Hilfe für finanzschwache Kommunen

Berlin – Der Bundesrat hat heute eine Verlängerung des Zeitraumes gefordert, in dem finanzschwache Kommunen Hilfen des Bundes für Investitionen in Anspruch nehmen können. Der Finanzminister von Mecklenburg-Vorpommern begrüßte die Entscheidung: „Angesichts der aktuellen Baukonjunktur brauchen wir einen verlängerten Förderzeitraum“, so Reinhard Meyer.

Die Bundesregierung hatte im Sommer 2015 einen Fonds eingerichtet, um finanzschwache Kommunen bei Investitionen zu unterstützen. Bundesweit sollten 7 Mrd. Euro zur Verfügung stehen, um Kommunen beim Breitbandausbau, dem Schulneubau und städtebaulichen Maßnahmen zu helfen. Allerdings sollte der Abrechnungszeitraum 2022 enden. Der Bundesrat hat daher heute einem Antrag zugestimmt, der von der Bundesregierung eine Verlängerung des Förderzeitraumes um zwei Jahre vorsieht.

Die Länderkammer begründete die Verlängerung damit, dass es sich bei den geförderten Projekten oft um kostenintensive Vorhaben handele, die meist sowohl bei Planungen als auch bei den Bauleistungen ein europaweites Ausschreibungsverfahren vorsehen. Bei Schulprojekten sei man zudem an die Ferienkorridore gebunden, um den laufenden Schulbetrieb nicht zu stören. Nicht zuletzt aber seien die Kapazitäten der Baubetriebe bundesweit ausgeschöpft, so dass oftmals nur wenige oder unverhältnismäßig hohe Ausschreibungsergebnisse erzielt werden. Auch steigende Baupreise führen zu weiteren Abstimmungsprozessen in den Kommunalvertretungen.

Finanzminister Reinhard Meyer stellte sich daher auch hinter den Beschluss des Bundesrates: „Öffentliche Investitionen scheitern derzeit weniger an fehlenden finanziellen Mitteln, sondern vor allem an fehlenden Kapazitäten im Baugewerbe. Wir brauchen daher die Verlängerung des Förderzeitraumes, damit die finanzschwachen Kommunen – wie vom Bund gewünscht – in Stadtentwicklung, Schulen und Breitband investieren können.“

Änderung der Straßenverkehrs-Ordnung

Berlin – Das ist ein wichtiger Schritt nach vorn für den Radverkehr in Deutschland“, zeigte sich Mecklenburg-Vorpommerns Verkehrsminister Christian Pegel am Rande der Bundesratssitzung in Berlin am Freitagmittag erfreut über die abschließende Beratung und Zustimmung des Bundesrates zur Neugestaltung der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO).

„Die neue StVO stärkt den Radverkehr bewusst gegenüber dem Autoverkehr und macht das Radfahren auf unseren Straßen sicherer“, fasste Pegel die unterschiedlichen Neuerungen im Straßenverkehr zusammen. Mit dem Mindestabstand beim Überholen von Radfahrern werde die gleichberechtigte Teilnahme von Radfahrenden am Verkehr genauso deutlich gemacht wie mit dem beim Rechtsabbiegen von LKW nunmehr vorgeschriebenen Schritttempo.

„Gerade die schweren Unfallfolgen für Fußgänger und Radfahrende bei Rechtsabbiegefehlern durch LKW haben die Verkehrsministerkonferenz mehrfach beschäftigt – ich freue mich, dass der Bundesverkehrsminister den auch durch Mecklenburg-Vorpommern besonders betonten Forderungen nach einem wirksamen gesetzlichen Vorgehen gegen diese oft verheerenden Unfallsituationen entsprochen hat“, so Pegel.

Programm „Zukunftsfähige Feuerwehren“

Innenminister der Länder Mecklenburg-Vorpommern und Brandenburg unterzeichnen Vereinbarung für gemeinsame Beschaffung von Waldbrandtanklöschfahrzeugen

Berlin – Der Minister für Inneres und Europa des Landes Mecklenburg-Vorpommern Lorenz Caffier und der Minister für Inneres und Kommunales des Landes Brandenburg Michael Stübgen haben heute in Berlin eine Vereinbarung über die Durchführung eines gemeinsamen Vergabeverfahrens zur Beschaffung von Feuerwehreinsatzfahrzeugen des Typs TLF 5000 (TLF-W Typ Brandenburg) unterzeichnet.

