Menü Schließen

Kategorie: Natur und Umwelt

Blaue Flaggen wehen an 34 Stränden

Meyer: Gütesiegel steht für Verbindung von Qualität, Tourismus und Natur – drei Viertel aller „Blauen Flaggen“ hängen in Mecklenburg-Vorpommern

Barth – Am Freitag hat Wirtschafts- und Tourismusminister Reinhard Meyer 34 Badestellen und fünf Sportboothäfen aus Mecklenburg-Vorpommern mit dem Gütesiegel „Blaue Flagge“ in Barth (Landkreis Vorpommern-Rügen) ausgezeichnet.

„Die ´Blaue Flagge´ ist ein Gütesiegel, welches für die Verbindung von Qualität, Tourismus und Natur steht. Sauberes Wasser und sichere Strände sind Grundvoraussetzungen für den Bade- und Wassertourismus in unserem Land. Die hohe Zahl an Flaggen bei uns im Land sind darüber hinaus gute Botschaften für Gäste, die sich im Land erholen wollen. Allein in Mecklenburg-Vorpommern hängen drei Viertel aller ´Blauen Flaggen´ bundesweit. Das ist ein Spitzenwert“, sagte der Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Reinhard Meyer in Barth.

Mit der „Blauen Flagge“ können Kommunen mit Stränden ausgezeichnet werden. Zu wichtigen Kriterien, um die Flaggen zu erhalten, gehören beispielsweise eine ausgezeichnete Badewasserqualität auf der Grundlage der europäischen Badegewässerrichtlinie sowie hohe Standards im Umweltmanagement zur Erhaltung der Natur und Umwelt in der Umgebung und im Strandbereich.

„Gäste im Land schätzen neben der beeindruckenden Natur und dem gesunden Klima vor allem auch die vielfältigen Bademöglichkeiten. Das sind gute Gründe für einen Urlaub in Mecklenburg-Vorpommern. Damit dies so bleibt, müssen wir eine Menge dafür tun“, so Meyer weiter.

An fünf Sportboothäfen können „Blaue Flaggen“ wehen. Hierzu zählen der Wasserwanderrastplatz Prerow, Stadthafen Barth, Bootshafen Kühlungsborn, Yacht- und Fischereihafen Karlshagen sowie M.C. Zierker See e.V. Neustrelitz. Wichtige Kriterien, um die Flaggen zu erhalten, sind bei den Sportboothäfen neben der Reinigung des Hafens und der Abfallentsorgung auch Sicherheitsaspekte. „Auch in den Sportboothäfen ist es wichtig, die natürliche Umgebung dauerhaft zu erhalten und Umweltschäden vorzubeugen“, machte Tourismusminister Meyer deutlich.

Für die „Blaue Flagge“ werden 45 Badestellen in Deutschland ausgezeichnet, davon sind 34 Badestellen in Mecklenburg-Vorpommern (28 Küstengewässer und 6 Binnengewässer). Weiterhin werden bundesweit insgesamt 91 Sportboothäfen ausgezeichnet. Die „Blaue Flagge“ ist eine Umweltauszeichnung der Kopenhagener „Stiftung für Umwelterziehung“ (Foundation for Enviromental Education – F.E.E.); in Deutschland wird die internationale Auszeichnung durch die Deutsche Gesellschaft für Umwelterziehung e.V. (DGU) verliehen.

Taskforce Moorschutz tagt zum zweiten Mal

Schwerin – Um Mecklenburg-Vorpommern für den Schutz seiner Moore neu aufzustellen, soll mittelfristig eine Moorklimaschutzagentur gegründet werden. Dafür tagte heute zum zweiten Mal per Videoschalte die Taskforce Moorschutz.

„Wir starten hier einen Prozess, der uns dem Ziel ‚Klimaneutrales MV bis 2040‘ im Bereich der Moore näherbringt. Moorwiedervernässungen sind sehr komplex. Das betrifft zum Beispiel die Eigentümerstruktur, Hydrologie und Wasserverfügbarkeit, Genehmigungsverfahren, Baumaßnahmen und ggf. nachher eine ‚nasse Nutzung‘ im Sinne etwa der Paludikultur. Es gibt glücklicherweise sehr viele kompetente Akteure für den Moorklimaschutz in Mecklenburg-Vorpommern. Es ist unsere die Aufgabe, diese an einen Tisch zu holen und den Prozess zu steuern. Der Start des Taskforce-Prozesses erfolgte im März mit der ersten Runde.

