Digitale Geräte an Schulen

Bildungsministerium, Verbände, Vertretungen der Schülerinnen, Schüler, Eltern und Schulleitungen stehen in breitem Austausch

Schwerin – Muss mein Handy während der Schulzeit im Rucksack bleiben? Darf ich mein Tablet auf dem Schulgelände nutzen? Ist es erlaubt, mit der Smartwatch im Schulgebäude zu telefonieren? Um Antworten auf diese und weitere Fragen zu erhalten, erarbeitet das Land derzeit Empfehlungen zur Nutzung digitaler Geräte an den Schulen. Die Schulen leiten daraus Regelungen ab, die ihren Bedürfnissen entsprechen und schreiben sie in den Hausordnungen und Medienbildungskonzepten fest. Das Bildungsministerium befindet sich dazu bereits in einem breiten Austausch mit dem Landesschülerrat, dem Landeselternrat, den Schulleitungsvereinigungen und Verbänden.

Bildungsministerin Simone Oldenburg: „Weder Handys, Tablets oder Smartwatches sollten komplett verboten werden. Sinnvoller ist es, das Alter, den Umfang und die Art und Weise der Nutzung digitaler Geräte differenziert zu betrachten und schulinterne Regelungen zu treffen. Viele Schulen verfügen schon heute über verbindliche Regelungen, wann und wie digitale Geräte genutzt werden dürfen, und haben sie in ihren Hausordnungen verankert. Mit den Empfehlungen, die wir mit den Vertretungen der Schülerinnen und Schüler, Eltern und Schulleitungen erarbeiten, wollen wir den Schulen mehr Sicherheit und mehr Orientierung geben, welche Regelungen in welcher Schulart möglich und umsetzbar sind. Die Empfehlungen sind Teil einer Handreichung, in der wir auch ein Frage-Antwort-Format aufbereiten, wie sich Lehrkräfte rechtssicher verhalten. Diese Anregung aus der Öffentlichen Anhörung im Bildungsausschuss greifen wir gerne auf.“

Felix Wizowsky, Vorsitzender des Landesschülerrates: „Die Einbindung von Schülerinnen und Schülern bei der Erarbeitung der Empfehlungen sorgt vor allem für eines – für eine Akzeptanz innerhalb der Schülerschaft. Die Schulen entscheiden gemeinsam mit allen Beteiligten über die nähere Ausgestaltung des Umgangs mit den digitalen Endgeräten. Nur so kann auf die individuellen Bedürfnisse der Schülerinnen und Schüler eingegangen werden. Die Empfehlungen legen dafür den richtigen Grundstein.“

Tobias Lankow, Vorstandsvorsitzender des Landeselternrates: „Verbote sind kein guter pädagogischer Ansatz. Die Hausordnung der Schulen wird in demokratischer Mitbestimmung durch die Schulkonferenzen gestaltet. Ihr allein obliegt derzeit die Gestaltung der Nutzung digitaler Endgeräte. Alle sollten sich dieser Verantwortung und auch Chance bewusst sein und das Schulleben selbst gestalten. Wir sollten auch nicht vergessen, das Primat der Erziehung liegt bei den Eltern. Sie sind es auch, die Handys kaufen und zu Hause die Nutzung vorleben und gestalten.“

Ralph Grothe, Vorsitzender des Grundschulverbandes Mecklenburg-Vorpommern: „Der Grundschulverband unterstützt die Entwicklung von Empfehlungen zur Digitalisierung und zur Nutzung digitaler Geräte in der Schule. Grundschulkinder nutzen im verstärkten Umfang in der Schule digitale Geräte zum Lernen und zur Kommunikation. Digitale Endgeräte müssen von der Schule zur Verfügung gestellt werden. Schulische Medienbildungskonzepte sind die Grundlage für den Umgang mit digitalen Geräten in der Schule. Die Einbindung der schulischen Gremien ist dabei Voraussetzung. Wir sprechen uns gegen eine unkontrollierte Nutzung von privaten Endgeräten durch die Kinder aus. Hier müssen Schulkonferenz und Hausordnung klare Regeln formulieren.“

Heike Walter, Vorsitzende der Schulleitungsvereinigung Mecklenburg-Vorpommern: „Empfehlungen zur Nutzung digitaler Geräte sind sinnvoll und notwendig, denn sie geben Schulen eine wertvolle Orientierung. Die konkreten Regelungen müssen jedoch vor Ort getroffen werden – dort, wo sie gelebt und umgesetzt werden. Dabei ist klar: Digitale Endgeräte sollen den Schulalltag sinnvoll ergänzen und das Lernen gezielt unterstützen. Auf keinen Fall dürfen sie die zwischenmenschliche Interaktion stören. Wichtig ist, dass das Ministerium die Entscheidungen der Schulen nachhaltig unterstützt und mitträgt.“

Heiko Helms, Vorsitzender der Vereinigung der Schulleitungen der Gymnasien und Schulen mit gymnasialer Oberstufe Mecklenburg-Vorpommern: „Eine klare, pädagogisch fundierte Regelung zum Umgang mit digitalen Geräten an Schulen ist notwendig – nicht im Sinne pauschaler Verbote, sondern als Ausdruck eines verantwortungsvollen und altersangemessenen Umgangs mit digitaler Technik im Schulalltag. Es ist sehr zu begrüßen, dass das Land hierzu Empfehlungen erarbeitet, die den Schulen Orientierung geben. Entscheidend bleibt jedoch: Die konkrete Ausgestaltung muss in der Verantwortung der einzelnen Schulen liegen. Nur so kann eine Regelung entstehen, die dem jeweiligen Schulprofil, der Altersstruktur und den pädagogischen Zielsetzungen gerecht wird.“

Hans-Joachim Prakesch, Vorsitzender des Landesverbandes MV im Bundesverband der Lehrkräfte für Berufsbildung: „Der BvLB ist der Meinung, dass es für die beruflichen Schulen nicht nötig ist, einheitliche Regeln zur Nutzung von Smartphones, Tablets oder anderen digitalen Endgeräten zu erlassen. Im Rahmen ihrer Schulordnungen haben die beruflichen Schulen gemeinsam mit ihren Mitbestimmungsgremien ausreichend Gestaltungsspielraum zur Festlegung pädagogisch sinnvoller Konzepte zur Nutzung der digitalen Geräte. Die rasanten Veränderungen in der Arbeitswelt verlangen von den Schulen die Vorbereitung ihrer Absolventinnen und Absolventen auf die ständig steigenden Anforderungen im Erwerbsleben. Dazu gehört die Sicherheit im Umgang digitalen Tools. Aus unserer Sicht wäre es ein großer Vorteil, wenn die Möglichkeit bestehen würde, allen Schülerinnen und Schülern an den beruflichen Schulen ein Tablet für die Dauer des Schulbesuchs zur Verfügung zu stellen. Zum einen ist auf dem größeren Display das Arbeiten wesentlich leichter und zum anderen hätten alle die gleichen Arbeitsmöglichkeiten unabhängig vom Einkommen der Eltern.“