„Wir werden für Mecklenburg-Vorpommern 11 geländegängige Waldbrandtanklöschfahrzeuge über das 50-Millionen-Förderprogarmm für die Feuerwehren anschaffen. Die schlimmen Waldbrände in Lübtheen haben uns allen vor Augen geführt, wie wichtig auch angesichts der Klimaveränderungen die technische Ausstattung unserer Feuerwehren ist. Wir nutzen bereits in Brandenburg vorhandenes Know-how, das beschleunigt das Ausschreibungs- und Vergabeverfahren und durch größere Stückzahlen werden wir sicher am Ende einen anderen Preis erzielen können. So spart uns die gemeinsame Beschaffung Zeit und Geld“, sagte Innenminister Lorenz Caffier. „Ein weiterer Vorteil ist, dass dann beide Bundesländer an der Landesgrenze kompatible Technik haben.“

Brandenburgs Innenminister zeigte sich überzeugt, dass die zusätzliche Kooperation beiden Bundesländern bei der Brandbekämpfung zugutekomme. „Waldbrände kennen keine Landesgrenzen, das muss auch für unsere Bemühungen bei der Brandbekämpfung gelten. Die gemeinsame Vereinbarung unserer Bundesländer bringt Vorteile für alle Seiten. Wir sparen Zeit, wir sparen Geld und wir helfen unseren Feuerwehren beim schwierigen Einsatz gegen die Waldbrände. Deshalb freue ich mich, dass wir unsere Zusammenarbeit weiter intensivieren konnten.“

Mecklenburg-Vorpommern wird nach Abschluss des Vergabeverfahrens, das Brandenburg durchführt, über einen Rahmenvertrag 11 Tanklöschfahrzeuge beziehen. 80 Prozent der Kosten übernimmt das Land und alle Landkreise und kreisfreien Städte erhalten bei Übernahme eines 20%igen Eigenanteils ein solches Fahrzeug, wobei für die Landkreise Ludwigslust-Parchim, Mecklenburgische Seenplatte und Vorpommerns-Greifswald mit Blick auf die Waldflächen jeweils zwei Fahrzeuge vorgesehen sind.

Hass und Hetze im Internet

Innenminister Caffier: Verantwortliche aus der Anonymität des Netzes holen!

Berlin/Schwerin – Mit einer Bundesratsinitiative sagt Mecklenburg-Vorpommern gemeinsam mit Niedersachsen dem Hass im Internet stärker den Kampf an. Die Initiative geht auf eine Beratung der letzten Innenministerkonferenz zurück.

Innenminister Lorenz Caffier sagte heute dazu in seiner Rede im Bundesrat: „Wir alle beobachten, dass insbesondere in sozialen Medien längst nicht nur ein rauer Ton herrscht, sondern unter dem Deckmantel der Anonymität Hass gesät wird. Uns muss bewusst sein, dass Worte irgendwann auch in Taten umschlagen können. Das Internet ist kein rechtsfreier Raum. Wir müssen es unseren Ermittlungsbehörden leichter machen, an die Täter heranzukommen. Ich möchte eine Gesellschaft, in der wir Hass, Hetze und Gewalt immer und überall entschieden entgegentreten. Wenn das bisher im Internet nicht in dem Maß geschieht, wie wir das eigentlich erwarten, dann müssen wir Gesetze ändern. Wir brauchen eine leichtere Identifizierbarkeit, um gegen Beleidigungen und Hass vorzugehen. Es geht ausdrücklich nicht um einen Zwang zu Klarnamen auf Plattformen. Pseudonyme sind weiter möglich, aber der richtige Name muss bei der Registrierung angegeben werden.“

Um sich z.B. bei einer Plattform wie Twitter anzumelden, wählt man heute einen beliebigen Namen und nutzt eine beliebige E-Mail-Adresse. Mit Änderungen am „Netzwerkdurchsetzungsgesetz“ sollen künftig alle Nutzer bei der Registrierung ihren Namen, Adresse und Geburtsdatum angeben müssen. Das Ziel: Im Fall von Straftaten, insbesondere sogenannter Hate-Speech, sollen die Urheber leichter ermittelt werden.

