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Kategorie: Politik

Erklärungsabgabe zur Grundsteuerreform

Schwerin – Seit dem 1. Juli 2022 sind alle Grundstücksbesitzerinnen und -besitzer dazu aufgerufen, eine Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwertes (Feststellungserklärung) beim zuständigen Finanzamt einzureichen. Letzter Abgabetermin ist bundeseinheitlich der 31. Oktober 2022.

Aktuell liegen den Finanzämtern in Mecklenburg-Vorpommern rund 105.000 Erklärungen digital und in Papierform vor. Das sind knapp 12 % der bislang in den Finanzämtern erfassten, neu zu bewertenden Einheiten. Deutlich über 90 % der bisher eingegangenen Erklärungen wurden in elektronischer Form eingereicht.

 „Der aktuelle Stand der Erklärungsabgabe ist für mich durchaus erwartbar. Erfahrungsgemäß nimmt die Anzahl der abgegebenen Erklärung zu, je näher die Abgabefrist rückt. Gegenwärtig wenden sich sehr viele Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundbesitz an unsere Finanzämter mit Fragen zur Grundsteuerreform. Das zeigt, dass viele Bürgerinnen und Bürger aktuell die Erklärungsabgabe vorbereiten“, informiert Finanzminister Dr. Heiko Geue

Die Erklärungen sind grundsätzlich elektronisch, beispielsweise über das Portal der Steuerverwaltung „MEIN ELSTER“, beim zuständigen Finanzamt einzureichen.

Unterstützungsangebote sind auf dem Steuerportal M-V unter www.steuerportal-mv.de/Steuerrecht/Rund-ums-Grundstück/Grundsteuerreform/ zu finden. Hier stellt die Steuerverwaltung Mecklenburg-Vorpommern beispielsweise ausführliche Klickanleitungen für die Abgabe über „MEIN ELSTER“ und weitere nützliche Informationen, wie ein Merkblatt zur Wohnflächenberechnung, zur Verfügung.

Bodenrichtwerte, Ertragsmesszahlen und verschiedene Katasterdaten sind auf dem Datenportal zur Grundsteuerreform unter www.geodaten-mv.de/grundsteuerdaten/ ersichtlich.

Übrigens steht seit kurzem der vereinfachte Online-Service „Grundsteuererklärung für Privateigentum“ zur Abgabe der Grundsteuererklärung unter www.grundsteuererklaerung-fuer-privateigentum.de auch für Eigentümerinnen und Eigentümer mit ELSTER-Konto zur Verfügung. Diese Seite kann für die Erklärungsabgabe bei einfach gelagerten Eigentumsverhältnisse, wie Ein- oder Zweifamilienhäuser, Eigentumswohnungen und unbebauten Grundstücken, genutzt werden.

„Mit Bürgerveranstaltungen, ausgewiesenen Sprechstunden in den Finanzämtern, der Servicenummer -930 und den vielen Hilfen in unserem zentralen Steuerportal wollen wir alle Steuerpflichtigen unterstützen. Noch ist ausreichend Zeit, um alle erforderlichen Daten zusammenzutragen“, sagt Geue.

Systemrelevanz der Landwirtschaft

Mühlengeez – Am 8. September 2022 startet die Mecklenburgische Landwirtschaftsausstellung (kurz: MeLa) in Mühlengeez. Mit dabei sind mehr als 800 Aussteller und über 1.000 Tiere. Im Mittelpunkt steht die Land- und Ernährungswirtschaft mit ihren Produkten und Dienstleistungen.

Mecklenburg-Vorpommerns Agrarminister Dr. Till Backhaus äußert sich im Vorfeld der Messe wie folgt: „Die Land- und Ernährungswirtschaft ist systemrelevant – daran darf es keinen Zweifel geben. Damit ist für mich klar, bei Ausrufung der Notfallstufe Gas ist die Branche den geschützten Kunden gleichzustellen. Eine unterbrechungsfreie Produktion und Verarbeitung von Lebensmitteln ist neben einem warmen Zuhause existenziell, denn sie sichert unser aller Überleben. Bereits in der Corona-Pandemie hat die Branche abgeliefert und zu jeder Zeit ausreichend Nahrungsmittel bereitgestellt. Auch künftig wird die Branche in der Lage sein, die Versorgung der Bevölkerung sicherzustellen.