Tag der Städtebauförderung

Bauminister unterstützt Fotowettbewerb zum Tag der Städtebauförderung

Schwerin – Landesbauminister Christian Pegel unterstützt den Aufruf des Bundesbauministeriums zum Wettbewerb um das beste Foto vom Tag der Städtebauförderung. „Ein Bild sagt mehr als tausend Worte – diese Binsenweisheit trifft auf Stadtentwicklung und Städtebauförderung in besonderem Maße zu. Das Motto Lebendige Orte, starke Gemeinschaften lädt dazu ein, die Vielfalt in unseren Innenstädten und Quartieren darzustellen, das Miteinander und die tatkräftige Aktion in den Nachbarschaften“, so Pegel.

Vom 19. Mai bis 6. Juni 2025 können Städte, Gemeinden und geförderte Initiativen wie Vereine und Quartiersmanagementbüros ihr Motiv online einreichen. Das Siegerfoto wird dann per Publikumsabstimmung gekürt. Als Preis winkt ein professioneller Videodreh eines Projektfilms in der Siegerkommune.

Mit den Programmen „Sozialer Zusammenhalt“, „Wachstum und nachhaltige Erneuerung“ und „Lebendige Zentren“ unterstützen Bund und Länder mehr als 4.000 Städte und Gemeinden bei der Gestaltung nachhaltiger und attraktiver Wohn- und Lebensräume.

In Mecklenburg-Vorpommern beteiligen sich Anklam, Dömitz, Gadebusch, Greifswald, Güstrow, Heringsdorf, Malchow, Neubrandenburg, Parchim, Rerik, Rostock, Schwerin und Wismar mit Veranstaltungen am diesjährigen Tag der Städtebauförderung. Das diesjährige Programm finden Sie auf der Internetseite zum Tag der Städtebauförderung.

Weitere Informationen und die Möglichkeit zum Foto-Upload finden Sie hier: Tag der Städtebauförderung: Fotowettbewerb 2025: Lebendige Orte

Fachforum „Future Food

Verbraucherschutzministerin Bernhardt: „Mut zu Innovationen“  /  Was essen wir in Zukunft?“ hält Verbraucherschutzministerin Jacqueline Bernhardt ein Grußwort

Rostock – „Ernährung ist eine persönliche Entscheidung und gleichzeitig ein hochpolitisches Thema. Die Frage, was wir essen, betrifft Gesundheit, Nachhaltigkeit, soziale Teilhabe, globale Gerechtigkeit und vor allem den Verbraucherschutz. Es ist wichtig, dass die Verbraucherzentrale Mecklenburg-Vorpommern mit diesem Fachforum den Diskurs anstößt. Der Wandel unseres Ernährungssystems ist längst überfällig.

Wir haben es heute mit einem hohen Ressourcenverbrauch zu tun. Monokulturen wirken sich auf das Klima und die Arbeitsbedingungen in globalen Lieferketten aus. Das alles ist auch eine Konsequenz unserer Essgewohnheiten im Alltag und unserer Kultur. Wenn wir wollen, dass sich das System ändert, müssen wir uns selbst ändern und anpassen.

Die Frage auf der Veranstaltung heute ‚Was essen wir in Zukunft?‘ ist daher mehr als nur ein Blick in die kulinarische Glaskugel“, sagt die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Jacqueline Bernhardt in ihrem Grußwort zum Fachforum „Future Food: Was essen wir in Zukunft?“, veranstaltet von der Verbraucherzentrale Mecklenburg-Vorpommern an der Volkshochschule Rostock.

„Wir diskutieren eine gesellschaftspolitische Schlüsselfrage, die Bildung, Gesundheit, Umwelt, Landwirtschaft und Wirtschaft gleichermaßen betrifft. Es ist auch eine Frage der Gerechtigkeit, denn gesunde und nachhaltige Lebensmittel müssen sich Menschen auch leisten können. Wir müssen garantieren, dass der Zugang zu Information und zur Mitbestimmung gegeben ist für Aufklärung, Dialog und Mut zur Innovation.

‚Future Food‘, also die Nahrung der Zukunft, das bedeutet neue, innovative Produkte sowie auch neue Konzepte und Denkweisen altbewährter Lebensmittel, die auf nachhaltige und zukunftsorientierte Weise produziert werden. Dazu gehören alternative Proteinquellen wie Hülsenfrüchte, Algen oder Insekten. Eine pflanzenbasierte Ernährung leistet einen Beitrag zum Klimaschutz und für die regionale Wertschöpfung. Vorteilhaft sind kurze Lieferketten“, so Verbraucherschutzministerin Bernhardt.

In ihrem Grußwort führt Ministerin Jacqueline Bernhardt weiter aus: „Wir müssen Innovationen offen gegenüberstehen. Wir brauchen aber auch klare Regeln, transparente Informationen und eine verlässliche Kontrolle. Der Staat hat dabei eine Schutzfunktion sowie eine Gestaltungsaufgabe. Wir müssen dafür sorgen, dass sich alle Menschen unabhängig von Einkommen, Herkunft oder Bildungsstand sicher, bewusst und nachhaltig ernähren können. Entscheidend sind dabei Aufklärung, Vertrauen und Akzeptanz. Hier setzt die Arbeit der Verbraucherzentralen an.“

Erfolgreiches erstes Jahr für Regiobuslinie 12

Ines Jesse: „Mecklenburg-Vorpommern stärkt die Mobilität im ländlichen Raum“

Röbel/Müritz – Zum einjährigen Bestehen der Regiobuslinie 12 hat Ines Jesse, Staatssekretärin im Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern, heute in Röbel/Müritz die Bedeutung eines gut ausgebauten öffentlichen Nahverkehrs für die Mobilität im ländlichen Raum betont. Die Linie 12 verbindet seit Mai 2024 die Städte Neubrandenburg, Waren (Müritz) und Röbel/Müritz und wird wöchentlich von rund 12.000 Fahrgästen genutzt.