Nun sollen heute unter anderem die Nutzer- und Schützerverbände einbezogen werden. Dazu kommen die Wasser- und Bodenverbände als sehr wichtige Akteure in der Fläche. Zu der heutigen Taskforce Moorschutz wurden der Bauernverband MV, der Verein „Land schafft Verbindung“, der Landesverband Wasser- und Bodenverbände, der NABU MV, BUND MV, Biopark, der WWF, der Städte- und Gemeindetag, der Landkreistag und der Tourismusverband MV eingeladen. Auch haben wir Betriebe eingebunden, die bereits heute klimagerecht wirtschaften bzw. dies für die nahe Zukunft planen“, sagte der Minister.

Die Rede ist etwa von der Unternehmensgruppe Landboden Glasin GmbH. Der geschäftsführende Gesellschafter Dr. Johann-Christoph Meyer zu Bentrup hat 170 Hektar des Agrarbetriebes mit 5200 Hektar Anbaufläche als potenzielle Eignungsflächen für eine Vernässung identifiziert. Sein Anliegen ist es, Agrarflächen aus der Nutzung herauszunehmen. Die Idee dahinter: Wirtschaftsunternehmen wollen grüner werden, sie sind bereit, in Naturschutzleistungen zu investieren. Der Betrieb verfolgt einen marktwirtschaftlichen Ansatz für mehr Naturschutz, mit dem Agrarunternehmen Gewinne erzielen können.

Neben Meyer zu Bentrup berichten auch die Landwirte Voigt und Bork aus der Praxis. In Neukalen (Landkreis Mecklenburgische Seenplatte) baut Voigt auf einer rund zehn Hektar großen wiedervernässten Versuchsfläche Rohrkolben erfolgreich an. Ludwig Bork hat das Schilfheizwerk in Malchin aufgebaut.

„Die Bereitschaft von Landwirten sowie Wasser- und Bodenverbänden, Flächen aus einer trockenen Nutzung herauszunehmen, ist deutlich gewachsen. Doch häufig fehlen die Ansprechpartner für den steigenden Beratungsbedarf. Genehmigungsprozesse sind meist langwierig. Genau hier soll die neue Moorklimaschutzagentur tätig sein. In enger Zusammenarbeit mit dem Greifswalder Moor Centrum und der Landgesellschaft MV sollen bestehende Kompetenzen, Akteure und Projekte im Moorschutz gebündelt und vernetzt werden, sagte Backhaus.

Die Landesregierung setzt sich auf EU-Ebene dafür ein, dass GAP-Zahlungen die Wiedervernässung von Flächen in landwirtschaftlicher Nutzung auf entwässerten Böden zunehmend unterstützen.

Moorschutz spielt bei der Entwicklung des Klimaschutzgesetzes eine wesentliche Rolle. „Immerhin stammen rund 30 Prozent aller Treibhausgasemissionen aus trockenen Mooren und bilden damit die größte Treibhausgaseinzelquelle. Daher ist klar, dass die Moore nass werden müssen. Hierfür brauchen wir nachhaltige Nutzungsalternativen für die Landwirtschaft. Genauso klar ist, dass wir eine natürliche Landnutzung brauchen“, sagte Backhaus. Hierzu gibt es am 25. Juni eine Auftaktveranstaltung beim Landeszentrum für erneuerbare Energien Mecklenburg-Vorpommern (Leea) in Neustrelitz. Sie richtet sich an Verbände, Vertretungsgremien, Unternehmen, Kommunen und interessierte Bürgerinnen und Bürger.

Premiere des Kurzfilms „Aquakultur in M-V“

Wismar – Was bedeutet Aquakultur? Diese Frage und viele andere rund um das Thema Aquakultur in Mecklenburg-Vorpommern haben Kinder und Jugendliche über drei Jahre mit unterschiedlichen medialen Mitteln und Methoden beantwortet. Der Abschluss: eine 12-minütige Dokumentation, die die Bedeutung der Aquakultur für M-V aufzeigt. Am Donnerstagabend (2. Juni 2022, ab 18 Uhr) feiert der Kurzfilm eine interne Premiere im Filmbüro MV in Wismar. Mit dabei ist der für die Fischwirtschaft zuständige Minister Dr. Till Backhaus.

