Gesundheitswirtschaft M-V im Kino

Schulte: Erfolgsbranche mit Innovationskraft, Expertise und wirtschaftlicher Schlagkraft

Rostock – Mecklenburg-Vorpommerns Gesundheitswirtschaft im Kino – mit einer Bewegtbildkampagne unter dem Titel „DAS Gesundheitsland Mecklenburg-Vorpommern“ präsentierte die BioCon Valley® GmbH Unternehmen und Einrichtungen der Gesundheitswirtschaft am Dienstag (16.04.) im Theater des Friedens in Rostock.

„Die Gesundheitswirtschaft in Mecklenburg-Vorpommern ist eine Erfolgsbranche im Land. Über die Filmpremiere, bei der in kurzen Clips Unternehmen der Branche vorgestellt werden, sollen Innovationskraft, Expertise und wirtschaftliche Schlagkraft der Gesundheitswirtschaft dargestellt werden. Ziel ist es, die Leistungsfähigkeit unserer Gesundheitswirtschaft national und international noch deutlicher zu machen. Zugleich soll diese Form der professionellen Produkt- und Unternehmenspräsentation auch Fachkräfte motivieren, bei uns im Land tätig zu werden“, sagte der Staatssekretär im Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Jochen Schulte.

Die BioCon Valley® GmbH, das Netzwerk der Gesundheitswirtschaft für Mecklenburg-Vorpommern, hat neun Kurzfilme von und mit verschiedenen kleinen und mittleren Unternehmen produziert, die in Rostock zum ersten Mal öffentlich aufgeführt wurden. Folgende Unternehmen sind Teil der Kampagne: Osentec GmbH aus Neubrandenburg, Cortronik GmbH aus Rostock, arztkonsultation ak GmbH aus Schwerin, GWA Hygiene GmbH aus Stralsund, RoweMed AG aus Parchim, Speed Care Mineral GmbH aus Neubrandenburg, LiEBAU Orthopädietechnik GmbH aus Rostock Lütten Klein, IMAGE Information Systems Europe GmbH aus Rostock und die Miltenyi Biotec B.V. & CO. KG aus Teterow.

„Die Kurzfilme präsentieren Unternehmen der Gesundheitswirtschaftsbranche aus Mecklenburg-Vorpommern, die hochspezialisierte Produkte für einen Kreis häufig ebenfalls hochspezialisierter potentieller Kunden anbieten. Abgebildet wird die große Bandbreite der Branche von intelligenten Schuheinlagen über Softwarelösungen für die radiologische Bildverarbeitung oder Videosprechstunden bis hin zu pharmazeutischen Produkten ist alles dabei“, sagte Schulte.

Die jährlich vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz veröffentlichten Daten der Gesundheitswirtschaftlichen Gesamtrechnung (GGR) zeigen, dass die Gesundheitswirtschaft in Mecklenburg-Vorpommern ein verlässlicher Wachstumsfaktor für Bruttowertschöpfung und Beschäftigung ist. So erzeugte die Gesundheitswirtschaft im Land im Jahr 2021 eine Bruttowertschöpfung von insgesamt 6,5 Milliarden Euro.

Damit ist sie für 14,6 Prozent der Wertschöpfung in der Gesamtwirtschaft verantwortlich. Neben der Bruttowertschöpfung trägt die Gesundheitswirtschaft in hohem Maße zur Beschäftigungssicherung bei. In Mecklenburg-Vorpommern sind ca. 160.000 Arbeitsplätze in der Gesundheitswirtschaft angesiedelt. Bezogen auf die Gesamtwirtschaft bedeutet dies, dass 21,3 Prozent aller Arbeitsplätze in der Gesamtwirtschaft auf die Gesundheitswirtschaft entfallen. Das ist bundesweit der höchste Anteil (Deutschland gesamt: 17,4 Prozent).

Fleisch- und Wurstersatz

Wirtschaftsministerium fördert Entwicklung von gesundem Fleisch- und Wurstersatz

Gadebusch – Wirtschaftsminister Reinhard Meyer hat heute einen Zuwendungsbescheid an die Günter Puttkammer Fleischwaren-Spezialitäten GmbH in Gadebusch übergeben.

Das 1984 gegründete, familiengeführte Unternehmen plant eine neue Produktlinie von vegetarischen und veganen Fleisch- und Wurstsurrogaten. Dabei will das Unternehmen auf Aromen und andere Zusatzstoffe verzichten. Gleichzeitig soll durch die Kombination verschiedener Eiweißquellen die biologische Wertigkeit erhöht werden, wodurch sich die Produkte für eine vollwertige vegane Ernährung eignen.

Wirtschaftsminister Reinhard Meyer: „Wer nicht mit der Zeit geht, geht mit der Zeit. Deshalb ist es so wichtig, dass Unternehmen sich und ihre Produktlinien immer weiterentwickeln. Angesichts der steigenden Nachfrage nach nachhaltigen Ernährungslösungen und zunehmender Bedenken hinsichtlich der Umweltauswirkungen der Fleischproduktion ist die Entwicklung von Fleischsurrogaten von entscheidender Bedeutung. Der Zuwendungsbescheid ermöglicht es dem Unternehmen, die Entwicklung von Fleischalternativen zu intensivieren, die nicht nur den Geschmack und die Textur von traditionellem Fleisch nachahmen, sondern auch eine nachhaltige und gesunde Ernährung fördern.“

Die Gesamtinvestition beträgt knapp 450.000 Euro. Das Wirtschaftsministerium unterstützt das Vorhaben aus Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) in Höhe von rund 158.000 Euro.

In der Förderperiode 2014 – 2020 standen Mecklenburg-Vorpommern aus dem Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) für die Förderung der wirtschaftsnahen Forschung insgesamt 218 Millionen Euro zur Verfügung. In der aktuellen Förderperiode (2021 – 2027) sind es insgesamt 266 Millionen Euro. Davon werden im Rahmen der aktuellen FuEuI-Richtlinie insgesamt 134 Millionen Euro für die einzelbetriebliche FuE-Förderung und etwa 102 Millionen Euro für die Verbundforschungsförderung eingesetzt.

Im Zeitraum 2015 – 2023 wurden damit im Rahmen der geltenden FuEuI-Richtlinie Zuschüsse von insgesamt 207,3 Millionen Euro für 662 Vorhaben bewilligt. Auf die Forschungseinrichtungen des Landes entfielen davon Zuschüsse in Höhe von 73,9 Millionen Euro für 182 Projekte.

Flächendeckendes Rufbussystem in M-V

Gadebusch – Zum Start des neuen flächendeckenden Rufbussystems in Mecklenburg-Vorpommern nahmen im Landkreis Nordwestmecklenburg Ministerpräsidentin Manuela Schwesig, Verkehrsminister Reinhard Meyer, Landrat Tino Schomann vom Landkreis Nordwestmecklenburg, der Geschäftsführer der VMV-Verkehrsgesellschaft Mecklenburg-Vorpommern Daniel Bischof sowie der Geschäftsführer des Verkehrsunternehmens Nahbus Nordwestmecklenburg Jörg Lettau an einer feierlichen Veranstaltung am Bahnhof Gadebusch teil. Mit dem neuen fahrplanbasierten Rufbus setzt das Verkehrsunternehmen Nahbus seit März 2024 ein klima- und umweltfreundliches Ausrufezeichen.