Zudem sollen diese neue Regelung sowie auch die weiteren Regeln des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes auch auf Spieleplattformen ausgeweitet werden. „Soziale Medien wie Facebook oder Twitter sind das Eine. Aber Kommunikation jeder Form, darunter eben auch Hass, findet immer öfter auf Plattformen außerhalb dieser Anbieter statt, z.B. auf Spieleplattformen. Deshalb müssen diese Regeln auch dort gelten“, so der Innenminister.

Ratgeber „Hochbegabung in MV“

Schwerin – In Mecklenburg-Vorpommern soll die Hochbegabung von Kindern so früh wie möglich erkannt und gezielt gefördert werden. Das Land hat in Zusammenarbeit mit der Karg-Stiftung einen Ratgeber für pädagogische Fachkräfte herausrausgegeben, wie sie hochbegabte Schülerinnen und Schüler erkennen und von Anfang an fördern können. Die Broschüre kann auch für Eltern und Hochbegabte selbst ein guter Ratgeber sein. Sie kann im Bildungsministerium bestellt werden und steht im Internet als Download zur Verfügung.

„Hochbegabte Kinder stecken voller Möglichkeiten. Wie viele davon ans Tageslicht und damit zur Entfaltung kommen, hängt ganz entscheidend davon ab, wie wir mit den Kindern umgehen“, sagte Bildungsministerin Bettina Martin. „Wenn es auf zwei Prozent aller Kinder zutrifft, dass ihr Intelligenzquotient höher liegt als 130, dann haben wir in Mecklenburg-Vorpommern mehrere Tausend Hochbegab­te. Damit ist klar, dass die Fragen und Aufgaben, die sich um Hochbegabung ranken, durchaus gesellschaftlich relevant sind und nicht nur eine verschwindend geringe An­zahl Einzelner betrifft. Insgesamt sollen Kinder und Jugendliche in den Schulen in Mecklenburg-Vorpommern die bestmögliche individuelle Förderung erhalten – das gilt von der Hochbegabung bis zu Kindern mit Benachteiligungen“, erklärte Martin.

In dem Ratgeber erfahren Leserinnen und Leser, was genau unter Hochbegabung zu verstehen ist, wie man sie erkennt und wer Beratung anbietet. Außerdem gibt er Auskünfte über Fördermöglichkeiten. Kapitel mit den Regelungen, Angeboten und Projekten in Mecklenburg-Vorpommern ergänzen die allgemeinen Informationen. Dort sind auch entsprechende Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner und viele nützliche Links auf Onlineportale sowie weiterführende Literaturtipps aufgeführt. Der Ratgeber basiert auf den „FAQs zum Thema Hochbegabung“ der Karg-Stiftung, die sich bundesweit in der Hochbegabtenförderung engagiert.

„Alle Kinder und Jugendlichen wollen die Welt entdecken – und einige wollen es ge­nauer wissen! Ein kluges Bildungssystem hilft allen auf ihrem Weg und berücksichtigt daher auch die besonderen Lernbedürfnisse und Leistungspotenziale Hochbegabter und Leistungsstarker. Lange schon kooperieren wir mit dem Land Mecklenburg-Vorpommern. Im Projekt Karg Campus Schule Mecklenburg-Vorpommern werden bis etwa 2022 vier Grund­schulen und vier gymnasiale Leitschulen in ihrer Kompetenz in der Begabtenförderung systematisch weiterentwickelt. Doch auch über diese acht kompetenten Schulstandorte hinaus braucht es ein verbessertes Verständnis im Finden und Fördern Hochbegabter im ganzen Land“, so Ingmar Ahl, Vorstand Zweckerfüllung der Karg-Stiftung.

In Mecklenburg-Vorpommern erfolgt die Hochbegabtenförderung integrativ an allen Schulen. Darüber hinaus gibt es vier staatliche Schulen und eine freie Schule mit eigenen Hochbegabtenklassen. Im Schuljahr 2018/2019 lernten in den 39 Klassen an diesen Schulen insgesamt 678 Schülerinnen und Schüler.

Licht an!