„Seit über 20 Jahren begleitet und fördert die Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern die Aquakultur sehr intensiv, weil wir davon überzeugt sind, dass dieser Wirtschaftszweig eine Zukunft hat.  Der Fischkonsum steigt weltweit seit Jahrzehnten – auch in Deutschland. Leider werden weit über 80 Prozent des in Deutschland verzehrten Fischs – 2010 waren es rund 1,3 Millionen Tonnen – importiert. Während Frischfisch vor allem aus Tansania, Südafrika, Sri Lanka oder Island eingeflogen wird, kommt der Frostfisch ausschließlich über den Seeweg nach Deutschland. Damit verbunden sind große Menge an CO2-Emissionen, die es künftig zu vermeiden gilt.

Mit unseren Fördermöglichkeiten ergänzen wir die Förderangebote der Europäischen Kommission und haben erreicht, dass sich hierzulande in den vergangenen Jahren bereits eine vielversprechende Infrastruktur aus Produzenten, Verarbeitern und Forschungseinrichtungen entwickelt hat, die erfolgreich zusammenarbeiten“, sagte der Minister im Vorfeld der Veranstaltung.

Backhaus betonte, dass in den geschlossenen Kreislaufanlagen Fische weitgehend ohne Einfluss auf die Umwelt erzeugt werden. Das Wasser in einer Kreislaufanlage könne durch eine Kreislaufführung über Biofiltersysteme mehrfach genutzt werden. Die benötigte Wärmeenergie werde in einigen Anlagen durch die sonst ungenutzte Abwärme von Biogasanlagen zur Verfügung gestellt. Außerdem könnten dadurch Temperatur und auch Licht so gesteuert werden, dass ein ganzjähriges Wachstum möglich ist.

Das Filmteam hat im Zuge seiner Recherche verschiedene Aquakulturbetriebe in MV aufgesucht und konnte tiefe Einblicke über die tatsächliche Durchführung von Aquakultur gewinnen. Besucht wurde außerdem die Landesforschungsanstalt für Landwirtschaft und Fischerei Mecklenburg-Vorpommern in Born, die die Grundlagen einer nachhaltigen Aquakultur erforscht und entwickelt. „Ich finde es großartig, dass sich die Kinder und Jugendlichen mit diesen unter jungen Leuten sicherlich eher unpopulären Themen beschäftigen. Denn schließlich sind sie die Verbraucher von morgen und ihr Konsumverhalten entscheidet maßgeblich, wie es mit unserem Planeten weitergeht“, so Backhaus. Das Filmprojekt wurde mit ca. 12.000 Euro aus dem Europäischen Meeres- und Fischereifonds vom Land unterstützt.

Seit 2000 wurden investive Aquakultur und Forschungsprojekte in Mecklenburg-Vorpommern mit rund 54.700 Euro aus EU- und Landesmitteln gefördert. Über 46 Tausend Euro flossen davon in die Forschung. Rund 13.600 Euro betrug der Anteil der Landesgelder.

 Aktuell gibt es in Mecklenburg-Vorpommern 9 Kreislaufanlagen, sechs Teichwirtschaften und zwei Durchlaufanlagen. Prädestinierte Standorte für neue Anlagen seien laut Landgesellschaft M-V und Wirtschaftsfördergesellschaft Invest in MV zum Beispiel Gewerbeareale in Grevesmühlen, Maliß. Güstrow, Dummerstorf, Malchow oder Stavenhagen.

Afrikanische Schweinepest breitet sich aus

Schwerin – Die Afrikanische Schweinepest breitet sich in Deutschland weiter aus: Gestern wurde bekannt, dass das Virus in einem Hausschweinebestand in Baden-Württemberg aufgetreten ist. Damit sind neben Sachsen, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern nun insgesamt vier Bundesländer betroffen. Dazu Mecklenburg-Vorpommerns Landwirtschaftsminister Dr. Till Backhaus:

„Noch am Mittwoch haben wir die Notwendigkeit unserer ASP-Schutzmaßnahmen – insbesondere den Wildschutzzaun entlang der Grenze zu Polen – gegenüber einigen kritischen Stimmen von Naturschutzverbänden in aller Transparenz verteidigt. Ich konnte die Verbände davon überzeugen, dass unsere Seuchenbekämpfungsmaßnahmen wirksam sind und eng an den artenschutzrechtlichen Vorgaben ausgerichtet wurden.

