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Kategorie: Politik

Erweitertes Zugangebot

Erweitertes Zugangebot zwischen Schwerin und Hamburg an Wochenenden

Schwerin – Zusätzliche Züge auf der Linie des Regionalexpress 1 (RE 1): Ab dem 27. Mai 2023 und damit pünktlich zu Pfingsten sind durch die VMV-Verkehrsgesellschaft Mecklenburg-Vorpommern mbH zusätzliche Züge zwischen Schwerin, Büchen und Hamburg bestellt worden.

„Mit den zusätzlichen Fahrten wollen wir die auch im Freizeitverkehr stark nachgefragte Strecke Schwerin – Hamburg noch attraktiver gestalten. Daher verdichten wir im Rahmen der Mobilitätsoffensive pünktlich zum Pfingstwochenende 2023 und damit vor Beginn des Sommers das Angebot. So sind wir auch für den erwarteten Anstieg der Nachfrage durch das Deutschlandticket besser gerüstet dank der größeren Platzkapazitäten“, sagte der Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Reinhard Meyer.

Auf der Linie des Regionalexpresses (RE1) werden ab dem 27. Mai 2023 bis einschließlich 30. September 2023 jeweils an den Wochenenden zusätzliche Fahrten zwischen Schwerin und Hamburg angeboten. Somit steht auf der Strecke zwischen der Landeshauptstadt und der Hansestadt an den Wochenenden ein etwa stündliches Angebot zur Verfügung. „Jeder zusätzliche Zug auf der Linie RE1 bietet etwa 500 Sitzplätze sowie Platz für Kinderwagen, Rollstühle und Fahrräder“, sagte Meyer.

„Die Angebotsausweitung ist auch eine Reaktion auf die Erfahrungen des letzten Sommers. Speziell zwischen Schwerin und Hamburg waren die Züge bekanntlich zeitweise sehr voll“, sagte Daniel Bischof, Geschäftsführer VMV-Verkehrsgesellschaft Mecklenburg-Vorpommern und fügte hinzu: „Bereits im vergangenen Jahr haben wir zusammen mit DB Regio AG nach Lösungen gesucht. In diesem Jahr konnten wir ausreichend Ressourcen schaffen, um zusätzliche Züge zu bestellen und somit die Kapazitäten zwischen der Landeshauptstadt und Hamburg auszuweiten. Ab Fahrplanwechsel im Dezember planen wir im Rahmen der Mobilitätsoffensive eine Verstetigung dieser Wochenendfahrten auf der RE1.“

UNESCO Welterbestätten

Schwesig: Welterbegedanken an die junge Generation weitertragen

Wismar – Ministerpräsidentin Manuela Schwesig hat auf der Jahrestagung der UNESCO Welterbestätten die Bedeutung des Welterbes für Mecklenburg-Vorpommern hervorgehoben: „Ich freue mich, dass nach dem Welterbetag im letzten Jahr auch Ihre Jahrestagung in unserer schönen Hanse- und Weltkulturerbe-Stadt Wismar stattfindet. Wir sind stolz auf das Welterbe in unserem Land. Wir sind stolz, dass unser Land mit beidem, mit Kultur und Natur, zum Kreis der Welterbe-Stätten gehört.“

Die alten Buchenwälder auf Rügen und im Müritz-Nationalpark seien Teil eines UNESCO-Welterbes. Stolz sei man in Mecklenburg-Vorpommern auch darauf, dass inzwischen Bräuche wie das Reetdachdecker-Handwerk, das Barther Kinderfest und das Darßer Tonnenabschlagen ins bundesweite Verzeichnis des immateriellen Kulturerbes gekommen sind.

„Wir setzen uns dafür ein, dass auch das Schweriner Schloss mit seinen Gärten und Parks und den umliegenden Gebäuden diese Auszeichnung erhält. Viele Menschen aus Schwerin und darüber hinaus engagieren sich mit ganz viel Herzblut dafür und haben eine vielversprechende Bewerbung auf den Weg gebracht“, betonte die Ministerpräsidentin. Wie in Wismar gibt es auch in Schwerin ein Erbe, das Lebensqualität für die Einheimischen bietet und Gäste von nah und fern anzieht.

