlichen Intelligenz aus. Ziel ist ein Test, der die Diagnose objektiver und schneller macht, Untergruppen von ADHS unterscheidet und die Therapieauswahl unterstützt.

Die Universitätsmedizin Greifswald übernimmt die Rekrutierung und klinische Diagnostik von rund 320 Patientinnen und Patienten. MetaAIDiagnostic verantwortet Laboranalytik, Datenplattform und die Entwicklung der KI-gestützten Klassifikationsmodelle. Die Partner bauen auf einer gemeinsamen Pilotstudie auf, in der eine Gruppe von Metaboliten ADHS-Betroffene von Kontrollpersonen unterscheiden konnte. Die klinische Studie in Greifswald startet am 1. November 2026; das Vorhaben läuft bis April 2029.

„Ein Bluttest kann und soll die klinische Diagnostik nicht ersetzen, aber entscheidend ergänzen. Uns interessiert unter anderem, ob sich ADHS damit verlässlich von anderen psychischen Erkrankungen wie Depressionen, Angststörungen oder Autismus abgrenzen lässt und ob es biologische Subtypen der Erkrankung gibt. Zugleich beobachten wir, ob und falls ja, wie sich die Marker unter der Therapie verändern. So könnte der Test künftig auch zeigen, ob eine Behandlung anschlägt.“, sagt Prof. Dr. Hans J. Grabe, Direktor der Klinik und Poliklinik für Psychiatrie und Psychotherapie der Universitätsmedizin Greifswald.

„Die diesjährige Auszeichnung von MetaAIDiagnostic mit dem dritten Preis des Baltic Sea Region Health Innovation Award zeigt: Unsere Förderung erreicht die Richtigen. Das Land investiert gezielt in Innovation, denn daraus entstehen hochqualifizierte Arbeitsplätze und Wertschöpfung im Land entstehen“, so Blank.

„In Greifswald haben wir einen klinischen Partner, der ADHS-Diagnostik auf höchstem Niveau betreibt. Gemeinsam bringen wir einen objektiven Bluttest in die Versorgung; entwickelt in Mecklenburg-Vorpommern, für Patientinnen und Patienten weit über das Land hinaus“, sagt Dr. Volkmar Weckesser, Gründer und Geschäftsführer der MetaAIDiagnostic GmbH.

Die 2022 gegründete MetaAIDiagnostic GmbH will in den kommenden fünf Jahren rund 25 Arbeitsplätze in Mecklenburg-Vorpommern schaffen. An der Universitätsmedizin Greifswald entstehen im Projekt bis zu zehn Stellen für Ärztinnen und Ärzte, Psychologinnen und Psychologen sowie Study Nurses. Die Gesamtausgaben des Verbundvorhabens betragen rund 1,7 Millionen Euro. Die Bewilligung erfolgte durch die TBI Technologie-Beratungs-Institut GmbH.

Drese: „Wechseljahre sind kein Tabu“

Beschwerden müssen ernst genommen werden

Schwerin – Rund 80 Prozent der Frauen erleben während der Wechseljahre Beschwerden, bei etwa einem Drittel sind diese so stark, dass sie die Lebensqualität im Alltag und Beruf einschränken. Gleichzeitig können die hormonellen Veränderungen mit erhöhten Gesundheitsrisiken verbunden sein.

Gesundheitsministerin Stefanie Drese fordert deshalb, Frauengesundheit stärker in Forschung, medizinischer Ausbildung und Versorgung zu verankern. Mit einem Videogrußwort eröffnete die Ministerin am (heutigen) Mittwoch den Fachtag „Hormone überall – ich fühle was, was du nicht fühlst…“ der Landesfachstelle für sexuelle Gesundheit und Familienplanung MV „inteam“ in Güstrow. Zielgruppe der Veranstaltung sind pädagogische und medizinische Fachkräfte und Interessierte.

„Wechseljahre sind keine Krankheit. Aber Beschwerden dürfen auch nicht kleingeredet werden, nur weil diese Lebensphase natürlich ist“, sagte Drese. Hitzewallungen, Schlafstörungen, Erschöpfung und Stimmungsschwankungen könnten Frauen erheblich belasten. Zudem stehen die Wechseljahre im Zusammenhang mit möglichen Risiken etwa für Herz-Kreislauf-Erkrankungen und Osteoporose; auch hier bestehe weiterer Forschungsbedarf.