„Es ist großartig, dass wir heute den Startschuss für den Aufbau eines landesweiten Rufbussystems in Mecklenburg-Vorpommern geben können. Rufbusse erweitern unser Netz öffentlicher Verkehrsmittel, und zwar auf den letzten Kilometern. Sie schließen die kleinen Gemeinden und Dörfer in unserem Land an die regionalen Buslinien und Bahnstrecken an. In einigen Landkreisen gibt es solche Rufbusse ja schon länger. Dass wir das System nun auf das ganze Land ausweiten und dann auch noch mit einer landesweiten Rufbus-Hotline, ist eine enorme Leistung und ein wichtiger Schritt zur Umsetzung der Mobilitätsoffensive Mecklenburg-Vorpommern. Das Ziel unserer Mobilitätsoffensive ist, dass alle Bürgerinnen und Bürger am öffentlichen Nahverkehr teilnehmen können, in den großen Städten genauso wie in den kleinen Dörfern“, sagte Manuela Schwesig, Ministerpräsidentin des Landes Mecklenburg-Vorpommern.

Der Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit, Reinhard Meyer betonte: „Wir schaffen ein Landesmobilitätsnetz mit flächendeckenden schnellen vertakteten Bahn- und Busangeboten und Rufbussen, die auch die kleinsten Dörfer des Landes erreichen. So entstehen die Grundlagen, um für die Menschen in Mecklenburg-Vorpommern einen nachhaltigen Umstieg auf klimafreundliche öffentliche Verkehrssysteme in den Städten aber insbesondere auch in den ländlichen Räumen einzuleiten. Das geht aber nicht von heute auf morgen. Deshalb gehen wir schrittweise voran. Mit dem Startschuss für das Rufbussystem im Landkreis Nordwestmecklenburg kommen wir einen wichtigen weiteren Schritt voran.“

Neben dem Landkreis Nordwestmecklenburg bietet auch Ludwigslust-Parchim bereits heute flächendeckend Rufbusse an. In der Mecklenburgische Seenplatte kann man ab dem 01. Mai 2024 im ganzen Kreis das Angebot des Rufbussystems „ILSE“ nutzen. Auch im Landkreis Rostock wird das bereits erfolgreiche gewachsene Rufbusangebot voraussichtlich noch in diesem Jahr auf die gesamte Fläche des Landkreises erweitert werden. Die Realisierung eines flächendeckenden Rufbussystems und die Umsetzung der festgelegten Qualitätskriterien ist im Landkreis Vorpommern-Greifswald in einigen Teilbereichen bereits auf gutem Weg, hier sind durch die Akteure vor Ort aber noch weitere Schritte bis zum Ziel einer Flächendeckung zu gehen. Im Landkreis Vorpommern-Rügen wird schrittweise bis 2026 ein Rufbussystem aufgebaut, auch hier sollen erste Gebiete noch 2024 erschlossen werden.

Landrat Tino Schomann ergänzte: „Das Leben auf dem Land hat besonders in Nordwestmecklenburg einen großen Reiz. Mit dem System des Rufbusses nimmt es an Attraktivität sogar noch zu, denn so sind die Bürgerinnen und Bürger gut an die regionale Infrastruktur angebunden und können gleichzeitig das Landleben genießen. Der Rufbus ist auf jeden Fall ein Zugewinn für Jung und Alt gleichermaßen.“

„Mit der geplanten flächendeckenden Umsetzung des landesweiten Rufbussystems ermöglichen wir im ländlichen Raum mehr Teilhabe. Nach der Einführung des Deutschlandtickets folgt nun die dringend notwendige Angebotsausweitung. Für die enge Partnerschaft in der Zusammenarbeit mit den Landkreisen und den Verkehrsunternehmen des Landes zur Realisierung dieser ambitionierten Mobilitätsmöglichkeit für die Fahrgäste möchte ich mich herzlich bedanken“, so Daniel Bischof, Geschäftsführer der VMV-Verkehrsgesellschaft Mecklenburg-Vorpommern mbH.

„Mit der Unterstützung des Landes Mecklenburg-Vorpommern setzen wir in Nordwestmecklenburg die Verknüpfung der geplanten Netzebenen ganzjährig an sieben Tagen in der Woche um. Wir hoffen, dass es uns damit zukünftig gelingt, in der Fläche keine Ferienfahrpläne mehr anbieten zu müssen“, sagte Jörg Lettau Geschäftsführer der Nahbus Nordwestmecklenburg.

Der Bürgermeister von Gadebusch, Arne Schlien, zitierte Franz Müntefering „Mobilität ist eine Grundlage unseres Wohlstandes“. Schlien führt weiter aus: „Den Wohlstand in unserem Land haben wir besonders den Menschen zu verdanken, denen wir mit dem Rufbus ihre Mobilität zurückgeben wollen. Im ländlichen Raum ist das neue Rufbussystem von Nahbus eine Chance, gerade für unsere älteren Mitbürger, mobil am Leben teilzunehmen. Als Gadebuscher Bürgermeister danke ich allen, die am Aufbau der flächendeckenden Rufbussysteme in unserem Bundesland Mecklenburg-Vorpommern erfolgreich mitwirken.“

Ministerpräsidentin Manuela Schwesig übergab zudem einen Zuwendungsbescheid über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Rufbusverkehren im öffentlichen Personennahverkehr im Land Mecklenburg-Vorpommern (ÖPNV) für das Jahr 2024 in Höhe von rund 1,45 Millionen Euro an den Landrat Tino Schomann. Das Wirtschaftsministerium unterstützt über die VMV-Verkehrsgesellschaft Mecklenburg-Vorpommern das Vorhaben aus Landesmitteln. Insgesamt wird der Aufbau und Betrieb eines landesweiten Rufbussystems 2024 mit 13,5 Millionen Euro gefördert, nachdem bereits 2023 für den Aufbau der Systeme 13 Millionen Euro bereitgestellt wurden. Eine Finanzierung sieht das Land auch für die Folgejahre vor.