„Die Regiobuslinie 12 ist ein Erfolgsmodell für die Mobilität im ländlichen Raum. Sie zeigt, dass ein gut getakteter, durchgehender Linienverkehr Menschen überzeugt – sei es im Alltag oder im Tourismus.“, sagte Staatssekretärin Jesse. „Wir gestalten den Nahverkehr in Mecklenburg-Vorpommern zukunftsorientiert, bedarfsgerecht und nachhaltig – gemeinsam mit den Landkreisen und Verkehrsunternehmen im Land.“

Die Linie 12 wurde im Mai 2024 als durchgehende Verbindung aus den zuvor eigenständigen Linien Neubrandenburg – Waren (Müritz) und Röbel – Waren gebildet und wird durch die Mecklenburg-Vorpommersche Verkehrsgesellschaft mbH (MVVG) betrieben. Das Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit fördert das Angebot über die landeseigene Verkehrsgesellschaft Mecklenburg-Vorpommern mbH (VMV) aus Regionalisierungsmitteln. Für das Jahr 2025 stehen dem Landkreis Mecklenburgische Seenplatte voraussichtlich rund 1,3 Millionen Euro Fördermittel gemäß der Förderrichtlinie TaktbusÖPNVRL zur Verfügung. Die Fahrten des Regiobus MV werden mit 2,09 Euro pro Kilometer unterstützt.

„Die Mobilitätsoffensive MV zeigt greifbare Erfolge: Mit derzeit acht Regiobuslinien in fünf Landkreisen, dem Aufbau eines flächendeckenden Rufbussystems in weiteren Regionen, dem Ausbau digitaler Angebote sowie vergünstigten Deutschlandtickets für Azubis und Seniorinnen und Senioren schaffen wir ein Mobilitätsangebot, das sich an den Bedürfnissen orientiert und auch den Anforderungen eines modernen Landes gerecht wird“, so Jesse.

Die Regiobuslinie 12 stärkt nicht nur die Alltagsmobilität in der Mecklenburgischen Seenplatte, sondern auch die touristische Anbindung der Region. Gleichzeitig verbessert sie die Anbindung ländlicher Räume – ein wichtiger Beitrag zur Daseinsvorsorge, zur wirtschaftlichen Entwicklung vor Ort und zur Attraktivität des Standorts.

„Wir arbeiten kontinuierlich daran, mit dem Landesmobilitätsnetz MV attraktive Reiseketten zu ermöglichen und Bahn, Bus und Rufbus intelligent miteinander zu verknüpfen“, betonte Staatssekretärin Jesse. „Unser Ziel ist eine öffentliche Mobilität, die zuverlässig, nachvollziehbar und für alle zugänglich ist. Sie muss einfach für die Menschen funktionieren.“

Backhaus: Klärschlamm gehört nicht auf Äcker

Stavenhagen – Anlässlich der Eröffnung der Klärschlamm-Monover­brennungsanlage in Stavenhagen erklärt Dr. Till Backhaus: „Dies ist ein bedeutender Tag – für die Stadt Stavenhagen, für die Region Mecklenburgische Seenplatte, für die Umwelt und für den Umgang mit unseren natürlichen Ressourcen.

Mit dieser neuen Anlage wird nicht nur ein hochmodernes technisches Bauwerk seiner Bestimmung übergeben, sondern ein klares Signal gesetzt: Für Innovation, für Nachhaltigkeit und für Verantwortung gegenüber kommenden Generationen.

Die Entsorgung von Klärschlamm ist eine Aufgabe, die vielen Menschen im Alltag kaum bewusst ist – und doch ist sie von zentraler Bedeutung für unsere Umwelt, unsere Gesundheit und die nachhaltige Entwicklung unserer Gesellschaft.

Klärschlamm entsteht im Ergebnis moderner Abwasserbe­handlung, er fällt in großen Mengen an – in Deutschland jedes Jahr um die 1,7 Millionen Tonnen Trockenmasse, davon in MV ca. 35.000 Tonnen Trockenmasse –  und ist letztendlich die Schadstoffsenke der Abwasser­behandlung.

Die Zeiten, in denen Klärschlamm noch großflächig auf Feldern ausgebracht wurde, müssen der Vergangenheit angehören. Die Erkenntnis, dass sich in Klärschlamm neben Nährstoffen auch Schadstoffe, Schwermetalle und Mikroplastik befinden, hat zu einem Umdenken geführt – politisch, gesellschaftlich und technisch.

Der Paradigmenwechsel in der Bewirtschaftung von Klärschlämmen durch Novellierung der gesetzlichen Vorgaben liegt nun acht Jahre zurück. Ab 2029 sollen Klärschlämme nicht mehr direkt als Düngemittel auf die Felder.

Ab da soll nur der im Klärschlamm enthaltene wertvolle Phosphor zurückgewonnen und wiederverwendet werden. Und genau das ist entscheidend mit Blick auf eine der kommenden Herausforderungen unserer Zeit: Die Rückgewinnung von Phosphor.

Phosphor ist ein unverzichtbares Element für alles Leben – Pflanzen, Tiere und Menschen. Er ist ein zentraler Bestandteil von Düngemitteln und damit essenziell für die globale Ernährungssicherheit. Gleichzeitig ist Phosphor eine endliche Ressource. Die weltweiten Vorkommen sind begrenzt und werden zu einem großen Teil in politisch instabilen Regionen gefördert – etwa in Marokko oder China.

Deutschland ist vollständig auf Importe angewiesen. Und diese Abhängigkeit birgt Risiken – wirtschaftlich, politisch und ökologisch. Umso wichtiger ist es, dass wir neue Wege finden, Phosphor aus Sekundärquellen zurückzugewinnen – und Klärschlamm ist hier ein zentrales Element.

Bereits heute enthält der in Deutschland insgesamt erzeugte Klärschlamm rund 70.000 Tonnen Phosphor pro Jahr – ein gewaltiges Potenzial, das bisher weitgehend ungenutzt bleibt. Doch das ändert sich. Ab dem Jahr 2029 wird es in Deutschland verpflichtend: Phosphor muss aus Klärschlammaschen zurückgewonnen werden.

