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Autor: Rügenbote

Ladenöffnungszeiten in M-V

Meyer: Spielraum für Öffnungen im Einzelhandel vorhanden / Sonn- und Feiertage sind verfassungsrechtlich geschützt

Schwerin – Im Landtag ist am Mittwoch das Thema Ladenöffnungszeiten in Mecklenburg-Vorpommern diskutiert worden. „Die Corona-Pandemie erfordert weiter von uns in vielen Bereichen die Bewältigung großer Aufgaben. Für den Einzelhandel bedeutete dies, trotz der einschneidenden Regelungen durchzuhalten. Aber auch von den Bürgerinnen und Bürgern unseres Landes wurde viel abverlangt. Die Auflagen lassen Kundenströme wie vor der Corona-Pandemie noch nicht zu. Gerade in unserem Flächenland trägt der Handel eine große Verantwortung für die Versorgung der Bevölkerung, aber auch als Arbeitgeber für viele Menschen“, sagte der Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Reinhard Meyer.

Das Thema Sonntagsöffnung für den Einzelhandel ist im Land von Bedeutung. „Natürlich können wir uns alle ein Mehr oder Weniger an Öffnungszeiten vorstellen, aber am Ende muss das Ergebnis für alle akzeptabel sein. Es geht dabei um die Balance zwischen denjenigen, die Einkaufen gehen wollen – den Kunden einerseits und um diejenigen, die sonntags in den Läden stehen oder hinter der Kasse sitzen – die Beschäftigten andererseits. Diesen Spagat in Einklang zu bringen ist die große Herausforderung“, so Meyer weiter.

Wirtschaftsminister Meyer machte deutlich, dass es bereits einen Spielraum gibt, Läden auch offen zu halten. Das Ladenöffnungsgesetz M-V lässt bereits jetzt montags bis freitags den gewerblichen Verkauf ohne zeitliche Begrenzung und am Samstag bis 22.00 Uhr zu. „Von dieser Möglichkeit wurde in der Vergangenheit schon Gebrauch gemacht. Gleichwohl gibt es hier noch genügend Spielraum. Daneben können auch noch in bestimmten Orten die Regelungen der Bäderverkaufsverordnung in Anspruch genommen werden. Hier ist eine Sonntagsöffnung vom 15. April bis zum 30. Oktober im Rahmen der Bäderverkaufsverordnung gestattet“, erläuterte Wirtschaftsminister Meyer im Landtag.

Eine weitere Möglichkeit bietet die Regelung des § 6 Ladenöffnungsgesetz, der an vier Sonntagen im Jahr einen gewerblichen Verkauf aus besonderem Anlass zulässt. „Das ist landesweit eine zusätzliche Anzahl von Sonntagen, an denen unter Einhaltung der gesetzlichen Voraussetzungen eine Öffnung der Geschäfte möglich wäre. Dennoch ein bloßes Handels- bzw. Erwerbsinteresse besitzt keine rechtlich tragfähige Grundlage. Der verfassungsrechtliche Sonn- und Feiertagsschutz muss gewahrt werden“, sagte Meyer weiter.

Abschließend machte Wirtschaftsminister Meyer auf die Unterstützung des Landes für den Einzelhandel aufmerksam. Mit dem Handelsverband Nord e.V. wurde durch die Unterstützung des Wirtschaftsministeriums im Rahmen der Corona-Pandemie die Einzelhandelskampagne „Ein Kauf mit Herz“ mit 550.000 Euro aus dem MV Schutzfonds gefördert. „Mit der Kampagne soll insbesondere auf die Leistungskraft der Branche aufmerksam gemacht werden. Gleichzeitig werben wir gemeinsam für einen Einkauf im stationären Handel“, sagte Mecklenburg-Vorpommerns Wirtschaftsminister Reinhard Meyer abschließend. Eine weitere Maßnahme zur Belebung der Innenstädte ist das Programm „Re-Start Lebendige Innenstädte“. Dabei werden unter anderem City-Manager und infrastrukturelle Maßnahmen in den Städten unterstützt.