Im neuen fahrplanbasierten Rufbus-Konzept von Nahbus ist der Rufbus MV auf insgesamt 33 Rufbus-Linien im Landkreis Nordwestmecklenburg unterwegs, die nach einem festen Fahrplan verkehren. Wer auf einer dieser Rufbus-Linien mitfahren möchte, muss zuvor seinen Einstiegswunsch bei Nahbus anmelden, da die Haltestelle sonst nicht angefahren wird. Telefonisch können Rufbus-Anmeldungen unter folgender Nummer aufgegeben werden: 0385/555 733 40. Die Bestellung ist mindestens eine Stunde vor Abfahrtzeit aufzugeben. Der Rufbus MV in Nordwestmecklenburg verkehrt von Montag bis Samstag von 05.00 bis 22.00 Uhr und an Sonn- und Feiertagen von 08.00 bis 20.00 Uhr, die genauen Bedienzeiten der einzelnen Rufbuslinien entnehmen Sie bitte den Fahrplänen. Für eine Fahrt mit dem Rufbus MV bei Nahbus wird der reguläre Nahbus-Tarif fällig, d.h. Sie bezahlen die Strecke von Ihrer Einstiegshaltestelle bis zu Ihrer letztendlichen Zielhaltestelle. Das Deutschland-Ticket wird in den Rufbussen anerkannt. Weitere Informationen zum Rufbus MV von Nahbus finden Sie hier:

Die landesweite Fahrplanauskunft „MV FÄHRT GUT“ für Mecklenburg-Vorpommern berücksichtigt alle Änderungen des neuen Fahrplans. Die kostenlose App des Landes enthält alle Fahrplandaten des ÖPNV in M-V und steht für Android und iOS zur Verfügung (www.fahrplanauskunft-mv.de).

Das Land Mecklenburg-Vorpommern gewährt im Rahmen seiner Mobilitätsoffensive Mecklenburg-Vorpommern finanzielle Zuwendungen für den Aufbau, die Vorhaltung und den Betrieb kommunaler Rufbussysteme als Bestandteil des landesweiten Rufbussystems unter Beachtung von festgelegten Qualitätskriterien.

#startklar.digital: 300 Lehrkräfte bilden sich weiter

Oldenburg: Große Nachfrage zeigt das starke Engagement im Bereich der digitalen Bildung

Schwerin – Zu der Fortbildungsreihe #startklar.digital im Regionalen Beruflichen Bildungszentrum-Technik (RBB) in der Landeshauptstadt treffen sich heute mehr als 300 Lehrkräfte, Schulleitungen, Vertreterinnen und Vertreter der Schulträger aus dem Schulamtsbereich Schwerin. „Die große Nachfrage zeigt uns, mit welchem besonderen Interesse und Engagement unsere Pädagoginnen und Pädagogen digitalen Unterricht gestalten“, erklärte Ministerin Simone Oldenburg anlässlich des Veranstaltungsstarts in Schwerin.

So vielfältig die Möglichkeiten für digital gestütztes Lehren und Lernen sind, so vielfältig sind auch die Ideen zur Unterrichtsvorbereitung und -gestaltung mithilfe neuer Tools und Methoden. Um sich optimal vorzubereiten, konnten die Teilnehmerinnen und Teilnehmer aus einem breiten Angebot von 47 Workshops und Impulsen auswählen. Dabei standen Angebote von der Grund- bis zur Berufsschule zur Auswahl.

„Neue hybride Lernformate zu etablieren und die Arbeit mit dem landesweiten Lernmanagementsystem ‚itslearning‛ stehen bei der Fortbildung im Mittelpunkt. Die Online-Plattform wird bereits seit vielen Jahren von unseren Lehrkräften, Schülerinnen und Schülern genutzt“, so die Ministerin. Neben dem Einsatz von Tablets, Smartboards und digitalen Anwendungen im Unterricht stehen auch die Chancen und Risiken Künstlicher Intelligenz in der Schule im Fokus.

Organisator des Fortbildungsangebotes ist das Medienpädagogische Zentrum (MPZ) des Bildungsministeriums. Die Multiplikatorinnen und Multiplikatoren sind in den Schulen des Landes tätig, geben ihr Wissen vor Ort an die Lehrerinnen und Lehrer weiter und begleiten den Übergang in eine digitale Bildungslandschaft.

Änderungen der Landesbauordnung

Schwerin – Die Landesregierung hat heute den Weg für Anpassungen der Landesbauordnung und anderer Gesetze mit zwei zentralen Zielen freigemacht. Zum einen gehe es um die Beschleunigung von Genehmigungsverfahren beim Schaffen von neuem Wohnraum in vorhandenen Bestandsbauten, so Bauminister Christian Pegel. Zum anderen solle die Nutzung Erneuerbarer Energien beim Bauen erleichtert werden.

So sollen Außeneinheiten von Wärmepumpen bis zwei Meter Höhe und drei Meter Breite künftig keine Abstandsflächen mehr erfordern. „Dies betont die Bedeutung von Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien, beseitigt Rechtsunsicherheiten und schafft Planungsklarheit für Bauherr und Entwurfsverfassende. Außerdem werden die Abstandserfordernisse für Solarthermie- und Photovoltaikanlagen auf Dächern gelockert. Damit können Anlagen insbesondere auf Reihen- und Doppelhäusern größer dimensioniert werden. Ziel ist, auf möglichst vielen Dächern Solaranlagen zu installieren“, so Landesbauminister Christian Pegel.

Weiterhin soll der Dachgeschossausbau zu Wohnzwecken genehmigungsfrei gestellt werden. „Damit soll eine besonders einfache Möglichkeit, neuen Wohnraum ohne zusätzliche Flächenversiegelung und ohne zunächst in komplexen Bauplanungsverfahren neue Baugebiete schaffen zu müssen, ermöglicht werden“, erläutert Bauminister Christian Pegel.  Ferner soll eine Verfahrensänderung bei der Genehmigung im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren zur Beschleunigung bei der Schaffung dieses zusätzlichen Wohnraums führen.

Außerdem wird die in vielen kommunalen Satzungen vorgesehene Verpflichtung zur Schaffung von zusätzlichen Stellplätzen entfallen, wenn in einem Gebäude Wohnungen geteilt oder Wohnraum durch Umnutzung, Aufstocken des Gebäudes oder Ausbau des Dachraums geschaffen wird. „Auch hier soll es einfacher werden, wenn diese schnelle und unkomplizierte Weise genutzt wird, zusätzlichen Wohnraum zu schaffen“, so der Minister. Hierfür hat die Landesregierung auf seiner heutigen Sitzung die Durchführung der Verbändeanhörung freigegeben.

Netzwerktreffen der Windenergiebranche

Staatssekretärin Jesse: Ausbau erneuerbarer Energien ist eine große Chance für Wirtschaft im Land

Rostock – Die 13. „Wind & Maritim“ ist das größte Netzwerktreffen der Windenergiebranche im Norden Deutschlands. Über 120 Branchenexperten kommen heute und morgen in Rostock zusammen, um über aktuelle Entwicklungen zu sprechen.

„Als Küsten- und Flächenland“, so Staatssekretärin Ines Jesse in ihrer Rede auf der „Wind & Maritim“, „kommt Mecklenburg-Vorpommern eine zentrale Rolle bei der Erzeugung, Speicherung und Verteilung nachhaltiger Energieträger zu.“ Nicht nur Onshore – also der Windenergie an Land – sondern auch Offshore – der Windenergie auf See – kommt unserem Bundesland eine Schlüsselposition für das Gelingen der Energiewende zu.