Die Zukunftsfähigkeit der Land- und Ernährungswirtschaft steht und fällt aber maßgeblich mit ihrer politischen und gesellschaftlichen Akzeptanz. Ich nehme zur Kenntnis, dass sich die Branche in einer Identitätskrise befindet, da genau jener Glaube, von Politik und Gesellschaft akzeptiert zu werden, immer weiter schwindet.  Für Wissenschaft, Wirtschaft und Politik erwächst daraus die Aufgabe, nach Wegen zu suchen, um die Erwartungen der Gesellschaft in ein Zukunftskonzept Landwirtschaft einzubinden und gleichzeitig dafür zu sorgen, das die Landwirtinnen und Landwirte von ihrer Arbeit leben können.“

Minister Backhaus bezeichnete die Stimmung in der Landwirtschaft als angespannt. Gründe seien der Krieg in Europa und die Auswirkungen auf die Märkte, die Häufung von Wetterextremen und unsichere EU-Auflagen.

„Ich sehe hier aber auch ein klares Versagen auf Bundesebene. Ich vermisse eine klare Haltung und ein wegweisendes Zukunftskonzept für einen der wichtigsten Wirtschaftszweige, den wir haben. Ich frage mich ernsthaft: Wo bleibt die vielgpriesene Agrarwende? Die Tierhaltungskennzeichnung, der GAP-Strategieplan, die Düngeverordnung – das sind nur ein Bruchteil der Themen, die vom Bund noch immer nicht zu einem guten Abschluss geführt wurden. Zu keiner dieser drängenden Fragen wurde abseits der turnusmäßigen Ministerkonferenzen eine Runde mit den zuständigen Landesministern gedreht. Ist das Verantwortung?“, kritisierte er.

Der Minister äußerte Verständnis für den Unmut der Landwirte, die sich mitten in der Herbstbestellung befinden: „Die Aussaat von Getreide und Raps erfolgt jetzt und die Landwirte wissen immer noch nicht, mit welchen Prämien und Förderprogrammen sie rechnen können. Die fehlende Planungs- und Rechtssicherheit kann dazu führen, dass manche Betriebe ganz aus der Förderung aussteigen, da sie anhand der aktuellen Preise am Markt mehr Geld verdienen können, als mit Prämien für Stilllegung, Reduzierung von Dünger oder Pflanzenschutzmitteln oder anderer freiwilliger Maßnahmen. Das wäre unterm Strich ein Verlust für die gesamte Gesellschaft, weil eben weniger Leistungen für die Umwelt erbracht werden.“

Ein weiteres großes Thema in der Branche seien die horrenden Energiekosten. „Ich schließe mich den Forderungen der Bauernschaft an: Heimisches Biogas darf nicht von der Gasumlage betroffen sein. Was wir brauchen ist eine Energiepreisbremse. Es darf nicht sein, dass Biogas, das hierzulande entsteht, verteuert wird, um importiertes Erdgas aus Russland bezahlbar zu halten.

Das ist nicht die Richtung, in die wir uns entwickeln wollen: Umstieg auf Erneuerbare Energien und Unabhängigkeit von Energieimporten.“ Bioenergie aus Biomasse, wie Pflanzen, Totholz aus der Forstwirtschaft oder aber auch Restholz aus der Bauindustrie, leistet laut Backhaus schon jetzt einen maßgeblichen Beitrag zur Energiewende. Sie mache im Verkehrssektor einen Anteil von über 90 Prozent, in der Erneuerbaren Wärme von ca. 86 Prozent und in der erneuerbaren Stromversorgung von rund 22 Prozent aus, sagte er. Der Minister geht zudem davon aus, dass die Landwirtschaft in der Lage ist, ihre Energie in der Zukunft alleine aus Erneuerbaren Quellen zu beziehen.

Auch den Vorstoß auf EU-Ebene, den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln bis 2030 um die Hälfte reduzieren zu wollen, steht Minister Backhaus kritisch gegenüber.

