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Kategorie: Politik

Zahl der Wolfsrudel in M-V stagniert

Schwerin – Das Wolfsmonitoringjahr 2022/23 endete am 30. April. „Mit aktuellem Stand konnten bisher 18 Rudel, 3 Paare und 2 residente Einzelwölfe nachgewiesen werden“, erklärt Agrarminister Dr. Till Backhaus.

Aus 15 der 18 Rudel liegen demnach bisher Reproduktionsnachweise vor. In den drei Rudeln „Jasnitz“, „Vellahn“ und „Schwinzer Heide“ gab es 2022 keinen Nachwuchs. Bisher konnten in 12 Würfen insgesamt 36 Welpen bestätigt werden.

„Diese Zahlen sind als vorläufig zu betrachten und können sich mit der weiteren Auswertung noch erhöhen. Vor allem in den Wolfsvorkommen mit bisher „unklarem Status“ wurde die Suche nach Hin- und Nachweis intensiviert, um durch eine bessere Datenlage den Status zu klären“, führt der Minister aus und ergänzt:

„Es wird weiterhin darum gebeten, sichere Nachweise, also vor allem Fotos und Videos von Sichtbeobachtungen oder Fotofallendaten zusammen mit einer Ortsangabe, dem Wolfsmonitoring zur Verfügung zu stellen.

Durch immer neue Erkenntnisse kann die Datenlage auch für zurückliegende Jahre weiter verbessert werden, so dass sich die Anzahl an Rudeln, Paaren und Einzelwölfen auch rückwirkend weiter steigern kann. Diese neuen Informationsstände werden auf der deutschlandweiten Internetseite der DBBW genauso wie unter www.wolf-mv.de für Mecklenburg-Vorpommern immer wieder aktualisiert“, so Backhaus.

Der aktuelle Kenntnisstand für die zurückliegenden Jahre lautet:

2018/19 – 5 Rudel, 5 Paare & 2 residente Einzelwölfe
2019/20 – 8 Rudel, 8 Paare & 2 residente Einzelwölfe,
2020/21 – 15 Rudel, 11 Paare & 5 residente Einzelwölfe,
2021/22 – 18 Rudel, 6 Paare & 5 residente Einzelwölfe.

Im Rahmen des Forschungsprojektes „Zum Einfluss des Wolfes auf Schalenwild“ in M-V wurden im November 2022 zwei Wölfe besendert, ein weiblicher Welpe (WF16 Floki) des Rudels „Retzow-Jännersdorf“, und ein männlicher Welpe (WR17 Willi) des neuen Rudels „Drewensee“. Im März 2023 gelang erstmals die Besenderung eines weiblichen Nachkommens (WF18 Caya) des Rudels „Billenhagen“. Anhand der Teleme­triedaten besenderter Wölfe können auch Wildtierrisse gesucht werden. Diese Daten bilden eine wichtige Grundlage für die Anpassung der Bejagung des Schalenwildes, wenn Menschen und Wölfe die gleichen Tiere bejagen.

Eine aktuelle Karte mit den Wolfsvorkommen in M-V sowie weiteren Informationen rund um den Wolf kann unter https://wolf-mv.de/woelfe-in-m-v/ eingesehen werden.

Wolfssichtungen, bevorzugt mit Foto- oder Videodokumentation, können weiterhin an das landesweite Monitoring unter der E-Mailadresse stier@wildundforst.de oder telefonisch unter 0171-485 97 89 gemeldet werden.

Vorfälle mit der Beteiligung von Wölfen (z.B. Schadensfälle in Nutztierherden oder Nahbegegnungen) werden sieben Tage die Woche durch die zentrale Koordination Wolf M-V unter der Telefonnummer 0170-7658887 aufgenommen und bearbeitet. Kostenlose Termine zu den Themen Herdenschutz- und Präventionsberatung können unter der Nummer 0171-727 06 24 abgestimmt werden.

Radverkehr stärken

zusätzliches Beratungsangebot für Kommunen

Schwerin – Wirtschafts- und Verkehrsminister Reinhard Meyer hat am Donnerstag einen Zuwendungsbescheid an den Verein „Arbeitsgemeinschaft für fahrrad- und fußgängerfreundliche Kommunen in Mecklenburg-Vorpommern e.V.“ (AGFK MV) übergeben. Künftig soll die Arbeitsgemeinschaft Kommunen im Land zusätzlich bei der Beantragung und Umsetzung von Fördervorhaben beraten.