Die aktuellen Ereignisse bestätigen mich, dass wir in Mecklenburg-Vorpommern mit unserer Vielzahl an Präventionsmaßnahmen auf dem richtigen Weg sind. Auf diese Weise konnten wir sowohl einen flächenhafter Eintrag der ASP nach M-V als auch eine Ausbreitung der Seuche aus den Restriktionszonen heraus bislang verhindern. Nun kommt es darauf an, alle Eventualitäten, vor allem die Gefahr der sogenannten Punkteinträge, im Blick zu behalten und in den Früherkennungs- und Präventionsmaßnahmen nicht nachzulassen.

Ich appelliere daher erneut nachdrücklich an alle Tierhalterinnen und -halter, die Biosicherheitsmaßnahmen penibel einzuhalten. Auch wenn es hierzulande – zumindest medial – etwas ruhiger um die ASP geworden ist, so ist die Seuche immer noch da und alle Beteiligten arbeiten hinter den Kulissen auf Hochtouren daran, ein Überschwappen der Seuche aus Polen, wo der Infektionsdruck nach wie vor sehr hoch ist, zu verhindern sowie das Infektionsgeschehen rund um Marnitz im Landkreis Ludwigslust-Parchim in Schach zu halten.

Der Ausbruch in Baden-Württemberg zeigt einmal mehr, dass die ASP-Bekämpfung nicht Aufgabe einzelner Bundesländer ist und sein kann. Ich hoffe sehr, dass Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir den Ernst der Lage erkennt und wahrgenommen hat, dass die Seuche nun über die Grenzen der neuen Bundesländer hinausgesprungen ist, so wie diese es auf den Agrarministerkonferenzen immer prophezeit haben.

Ich fordere deshalb erneut in aller Deutlichkeit, dass der Bund die ASP-Bekämpfung zur nationalen Aufgabe macht und die notwendigen Finanzmittel bereitstellt. Mit der solidarischen Finanzierung des ASP-Schutzzauns an der Grenze zu Polen ist diesbezüglich ein erster wichtiger Schritt gegangen. Wir werden weiter mit den anderen betroffenen Bundesländern dafür werben, dass die ASP-Bekämpfung mehr in den bundespolitischen Fokus rückt. Nur so können wir mit gebündelten Kräften unsere Wild- und Hausschweinbestände schützen und den schon jetzt erheblichen wirtschaftlichen Schaden weiter begrenzen. Das ist so wichtig, weil es immer noch keinen Impfstoff gegen die ASP gibt.

In Brandenburg, wo die Seuche im September 2020 zuerst aufgetreten ist, wurden bis zum 23.05.2022 2.545 Fälle von ASP festgestellt, in Sachsen 1.323. Bei uns kommen wir bisher auf 30 Fälle, was wir vor allem im Zusammenhang mit unseren frühzeitigen Maßnahmen zur Prävention, also vor allem auch dem Zaunbau, sehen. Brandenburg hat zur Bekämpfung des aktiven Seuchengeschehens bisher 60 Mio. Euro ausgegeben und wird bis zum Ende des Jahres voraussichtlich 100 Mio. Euro ausgegeben haben.

In Sachsen wird mit 40 Mio. Euro gerechnet. In MV sind dagegen mit 15 Mio. Euro bisher noch geringere Kosten aufgelaufen. Damit es möglichst dabeibleibt, ist weiterhin die enge Zusammenarbeit von Behörden, Jägern, Schweinehaltern, Land- und Forstwirten nötig.“

Backhaus: ASP-Zaun schützt Tiere und Betriebe

Schwerin – Mehrere Naturschutzverbände hatten sich unlängst kritisch zum Zaun geäußert, den das Land Mecklenburg-Vorpommern zum Schutz gegen den Eintrag der Afrikanischen Schweinepest (ASP) an der Grenze zum Nachbarland Polen errichten ließ. Diese Kritik nahm der Minister für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt, Dr. Till Backhaus, zum Anlass, zu einem runden Tisch einzuladen. An diesem nahmen heute Vertreter von WWF, Deutsche Wildtierstiftung, NABU, Deutsche Umwelthilfe und des Projektes LosBonasus-Crossing teil. Minister Backhaus bewertet das Gespräch positiv.