Corona-Zahlung an Auszubildende

Corona-Zahlung an 450 Auszubildende in der Justiz von Referendariat bis Justizvollzug

Schwerin – Die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz, Jacqueline Bernhardt, begrüßt den Beschluss des Landtags M-V zum Gesetz über eine einmalige Sonderzahlung aus Anlass der COVID-19-Pandemie und sieht den Beschluss als wichtiges Zeichen für Justiz-Nachwuchs.

„Der Beschluss des Landtags für die einmalige Zahlung aus Anlass der Corona-Pandemie ist ein wichtiges Zeichen für den gesamten Nachwuchs in der Justiz. Denn auch die Auszubildenden im Rechtsreferendariat, im Justizfach, im Justizvollzug und die Studierenden der Rechtspflege haben ebenso Einschränkungen und Herausforderungen in ihrer Ausbildung hinnehmen müssen.

Sie erhalten noch vor dem 31. März 2022 eine steuerfreie Sonderzahlung in Höhe von 650 Euro. Berücksichtigt werden rund 450 Frauen und Männer in den unterschiedlichen Justizausbildungen. Seit knapp zwei Jahren hat die Corona-Pandemie die Auszubildenden vor besondere Herausforderungen gestellt. Vieles konnte nur noch online vermittelt werden. Die so wichtigen persönlichen Kontakte mussten reduziert werden.

Alle, die eine Ausbildung hinter sich haben wissen, was es bedeutet, keine Nachfragen in persönlichen Gesprächen stellen zu können. Daher ist diese Zahlung eine symbolische Entschädigung für diese Zeit“, sagt die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz, Jacqueline Bernhardt nach dem Beschluss des Landtags von Mecklenburg-Vorpommern zum Gesetz über eine einmalige Sonderzahlung aus Anlass der COVID-19-Pandemie.

Einrichtungsbezogene Impfpflicht

Drese: Mecklenburg-Vorpommern gut auf Einführung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht vorbereitet

Schwerin – Ende 2021 haben der Bundestag und Bundesrat das „Gesetz zur Stärkung der Impfprävention gegen COVID-19 und zur Änderung weiterer Vorschriften im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie“ beschlossen. Dieses Gesetz sieht unter anderem zum 15. März 2022 eine einrichtungsbezogene Impfpflicht vor.

„Die Landesregierung hat in den letzten Monaten enorme Anstrengungen unternommen, um die Gesundheitsämter der Kommunen und die nach § 20a Infektionsschutzgesetz meldepflichtigen Einrichtungen und Unternehmen bestmöglich bei der Umsetzung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht zu unterstützen“, betonte Sozial- und Gesundheitsministerin Stefanie Drese heute zum Stand der weit vorangeschrittenen Vorbereitungen.

So wurde als wesentliche Hilfsmaßnahme eine landesweit einheitliche Impfnachweis-Meldeplattform entwickelt. „Wir stellen als Land damit Kommunen und Arbeitgebern eine vollumfängliche digitale Lösung zur Verfügung“, sagte Drese. „Die weitgehende Automatisierung des Verwaltungsverfahrens führt zu einer deutlichen Reduzierung des kommunalen Personalaufwandes“, so die Ministerin.

Drese betonte, dass die Meldeplattform einen hohen Sicherheitsstandard durch Registrierung und Verifizierung besitze. Datenerfassung und Verfahren seien mit dem Landesdatenschutzbeauftragten abgestimmt.

Als weitere wichtige Erleichterung hob Drese das landesweit einheitliche Verwaltungsverfahren hervor. „Kein ungeimpfter Beschäftigter in einer Pflegeeinrichtung oder Arztpraxis erhält ein sofortiges Beschäftigungsverbot“, so die Ministerin. Mit der einrichtungsbezogenen Impfpflicht zum 15. März gebe es aber eine Impf-Nachweispflicht der Beschäftigten gegenüber seinem Arbeitgeber.