„Der Radverkehr gewinnt seit Jahren an Bedeutung – sei es im Alltag, in der Freizeit oder im Urlaub. Deshalb ist es wichtig, dass wir in Mecklenburg-Vorpommern eine gute Radinfrastruktur haben. Gerade den kleineren Gemeinden im ländlichen Raum fehlt manchmal die Erfahrung oder die Kapazität für die Beantragung von Infrastrukturfördermitteln. Es bedarf also einer individuellen Beratung. Hier soll künftig die Arbeitsgemeinschaft für fahrrad- und fußgängerfreundliche Kommunen in Mecklenburg-Vorpommern zusätzlich unterstützen“, sagte der Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Reinhard Meyer.

Mit den zusätzlichen Mitteln für das Projekt „Radverkehr stärken – Beratung zu Fördermöglichkeiten und Verbesserungen von Infrastruktur etablieren“ soll die AGFK MV vor allem eine Fördermittel- und Planungsberatung für Kommunen anbieten. „Die Beratung der Arbeitsgemeinschaft kann von allen in Anspruch genommen werden, sie ist nicht auf die Mitglieder beschränkt. So haben alle Städte und Gemeinden die Möglichkeit, von dem Wissen und der Erfahrung der engagieren Mitarbeitenden zu profitieren“, sagte Meyer.

Das Land begleitet die AGFK MV seit der Gründung im Jahr 2017 und fördert sie derzeit mit 40.000 Euro jährlich. Für die zusätzliche Beratung der Kommunen erhält die „Arbeitsgemeinschaft für fahrrad- und fußgängerfreundliche Kommunen in Mecklenburg-Vorpommern e.V.“ weitere 40.000 Euro.

Der Bund stellt im Rahmen seines Klimaschutzpaketes aus dem Sonderprogramm „Stadt und Land“ dem Land Mecklenburg-Vorpommern von 2020 bis 2028 insgesamt 71,4 Millionen Euro Bundesfinanzhilfen für die Förderung des Radverkehrs zur Verfügung. Zur Abwicklung des Programms hat das Infrastrukturministerium die „Radverkehrsinfrastrukturförderrichtlinie“ erlassen, über die grundsätzlich alle Investitionen in die Radverkehrsinfrastruktur gefördert werden können.

Dazu gehört unter anderem der Neu-, Um- und Ausbau einschließlich der erforderlichen Planungsleistungen Dritter (außerhalb der öffentlichen Verwaltung) und benötigter Grunderwerb von straßenbegleitenden, vom motorisierten Individualverkehr (MIV) möglichst getrennten Radwegen sowie Radfahr- und Schutzstreifen einschließlich deren baulicher Trennung vom Kfz-Verkehr, eigenständigen Radwegen, Fahrradstraßen und Fahrradzonen sowie Radwegebrücken oder -unterführungen.

Neben „Stadt und Land“ fördert die Straßenbauverwaltung des Landes im Rahmen der Kommunalen Straßenbauförderrichtlinie u. a. den Radwegebau im Zusammenhang mit dem Neubau oder dem Ausbau von Straßen sowie investive Unterhaltungsmaßnahmen und den Ausbau von Straßen, auf denen touristische Radfernwege verlaufen.

Neue Treppe zur Aussichtsplattform

Meyer: Weitere Zuwegung aufgrund des hohen Besucherinteresses

Rostock – Mit über 793.000 Euro unterstützt das Ministerium für Wirt­schaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vor­pommern den Bau einer neuen Treppe zur Aussichtsplattform im Kirchturm von St. Petri. Einen entsprechenden Zuwen­dungsbescheid überreichte heute Minister Reinhold Meyer im Beisein von Pastor Dr. Reinhard Scholl von der Evang.-Luth. Innenstadtgemeinde Rostock an Oberbürgermeisterin Eva-Maria Kröger.

„Die St. Petrikirche ist ein attraktiver Anlauf­punkt für Gäste und Anwohner der Stadt Rostock. Jährlich besuchen fast 45.000 Menschen die dreischiffige Basilika. Aufgrund des hohen Interesses war eine zweite Zuwegung notwendig geworden. So kann die Aussichtsplattform noch besser erreicht werden“, sagte der Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Reinhard Meyer.

Das Wirtschaftsministerium unterstützt das Vorhaben aus Mit­teln der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Infrastruktur“ (GRW).