„Die Welterbestätten verlangen von uns Respekt vor dem, was unsere Vorfahren aufgebaut und geleistet haben und Respekt vor der Natur. Sie verlangen von uns Arbeit und Engagement. Welterbe zu schützen, Instand zu halten, behutsam zu restaurieren und darüber hinaus Ideen zu entwickeln, wie wir und die Generationen nach uns mit ihm leben wollen –  das ist unsere gemeinsame Verantwortung. Weltweit“, betonte die Regierungschefin.

Das UNESCO-Welterbeprogramm sei ein Aushängeschild für länderübergreifende kulturelle Zusammenarbeit. „Es steht für Vielfalt und Völkerverständigung, für gemeinsame Werte und Ziele und für ein gemeinsames Menschheitserbe. Ich finde es auch wichtig, den Welterbegedanken weiterzutragen. Diese Verantwortung der jungen Generation als ihre eigene Verantwortung zu vermitteln, auch das ist unsere gemeinsame Aufgabe.“

Für das Referendariat bewerben

Oldenburg: 40 Prozent mehr Verdienst an Schulen im ländlichen Raum möglich

Schwerin – Mecklenburg-Vorpommern stellt zum 1. Oktober 2023 Referendarinnen und Referendare an den öffentlichen allgemein bildenden und beruflichen Schulen ein.

Lehramtsabsolventinnen und -absolventen können sich bis Montag, 5. Juni 2023, bewerben. Bewerberinnen und Bewerber, die ihre Zeugnisse über die Erste Staatsprüfung bis zum Bewerbungsschluss noch nicht erhalten haben, werden trotzdem berücksichtigt, wenn sie ihre Zeugnisse bis zum 18. September 2023 einreichen. Diese Nachreichfrist gilt für alle Lehrämter.

Mit Beginn des neuen Vorbereitungsdienstes im Oktober verdoppelt Mecklenburg-Vorpommern den Zuschlag für Referendarinnen und Referendare, die ihren Dienst an Schulen im ländlichen Raum absolvieren. Künftig erhalten sie mit einer zuschlagfähigen Stelle eine Verdiensterhöhung von 40 anstatt 20 Prozent.

„Damit schaffen wir einen weiteren Anreiz, sich für eine Schule im ländlichen Raum zu entscheiden. Vor Ort erleben die Referendarinnen und Referendare dann gute Einstiegsmöglichkeiten an den Schulen im ländlichen Raum. Sie stellen schnell fest, dass sie auch dort gute Arbeitsbedingungen haben“, sagte Bildungsministerin Simone Oldenburg.

Die Höhe des Zuschlags von nunmehr 40 Prozent sind bei den monatlichen Anwärterbezügen in der Besoldungsgruppe A 13 zusätzlich 606,91 Euro zum Grundbetrag von 1.467,28 Euro (brutto). Referendarinnen und Referendare, die schon mit einem Referendarzuschlag eingestellt wurden, erhalten ebenfalls ab 1. Oktober den erhöhten Zuschlag von 40 Prozent, wenn sie der Erhöhung schriftlich zustimmen.

Damit der Übergang von der Universität in den Vorbereitungsdienst besser gelingt und sich Wartezeiten verringern, stellt das Land viermal im Jahr Referendarinnen und Referendare ein. Nächste Termine nach dem 1. Oktober sind der 1. Februar, 1. April und 1. August eines jeden Jahres. Der Vorbereitungsdienst dauert regulär 18 Monate. Jeweils zum 1. August bietet das Land die Doppelqualifikation für mehr Einsatzbreite nach einem Vorbereitungsdienst von 24 Monaten.

Die freien Stellen sind im Karriereportal für den Schuldienst unter www.Lehrer-in-MV.de ausgeschrieben.

Teilhabe von Menschen mit Behinderungen

Staatssekretärin Grimm: Selbstbestimmte Teilhabe von Menschen mit Behinderung weiter stärken

Schwerin – Anlässlich der Jahrestagung des Sozialverbandes Deutschland, Landesverband Mecklenburg-Vorpommern (SoVD) am  22. Mai betonte Staatssekretärin Sylvia Grimm in ihrem Grußwort die Notwendigkeit, die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen konsequent weiter voranzutreiben.

