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Kategorie: KiTa / Bildung / Schule / Uni / Ausbildung

Land hat dichtes Netz an Ganztagsschulen

Oldenburg: Ganztagsangebote sorgen für mehr Chancengerechtigkeit bei den Schülerinnen und Schülern

Schwerin – Mecklenburg-Vorpommern hat ein stabiles und dichtes Netz an ganztägig arbeitenden Schulen. Im Schuljahr 2024/2025 gibt es insgesamt 350 Schulen mit Ganztagsangeboten. Das sind 73 Prozent aller allgemein bildenden Schulen in öffentlicher Trägerschaft. „An den Ganztagsangeboten nehmen derzeit 81.000 Schülerinnen und Schüler teil. Sie machen das Schulleben abwechslungsreicher“, sagte Bildungsministerin Simone Oldenburg. „Zugleich sorgen die sie für mehr Chancengerechtigkeit, weil alle Schülerinnen und Schüler die Möglichkeit haben, an diesen Angeboten teilzunehmen.“

Unter den 350 Schulen mit Ganztagsangeboten befinden sich 158 ganztägig arbeitende Grundschulen. 37 Schulen arbeiten als Ganztagsschule in offener Organisationsform. Das heißt, den Schülerinnen und Schüler ist die Teilnahme an den unterrichtergänzenden Angeboten freigestellt. Bei 53 Schulen handelt es sich um eine Ganztagsschule in teilweise gebundener Organisationsform. Hier nehmen ganze Klassen oder Jahrgangsstufen an den unterrichtsergänzenden Angeboten teil. Bei den 102 Ganztagsschulen in gebundener Organisationsform nehmen alle Schülerinnen und Schüler die Angebote wahr.

„Das vielseitige Angebot neben dem Unterricht können unsere Schulen unterbreiten, weil sie zahlreiche Kooperationspartner einbinden“, erklärte die Bildungsministerin weiter. „Vereine, Verbände, Institutionen, Unternehmen und viele ehrenamtlich tätige Einzelpersonen engagieren sich an unseren Schulen. Dafür möchte ich mich ausdrücklich bedanken.“ Das Land hat im Jahr 2018 die Kooperationsinitiative „Ganztägig lernen“ gestartet, mit Hilfe derer die Schulen weitere Partnerinnen und Partner gewinnen können. Eine Datenbank der Serviceagentur „Ganztägig lernen“ in Waren/Müritz bringt Schulen und Kooperationspartner zusammen.

Jüngster Partner der Kooperationsinitiative ist der Verein „Basketball macht Schule“. Die Initiative der Rostock Seawolves bietet Basketballangebote für Schülerinnen und Schüler. „Wir erweitern damit die Palette der namhaften Bildungspartner im Bereich Sport für unsere ganztägig arbeitenden Schulen“, sagte die Bildungsministerin. „Ziel ist es, Freude am Sport und an regelmäßiger Bewegung zu vermitteln. Diese Kurse sind ein wichtiger Ausgleich zum Unterricht, trainieren Sozialkompetenzen und stärken die Teamfähigkeit der Schülerinnen und Schüler.“

Mit dem neuen Partner gehören dem Netzwerk 29 Organisationen an, wie z. B. der Landessportbund, der Landesfeuerwehrverband, der Landesangelverband, das THW, der F.C. Hansa Rostock e.V., die Industrie- und Handelskammern und Handwerkskammern des Landes oder die LIGA der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege.

Lesung für mehr Zivilcourage

Gingster Schüler und Lehrer erleben den deutschen Autor Jakob Springfeld

Autogrammzeit. Jakob Springfeld las vor Gingster Schülern und Lehrern aus seinem Buch „Unter Nazis“. Foto: Martina Zabel
Autogrammzeit. Jakob Springfeld las vor Gingster Schülern und Lehrern aus seinem Buch „Unter Nazis“. Foto: Martina Zabel

Insel Rügen – Wieder eine Premiere in Gingst. An der dortigen Regionalen Schule erlebten über 80 Schüler aus den 9. und 10. Klassen zusammen mit ihren Lehrern eine Autorenlesung. Der 23-jährige Jakob Springfeld reiste mit seinem Buch „Unter Nazis“ nach Rügen und machte auch hier Station, um von seinen Erfahrungen als ostdeutscher Jugendlicher zu erzählen.