„Allen Beteiligten ist klar, dass ein 65 Kilometer langer Zaun einen Eingriff in die Natur bedeutet, auf den man lieber verzichten möchte. Leider blieb uns aber keine Wahl, auf ein anderes Instrument zurückzugreifen, um die ASP möglichst aus unserem Land fernzuhalten. Das EU-Tiergesundheitsrecht verpflichtet uns, die Ausbreitung der Seuche zu bekämpfen.

Das Stellen von Wildzäunen hat sich in anderen Mitgliedstaaten bewährt und wird deshalb von den EU-Experten als Seuchenbekämpfungsmaßnahme empfohlen. Wir haben uns frühzeitig der Aufgabe gestellt, die Grenze zwischen Polen und MV möglichst unpassierbar für Wildschweine zu machen, denn in Polen grassiert das Virus bereits seit mehreren Jahren. Für Menschen ist die Seuche zwar ungefährlich, aber für Wildschweine und Hausschweine verläuft sie in den meisten Fällen tödlich.

Dabei erfahren wildlebende Schweine großes Leid, wenn sie erkranken. Ihr Todeskampf kann sich bis zu einer Woche lang hinziehen, begleitet von hohem Fieber, Atembeschwerden und Apathie. Der Zaun hat also die Aufgabe, unsere Schwarzwild- und Hausschweinbestände vor dieser Krankheit zu schützen. Gleichzeitig bedeutet die ASP aber auch ein großes wirtschaftliches Risiko für die schweinehaltenden Betriebe im Land. Die bisher in Deutschland verzeichneten Ausbrüche der Krankheit haben unter anderem durch Handelsbeschränkungen einen Schaden von mehr als zwei Milliarden Euro verursacht.

In Brandenburg, wo die Seuche zuerst aufgetreten ist, wurden bis zum 23.05.2022 2.545 Fälle von ASP festgestellt, in Sachsen 1.323. Bei uns kommen wir bisher auf 30 Fälle, was wir vor allem im Zusammenhang mit unseren frühzeitigen Maßnahmen zur Prävention, also vor allem auch dem Zaunbau, sehen. Brandenburg hat zur Bekämpfung des aktiven Seuchengeschehens bisher 60 Mio. Euro ausgegeben und wird bis zum Ende des Jahres voraussichtlich 100 Mio. Euro ausgegeben haben. In Sachsen wird mit 40 Mio. Euro gerechnet. In MV sind dagegen mit 15 Mio. Euro bisher geringere Kosten aufgelaufen.

Gleichwohl haben wir uns den Bau des Zaunes nicht leichtgemacht. In Absprache mit der unteren Naturschutzbehörde des Landkreises Vorpommern-Greifswald wurde alles getan, um die Lebensräume anderer wildlebender Tierarten so wenig wie möglich zu beeinträchtigen. So wurden in regelmäßigen Abständen Durchlässe für Kleinsäuger eingebaut und in Abstimmung mit den Jagdausübungsberechtigten vor Ort Übersprünge für Rot- und Damwild mit einer Oberhöhe von ca. 1 m in den Zaun eingebaut.

Insgesamt sind folgende Sonderbauwerke in dem ASP-Grenzzaun auf gesamter Länge eingebaut worden: 40 Übersprünge für Rot- und Damwild, 414 Durchlässe für Kleinsäuger, insb. Otter, Biber, Fuchs, Dachs, Marder, Marderhund, Waschbär, 101 Weidetore, 11 Gattertore, 5 Fußgängertore (Usedom), 1 Holztunnel für Biber auf Usedom.

Auch der Zaun um den Truppenübungsplatz Jägerbrück wurde so mit Querungshilfen für Wildtiere ausgestattet, dass Fischotter, Biber und Wölfe ihn passieren können. Bei der Auswahl und Installation der Querungshilfen kamen uns auch die bereits bestehenden Erfahrungen aus Brandenburg und Sachsen zugute.

