Geldauflagen an gemeinnützige Vereine

Justizministerin Jacqueline Bernhardt: „2022 haben Gerichte und Staatsanwaltschaften wieder viele soziale Projekte unterstützt.“

Schwerin – Rund 1,4 Millionen Euro haben Gerichte im vergangenen Jahr an Geldauflagen erteilt. Mehr als die Hälfte davon gingen an gemeinnützige Einrichtungen. Die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Jacqueline Bernhardt hebt hervor, dass unter den zehn größten Zuwendungen hauptsächlich soziale Projekte unterstützt wurden. „Die Stiftung Betroffen in Vorpommern hilft krebskranken Menschen. Geld bekamen auch Vereine, die sich um krebskranke Kinder kümmern oder auch die Inklusion fördern.“

„Von den Gerichten und Staatsanwaltschaften wird jeder Einzelfall verantwortungsbewusst abgewogen. Für alle sichtbar, werden die zehn meist bedachten Vereine auch transparent auf der Homepage des Ministeriums veröffentlicht.“ ->Link Geldauflagen

Im vergangenen Jahr lag die Summe aller Zuwendungen der Staatsanwaltschaften und Gerichte ähnlich hoch wie 2021. In Ermittlungs- und Strafverfahren sprachen die Richterinnen und Richter sowie und Staatsanwältinnen und Staatsanwälte rund 807.000 Euro gemeinnützigen Vereinen zu. Es handelt sich dabei um die Höhe der zugewiesenen Gelder. Die tatsächlich bislang erfolgten Zahlungen können geringer ausfallen.

„In den vergangenen zehn Jahren sind in Mecklenburg-Vorpommern knapp 14 Mio. Euro an Geldauflagen aus Ermittlungs-, Straf- und Gnadenverfahren verteilt worden, rund 8,7 Mio. Euro davon an gemeinnützige Vereine. Das Oberlandesgericht Rostock führt eine Liste mit aktuell rund 650 gemeinnützigen Vereinen, die Geldauflagen aus Ermittlungs- und Strafverfahren erhalten können. Um in die Liste aufgenommen zu werden, muss dem Oberlandesgericht Rostock insbesondere die Gemeinnützigkeit des Vereins nachgewiesen werden. Das Oberlandesgericht aktualisiert die Listen jährlich zum 1. Mai.

Nachfolgend finden Sie die Auflistung der zehn größten Summen an Geldauflagen, die 2022 gemeinnützigen Vereinen zugesprochen wurden.

Sicherheits- und Ordnungsgesetz (SOG) M-V

Minister Christian Pegel: Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtes für das Sicherheits- und Ordnungsgesetz eins zu eins umsetzen

Schwerin – Innenminister Christian Pegel hat dem Kabinett ein Änderungsgesetz zum Sicherhits- und Ordnungsgesetz (SOG) Mecklenburg-Vorpommern vorgelegt. „Der Gesetzentwurf wird nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes zu einigen Bestimmungen unseres SOG dessen Vorgaben eins zu eins umsetzen. Ziel ist es, diese innerhalb der vom Gericht aufgegebenen Frist zum Jahresende umzusetzen – sonst drohen Polizeibefugnisse ganz wegzufallen, das kann keiner bei Themen wie Terrorabwehr und ähnlichen wollen“, sagt Minister Pegel.

Nach der Ressort- und Verbandsanhörung zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Sicherheits- und Ordnungsgesetzes hat das Kabinett am vergangenen Dienstag den Gesetzentwurf freigegeben und beschlossen, diesen an den Landtag weiterzuleiten.

„Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf werden keine neuen Befugnisse für die Polizei eingeführt, sondern lediglich bestehende an die Anforderung des Bundesverfassungsgerichts angepasst“, bekräftigt der Minister und führt aus: „So wurden beispielsweise die Eingriffsschwellen für die Befugnisse zum Einsatz technischer Mittel zur Wohnraumüberwachung oder Überwachung der Telekommunikation, Ausschreibung zur polizeilichen Beobachtung und gezielten Kontrolle oder auch Rasterfahndung erhöht. Auch wurden die Regelungen zum Kernbereichsschutz ausgeweitet, um verdeckt Ermittelnden klarere Vorgaben an die Hand zu geben.“

Gleichzeitig betonte der Minister: „Dieses Gesetz ist lediglich der erste Aufschlag. Wir werden im kommenden Jahr, wie im Koalitionsvertrag vereinbart, das bestehende Sicherheits- und Ordnungsgesetz evaluieren und danach eine große Novelle in Angriff nehmen. Das kommende Gesetz soll unter anderem mehr Anwenderfreundlichkeit zum Beispiel zur Verständlichkeit der Regelungen zum Datenschutz bringen, sich aber auch mit der Wirksamkeit und den Auswirkungen der 2020 in Kraft getretenen, damals neu eingeführten Polizeibefugnisse im Rahmen beispielsweise der Terrorabwehr beschäftigen und für diese die im Gesetz ausdrücklich bereits 2020 vorgegebene Überprüfung umsetzen.“

Einzige Ausnahme vom Grundsatz, dass mit dem aktuellen Gesetzentwurf nur die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtes umgesetzt werden, sei eine erweiterte Befugnis für den Landesbeauftragten für Datenschutz. „In diesem Fall wurde die Gelegenheit der aktuellen Gesetzesänderung genutzt, um diese zu aktualisieren und an Forderungen der Europäischen Kommission gegenüber der Mehrheit der deutschen Bundesländer und der Bundesregierung anzupassen. Damit wird die Transparenz weiter gestärkt“, sagt Innenminister Christian Pegel.