„Wir danken dem Land für diese Unterstützung und freuen uns, dass nun ein Weg gefunden wurde, das ursprünglich als Projekt der BUGA 2025 geplante Vorhaben dennoch umzu­setzen“, so Oberbürgermeisterin Eva-Maria Kröger. „Die öst­liche Altstadt um St. Petri ist die Wiege unserer Stadt und bei Tourist*innen noch ein Geheimtipp. Ich danke den Mitgliedern der Kirchengemeinde und allen Beteiligten für dieses Enga­gement!“

Eine Durchführungsvereinbarung regelt die Abwicklung des Baus und der Fördermaßnahme durch die Kirchengemeinde. Die Bürgerschaft hatte die Stadtverwaltung im Jahr 2020 damit beauftragt, einen Antrag auf Gewährung einer Zuwen­dung aus dem Budget zur Förderung von Wirtschaft, neuer Infrastruktur, Regionalmanagement, Kooperationsnetzwerken, Innovationscluster und Regionalbudget zu stellen. Der Pro­zess erfolgte in enger Abstimmung mit der Kirchengemeinde und der Kirchenkreisverwaltung.

Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur

Schwerin – Das Bundeskabinett hat heute den Regierungsentwurf für den Bundeshaushalt 2024 und den Finanzplan bis 2027 beschlossen. Entgegen bisheriger Diskussionen soll es nicht zu einer Kürzung bei der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) kommen.

Dazu Wirtschaftsminister Reinhard Meyer: „Die GRW bildet das zentrale Element der regionalen Strukturpolitik in Deutschland. Mit ihr werden Investitionen von Unternehmen oder kommunale wirtschaftsnahe Infrastrukturvorhaben gefördert, um strukturschwache Regionen zu stärken und gleichwertige Lebensverhältnisse im Bundesgebiet zu schaffen. Damit ist die GRW eine Art Multifunktionstool für die große Herausforderung der Entwicklung der regionalen Wirtschaftsstruktur. Sie ist das entscheidende Förderinstrument.

Eine Kürzung würde Mecklenburg-Vorpommern wie viele Bundesländer ebenso im Aufholprozess um die Stärkung strukturschwacher Regionen und die Schaffung gleichwertiger Lebensverhältnisse im Bundesgebiet empfindlich treffen. Es hätte die reale Gefahr bestanden, dass aktuell vorgestellte Investitionsvorhaben nicht oder nur mit erheblicher zeitlicher Verzögerung umgesetzt werden. Dies würde das Investitionsgeschehen innerhalb des Landes insgesamt und damit die volkswirtschaftliche Werterhaltung zurückgehen lassen.

Ein erster Schritt ist getan. Gleichwohl muss dieses Teilergebnis noch den parlamentarischen Abstimmungsprozess überstehen. Die Landesregierung wird diesen Prozess weiterhin bestmöglich begleiten und für eine solide Finanzausstattung der GRW streiten.“

Die Zielstellungen der GRW sind

  1. Beschäftigung und Einkommen zu sichern und zu schaffen und Wachstum und Wohlstand zu erhöhen,
  2. Standortnachteile auszugleichen und
  3. Transformationsprozesse hin zu einer klimaneutralen und nachhaltigen Wirtschaftsstruktur zu beschleunigen.

Die ausgewählten Fördervorhaben werden durch den Bund und die Länder jeweils zu gleichen Teilen finanziert. So stehen dem Land Mecklenburg-Vorpommern jährlich etwa 120 – 130 Millionen Euro an Fördermitteln zur Verfügung.

Preis der Wirtschaft in M-V vergeben

Meyer: Preisträger sind Beispiel der innovativen und erfolgreichen Unternehmerschaft im Land

Neubrandenburg – Wirtschaftsminister Reinhard Meyer hat am Mittwoch in Neubrandenburg gemeinsam mit den Trägern des Preises die „Unternehmer/Unternehmerin des Jahres in Mecklenburg-Vorpommern 2023“ ausgezeichnet.

„Mecklenburg-Vorpommern hat eine Vielzahl erfolgreicher Unternehmen, die dazu beitragen, dass sich unser Land zu einem attraktiven Unternehmens-, Arbeits- und vor allem Lebensstandort entwickelt hat. Es ist wichtig, dass wir diese Erfolgsgeschichten würdigen und noch stärker in das Licht der Öffentlichkeit rücken. Die Preisträger stehen beispielhaft für die innovative und erfolgreiche Unternehmerschaft mit ihren Mitarbeitenden. Sie alle zeigen, dass wir in Mecklenburg-Vorpommern eine lebendige und vielfältige Wirtschaft haben, die in der Lage ist, auch in schwierigen Zeiten Stand zu halten“, sagte der Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Reinhard Meyer.

