Alltagshilfen in Kitas

Oldenburg: Nach erster Antragsrunde stehen noch Fördermittel zur Verfügung

Schwerin – Seit dem Jahr 2021 fördert Mecklenburg-Vorpommern Alltagshilfen in Kitas. Für den aktuellen Förderzeitraum 2023 und 2024 stehen noch finanzielle Mittel zur Verfügung, die bis 30. September beantragt werden können. Durch die vom Bildungsministerium bereitgestellten Mittel können über 600 Kindertageseinrichtungen im gesamten Land mit jeweils 6.500 Euro gefördert werden.

„Alltagshilfen entlasten Erzieherinnen und Erzieher, weil sie sich so besser auf die pädagogischen Aufgaben und die Arbeit mit den Kindern konzentrieren können. Sie unterstützen die Fachkräfte im hauswirtschaftlichen Bereich und helfen zum Beispiel in der Küche, beim Tischdecken, kümmern sich um die Desinfektion. Oder sie organisieren Ausflüge und Feste und unterstützen im administrativen Bereich. Für viele Kitas ist die Mitarbeit der Alltagshelferinnen und -helfer mittlerweile ein verlässlicher Pfeiler in der täglichen Arbeit“, sagte Bildungsministerin Simone Oldenburg.

„Genau wie die Übernahme der Ausbildungskosten für Erzieherinnen und Erzieher für Null- bis Zehnjährige (ENZ), ist auch die Fortführung von Alltagshilfen ein Teil unserer ‚Fachkräfteoffensive Kindertagesförderung‘, weil wir die Arbeitsbedingungen der Beschäftigten verbessern sowie die Förderung der Kinder erhöhen“, so die Ministerin weiter.

Von den finanziellen Mitteln kann neues Personal gewonnen oder Arbeitsstunden beim bestehenden Personal aufgestockt werden. Die 6.500 Euro entsprechen der Zuverdienstgrenze von 520 Euro für 12 Monate, sodass der Träger eine Unterstützungskraft (in vollem Umfang) für ein Jahr beschäftigen kann.

Krippen, Kindergärten und Horte können über ihre Träger einen Antrag auf Förderung einer Alltagshilfe stellen, die sie zwischen dem 1. Januar 2023 und dem 31. Dezember 2024 beschäftigen.

Mehrere Einrichtungen können auch ein und dieselbe Alltagshilfe beschäftigen. Sie müssen deren Arbeitsstunden und ihr Entgelt dann jeweils separat dokumentieren und abrechnen.

Für das Förderprogramm für Alltagshelferinnen und -helfer in Kitas stellt das Land für 2023 und 2024 insgesamt fünf Millionen Euro zur Verfügung.

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