Die Infrastruktur für das Phosphorrecycling aus Klärschlammaschen muss nunmehr in den folgenden Jahren geschaffen werden, um die gesetzlichen Vorgaben zum Phosphorrecycling einzuhalten. Zu dieser Infrastruktur gehören vor allem Klärschlammverbrennungsanlagen und Phosphor-Rückgewinnungsanlagen.

Es ist großartig, dass EEW an diesem Standort ihre Planung unter Nutzung von Synergien zum bestehenden Ersatzbrennstoff­heizwerk umsetzten konnte. Durch thermische Verwertung von Klärschlämmen in dieser Anlage wird künftig weitere grüne Energie für Strom, Prozessdampf oder Fernwärme gewonnen. Würde man diese grüne Energie nur als Wärmeleistung nutzen, könnten bis zu 80 Prozent des Wärmebedarfs der Stadt Stavenhagen bereitgestellt werden.“

Demokratie, Frieden und Freiheit schützen

Schwerin – Mit einer Gedenkstunde hat der Landtag heute an die Befreiung vom Nationalsozialismus und das Ende des 2. Weltkrieges erinnert. „Der 8. Mai 1945 ist der Tag der Befreiung, und er jährt sich in diesem Jahr zum 80. Mal“, sagte die Ministerpräsidentin.

„Die Freude über die Befreiung Deutschlands vom Nationalsozialismus ist eng verbunden mit Trauer. Es ist unmöglich, all die aufzuzählen, die unter Krieg und Nationalsozialismus gelitten haben: in den Konzentrationslagern, in den von den Nazis besetzten Gebieten Europas, bei den Alliierten und auch in Deutschland selbst. Wir gedenken ihrer ohne Unterschied“, sagte die Ministerpräsidentin.

Deutschland trage die Verantwortung für den Ausbruch des 2. Weltkriegs. „Unsere Trauer ist nur dann aufrichtig, wenn wir sie mit einem klaren Bewusstsein von Verantwortung und Schuld verbinden. Wir, die wir heute leben, tragen persönlich keine Schuld an dem, was damals geschehen ist. Aber wir tragen Verantwortung dafür, dass so etwas nie wieder passiert“, sagte die Ministerpräsidentin. „Wir müssen Demokratie, Freiheit und Frieden schützen, gerade in Zeiten, in denen antidemokratische Kräfte versuchen, Mehrheiten zu gewinnen.“

Auch heute würden an vielen Orten der Welt Menschen Opfer von Krieg, Rassismus, Antisemitismus und staatlicher Gewalt. „Man kann das nicht mit den Verbrechen des Nationalsozialismus vergleichen. Geschichte wiederholt sich nicht. Aber wir müssen den Anfängen wehren: den Angriffen auf unsere Demokratie, den Angriffen auf Menschen, die anders aussehen oder anders leben.

Der Verharmlosung des nationalsozialistischen Unrechts. Dem Vergessen. Wir stehen heute und in Zukunft für Frieden, Freiheit, für eine offene Gesellschaft, für Menschenrechte und Selbstbestimmung“, erklärte die Ministerpräsidentin. Der 8. Mai ist in Mecklenburg-Vorpommern seit 1999 ein Gedenktag. Die Ministerpräsidentin wird morgen an den Gedenkveranstaltungen des Deutschen Bundestages teilnehmen.

Richtfest auf dem Ulmencampus

Juristische Fakultät erhält neue Heimat

Rostock – Mit einem traditionellen Richtspruch und dem symbolischen Einschlagen der letzten Nägel wurde heute auf dem Ulmencampus der Universität Rostock das Richtfest für Haus 2 gefeiert. Das Gebäude wird derzeit umfassend saniert und umgebaut und soll künftig die Juristische Fakultät beherbergen.

An der feierlichen Veranstaltung nahmen unter anderem Finanzminister Dr. Heiko Geue, Wissenschaftsministerin Bettina Martin, Prof. Dr. Karsten Wolf, Prorektor für Studium und Lehre an der Universität Rostock, und Prof. Dr. Carsten Kremer, Dekan der Juristischen Fakultät, teil.

Verantwortlich für das Bauvorhaben ist das Staatliche Bau- und Liegenschaftsamt Rostock aus dem Zuständigkeitsbereich des Finanzministeriums Mecklenburg-Vorpommern. Die Maßnahme ist Teil des Projekts ULMICUM, mit dem die Universität Rostock ihren geisteswissenschaftlichen Schwerpunkt auf dem Ulmencampus konzentriert. Insgesamt investiert das Land etwa 171 Mio. Euro in den Ulmencampus, davon entfallen ca. 10,7 Mio. Euro auf die Sanierung und den Ausbau des Hauses 2.

„Wir investieren hier in die Zukunft der Wissenschaft und zugleich in den Erhalt eines besonderen Baudenkmals. Dass rund 71 Prozent der beauftragten Firmen aus Mecklenburg-Vorpommern kommen, zeigt: Diese Investition stärkt nicht nur den Campus, sondern auch unsere re-gionale Wirtschaft“, betonte Finanzminister Dr. Heiko Geue während seines Grußwortes.

Haus 2 ist Teil eines größeren Entwicklungskonzepts zur Umwandlung des ehemaligen Kasernenareals an der Ulmenstraße in einen geistes-wissenschaftlichen Universitätscampus. Bereits heute befinden sich dort unter anderem die Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliche Fakultät sowie die Universitätsverwaltung. Das modernisierte Haus 2 soll Ende 2026 den Lehrbetrieb für die Juristische Fakultät aufnehmen.

„Das ist ein großer Schritt für die weitere Modernisierung des Universi-tätsstandorts in Rostock. Mit dem baulichen Entwicklungskonzept des Ulmicums verfolgt die Universität Rostock eine klare, zukunftsgerichtete Vision: Die Bündelung der geisteswissenschaftlichen Fachrichtungen an einem zentralen Standort schafft nicht nur Synergien in Forschung und Lehre, sondern auch ein inspirierendes akademisches Umfeld für Studierende, Lehrende und Mitarbeitende“, so Wissenschaftsministerin Bettina Martin.

„Das heutige Richtfest ist ein bedeutender Meilenstein und gleichzeitig ein sichtbares Zeichen für die positive Entwicklung unseres Ulmencampus. Zukünftig wird es den Mitarbeitenden und Studierenden unserer Juristischen Fakultät eine ansprechende Arbeitsumgebung bieten, die Lehre und Forschung auf höchstem Niveau unterstützt und fördert“, er-gänzt Prof. Dr. Karsten Wolf, Prorektor für Studium und Lehre an der Universität Rostock.