Zur Preisverleihung waren rund 200 Gäste aus Politik, Wirtschaft und Verwaltung gekommen. In diesem Jahr gab es acht Finalisten, vier Preisträger und einen Sonderpreisträger, die prämiert wurden (alle Finalisten und Preisträger im Überblick siehe unten). Der Preis wurde in diesem Jahr zum 15. Mal vergeben. Insgesamt sind 78 Bewerbungen und Nominierungen für den landesweiten Preis der Wirtschaft eingegangen.

Ausgelobt wurden Preisgelder in Höhe von insgesamt 15.000 Euro, jeweils eine Urkunde und eine Stele aus der Werkstatt der Rostocker Designerin Anna Silberstein. Träger des Wettbewerbs sind das Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit, der Ostdeutsche Sparkassenverband mit den Sparkassen in Mecklenburg-Vorpommern, die Landesarbeitsgemeinschaft der drei Industrie- und Handelskammern, die Arbeitsgemeinschaft der beiden Handwerkskammern sowie die Vereinigung der Unternehmensverbände Mecklenburg-Vorpommern.

Preisträger und Finalisten „Unternehmer/Unternehmerin des Jahres in Mecklenburg-Vorpommern 2023“ im Überblick

Preisträger in der Kategorie „Unternehmerpersönlichkeit“

Hendrik Marossow, Geschäftsführer, Hüneke Neubrandenburg GmbH

Der Fachbetrieb für Gussasphaltverarbeitung im Bereich Straßenbau, Fußböden und Abdichtungen hat sich 1997 aus dem seit über 50 Jahren am Markt agierenden Unternehmen Hüneke Fahrbahnmarkierungen GmbH gegründet. Mit rund 40 Mitarbeitenden ist der Betrieb nach eigenen Angaben heute deutschlandweit tätig für Städte und Kommunen, Industrie- und Wohnungsbauunternehmen, Architekten und private Bauherren sowie internationale Projekte, wie beispielsweise in Polen, Niederlande, England, Frankreich und der Türkei.

Geschäftsführer Marossow ist zudem ehrenamtlich aktiv, unter anderem seit 13 Jahren im Vorstand und seit zehn Jahren als Präsident der Beratungsstelle für Gussasphaltanwendungen e.V. in Bonn sowie als Vorsitzender der Gemeinschaft zur Förderung der fachlichen Fortbildung der Straßenbau- und Verkehrsingenieure e.V. in Mecklenburg-Vorpommern. „Besonders wertvoll ist das große Engagement des Unternehmens und vor allem des Geschäftsführers Hendrik Marossow im Bereich der Inklusion.

Bei der Hüneke Neubrandenburg GmbH sind mehrere Mitarbeitende mit körperlichen oder geistigen Einschränkungen eingestellt und vollständig in das Team integriert. Mit überspeziellen Förderungen, kürzeren Arbeitszeiten und einem höheren Urlaubsanspruch gelingt es, die Kolleginnen und Kollegen in den täglichen Arbeitsablauf zu integrieren. Auch die enge Zusammenarbeit mit dem Grone Bildungszentrum Neubrandenburg ermöglichst es geistig eingeschränkten Menschen, im Unternehmen Praktika zu absolvieren. Das ist ein beispielhaftes Engagement und verdient zu recht die Auszeichnung zur Unternehmerpersönlichkeit des Jahres“, sagte Meyer.

Finalisten Kategorie „Unternehmerpersönlichkeit“

Jörg Denecke, Pfiff Möbel GmbH, Gägelow (Landkreis Nordwestmecklenburg), Branche: Einzelhandel

Diana und Mirko Fortak, WTF Galvanotechnik GmbH & Co. KG, Kratzeburg (Landkreis Mecklenburgische Seenplatte) Branche: Metallbau

Preisträger in der Kategorie „Unternehmensentwicklung“

HygCen Germany GmbH, Dr. med. univ. Sebastian Werner, Schwerin, Branche: Gesundheitswirtschaft

Die HygCen Germany GmbH prüft und sichert die Qualität von Medizinprodukten, Desinfektionsmitteln und ähnlicher Produkte. Als akkreditiertes und anerkanntes Prüflabor wird gemäß europäischer (EN) und internationaler (ISO) Normen beziehungsweise Standards mit fundierter Methodik, gemäß aller gängigen Richtlinien und immer ohne Tierversuche getestet. Jährlich werden rund 4.000 Einzeltests für rund 650 internationale Kunden durchgeführt.