„Es steht außer Frage, dass wir zum Schutz unserer Gewässer und Böden die Verwendung kritischer Wirkstoffe minimieren müssen. Aber wie so oft, kommt es auch hier auf Verhältnismäßigkeit an und nicht darauf, dass wir mit der Bekämpfung einer Katastrophe eine andere ausösen“, sagte er weiter.

Fachleute warnten davor, dass der aktuell in Rede stehende EU-Vorschlag zur PSM-Reduktion den Fortbestand der Landwirtschaft ernsthaft gefährde und damit mehr Sprengstoff berge als die Afrikanische Schweinepest und die Düngeverordnung zusammen, berichtete der Minister. Von einem Verbot von Pflanzenschutzmitteln in sensiblen Gebieten wären in MV über die Hälfte der Ackerflächen betroffen. Es werde demnach Jahre geben, in denen so gut wie nichts geerntet werden könne. Für die Branche drohten so allein bei den drei großen Kulturen Weizen, Gerste , Raps Verluste von rund 400 Millionen Euro jährlich.

Backhaus sprach sich stattdessen für die Schaffung PSM-freier Flächen (Gewässerrandstreifen, Biotopverbunde), Extensivierungsmaßnahmen (Stilllegung, maximale Feldgrößen) sowie eine weitere Regulierung besonders kritischer Wirkstoffe aus.

Digitaler Bauantrag gewinnt Wettbewerb

Schwerin – Der digitale Bauantrag aus Mecklenburg-Vorpommern ist als „Bestes OZG- oder Registermodernisierungsprojekt“ im bundesweiten E-Government-Wettbewerb ausgezeichnet worden. Das Projekt „Digitaler Bauantrag – Digitalisierung des Lebenszyklus Bauen“ der Landesregierung konkurrierte in dieser Kategorie mit Projekten des Bundesdigitalisierungsministeriums und des Landes Brandenburg um den Titel. Mecklenburg-Vorpommern teilt sich den ersten Platz mit Brandenburg.

„Das ist eine große Anerkennung für unsere Arbeit im Bereich Verwaltungsdigitalisierung. Ich danke allen, die an dem Projekt gearbeitet haben. Sie haben eine tolle Lösung entwickelt und den Antrag für eine Baugenehmigung für Antragsteller und Bearbeiter deutlich erleichtert“, freute sich Digitalisierungsminister Christian Pegel heute in Schwerin gemeinsam mit den Macherinnen und Machern des digitalen Bauantrages im Innenministerium und den beteiligten Kommunen sowie Unternehmen. Weiter sagte er:

„Der Online-Bauantrag aus M-V zeigt, was Digitalisierung kann und soll. Alle Beteiligten können hier in einem digitalen Vorgangsraum parallel an dem Antrag arbeiten und miteinander kommunizieren. Das spart Zeit, Papier und Kosten.“

Der digitale Bauantrag ist Teil der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG). Mecklenburg-Vorpommern hat das Themenfeld „Bauen und Wohnen“ übernommen. Jährlich werden in Deutschland etwa 220.000 Baugenehmigungen erteilt – vornehmlich als Papierantrag. Mit dem digitalen Bauantrag ist eine ortsungebundene, vollständig digitale Antragstellung möglich.

„Der Digitale Bauantrag aus Mecklenburg-Vorpommern ist beispielgebend für eine für alle Beteiligten nutzbringende OZG-Umsetzung, die nun allen Bundesländern zur Verfügung steht. Auch wenn der Bauantrag ein vielschichtiges und komplexes Verfahren ist, ist es dem Projektträger eindrucksvoll gelungen, mit dem ,Vorgangsraum‘ eine kollaborative Antragsstellung und -bearbeitung zu ermöglichen. Insgesamt ein sehr stimmiger Ansatz“, begründet Jurymitglied Prof. Maria Wimmer, Dekanin an der Universität Koblenz-Landau, die Entscheidung.

Im Januar 2021 ist das digitale Baugenehmigungsverfahren, das mit dem Landkreis Nordwestmecklenburg als Hauptpartner entwickelt wurde, online gegangen. Derzeit verhandelt Mecklenburg-Vorpommern mit allen Bundesländern über eine Nachnutzung, mehrere haben sich schon dafür entschieden.