Bei fehlendem, unvollständigem oder ungültigem Nachweis erfolgt über die Meldeplattform eine Mitteilung durch den Arbeitgeber an das Gesundheitsamt. Nach dieser Meldung wird es zunächst ein Aufforderungsschreiben an den Beschäftigten durch die Gesundheitsämter mit einer Fristsetzung zur Antwort geben. Im Anschluss erfolgen eine Prüfung und ggf. ein Anhörungsverfahren. Die Ermessensentscheidung erfolgt einzelfallabhängig am Ende dieses Prozesses, der einige Wochen in Anspruch nehmen wird.

Auch für die Ermessensausübung wird es nach Aussage von Drese für die Behörden vor Ort eindeutige Entscheidungshilfen im Rahmen einer fachaufsichtlichen Weisung durch das Sozialministerium geben. „So stellen wir klar, dass es keine Konsequenzen gibt, wenn die Impfserie zwischenzeitlich begonnen wird. Jede und jeder Beschäftigte hat also auch in der Zeit des Verwaltungsverfahrens noch die Möglichkeit, sich impfen zu lassen“, verdeutlichte die Ministerin.

Drese: „Mit unseren im engen Austausch mit den Kommunen und Einrichtungen entwickelten Maßnahmen stellen wir sicher, dass die einrichtungsbezogene Impfpflicht in Mecklenburg-Vorpommern umgesetzt und der Schutz der vulnerablen Gruppen im Ergebnis der Schließung von Impflücken erhöht wird. Zugleich berücksichtigen wir durch das abgestufte Verfahren jedoch auch die Versorgungssituation in den gesundheitlichen und sozialen Einrichtungen und Angeboten.“

Versorgung mit Nahrungsmitteln

Schwerin – Die Versorgung mit Nahrungsmitteln in Mecklenburg-Vorpommern ist trotz zu erwartender Preissteigerungen infolge des Krieges in der Ukraine gesichert. Zu dieser Einschätzung kam Mecklenburg-Vorpommerns Landwirtschaftsminister Dr. Till Backhaus heute in Schwerin.

„Für landwirtschaftliche Grundnahrungsmittel wie Getreide, Kartoffeln, Zucker, Fleisch und Milch wurde im Jahr 2020 ein Selbstversorgungsgrad von 100 Prozent oder mehr ausgewiesen. Insgesamt lag der Selbstversorgungsgrad für Futter- und Nahrungsmittel in Deutschland in diesem Zeitraum durch den Import von Soja, Palmöl, Gemüse und exotischen Früchten bei 88 Prozent“, untermauerte der Minister seine Einschätzung. Allein in den letzten fünf Jahren hat die Bundesrepublik 12,4 Millionen Tonnen Weizen exportiert und nur 1,3 Millionen Tonnen importiert, davon 478 Tonnen Weizen aus der Ukraine.

Eine spürbare Veränderung gab es hingegen bei den Preisen, sagte der Minister. Diese seien im Vergleich zur Vorwoche in die Höhe geschnellt und liegen beim Qualitätsweizen aktuell bei rund 330 Euro pro Tonne und beim Raps bei etwa 790 Euro pro Tonne. Im Februar waren laut Agrarmarkt Informations-Gesellschaft mbH (AMI) auch Preissteigerungen bei Milch (+10 %), Brot und Backwaren (+6 %) und Öl (+23%) zu verzeichnen. Im Vergleich zum Vorjahr erhöhte sich das Preisniveau für Lebensmittel damit um knapp 5 %.