Das 1996 gegründete Unternehmen beschäftigt heute rund 70 Mitarbeitende. Seit rund fünf Jahren investiert die HygCen nach eigenen Angaben rund 200.000 Euro in moderne Laborgeräte. „Mensch sein heißt verantwortlich sein – so lautet das Leitmotiv des Unternehmens. Von Mitarbeitenden ausgewählte regionale Hilfsprojekte werden seitens des Unternehmens unterstützt, beispielsweise die tiergestützte Therapie mit Alpakas der Diakonie Grevesmühlen und die Schweriner Tafel. Das regionale Engagement in Verbindung mit attraktiven Arbeitsbedingungen hat erheblich dazu beigetragen, dass die HygCen Germany eine beeindruckende wirtschaftliche Entwicklung vorweisen kann“, sagte Meyer.

Finalisten Unternehmensentwicklung

Günther Tausch, automation & software GmbH, Neubrandenburg (Landkreis Mecklenburgische Seenplatte), Branche: Dienstleistung

Tino Leipold, Bernsteinreiter-Gruppe, Bernsteinreiter Hirschburg GmbH, Ribnitz-Damgarten (Landkreis Vorpommern-Rügen), Branche: Tourismus

Preisträgerin in der Kategorie „Fachkräftesicherung und Familienfreundlichkeit“

Karen Went, VETEC Zerspanungs- und Feinwerktechnik GmbH, Rostock, Branche: Metallverarbeitung

Die 1992 als Einzelunternehmen gegründete und 2012 in eine GmbH umgewandelte VETEC Zerspanungs- und Feinwerktechnik GmbH hat sich auf die Herstellung von komplexen mechanischen Einzelprodukten und Baugruppen spezialisiert. Seit dem Jahr 2009 ist der Betrieb in einer neu errichteten Produktionsstätte in Rostock-Schutow auf einer Fläche von ca. 1.000 Quadratmetern tätig. Für die rund 35 Mitarbeitenden gibt es attraktive Arbeitsbedingungen. Unter anderem wurde eine „neue“ Normalschicht im Arbeitsablauf eingeführt, um beispielsweise jungen Eltern oder Pflegenden die Vereinbarkeit von Beruf und Familie zu erleichtern. Zudem wird darauf geachtet, dass Überstunden und Wochenendarbeitszeiten vermieden werden.

„Um frühzeitig Nachwuchskräfte für das Unternehmen zu sichern, engagiert sich die Geschäftsleitung stark bei der Berufsfrühorientierung von Schülern und bietet Maschinenbauingenieuren die Möglichkeit, ein Grundpraktikum im Unternehmen zu absolvieren. Zugleich werden Schülerfirmen durch Firmenveranstaltungen unterstützt. Das ist ein richtiger Weg, um die VETEC als potentiellen, attraktiven Arbeitgeber in das Bewusstsein junger Menschen zu bringen“, sagte Meyer.

Finalisten „Fachkräftesicherung und Familienfreundlichkeit“

Alfred Talke und Daniel Gutmann, Grimmener SpeziTrans & Service GmbH, Grimmen (Landkreis Vorpommern-Rügen), Branche: Transport, Logistik

Ralf Pollmeier, Pollmeier Schnittholz GmbH & Co. KG, Malchow (Landkreis Mecklenburgische Seenplatte), Branche: Holzverarbeitung

Preisträgerin in der Kategorie „Nachhaltigkeit“

Caty Ost, feels Beach Club UG, Kühlungsborn (Landkreis Rostock), Branche: Hotellerie, Gastronomie und Wassersport

Das Kühlungsborner feels Club Beach Hotel, das seit dem Jahr 2022 die Nachhaltigkeitszertifizierung „Green Sign“ (Level 4 von 5) erhalten hat, hat sich zum Ziel gesetzt, nachhaltigen Urlaubsgenuss mit einer Kohlendioxid-Reduzierung anzubieten. So wurde der Hotelbetrieb analysiert, um die Klimaauswirkungen zu erheben. Im Ergebnis bietet die Unternehmerin mit ihren rund 15 Mitarbeitenden keine Buffets an, um möglichst wenig Lebensmittelabfälle zu produzieren. Zudem werden Produkte zum Mitnehmen nur in essbaren Verpackungen verstaut. Außerdem gibt es E-Bike- und E-Auto-Ladestationen, eine Solaranlage und eine Regenwasserzisterne für WC-Spülung und die Pflanzen.