„Die Ziele, die der Bund gesetzt hat, sind ehrgeizig: 30 Gigawatt Offshore-Wind bis 2030 und 70 Gigawatt bis zum Jahr 2045. Aktuell sind in Deutschland über 8,5 Gigawatt Offshore-Windenergie in Betrieb, davon 1,35 Gigawatt in der Ostsee. Fest steht, dass das Ausbautempo weiter beschleunigt werden und die Akzeptanz vor Ort gegeben sein muss, um diese Ziele zu erreichen.“

Zentrale Bedeutung hätten dabei insbesondere die Seehäfen. „Der Erfolg von Offshore-Windparkprojekten“, so Staatssekretärin Jesse, „hängt auch davon ab, einen möglichst großen Anteil der Komponenten bereits an Land vorzufertigen.“ Allerdings fehle es nach wie vor an einer auskömmlichen Finanzierung des Bundes für die Hafeninfrastruktur. So sei der gesetzlich festgelegte Beitrag seit 2005 mit 38 Mio. EUR jährlich unverändert.

„Die Küstenländer haben berechnet, dass sich der erforderliche Bundesbetrag mindestens auf 400 Millionen Euro erhöhen müsste. Es ist höchste Zeit, dass die Bundesrepublik diese national bedeutsame Infrastruktur auch zu einer gemeinsamen Aufgabe macht und sich endlich für den Ausbau und Unterhalt engagiert, damit die Häfen auch künftig in der Lage sind, ihren Aufgaben für die gesamte Bundesrepublik nachzukommen.“

„Der Ausbau der erneuerbaren Energien ist aber nicht nur eine große Herausforderung“, so Staatssekretärin Jesse, „er bietet auch eine große Chance, unser Wirtschaftswachstum anzukurbeln. Mit Investitionen in saubere Energietechnologien schaffen wir nicht nur Arbeitsplätze in der Wirtschaft, sondern stärken auch unsere nationale Energieunabhängigkeit und erhöhen unsere Wettbewerbsfähigkeit auf dem globalen Markt.

Die erneuerbaren Energien sind eine Quelle für Innovation, technologischen Fortschritt und wirtschaftliche Stabilität. Es ist an der Zeit, dass wir den Übergang zu einer nachhaltigen Energiezukunft vorantreiben und die wirtschaftlichen Chancen, die damit einhergehen, voll ausschöpfen. Als Regierung schaffen wir die Rahmenbedingungen, um die Investitionen in erneuerbare Energien attraktiv zu machen und unsere Wirtschaft auf diesen Pfad zu lenken.“

Schornsteinfeger sind Teil der Energiewende

Schwerin – Die Schornsteinfeger-Innung MV hat heute zur Mitgliederversammlung nach Schwerin geladen. Wirtschaftsstaatssekretär Jochen Schulte nutzte die Gelegenheit, um auf der Innungsversammlung die bedeutende Rolle der Schornsteinfegerinnen und Schornsteinfeger bei der Energiewende zu würdigen.

„Zurzeit erfährt Ihr Handwerk den wahrscheinlich größten Transformationsprozess in seiner Geschichte“, unterstrich Schulte einleitend. Hintergrund ist die Novelle des Gebäudeenergiegesetzes und der damit angestrebte fast vollständige Ersatz fossiler Feuerungsanlagen durch Wärmepumpen und Fernwärme. „Dadurch“, so Staatssekretär Schulte, „wird die Tätigkeit im Schornsteinfegerhandwerk grundsätzlich neu definiert. Schornsteinfegerinnen und Schornsteinfeger sind somit ein wichtiger Teil der Energiewende.“

Zudem lobte der Staatssekretär die Aktivitäten der Innung zur Sicherung des eigenen Nachwuchses. Mit der Kampagne „komminsteamschwarz“ sei es gelungen, bereits vier Monate vor dem Ausbildungsstart das Vorjahresniveau an Ausbildungsverträgen zu erreichen.

Das sei auch deshalb wichtig, weil in den kommenden elf Jahren fast jeder zweite Kehrbezirksinhabende in den Ruhestand gehen wird. Für Mecklenburg-Vorpommern mit 166 Kehrbezirken bedeutet das, dass pro Jahr sieben Schornsteinfegermeister und -meisterinnen zur Verfügung stehen müssten. Mit der Ausbildungskampagne sei das Handwerk auf dem richtigen Weg.

Sportfördergruppe der Landespolizei MV

Schwerin – Innenminister Christian Pegel und Sportministerin Stefanie Drese haben die aktualisierte Vereinbarung für die Sportfördergruppe der Landespolizei Mecklenburg-Vorpommern unterzeichnet.

„Mit den neuen Anpassungen der Vereinbarung geben wir den Athletinnen und Athleten der Sportfördergruppe mehr Sicherheiten, dass unter anderem die Ausbildung ganz nach den Anforderungen der Spitzensportlerinnen und -sportler flexibel gestaltet werden kann, aber auch, dass sie bei Unfällen umfassend abgesichert sein werden“, sagt Minister Christian Pegel und:

„Seit 2008 geben wir jungen Spitzensportlerinnen und- sportlern in unserem Land die Möglichkeit, neben ihrer sportlichen Karriere auch eine berufliche Laufbahn in der Landespolizei zu wählen. Mit der Aufnahme in der Sportfördergruppe haben die jungen Menschen den notwendigen Freiraum, sich intensiv auf ihren Hochleistungssport zu konzentrieren, und zugleich die Gewissheit einer gesicherten beruflichen Zukunft bei der Landespolizei nach Beendigung ihrer – hoffentlich auch für unser Land erfolgreichen – sportlichen Karriere.“

„Die meisten Leistungssportlerinnen und Leistungssportler müssen sich während des Leistungssports auf den Berufseinstieg vorbereiten. Denn Leistungssport wird in einem Lebensabschnitt betrieben, in dem zugleich die Grundlagen für eine spätere berufliche Karriere gelegt werden. Das Meistern dieser Doppelbelastung fordert mir den größten Respekt ab“, betont Sportministerin Stefanie Drese.

„Es ist deshalb ein großes Anliegen der Landesregierung, die duale Karriere unserer Spitzenathleten dahingehend zu unterstützen, dass sie ausreichend Freiräume für Trainings- und Wettkampfzeiten bekommen und im späteren Leben keine Nachteile auf dem Arbeitsmarkt haben. Die Sportfördergruppe der Landespolizei MV ist ein wichtiger Baustein in der Leistungssportförderung Mecklenburg-Vorpommerns.“

Alle zwei Jahre werden bis zu fünf Männer und Frauen in die Sportfördergruppe eingestellt. Die Bewerbungszahlen variieren. Für die Einstellung im Jahr 2024 gibt es aktuell fünf Bewerbungen.

„Seit der Einrichtung haben sich insgesamt 31 Leistungssportlerinnen und –sportler unseres Landes in einem Auswahlverfahren hierfür qualifiziert. Unterstützt vom Landessportbund und vom Olympiastützpunkt können Spitzenathleten Polizeiausbildung, Training und Wettkampf optimal miteinander in Einklang bringen. Und die Erfolgshistorie von Ruderer Hannes Ocik, Leichtathlet Tom Gröschel, Bahnradsportler Stefan Nimke oder Stabhochspringerin Martina Strutz zeigt, dass unser gewähltes Konzept aufgeht“, so der Innenminister.