„Gegenwärtig wird der digitale Bauantrag in unserem Bundesland in Greifswald, Neubrandenburg, Rostock, Wismar sowie in den Landkreisen Rostock, Vorpommern-Greifswald, Mecklenburgische-Seenplatte und Vorpommern-Rügen ausgerollt. Außerdem haben sich Sachsen-Anhalt, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein, Saarland, Bremen, Nordrhein-Westfalen und Sachsen bereits per Vertrag für die Einer-für-alle-Lösung aus M-V entschieden. Mit allen weiteren Ländern sind wir im intensiven Austausch“, sagt Christian Pegel zum aktuellen Stand des digitalen Bauantrags.

Der digitale Bauantrag wurde der Jury Anfang Juli bei den Finalistentagen des E-Government-Wettbewerbs präsentiert – in direktem Vergleich mit dem Projekt des Bundes „dipul – Digitale Plattform unbemannte Luftfahrt“ sowie der Einer-für-Alle-Leistung „Aufenthaltstitel‘“ aus dem Brandenburgischen Ministerium des Innern und für Kommunales. Beim gestrigen 27. Ministerialkongress in Berlin wurden die besten Projekte zur Verwaltungsmodernisierung in Deutschland und Österreich ausgezeichnet. Aus 19 Finalisten prämierte die unabhängige Jury die Gewinnerprojekte.

Ein weiteres Projekt aus Mecklenburg-Vorpommern ist ebenfalls prämiert worden: „Das digitale Kreisarchiv – E-Akte neu gedacht“ des Landkreises Rostock wurde in der Kategorie „Bestes Digitalisierungsprojekt Bund/Länder/Kommunen 2022“ Zweiter und hat den ausgelobten Publikumspreis gewonnen.

„Auch hier meine allerherzlichsten Glückwünsche an die Macher dieses Projekts“, sagte Christian Pegel heute und: „Diese Auszeichnungen sind ein schöner Beleg dafür, dass wir in Mecklenburg-Vorpommern in Sachen Digitalisierung auf einem guten Weg sind.“

Ein erklärendes Video zum digitalen Bauantrag finden Sie auf Youtube.

Corona-Herbst-Winter-Strategie

Schwerin – In der heutigen Kabinettssitzung beschloss die Landesregierung ein Strategiepapier zur Pandemievorbereitung auf den Herbst und Winter. Gesundheitsministerin Stefanie Drese stellte den 8-Punkte-Plan im Anschluss im Rahmen einer Pressekonferenz vor.

„Wir befinden uns momentan glücklicherweise in einer weitestgehend entspannten Corona-Lage. Dennoch ist die Planung für die vor uns liegenden Monate essenziell. Der 8-Punkte-Plan weist hierfür begleitend zu den Maßnahmen im Infektionsschutzgesetzes auf Bundesebene die strategische Richtung“, teilte Drese mit.

Oberstes Ziel sei es, das Gesundheitssystem sowie die kritische Infrastruktur (KRITIS) und die vulnerablen Bevölkerungsgruppen bestmöglich zu schützen. „Das erreichen wir mit einem Fokus auf drei Säulen: Impfen, Testen und einer MV-eigenen Surveillance“, so Drese.

Der 8-Punkte-Plan sieht daher unter anderem die Aktivierung der Impfkampagne vor, um die informative und sachliche Wahrnehmung von Impfangeboten zu verbessern. Dies sei auch mit dem Blick auf eine mögliche zweite Booster-Impfung notwendig.

Zudem seien eine gut erreichbare Test-Infrastruktur und die Überwachung des Infektionsgeschehens wichtige Instrumente, um zielgerichtete Maßnahmen abzuleiten. Höchste Priorität habe es laut der Ministerin, Angebote für Kinder und Jugendliche aufrechtzuerhalten.

Drese: „Auch wenn wir nicht vorhersagen können, wie sich die Lage in den kommenden Monaten entwickeln wird, hat es unabhängig vom Szenario höchste Priorität, den Betrieb von Kitas und Schulen sowie Kinder- und Jugendeinrichtungen so normal wie möglich zu gewährleisten.“

Die Ministerin kündigte darüber hinaus an, dass auch der Einsatz von antiviralen Medikamenten ein Baustein zur Reduzierung des Risikos von schweren Krankheitsverläufen und Todesfällen in den kommenden Monaten sein werde.