Die Baumaßnahme im denkmalgeschützten Gebäude umfasst neben der vollständigen Erneuerung der Decken und dem Austausch der Dachkonstruktion auch Maßnahmen zur Barrierefreiheit, zur energeti-schen Optimierung sowie zur funktionalen Neustrukturierung. Die historischen Ziegelfassaden werden aufgearbeitet und in das moderne Raumkonzept eingebunden. Während der Bauzeit wird die Nutzung des Campus aufrechterhalten. Die Fertigstellung von Haus 2 ist für Herbst 2026 vorgesehen.

Seelentröster und Spaßmacher

Gesundheitsministerin Drese überreicht Fördermittelbescheid an Klinik-Clowns

Schwerin – Gesundheitsministerin Stefanie Drese überreichte am heutigen Mittwoch zwei Fördermittelbescheide in Höhe von insgesamt über 90.000 Euro an die Rostocker Rotznasen und den Schweriner Verein „Die Nasen e.V“. „Mit dieser Förderung aus dem Bürgerfonds wollen wir die wertvolle Arbeit der Klinik-Clowns würdigen, die seit Jahren mit ihren Auftritten erkrankten Kindern in Krankenhäusern und älteren Menschen in Pflegeeinrichtungen ein Lächeln schenken“, erklärte sie.

Für diese Gruppen seien die roten Nasen und bunten Fliegen für ein Symbol einer unbeschwerten Zeit geworden. „Lachen ist ja bereits im Volksmund als die beste Medizin bekannt“, so Drese. „Insbesondere bei Kindern nehmen die Clowns aber auch die Angst vor dem ungewöhnlichen Krankenhausumfeld, den Untersuchungen oder auch Operationen“, so die Ministerin weiter. Auch von Schmerzen lenken die Clowns im Krankenhaus wie auch im Pflegebereich gekonnt ab.

„So heilt nicht nur der Körper, sondern auch der Geist. Dafür begegnen die Clowns ihren Zuschauern deshalb stets mit viel Humor, Respekt und Unvoreingenommenheit“, hob Drese hervor. Sie zeigte sich beeindruckt, dass die Clowns hierfür eine dreijährige Clown-Ausbildung mit zusätzlichen Inhalten zum physischen und psychischen Wohlbefinden durchlaufen.

In knapp 700 Einsätzen in Schwerin, Rostock und Umgebung haben die Klinik-Clowns im vergangenen Jahr für Leichtigkeit in schweren Zeiten gesorgt. In diesem Jahr sollen es auch dank der Landesförderung bis zu 800 werden. „Mit der Unterstützung durch das Land können sich die Klinik-Clowns, die als Verein spendenbasiert tätig sind, noch stärker auf ihre pädagogische, kreative und heilende Kernarbeit konzentrieren. So können sie künftig hoffentlich für noch mehr Menschen zum Seelentröster und Spaßmacher werden“, betonte Drese.

Brodaer Deich bei Dömitz fertiggestellt

Dömitz – Die Sanierung des Brodaer Deichs bei Dömitz ist abgeschlossen. Im Zuge der Maßnahme wurden gleichzeitig sechs Laichgewässern für europaweit geschützte Amphibienarten wie z.B. Rotbauchunke, Kammmolch und Moorfrosch geschaffen.

Umweltminister Dr. Till Backhaus betonte: „Die Baumaßnahme ist ein anschauliches Beispiel für die gute und lösungsorientierte Zusammenarbeit zwischen der Wasserwirtschaftsverwaltung des StALU Westmecklenburg und dem Biosphärenreservatsamt Schaalsee-Elbe als der zuständigen Naturschutzbehörde. Mit der Fertigstellung der Deichbaumaßnahme haben wir die Umsetzung des neuen Hochwasserschutzkonzeptes des Landes M-V abgeschlossen.“

Der Brodaer Deich befindet sich im Raum Dömitz und verläuft vom Höhenrücken des Rüterberger Forstes auf einer Länge von ca. 1 km parallel zur B195 bis zum Straßendamm der Elbbrücke B191. Im betreffenden Deichabschnitt zwischen Wittenberge und Geesthacht wurde der Deich auf Grundlage des aktuellen Bemessungshochwassers erhöht und ertüchtigt. Die letzte Deicherhöhung fand im Jahr 2003 statt – noch basierend auf dem damaligen Bemessungshochwasserstand (BHW) von 1995.

Das aktuell geltende Bemessungshochwasser beträgt in diesem Bereich 17,69 m NHN. Unter Berücksichtigung des Freibords für Deiche der Klasse 1 ergibt sich eine erforderliche Deichhöhe von 18,69 m NHN. Um diesen Schutzstandard zu gewährleisten, wurrden folgende bauliche Maßnahmen umgesetzt:

  • Im Abschnitt von Station 0 bis 0+200 erfolgte eine Erhöhung des Deichkörpers um ca. 45 cm in Erdbauweise zusammen mit einer geosynthetischen Tondichtungsbahn.
  • Zwischen Station 0+200 und 1+115 wurden Spundwände mit einer Länge von 7,50 m in den Deichköper eingebracht und anschließend in Erdbauweise überdeckt und als Deichverteidigungsweg befestigt. Diese Bauweise erfüllt sowohl eine statische als auch eine dichtende Funktion.
  • Um die erforderliche Höhe für den Hochwasserschutz auch entlang der unterhalb des BHW liegenden Anrampung des Straßendammes B191 zu gewährleisten, verläuft die Spundwand auf einer Länge von ca. 60 m parallel zur Fahrbahn.

Die Maßnahme wird als Verbundprojekt mit dem Biosphärenreservatsamt Schaalsee-Elbe realisiert. Dabei werden im Deichhinterland neue Laichgewässer für die gefährdete Rotbauchunke geschaffen. Der beim Aushub gewonnene Boden wurde hierbei unmittelbar für den Deichbau wiederverwendet.

Der Bauzeitraum erstreckte sich aus naturschutzfachlichen Gründen – insbesondere zum Schutz der Rotbauchunke sowie des Neuntöters (Brutvogel) – von Mitte September 2024 bis Mitte April 2025.