Die Sportart sei nicht entscheidend, solange die Bewerberinnen und Bewerber die folgenden Voraussetzungen erfüllen: Zugehörigkeit zum Olympiakader, Perspektivkader, Ergänzungskader oder Nachwuchskader 1 und 2, eine sportliche Empfehlung des Olympiastützpunktes MV und die Mitgliedschaft in einem Sportverein des Landes MV.

Drese: „Mein Dank geht an das Innenministerium und die Landespolizei für das Engagement und das klare Bekenntnis zum Leistungssport. Es ist dem Sportministerium bewusst, dass die individuelle Ausbildung der Sportlerinnen und Sportler viele personelle und finanzielle Ressourcen bindet.“

Die Ausbildung zur Polizeimeisterin bzw. zum Polizeimeister findet an der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung, Polizei und Rechtspflege (FHöVPR) des Landes Mecklenburg-Vorpommern in Güstrow statt. Neben Trainingsmöglichkeiten vor Ort sind die Olympiastützpunkte gut erreichbar. Die Ausbildung wird für die Sportlerinnen und Sportler von regulär zwei auf drei Jahre und sechs Monate (in Ausnahmefällen auch länger) gestreckt. Dabei sind die Sportlerinnen und Sportler von August/September bis Ende Januar an der FH Güstrow und die übrige Zeit freigestellt für Training und Wettkampf.

Mit dem erfolgreichen Abschluss der Ausbildung ist die Übernahme in den Polizeidienst des Landes MV garantiert. Den Absolventinnen und Absolventen stehen verschiedene Dienstzweige innerhalb der Landespolizei sowie der Aufstieg in die Laufbahngruppe 2 – der sogenannte gehobene Dienst – offen und sie können weiterhin ihrem Leistungssport aktiv nachgehen. Als Mitglied der Sportfördergruppe repräsentieren sie die Landespolizei auch in sportlichen Wettkämpfen.

Schnell laden. Sicher pausieren.

Test für Schnell-Ladestationen gestartet / Jesse: Engmaschiges Netz an Ladestationen wichtig – MV hat noch Luft nach oben

Schwerin – „Schnell laden. Sicher pausieren. Besser unterwegs“ – unter diesem Motto hat der Auto Club Europe e.V. (ACE) heute in Schwerin seinen Test für Schnell-Ladestationen in Mecklenburg-Vorpommern offiziell gestartet. „Ein engmaschiges Netz an Ladestationen ist für Mecklenburg-Vorpommern wichtig. Unsere Urlauber sollen die Möglichkeit bekommen, mit ihren Elektroautos das ganze Land zu bereisen.

Und auch für die Bürgerinnen und Bürger unseres Landes soll mit gut erreichbaren Ladestationen ein Umstieg auf dieses Antriebssystem einfacher werden. Wir haben im Land zweifellos noch Luft nach oben. Insgesamt ist auf niedrigem Niveau ein stetiger Zuwachs an Ladepunkten im öffentlichen Raum zu verzeichnen. Um ein attraktives, unkompliziertes Angebot für Einheimische und Gäste zu bieten, ist ein weiterer Zuwachs klares Ziel“, sagte die Staatssekretärin im Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Ines Jesse.

In Mecklenburg-Vorpommern gibt es – Stand Oktober 2023 – nach Angaben der Bundesnetzagentur insgesamt 1.359 öffentliche Ladepunkte im Land, davon 381 Schnell-Ladepunkte. In Mecklenburg-Vorpommern waren zu Beginn dieses Jahres 20.745 Elektro-Kraftfahrzeuge zugelassen – von 884.277 Fahrzeugen landesweit. Bislang war die Ladeinfrastruktur-Förderung des Bundes im Wesentlichen an die Zulassungszahlen an Elektrofahrzeugen der jeweiligen Bundesländer geknüpft.

So gab es für Mecklenburg-Vorpommern vergleichsweise geringe Förderkontingente. In ganz Deutschland soll jetzt ein flächendeckendes, bedarfsgerechtes und nutzerfreundliches Schnellladenetz – das sogenannte Deutschlandnetz – entstehen. Dafür hat der Bund im Nachgang von Ausschreibungen privatwirtschaftliche Unternehmen mit der Errichtung und dem Betrieb von Schnellladepunkten beauftragt.

Die bundesweit mehr als 1.000 Standorte mit rund 9.000 Schnellladepunkten sollen weiße Flecken auf der Ladelandkarte schließen und sicherstellen, dass der nächste Schnellladepunkt überall in Deutschland in wenigen Minuten zu erreichen ist. Eine Übersicht der für Mecklenburg-Vorpommern ausgewählten Suchräume ist unter https://www.standorttool.de/strom/deutschlandnetz/ zu finden.

„Die geänderte Strategie beim Bund wird dabei helfen, in absehbarer Zeit eine Angebotsverbesserung beim Schnellladen zu erreichen“, sagte Jesse.

Zum 19. Mal überprüfen die Ehrenamtlichen des ACE im Rahmen der jährlichen Clubinitiative verschiedene Aspekte der Mobilität. Unter dem Motto „Hat Deutschland Ladepower?“ geht es in diesem Jahr um Schnell-Ladestationen an Autobahnen und Bundesstraßen in ganz Deutschland.

190 Anlagen deutschlandweit und davon zehn in Mecklenburg-Vorpommern werden in den nächsten Monaten hinsichtlich angebotener Ladeleistung, Bezahloptionen, Bedienbarkeit, Barrierefreiheit, Verkehrssicherheit und Service-Qualität überprüft. Ziel der Aktion ist es nach Angaben des ACE, auf Missstände hinzuweisen, Verbesserungen anzustoßen und Lob auszusprechen.

Förderung von Klimaschutzmaßnahmen

Schwerin – Das Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt erlässt mit dem 15. April 2024 eine Klimaschutzförderrichtlinie für Kommunen. Über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) können aufgrund der Richtlinie Zuwendungen zum Zweck der nachhaltigen Verringerung von Treibhausgasemissionen um mindestens 30 Prozent gegenüber den vorherigen Emissionssituationen gefördert werden. Dazu gehören u. a. Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz sowie die Entwicklung oder Errichtung von intelligenten Energiesystemen und Energiespeicherung, sofern sie nicht oder nur teilweise durch die Europäische Union oder die Bundesregierung gefördert werden.

Zuwendungsfähig sind insbesondere folgende Vorhaben:

  1. Machbarkeitsstudien, Vorplanungsstudien und Vorbereitungen

Die Studien werden der Öffentlichkeit zentral über eine Plattform zur allgemeinen Nutzung digital bereitgestellt („Einer für Alle“-Prinzip). Die Plattform wird vom Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt festgelegt.