Da die Zäune entlang von vorhandenen Straßen und Wegen verlaufen und umfassende vorsorgliche Maßnahmen getroffen worden sind, gehen wir davon aus, dass FFH-Lebensraumtypen nicht betroffen sind. Wichtig zu wissen ist, dass der Zaunbau aufgrund privatrechtlicher Verträge mit den Grundeigentümern erfolgte. Weil es von polnischer Seite her keine Anstrengungen gab, die Seuche von der Grenze fernzuhalten, musste gehandelt werden. Da es sich um eine zeitlich begrenzte Maßnahme handelt – der Zaun soll höchstens fünf Jahre stehen bleiben-, ist eine Baugenehmigung nicht nötig.

Regelmäßige Kontrollen (160 Kontrollgänge seit Baubeginn) entlang des Zaunes dienen der Ermittlung von Schäden oder Störungen. Dabei wurden in den zurückliegenden 18 Monaten zwei verendete Stücken Rotwild und zwei verendete Stücken Rehwild aufgefunden.

Diese Verluste sind sicher tragisch, doch sie stehen in keinem Verhältnis zu dem tausendfachen Tierleid, dass ein flächendeckender Ausbruch der ASP mit sich gebracht hätte. Dass in MV jedes Jahr zwischen 15.000 und 20.000 Wildtiere bei Verkehrsunfällen ums Leben kommen, zeigt, wie vergleichsweise gering die Verluste am ASP-Zaun sind.

Mit den Naturschutzverbänden verbindet uns dasselbe Ziel: Wir wollen unsere Wildtiere so wenig wie möglich in ihrem Lebensraum einschränken. Gleichzeitig müssen wir es der Tierseuche ASP so schwer wie möglich machen, sich in unserem Land auszubreiten. Weitere ASP-Ausbrüche würden nicht nur erhebliches Tierleid verursachen, sie würde auch Tierhalter und ihre Familien in ihrer wirtschaftlichen Existenz bedrohen. Außerdem würden Bekämpfungsmaßnahmen bei Seuchenausbrüchen weitere Eingriffe in die Lebensräume zahlreicher Wildtiere bedeuten, da weder die Zeit noch das Geld vorhanden wäre, die Seuchenbarrieren derart umsichtig einzurichten wie das hier der Fall ist.

Abschließend möchte ich betonen, dass die Diskussion mit den Verbänden sehr sachlich ablief und wir daher auch weiter im Gespräch bleiben wollen. Außerdem haben wir angeboten, ein Mitglied der Verbände in unsere ständigen Arbeitsgruppen einzuladen. Die Dokumentation, wie die Tierschutzmaßnahmen entlang des ASP-Zaunes wirken, stellen wir den Verbänden ebenfalls gerne zur Verfügung“, so Minister Backhaus abschließend.

Klimaschutzgesetz M-V

Auftakt am 25. Juni in Neustrelitz

Neustrelitz – Mecklenburg-Vorpommern gibt sich ein Klimaschutzgesetz und startet dafür einen öffentlichen Beteiligungsprozess, wie es ihn in Mecklenburg-Vorpommern so noch nicht gegeben hat. Die Auftaktveranstaltung findet am 25. Juni 2022 ab 10 Uhr im Landeszentrum für Erneuerbare Energien (LEEA) in Neustrelitz statt. Das gab der zuständige Klimaschutzminister Dr. Till Backhaus in der heutigen Kabinettssitzung im Schweriner Schloss bekannt.

„Auch wenn uns die weltpolitische Lage derzeit vor andere große Herausforderungen stellt, bleibt der Klimaschutz eine der drängendsten Aufgaben weltweit. Für mich ist das ökologische Gleichgewicht wichtiger als übertriebener Wohlstand. Mecklenburg-Vorpommern will deshalb einen zentralen Beitrag zum Klimaschutz leisten und für die Verbindlichkeit ein Klimaschutzgesetz verabschieden, das sowohl konkrete Ziele u.a. für die Sektoren Energie, Verkehr, Gebäude, Industrie sowie Land- und Abfallwirtschaft umfasst, als auch die Vorbildwirkung der Landesregierung einschließt. Im aktuellen Koalitionsvertrag haben wir uns das Ziel gesetzt, das Land MV bis 2040 und die Landesverwaltung bis 2030 klimaneutral zu machen. Daran werden wir uns messen lassen müssen“, betonte Backhaus.