Die Gesamtkosten des Projekts belaufen sich auf 3,4 Mio. Euro brutto, die Finanzierung erfolgte vollständig aus Mitteln der Europäischen Union zur Förderung der Entwicklung des ländlichen Raumes (ELER). Darin enthalten sind ca. 160.000 Euro für die Schaffung der Kleingewässer.

Für die Finanzierung des Hochwasserschutzprogramms zur Ertüchtigung der Anlagen auf das Bemessungshochwasser 1983, das mit der Sanierung des Deiches am Randkanal im Bereich Boizenburg 2015 seinen Abschluss fand, wurden rund 100 Millionen Euro aufgebracht. Neben den Investitionen in die Verbesserung des Hochwasserschutzes gibt das Land jährlich rund 700.000 Euro Landesmittel für die Unterhaltung der rund 122 km Deiche an der Elbe und im Rückstaugebiet der Elbe aus.

270 Mio Euro LEADER-Mittel seit 1994 für M-V

Parchim – Minister Dr. Till Backhaus hat heute auf der LEADER-Landeskonferenz in Parchim vor Akteuren der Europa-, Landes- und Kommunalverwaltung und vor allem vor Akteuren aus den ländlichen Räumen unseres Landes einen Vortrag gehalten zum Thema „LEADER – Eine Erfolgsgeschichte in MV“.

„Die Entwicklung von Mecklenburg-Vorpommern ist untrennbar mit der Entwicklung der ländlichen Räume verbunden. Sie nehmen 90 Prozent der Landesfläche ein und sind für viele Menschen Heimat, natürliches und kulturelles Erbe, Lebens- und Arbeitsraum, aber auch Quelle hochwertiger regionaler Lebensmittel. Vor dem Hintergrund lässt sich festhalten, dass LEADER grundlegend zur Entwicklung der ländlichen Räume in MV beigetragen hat.

Der Erfolg des Programms lässt sich auch mit Zahlen eindrucksvoll untermauern. In der Förderperiode 1994 bis 1999 wurde im Rahmen von LEADER II über die zwölf damaligen Lokalen Aktionsgruppen insgesamt 204 Vorhaben mit 23,4 Millionen Euro gefördert und somit Gesamtinvestitionen in einer Höhe von 46 Millionen Euro ermöglicht. In der vergangenen Förderperiode 2014 bis 2022 sahen die Zahlen schon ganz anders aus und sind deshalb auch nicht zuletzt Zeugnis des Erfolges von LEADER in Mecklenburg-Vorpommern.

Es wurden in diesem Zeitraum über die nunmehr 14 Lokalen Aktionsgruppen insgesamt 1.187 Vorhaben mit mehr als 124 Millionen Euro gefördert und damit Gesamtinvestitionen in Höhe von 211 Millionen Euro ermöglicht. Zusammengefasst lässt sich das LEADER-Gesamtergebnis für MV wie folgt beschreiben. Zwischen 1994 und 2025 wurden von den Lokalen Aktionsgruppen für insgesamt 3.031 Vorhaben 269,8 Millionen Euro Fördermittel eingesetzt, welche Gesamtinvestitionen in Höhe von insgesamt 432,8 Millionen Euro ermöglichten.

Mit LEADER unterstützen wir die engagierte und aktive eigenverantwortliche ländliche Entwicklung und stärken die regionale Identität. Die Zuwendung fördert Projekte, die die ländlichen Gebiete als Lebens-, Arbeits-, Erholungs- und Naturraum sichern und weiterentwickeln. Damit tragen die Maßnahmen zu einer positiven Entwicklung der Agrarstruktur, zur Verbesserung der Infrastruktur und zu einer nachhaltigen Stärkung der Wirtschaftskraft vor Ort bei. Die lebendigen Ortskerne bleiben erhalten“, sagte Minister Dr. Backhaus.

Ihm zufolge fokussieren sich die Herausforderungen ländlicher Räume wiederkehrend auf die Themen Überalterung, sinkende Einwohnerzahlen und eine Abwanderung der jungen Bevölkerungaber auch die Bereiche digitale Transformation und Klimaschutz. Dahinter stehen infrastrukturelle Herausforderungen, etwa der Erhalt von Einrichtungen der Daseinvorsorge, wie Kitas und Schulen sowie soziale und kulturelle Einrichtungen sowie wohnortnahe Einkommensmöglichkeiten .

„Um der Vielfalt, der sich daraus in den einzelnen Regionen ergebenden Bedarfe bestmöglich nachzukommen, hat mein Haus die Zielkonformität als wesentliches Kriterium für die Förderfähigkeit von Vorhaben in LEADER eingeführt. Zielkonformität bedeutet, dass ein Vorhaben einen Beitrag zur Umsetzung der lokalen Entwicklungsstrategie leistet. Die daraus entstehende Flexibilität ist ein Garant für den Erfolg von LEADER“, so Backhaus weiter.

LEADER ist die Abkürzung von Liaison Entre Actions de Developpement de l´Economie Rurale (frz. für Vernetzung von Aktionen zur Entwicklung der ländlichen Wirtschaft). Es steht für ein Maßnahmenprogramm der Europäischen Union, mit dem innovative Aktionen zur wirtschaftlichen Entwicklung ländlicher Regionen gefördert werden.

Kennzeichnend ist der methodische Ansatz: Lokale Aktionsgruppen (LAG) erarbeiten Entwicklungskonzepte für ein abgegrenztes Gebiet (LEADER-Region) und entscheiden innerhalb eines zugewiesenen Budgets selbst, welche örtlichen Initiativen zur Verwirklichung dieser Entwicklungsstrategie gefördert werden (Bottom-up-Prinzip). Dieser methodische Ansatz wurde von der EU 1991-1994 erprobt und seit 1994 als Gemeinschaftsinitiative weiterentwickelt. Seit 2007 ist LEADER Bestandteil des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER). Derzeit gibt es in MV 14 Lokale Aktionsgruppen.

Ihnen stehen in der aktuellen ELER-Förderperiode 2023 bis 2027 insgesamt 57,46 Millionen Euro (54,96 Mio. Euro ELER zzgl. 2,5 Mio. Euro Landesmittel als öffentliche nationale Kofinanzierung zu den Mitteln des ELER bei Vorhaben privater Träger) zur Verfügung.