  1. Planung von investiven Vorhaben sowie zur intelligenten Kopplung.
  2. Investive Vorhaben zur Energieeinsparung und zur Verbesserung der Energieeffizienz, die über den gesetzlichen Standard zum Zeitpunkt des Antragseingangs hinausgehen,

das sind insbesondere

3.1      Abwärme- oder Kältenutzung, beispielsweise

  1. a) Abluftsysteme mit Energierückgewinnung,
  2. b) Wärmetauscher und Verdampfer,
  3. c) Verdichter und Kompressoren,
  4. d) Wärmeverteiler- und Speichersysteme,
  5. e) Erd- und Eisspeicher sowie
  6. f) Sensorik und Steuerung.

3.2  Einsparung von Strom, Wärme, Kälte oder deren Kombinationen, beispielsweise

  1. a) energieeffiziente Beleuchtung innerhalb von Gebäuden und Lichtlenksysteme,
  2. b) energieeffiziente Beleuchtung außerhalb von Gebäuden unter Beachtung der Insektenverträglichkeit und Lichtverschmutzung, inklusive Zeit- und Bedarfssteuerungen,
  3. c) Verschattungsanlagen,
  4. d) Optimierung von Abwärme- und Kältenutzung,
  5. e) Wärme- oder Kältespeicher besonders im Zusammenhang mit erneuerbaren Energien und
  6. f) energieeffiziente Prozess- und Produktionsanlagen.

3.3  Investitionen in eine energieeffiziente, möglichst intelligente, smarte Gebäudetechnik und -ausstattung, energierelevante Bauteile (im Zusammenhang mit dem Neubau und der Modernisierung von Gebäuden), die über die entsprechenden gesetzlichen oder einschlägigen Mindeststandards hinausgehen, beispielsweise

  1. a) Be- und Entlüftungssystem mit Kälte- oder Wärmerückgewinnung,
  2. b) spezielle Dämmung,
  3. c) verhaltens- und raumklimaangepasste Reglungen und Steuerungen und
  4. d) Energie- und Lastmanagementsysteme.

3.3  Investitionen in einen ökologisch-wirksamen Bestand an bestehenden Gebäuden, Neubauten und Infrastrukturelementen, beispielsweise

  1. a) Gründächer und
  2. b) Grünfassaden.
  3. Investive Vorhaben der Entwicklung oder Errichtung intelligenter kleinräumiger Energiesysteme (einschließlich intelligenter Netze und Informations- und Kommunikationssysteme) und lokaler Netze zur Nutzung erneuerbarer Energien, beispielsweise
  4. a) Quartierslösungen,
  5. b) intelligente Energienetze (SmartGrids) und
  6. c) Grüne Gewerbegebiete.

Die zuwendungsfähigen Investitionen umfassen Vorhaben mit erneuerbaren Energien (außer Tiefengeothermie und Elektroenergieerzeugung) und deren Nutzung über chemische und physikalische Speichermedien oder Speicherstoffe (beispielsweise Wasserstoff) sowie Prozesse der Umwandlung von Strom in andere Stoffe (Power-to-X).

Diese Vorhaben können auch mit Sektorenkopplung, Prozessoptimierung sowie umfassender Vernetzung, Steuerung, Energie- und Lastmanagement verbunden werden.

  1. Demonstrationsvorhaben für neue Lösungen zur Einsparung von Energie oder Treibhausgas-emissionen

Die Demonstrationsvorhaben sollen durch Öffentlichkeitsarbeit landesweit zur Nachahmung anregen (beispielsweise über etablierte einschlägige kommunale Verbände). Die Erkenntnisse aus den Demonstrationsvorhaben (beispielsweise über Einsparungs-, Betriebs-, Organisations- und Finanzierungsmodelle oder erkannte regulatorische Barrieren) sollen vom Zuwendungsempfänger im Rahmen von Öffentlichkeitsarbeit veröffentlicht werden.

Zuwendungsempfänger können sein:

  1. a) Gemeinden, Ämter, Landkreise, kreisfreie Städte, kommunale Zweckverbände, rechtsfähige kommunale Anstalten des öffentlichen Rechts und kommunale Landesverbände Mecklenburg-Vorpommerns,
  2. b) Kirchen/Religionsgemeinschaften oder
  3. c) Vereine, Verbände und Stiftungen, sowie gemeinwohlorientierte Gesellschaften, sofern diese Förderung ihre nicht wirtschaftliche Tätigkeit betrifft.

Zuwendungen werden gewährt unter der Voraussetzung, dass

  1. a) das Projekt in Mecklenburg-Vorpommern durchgeführt wird,
  2. b) die zuwendungsfähigen Ausgaben grundsätzlich mindestens 20. 000 Euro betragen oder, sofern es sich ausschließlich um Vorplanungsstudien, Planungsleistungen oder Energiemanagementuntersuchungen handelt, mindestens 2. 000 Euro,
  3. c) sich der Projektstandort im Eigentum des Antragstellers befindet oder dieser eine Nutzungsberechtigung mindestens für den Zeitraum der Zweckbindungsfrist für den Projektstandort nachweisen kann,
  4. d) die für die Durchführung des Projektes erforderlichen Genehmigungen vorliegen,
  5. e) die Gesamtfinanzierung des Projektes einschließlich der Finanzierung der Folgeausgaben hinreichend gesichert ist,
  6. f) mit dem Vorhaben nicht vor dem Datum der schriftlichen Bestätigung des Antragseingangs begonnen wird, wobei
  7. g) die Amortisationszeit des Projektes grundsätzlich fünf Jahre überschreitet und
  8. h) die Antragsunterlagen grundsätzlich innerhalb eines Jahres vollständig eingereicht wurden; das heißt, das Verfahren auf Beantragung von Zuwendungen innerhalb einer Frist von einem Jahr nach Antragseingang abgeschlossen werden soll; nach erfolglosem Verstreichen dieser Frist der Antrag im Regelfall jedoch zurückzuweisen ist.

Zuwendungen werden auf schriftlichen Antrag gewährt. Die Antragsformulare sind im Internet unter www.lfi-mv.de abrufbar. Die Zuwendung wird entweder als Anteilfinanzierung oder als Festbetragsfinanzierung in Form einer nichtrückzahlbaren Zuweisung gewährt.

Die Höhe der Anteilfinanzierung beträgt in der Regel bis zu 50 % (25 % bei energieeffizienter Außenbeleuchtung).

Betragen die Gesamtausgaben eines Vorhabens nicht mehr als 200 000 Euro, kann der Zuwendungsbetrag als fester Teilbetrag gewährt werden. Bei dieser Festbetragsfinanzierung kommt ein vereinfachtes Verwendungsnachweisverfahren zum Einsatz.

Im Ausnahmefall kann einmalig ein vorhabenspezifischer Bonus von 10 % bei beiden Finanzierungsarten gewährt werden. Details zu den Förderhöhen werden über ein separates Förderhöhenmerkblatt des Ministeriums für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt veröffentlicht. Die Kumulation dieser Fördermittel mit anderen Mitteln ist zulässig, wenn die anderen Förderprogramme die Kumulierung zulassen.