Im Rahmen des angekündigten Beteiligungsprozesses, der in wenigen Wochen in Neustrelitz startet, sollen belastbare und vor allem realistische Klimaschutzziele erarbeitet werden. Einbringen dürfen sich nicht nur Fachleute, sondern auch interessierte Bürgerinnen und Bürger. „Wir möchten möglichst viele Ideen aufgreifen, um eine große Akzeptanz für das Gesetz und den Klimaschutz insgesamt zu erreichen. Auch Zweifel und Bedenken sind erlaubt und können hoffentlich gemeinsam in Lösungen überführt werden“, sagte Backhaus. Erste Ergebnisse sollen im November vorliegen und auf mehreren Regionalkonferenzen im ganzen Land diskutiert werden.

Inhaltlich wird die Veranstaltung in Neustrelitz am 25. Juni durch einen Fachvortrag der Greifswalder Umweltrechtlerin Prof. Dr. Sabine Schlacke eröffnet. Im Anschluss werden gelungene Klimaschutz – Initiativen aus MV im Rahmen einer Outdoor-Ausstellung vorgestellt, bevor dann mit Fachleuten aus verschiedenen Ministerien, von Verbänden und Unternehmen über die richtigen Wege zum Erreichen der Sektorziele des künftigen Klimaschutzgesetzes für MV debattiert wird. Die interessierte Öffentlichkeit ist ebenfalls zur Eröffnung eingeladen.

Um Anmeldung unter klimaschutz@lm.mv-regierung.de wird gebeten!

Fischerei im Großen Jasmunder Bodden

Fisch aus dem Kleinen Jasmunder Bodden kann wieder gefangen und verzehrt werden

Insel Rügen – Im Zuge des zum Jahreswechsel 2021/22 eingetretenen massiven Fischsterbens im Kleinen Jasmunder Bodden mit einer lokalen Ausdehnung in den Großen Jasmunder Bodden hinein hatte das Ministerium für Klimaschutz, Landwirtscahft, ländliche Räume und Umwelt eine Empfehlung an die Fischereiausübenden des Gebietes gegeben, Fischerei und Angeln dort vorläufig vorsorglich zu unterlassen.

Zeitgleich hatte die zuständige Veterinärbehörde des Landkreises empfohlen, auf den Verzehr von Fischen aus diesem Gewässerbereich zu verzichten. Diese Empfehlung kann nun aufgehoben werden. Dazu erklärt Minister Dr. Till Backhaus: „Aus fischereifachlicher Sicht war die Empfehlung vom Jahresanfang berechtigt, da die Ursache des Fisch­sterbens unbekannt war. Leider konnte die Ursache trotz intensiver Bemühungen verschiedener Behörden bis heute nicht geklärt werden. Es wurde allerdings auch zu keinem Zeitpunkt festgestellt, dass die Fische aus dem betroffenen Gebiet aus bestimmten Gründen nicht verzehrfähig waren.

Inzwischen sind die natürlichen Entwicklungen der Vegetation und der Lebenszyklen in den Gewässern fortgeschritten und seit gut zwei Monaten sind kein Sterbeereignis oder ein fortgesetztes latentes Fischsterben oder andere bedenkliche Auffälligkeiten mehr verzeichnet worden. Es haben uns Informationen erreicht, dass die Berufsfischer im Kleinen Jasmunder Bodden schon wieder recht gute Fänge augenscheinlich vollkommen gesunder Fische erzielt haben.

Auch hat sich das Fischsterben aus dem Winter nicht über den unmittelbar zum Kleinen Bodden angrenzenden Bereich des Großen Jasmunder Boddens ausgedehnt, so dass man zumindest davon ausgehen kann, dass das eigentliche Geschehen auf den Kleinen Bodden beschränkt war und von dort nur kurzzeitig auf den angrenzenden Bereich des Großen Boddens eingewirkt hat. Es darf außerdem davon ausgegangen werden, dass die Fischerei in der Boddenkette vom Großen Jasmunder Bodden seewärts schon im Winter unbeeinträchtigt geblieben war und aus fischerei­fachlicher Sicht dort, aber inzwischen auch in den Jasmunder Bodden kein Grund für einschränkende Empfehlungen mehr besteht.“