„Mein Dank gilt vor allem den Akteuren vor Ort, die ihre Ideen zur Entwicklung ihrer sozialen Gemeinschaft einbringen und umsetzen, sowie den ehrenamtlichen Mitstreitern der Lokalen Aktionsgruppen, die dafür sorgen, dass diese Entwicklung effizient gefördert werden kann und dabei ein transparenter und gerechter Umgang mit den eingesetzten Fördermitteln garantiert ist. Und nicht zuletzt gilt mein Dank auch den LEADER-Regionalmanagerinnen und Regionalmanagern, die das Engagement dieser tollen Menschen vernetzen und nicht zuletzt auch das Bindeglied zwischen den LAG und den Bewilligungsbehörden sind“, sagte Backhaus abschließend.

VORSPRUNG-Preis für Coldplasmatech GmbH

Dr. Wolfgang Blank: „Coldplasmatech zeigt, wie aus Forschung, Unternehmertum und Verant­wortung wirtschaftlicher Vorsprung entsteht“

Berlin – Dr. Wolfgang Blank, Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern, hat am 06. Mai in Berlin den vom Ostdeutschen Wirtschaftsforum (OWF) vergebenen Wirtschaftspreis VORSPRUNG an die Coldplasmatech GmbH aus Greifswald verliehen. Die Aus­zeichnung erfolgte im Rahmen des Treffens der ostdeutschen Wirtschaftsminister in der Landesvertretung Sachsen-Anhalts.

„Mit Coldplasmatech zeichnt das OWF ein Unternehmen aus, das Medizintechnik auf Weltniveau entwickelt – aus Greifswald heraus und mit Innovationskraft, die Maßstäbe setzt“, sagte Dr. Wolfgang Blank. „Es zeigt eindrucksvoll, wie aus exzellenter Forschung, unternehmerischem Mut und gesellschaftlicher Verantwortung wirtschaftlicher Vorsprung entsteht.“

Die Coldplasmatech GmbH ist eine Ausgründung aus dem Leibniz-Institut für Plasmaforschung und Technologie e.V. Greifswald. Seit ihrer Gründung im Jahr 2015 entwickelt sie auf Basis von Kaltplasma innovative Lösungen zur Behand­lung chronischer und schwer heilbarer Wunden. Ihre Produkte kommen bereits weltweit zum Einsatz – unter anderem auch in der Behandlung multiresistenter Keime bei Schwerst­verletzten.

Der Wirtschaftspreis VORSPRUNG wird jährlich vom Ost­deutschen Wirtschaftsforum (OWF) verliehen. Er würdigt herausragende Leistungen von Unternehmen, die die wirt­schaftliche Entwicklung, Innovation und Nachhaltigkeit in Ostdeutschland vorantreiben. Die Preisträger werden von einer unabhängigen Jury aus Vertreterinnen und Vertretern von Politik, Wirtschaft, Wissenschaft und Medien ausgewählt. Je ein Preis wird pro Bundesland vergeben, ein Sonderpreis geht an ein Start-up.

„Coldplasmatech ist ein Leuchtturm für die Wirtschaftsregion Mecklenburg-Vorpommern und ein starkes Beispiel dafür, welches Zukunftspotenzial in Ostdeutschland steckt“, so Dr. Wolfgang Blank weiter. „Unternehmen wie dieses verbinden wissenschaftliche Exzellenz mit marktfähiger Anwendung und gesellschaftlichem Nutzen – genau das braucht eine starke Innovationsregion.“

34. Filmkunstfest Mecklenburg-Vorpommern

Schwesig: Das Besondere ist die Nähe zwischen Filmemachern und Publikum

Schwerin – Das 34. Filmkunstfest Mecklenburg-Vorpommern ist am 06. Mai 2025 durch Ministerpräsidentin Manuela Schwesig eröffnet worden. „In diesen Tagen kann man unser schönes Festival überall in der Stadt erleben. Vom Marktplatz über das Staatstheater zur IHK und bis zum Theater unterm Dach – überall gibt es Programm.

Die familiäre Atmosphäre ist eine ganz besondere. Nirgendwo sind Filmemacher und Publikum so eng beieinander wie hier in Schwerin. Das ist das Besondere am Filmkunstfest“, erklärte die Ministerpräsidentin im Kino „Capitol“, das die Hauptspielstätte des Festivals ist.

Bis zum Wochenende warten auf die Besucher des Festivals Wettbewerbe in den Kategorien „Spielfilm“, „Kurzfilm“, „Dokumentarfilm“ und „Kinder- und Jugendfilm“ sowie verschiedene Filmreihen, Konzerte sowie eine Branchenkonferenz.

„Mecklenburg-Vorpommern ist ein Filmland mit Tradition. Die Landesregierung engagiert sich seit langem dafür, dass Filme und Geschichten erzählt werden, die mit dem Land verbunden sind“, erklärte Schwesig. „Wir fördern Filme aus Mecklenburg-Vorpommern und Filme, die in Mecklenburg-Vorpommern gedreht werden. Und wir unterstützen unsere Kinos, unsere lebendige Film- und Kinokultur.

Unsere Kinos im Land leiden darunter, dass die Reform der Filmförderung auf Bundesebene noch unvollständig ist. Ich bin froh, dass im Koalitionsvertrag auf Bundesebene steht, dass die Reform auf Bundesebene dringend zu Ende geführt werden muss.“ Die Landesregierung werde sich konstruktiv in die Beratungen einbringen.

Im zweiten Anlauf gewählt

Schwesig gratuliert Merz und wünscht neuer Bundesregierung viel Erfolg

Berlin – Ministerpräsidentin Manuela Schwesig hat heute auf der Bundesratsbank an der Bundestagssitzung zur Wahl des neuen Bundeskanzlers teilgenommen. „Ich gratulierte Friedrich Merz und wünsche ihm und seiner Bundesregierung viel Erfolg bei ihrer Arbeit“, sagte die Ministerpräsidentin im Anschluss an die Wahl.

Die Landesregierung werde mit der neuen Bundesregierung konstruktiv zusammenarbeiten. „Das heißt nicht, dass wir immer in allen Punkten einer Meinung sein werden. Aber wir setzen auf Austausch und gemeinsame Lösungen“, sagte Schwesig. Sie hoffe, dass die neue Bundesregierung einen Beitrag zum gesellschaftlichen Frieden leisten könne. „Die Menschen erwarten keinen Dauerstreit. Sie wollen, dass die Probleme des Landes angegangen werden.“

Deutschland stehe vor großen Herausforderungen. „Das Wichtigste ist, die Wirtschaft anzukurbeln. Die Menschen in unserem Land brauchen Arbeit. Eine weitere Aufgabe, die schnell angegangen werden sollte, ist die Absenkung der Strompreise. Davon würden die Wirtschaft und die Bürgerinnen und Bürger gleichermaßen profitieren“, sagte Schwesig.