„Wir müssen weiterhin nicht nur auf allen Ebenen, sondern auch in allen gesellschaftlichen Bereichen vehement Barrieren abbauen, damit jede und jeder gleichberechtigt am gesellschaftlichen Leben hier im Land teilnehmen kann,“ erklärte Grimm.

Der SoVD trage mit seinen insgesamt 11 Kreisverbänden bereits aktiv zur Erreichung dieser Ziele bei, so die Staatssekretärin. „Sie bringen die Interessen der Betroffenen nicht nur in den gesellschaftlichen und politischen Diskurs ein, sondern unterstützen Betroffene auch alltagsnah durch qualifizierte Beratungsangebote zu allen sozialrechtlichen Fragen“, hob sie hervor.

Auch die Landesregierung setze sich mit Nachdruck für eine inklusive Gesellschaft ein. Das Ziel sei es dabei, sich vom Prinzip der Fürsorge hin zu einer selbstbestimmten Teilhabe zu bewegen. So überprüfe die Landesregierung zurzeit den Maßnahmenplan 2.0 zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK). „Die Ergebnisse werden voraussichtlich noch im Juni vorliegen“, informierte die Staatssekretärin heute.

Abschließend dankte Grimm den Mitgliedern des SoVD für ihr haupt- und ehrenamtliches Engagement. „Soziale Gerechtigkeit zu verbessern und Teilhabe voranzutreiben, sind enorme gesamtgesellschaftliche Aufgaben. Deren Umsetzung und Erfolg hier im Land profitieren dabei maßgeblich von Ihrer Motivation, Ihren Anregungen und Ihrem Gestaltungswillen.“

Einsatz von Städtebaufördermitteln

Sporthalle in Schwerin-Lankow wird mit Städtebaufördermitteln saniert

Schwerin – Die Stadt Schwerin hat vom Innenministerium die Zusage über 400.000 Euro für die Instandsetzung der Sporthalle in der Ratzeburger Straße in Lankow erhalten, 200.000 investiert sie selbst. Die Dreifeldhalle wurde 1975 erbaut und wird seitdem für den Schul- und Vereinssport genutzt.

In den Jahren 2012/2014 erfolgte eine erste Teilsanierung, während der das Fensterlichtband ausgetauscht, die Dacheindeckung erneuert und die längsseitigen Fassaden saniert wurden.

Jetzt ist geplant, die Dämmung zu verbessern, die Fassaden an den Giebelseiten zu erneuern und energieeffiziente LED-Beleuchtung im Innenbereich zu installieren. Außerdem soll eine brandschutztechnische Aufrüstung erfolgen.

Für die Barrierefreiheit wird die Außentreppe an der Westseite durch eine Rampe ersetzt. Im Juni sollen die Bauarbeiten beginnen und im November 2023 abgeschlossen sein.

Vorwurf zurückgewiesen

Innenminister Christian Pegel weist Vorwurf zurück: „Die Landesregierung hat zutreffend informiert“

Schwerin – Innenminister Christian Pegel hat den Vorwurf des Abgeordneten Hannes Damm zurückgewiesen, die Landesregierung habe bei der Beantwortung einer Kleinen Anfrage den Landtag wissentlich und willentlich getäuscht.

„Die Landesregierung hat die Kleine Anfrage nach damaligem besten Wissen beantwortet. Es hat keine Täuschung des Parlaments gegeben“, erklärte der Innenminister.

„Die Anpachtung eines Grundstückes in Rostock durch ein Unternehmen namens Rokai, das von dort aus die Nord-Stream-2-Pipeline-Verlegeschiffe mit Versorgungsschiffen angesteuert hat, war zum Zeitpunkt der Kleinen Anfrage im Frühjahr 2022 lange bekannt. Der NDR und die Ostsee-Zeitung hatten darüber bereits im ersten Quartal 2021 öffentlich berichtet“, so der Minister.