In seiner Heimatstadt Zwickau erlebte er Ausschreitungen rechtsextremistischer Gruppen, gründete eine Ortsgruppe von „Fridays for Future“ und setzte sich aktiv gegen Rechtsextremismus und Alltagsrassismus ein. Sein Engagement veränderte sein Leben, zu dem nun regelmäßige Hassnachrichten, Beleidigungen und Gewaltandrohungen gehören. Trotzdem glaubt er daran, dass unsere Zivilgesellschaft viel mehr dagegen zu setzen habe. In über 215 Lesungen in allen Bundesländern sammelte er positive Erfahrungen und viel Zuspruch.

In der sich anschließenden Diskussion wollten die Gingster Jungen und Mädchen unter anderem wissen, was sie gegen den alltäglichen Rassismus auch an ihrer Schule tun können. „Der erste Schritt ist immer, dass ihr das ansprecht und zum Thema macht“ erklärt Jakob Springfeld. Er gab den Klassenräten den Ratschlag, bewusst über alle Erscheinungen zu sprechen, die nichts mit Demokratie und unserem Verständnis von Menschenrechten zu tun hätten.

Eine Botschaft, die an der Schule gut ankommt, denn seit letztem Jahr gehören die Gingster zum deutschlandweiten Netzwerk „Schule gegen Rassismus – Schule mit Zivilcourage“. Die überwiegende Mehrheit der Schüler, Lehrer und Mitarbeiter sprachen sich für die Aufnahme in die Organisation ein und führen seitdem verschiedene unterrichtsbegleitende Projekte an der Schule durch.

„Ich freue mich darüber, dass wir zusammen mit dem Literaturhaus Gingst einen solchen Baustein zum ersten Mal bei uns präsentieren können“, sagt Schulleiter André Farin gleich am Anfang der Veranstaltung. Die Idee von der Vorbereitung auf das Leben an seiner Schule beinhalte auch solche kulturellen Höhepunkte, die Themen ganz unterschiedlicher Art in den Blick nehmen. Mit der Buchladen-Chefin Petra Dittrich ist er sich einig, dass Lesungen jetzt regelmäßig an der Schule stattfinden werden.

Nutzung digitaler Geräte an Schulen

Bildungsministerium, Vertretungen der Schülerinnen, Schüler, Eltern und Schulleitungen stehen in breitem Austausch

Schwerin – Muss mein Handy während der Schulzeit im Rucksack bleiben? Darf ich mein Tablet auf dem Schulgelände nutzen? Ist es erlaubt, mit der Smartwatch im Schulgebäude zu telefonieren? Um Antworten auf diese und weitere Fragen zu erhalten, erarbeitet das Land derzeit Empfehlungen zur Nutzung digitaler Geräte an den Schulen. Die Schulen leiten daraus Regelungen ab, die ihren Bedürfnissen entsprechen und schreiben sie in den Hausordnungen und Medienbildungskonzepten fest. Das Bildungsministerium befindet sich dazu bereits in einem breiten Austausch mit dem Landesschülerrat, dem Landeselternrat, den Schulleitungsvereinigungen und dem Grundschulverband.

Bildungsministerin Simone Oldenburg: „Weder Handys, Tablets oder Smartwatches sollten komplett verboten werden. Sinnvoller ist es, das Alter, den Umfang und die Art und Weise der Nutzung digitaler Geräte differenziert zu betrachten und schulinterne Regelungen zu treffen. Viele Schulen verfügen schon heute über verbindliche Regelungen, wann und wie digitale Geräte genutzt werden dürfen, und haben sie in ihren Hausordnungen verankert. Mit den Empfehlungen, die wir mit den Vertretungen der Schülerinnen und Schüler, Eltern und Schulleitungen erarbeiten, wollen wir den Schulen mehr Sicherheit und mehr Orientierung geben, welche Regelungen in welcher Schulart möglich und umsetzbar sind.“

Felix Wizowsky, Vorsitzender des Landesschülerrates: „Die Einbindung von Schülerinnen und Schülern bei der Erarbeitung der Empfehlungen sorgt vor allem für eines – für eine Akzeptanz innerhalb der Schülerschaft. Die Schulen entscheiden gemeinsam mit allen Beteiligten über die nähere Ausgestaltung des Umgangs mit den digitalen Endgeräten. Nur so kann auf die individuellen Bedürfnisse der Schülerinnen und Schüler eingegangen werden. Die Empfehlungen legen dafür den richtigen Grundstein.“