Wichtige Aufgaben gebe es auch im sozialen Bereich. „Ein wichtiger Punkt für die Menschen im Osten ist die Stabilisierung der Rente. Bei uns sind 97 Prozent der Rentnerinnen und Rentner auf die gesetzliche Rente angewiesen. Außerdem liegt mir das Thema Familie und Kinder am Herzen. Die Wiedereinführung der Sprach-Kitas ist da ein zentraler Punkt“, sagte die Ministerpräsidentin. Außerdem müsse der versprochene Zukunftspakt für die Kommunen zügig kommen.

Backhaus begrüßt Urteil zu Campingplatz

Stralsund – Das Landgericht Stralsund hat heute (06.05.2025) entschieden, dass die Regenbogen AG die im Wald gelegene Teilfläche des Campingplatzes auf dem Darß räumen muss. Das Land hatte den Pachtvertrag mit der Firma bereits zum 31. Dezember 2023 gekündigt. Umweltminister Dr. Till Backhaus sieht das Handeln des Landes durch das Urteil bestätigt: „Es ist gut, dass wir nun endlich Klarheit haben.

Viel zu lange schon haben sich das Land und die Regenbogen AG miteinander gestritten. Darunter haben Dauercamper, Gewerbetreibende und die Gemeinde Born zu leiden gehabt. In jedem von der Regenbogen AG angestrengten Prozess konnte sich das Land bisher durchsetzen. Ich gehe daher davon aus, dass das Unternehmen nicht in Berufung gehen wird und wir nun bald einen sauberen Schlussstrich unter das Thema ziehen können.

Zuletzt hatte sich die Familie Voßhall ja einsichtig gezeigt und zugestimmt, dass ein neuer Betreiber den gesamten Campingplatz bewirtschaften kann. Dafür bin ich dankbar und erwarte nun weitere konstruktive Gespräche über eine etwaige Ablöse für die Infrastruktur auf dem Teilstück des Campingplatzes. Hier sollten nicht erneut Gerichte bemüht werden müssen.“

Energiewende und Wertschöpfung vor Ort

Backhaus: „Wir wollen die Energiewende gestalten, nicht erleiden“

„Wir wollen die Energiewende gestalten, nicht erleiden. Und das heißt: mehr Tempo, ja – aber auch mehr Transparenz, mehr Beteiligung, mehr Wertschöpfung vor Ort. Die Energiewende ist nicht nur ein ökologisches und ökonomisches Projekt – sie ist auch ein gesellschaftliches Projekt. Wir müssen sie gemeinsam gestalten – im Dialog, im Respekt vor den unterschiedlichen Perspektiven, aber mit klarer Entschlossenheit. Mecklenburg-Vorpommern will und wird eine Vorreiterregion für den Ausbau der erneuerbaren Energien bleiben“, sagte Mecklenburg-Vorpommerns Klimaschutz- und Umweltminister Dr. Till Backhaus heute im Vorfeld der Zukunftskonferenz „Wind & Maritim“ des WindEnergy Network, die am Abend im Lokschuppen in Rostock stattfindet. Backhaus hält auf der Veranstaltung ein Grußwort. Die Politik versteht er als Brückenbauer zwischen den Interessen der Industrie und den Anliegen der Bürgerinnen und Bürger.

Die Landesregierung nutzt laut Minister Backhaus derzeit alle Spielräume, um Verfahren zur Genehmigung von Windenergie schneller und effizienter zu machen. So wurden in den letzten Jahren in diesem Bereich 122 neue gebührenfinanzierte Personalstellen im Umweltministerium, dem Wirtschaftsministerium und den nachgeordneten Behörden geschaffen. Auch ein Zuständigkeitswechsel bei der Erarbeitung von naturschutzfachlichen Stellungnahmen im April 2023 – weg von den Kreisen, hin zu den staatlichen Ämtern für Landwirtschaft und Umwelt – hat für eine Verfahrensbeschleunigung bei der Genehmigung von Windenergieanlagen gesorgt. Allein 2024 wurden rund 100 naturschutzfachliche Stellungnahmen erstellt.

Insgesamt wurden in 2024 Genehmigungen für 198 Windenergieanlagen an Land mit einer Leistung von mehr als 1.000 Megawatt erteilt – das sind mehr als das Zehnfache zu 2019. Allein im ersten Quartal 2025 kamen weitere 36 Anlagen mit 220 Megawatt hinzu. „Wir sind also auf einem guten Weg. Und dennoch stehen wir auch vor Herausforderungen: Die Zahl der Untätigkeitsklagen gegen die Genehmigungsbehörden steigt. In Regionen mit fehlender Raumplanung, wie in Westmecklenburg, beobachten wir einen Wildwuchs von Einzelanträgen außerhalb von Vorranggebieten. Das ist nicht im Sinne einer geordneten und akzeptierten Energiewende“, differenzierte Minister Backhaus.

Verbesserungspotenzial sieht er auch bei den bundes- und europarechtlichen Vorgaben zur Beschleunigung der Planungs- und Genehmigungsverfahren beim Ausbau der Windenergie. „Gut gemeint ist nicht immer gut gemacht. Wenn die Landesgenehmigungsbehörden bei der Umsetzung von Bundesrecht auf rechtliche Unsicherheiten treffen, werden Verfahren oft verlangsamt als beschleunigt“, sagte er.

Als beeindruckendes Beispiel für den Fortschritt und das Potenzial der Windenergie in unserer Region nannte Minister Backhaus den Baltic Hub von Iberdrola in der Ostsee: Mit den Offshore-Windparks Wikinger, Baltic Eagle und Windanker soll vor der Küste Mecklenburg-Vorpommerns bis 2026 eine Gesamtkapazität von über 1,1 Gigawatt entstehen.

Ein weiteres bedeutendes Offshore-Vorhaben ist das Projekt Gennaker in der südlichen Ostsee, etwa 15 Kilometer nördlich des Darß. Es handelt sich um das bislang größte geplante Offshore-Windprojekt in deutschen Gewässern. Die Behördenbeteiligung ist für Anfang Mai vorgesehen, und die Genehmigung für das zweite Änderungsverfahren wird für November 2025 erwartet.