„Weitere Preiserhöhungen sind mit Blick auf die Entwicklung der Rohstoff- und Energiepreise zu erwarten, aber nicht prognostizierbar“, kommentierte Backhaus. Er verwies erneut auf die Bedeutung und Leistung der Landwirtschaft in Krisenzeiten: „Die Landwirtschaft versorgt uns täglich mit hochwertigen Lebensmitteln und setzt sich darüber hinaus seit vielen Jahren mit Agrarumwelt- und Klimaschutzmaßnahmen aktiv für den Klimaschutz ein. Wir müssen alles daransetzen, dass der durch andere Zwecke verursachte Flächenverbrauch geringer wird und ausreichend Fläche für eine umwelt- und klimaverträgliche Landwirtschaft zur Verfügung steht.“

Beitragsfreier Ferienhort kommt

Ministerin Oldenburg: Mehr Betreuung für die Kleinen, mehr Entlastung für die Großen

Schwerin – „Ich freue mich, dass wir heute im Kabinett die Weichen gestellt haben, um zügig zum beitragsfreien Ferienhort zu kommen. Mehr Betreuung für die Kleinen, mehr Entlastung für die Großen“, erklärt Bildungsministerin Simone Oldenburg.

Die Hortbetreuung in Mecklenburg-Vorpommern ist für Eltern bisher bis zu sechs Stunden (ganztags) und bis zu drei Stunden (halbtags) frei. In den Ferienzeiten mussten Eltern regulär weitere Betreuungszeit kostenpflichtig dazu buchen.

Zur Entlastung der Eltern während der Corona-Pandemie wurden vom Land bereits bis zu vier Stunden für eine Ganztags-Hortbetreuung zusätzlich und bis zu drei Stunden für eine Halbtags-Hortbetreuung kostenlos zur Verfügung gestellt.

„Dieses Angebot wollen wir jetzt dauerhaft an die Eltern richten und diesen Anspruch gesetzlich verankern. Die Gespräche mit der LIGA, den Spitzenverbänden der Freien Wohlfahrtspflege, haben bereits begonnen. Wir hoffen, dass alle Träger, die Hortbetreuung anbieten, mit uns an einem Strang ziehen“, so Simone Oldenburg.

Erarbeitung eines Klimaschutzgesetzes

Schwerin – Die Landesregierung von Mecklenburg-Vorpommern hat in ihrer heutigen Kabinettssitzung der Einrichtung einer Interministeriellen Arbeitsgruppe Klimaschutz zur Erarbeitung eines Klimaschutzgesetzes zugestimmt. Die Initiative kam vom Minister Dr. Till Backhaus, der seit November 2021 für den Klimaschutz im Land zuständig ist.

„Der Beschluss ist für mich der Startschuss in einen öffentlichen Beteiligungsprozess, den es in Mecklenburg-Vorpommern so noch nicht gegeben hat. Auch wenn uns die weltpolitische Lage derzeit vor andere große Herausforderungen stellt, bleibt der Klimaschutz eine der drängendsten Aufgaben weltweit. Mecklenburg-Vorpommern will seinen Beitrag zum Klimaschutz leisten und für die Verbindlichkeit ein Klimaschutzgesetz verabschieden, das sowohl konkrete Ziele u.a. für die Sektoren Energie, Verkehr, Gebäude, Industrie sowie Land- und Abfallwirtschaft umfasst, als auch die Vorbildwirkung der Landesregierung einschließt. Im aktuellen Koalitionsvertrag haben wir uns das Ziel gesetzt, das Land MV bis 2040 und die Landesverwaltung bis 2030 klimaneutral zu machen“, sagte der für den Klimaschutz zuständige Minister Dr. Till Backhaus.

Ziel der interministeriellen Arbeitsgruppe zum Klimaschutz sei zunächst einmal, alle Ressorts an einen Tisch zu holen, um Zuständigkeiten und Kompetenzen zu bündeln und das weitere Vorgehen festzulegen, sagte er weiter.