Tobias Lankow, Vorstandsvorsitzender des Landeselternrates: „Verbote sind kein guter pädagogischer Ansatz. Die Hausordnung der Schulen wird in demokratischer Mitbestimmung durch die Schulkonferenzen gestaltet. Ihr allein obliegt derzeit die Gestaltung der Nutzung digitaler Endgeräte. Alle sollten sich dieser Verantwortung und auch Chance bewusst sein und das Schulleben selbst gestalten. Wir sollten auch nicht vergessen, das Primat der Erziehung liegt bei den Eltern. Sie sind es auch, die Handys kaufen und zu Hause die Nutzung vorleben und gestalten.“

Ralph Grothe, Vorsitzender des Grundschulverbandes Mecklenburg-Vorpommern: „Der Grundschulverband unterstützt die Entwicklung von Empfehlungen zur Digitalisierung und zur Nutzung digitaler Geräte in der Schule. Grundschulkinder nutzen im verstärkten Umfang in der Schule digitale Geräte zum Lernen und zur Kommunikation. Digitale Endgeräte müssen von der Schule zur Verfügung gestellt werden. Schulische Medienbildungskonzepte sind die Grundlage für den Umgang mit digitalen Geräten in der Schule. Die Einbindung der schulischen Gremien ist dabei Voraussetzung. Wir sprechen uns gegen eine unkontrollierte Nutzung von privaten Endgeräten durch die Kinder aus. Hier müssen Schulkonferenz und Hausordnung klare Regeln formulieren.“

Heike Walter, Vorsitzende der Schulleitungsvereinigung Mecklenburg-Vorpommern: „Empfehlungen zur Nutzung digitaler Geräte sind sinnvoll und notwendig, denn sie geben Schulen eine wertvolle Orientierung. Die konkreten Regelungen müssen jedoch vor Ort getroffen werden – dort, wo sie gelebt und umgesetzt werden. Dabei ist klar: Digitale Endgeräte sollen den Schulalltag sinnvoll ergänzen und das Lernen gezielt unterstützen. Auf keinen Fall dürfen sie die zwischenmenschliche Interaktion stören. Wichtig ist, dass das Ministerium die Entscheidungen der Schulen nachhaltig unterstützt und mitträgt.“

Heiko Helms, Vorsitzender der Vereinigung der Schulleitungen der Gymnasien und Schulen mit gymnasialer Oberstufe Mecklenburg-Vorpommern: „Eine klare, pädagogisch fundierte Regelung zum Umgang mit digitalen Geräten an Schulen ist notwendig – nicht im Sinne pauschaler Verbote, sondern als Ausdruck eines verantwortungsvollen und altersangemessenen Umgangs mit digitaler Technik im Schulalltag. Es ist sehr zu begrüßen, dass das Land hierzu Empfehlungen erarbeitet, die den Schulen Orientierung geben. Entscheidend bleibt jedoch: Die konkrete Ausgestaltung muss in der Verantwortung der einzelnen Schulen liegen. Nur so kann eine Regelung entstehen, die dem jeweiligen Schulprofil, der Altersstruktur und den pädagogischen Zielsetzungen gerecht wird.“

Streitschlichtung an Schulen breiter etablieren

Konfliktkompetenz stärken: Land startet Fortbildungen für unterstützende pädagogische Fachkräfte

Schwerin – Das Land will das Programm der Streitschlichtung an Schulen weiter ausbauen. Dazu sollen unterstützende pädagogische Fachkräfte fortgebildet werden, die ihre Kenntnisse dann weitergeben können. Ziel ist es, im Schuljahr 2025/2026 ca. 100 Schülerinnen und Schüler in Streitschlichtung auszubilden. „Konflikte zwischen Schülerinnen und Schülern gibt es an jeder Schule, sie sind keine außergewöhnlichen Ereignisse“, sagte Bildungsministerin Simone Oldenburg. „Damit sich die Auseinandersetzungen aber nicht verhärten und das Schulklima nicht auf Dauer beeinträchtigt wird, wollen wir das erfolgreiche Konzept der Streitschlichtung breiter etablieren.“

Die Kursreihe „Streitschlichtungsausbildung für unterstützende pädagogische Fachkräfte“ startet im Juni 2025 und wird vom Institut für Qualitätsentwicklung (IQ M-V) des Bildungsministeriums in Kooperation mit dem Zentrum für Praxis und Theorie der Jugendhilfe – Schabernack e. V. durchgeführt. Insgesamt stehen in einem ersten Schritt 16 Plätze für unbefristet tätige pädagogische Fachkräfte zur Verfügung. „Das Angebot stößt auf Interesse, die Fortbildung ist ausgelastet“, so die Ministerin. Neben den pädagogischen Fachkräften haben auch Lehrkräfte, Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeiter Fortbildungen in Streitschlichtung absolviert.