Kleines Lichterfest der Gemeinden Ruhner Berge und Siggelkow

Schwerin/Tessenow – Nachdem im vergangenen Jahr bereits einige Gemeinden feiern konnten, wurden nun auch in den Gemeinden Ruhner Berge (ehemalige Gemeinden Suckow und Tessenow) und Siggelkow Privat- und Geschäftskunden der WEMAG an das WEMACOM-Glasfasernetz angeschlossen. Aus diesem Anlass wurden auch hier die Einwohner zu einem kleinen Lichterfest eingeladen. Im Gemeindehaus Tessenow hat Hans-Jürgen Buchholz, Bürgermeister der Gemeinde Ruhner Berge, gemeinsam mit Reiner Benesch und Michael Hillmann aus dem Vertrieb der WEMAG, symbolisch das Licht eingeschaltet. Dies erfolgte auch im Beisein der Breitkoordinatoren des Landkreises Ludwigslust-Parchim, die sich über diesen Meilenstein sehr freuten und für Gespräche vor Ort bereitstanden. Mit mecklenburgischen Spezialitäten und guten Gesprächen wurde gemeinsam mit den Einwohnern gefeiert.

WEMAG-Vertriebsleiter Michael Hillmann und WEMAG-Mitarbeiter Reiner Benesch nahmen gemeinsam mit Hans-Jürgen Buchholz, Bürgermeister der Gemeinde Ruhner Berge, (v.l.n.r.) weitere Privat- und Geschäftskunden an das WEMACOM-Glasfasernetz in Betrieb. Foto @ WEMAG/Kühnapfel

WEMAG-Vertriebsleiter Michael Hillmann und WEMAG-Mitarbeiter Reiner Benesch nahmen gemeinsam mit Hans-Jürgen Buchholz, Bürgermeister der Gemeinde Ruhner Berge, (v.l.n.r.) weitere Privat- und Geschäftskunden an das WEMACOM-Glasfasernetz in Betrieb. Foto @ WEMAG/Kühnapfel

Im Landkreis Ludwigslust-Parchim surfen bereits rund 2.900 Kunden durch das schnelle Internet der WEMAG. „Auch in den Gemeinden Ruhner Berge und Siggelkow steht das Glasfasernetz. Rund 230 Kunden können schon mit Lichtgeschwindigkeit durch das Internet surfen, circa 200 weitere Kunden befinden sich in der Bereitstellung. Bis Ende März werden alle Kunden diesen Status erreichen. Ein toller Meilenstein, den wir gerne mit Ihnen allen feiern. Damit möchten wir uns gleichzeitig für Ihr Vertrauen in unser Unternehmen bedanken“, so Michael Hillmann, Vertriebsleiter der WEMAG.

Lichterfeste sind eine alte Tradition. Sie wurden im vergangenen Jahrhundert gefeiert, wenn Gemeinden erstmals an das Stromnetz angeschlossen wurden. So wichtig wie damals der Anschluss an das Stromnetz war, so wichtig ist heute der Zugang zum schnellen Internet. „Wir leben in einer digitalen Gesellschaft. Ein Internetzugang nimmt im privaten und beruflichen Leben immer mehr an Bedeutung zu. Wir freuen uns, dass wir dank des Anschlusses ans Glasfasernetz Teil dieser digitalen Zukunft sein können“, sagte Hans-Jürgen Buchholz, Bürgermeister der Gemeinde Ruhner Berge.

Im November 2017 hat die WEMACOM Breitband GmbH vom Landkreis Ludwigslust-Parchim den Zuschlag für den von Bund und Land geförderten Breitbandausbau in drei Gebieten erhalten. Die WEMACOM Breitband GmbH, die das Glasfasernetz betreibt, verfügt über Branchenkenntnis und langjährige Erfahrungen. Mit einem Projekt dieser Größenordnung und Komplexität kann das Unternehmen Kunden gewinnen und sein Glasfasernetz ausbauen. Die hochmodernen Leitungen ermöglichen mit Bandbreiten von 100 bis 1.000 Megabit pro Sekunde die Übertragung großer Datenmengen und bieten im Vergleich zu alten Kupferleitungen erhebliche Vorteile. Internetnutzer könnten nun bequem und ohne „Ladehemmung“ Mediatheken, Online-Shopping und Streaming-Dienste nutzen.