„Auf Basis der zu treffenden Regelungen auf Bundesebene und des 8-Punkte-Plans für Mecklenburg-Vorpommern sind wir gut und lageangepasst auf eine mögliche Infektionswelle im Herbst und Winter vorbereitet“, summiert Drese.

Der Strategieplan wurde in Abstimmung mit dem Corona-Expertenrat zur Herbst-Winter-Vorbereitung in Mecklenburg-Vorpommern erarbeitet. Das Gremium tagte in insgesamt vier Sitzungen seit Juni. Zu den Beteiligten zählen zwölf ständige Mitglieder, darunter Prof. Dr. Emil Reisinger von der medizinischen Fakultät der Universitätsmedizin Rostock, Prof. Dr. Lars Kaderali, Leiter des Instituts für Bioinformatik an der Universitätsmedizin Greifswald und der Direktor des Instituts für Hygiene und Umweltmedizin, Prof. Dr. Nils Hübner.

Ausstellen von Parkausweisen für Bewohner

Schwerin – Das Kabinett hat heute eine neue Landesverordnung zum Erlass von Gebührenordnungen für das Ausstellen von Parkausweisen für Bewohner städtischer Quartiere verabschiedet.

„Die Parkplatzsuche ist gerade in Stadtteilen, wo viele Menschen auf engem Raum leben, eine tägliche Herausforderung. Mit der neuen Landesverordnung werden die betroffenen Gemeinden ermächtigt, Gebühren durch eigene Regelungen zu erlassen“, sagte der Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Verkehr Reinhard Meyer.

Die Gebühr für Bewohnerparkausweise war bisher durch die Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr in einem Gebührenrahmen von 10,20 Euro bis 30,70 Euro pro Jahr deutschlandweit und einheitlich festgelegt.

Mit dem 8. Gesetz zur Änderung des Bundesfernstraßengesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften wurden die Länder ermächtigt, die Gebührensätze für das Ausstellen von Parkausweisen für Bewohner städtischer Quartiere mit erheblichem Parkraummangel eigenständig durch Gebührenverordnung zu regeln. Diese Ermächtigung kann wiederum durch Rechtsverordnung weiter auf die Kommunen übertragen werden.

„Mit der neuen Landesverordnung können die Gemeinden die Gebühren für Bewohnerparkausweise entsprechend ihren Vorgaben gestalten. Sie können entsprechend den konkreten Verhältnissen vor Ort angepasst werden. Gleichzeitig wird durch die Übertragung der Ermächtigung an die Kommunen die Entscheidungsfreiheit der Gemeinden und damit insgesamt die kommunale Selbstverwaltung gestärkt“, sagte Wirtschafts- und Verkehrsminister Reinhard Meyer.

Nach der ersten Kabinettsbefassung wurden im Rahmen der Verbandsanhörung acht Verbände, darunter der Städte- und Gemeindetag MV, beteiligt. Die Verordnung tritt am Tag nach ihrer Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt in Kraft.

Referendariate an Schulen ausgeschrieben

Oldenburg: Nach Abschluss des Referendariats ist ein nahtloser Berufseinstieg möglich

Schwerin – Mecklenburg-Vorpommern stellt zum 1. Februar 2023 weitere Referendarinnen und Referendare für ein Lehramt ein. Lehramtsabsolventinnen und Lehramtsabsolventen können sich bis Montag, 26. September 2022, bewerben. Die freien Stellen sind im Karriereportal für den Schuldienst unter www.Lehrer-in-MV.de ausgeschrieben.

An den öffentlichen allgemein bildenden und beruflichen Schulen stehen neben den landesweiten Stellen 237 schulbezogene Stellen zur Verfügung. Darunter sind 33 für das Lehramt an Grundschulen bzw. Grund- und Hauptschulen, 101 Plätze für das Lehramt an Regionalen Schulen, 65 für das Lehramt an Gymnasien, 15 für Lehramt für Sonderpädagogik und 23 für das Lehramt an beruflichen Schulen vorgesehen.