„Nachhaltigkeit ist auch für die Urlaubenden in Mecklenburg-Vorpommern zunehmend ein großes Thema. Im feels Club Beach Hotel wird dieser Gesellschaftstrend aufgegriffen und umgesetzt. Mit vielen Maßnahmen wird darauf geachtet, den CO2-Fußabdruck so gering wie möglich zu halten“, sagte Meyer.

Finalisten „Nachhaltigkeit“

Carsten Greve, ReformKontor GmbH & Co. KG, Zarrentin (Landkreis Ludwigslust-Parchim), Branche: Lebensmittel

Michelle und Marcel Rost, LandDelikat Bio-Rösterei Michelle & Marcel Rost GbR, Barth (Landkreis Vorpommern-Rügen), Branche: Lebensmittel

Sonderpreis 2023 „Altes Handwerk – neue Lösungen“

Sven Mierach, Backofenbau Parchim GmbH, Parchim (Landkreis Ludwigslust-Parchim), Branche: Handwerk

Das seit 1874 bestehende Traditionsunternehmen ist spezialisiert auf die Herstellung von Backöfen und vertreibt seine Produkte europaweit. Dabei wird von der Bodenplatte bis zum letzten Deckblech alles vor Ort in Parchim hergestellt. Die Öfen kommen sowohl in Handwerksbetrieben als auch in der Industrie zum Einsatz. Im Laufe der Jahre entwickelte die Backofenbau Parchim GmbH zunehmend automatisierte Backöfen, wie Tunnelöfen und mehretagige Öfen.

Neuestes Produkt ist ein Trommelkomposter für die thermische Zersetzung von Gartenabfällen. „Das Unternehmen Backofenbau Parchim zeigt exemplarisch, wie sich das traditionelle Handwerk weiterentwickelt zu einem hochmodernen Anbieter maßgeschneiderter Kundenlösungen. Ein Betrieb zwischen Tradition und Moderne, der das Beste aus beiden Welten zusammengeführt hat“, sagte Meyer.

Ausbau der Sponholzer Straße

Meyer: Unternehmen werden besser an das überregionale Verkehrsnetz angebunden

Neubrandenburg – In der Stadt Neubrandenburg soll die Sponholzer Straße zwischen den Knotenpunkten Eichhorster Straße und Warliner Straße ausgebaut werden. „Der geplante Baubereich liegt in der Ihlenfelder Vorstadt nordöstlich des Zentrums von Neubrandenburg. Dort sind die Berufsschule sowie Gewerbebetriebe ansässig.

Mit den vorgesehenen Maßnahmen werden die Unternehmen besser an das überregionale Verkehrsnetz angebunden. Das verbessert die Standortbedingungen für die Unternehmen und schafft zugleich attraktivere Voraussetzung für die Ansiedlung neuer Betriebe“, sagte der Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Reinhard Meyer.

Wirtschafts- und Verkehrsminister Reinhard Meyer übergab am Mittwoch in Neubrandenburg einen Zuwendungsbescheid an die Stadt zur Förderung der Baumaßnahmen.

Die Sponholzer Straße im Stadtteil Industrieviertel verbindet den Osten mit dem Norden der Stadt. Vorgesehen ist unter anderem, die Fahrbahn auf einer Breite von sechseinhalb Metern mit Asphalt zu befestigen. Im Verlauf werden Längsparkstreifen auf der Westseite mit insgesamt zehn Stellplätzen, ein Radweg, ein Gehweg und ein Sicherheitsstreifen ausgebaut. Die bereits vorhandenen Bushaltestellen werden neugestaltet. „Mit den Maßnahmen wird gleichzeitig die Verkehrssicherheit rund um die Berufsschule erhöht“, sagte Meyer.

Die Gesamtinvestition beträgt rund 4,2 Millionen Euro. Das Wirtschaftsministerium unterstützt das Vorhaben aus Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) in Höhe von rund 3,1 Millionen Euro.

Baustellenbegehungen im Nationalparkamt

Born – Am heutigen Mittwoch verschaffte sich Finanzminister Dr. Heiko Geue in Born auf dem Darß einen Überblick über den aktuellen Stand der Baumaßnahmen im Nationalparkamt Vorpommern und im Institut für Fischerei der Landesforschungsanstalt für Landwirtschaft und Fischerei Mecklenburg-Vorpommern.