„Kinder und Jugendliche lernen in der Schule nicht nur Deutsch und Mathematik. Sie lernen auch, wie man fair und respektvoll miteinander umgeht. Dieses soziale Lernen ist genauso wichtig wie der Fachunterricht“, betonte die Bildungsministerin. „Mit der systematischen Ausbildung von Fachkräften ermöglichen wir es, Streitschlichter-Programme in weiteren Schulen zu verankern. Das stärkt nicht nur die Konfliktkultur, sondern auch den sozialen Zusammenhalt in der Schulgemeinschaft.“

Streitschlichtung – auch als Mediation bekannt – ist ein bewährtes Verfahren zur gewaltfreien Konfliktlösung, bei dem unparteiische Dritte vermitteln. Es verfolgt die Absicht, Konflikte nicht gänzlich zu vermeiden, sondern konstruktiv zu bewältigen und eine Lösung herbeizuführen, von der alle Beteiligten profitieren.

Die Ausbildung für unterstützende pädagogische Fachkräfte umfasst zehn praxisnahe Module mit insgesamt 60 Unterrichtsstunden, die neben theoretischen Grundlagen vor allem kommunikative Kompetenzen und methodisches Handwerkszeug für die Streitschlichtung vermitteln. Ein besonderer Fokus liegt auf der Fähigkeit, Schülerinnen und Schüler selbst zu Streitschlichterinnen und Streitschlichtern auszubilden. Sie werden damit in die Lage versetzt, Konflikte untereinander lösen.

„Wenn Schülerinnen und Schüler lernen, Konflikte friedlich zu lösen, gewinnen sie an Selbstvertrauen und sozialer Kompetenz. Sie entwickeln Empathie und ein Gefühl für Verantwortung. Das sind Fähigkeiten, die sie ein Leben lang begleiten“, sagte Oldenburg.

Übergang von der Schule in die Ausbildung

Ständige Wissenschaftliche Kommission legt Gutachten mit Empfehlungen vor

Schwerin – Bildungsministerin Simone Oldenburg begrüßt die Empfehlungen der Ständigen Wissenschaftlichen Kommission der Kultusministerkonferenz (SWK) zum Übergang der Schülerinnen und Schüler von der Sekundarstufe I in die berufliche Ausbildung. „Wir gestalten Schule so, dass jede Schülerin und jeder Schüler faire Chancen auf eine gute Zukunft hat“, sagte die Ministerin. Sie verwies auf drei zentrale Empfehlungen der Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, die das Land bereits umgesetzt hat, um die Qualität der schulischen Bildung gezielt zu stärken:

  • Basale Kompetenzen im Fokus – neue Stundentafel für mehr Deutsch, Mathematik und Englisch

„Unser Ziel ist es, dass alle Schülerinnen und Schüler sicher lesen, schreiben und rechnen können. Das ist das Fundament für jeden Bildungserfolg“, betonte Oldenburg. Mecklenburg-Vorpommern setzt mit dem kommenden Schuljahr eine neue Stundentafel verbindlich um, die die Unterrichtsfächer Deutsch, Mathematik und die erste Fremdsprache stärkt und Freiräume für individuelle Förderung schafft. „Wir fangen in der Grundschule an, erhöhen die Stunden in den Fächern Deutsch und Mathematik in den Jahrgangsstufen 3 und 4 und haben ein verpflichtendes 20-minütiges Leseband eingeführt. Die direkte Zuweisung von elf Stunden aus dem ehemaligen Kontingent der Kernfächer Deutsch, Mathematik und erster Fremdsprache an weiterführenden Schulen stellen eine Verbindlichkeit her, die wir brauchen, um mehr Schülerinnen und Schüler zum ersten anerkannten Schulabschluss zu führen, ohne in anderen Fächern Unterrichtsstunden zu reduzieren.“

  • Berufliche Orientierung neu gedacht – verbindliches Konzept für alle Schulen

Mit einem neuen landesweiten Konzept zur Beruflichen Orientierung sorgt Mecklenburg-Vorpommern ab dem kommenden Schuljahr für mehr Praxisbezug und klare Perspektiven. Das Konzept ist für alle Schulen verbindlich. Schülerinnen und Schüler sollen frühzeitig ihre Stärken erkennen, vielfältige berufliche Wege kennenlernen und den Beruf ergreifen, der am besten ihren Neigungen entspricht. „Berufsorientierung ist Lebensorientierung, deshalb machen wir sie zum integralen Bestandteil der schulischen Bildung“, erklärte die Ministerin.