„Alle Bewerberinnen und Bewerber, die die Voraussetzungen erfüllen, erhalten selbstverständlich auch ein Referendariat,“ sagte Bildungsministerin Simone Oldenburg. „Ich freue mich über jede Lehramtsabsolventin und jeden Lehramtsabsolventen, die unsere Schulen für ihre Ausbildung wählen. Dort werden sie von erfahrenen Mentorinnen und Mentoren praxisnah unterstützt.“ Die künftigen Lehrkräfte hätten beste Aussichten: „An unseren Schulen ist durch die Übernahmegarantie nach Abschluss des Referendariats ein nahtloser Berufseinstieg möglich“, betonte die Bildungsministerin. Das Referendariat dauert 18 Monate.

Bewerberinnen und Bewerber, die ihre Zeugnisse über die Erste Staatsprüfung bis zum 26. September 2022 noch nicht erhalten haben, werden dennoch berücksichtigt, wenn sie ihre Zeugnisse bis zum 19. Januar 2023 einreichen. Diese Nachreichfrist gilt für alle Lehrämter.

Nach Abschluss des Lehramtsstudiums müssen Absolventinnen und Absolventen nicht lange auf den nächsten Bewerbungsdurchgang warten, denn stellt Mecklenburg-Vorpommern viermal im Jahr Referendarinnen und Referendare an den Schulen ein. Für die nächsten Einstellungstermine gelten folgende Bewerbungsfristen:

1. Februar 2023:                               05.09.2022 – 26.09.2022

1. April 2023:                                     14.11.2022 – 05.12.2022

1. August 2023:                                 06.03.2023 – 27.03.2023

1. Oktober 2023:                              15.05.2023 – 05.06.2023

Mehr Informationen und Onlinebewerbung unter www.Lehrer-in-MV.de/referendariat

Förderzusagen für Ummanz

Ummanz – Der Parlamentarische Staatssekretär für Vorpommern und das östliche Mecklenburg Heiko Miraß war heute zu mehreren Terminen in der Gemeinde Ummanz zu Gast.

Während des Besuchs in Waase informierte sich der Staatssekretär über aktuelle Entwicklungen und Herausforderungen in der Gemeinde. Des Weiteren führte er Gespräche mit Mitgliedern der Kirchengemeinde, Kameraden der Freiwilligen Feuerwehr und Bürgermeister Holger Kliewe.

Bei seinem Besuch hatte der Rüganer Miraß für die Ummanzer auch zwei Zuwendungsbescheide im Gepäck: Mittel aus dem Innenministerium in Höhe von 40.000 € werden für die Innenrenovierung der St. Marien-Kirche Waase zur Verfügung gestellt. „Die St. Marien-Kirche mit ihrem bedeutenden Antwerpener Altar ist neben ihrer Bedeutung für die Kirchgemeinde auch ein herausragendes Kulturdenkmal und Anziehungspunkt für Einheimische und Gäste. Daher freue ich mich sehr, heute diesen Zuwendungsbescheid zu übergeben. Ich wünsche der Gemeinde für die Renovierung viel Erfolg“, sagte Miraß.

Die zweite Förderzusage der Landesregierung unterstützt die Anschaffung eines Rettungssatzes für die Freiwillige Feuerwehr vor Ort mit 19.325 €. Der Parlamentarische Staatssekretär dankte den anwesenden Feuerwehrleuten stellvertretend für alle Kameradinnen und Kameraden: „Die Feuerwehren sorgen dafür, dass wir alle ruhig schlafen und entstandene Schäden schnell beseitigt werden können. Dafür möchte ich mich herzlich bedanken. Dieses ehrenamtliche Engagement werden wir als Landesregierung auch künftig unterstützen“, so Heiko Miraß.

Digitalisierung in der Verwaltung

M-V empfing ca. 200 Behördenmitarbeiter beim „Nordländerkongress“

Rostock – Mecklenburg-Vorpommern war heute erstmals Partnerland des „Nordländer-Kongress“ für Schleswig-Holstein, Hamburg, Bremen, Sachsen-Anhalt, Niedersachsen und Mecklenburg-Vorpommern, den die Verwaltungsfachzeitschrift „Behörden-Spiegel“ seit 2020 jährlich veranstaltet.