Erhöhung der Regionalisierungsmittel

Berlin – Der Bundesrat hat am Freitagmorgen den Weg für eine Erhöhung der Bundeszahlungen an die Länder für Bestellungen von Eisenbahnnahverkehr, die sogenannten Regionalisierungsmittel, und für Investitionsmittel in Schienen- und Nahverkehrsprojekte, das sogenannte Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG), frei gemacht. Damit reagierte die Bundesregierung auch auf einen früheren Beschluss des Bundesrates, die Mittel für den Eisenbahnnahverkehr deutlich zu erhöhen. Dieser Beschluss war maßgeblich aus Mecklenburg-Vorpommern initiiert worden.

„Wir freuen uns sehr, dass der Bund damit mehr Geld an die Länder gibt, um Regionalverkehr auf der Schiene zu bestellen und in Schienen und Nahverkehr zu investieren, obgleich wir uns eine noch weitergehende Erhöhung der Regionalisierungsmittel im Zeichen des Klimaschutzes gewünscht hätten“, zeigte sich Mecklenburg-Vorpommerns Landesverkehrsminister Christian Pegel erfreut über das schnelle Ergebnis. „Besonders die Änderungen im Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz sind die lange vom Bund geforderte Stärkung des ÖPNV im ländlichen Raum“, so Pegel.

Bislang seien Investitionen in Schiene und sonstigen Nahverkehr nach diesem Gesetz nur in Ballungsräumen möglich gewesen und bei Investitionen von mindestens 50 Millionen Euro. Zudem sei vor allem Neubau gefördert worden. „Das überarbeitete GVFG ist endlich auch in Flächenbundesländern überall anwendbar, hilft auch bei Investitionsvolumina ab zehn Millionen Euro und hilft auch bei der Reaktivierung von Bahnstrecken oder der Grundsanierung von Straßenbahntrassen“, zählt der Verkehrsminister aus Sicht Mecklenburg-Vorpommerns erfreuliche Neuerungen auf.

Ehrenamtliches Engagement in Deutschland

Berlin/Schwerin – Ehrenamtliches Engagement in Deutschland wird künftig mit einer neuen öffentlich-rechtlichen Stiftung unterstützt, die ihren Sitz in Neustrelitz (Landkreis Mecklenburgische Seenplatte) haben wird. Der Bundesrat hat heute dem Gesetz zur Errichtung der Deutschen Stiftung für Engagement und Ehrenamt zugestimmt. Damit gibt es erstmals eine gesamtdeutsche Stiftung zur Förderung ehrenamtlicher Strukturen in der Bundesrepublik.

Innenminister Lorenz Caffier begrüßte in seiner Rede im Bundesrat die Einrichtung der Stiftung und die Standortwahl: „Das, was unsere Gesellschaft trägt, ist das Engagement der Millionen Menschen. Ob im Sport, bei der Feuerwehr, ob in der Kultur, in der Jugendarbeit, beim THW, in der Wohlfahrtspflege oder in den Kirchen: Ohne Ehrenamt würden viele Räder nicht ineinander greifen können. Viele Bundesländer haben mit eigenen Ehrenamtsstiftungen Zeichen gesetzt, um ehrenamtliche Arbeit zu würdigen und zu unterstützen. Deshalb ist es ein gutes Signal und Zeichen der Wertschätzung für das Ehrenamt, dass wir genau das nun auch auf Bundesebene tun und auch auf Bundesebene eine zentrale Anlaufstelle errichtet wird.“

Die Stiftung soll in Abstimmung mit bereits bestehenden Bundesprogrammen ehrenamtliches Engagement insbesondere in strukturschwachen und ländlichen Räumen stärken und sinnvoll unterstützen, zum Beispiel bei rechtlichen und organisatorischen Fragen oder der Beantragung von Fördermaßnahmen.

Dass diese Stiftung nach Neustrelitz kommt, ist auch ein zentrales Ergebnis der Kommission „Gleichwertige Lebensverhältnisse“, die der Bund ins Leben gerufen hatte. Neuansiedlungen von Behörden sollen danach künftig bevorzugt in strukturschwachen Regionen und in Klein- und Mittelstädten vorgenommen werden. Dafür hatte sich auch die Landesregierung von Mecklenburg-Vorpommern eingesetzt.