  • Digitale Kompetenzen stärken – Unterrichtsfach Informatik und Medienbildung ab Klasse 5 

Das Land hat bereits früh reagiert, um Schülerinnen und Schüler besser auf die Anforderungen der digitalen Welt vorzubereiten. Seit dem Schuljahr 2019/2020 steht ab Klasse 5 das einstündige Unterrichtsfach Informatik und Medienbildung auf dem Stundenplan. Die Schülerinnen und Schüler erlangen grundlegendes Wissen über Mediennutzung, Mediengestaltung und Medienkritik. Außerdem erhalten sie grundlegende Kenntnisse in Softwareentwicklung. „Kinder und Jugendliche müssen wissen, wie sie sich sicher, reflektiert und verantwortungsvoll in digitalen Räumen bewegen. In diesem Fach vermitteln die Lehrkräfte ihnen das notwendige Handwerkszeug“, so Oldenburg.

Mecklenburg-Vorpommern versteht die Empfehlungen der SWK als Unterstützung der eigenen Vorhaben. „Mit dem Produktiven Lernen und der Berufsreife dual machen wir Angebote für Schülerinnen und Schüler, denen das abstrakte Lernen schwerfällt. Sie lernen in Betrieben und haben einen starken Praxisbezug. Mit dem Startchancen-Programm fördern wir Schülerinnen und Schüler, die schwierige Startbedingungen haben. Das alles sind weitere Maßnahmen, um Schülerinnen und Schülern einen direkten und nahtlosen Einstieg in die berufliche Ausbildung zu ermöglichen. Die Empfehlungen der SWK werden wir in der Bildungsministerkonferenz intensiv beraten“, sagte Bildungsministerin Simone Oldenburg, die in diesem Jahr auch Präsidentin der Bildungsministerkonferenz ist.

Hausaufgaben sind sinnvoll und unerlässlich

Mecklenburg-Vorpommern hält an Hausaufgaben für Schülerinnen und Schüler fest

Schwerin – Bildungsministerin Simone Oldenburg hat eine klare Auffassung, warum Hausaufgaben für Schülerinnen und Schüler sinnvoll und unerlässlich sind: „Überall wird darüber debattiert, dass die Leistungen der Schülerinnen und Schüler schwächer werden und viel unternommen werden muss, um Lücken zu verringern. Hausaufgaben bleiben als wertvolle Lern- und Übungszeit eine wichtige Ergänzung des Unterrichts. Sie fördern die Selbstständigkeit, Selbstdisziplin und stärken das Erlernen von Arbeitstechniken. Wo sollte man zum Beispiel ein Gedicht lernen, wenn nicht in Form einer Hausaufgabe? Wo sollten Schülerinnen und Schüler einen Vortrag oder eine Projektarbeit vorbereiten, wenn nicht als Hausaufgabe?

Hausaufgaben bieten die Gelegenheit, erlerntes Wissen zu festigen. Sie sind der Dreh- und Angelpunkt für eine erfolgreiche Mitarbeit der Schülerinnen und Schüler im Unterricht. Natürlich dürfen die Hausaufgaben nicht unverhältnismäßig viel Zeit in Anspruch nehmen. Schülerinnen und Schüler brauchen nach der Schule ausreichend Zeit für sich, für Freunde und für die Familie. Kinder, die den Hort besuchen, können ihre Hausaufgaben während des Hortbesuches erledigen. So sieht es unser Kindertagesförderungsgesetz vor. Hier haben alle die gleichen Chancen, weil alle Kinder durch die Erzieherinnen und Erzieher unterstützt werden.

Schriftliche Hausaufgaben sind in Mecklenburg-Vorpommern nicht alleinige Grundlage für eine Leistungsbewertung. Sie können nur eine Ausgangslage darstellen, die die Basis für weitere Aufgaben ist, die durch die Schülerinnen und Schüler erarbeitet werden. Wenn sie bei den Hausaufgaben oder Hausarbeiten externe Hilfen oder Quellen verwenden, müssen sie diese angeben und kenntlich machen. Dies gilt auch wenn sie KI-Tools nutzen.“

Digitale Angebote an Volkshochschulen

Erwachsenenbildung verbessert Teilhabe von älteren Menschen und zeigt nachhaltige Erfolge

Schwerin – Wenn Volkshochschulen digitale Sprechstunden und Smartphone-Kurse kostenlos anbieten können, hat das vor allem mit der zusätzlichen Förderung des Landes zu tun. Das Bildungsministerium hat den Volkshochschulverband im vergangenen Jahr mit 60.000 Euro unterstützt, um digitale Bildungsangebote auszubauen. „Mit den Kursen haben die Volkshochschulen insbesondere älteren Menschen, auch und besonders in ländlichen Regionen, einen Zugang zu digitalen Hilfsmitteln ermöglicht. Das ist ein Beitrag, Teilhabechancen zu verbessern“, sagte Bildungsministerin Simone Oldenburg.