Backhaus informierte, dass sein Ressort den Beteiligungsprozess, der dem Gesetzgebungsverfahren vorausgehen soll, derzeit mit Hochdruck vorbereite. „Bereits im Sommer werden meine Fachleute sowohl mit der Fachöffentlichkeit als auch mit interessierten Bürgerinnen und Bürgerinnen in einen intensiven Austausch treten, um belastbare und vor allem realistische Klimaschutzziele zu formulieren. Erste Ergebnisse sollen im November vorliegen und auf mehreren Regionalkonferenzen im ganzen Land diskutiert werden“, sagte er weiter. Geplant seien auch alternative Beteiligungsformate, zum Beispiel über Befragungen oder Barcamps (offene Tagungen mit offenen Workshops).

„Ich sehe es als unsere Pflicht an, möglichst viele Menschen, Interessen und Ideen in diesen Prozess einzubeziehen, um eine große Akzeptanz für das Gesetz und den Klimaschutz insgesamt zu erreichen“, betonte Backhaus.

Ständige Mitglieder der IMAG Klimaschutz sind der Chef der Staatskanzlei und die Staatssekretärinnen und Staatssekretäre der Ressorts der Landesregierung sowie der Parlamentarische Staatssekretär für Vorpommern und das östliche Mecklenburg. Die IMAG Klimaschutz wird vom Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt geleitet.

Dahlemann weist OZ-Bericht zurück

Schwerin – Die Ostsee-Zeitung hat in ihrer heutigen Ausgabe unter der Überschrift „Wo ist Manuela Schwesig?“ den Gesundheitszustand der Ministerpräsidentin thematisiert.

„Wir haben am 15. Februar in einer Erklärung darüber informiert, dass die Ministerpräsidentin aufgrund eines an diesem Tag anstehenden operativen Eingriffs in den nächsten Wochen keine Termine wahrnehmen kann. Von unserer Seite ist niemals ein Zeitraum von 3 Wochen bis zur Genesung genannt worden. Das ist vom Regierungssprecher gegenüber der Ostsee-Zeitung am Montag noch einmal ausdrücklich klargestellt worden. Wir sind entsetzt darüber, dass die Ostsee-Zeitung mit ihrer Berichterstattung die Ernsthaftigkeit der Erkrankung von Ministerpräsidentin Schwesig in Frage stellt“, erklärte der Chef der Staatskanzlei, Patrick Dahlemann.

Die Ministerpräsidentin hat sich insgesamt zwei Operationen unterzogen. Der erste Eingriff dauerte allein 10 Stunden. Inzwischen ist die Ministerpräsidentin wieder zuhause. Dahlemann: „Es geht ihr den Umständen entsprechend gut. Die Genesung wird aber noch in einige Zeit in Anspruch nehmen. Die Ärztinnen und Ärzte haben eine Genesungszeit von 6 Wochen empfohlen.“ Beide Eingriffe sind auf Grund der Corona-Pandemie mehrfach verschoben worden.

„Die Mutmaßung, die Ministerpräsidentin würde die Phase ihrer Genesung nutzen, um schwierigen Themen in der politischen Auseinandersetzung aus dem Weg zu gehen, entbehrt jeder Grundlage. Die Art und Weise, wie die Abwesenheit der Ministerpräsidentin aufgrund der Folgebehandlung ihrer überstandenen Krebserkrankung genutzt wird, um sie medial und politisch anzugreifen, stellt für uns einen Tiefpunkt dar. Jeder und jede weiß, dass die Ministerpräsidentin unser Land vor ihre eigene Gesundheit stellt“, sagte Dahlemann weiter.

„Der Angriff Russlands auf die Ukraine hat die Ministerpräsidentin tief bewegt. Sie hat sich deshalb vom Krankenbett aus über die sozialen Medien klar zu diesem Thema geäußert und Änderungen in der Landespolitik angekündigt. Dies ist vom CDU-Fraktionsvorsitzenden Franz-Robert Liskow als Missachtung des Parlamentes kritisiert worden, obwohl ihm klar sein musste, dass die Ministerpräsidentin nicht an der Sondersitzung des Landestags teilnehmen konnte. Wenn der CDU-Fraktionsvorsitzende nun der Ministerpräsidentin vorhält, dass sie sich im Moment nicht äußert, verrät das viel darüber, auf welchem Niveau die CDU-Fraktion die Auseinandersetzung in diesem Land führt.“