„Die Landesregierung war nicht in die Gespräche zwischen der Firma Rokai und der Stiftung Klima- und Umweltschutz sowie der Firma Rokai und der Hanse- und Universitätsstadt Rostock eingebunden. Sie hatte und hat auch bei keinem der Beteiligten Einfluss auf das operative Geschäft genommen.

Deshalb lagen zum Zeitpunkt der Kleinen Anfrage keine wesentlichen über die Medienberichterstattung hinausgehenden Informationen zu diesem Unternehmen und seinen möglichen Vorläufern, seinen Tätigkeiten sowie zu den Gründungsbeteiligten vor“, sagte der Innenminister weiter.

„Leider hat die WELT am Sonntag den Email-Verkehr zur Abstimmung der Antwort der Kleinen Anfrage von Herrn Damm nicht vollständig ausgewertet. Sonst wäre aufgefallen, dass wir genau das der Staatskanzlei bereits damals mitgeteilt haben und die Beteiligten genau deshalb für die Streichung eines missverständlichen Absatzes waren“, so Pegel.

In einer Email aus dem Innenministerium vom 29. März 2022 heißt es wörtlich, in der Kleinen Anfrage werde „nach Dokumenten und Informationen zur Rokai gefragt. Diese liegen nicht vor.“

Im Zuge der umfangreichen Recherchen nach Unterlagen für den Parlamentarischen Untersuchungsausschuss seien dann später in zwei unterschiedlichen Häusern der Landesregierung zwei Dokumente erschlossen worden. „Das ist die schon bekannte Email an den Abgeordneten Gundlack, aus der aber nur hervorgeht, dass es eine Begegnung zwischen einem Rokai-Vertreter und der Ministerpräsidentin auf einem Wirtschaftsempfang mit zahlreichen Gästen gegeben hat.

Außerdem konnte im heute zum Wirtschaftsministerium gehörenden Hafenreferat eine Präsentation der Firma Rokai ermittelt werden. Beide Dokumente sind vor fünf Monaten dem Untersuchungsausschuss zur Verfügung gestellt worden. Sie sind also nicht neu. Das zeigt, dass wir den Landtag transparent informieren“, so Pegel.

Änderungen am Heizungsgesetz gefordert

Ministerpräsidentin Manuela Schwesig hat heute ihre Kritik am geplanten Heizungsgesetz erneuert

Schwerin – Ministerpräsidentin Manuela Schwesig hat heute ihre Kritik am geplanten Heizungsgesetz erneuert. „Das Gesetz ist dringend überarbeitungsbedürftig. Dafür sollte man sich die nötige Zeit nehmen. Die Wärmewende ist ja ein richtiges und wichtiges Ziel. Aber sie wird nur funktionieren, wenn die Menschen mitgenommen werden“, erklärte die Ministerpräsidentin des Landes Mecklenburg-Vorpommern heute in Schwerin.

Auch aus dem Kreis der Länder gebe es erhebliche Bedenken gegen das Gesetz. „Die norddeutschen Länder haben eine gemeinsame Stellungnahme eingebracht, die in fast allen Punkten eine Mehrheit im Bundesrat gefunden hat. Die Bundesregierung wäre gut beraten, die Vorschläge der Länder aufzugreifen“, sagte Schwesig weiter.

Dringend erforderlich sei mehr Technologieoffenheit. „Die Wärmepumpe ist nicht in allen Fällen die beste Antwort. Wir brauchen Offenheit beispielsweise auch für eine Wärmeerzeugung auf der Grundlage von Holz oder Biogas. In Ostdeutschland haben wir zudem sehr gute Erfahrungen mit Fernwärmesystemen gemacht. In Schwerin ist gerade eine neue Geothermie-Anlage eröffnet worden, die einen ganzen Stadtteil mit Hilfe von Fernwärme und erneuerbaren Energien versorgt. Eigentlich müsste an erster Stelle ein Ausbau der Fernwärmenetze stehen.“

Dringend geändert werden müssten auch die Altersgrenzen. „Es reicht nicht aus, die 80-Jährigen von der Pflicht zum Heizungswechsel im Sanierungsfall auszunehmen. Auch mit 70 ist es nur schwer möglich, einen Kredit zu erhalten. Mecklenburg-Vorpommern plädiert dafür, auf das Renteneintrittsalter zu gehen. Das wäre ein wichtiges Signal für die älteren Menschen im Land“, erklärte die Ministerpräsidentin.