Das Projekt „Von A wie Alle über K wie Künstliche Intelligenz bis Z wie Zusammen – Wege in die partizipative Zukunft der digitalisierten Erwachsenenbildung“ zielte im Jahr 2024 darauf ab, digitale Grundkompetenzen zu vermitteln. „Viele der Teilnehmerinnen und Teilnehmer fühlen sich ermuntert, weiter zu lernen. Das ist ein erster Schritt, die digitale Kluft abzumildern“, sagte VHS-Verbandsdirektorin Ines Poloski-Schmidt. Außerdem konnten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Bereichen Digitalisierung und Künstliche Intelligenz fortgebildet werden.

Mit der Modellinitiative „Vermittlung digitaler Grundkompetenzen“ konnten zahlreiche VHS-Veranstaltungen realisiert werden, die insbesondere ältere Menschen an digitale Technologien herangeführt haben. Die Volkshochschule Ludwigslust-Parchim hat Kurse zu Smartphone- und Tablet-Grundlagen sowie WhatsApp und dem Versenden und Empfangen von E-Mails angeboten und erreichte mit ihren 44 Kursen Teilnehmerinnen und Teilnehmer in zehn Orten. Die VHS in Rostock setzte auf digitale Sprechstunden, in denen es um Datensicherheit, Installation von Apps und Änderungen an den Geräteeinstellungen ging. Die Zielgruppe waren hier Menschen ab 70 Jahren, die bislang wenig Berührung mit digitalen Technologien hatten.

Ältere Menschen im Landkreis Vorpommern-Greifswald hatten die Möglichkeit, an 17 Kursen „Smartphone leichtgemacht“ und „Einkaufen und Bezahlen im Internet“ teilzunehmen. Die Resonanz war durchweg positiv. „Viele Teilnehmerinnen und Teilnehmer äußerten den Wunsch nach einer Fortsetzung des Kursangebotes“, so Verbandsdirektorin Poloski-Schmidt. Die Vermittlung von Medienkompetenz sowie digitaler Grundkompetenz im Bereich Gesundheitsbildung für Ältere stand im Mittelpunkt der Kurse an der VHS Schwerin.

„Die Angebote zeigen nachhaltige Erfolge“, so Bildungsministerin Oldenburg weiter. Einige Kommunen haben zusätzlich digitale Hardware angeschafft, um auch langfristig Schulungen anbieten zu können. Gleichzeitig konnten die Volkshochschulen neue Kursleiterinnen und Kursleiter gewinnen und ihre Netzwerke mit weiteren Bildungseinrichtungen ausbauen.

Qualifizierung Moorspezialisten startet

Güstrow – Ein neues Qualifizierungsprogramm bereitet Hochschulabsolvent*innen auf den angewandten Moorschutz vor. Damit die Moorspezialist*innen künftig bundesweit Moor-Klimaschutzprojekte unterstützen können, ist die Ausbildung praxisnah gestaltet. Für die modellhafte Umsetzung des Programms „Moorspezialist*innen“ erhält das Land Mecklenburg-Vorpommern rund 34 Millionen aus dem Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz (ANK). Weitere Bundesländer sollen in das Programm einbezogen werden. Landesumweltminister Dr. Till Backhaus begrüßte heute in Güstrow den ersten Ausbildungsjahrgang der Moorspezialist*innen:

„Für unsere Vorfahren waren Moore vor allem lebensfeindliches, nutzloses Ödland. Daher wurden sie Jahrhunderte lang entwässert und in land- oder forstwirtschaftliche Flächen umgewandelt. Moore sind jedoch sensible Standorte, deren Entwässerung zu langfristigen, teils irreversiblen Schäden führt. Nachdem insbesondere in den 1960er- und 1970er-Jahren, in der Phase der Komplexmelioration, Moore trockengelegt wurden, um die Flächen für Acker- und Grünlandbewirtschaftung nutzen zu können und Lebensmittel gegen den Hunger zu produzieren, waren Anfang der Neunzigerjahre in MV nur noch drei Prozent der Moore nass.