„Wir haben in Vorträgen, Fachforen und Workshops die Teilnehmer aus unterschiedlichen Behörden über den Stand der Digitalisierung in der Verwaltung informiert, uns über unsere Erfahrungen ausgetauscht und vor allem auch über die ständig neuen Möglichkeiten und Herausforderungen des digitalen Wandels. Unser Hauptaugenmerk lag und liegt stets darauf, dass hinter den technischen Möglichkeiten Verwaltungsprozesse stehen, die unserer heutigen Zeit angepasst werden müssen. Das erfordert und ermöglicht eine neue Kultur der Zusammenarbeit ­– und für diese wollen wir begeistern“, nannte Digitalisierungsminister Christian Pegel die Ziele des ganztägigen Kongresses in Rostock. Dazu waren ca. 200 Teilnehmer von Behörden und deren Dienstleistern aus Norddeutschland angereist.

„Nach zwei Jahren in digitalem Format aufgrund der Corona-Pandemie hatten wir bei der dritten Auflage heute Gelegenheit, uns direkt zu begegnen und auszutauschen. Nicht zuletzt wegen Corona hat die Digitalisierung in diesen vergangenen zwei Jahren einen erheblichen Schub erfahren. So wurden etwa die Voraussetzungen geschaffen, dass unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit mobiler Technik arbeiten können und ihnen Online-Plattformen für die Zusammenarbeit zur Verfügung stehen. Ein gutes Miteinander zu finden und Aufgaben klug zu verteilen – darin liegt ein entscheidender Schlüssel zum Erfolg der Digitalisierung“, sagte der Minister. So sei das Einer-für-Alle-Prinzip, auf das sich Bund und Länder bei der Verwaltungsdigitalisierung geeinigt haben, der richtige Weg: „Es macht keinen Sinn, dass sich jedes Land, jede Kommune alleine aufmacht. Das ist nicht zu leisten.“

Ein weiteres Beispiel: „Wir gehen in M-V einen konsequenten Schritt, indem wir die Ressourcen für IT und Digitalisierung der Landesverwaltung im neuen Zentrum für Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern bündeln Wir machen aus vielen kleinen IT-Einheiten in den Ressorts ein großes schlagkräftiges Team und werden damit den immer anspruchsvolleren Anforderungen an die Cybersicherheit noch besser gerecht, bündeln unser Wissen für die digitale Verwaltung, schaffen Transparenz und Synergien.“

Christian Pegel wies daraufhin, dass es bei der Digitalisierung darum gehe, „gemeinsam Lösungen für Menschen zu schaffen. Verwaltung hat mit Menschen zu tun, und zwar an beiden Enden der Datenleitung. Der Mensch muss im Mittelpunkt von Digitalisierung stehen. Nur wenn unsere digitalen Angebote einen echten Mehrwert bringen, werden sie auch genutzt und weiterempfohlen.“

Nutzerzentrierung sei ein wichtiges Stichwort: „Anträge müssen so digitalisiert werden, dass die Nutzer damit etwas anfangen können. Wenn Sie bei einem digitalen Antrag drei Nachfragen haben und fünfmal von vorne anfangen müssen, steigen Sie aus und gehen doch wieder zum Amt. Wir müssen aber auch unsere Verwaltungsmitarbeiter im Blick haben. Wir brauchen Anwendungen, die ihnen die Arbeit erleichtern.“  Ein gutes Beispiel für beides sei die digitale Baugenehmigung, die M-V mit dem Landkreis Nordwestmecklenburg als Hauptpartner entwickelt hat und deren Vorstellung beim Kongress auf großes Interesse stieß.

Großes Potenzial liegt dem Minister zufolge auch in der Registermodernisierung: „Der beste Antrag ist der, der gar nicht gestellt werden muss. Weil die Verwaltung vorausschauend handelt und ihre Daten klug miteinander verknüpft. Sie muss dann nur das abfragen, was wirklich noch nicht bekannt ist. Wir fragen aktuell mit der Grundsteuererklärung viele Angaben ab, die der Verwaltung eigentlich vorliegen. Ich würde mir wünschen, dass wir bundesweit zügig die Registermodernisierung vorantreiben, damit dieser Aufwand künftig entfällt – für die Verwaltung ebenso wie für ihre Kunden, die Bürger.“