„Dass wir über so viele Jahre zu wenig über frauenspezifische Gesundheit geforscht haben, ist ein Versäumnis, das wir korrigieren müssen. Frauen haben Anspruch auf eine Medizin, die ihre Bedürfnisse kennt und ernst nimmt.“

Die Folgen reichten über die individuelle Gesundheit hinaus. Wenn Beschwerden unerkannt blieben und Frauen keine angemessene Unterstützung erhielten, könne das auch ihre berufliche Teilhabe beeinträchtigen. „Wir sprechen über Fachkräftemangel und darüber, wie Menschen möglichst lange gesund und beruflich aktiv bleiben können.

Dann müssen wir auch über die Wechseljahre sprechen – offen, sachlich und ohne Tabus“, so Drese. Nötig seien mehr Aufklärung, eine bessere medizinische Beratung und eine Versorgung, die auch in einem Flächenland wie Mecklenburg-Vorpommern gut erreichbar ist.

Der Fachtag widmet sich neben den Wechseljahren auch der Transidentität. Fachvorträge zu aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen und zur Begleitung transidenter Erwachsener werden durch Workshops zu Sexualität, Selbstfürsorge und hormonellen Veränderungen ergänzt.

Drese unterstrich, dass geschlechtersensible Gesundheitsversorgung die unterschiedlichen Bedürfnisse aller Menschen berücksichtigen müsse – ausdrücklich auch die von trans-, intergeschlechtlichen und queeren Menschen. „Gute Medizin darf nicht von überholten Vorstellungen ausgehen. Sie muss den Menschen sehen, zuhören und individuell helfen können.“

Fast 10.000 Menschen suchen Hilfe

Alkohol bleibt Suchtproblem Nummer eins in M-V / Drese: Sucht zerstört nicht nur Gesundheit, sondern belastet ganze Familien – Land setzt auf frühe Prävention, digitale Beratung und besseren Jugendschutz.

Schwerin – Knapp 10.000 Menschen haben 2025 in Mecklenburg-Vorpommern wegen eigener Suchtprobleme oder als Angehörige Unterstützung in einer Suchtberatungsstelle gesucht.

Das geht aus dem Landessuchtbericht 2025 hervor, den Gesundheitsministerin Stefanie Drese und die Geschäftsführerin der Landeskoordinierungsstelle für Suchtthemen (LAKOST), Birgit Grämke, am Dienstag im Rahmen der Landespressekonferenz vorstellten. Neben aktuellen Zahlen informierten Drese und Grämke über digitale Beratung, Präventionsprojekte und die geplante Abschaffung des begleiteten Trinkens.

„Hinter jeder Zahl steht ein Mensch, der mit seiner Abhängigkeit kämpft, und oft eine ganze Familie, die darunter leidet. Sucht ist kein persönliches Versagen. Wir müssen Betroffene ohne Vorurteile unterstützen und verhindern, dass aus riskantem Konsum eine Abhängigkeit wird“, sagte Drese.

Insgesamt 9.959 Menschen nutzten 2025 die Suchtberatung – 186 mehr als im Vorjahr. Darunter waren 8.968 Menschen mit eigener Suchtthematik und 991 Angehörige. Alkohol war mit 5.287 betreuten Klientinnen und Klienten mit Abstand das häufigste Problem.

„Erstmals seit 2019 stiegen die Fallzahlen hier wieder“, verdeutlichte Grämke. Auch Beratungen wegen Stimulanzien, Kokain, Mehrfachkonsum, exzessiver Mediennutzung und Glücksspiel nahmen nach Angaben von Grämke zu. Das Durchschnittsalter der Menschen mit Kokainproblemen sank binnen eines Jahres von 41,9 auf 36,1 Jahre.

Besonders alarmierend ist die Situation von Kindern aus suchtbelasteten Familien: 3.767 Minderjährige waren 2025 von der Suchterkrankung eines Elternteils betroffen, 2.333 lebten mit diesem in einem Haushalt. Die tatsächliche Zahl dürfte höher liegen, weil nicht alle Familien Hilfe suchen.