Weiterer Vertrag zur Treibstoffversorgung

Schwerin – Zur staatlichen Vorsorgeplanung gehört, dass in einer Krise Polizei, Feuerwehren, Rettungsdienste sowie der Katastrophenschutz sicher und verlässlich ihren Dienst verrichten können. Damit das gelingt, ist die Treibstoffversorgung einer der zentralen Punkte in der Planung. Um diese sicherzustellen, hat das Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern einen Vertrag mit einem Großtanklager abgeschlossen. Bereits im vergangenen Jahr wurde für die Versorgung im Krisenfall ein Vertrag mit einem großen Treibstofflogistiker geschlossen. Somit ist nun neben der Logistik auch die Betankungsleistung in einer Krise abgesichert. Die Gesamtkosten, die einen 14-tägigen Krisenfall beinhalten, belaufen sich auf rund 112.000 Euro.

„Mit diesem Vertrag haben wir als Land eine weitere wichtige Voraussetzung geschaffen, um besonders im Krisenfall wichtige staatliche Leistungen sicherzustellen. Unsere erstellten Pläne werden der aktuellen Lage entsprechend weiterhin fortlaufend angepasst und verbessert. Auch in diesem Vertrag ist vorgesehen, dass der größte Anteil dieser Summe nur fällig würde, sollte der Krisenfall tatsächlich eintreten. Ich bin aber weiterhin zuversichtlich, dass es nicht so weit kommt“, so Innenminister Christian Pegel heute in Schwerin.

Es ergeben sich aus dem Vertrag Kosten u.a. für eine Vorhaltepauschale für ausgebildetes und eingewiesenes Personal sowie Verfahrensweisen, die darauf ausgerichtet sind in einer möglichen Krise die Betankung der Treibstofflogistiker des Landes sicherzustellen.

„Natürlich hoffen wir alle, dass wir nie in eine Situation geraten werden, bei der eine Notversorgung der Einsatzkräfte notwendig werden würde. Dennoch sorgen wir für den Ernstfall vor. Die Krisenfestigkeit unseres Bundeslandes hat sich durch diesen Vertragsschluss weiter gefestigt“, so der Innenminister.

Minigolfanlage in Jessenitz eröffnet

Jessenitz – Minister Dr. Till Backhaus hat heute auf dem Gelände des Jessenitzer Aus- und Weiterbildungswerkes die Minigolf-Anlage „Bibergolf“ eröffnet. Das Projekt wird aus LEADER-Mitteln des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) in Höhe von rund 151.000 Euro gefördert. Die Gesamtinvestition liegt bei knapp 200.000 Euro.

„Das Projekt der LEADER-Aktionsgruppe Südwestmecklenburg soll eine weitere, sehr hochwertige Gelegenheit für Bewegung, Spiel und Sport in der Region bieten. Im Vergleich zum Minigolf sind die Bahnen beim Bibergolf abenteuerreicher, interessanter und anspruchsvoller. Natürliche Hindernisse wie Schrägen, Hügel, Baumstämme, Wasserläufe und Steine machen jede Bahn zu einer ganz speziellen Herausforderung und stellen den Bezug zum Mecklenburgischem Elbtal her.

Über die Landschaft und ihre Geschichte geben spezielle Informationstafeln in Form von Schreibpulten Auskunft. Ich lade Einheimische sowie Besucherinnen und Besucher ein, die neue Anlage zu erkunden. Das ca. 1.200 Quadratmeter große Areal fügt sich harmonisch in das weitläufige Grundstück neben dem Dreiseitenhof ‚Griese Gegend‘ und dem Grillpavillon ein“, sagte Backhaus.

Seit 2015 hat das Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt MV 51 Maßnahmen in Lübtheen mit insgesamt rund 7,7 Millionen Euro aus dem ELER subventioniert. Die Gesamtinvestition betrug rund 13,3 Millionen Euro.

„Die Menschen vor Ort wissen oft am besten, was getan werden muss, damit das Dorf, die Region lebendig und attraktiv bleiben. Das greift der LEADER-Ansatz auf und stärkt die Strukturen im ländlichen Raum. Die ELER-Vorschriften erfordern, dass zur Umsetzung des LEADER-Ansatzes ein Wettbewerb erfolgen muss, aus dem sich die Lokalen Aktionsgruppen ergeben“, sagte Backhaus.

Die neue LEADER-Richtlinie 2024 bis 2029 trat im vergangenen Jahr in Kraft. Damit stehen 54,96 Millionen Euro aus dem ELER zur Verfügung. Zusätzlich stellt das Land 2,5 Millionen Euro zur Sicherung der nationalen Kofinanzierung für Vorhaben privater Träger bereit. Auf dieser Grundlage werden Vorhaben unterstützt, die einen Beitrag zur Umsetzung der Strategien für lokale Entwicklung in Mecklenburg-Vorpommern leisten. Das LM hat 14 solcher Strategien genehmigt.

Für jede genehmigte Strategie wird ein Grundbudget von 3 Millionen Euro bereitgestellt. 70 Prozent des verbleibenden Budgets werden nach dem Proportionalitätsprinzip aufgeteilt, bezogen auf die Einwohnerzahl (Stand 31.12.2021) des von der Strategie erfassten Gebietes und 30 Prozent in Abhängigkeit von der Qualität der Strategie. Dabei erhalten lediglich die acht besten Strategien diesen „Qualitätszuschlag“. Damit stehen den lokalen Aktionsgruppen zwischen ca. 3,5 und 4,6 Millionen Euro für die Erfüllung ihrer Entwicklungsziele zur Verfügung.

ErwiN geht an den Start

Neues Projekt zur Übertragung von ärztlichen Aufgaben auf spezialisierte Pflegefachkräfte

Berlin – In der gemeinsamen Landesvertretung von Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern in Berlin fand heute die Auftaktveranstaltung des durch den Innovationsfonds geförderten Projekts ErwiN, kurz für „Erweiterte Übertragung von arztentlastenden Tätigkeiten in ArztNetzen” statt.

Das Projekt ErwiN startet in vier Modellregionen in Brandenburg, Berlin und Mecklenburg-Vorpommern. Es soll die medizinische Versorgung von zunehmend älteren, chronisch kranken Menschen im häuslichen Umfeld verbessern.

Für Gesundheits-Staatssekretärin Sylvia Grimm ist ErwiN ein zukunftsweisendes Vorhaben, das die medizinische Versorgung in Deutschland nachhaltig verbessern wird.

„Wir stehen bei der ärztlichen Versorgung gerade in ländlichen Regionen vor großen Herausforderungen. Schon jetzt sind rund 565.000 Einwohnerinnen und Einwohner in Mecklenburg-Vorpommern 60 Jahre alt oder älter, viele von Ihnen sind chronisch krank oder pflegebedürftig. Gleichzeitig stehen viele niedergelassene Ärztinnen und Ärzte selbst kurz vor Eintritt in den wohlverdienten Ruhestand. Innovative Projekte wie ErwiN helfen dabei, unsere Gesundheitsversorgung an diese veränderten Realitäten anzupassen“, betonte Grimm in Berlin.