Zarrendorf erhält eigenes Wappen

Mit Greifvogel und Torfspaten

Wappen der Gemeinde Zarrendorf
Wappen der Gemeinde Zarrendorf

Zarrendorf – Die Gemeinde Zarrendorf im Landkreis Vorpommern-Rügen erhält ein eigenes Wappen. Die Urkunde für das Hoheitszeichen mit der Wappengenehmigung hat das Innenministerium jetzt an Bürgermeister Christian Röver versandt.

„Ich freue mich sehr über das Engagement der Gemeinde für ein eigenes Wappen. Dieses spricht für ihr Interesse, ihre kulturhistorischen Traditionen zu bewahren. Wappen spiegeln anschaulich die Besonderheiten eines Ortes. Sie fördern Wertvorstellungen, Heimatverbundenheit und Geschichtsbewusstsein. Und nicht zuletzt ist das Wappen ein starkes Symbol für die kommunale Selbstverwaltung als wichtigem Bestandteil unserer Demokratie“, würdigte Innen- und Kommunalminister Christian Pegel den Einsatz der Zarrendorfer für ein eigenes Wappen.

Dieses zeigt laut Wappenbrief „in Gold eine rote, schwarz bewehrte und blau gezungte Gabelweihe von einem blauen, schräglinken Torfspaten auffliegend“.

„Der in Zarrendorf häufig auftretende Rotmilan, auch Gabelweihe genannt, steht als herausragendes Symbol für die Fauna der Gemeinde. Der Torfspaten nimmt Bezug auf den Torfabbau, der in der Geschichte, Entstehung und wirtschaftlichen Entwicklung des Ortes eine tragende Rolle spielt“, erklärt Bürgermeister Christian Röver das Wappen. Zu dessen Bedeutung für die Zarrendorfer sagt er:

„Es gibt unserer wachsenden Gemeinde ein Gefühl der Zusammengehörigkeit, in Ehrfurcht vor der Einfachheit der Vergangenheit während der Zeit des Torfabbaus und in Demut beim Anblick der über uns fliegenden Gabelweihe.“
An den Torfabbau erinnern die Zarrendorfer seit Mitte der 1990er Jahre auch mit einem Torffest, dessen nächste Auflage fürs kommende Jahr geplant ist.

Das Wappen kann die Gemeinde künftig zum Beispiel im Siegel, im Briefkopf und/oder auf Amtsschildern führen. „Wo sie es am Ende tatsächlich nutzt, kann die Gemeinde selbstverständlich selbst festlegen“, so Kommunalminister Christian Pegel.

Aktuell sind in Mecklenburg-Vorpommern mit seinen 724 Gemeinden und den kreisfreien Städten Schwerin und Rostock 386 Wappen in die Wappenrolle des Landes eingetragen. Seit 1990 wurden 298 Wappen für Gemeinden, Städte und Landkreise genehmigt (einschließlich Wappen, die zum Beispiel wegen Gemeindezusammenlegungen inzwischen erloschen sind). Jährlich werden etwa fünf bis acht Wappen beantragt und genehmigt.

Schon in der DDR gab es die Möglichkeit, ein Wappen als Hoheitszeichen zu beantragen. Nach 1990 nahmen die Anträge deutlich zu. Grund dafür war die Neufassung der Kommunalverfassung, wodurch auch das kommunale Wappen- und Flaggenwesen erneuert wurde.

Den Antrag für ein Hoheitszeichen – das sind neben Wappen auch Flaggen und Siegel – muss die Gemeinde in Papierform im Innenministerium einreichen. Das Verfahren für die Annahme eines Wappens ist in der Verwaltungsvorschrift des Ministeriums über die Genehmigung kommunaler Wappen und Flaggen beschrieben, die Sie auf der Webseite des Ministeriums herunterladen können.