„In dem wunderschönen Erholungsort Born auf dem Darß wird nicht nur Urlaub gemacht, sondern auch gearbeitet. Davon konnte ich mich heute überzeugen. Nach derzeitiger Planung können die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Nationalparkamts Vorpommern schon im nächsten Jahr frisch sanierte, barrierefreie und vor allem nachhaltige Büros beziehen. Und das in Born ansässige Institut für Fischerei erhält ebenfalls im nächsten Jahr ein neues, energieeffizientes Pumpenhaus, das mit Photovoltaik auf dem Dach betrieben wird.

Das passt ganz ausgezeichnet, weil die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Instituts Empfehlungen für eine regionale, tierwohlgerechte und auch nachhaltige Tierhaltung in Aquakulturen erarbeiten. Besonders beeindruckt hat mich hier der europaweit einzige, funktionale Zuchtstamm Baltischer Störe für das Wiederansiedlungsvorhaben dieser Art im Ostseeraum“, sagt Finanzminister Dr. Heiko Geue.

Die etwa 4,4 Mio. Euro umfassenden Sanierungsmaßnahmen am Verwaltungsgebäude des Nationalparkamts Vorpommern begannen im März dieses Jahres und werden voraussichtlich im September 2024 abgeschlossen sein. Von den bislang beauftragten Firmen stammen 96 % aus Mecklenburg-Vorpommern. Bei dem Gebäude handelt es sich um ein ehemaliges Forsthaus aus den 1970er Jahren, das als klassischer Massivbau mit einem Dachstuhl aus Holz und einer Reetdacheindeckung versehen ist.

Im Zuge der aktuellen Baumaßnahme wird das Verwaltungsgebäude vollständig entkernt und energetisch saniert. Neben den Büroflächen, Besprechungsräumen, sanitären Anlagen und Teeküchen werden Räume für Archivflächen und Wohneinheiten zur Praktikantenunterbringung hergerichtet. Das Gebäude wird zudem im Erdgeschoss barrierefrei erschlossen, sodass den Mitarbeitenden sowie den Besucherinnen und Besuchern ein vollständig barrierefreier Zugang ermöglicht wird. Im Bereich der energetischen Sanierungsmaßnahmen wird die Gebäudehülle gedämmt, Türen und Fenster erneuert und die Beleuchtung auf LED-Technik mit tageslichtabhängiger Steuerung umgestellt.

Neben dem Verwaltungsgebäude wird in Born in den kommenden Monaten ein neues Pumpenhaus für das Institut für Fischerei der Landesforschungsanstalt für Landwirtschaft und Fischerei Mecklenburg-Vorpommern entstehen. Für die voraussichtlich 2,7 Mio. Euro teure Baumaßnahme wurde bereits eine Bohrpfahlgründung vorgenommen, die aufgrund der schwierigen Baugrundverhältnisse mit 27 Vollverdrängungspfählen mit einem Durchmesser von 55 cm und einer Länge von 9 m erfolgte.

Der Abbruch des alten Pumpenhauses inklusive der Schadstoffsanierung ist noch in diesem Monat vorgesehen. Das neue Pumpenhaus wird nach derzeitiger Planung im Juni 2024 zur Verfügung stehen. Die Beleuchtung wird auch hier mittels LED-Technik erfolgen. Zudem wird eine Mess-, Steuerungs- und Regelungstechnik sowie eine Gebäudeleittechnik für eine energieoptimierte Steuerung der Anlagentechnik verbaut. Auf dem Dach des Pumpenhauses wird darüber hinaus eine Photovoltaik-Anlage mit einer Leistung von 20kWp und einem jährlichen Ertrag von ca. 14.500 kwh installiert. Auf Grund der dauernden Lasten durch die leistungsstarken Pumpenanlagen kann eine vollständige Eigennutzung sichergestellt werden.

Verantwortlich für die Baumaßnahmen ist das Staatliche Bau- und Liegenschaftsamt (SBL) Greifswald aus dem Geschäftsbereich des Finanzministeriums.

Ausnahme von Veränderungssperre

Upahl – Das Landesbauministerium hat den Antrag des Landkreises Nordwestmecklenburg positiv beschieden, mit dem dieser für die geplante Flüchtlingsunterkunft in Upahl eine Ausnahme von der Veränderungssperre der Gemeinde und die zeitlich befristete bauplanungsrechtliche Zulässigkeit für den Bau einer Flüchtlingsunterkunft begehrte.