„Durch die qualifizierte Übertragung von ärztlichen Aufgaben auf spezialisierte Pflegefachpersonen wird Raum für eine intensivere Betreuung und individuelle Beratung geschaffen. Ärzte können sich vermehrt auf ihre Kernkompetenzen konzentrieren“, verdeutlichte Grimm. Die Pflegefachpersonen würden dabei Gesundheitszustände prüfen, Vital- und Laborparameter kontrollieren, Beratungen durchführen und Heil- sowie Hilfsmittel verordnen.

Grimm: „Die enge Zusammenarbeit zwischen Ärzten und Pflegefachkräften ermöglicht eine umfassendere Betreuung der Patienten. Frühzeitige Interventionen bei Veränderungen im Gesundheitszustand können zu einer besseren Gesundheit und Lebensqualität unserer Patientinnen und Patienten führen.“

Das Gesundheitsministerium in MV hat die Fachaufsicht über die Schulen, die die entsprechenden Zusatzqualifikationen anbieten. Diese spezialisierten Pflegefachpersonen können im ärztlichen Auftrag dann ihre Aufgaben eigenverantwortlich wahrnehmen. Dabei stehen sie im Austausch mit Ärztinnen und Ärzten, auch telemedizinisch bei Hausbesuchen. Für das Projekt ErwiN qualifiziert das Deutsche Zentrum für Neurodegenerative Erkrankungen zusammen mit dem Institut für Pflegewissenschaft der Universität Greifswald zunächst alle Pflegefachpersonen zur selbstständigen Ausübung dieser Tätigkeiten.

Für Mecklenburg-Vorpommern übernimmt das Ärztenetz HaffNet die Durchführung des Projektes. HaffNet ist ein Zusammenschluss von hausärztlichen und fachärztlichen Praxen in der Region Vorpommern, das seit über 20 Jahren besteht. „Damit haben wir für das Projekt einen erfahrenen und überaus kompetenten Partner in der Vernetzung von medizinischen Versorgungsstrukturen gefunden“, so Grimm. „Im Erfolgsfall kann diese Maßnahme die Gesundheit pflegebedürftiger älterer Menschen deutlich stärken und dazu beitragen, Ressourcen in der medizinischen Versorgung bestmöglich zu nutzen. Der Ansatz ist auf andere Regionen übertragbar.“

Waldbrandschutz hautnah

Minister Backhaus erkundet mit Grundschülern den Wald

Wittenburg – Forstminister Backhaus hat am Freitag Dritt- und Viertklässler der Grundschule Wittenburg zu einem Besuch in die Wälder des Forstamtes Jasnitz eingeladen. Gemeinsam erprobten sie erste Inhalte des neuen waldpädagogischen Bildungsbausteins „Waldbrandschutz leben und erleben“.

Der Landesverband MV der Schutzgemeinschaft Deutscher Wald hat in Zusammenarbeit mit der Landesforstanstalt MV und Lehrkräften 13 didaktische Bildungsbausteine entwickelt, die Grundschulen unterstützen sollen, Projekttage im Wald zu organisieren und zu gestalten. Eine Fertigstellung des 14. Teils zum Waldbrandschutz ist für Ende dieses Jahres vorgesehen.

„Umweltschutz und Nachhaltigkeit sind wichtige Zukunftsthemen, die auch Bestandteil von Unterricht an unseren Schulen sein müssen. Wer Kenntnisse hat über Natur und Umwelt, kann sie besser schätzen und schützen lernen. Dazu gehört auch das Wissen über das Ökosystem Wald. Wir können gar nicht früh genug anfangen, das Bewusstsein dafür zu schaffen, wie wichtig der Lebensraum Wald für Pflanzen, Bäume, Tiere und uns Menschen ist.

Dieses Bewusstsein erreichen wir bei Schülerinnen und Schülern am besten, wenn sie den Wald erleben. Die waldpädagogischen Bildungsbausteine sind eine Anregung für Lehrer und Eltern, Kindern den Lernort Wald nahezubringen, ihnen Respekt vor Umwelt und den verantwortungsvollen Umgang mit unseren natürlichen Ressourcen zu vermitteln. Unser Credo dabei ist: Lernen durch Erleben. Keine graue Theorie, sondern Neues erfahren mit allen Sinnen.

Gerade in Zeiten des Klimawandels ist Waldbrandschutz für alle von zentraler Bedeutung. Meistens entstehen Waldbrände durch Unachtsamkeit. Schon Kinder sollten lernen, wie Waldbrände entstehen, welche Faktoren sie beeinflussen und wie sie sie vermeiden können“, sagte Backhaus.

Bei der Gelegenheit stellte er das neue Buch „Waldabenteuer für die ganze Familie“ vor. Es wurde aus der Landinitiative „Unser Wald in Mecklenburg-Vorpommern“ finanziert. Die Wildnis-Pädagogen Maurice Ressel und Martino Abis geben Interessierten Wissen an die Hand, wie man Kinder für die Natur im eigenen Umfeld begeistern und sensibilisieren kann. Dabei führen die Autoren durch die Jahreszeiten im Wald, informieren über Flora und Fauna sowie über das richtige Verhalten im Wald und motivieren zu Aktivitäten und bewusster Wahrnehmung.

Umbau zu barrierearmen Wohnraum

Schwerin – Ab sofort nimmt das Landesförderinstitut wieder Förderanträge zum Umbau von Wohnungen an, durch den Barrieren reduziert werden. Das „Landesprogramm zur Reduzierung von Barrieren im Wohnungsbestand“ ist für dieses Jahr mit zwei Millionen Euro aufgestockt worden. Die Förderung von Barrieren reduzierenden Anpassungen ist in selbstgenutztem Wohneigentum oder in Wohngebäuden mit Miet- und Genossenschaftswohnungen möglich.

„Wie schon in den Vorjahren bestand für dieses Landesprogramm auch im Jahr 2023 eine starke Nachfrage“, resümierte Bauminister Christian Pegel. „Ich freue mich, dass wir für 2024 durch Umschichtungen im Haushalt zwei Millionen für dieses beliebte und notwendige Programm bereitstellen können.“

Mit einem Zuschuss von bis zu 4.500 Euro je Wohnung werden beispielsweise bauliche Maßnahmen zur Verbesserung der Zugänglichkeit von Wohngebäuden, Wohnungen oder Räumen gefördert, ebenso Verbreiterungen von Türdurchgängen oder der Barrieren reduzierende Umbau von Bädern. Damit leistet das Förderprogramm einen wichtigen Beitrag, um den wachsenden Bedarf nach barrierefreiem Wohnraum, insbesondere für Senioren, langfristig zu decken.

Insgesamt wurden seit Programmbeginn im Jahr 2018 rund 10,4 Millionen Euro bewilligt. Weitere Informationen zum Programm finden Sie hier: https://www.lfi-mv.de/foerderfinder/personenaufzuege-und-lifte-barrierearmes-wohnen/