Backhaus: Küstenfischer brauchen Rückhalt

Greifswald – Auf Einladung der Hansestadt Greifswald nahm der für Fischerei zuständige Landwirtschaftsminister Dr. Till Backhaus am Montagabend an einer Podiumsdiskussion zum Thema „„Zwischen Schleppnetz und Fangquote – Vorpommerns Fischerei vor dem Aus“ teil. Gesprächspartner waren der Fotograf Franz Bischof, Wissenschaftler Dr. Christopher Zimmermann vom Thünen-Institut Rostock und der Wiecker Fischer Björn Machalak. Im Zentrum des Gesprächs stand die Zukunft der Küstenfischerei vor dem Hintergrund historisch niedriger Fangquoten.

Minister Backhaus betonte die Bemühungen von Bund und Land zur Unterstützung der Küstenfischerei, rief aber auch zu einer stärkeren gesellschaftlichen Unterstützung für das Traditionshandwerk auf:

„Mit den geltenden Fangquoten rechnen wir mit einer weiteren Welle von Betriebsaufgaben; wir gehen von bis zu dreißig bis zum Ende des Jahres aus. Um den Fischern einen sozialverträglichen und geordneten Ausstieg zu ermöglichen, haben wir mit dem Bund die Abwrackprämie aufgelegt. Diese wird von den Fischern genutzt und so erwarten wir, dass sich die Flotte in der ersten Jahreshälfte um bis zu 20 Prozent reduziert.

Auch die zeitweise Stillegung von Schiffen federt zumindest einen Teil der Verluste ab. So sind im Zeitraum 2017 bis 2020 rund 8 Millionen Euro an Prämien ausgezahlt worden. Wir haben weiterhin die Hoffnung, dass wir die zeitweillige Stillegung auch künftig über die EU-Fonds EMFF und EMFAF auffangen können. Der Niedergang dieses Traditionshandwerkes ist eine Tragödie, für die Menschen und auch für das kulturelle Erbe des Landes. Die geltenden Fangquoten, insbesondere bei Hering und Dorsch, aber machen einen wirtschaftlichen Weiterbetrieb für viele Fischer leider unmöglich und deshalb versuchen wir, den Prozess so geordnet wie möglich zu begleiten.“

„Ich sage aber auch ganz klar, dass ich weiterhin eine Zukunft für dieses großartige Handwerk sehe. Den verbleibenden Fischern helfen wir, sich breiter aufzustellen. Diversifizierung, Direktvermarktung und Veredelung sind der Schlüssel, mit dem sich die Betriebe krisensicherer machen können. Gerade in Bezug auf die Diversifizierung gibt es viele Synergien zu nutzen, zum Beispiel in der Mithilfe zur Bergung von Munitionsresten, im Bereich des Pesca-Tourismus an der Küste oder als Dienstleister in Gewerbe und Forschung.

Um die Fischerei als Handwerk langfristig zu retten, braucht es für sie aber auch eine neue Wertschätzung in der Gesellschaft. Wer traditionelles Handwerk erhalten möchte, muss es auch unterstützen. Regionalität ist hier das Stichwort. Es ist aus meiner Sicht eine fatale Entwicklung, dass eine Mehrheit der Menschen auf globale Märkte und eine dauerhafte Versorgung vertraut, die nicht mehr in Deutschland erzeugt, während wir hier vor Ort hochwertige Lebensmittel zu Verfügung haben und die Fischer zudem vor dem beruflichen Aus stehen.“

Aktuell gibt es in MV noch 184 Haupterwerbsfischer; im Dezember 2021 waren es noch 202. Die Zahl der Nebenerwerbsfischer liegt seit Jahren gleichbleibend bei 140-150. Etwa 80 Haupterwerbsfischer (HEF) sind hauptsächlich von den Quoten-gebundenen Fischarten, also Dorsch und Hering abhängig. Ewa 100 HEF befischen hauptsächlich Süßwasser- und Wanderfische in den inneren Küstengewässern (Aal, Zander, Hecht, Schnäpel, Lachs). Daneben werden von allen auch nichtquotierte Meeresfische (Plattfische wie Scholle, Steinbutt, Flunder, Kliesche sowie Hornfisch) gefangen.