Diese soll in Containerbauweise in einem Baugebiet errichtet werden, das eigentlich Gewerbe- und Industrieansiedlungen vorbehalten ist. Damit kann die untere Bauaufsichtsbehörde des Landkreises Nordwestmecklenburg das Baugenehmigungsverfahren fortsetzen und eine Entscheidung über den Antrag zum Bau einer Flüchtlingsunterkunft treffen.

„Der Bundesgesetzgeber hat mit einem Extra-Paragraphen im Baugesetzbuch die Möglichkeit geschaffen, auch außerhalb von Baugebieten für Wohnungen und soziale Einrichtungen zeitlich befristet die Errichtung von Flüchtlingsunterkünften zuzulassen. Wir haben die widerstreitenden Belange des Landkreises und der Gemeinde nach Anhörung der Gemeinde Upahl gründlich gegeneinander abgewogen.

Dabei war der klare Wille des Bundesgesetzgebers, mit der geschaffenen Extra-Möglichkeit im Baugesetzbuch Flüchtlingsunterbringung zu vereinfachen, wichtig. In der konkreten Abwägung war die Pflichtaufgabe des Landkreises, verfolgte Menschen – oft aus Kriegsgebieten – dringend gut unterzubringen, letztlich deutlich überwiegend“, fasst Bauminister Christian Pegel die Entscheidung zusammen, zitiert daraus aber auch:

„Die Abwägung nach dem Baugesetzbuch sieht die Einbeziehung der Einwohnerzahl der Gemeinde oder eines Ortsteils nicht vor. Gleichwohl haben wir die damit im Zusammenhang stehenden sozialen Belange der Gemeinde
Upahl ebenso wie die von Flüchtlingen oder Asylbegehrenden und ihrer Unterbringung berücksichtigt. Im Ergebnis darf die Belegung der Gemeinschaftsunterkunft nicht mehr als 250 Menschen umfassen.“

Zur Begründung der Entscheidung führt der Minister aus: „Baugenehmigungsverfahren werden grundsätzlich durch die unteren Bauaufsichtsbehörden, in diesem Fall durch den Landkreis Nordwestmecklenburg, geführt. In seltenen Fällen kommt jedoch Paragraf 246 Absatz 14 des Baugesetzbuches zum Tragen. Diese Regelung hat der Bundesgesetzgeber zeitlich befristet im Baugesetzbuch verankert. Sie besagt, dass die höhere Verwaltungsbehörde – in M-V das Bauministerium – ausnahmsweise entscheiden kann, ob von bestimmten Vorschriften des Baugesetzbuches abgewichen werden kann.

Voraussetzung ist, dass dringend benötigte Unterkunftsmöglichkeiten nicht oder nicht rechtzeitig bereitgestellt werden können. Dies ist hier der Fall, da der gesamte Landkreis Nordwestmecklenburg derzeit nicht über freie Plätze in Gemeinschaftsunterkünften, Übergangswohnheimen sowie Notunterkünften etwa in Sporthallen verfügt. Sporthallen sind als Notlösung stets möglichst kurzfristig abzulösen.“

Weiter sagte der Minister: „Unsere Entscheidung ist immer vor dem Hintergrund zu betrachten, dass die Unterbringung von Flüchtlingen gesetzlich geregelt und der Landkreis auf die besagte Fläche angewiesen ist, da andere Möglichkeiten in der Gemeinde kurzfristig nicht realisierbar sind. Mit Blick auf diese Notwendigkeit haben wir so entschieden.“

Die Gemeindevertretung Upahl hatte am 22. März 2023 einen Aufstellungsbeschluss zur 1. Änderung des Bebauungsplans für das Gewerbegebiet „An der Silberkuhle“ und eine sogenannte Veränderungssperre dafür beschlossen sowie am 6. April das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag – und damit zur Zulassung einer Ausnahme von der Veränderungssperre – verweigert. Der Landrat Nordwestmecklenburg beantragte deshalb mit Schreiben vom 9. Mai 2023 eine bauplanungsrechtliche Entscheidung beim Landesbauministerium.

Wegen fehlender Unterbringungskapazitäten war die Verpflichtung des Landkreises Nordwestmecklenburg zur Aufnahme von Flüchtlingen im Frühjahr übergangsweise ausgesetzt worden. „Das war allein dadurch möglich, dass die anderen Landkreise und kreisfreien Städte sich solidarisch bereit erklärt hatten, die Menschen, die Nordwestmecklenburg hätte aufnehmen müssen, bei sich unterzubringen“, so Pegel.