Das große Problem, das sich daraus ergab: Entwässerte Moorflächen setzen Treibhausgase frei, vor allem Methan und CO2, und sind damit klimaschädlich. Worauf die Wissenschaft bereits seit Jahrzehnten hinweist, wurde erst mit zunehmender Brisanz der Klimakrise für Politik, Landnutzende und Gesellschaft ins zentrale Blickfeld gerückt: Die immense Bedeutung des Ökosystems Moor als Kohlenstoff- und Wasserspeicher. Um die Dimension zu verdeutlichen: Moore bedecken weltweit nur etwa vier Prozent der Landfläche, aber sie binden rund doppelt so viel Kohlenstoff wie alle Wälder der Erde zusammen.

MV hat sich ambitionierte Klimaschutzziele gesetzt – ein wichtiger Baustein dafür ist neben dem Schutz der Wälder und Gewässer der Moorschutz bzw. die Wiedervernässung der Moore. Denn entwässerte Moore sind hier im Land für ein Drittel der gesamten Treibhausgasemissionen verantwortlich. Dieser hohe Anteil liegt im Moorreichtum von MV begründet: 13 Prozent der Landesfläche, d.h. rund 330.000 Hektar, sind mit Mooren bedeckt. Damit ist Mecklenburg-Vorpommern eines der moorreichsten Bundesländer und wir müssen uns dieser besonderen Bedeutung, die das Land im Moor- und Klimaschutz hat, bewusst sein.

Wichtigste Kenngröße für die Umsetzung des Moorschutzes ist die landesweit wiedervernässte Fläche auf Moorstandorten. Seit 1991 wurden 400 Moorschutzprojekte auf rund 35.000 ha umgesetzt. Davon wurden 202 Projekte auf ca. 19.000 ha mit europäischen und landeseigenen Mitteln finanziert. Weitere 2.475 ha (18 Projekte) wurden im Rahmen der Naturschutzgroßprojekte Peenetal und Südost-Rügen und des Projekts „Schatz an der Küste“ hauptsächlich aus Bundesmitteln renaturiert. Moorschutzprojekte als Ökokonto- und Kompensationsmaßnahmen fanden auf insgesamt 8.540 ha (127 Projekte) statt. Mit MoorFutures wurden drei Projekte auf einer Fläche von insgesamt 79 ha umgesetzt.

Im Ergebnis des Moorschutzkonzepts 2000 wurden auf 16.525 ha Maßnahmen zur Wiedervernässung oder Verbesserung ihrer hydrologischen Situation umgesetzt. Das Moorschutzkonzept 2009 hatte die Wiedervernässung von Mooren auf 49.000 ha bis 2020 als Zielgröße festgelegt. Mit seit dem Jahr 2010 nur auf 14.951 ha abgeschlossenen Moorschutzprojekten liegt der aktuelle Wert noch sehr weit von diesem Zielwert entfernt. Bislang sind etwa 12 Prozent der Moore wiedervernässt. Um bis 2040 klimaneutral zu werden, müssten pro Jahr 9.000 Hektar nass werden. Deswegen werden aktuell 20 Projekte zur Wiedervernässung von Mooren vorbereitet, unter anderem im Peene- und Recknitztal oder im Grambower Moor bei Schwerin.

Eine schnelle und großflächige Umsetzung von Moor-Klimaschutzprojekten wird in M-V und in anderen Bundesländern maßgeblich durch personelle Kapazitätsengpässe gebremst. Es wird dringend bundesweit zusätzliches Personal mit spezieller Moorexpertise benötigt, um diese Projekte schnell und effizient umzusetzen. Dafür ist sowohl gezielt in die fachliche Qualifizierung zu investieren als auch ein deutlicher quantitativer personeller Kapazitätsaufbau in Bezug auf Moor-Klimaschutz notwendig, heißt es in der einleitenden Begründung des Arbeitsprogramms zur Umsetzung der Verwaltungsvereinbarung des Bundes, vertreten durch das Bundesamt für Naturschutz, mit dem Land Mecklenburg-Vorpommern für das Modellprojekt zur Ausbildung von Moorspezialist*innen.

Das Programm „Moorspezialist*innen“ zielt darauf ab, dem Mangel an Fachkräften in den zuständigen Behörden, bei Vorhabenträgern, Wasser- und Bodenverbänden, großen Flächeneigentümern und Planungsbüros im Bereich Moorschutz in M-V entgegenzuwirken. Hierfür sollen geeignete Absolvent*innen bundesweit aus Universitäten oder Fachhochschulen gewonnen und qualifiziert werden. Pro Jahrgang sollen jeweils 20 Absolvent*innen mit Hochschulabschluss – B.Sc, M.Sc., Ingenieure sowie Quereinsteiger*innen – als zertifizierte Moorspezialist*innen ausgebildet werden.