„Kinder können sich ihre familiäre Situation nicht aussuchen. Sie erleben häufig Ängste und Unsicherheit, über die sie aus Scham oder Loyalität kaum sprechen. Diese Kinder dürfen wir nicht übersehen“, sagte Drese. Mit der Landesfachstelle KipsFam und acht regionalen Anlaufstellen unterstütze das Land betroffene Kinder und Familien. Weitere Maßnahmen umfassen den Ausbau der Beratung zu alkoholbedingten Schädigungen vor der Geburt (FASD), die Qualifizierung von Fachkräften und die Ausbildung regionaler Suchtpräventionsfachkräfte.

Seit Juni 2026 bietet Mecklenburg-Vorpommern mit DigiSucht Beratung per Video, Chat oder E-Mail an. Sie soll insbesondere Menschen erreichen, für die lange Wege, Zeitmangel oder persönliche Hemmschwellen den Zugang zu einer Beratungsstelle erschweren. Derzeit beteiligen sich 14 Suchtberatungsstellen. Zum Jahresende soll das Angebot verstärkt beworben werden, unter anderem mit Plakaten, QR-Codes und kurzen Videos für TikTok.

„Wer Hilfe braucht, soll sie möglichst unkompliziert bekommen – unabhängig davon, ob jemand in einer größeren Stadt oder in einem kleinen Dorf lebt“, betonte Drese. LAKOST-Geschäftsführerin Grämke sieht in der digitalen Beratung zusätzliche Chancen: „Der erste Schritt muss nicht gleich der Gang in eine Beratungsstelle sein. Manchmal hilft es schon, anonym und unkompliziert über den eigenen Konsum sprechen zu können.“

Mit der Wanderausstellung „BE.LIKE.ME – Social Media und ich“ klärt das Land Jugendliche über Chancen und Risiken sozialer Medien auf. Vom 3. November bis zum 18. Dezember ist sie im E-Werk in Schwerin zu sehen. Laut wissenschaftlicher Evaluation der Ausstellung verstanden 91,5 Prozent der Teilnehmenden die Folgen ihrer Social-Media-Nutzung besser, 76,3 Prozent reflektierten ihren eigenen Konsum.

Wie dringend frühe Prävention ist, zeigt die vom Land finanzierte Studie KiJuSucht 2025 der Universität Greifswald. „Erstmals haben wir damit repräsentative Daten speziell für MV“, hob Drese hervor. Dafür wurden 576 Menschen zwischen 10 und 30 Jahren befragt. Bei 40,1 Prozent der befragten Minderjährigen zeigte sich ein riskantes Alkohol-Konsummuster, bei 24,6 Prozent gab es Hinweise auf eine auffällige bzw. abhängige Smartphone-Nutzung. Der erste Kontakt mit Energy-Drinks oder Koffein erfolgt im Durchschnitt bereits mit 10,2 Jahren.

„Wir dürfen Prävention nicht auf später verschieben. Wir müssen Eltern und Schulen einbeziehen und junge Menschen frühzeitig stärken“, sagte Drese. Die Studie zeige zudem, dass der Konsum im Freundeskreis das Risiko erhöhe, während eine gute Bindung an Schule oder Ausbildung schützend wirke.

Die Ministerin informierte zudem über den Stand bei der Abschaffung des begleiteten Trinkens. Drese setzt sich seit Jahren dafür ein. Auf Initiative des Landes hatten sich 2025 die Gesundheitsministerkonferenz und der Bundesrat für die Abschaffung ausgesprochen. Im August 2026 beschloss das Bundeskabinett, die Ausnahmeregelung im Jugendschutzgesetz zu streichen. Damit sollen 14- und 15-Jährige künftig auch in Begleitung ihrer Eltern in der Öffentlichkeit keinen Alkohol wie Bier, Wein oder Sekt trinken dürfen. Die Gesetzesänderung ist noch nicht abgeschlossen; der Bundesrat soll sich am 18. Dezember 2026 erneut damit befassen.

„Die Abschaffung des begleiteten Trinkens wäre ein wichtiges Signal für konsequenten Jugendschutz. Genauso wichtig ist es in die Köpfe der jungen Alkoholkonsumenten zu kommen und problematischen Alkoholkonsum ins Bewusstsein zu rücken. Regeln, Aufklärung und frühzeitige Prävention müssen Hand in Hand gehen“, sagte Drese.