„Stadtradeln“ 2022

Schwerin – Ab morgen, 9. März, 10 Uhr, können sich Kommunen in ganz Deutschland für das „Stadtradeln 2022“ anmelden. Nachdem die Kommune freigeschaltet wurde, können sich Radelnde für Ihre Kommune anmelden. Bei dem Wettbewerb geht es darum, 21 Tage lang möglichst viele Alltagswege klimafreundlich mit dem Fahrrad zurückzulegen.

Jeder Kilometer zählt – erst recht wenn dieser sonst mit dem Auto zurückgelegt worden wäre. Damit auch möglichst viele aus Mecklenburg-Vorpommern dabei sind, übernimmt das Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt die Anmeldegebühr für einen Großteil der Kommunen aus dem Nordosten.

„In Mecklenburg-Vorpommern werden bereits 13 Prozent der alltäglichen Wege mit dem Rad zurückgelegt – bundesweit im Vergleich der Flächenländer ein Spitzenwert. Unser Land als Fahrradland für Einheimische und Gäste noch attraktiver zu machen und noch mehr Menschen aufs Rad bringen – das ist unser erklärtes Ziel. Davon profitiert nicht nur die eigene Gesundheit, sondern auch das Klima, für dessen Schutz ich seit November 2021 offiziell zuständig bin.

Ich freue mich deshalb sehr, dass ich die Unterstützung der Stadtradeln-Kampagne weiter fortsetzen darf. Auch in diesem Jahr stellt das Land 18.000 Euro zur Übernahme von Teilnahmegebühren zur Verfügung. Damit wollen wir erreichen, dass möglichst viele Kommunen teilnehmen und der Radverkehr in MV weiter Fahrt aufnimmt“, sagte Minister Dr. Till Backhaus.

Beim Stadtradeln kann jede Stadt, jede Gemeinde, jeder Landkreis und jede Region mitmachen. Ein Gemeindebeschluss oder ähnliches ist für eine Teilnahme nicht zwingend erforderlich. Das Einverständnis der Kommune etwa durch den Bürgermeister/die Bürgermeisterin oder die Verwaltung, muss jedoch gegeben sein. Bei der Anmeldung muss zudem mindestens eine Ansprechperson vor Ort für das Stadtradeln in der Kommune genannt werden.

Der Aktionszeitraum, in dem alle Teilnehmer aus der Kommune mit dem Fahrrad zurückgelegte Kilometer sammeln, muss drei zusammenhängende Wochen nach Wahl zwischen dem 1. Mai und dem 30. September betragen. Kommunen können sich bis kurz vor dem letztmöglichen Starttermin anmelden unter https://www.stadtradeln.de/anmelden.

Neben „Wiederholungstätern“ wie Rostock, Greifswald und dem Landkreis Vorpommern-Rügen hatten 2021 auch Neulinge wie Wittenburg und der Landkreis Nordwestmecklenburg das Land Mecklenburg-Vorpommern vertreten. Zusammen haben die beinahe 9.000 Teilnehmer aus 14 Kommunen in ihrem Aktionszeitraum mehr als 1,5 Millionen Kilometer mit dem Rad zurückgelegt und damit rund 226.000 Kilogramm Kohlendioxid vermieden, die beim Zurücklegen derselben Strecke mit dem Auto angefallen wären.

Das Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt übernimmt die Anmeldegebühr für die sich anmeldenden Kommunen so lange, bis der Fördertopf ausgeschöpft ist. Die Gebühren variieren je nach Einwohnerzahl. Das Geld wird entsprechend der zeitlichen Reihenfolge der Anmeldung vergeben. Dies erfolgt direkt bei Anmeldung auf www.stadtradeln.de – die Kommune muss nicht in Vorleistung gehen.