Mit einer praxisnahen und bedarfsgerechten Qualifizierung von Fachpersonal im Bereich Moorschutz wird eine entscheidende Umsetzungslücke für einen wirksamen Moor-Klimaschutz in M-V geschlossen. Das Programm wird sowohl kurzfristig die Bearbeitungskapazitäten für Moor-Klimaschutzmaßnahmen erhöhen als auch für die folgenden Jahrzehnte eine fundierte, anwendungsbezogene Moorexpertise sicherstellen. Das Programm „Moorspezialist*innen“ ist eine wesentliche Voraussetzung für die notwendige Vervielfachung von umgesetzten Moor-Klimaschutzprojekten.

Das Programm wird zu 90% vom Bund (BMUV/BfN rd. 30 Mio. Euro) aus dem Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz, zu ca. 5 % aus dem Sondervermögen zur Förderung des Natürlichen Klimaschutzes vom Land Mecklenburg-Vorpommern und zu ca. 5% von den Einsatzstellen finanziert.

„Ich bin stolz darauf, dass Mecklenburg-Vorpommern dieses moorspezifische Qualifikationsprogramm umsetzt. Ich habe das Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie gebeten, diese Aufgabe zu übernehmen. Viel Zeit für die Organisation des Programms, zur Vorbereitung der Ausbildung, für die Suche der Einsatzstellen und für die Auswahlverfahren der Teilnehmenden war seit der Unterzeichnung der Verwaltungsvereinbarung mit dem Bund im November bis jetzt nicht. Deshalb danke ich allen Einsatzstellen, der Uni Greifswald, allen Teilnehmenden, den Kolleg*innen vom LUNG und der Ostseestiftung, die das Programm evaluiert haben für ihr enormes Engagement.“

Interessent*innen für die 20 Ausbildungsplätze des ersten Durchgangs und die dafür geschaffenen Stellen gab es viele. Es erfolgte ein regelrechter Run auf die Stellen, mehr als 220 Bewerbungen gingen beim LUNG ein.

Der erste Jahrgang zur Ausbildung von Moorspezialist*innen umfasst insgesamt fünf Ausbildungsjahre. In jeweils drei Einsatzstellen in Mecklenburg-Vorpommern erhalten die Teilnehmenden praktische Kenntnisse für die Projektsteuerung, Planung, Genehmigung und die Umsetzung von Moor-Klimaschutzprojekten. Die theoretische Ausbildung erfolgt an der Universität Greifswald. Die Teilnehmenden müssen ihr erworbenes Wissen in drei Hausarbeiten und einer theoretischen Prüfung belegen und erhalten dafür ein Zertifikat.

Ab dem zweiten Jahrgang umfasst die Ausbildung drei Jahre. Damit das Programm für mehr Teilnehmende geöffnet werden kann und ab dann auch Einsatzstellen in allen moorreichen Bundesländern gefunden werden können, ist es notwendig, bereits jetzt weitere Partner auch außerhalb MVs anzusprechen.

Besonders hervorheben möchte ich auch die Einsatzstellen. Ohne die Bereitschaft in den Ingenieurbüros, den Wasser- und Bodenverbänden, den Kommunen, den Großschutzgebieten, der Forst und Stiftungen und Verbänden würde die Durchführung dieses bisher einmaligen Ausbildungsprogramms nicht realisierbar sein.

Dieses modellhafte Programm ist in seiner Art einzigartig, da hier moorspezifisches Wissen individuell aufgebaut und zugleich über verschiedene Institutionen ausgetauscht wird, und auch die Teilnehmenden selbst institutionenübergreifend vernetzt werden. Die Vernetzung aller Akteure des Moor-Klimaschutzes ist ein weiterer Baustein für die notwendige Beschleunigung der Umsetzungsprozesse. Das Programm „Moorspezialist*innen“ wird als Vorbild für andere moorreiche Bundesländer dienen und dadurch die Umsetzung von Moor-Klimaschutzprojekten landes- und bundesweit beschleunigen“, so Minister Backhaus.

Mit dem Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz (ANK) soll entscheidend dazu beigetragen werden, den allgemeinen Zustand der Ökosysteme in Deutschland deutlich zu verbessern und so ihre Resilienz und ihre Klimaschutzleistung zu stärken. Neben Treibhausgasminderung und Negativemissionen wird auch ein Beitrag zur Klimaanpassung erreicht. Die Natur an Land und im Meer soll besser geschützt und widerstandsfähiger werden, um dauerhaft zu den nationalen Klimaschutzzielen beizutragen.