„Als Minister eines Bundeslandes, das von Strukturschwäche stärker betroffen ist, als andere Regionen und in dem Klein- und Mittelstädte der Normalfall sind und auch als Neustrelitzer, das gebe ich offen zu, bin ich für dieses Signal ausgesprochen dankbar“, so Caffier.

Ministerpräsidentin Manuela Schwesig erklärte: „Ich freue mich, dass es zukünftig eine Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt geben wird. Das ist ein starkes Zeichen für das Ehrenamt in Deutschland. Besonders freue ich mich, dass die Stiftung zu uns nach Mecklenburg-Vorpommern, nach Neustrelitz kommen wird. Wir achten hier das Ehrenamt mit einer eigenen Landesstiftung und sind mit Sicherheit ein guter Platz auch für die Bundesstiftung. Es ist wichtig, zukünftig noch mehr dafür zu tun, dass Frauen, Männer, Jugendliche, die sich im Ehrenamt engagieren, unterstützt werden. Wir werden unseren Beitrag dafür leisten.“

Bereitschaft zur Organspende soll gestärkt werden

Berlin – Um die Zahl der Organspenden zu erhöhen, soll die Spendenbereitschaft gestärkt werden. Der Bundesrat hat das vom Bundestag dazu beschlossene Gesetz am 14. Februar 2020 gebilligt.

Es sieht vor, dass Bürgerinnen und Bürger künftig regelmäßig nach ihrer Organspendebereitschaft gefragt werden. Die Ausweisstellen von Bund und Ländern werden deshalb angehalten, ihre Kunden bei der Beantragung, Verlängerung oder Abholung von Personalausweisen, Pässen oder eID-Karten darauf hinzuweisen, dass sie eine Erklärung zur Organ- und Gewebespende abgeben können, und ihnen Informationsmaterial auszuhändigen. Zugleich müssen die Ausweisstellen sicherstellen, dass eine Erklärung zur Organ- und Gewebespende vor Ort auch möglich ist. Hausärzte sollen ihre Patienten ebenfalls regelmäßig darauf hinweisen, dass sie sich für eine Organspende entscheiden können.

Damit die Bürgerinnen und Bürger ihre Spendebereitschaft möglichst einfach dokumentieren, aber auch jederzeit ändern und widerrufen können, wird ein bundesweites Online-Register eingerichtet. Krankenhäuser erhalten hierauf Zugriff. Damit wird ein Überblick über potentielle Organspenden geschaffen.

Daran, dass Organspenden in Deutschland nur mit ausdrücklicher Zustimmung erlaubt sind, ändert sich durch den Gesetzesbeschluss nichts. Er steht deshalb für die so genannte erweiterte Entscheidungslösung und geht auf eine Gruppe von Bundestagsabgeordneten um Annalena Baerbock (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) und Karin Maag (CDU/CSU) zurück. Im parlamentarischen Verfahren nicht durchsetzen konnte sich die so genannte „doppelte Widerspruchslösung“ von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) und Karl Lauterbach (SPD). Hiernach wäre künftig jeder Spender gewesen, es sei denn, er hätte aktiv widersprochen.

Der Bundespräsident muss das Gesetz jetzt noch unterzeichnen. Dann kann es im Bundesgesetzblatt verkündet werden. Ein Jahr später soll es in Kraft treten.

In einer begleitenden Entschließung wendet sich der Bundesrat gegen die Pflicht der Ausländerbehörden, Personen bei der Beantragung von Passersatzpapieren über die Möglichkeit einer Organspende zu informieren. Das System der Organspende sei Ausländerinnen und Ausländern vielfach fremd, erläutert er. Betroffene könnten deshalb fälschlicherweise denken, dass die Entscheidung über aufenthaltsrechtliche Anträge mit der Bereitschaft zur Organspende verknüpft sei. Dieser Eindruck müsse unbedingt vermieden werden. Die Bundesregierung solle die Informationspflicht der Ausländerbehörden deshalb wieder aufheben.

Außerdem bittet der Bundesrat um eine Einschätzung der Kosten, die den Länder dadurch entstehen, dass die zuständigen Stellen die Vor-Ort-Abgabe einer Erklärung zur Organ- und Gewebespende sicherstellen müssen.

Die Entschließung geht nun weiter an die Bundesregierung. Sie entscheidet, ob sie das Anliegen der Länder aufgreift. Feste Fristen gibt es dafür nicht.